1869 / 121 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

in 41—42 Stunden. Die Fahrten finden in jeder Richtung einmal wöchentlich statt. Abgang aus Kiel jeden Sonntag 12/, Uhr Nachts (von Sonntag zu Montag Nacht) nach An- funft des leßten Zuges aus Altona resp. Hamburg 2c. Ankunft in Christiania jeden Dienstag 6 Uhr Nachmittags. Abgang aus Christiania jeden Donnerstag 9 Uhr Vormittags. Ankunft in Kiel jeden Sonnabend früh zum Anschluß an den rühzug na Altona resp. Hamburg. Personengeld zwischen Kiel und Christiania: 1. Play 15 Thlr., 11. Play 10 Thlr., 1]. Plat 59 TUIL. y Auf den Linien Stralsund-Malmoe, Kiel-Korsoer und Kiel- Christiania coursiren die von den betreffenden Postverwaltungen eingestellten Post-Dampfschiffe, auf der Linie Lübeck-Kopenhagen- Malmoe die zur Postbeförderung benußten Dampfschiffe der Hallandschen und Malmöer Dampfschiff-Gesellschaften. Berlin, den 26. Mai 1869. General-Post-Amt. von PhilipS8born.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlichen Eisenbahn-Bau-Jnspektor Schmidt zu Osnabrück ist die von ihm bisher kommissarish verwaltete dor- tige Betriebs-Jnspektorstelle nunmehr definitiv verliehen worden.

Der bisderige Königlihe Landbaumeister Schulze zu Düsseldorf ist zum Königlichen Bau-Jnspektor ernannt und dem- selben die Bau-Inspektor-Stelle zu Essen verliehen worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar Oberbeck- zu Jüterbog ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Brandenburg mit Anweisung seines Wohnsißes daselbst verseßt worden.

Der Kreisrichter Langemak in Bergen is zum Rechts- anwalt bei dem Kreisgericht in Stralsund und zugleih zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Greifswald mit Anweisung seines Wohnsißes in Stralsund ernannt worden.

Der Kreisrichter Meibauer in Brandenburg is zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Coniß und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Marien- emer mit Anweisung seines Wohnsißes in Coniß ernannt worden.

Der Auditor Werner in Hannover ist zum Advokaten mit Anweisung seines Wohnsizes in Hannover ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Auf den Bericht vom 26. v. M. ad 1, 266 bestimme ih hierdurch, daß die in einem Druckexemplar beiliegende allge- meine Verfügung vom 6. Juni 1867 über die Befugniß der inländischen Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer und Thierärzte zur Ausübung ihrer Praxis auch auf die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont und für die denselben angehörigen Nerzte, Wund- ärzte, Geburtshelfer und Thierärzte Anwendung finden soll.

Ew. N, überlasse ih, diese Verfügung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 24. Mai 1869,

Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. von Mühler.

An den Königlichen Landes-Direktor Herrn N. zu Arolsen.

Abschrift erhält die Königliche Regierung 2c. zur Kenntniß- nahme und Nachachtung.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. j von Mühler. An sämmtliche Königliche Regierungen, Landdrosteien und das hiesige Königliche Polizei-Präsidium.

Tagesordnung.

i 47. Plenarsißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes

am Freitag, den 28. Mai 1869, Vormittags 11 Uhr.

1) e 2) Qweite Berathung über den Antrag der Abgeordneten Hagen und Genossen, wegen der Bundes- präsidial-Berordnung über die Kommunalsteuern der Militärs und die über denselben Gegenstand eingegangenen Petitionen auf Grund des von der V1, Kommission erstatteten Berichts. 3) Zweite Berathung über den Antrag der Abgeordneten Kray und Genossen, wegen eines Geseßentwurfs, betreffend die Ent- schädigung für die Beshränkung des Grundeigenthums durch die Festungs-Rayon-Bestimmungen auf Grund des von der

ehnten Kommission erstatteten Berichts. 4) Erste und zweite erathung über den Antrag der Äbgeordneten M. Wiggers-

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Berlin und Genossen, wegen Annahme eines Gesehentwurfs, betreffend die Gleichberehtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung. 5) Vierter Bericht der Peti- tions-Kommission. 6) Zweite Berathung über den Geseßent- wurf wegen Berichtigung des Haus8haltsetats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868 auf Grund der Anträge der RXIIï, Kommission. 7) Erster Bericht der Bundesshulden-Kommission,

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten , von Selchow, von Stralsund. i

Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der König haben

Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Regierungs-Rath derrosé in Hannover von des Herzogs von Braunschweig oheit verlichenen Ritterkreuzes des Ordens Heinrichs des

Löwen, der dem Privat-Docenten, Sanitäts-Rath Dr. Tob old

in Berlin, verliehenen Insignien des Kaiserlich Russischen

St. Annen-Ordens dritter Klasse und des Ritterkreuzes erster

Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens und des dem Bürgermeister Biermann zu Friedland von des

Kaisers von Rußland Majestät verlichenen St. Stanislaus»

T dritter Klasse, Allerhöchstihre Genehmigung zu er eilen.

ÎIerichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der König empfingen gestern früh auf Schloß Babelsberg den General der Jnfanterie und General-Adjutanten von Bonin, machten hierauf einen längeren Spaziergang im Park und empfingen bei der Rückkehr Se. Königliche Ft be den Prinzen Alexander, Höchstwelcher Sich bei Sr. Majestät beurlaubte, um eine Kur in Ems zu gebrauchen. Um 115 Uhr nahmen Se. Majestät den Vortrag des Civilkabinets entgegen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins für Doll- und Steuerwesen , sowie für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sißung zusammen,

_— Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsißung ab.

Das Staats-Ministerium trat gestern unter Vorsiß des Minister - Präsidenten Grafen von Bis8marck- Schönhausen zu einer Sißung zusammen.

Im Verlaufe der gestrigen Sizung des Reichs- tages des Norddeutshen Bundes wurde die dritte Berathung über den Entwurf einer Gewerbe - Ordnun fortgeseßt und beendet. Dic §Y. 52—57 Tit. 111, §§. 58-6 Tit. IV,, Marktverkehr, und sodann §§. 66—74 Tit. V, Taxen, wurden ohne erhebliche Debatte vom Hause genehmigt. Die §Ç§. 75 und 76 Tit. VI, Innungen von Gewerbetreibenden, wurden ebenfalls unverändert angenommen. Zu Y. 77, welcher bestimmt, daß auch diejenigen von dem Eintritt in eine Jn- nung ausgeschlossen werden können, welchen die Befugniß zum Gewerbebetriebe entzogen ist, beantragten die Abgeordneten Runge und Genossen, diesen Passus zu streichen. Die)er Antrag wurde vom Hause, im Uebrigen aber §. 77 in der in der zweiten Be- rathung beschlossenen Fassung angenommen. Bei Ÿ. 78 wurde auf Anirag des Abgeordneten von Luck das vierte Alinea desselben gestrichen. Dasselbe lautet :

»Die Ablegung einer Prüfung kann von denjenigen nicht gefot- dert werden , welche das betreffende Gewerbe mindestens seit einem Jahre selbständig ausüben. «

§. 79 wurde ohne Debatte genehmigt. Zu §. 80 stellte der Abg. von Luck den Antrag auf Streichung des ersten uud zweiten Saßes desselben. Der Antrag wurde angenommen und lautet hiernach Y. 80 wie folgt:

»Durch Beschluß der Innung kann von Ausübung des Stimm- recht8s, sowie des Ehrenrehts innerhalb der Jnnung, derjenige ausge- \chlossen werden, welcher in einem der in §. 77 unter 1. 2.3. bezeichneten Verhältnisse \ih befindet.« :

Die §§. 81 und 82 wurden unverändert angenommen. G. 83 wurde mit einem Abänderungs8antrage der Abgg. v. Lud und Genossen angenommen, nach welchem die Schlußklausel desselben, sowie des Y. 86 wie folgt zu formuliren:

»Diese Genehmigung darf jedoch nicht versagt werden, wenn nachgewiesen wird, daß die Erfüllung aller bestehenden Verpflichtungen der Innung, sowie der für den Fall der Auflösung durch §. 88 gt troffenen Vorschriften gesichert Lc!" « :

Cg. 84 und 85 wurden ohne Debatte nach der in der zwel- ten Berathung beschlossenen Fassung genehmigt. §. 86 wurde mit dem zu §. 83 gestellten Abänderung8vorschlage des Abge- ordneten von Luk ebenfalls vom Hause angenommen; ebenso §. 87 mit einer redaktionellen Aenderung nah dem Antragé

\{chule des Ortes, Arbeits- und Lehrherrn aber zur Gewährung der

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des Abgeordneten von Luck. §. 88 wurde auf Vorschlag des- selben Abgeordneten in folgender Fassung angenommen :

»Löst eine Jnnung si auf, so muß ihr Vermögen zuvörderst zur Berichtigung ihrer Schulden und zur Erfüllung ihrer Poinstigen Ver- pflihtungen verwendet werden. War dasselbe bisher ganz oder theil- weise zur Fundirung von Unterrichtsanstalten oder zu anderen öffent- lichen Zwecken bestimmt, so darf dasselbe dieser Bestimmung nicht ent- zogen werden, Wird dafür nicht in anderer genügender Weise Sorge ge- tragen, so fällt das betreffende Vermögen der Gemeinde gegen Ueber- nahme der darauf lastenden Verpflichtungen zu. Eine Vertheilunz des hiernach verbleibenden Reinvermögens unter die zeitigen Mitglieder fann die Jnnung bei ihrer Auflösung nur so weit beschließen, als dasselbe aus Beiträgen dieser Mitglieder entstanden ist. Der Rest des Vermögens wird, sofern in dem Statut oder in den Landesgesepen nicht ein anderes ausdrülich bestimmt ist, der Gemeinde, in welcher die aufgelöste Jnnung ihren Siß hatte, zur Benußung für gewerbliche

wecke Überwiesen. Entstehen aus den vorstehenden Bestimmungen

ifffferenzen zwischen der Ortsgemeinde und der Jnnung, so steht die Entscheidung“ darüber der höheren Verwaltungsbehörde zu. Leßterer steht auch die Befugniß zu, den bisher mit der Jnnung verbunden ias Unterrichts8anstalten, Hülfsfassen oder anderen JFnstituten zu ffentlichen Zwecken nah der Auflösung der Jnnung Korporation®- rechte zu ertheilen. Die vorstehenden Vorschriften kommen auch im Falle des Erlöschens einer Jnnung durch Ausfterben ihrer Mitglieder zur Anwendung.« i:

Die §§. 89 bis 99 wurden unverändert angenommen. Zu §. 100, welcher von der Beaufsichtigung der Behörden über die Beschäftigung der Lehrlinge 2c. handelt, lag ein Abände- rungsvorschlag des Abg. Grumbrecht vor, dem zweiten Absaß desselben folgende Fassung zu geben:

»durch Ortsstatut (§. 136) können Gesellen, Gehülfen und Lehr- linge, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr nicht überschritten haben, unter einzelne Klassen derselben zum Besucke einer Fortbildungs-

für diesen Schulbesuch erforderlichen Zeit verpflichtet werden. «

Der Antrag wurde angenommen und im Uebrigen Y. 100 unverändert, ebenso §. 101 ohne Debatte. Jm §. 102 wurde auf Antrag der Abgg. Runge und Gen. statt »Ortspolizei- behörde« gesezt »Gemeindebehörde«. Die §§. 103 und 104 wurden nach der früher beschlossenen Fassung genehmigt. Y. 105, welcher die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der vertragsmäßigen Arbeitszeit auch für den Fall bestimmt, wenn der Arbeiter mit einer ansteckenden Krankheit behaftet ist, wurde auf Antrag des Abg. v. Luck, insoweit er sich auf diese Be- stimmung bezieht, gestrichen, im Uebrigen aber unverändert an- genommen. Die §§. 106 bis 124 wurden sodann ebenfalls nach der früher beschlossenen alons ohne weitere Debatte vom Hause genehmigt. §. 128 (§. 140 der ft iten B AE e wurde auf Antrag des Abg. Runge in der Fassung der Ne gierung8vorlage wiederhergestellt, §§. 129 und 130 dagegen un- verändert angenommen. §, 131 wurde mit einem ZJusaß- amendement der Abgg. Runge und Genossen angenommen und lautet hiernach wie folgt:

»Arbeiter, deren Forderungen den Vorschriften der §FF. 128 bis 130 zuwider, anders als durch Baarzahlung berichtigt sind, können zu jeder Zeit die Bezahlung ihrer Forderungen in baarem Gelde ver- langen, obne daß ihnen cine Einrede aus dem an Zahlung stattgege- benen entgegengeseßt werden kann. Leßterer fällt, soweit es noch bei dem Empfänger vorhanden oder dieser daraus bereichert ist, der im g. 103 Absaß 2 gedachten Kasse zu. «

Die §§. 132—134 wurden ohne Debatte genehmigt. Zu F. 134-wurde ein Antrag des Abg. Schulze (Berlin) angenom- men, dahin gehend, am Schlusse desselben hinzuzufügen :

»Die dur Ortsstatut oder Anordnung der Verwaltungsbehörde begründete Verpflichtung der Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und a- brifarbeiter, einer bestimmten Kranken-, Hülfs- oder Sterbekasse beizu- treten, wird indeß für diejenigen aufgehoben, welche nachweisen, daß fie einer andern Kranken-, HÜlfs- oder Sterbekasse angehören.«

Die zu demselben Paragraphen in der zweiten Berathung beschlossene Resolution wurde ebenso wie §. 136 unverändert angenommen. Zu §. 138 lagen Amendements der Abgg. Graf Bethusy -Huc, Runge und Wiggers (Berlin) vor. Die- selben wurden bei der Abstimmung sämmtlich angenommen und lautet hiernach §. 138 folgendermaßen:

»Die Berechtigung zum Gewerbebetriebe kann abgesehen von Konzessions-Entziehungen und den in diesem Gesebe gestatteten Unter- sagungen des Gewerbebetriebes (§. 12 Abs. 2, È 20 Abs. 2 und 3), weder durch richterlihe noch administrative ntscheidung entzogen werden. Ausnahmen von diesem Grundsaße, welche durch die Steuer- geseße begründet sind, bleiben so lange aufrecht erhalten, als diese Steuergeseße in Kraft bleiben. Eben so bewendet es bei den Vor- {riften der Lande8geseße, welche die Entziehung der Befugniß zum gen Betriebe eines Gewerbes durch richterliches Erkenntniß

als Strafe im Falle einer dur die Presse begangenen ZQuwiderhand- Die Bestimmungen der Landesgesecbe,

nah welchen die Befugnisse zur Herausgabe von Druckschriften und zum Vertriebe Medea innerhalb des Norddeutschen Bundes8gebiets im Verwaltungswege entzogen werden darf / werden hierdurch auf-

lung vorschreiben oder zulassen.

gehoben.«

F. 138 wurde mit einer von den Abgg. Runge und Gen.

y. 139 mit einem dahin gehenden Abänderungsvorschlage des bg. v. Luk, den zweiten Absaß dabin zu fassen :

_»die übrigen in diesem Titel mit Strafe bedrohten Handlungen verjähren binnen drei Monaten, von dem Tage an gerechnct, an wel- chem sie begangen find.«

Die §§. 140 und 141 wurden in der früher beschlossenen Fassung genehmigt. §. 142 wurde mit folgendem Amende- ment des Abg. Dr. Friedenthal angenommen, als Nr. 2 ein- zuschalten :

»wer der nach §. 32 gegen ihu ergangenen Untersagung eines Gewerbebetriebes zuwiderhandelt oder die in §. 32 vorgeschriebene Anzeige unterläßt. «

Die §8. 143 145 wurden unverändert angenommen.

. 146 wurde nach dem Antrage des Abg. Dr. Friedenthal in

Lt Fassung angenommen :

»Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbtreibende, gewerbliche Gehülfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Verabredun- gen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günsigerer Lohn- Und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter werden aufgehoben. Jedem Theilnehmer steht der Rüetritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus leßteren weder Klage noch Einrede statt.«

F. 147 wurde ohne Debatte genehmigt, §. 148 mit einem ZJusay-Amendement der Abgeordneten Runge und Genossen fol-

genden Jnhalts angenommen:

Auch werden diejenigen Bestimmungen aufgehoben, welche die bezeichneten Arbeiter wegen groben Ungehorsams, beharrliher Wider- seblichkeit oder wegen Nerlassens der Arbeit mit Strafe bedrohen. Die Schluß - Paragraphen 148 und 149 wurden sodann ohne Debatte angenommen. Damit war die dritte Berathung über die Gewerbeordnung beendet, und soll die Schlußabstim- mung, sobald die B Bts nach dieser leßten Bera- thung sih in den Händen der Mitglieder befindet, vorgenom- men werden. Nächste Sißung Freitag Vormittag 11 Uhr. Schluß der Sißung 5*/, Uhr.

Hamburg, 26. Mai. Jn der heutigen Sißung der Bürgerschaft wurde für den verstorbenen Senator Rücker der Senats-Sekretär Dr. Kropp zum Senator gewählt.

Sacbseu. Jena, 25. Mai. Der Großherzog ist gestern Abend bier eingetroffen und hat im Prinzessinnengarten Wohnung genommen.

Hessen. Darmstadt, 26. Mai. Die Kammer der A b- geordneten beschloß in heutiger Sißung bezüglich der Be- freiung der Militärpersonen von den Kommunallasten das Er- suchen an die Regierung zu stellen, auf Zurücknahme der Ber- ordnung hinzuwirken, die Behörden zur vorerstigen Nichtbefol- gung anzuweisen und das Kriegs-Ministerium hiervon in Kenntniß zu seßen.

Hesterreich-Ungarn. Wien, 26. Mai. Der Erzherzog Franz Karl und die Erzherzogin Sophie sind am 24. Nach- mittags von Prag angekommen und haben die Sommerresidenz Schönbrunn bezogen.

Der Vizekönig von Aegypten trifft mit einem Gefolge von über 20 Personen am Sonnabend hier ein.

Der neuernannte Gesandte der nordamerikanischen Union am Wiener Hofe, Mr. Tay, ist gestern hier ein- getroffen.

Der nicht viehr zur Berathung gelangte Bericht des Ausschusses des Abgeordnetenhauses in Betreff der Rege- lung der Arbeiterverhältnisse wird nachträglih in der »Wiener Jtg.« veröffentlicht. Nach demselben s{hlägt die Kommission vor: Freiheit der Regelung der Arbeitszeit in Fabriken, jedoch soll geseßlich bestimmt werden, daß im Falle, wenn nicht durch Privatübereinkommen Anderes festgeseßt sei, der regelmäßige Arbeit8tag einschließli der Ruhepausen und der Essen8zeit 12 Stunden zu betragen habe; auch sollen shulpflichtige Kinder zu keiner regelmäßigen Fabriksbeschäftigung verwendet und junge Leute unter 18 Jahren sowie Frauen nicht über 10 Stunden 1n solchen Anstalten und dies nur unter Einhaltung gewisser Kautelen beschäftigt werden. Außerdem befürwortet der Aus\huß Koali- tionsfreiheit, Aufhebung der Zwangsgenossenschaften und An- stellung von Fabrikeninspektoren.

Pesth, 25. Mai. Der Minister Miko beantwortete in der Deputirtentafel die Jnterpellation bezügli der Fiumaner Bahn und sagte, daß diese Bahn eventuell nach dem Fellschen System gebaut werden dürfte, wobei 11 Millionen zu ersparen wären. Eine Kommission wurde zur Besichtigung der Mont- Cenisbahn entsendet und werde dieselbe demnächst zurükehren.

Hierauf wurde die Adreßdebatte fortgeseßt. Koloman Ghiczy spra für den Entwourf Tis8za's (Opposition). Er tadelte die finanzielle Seite des Ausgleihs, betonte, daß Ungarn keinen Einfluß auf die auswärtige Jolitik nehmen könne, da der Reichstag das Recht der Kriegs osten- und Re- krutenbewilligung nicht ausübt, die gemeinsamen Minister dem Reichstage nicht verantwortlich sind und die Verantwort-

vorgeschlagenen redaktionellen Aenderung angenommen, ebenso

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lichkeit derselben den Delegationen gegenüber illusorish