1869 / 111 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1992

[1693] Feuerversicherungsbank f. D. zu Gotha. Nach dem Rechnungs-Abschlusse der Bank für 1868 sind den Theilnehmern derselben für das vergangene Jahr

65 Prozent der eingezahlten Prämie als Dividende zurückzuzahlen. Den im Bereiche der Agentur Berlin wohnenden Banktheilnehmern wird'ein Exemplar des Rechnungs-Abschlusses, sowie ihr Dividenden. {hein zur Unterzeichnung von uns alsbald zugesandt und gegen Rückgabe des Leßteren Zahlung auf unserm Bureau, »Krausenstraße Nr. 62 sofort geleistet werden. Die ausführlihen Nachweisungen zur Rechnung liegen zur Einsicht der Interessenten bereit. | Aufnahme neuer Mitglieder vermitteln kostenfrei sowohl die unterzeichnete General-Agentur, als die Agenten : Herr A e, Leipzigerstraße Nr. 47. Wustandt, Alte Jacobsstraße Nr. 71. Damerow, Auguststraße Nr. 25. Kalbe, Christinensiraße Nr. 16/17. Hinniger, Alte Schönhauserstraße Nr. 31. Rus, Niederwallstraße 17.

Die General-Agentur der Feuerversicherungsbank f. D. von Meibomy, Direktor, Krausenstraße Nr. 62.

Berlin, den 11. Mai 1869.

[1513] Mecklenburgische Eisenbahn. 4) dem Geheimen Kommerzien-Rath Gelpcke/ Außerordentliche Generalversammlung 2 E S heim Wolff; Ae Me der nb l E ) , Otto Mühlberg;, Aktionäre der Mecklenburgischen Eisenbahn-Gesellschaft 4 G am Sonnabend, den 10. Juli d. J., Mittags 12 Uhr, ) Pari T-Finanz-Rath Geim, i zu Schwerin ) Rentier L. F. Anker, in der Centralhalle, Faule Grube Nr. 20. ¿G Sollmann Jn der heute abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung Stadtrath Löwe : der Äftionäre sind 632 Aktien, also weniger als zwei Drittheile aller Banquier Fel ix [Met er; bestehenden Aktien , vertreten gewesen und hat folglih ein Beschluß II. die irektion: über die Offerte des Mecklenburgischen Gouvernements nicht gefaßt ; 9s-Rath î ournier, als Vorsißend werden können. Die Offerte bezielt, wie solches in der Bekannlt- v » B: Esse als dessen ‘Stel i H V L J s | (as as n A Zeitung) vertreter, ; M aufgeführt steht , den Ankauf der Meclen urgischen Eisenbahn gegen in ien- Einhändigung von Großherzoglichen Schuldverschreibungen , welche / y O En M U mit 34 % pro anno verzinset und mit 5 % pro anno, mit Zurechnung » Geheimen Kommissions-Rath Hen och der Zinsen der schon eingelöseten Obligationen, amortisirt werden. D » Kommerzien-Rath M Güterbod ___ Nash F. 51 des Statuts is demnach eine anderweite außerordent- » Bau-Rath Koenigk/, ¿ liche Generalversammlung einzuberufen, welche am 8) » Geheimen Archiv-NRath Professor Dr. Riedel Sonnabend, den 10. Juli d. I, Mittags 12 Uhr, Berlin, den 9. Mai 1869 | : j zu Schwerin am vorbenannten Orte abgehalten werden wird. Jn i Î Die Direktion dieser Generalversammlung normiren die folgenden, aus dem §. 51 i des Statuts extrahirten Bestimmungen: ad »&Finden sich aber (in der ersten Versammlung) nicht zwei Drittheile aller bestehenden Aktien vertreten, so wird- eine | [1708] anderweite Generalversammlung , in welcher ebenfalls jede Aktie stimmberechtigt ist, unter dem Präjudiz zusammenberu- fen y daß in dieser cin alle Aftionâre bindender O: E P E dre E der in S u erselben vertretenen ien gefaßt werden kann. Betriebs-Einnahme Dieselbe Generalversammlung welche die Auflösung be- Rhein N ab E a das KEH S s{ließt, hat zugleich die erforderlichen Verfügungen Über die Ür Ür Extra- Summa bis ult. E zu treffen, unter welchen die Auflösung bewirkt han, Güter. ordinair. April werden soll.« 1868 im April Thlr. Thlr. I Thlx Thlr, Hiernach is jede einzelne Aktie stimmberechtigt , so daß. die Vor- definitiv 16,94 ) ; 39 en e g S des Mg e S B R jedoch können 1869 E April e S E E M 1 : ersonen Zutritt zur Versammlung erha ten, die sih durch rovisfori 16,850 48,349 4,679 ) Vorzeigung einer oder mehrerer Aktien in einem der Legitimations- E _ 5 98 T Wen Lu ——— U bureaux als Aktionäre ausgewiesen und eine mit Verzeichnung der Saarbrü, dén 11 Mai 1869. mehr mehr 14, Anzahl der vertretenen Aktien versehene Karte erhalten haben, welche : Königliche Eisenbahn-Direkti beim Eintritte in die Versammlung vorzuzeigen ist. önigliche Eisenbahn-Direktion. P g ogt ra C fs von Aktien und Aus- eilung von Eintrittskarten sin in werin , Rostock , Wismar i erie Hamburg pad Derlin E worüber 0 Nähere in den | 3 E E E R alblättern angezeigt werden wird. In diesen Bureaux kann au Ta ; j der bereits gedruckte/, das Sachverhältniß näher beleudtende Bericht, ' ol Ms 17 P U Ae LNEIg G, A q sowie das Protokoll der heutigen Generalversammlung bei Abstempe- | S P Hi rschberg abatlasen ain B g id erlin na lung der Aktien in Empfang genommen werden. von Berlin s 7 Uh 20 Mi dein r Die Legitimation kann in allen vorgenannten Orten , außer » Cöôpeni » 8 C eit Schwerin, nur bis zum Tage vor der Generalversammlung ftattfinden ; » Fürstenwalde .…. S y 87 : ; in Schwerin kann dieselbe im Verwaltungsgebäude der Direktion auch » G ranffurt a D. 9 » 29 ; ; Locfti m Lane Ber a G ge - wird das » uben eds 10 » 84 , j i eine Stunde vor Beginn derselben i Schwerin, den 24. April 1869. N l E : Sm Get: a 5 7 e Mittags is dicdté bd S » H : » 14 » Nacmittagé ecklenburgischen Eisenbahn - Gesellschaft, Kohlfurt 7

á A » » » » Das Bureau für die Legitimation zu der vorstehend angekündi bgehe D t0j:e i i l gekündig- | A gehen und auf diesen Stationen Personen aufnehmen, in Lauban ten außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Melen- 1.37) 20 Minuten (zum Mittagessen) Aufenthalt haben und um urgischen Eisenbahn - Gesellschaft wird in Berlin bis zum Tage vor | 3 Uhr 20 Minuten Nachmittags in Hir\chberg eintreffen wird.

der General-versammlung bei dem Herrn Rechtsanwalt Lewald, Qu diesen Zügen werden Retourbillets mit 10tägige! F

Wilhelméstraße Nr. 82 (2 Treppen) werktäglih in den Vormittags- | Gültigkeit für die erste i i T 6 l , zweite und dritte Wagenklasse, unter Ot stunden von 9 bis 12 Uhr geöffnet sein. 9 währung von 30 Pfd. Freigepäck, zum P Minas Fahrpreise ausgegeben. / Die Preise ab Berlin hin und zurück betragen hiernach heispiels®-

[1711] Berlin-Anhaltische Eisenbahn. a 1. Klasse 7 Thlr. 28 Sgr.

Nachdem in der Generalversammlung vom 30. v. M. die stat

vEe u . . . U o s

E reite Aud folg en haben, bestehen E Ge: III. Klasse 3 Fle. 29 Sr

ellschaftsvorstände T A ala L: it Die Vans ag mit allen n ge Persone nage 1) dem General-Konsul Victor von Magnus, als V it Ausnahme der Courierzüge, erfolgen und au von allen a 2) » Banquier Ebeling, als dessen Stellvertreter, R N Berlin; E Shaienons angetreten werden

o) s Heinrich Wolff, Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

sertionspreis für den Raum einer Druckzeile D Sgr.

“r Königlich Preußischer

Berlin, Freitag den 14. Mai Abends

D E T E E E I O E A PIRDA

ü R U

M 111.

Alle Poft -Anftalten des In- und ne Seseonan an,

für Berlin die edition des Königl.

Preußischen Staats - Anzeigers :

Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsstraße.

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Geseß Über die juristishen Prüfungen und die Vorbereitung zum Hen Regierungs-Rath Weh meyer zum Geheimen Finanz- höheren Justizdienste.

Rath und vortragenden Rath bei dem Finanz-Ministerium zu ernennen ; sowie

Vom 6. Mai 1869. Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

m praktisc:cn Arzte Dr. Hecht in Stralsund den Charakter | verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages für den als Da Li ¡ n DEO | Ó ganzen Umfang Unserer Monarchie, was folgt :

Abschnitt 1. §. 1. Zur Bekleidung der Stelle eines Richters,

Dem Bankier Heinemann Bach zu Nordhausen den Staatsanwaltes, Rechtsanwaltes (Advokatanwalte®, Advokaten) oder

Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen. Notars is die Zurülegung eines dreijährigen Rechtsstudiums auf —— einer Universität und die Ablegung zweier juristisher Prüfungen er-

î ; orderlich. Berlin, 14. Mai. f cid

dem dreijährigen Zeitraum sind mindestens drei Halbjahre

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen | dem Rechtsstudium auf einer Universität zu widmen, an welcher in

ist gestern Abend nach Dresden zurückgereist. deutscher Sprache gelehrt wird.

D P E E E E E E

Der Justiz-Minister hat die Befugniß, mit Rücksicht auf das vor- angegangene Universitätsstudium in einer anderen Disziplin, als in

Norddeutscher Bun D, der Rcchtswissenschaft; von dem vorgeschriebenen dreijährigen Rechts-

studium einen angemessenen Zeitraum

zu erlassen.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- o Vie erste Prüfung. ist bei ei L S, ; Í 2, g ist bei einem Appellationsgerichte, die deutschen Bundes den Kaufmann Jacob Rauers zu Sa- aud qroße Staatsprüfung bei der für die ganze Monarchie

vannah zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen | eingesebßten Justiz-Prüfungskommiskion abzulegen. | §Ç. Z. Die erste Prüfung besteht aus einer

eruht. G mündlichen.

Bekanntmachung. F. 4. Den Gegenstand der Prüfung bilden die Disziplinen Nach allen Orten in den Vereinigten Staaten von öffentlichen und Privatrechts und der

Amerika können Zahlungen bis zum Betrage von 50 Thlr. Grundlagen der Staatswissenschaften.

,

übermittelt werden.

L f G j Die Prüfung muß auf Erforschung der p oder 874 Gulden MDDL-AO, “N Wegs, ‘Ver Postanweisu B Kandidaten , seiner Einsicht in das Wesen und die geschichtliche

chriftlihen und einer

des Rechtsgeschichte, sowie die

ositiven Kenntnisse des Ent-

wicckelung der Rechtsverhältnisse, sowie darauf gerichtet werden , ob

Die Einzahlung erfolgt auf ein gewöhnliches Posianwei- der Kandidat sich überhaupt die für seinen fünftigen Beruf er-

sungs-Formular. forderliche allgemeine rehts- und taa

Der Betrag, welchen der Absender nah Nordamerika über- | worben habe.

wiesen zu sehen wünscht, ist auf der Postanweisung in Dollars 5. Die in der ersten Prüfun

und Cents Goldwährung anzugeben. Präsidenten des Appellationsgerichts,

Die Annahme - Postanstalt reduzirt den Betrag nah dem tigung melden, zu Referendarien ernann

“Itni ç g i j 4 Abschnitt 11. §6. Referendarien müssen, Verhältniß von 70 Cents Gold gleih 1 Thlr. und nimmt da- | ¿er roßen Staatsprüfung zugelassen werden

nach den sich ergebenden Betrag vom Einzahler entgegen. bereitungszeit von vier Jahren im pra

Die Gesammtgebühr beträgt: O bei Einzahlung von Beträgen bis 25 Thaler = 6 Groschen : Ç 7. Sie sind während dieser » » » über 25—50 » = 14 und is vom Absender im Voraus zu entrichten, thunlichst unter | walten und Notarien zu beschäftigen. Verwendung von Freimarken. F. 8. Die Beschäftigung ist so ei

ftischen Dienste

La erster und zweiter Jnstanzj bei dec Staat8anw

tswissenschaftlihe Bildung er-

Bestandenen werden von dem i welchem sie sich zur Beschäf- t und eidlih verpflichtet.

bevor fie zur zweiten fönnen, cine Nor- zurückgelegt

VorbereitungSzeit bei Gerichten

altschaft, bei Rechtsan-

nzurichten und zu leiten, daß die

In dem Koupon der Postanweisung hat der Absender | Referendarien sich in sämmtlichen Geschäftszweigen des richterlichen,

anweisung nicht zulässig.

; : s) ; ¿oen | staatsanwaltlichen y Anwalts-, Notariats - und Bureaudienstes eine seinen Namen und Wohnort zu bezeichnen, weitere Notizen solche Einsicht und praktische Gewandheit erw

sind bei Einzahlungen nah Amerika auf dem Koupon der Post- | bien Verwaltung des Amtes eines Richters, Staatsanw Rechtsanwaltes oder Notars erforderlich 1ît.

erben, wie fie zur selbst- altes)

Die Auszahlung der Beträge in Nordamerika erfolgt Die Referendarien können die Verrichtungen eines Gerichtsschreiber durch die Agenten des Norddeutschen Lloyd. i wahrnehmen, und nah mindestens anderthalbjähriger Beschäftigung An Stelle der Original-Postanweijungen, welche in Bremen | zur zeitweisen Vertretung eines Rechtsanwalies verwendet, sowie mit

urükbleiben, richtet der Norddeutsche Lloyd Benachrichtigungs- | cinzelnen richterlichen Geschäften, jedo teibèn an die Empfänger mit Bezeichnung des Betrages der | der Erkenntnißfällung, beauftragt werden.

s y agde des Agenten §Ç. 9, Nach Ablauf der Vorbcreitung®zeit (Y : Auszahlung und des Namens und Wohnorts des Agenten, iber die gesammte Beschäftigun

darius, wenn aus den i

nicht mit dex Theilnahme an

C. 6) is der Referen- q (§8. 7 u. 8)

A rent i. Name und Wohrio n über die gesammi der mit der Auszahlung beauftragt is, Name und Wohnorl vorzulegenden Zeugnissen sich ergiebt, daß er zur Ablegung der großen

des Absenders der Postanweisung wird in diese Benachrichti- | Stgatsprüfung für vorbereitet zu era

gungsschreiben nicht aufgenommen, sondern gelangt nur zur | zuzulassen.

Kenntniß des betreffenden Agenten. i i Abschnitt Ill. §. 10. Die große Staats Es empfiehlt sich, daß der Absender einer Einzahlung nach | eine mündliche und schriftliche, und soll einen w

Amerika den Adressaten noch unmittelbar brieflich davon unter- | Charakter an si tragen.

richtet; denn der Adressat muß, sobald er auf Grund der vom Sie ist demgemäß darauf zu richten,

Q «f Benachrichtigung das Geld gründliche Kenntniß des gemeinen und d Norddeutschen Lloyd empfangenen zenachrihtigung D öffentlichen und Privatrechts erworben habe,

, 4 e 4 F 1 4 p ti ! Ú e 9 ° , abheben will, sich noch legitimiren, wae e ias an das Rechtsgebiet, wo er scine Ausbildun: wird, wenn er den Namen un 0 dev Cn ist, und daß er für befähigt zu erachten sei, im pr

chten sei, zu dieser

Prüfung

prüfung §. 2 ist esentlich praktischen

ob der Kandidat si eine es in Preußen geltenden wobei insbesondere auf

g erlangt, Rücksicht zu nehmen

aftishen Justizdienste

geben kann, wovon der Agent die Kenntniß besißk. eine selbständige Stellung mit Erfolg einzunehmen. E Berlin, den 13. Mal 1869. Abschnitt IV. §. 11. Die in der großen Staatsprüfung be-

General -Post - Amt. Wi eini Oa werden von den von Philips8born. assessoren und in den Gebieten des Philip zu Celle und Frankfurt a.

Côln, sowie der Appellationsgerichte 250

1 Justiz-

Minister zu Gerichts®-

Appellationsgerichtshofes zu M.,;