1869 / 106 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1914

Qu §. 9 nahmen die Abgg. Reichensperger, v. Kirhmann und der Geh. Ober-Justiz-Rath Dr. Pape das Wort, ebenso zu g. 11, welcher mit dem folgenden Antrag des Abg. Krayß ge-

nehmigt wurde: : N bie vierten und leßten Zeile des vierten Saßes zwischen den Wor-

ten: die Fortseßung anordnendes, und: Erkenntniß, einzuschieben die Worte: oder das eingelegte Rechtsmittel verwerfendes.

Diese Paragraphen wurden hiernächst angenommen.

Zu §. 13 sprachen die Abgg. Schwarze, Hesse, v. Kirch- mann, so wie der Geh. Ober-Justiz-Rath Dr. Pape, zu §. 14 ant- wortete der leßtere dem Abg. Reichensperger. i

F. 15 gab zu einer Debatte Anlaß, an der sich die Abgg. Bähr und Lesse, sowie der Geheime Ober-Justiz-Rath Dr. Pape betheiligten. §. 17 wurde nach einer Diskussion derselben Red- ner mit dem folgenden Antrag des Abg. Bähr angenommen: als zweiten Absay hinzuzufügen : : j

n wie weit dieselben berechtigt sind, ihre Forderung im Konkurse anzumelden, ohne gleichzeitig das von ihnen als Pfand oder reten- tionLweise besessene Vermögensstück der Konkursmasse zur Verfügung zu stellen, entscheidet sih nach den Geseßen des Ortes, wo der Konkurs anhängig ist. j ,

Auf den Antrag des Abg. Kannegießer wurden der zweite und dritte Abschnitt des Geseßentwurfes, betreffend die Rechts- hülfe in Strafsachen, so wie Allgemeine Bestimmungen, zur Vorberathung an eine Kommission überwiesen. /

Es folgte in der Tageßordnung: Zweite Berathung über den Geseßentwurf, betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes. : |

Zu §. 1 sprachen die Abgg. Wigard, Graf Kleist, Beer (Dortmund), Ziegler, von Kirchmann, von Hoverbeck, von Zehmen, so wie der Präsident des Bundeskanzler-Amtes Wirk- licher Geheime Rath Delbrück, und der General-Post-Direktor

von Philip8born. (Schluß des Blattes.)

Durch Allerhöchsten Erlaß vom 12, April d. J. ist dem Majorat®sbesißer Grafen Sigi8mund Skorzews8ki-Rado- mice auf Czarniejewo das erbliche Recht auf Sig und Stimme im Herrenhause verliehen worden. /

Der Graf von der Schulenburg-Lieberose, Standesherr zu Lieberose und erbliches Mitglied des Herren- hauses, ist am 5. d. M. auf Schloß Lieberose verstorben.

Nach den beim Ober - Kommando der Marine einge- gangenen Nachrichten ist S. M. Dampfkanonenboot »Delphin« am 6. d. Mts. von Sulina in Galay angekommen.

Leer, 6. Mai. Gestern Morgen 10 Uhr traf der Ober- Präsident Graf zu Stolberg-Wernigerode von Hannover hier ein, besuchte die neue Realschule, begab sich zur Königlichen Fähre in Leerorth, besichtigte auf der Rück ehr die Hafen- anlagen der Stadt und fuhr Mittags nach Ur

SU1tL, (. Mal, (N. M. Lg) Der Justiz - Minister Dr. Leonhardt is vorgestern hier eingetroffen und wird heute nah Berlin zurückreisen. Derselbe hat auch hier wie Überall auf seiner Jnspektion§reise von den örtlichen Gerichtsverhält- nissen Kenntniß genommen.

Mecklenburg. Schwerin, 7. Mai. Der Groß- herzog is gestern Abend 11 Uhr von Berlin über Röbel bier wieder eingetroffen. i

Neufstrelit, 1. Mai. (Neustr. Ztg.) Der Erbgroß- herzog is zur Fortsezung der begonnenen Studien gestern Abend nach Göttingen zurückgereist. :

Die heute ausgegebene Nx. 13 des »Großherzoglich Mecklenburg-Strelißschen Officiellen Anzeigers für Gesehgebung und Staatsverwaltung« enthält u. A. eine Verordnung zur Abänderung 2. der revidirten Stadtbuchordnung vom 21. De- zember 1857. :

Sachsen. Schloß Wartburg, 4, Mai. (Weim. J.) Der Großherzog empfing am 1. Mai den Besuch des Herzogs von Altenburg, welcher zu einem mehrtägigen Aufenthalt auf der Wartburg eingetroffen war. / :

Am Sonntag Abend traf auch Prinz Moriß von Alten- burg, Bruder des Herzogs, von Meiningen kommend, gleich- falls zu cinem Besuch ein. Se

Gotha, 5. Mai. Dem biefigen Speziallandtag wur- den seitens des Präsidenten folgende Eingänge zur Kenntniß gebracht: 1) ein Entwurf zu einem Geseße über das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; 2) ein Ge- seßentwurf, Zusaßbestimmungen zu dem Geseße über Ein- zichung und Beitreibung der Staatsrevenüen und Domanial- gefälle vom 5. Oktober 1840 und vom 21. Juni 1852 be- treffend; 3) der Staatskasse - Etat pro 1869/73, Derselbe {ließt mit einer Einnahme und Ausgabe von 595,000 Thlr, gegenüber der Summe von 624,890 Thlr, im Etat pro 1868/9. Unter den Einnahmepositionen ist außer der Stempelsteuer, die anstatt der veranschlagten 31,000 Thlr. nur einen Ertrag von 21,000 Thlr. geliefert hat, auch eine neue Gewerbesteuer mit

30,000 Thlr. aufgeführt. Der Landtag genchmigte hierauf den Bertrag wegen Mitbenußung der Irrenanstalt zu Hildburg- hausen und eine Zusaßbestimmung zum Gemeindegesey vom

11. Juni 1858. Ar nous: 7. Mai. Der Herzog Ern ist, von der

. Wartburg zurückkehrend, vorgestern Abend wieder hier ein-

getroffen.

Oesterreich-Ungarn, 6. Mai. Nach der »Prag. Ztg.« ist die N E rheitaina eines Geseßes, welches die Details des in den Staatsgrundgeseßen vorgesehenen Verwaltungs gerichts- hofes festseßt, im vollsten Zuge. Bei der Schwierigkeit der Aufgabe dürfte jedo das betreffende Elaborat noch geraume Zeit zu seiner Vollendung bedürfen. i

(. Mai. (W. T. B,) In der heutigen Sihung des Abgeordnetenhauses wurden die Anträge des Ausschusses, betreffend die Nachtragskonvention zum englisch-österreichischen Handelsvertrage, nach Befürwortung des Handels-Ministers ge- nehmigt,

s Triest, 5. Mai. T oen wird heute jedenfalls noch vor Mitternacht in Triest eintreffen. Der Prinz wird drei bis vier Tage in Triest verweilen und von hier nah Frankrei zurückkehren, ohne Wien zu berühren.

Schweiz. Bern, 7. Mai. (W. T. B.) Durch Be- {luß des Bundesraths ist Mazzini der fernere Aufenthalt in den Kantons Waadt, Genf, Neuenburg, Solothurn, Bern und Basel untersagt worden. Ein gleiches Verbot, jedoch nur auf die an das Königreich Jtalien grenzenden Kantons bezüglich, ist für die notorisch mit Mazzini in Verbindung stehenden Per- sonen erlassen.

Velgien. Brüssel, 7, Mai. Das Gese über Auf- hebung der Körperhaft lautet in der von dem Senat ange- nommenen Fassung : |

1) Die Körperhaft ist aufgehoben, vorbehaltlih der nachfolgenden Ausnahmen. 2) Sie bleibt bestehen in Kriminal-, forreftionellen und Polizei-Angelegenheiten, auch gegen Zeugen , welche in irgend einer gerichtlichen Untersutung ihr Zeugniß verweigern. 3) Er- fenntnisse auf Wiederherstellung oder Ersaß von Schäden, die in Bosheiten oder doloser Absicht , durch Verbrechen oder unerlaubte Handlungen verursacht, sind durch Körperhaft vollstreckbar, sofern die Summe 300 Fres. überschreitet Die Dauer der Körper- haft ist auf 1 Jahr begrenzt. Der Richter hat die Dauer nah dem Grade der Vershuldung und der Höhe des verursachten Schadens festzuseßen. - Die Körperhaft kann niemals Personen treffen, welche nach dem Geseß civilrechtlich verantwortlich sind. 4) Vorbehaltlich dieser Ausnahmen werden die bereits ergangenen Erkenntnisse nicht mehr durch Körperhaft vollstreckt; jede bereits verfügte Exekution wird aufgehoben und dem verhafte!en Schuldner sofort die Freiheit gegeben. 95) Dieses Geseß tritt am Tage nach seiner Publikation in Kraft.

Großbritannien und Jrland. London, 6. Mai. Da die Nückkehr des Prinzen und der Prinzessin von Wales am kommenden Sonnabend oder Montag erwartet wird, kehrt der Hof am Sonnabend aus Osborne nach Windsor M Die Reise nah Balmoral isst schon auf den 14. d. an- eseßt.

q Im Verlaufe der Verhandlungen über die Vill, welche den Mayor von Cork, O’'Sullivan, für unfähig erklärt , das Amt eines Mayor oder Friedensrichters für die Folge zu bekleiden, knüpfte der Attornay - General, dem es zufiel, die Regierungs8- vorlage in der gestrigen Unterhaussizung zu motiviren , an eine gedrängte Darstellung des Thatbestandes die Erklärung, das Kabinet sei der Ansicht, man könne nicht wohl die sämmt- lichen Friedensrichter für die Vergehen dieses Einzigen trafen,

und habe es vorgezogen , unter solhen Verhältnissen fich auf

den vorliegenden Fall zu beschränken. Bei Beginn der Sigzung hon hatte Gladstone seinen Antrag auf Suspendirung der Tagesordnung mit dem Bemerken verbunden, man werde dem Mayor von Cork von der gegen ihn eingebrachten Bill Mit- theilung machen und ihm Gelegenheit geben, durch einen Rechts- beistand seine Einwendungen gegen dieselbe im Hause geltend zu machen. Nach einer langen Debatte, an der sich namentlich DiSraeli betheiligte, wurde die Bill zum ersten Male gelesen und die zweite Lesung auf den 11. d. angeseßt. Dabei wurde angeordnet, dem Mayor von Cork von der Sache Mittheilung zu machen und das nöthige Beweismaterial zur Recbtfertigung der Vill bereit zu halten

7. Mai. (T. D.) Jn Belfast haben Unruhen statt- gefunden, wobei mehrere Waffenläden geplündert wurden. Es wurden in Folge dessen mehrcre Verhaftungen vollzogen. -— Auch in anderen Orten Jrlands sind &Fenier verhaftet worden.

Frankreich. Paris, 6. Mai. Der Prinz und die Prinzessin von Wales find nach der v Französischen Korre- spondenz« gestern in Paris angekommen und im Hotel Bristol abgestiegen. Des Abends wohnten sie in Gesellschaft des Erz-

herzogs Ludwig Victor der Vorstellung des Sardou’ schen

1915

Schauspiels: Patrie! in der Porte Saint-Martin bei. Heute E ee Prinz und die Prinzessin in den Tuilerien ewpfangen worden, i

Spanien. Madrid, 7, Mai. (W. T.B.) Den Cortes ist der Entwurf einer Anleihe zum Qwecke des Loskaufs der in der Provinz Madrid (nit Stadt) Konskribirten vorgelegt worden. Die geforderte Summe beträgt eine Million Piaster.

In der beutigen Sißung der Cortes wurde der Antrag Orense’s auf Gewährung vollständiger individueller Freiheit mit 124 gegen 58 Stimmen verworfen, ur d hierauf die Be- rathung Über den Antrag Figueras-Primargall auf Gewährung vollständiger Preßfreiheit begonnen.

Jtalien. Florenz, 7. Mai. (W. T. B) In der heu- tigen Sißung der Deputirtenkammer machte Graf Menabrea von der erfolgten Demission des Ministeriums und dem ihm gewordenen Auftrage der Neubildung des Kabinets Mittheilung. Auf eine Anfrage über das Benehmen zweier Kapitäne von der italienischen Handels8marine bei dem Untergange der öster- reichischen Fregatte »Radeßky« erwiderte der Marine-Minister, er bedaure das schuldvolle Verhalten der Kapitäne; eine Unter- suchung gegen dieselben sei eingeleitet.

Wie die »Opinione« erfährt, is der Wiedereintritt der bisherigen Minister Cambray-Digny, Bertolé-Viale und Ribotti in das neu zu bildende Kabinet Menabrea's feststehend. Das Portefeuille des Jnnern soll Ferraris , das des Unterrichts Mordini übernehmen. Das Justiz-Ministerium ist Mirabella angetragen.

Türkei. Konstantinopel, 7. Mai. (W. T. B.) Bei dem E der Minister anläßlich des muhamedanischen Neujahrsfestes hat der Sultan eine Ansprache gehalten , die im Wesentlichen folgenden Jnhalt hat: Der Sultan hat das Ergebniß der Konferenz als einen Fortschritt begrüßt und wünscht sich Glück zu der erreichten Anerkennung seiner Rechte, Dank der Mäßigung seiner Regierung und der von derselben bekundeten Achtung für die Rechke Anderer. Der Sultan hofft, daß sih die Beziehungen der Pforte zu den übrigen europäischen Mächten in Zukunft noch besser gestalten werden. Nach nunmehriger Beschwichtigung der Unruhen auf Kreta wird der Sultan strenge über die Durchführung der neuen Anordnungen wachen, welche die Wohlfahrt und Sicherheit der Bewohner dieser Insel ge- währleisten. Der Sultan betont, daß der Kredit sich gebessert, die Einnahmen gesteigert, Handel und Akerbau eine gedeihlichere Entwickelung genommen haben. Die Veröffentlihung des Bud- gets wird sich in kurzer Zeit als nothwendig heraus- stellen. Die Jnanspruchnahme des Kredits wird durch die Nothwendigkeit der Einführung neuer Waffen, sowie dur die für die Erleichterung des Baues von Eisenbahnen und öffentlichen Straßen und für die Organisirung der Justiz nothwendigen Ausgaben gercchtfertigt. Die von der Regierung zu tragenden Lasten nehmen im Verhältniß zur wacsenden

ohlfahrt der Bevölkerung zu. Der Sultan empfiehlt eine Sammlung aller genehmigten Geseße und Anordnungen als dem Zeitbedürfnisse entsprechend, um für die Fortdauer der durch diese Geseße erlangten Wohlfahrt eine Bürgschaft zu ge- winnen, und fordert s{ließlich alle Anwesenden auf, ihm E Beistand und ihre Mitwirkung auf der betretenen Bahn zu leihen.

Numánien. Bukarest, 7. Mai. "L D) Vie Kammern werden am 11. d. von dem Fürsten in Person er- öffnet werden.

Schweden und Norwegen. Christiania, 3. Mai. (H. C.) Heute lief im Beisein der Admiralität und zahlreicher Storthings-Abgeordneten auf der Carl-Johans-Werfte der neu- erbaute norwegische Monitor »Thrudvang« vom Stapel.

Die Lagthings-Abtheilung des Storthings hat auf den Antrag des Abgeordneten Geelmuyden den Beschluß gefaßt, daß in der Bestimmung für den Unterricht in den Realschulen die Abänderung getroffen werden soll, daß der deutshe Sprach- unterriht nicht mit dem dritten Halbjahre , sondern mit dem zweiten Schuljahre aufhöre.

Dánemark. Kopenhagen, 5, Mai. Nach Mittheilung der »Berlings Tid.« ist der Kronprinz heute Morgen von Stockholm abgereist und kann hier morgen Mittag zurück- erwartet werden.

Amerika. Aus San Domingo sind mit den heute eingetroffenen New-Yorker Zeitungen vom 24. ult. Nachrichten bis zum 10. ult. zur Hand. Der Expräsident Geueral Catral hat Loyalität gegen die Regierung von Baëz versprochen ; ebenso sein Neffe, General Marco Cabral. Der Plan des Präsidenten Baëz, die Bucht von Samana an die Ver. Staaten zu verkaufen, fand allgemein Mißbilligung.

_ Aus Port-au-Prince wurde gemeldet, daß Salnave's Po- sition sich verschlechtere.

Afies. Ueber den Krieg in Japan sind in Washington Depeschen vom Contre-Admiral Kowen eingetroffen, denen zu- folge derselbe endlih sein Ende erreiht hat. Der Mikado ist

als das zeitlihe und geistliche Oberhaupt der Regierung aner- kannt worden und der bewaffnete Widerstand gegen seine Ober- hoheit hat aufgehört. Der Rebellenführer Aidze if zu! lebens- länglicher Einsperrung verurtheilt worden und mehrere der aufständischen Fürsten haben fi verpflichten müssen, eine ge- wisse Reihe von Jahren ihr eigenes Schloß nicht zu verlassen.

Aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Büreau.

London, Sonnabend, 8. Mai, Nachts. Das Unterhaus hat dic Komiteberathung der irischen Kirchenbill beendigt. Die Annahme der Bill gilf auch im Oberhause für wahrscheinlich. Dienstag wird iee im Unterhause die Verwerfung der Bill, betreffend die ® mtsentseßung des Bürgermeisters von Cork, beantragen. Der Sprecher des Hauses hat 24 Zeugen in dieser Angelegenheit vorladen lassen.

Aus Philadelphia wird vom gestrigen Tage pr. atlant. Kabel gemeldet: Die Schienenverbindung der Pacific-Eisenbahn wird morgen vollendet werden, |

Neichstags- Angelegenheiten,

Berlin, 8. Mai. In der gestrigen Sizung des Reichs- tages des Norddeutschen Bundes leitete der Geh. Ober «Finanz Rath Burghart, die Berathung über das Wechselstempel- ven dur nachstehenden Vortrag ein:

ei der vorgeschrittenen Zeit glaube ih auf Jhre Zustimmung rechnen zu fönnen, wenn ich mich nur auf einige erläuternde Bemer- kungen beschränke. Diese Vorlage steht in der innigsten Verwandt- e R derjenigen, welche Sie so eben erledigt haben. Das Be- dürfniß, das Wechselrecht durchch Bundesgeseße zu regeln, führt sofort weiter dazu, die Besteuerung der Wechsel der Souveräneträt der ein- zelnen Staaten im gewissen Maße zu entziehen und dieselbe zu einem Gegenstande allgemeiner Regelung zu machen. - T brauche bei den Gründen, welche hierfür sprechen, niht zu verweilen Es ist bekannt, daß der Handelsstand innerhalb des ganzen Norddeutschen Bundes auf das Leb- hafteste das Bedürfniß empfindet, daß die Wesel nur einer einheitlichen ett mg fp Besteuerung unterliegen. Es ist das ganz natürli, denn die tatur der Sache gestattet eine einheitliche Regelung und es ist eine rein unnüpe Plage, eine Vershwendung von Zeit und Kraft, wenn der Geschäftsmann mit 22 Gesebbüchern über den Wechsel stempel zu thun hat, während er an einem vollständig genug hat. Der Handelsstand verlangt aber nicht minder dana, daß der Wechsel nur einmal versteuert werde, daß also dem Zustande ein Ende gemacht werde, wonach ein Wechsel, welcher von Leipzig nach Berlin geschickt wird, sowohl in Sachsen als auch in Preußen besteuert wird, wonach ferner ein Wechsel, der von Berlin na Hamburg geschickt wird, sowohl in Hamburg als auch in Berlin zur Steuer herange- zogen wird und wenn er auf seiyer Wanderschaft noch ein drittes Gebiet berührt; _auch in dem dritten Staate einer Steuer unterliegt. Es würde sich das Bedürfniß, diesen Zustand zu ändern, schon viel früher fühlbar gemacht haben , wenn nur das Organ dafür vorhanden gewesen wäre. Gegenwärtig besißt der Nord- deutshe Bund die Organisation , um diesen Zustand zu regeln durch ein einheitlihes Geseß und ich glaube Jhrer Zustimmung versichert zu sein, daß es sich empfiehlt, diesen Weg zu beschreiten. Es wäre allerdings auch ein anderer Weg denkbar. Man hat darauf hinge- wiesen, daß es nur darauf ankomme, gleihmäßige Grundsäße für die Besteuerung durch ein solches Geseß zu schaffen, den einzelnen Staaten aber zu Überlassen sei, im Wege des Vertrages sich darüber zu einigen, daß der eine Staat diejenigen Wesel freilassen solle, welche von dem anderen Staate bereits besteuert seien. Es liegt auf der Hand ¡ daß dies ein Zustand sein würde, welcher den berechtigten Wünschen keineswegs entspricht , während der Bund in der Lage is}, diese Angelegenheit durch ein Geseß in angemessener Weise zu regeln. Es wird ferner feiner Ausführung bedürfen, daß es durchaus indicirt ist, diese Steuer auch wirklich für die Bundesfasse zu erheben. Hier könnte ein Zweifel sein. Es fönnte \sich wobl die Meinung geltend machen, daß man die Steuererhebung den einzelnen Staaten belassen könnte und nur eben das Steuergeseß zu einem einheitlichen machen. Jn- dessen, ih werde hierauf zurücko:nmen, meine Herren, wenn ich Thnen die Grundzüge furz angegeben haben 1wwerde, nach denen die Steuer selbs eingerichtet werden foll.

Von der größten Wichtigkeit dabei ist, daß die Steuer in der allereinfachsten Art entrichtet werden soll dur die Verwendung von Marken. Wenn Sie sich nur vergegenwärtigen, daß jeder Staat; der die Steuer für seine eigene Rechnung erheben sollte, auch verlangen würde, seine eigenen Marken zu haben und die Verwendung der Marke anderer Staaten nicht als gültig anzusehen brauchte, so werden Sie finden, daß die Erhebung für Rechnung der einzelnen Staaten zu einer Kollektion von einigen 20 verschiedenen Stempelmarkensorten führen würde, die nichts weniger als für einen Fortschritt gegen den leßigen Zustand anzusehen wäre. ur die Einrichtung der Steuer is ferner von der größten Wich- tigkeit die Höhe der Besteuerung. Jn dieser Beziehung is nun zu be- merfen, daß der Tarif auf £ pro Mille festgeseßt ist. Die gegenwär- tigen Besteuerungen sind theils geringer, theils höher. Was

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