1869 / 122 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord- deutshen Bundes für das Landheer und die Festungen hielt heute eine Sißung ab. |

Die heutige (47.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutshen Bundes wurde um 117 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren anwesend: der Kriegs - Minister von Roon , General-Lieutenant von Podbielski , der Präsident des Bundeskanzler - Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, so wie die Kommissarien des Bundesrathes, Geheime Regierungs- Ds E Puttkamer , Geheime Ober - Regierungs - Rath Rib- beck u. }. w.

Auf der Tagesordnung standen zuerst Wahlprüfungen.

Ls Wahl des Abg. Prinz Handjery wurde für gültig erklärt.

Die folgende Nummer betraf: Bericht der sechsten Kom- mission über den Antrag des Abg. Hagen, wegen der Bundes- D Seroronag über die Kommunalsteuern der Militärs (vom 22. Dezember 1868).

Die Kommission beantragte: ;

Der Reichstag wolle beschließen zu erklären: 1) daß, abgejchen von andern beachtlichen Bedenken, Art. 61 der Verfassung sih nur auf die bei Publikation der leßtern bereits vorhanden gelvesene preußische Militärgeseßgebung bezieht und beziehen kann, nicht aber auf solche preußische Militärgeseßbe od:r Verordnungen, die erst nach Publikation der Verfassung erlassen worden sind oder erlassen werdèn ; 2) daß das Verhältniß des Militärs zu den Kommunalsteuern einer geseßlichen Regelung im Sinne der Einheit des Bundesheeres bedarf; 3) der Reichstag wolle beschließen : dem nachstehenden Geseßent- wurf seine verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. Geseß, be- treffend die Heranziehung der Militärpersonen zu den Kommunal- Abgaben. Wir Wilhelm 2c. Einziger Artikel. Die in den einzelnen Bundesstaaten bis zum Erlaß der Verordnung vom 22. Dezember 1868 (Bundes-Geseßblatt von 1868 Nr. 35) geltend gewesenen Gesebe und sonstigen Bestimmungen hinsichtlich der Heranziehung der Mili- tärpyersonen zu den Kommunalabgaben treten bis zur anderweiten geseßlichen Regelung ihrer Beitragspflicht unter Aufhebung jener Ver- ordnung wieder in Kraft. Urkundlich 2c.

An der Debatte über diesen Antrag betheiligten sich die Abgg. Stephani, Hagen, Ackermann, Freiherr von Moltke, von Forckenbeck , sowie der Kriegs - Minister von Roon , der Großherzoglich hessische Geheime Legations - Rath Hoffmann, Geheime Regierungs-Rath Puttkamer.

(Schluß des Blattes.)

: Se. Königl. prinz, welcher, wie man der »Od.-J.« schreibt, heute zwischen 12 und 1 Uhr rb von Swinemünde kommend, hier ein-

Ankla m, 26. Mai. Hoh. der Kron-

traf, hat von seinem Wagen aus die festlih geschmückte Stadt in Augenschein genommen und nachher den begonnenen Bau des Kriegs]chul-Etablissements besehen.

Greifs8wald, 26. Mai. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz traf mit dem Mittagszug 1%, Uhr von Anklam hier ein und fuhr sofort in Begleitung der militärischen Um- gebung nach dem hiesigen Exerzierplaÿß zur Jnspizirung des Jáäger-Bataillons. Um 4 Uhr kehrte Höchstderselbe zurück und nahm das Diner im Appellationsgerichts-Gebäude beim Prä- sidenten v. Seecckt ein. Um 6 Uhr fuhr Se. Königl. Hoheit per Extrapost zum Bahnhof, um mit einem bereitgehaltenen Courierzug nah Stralsund zu fahren.

Kiel, 26. Mai. Beim Kommando der Marine ist heute die Meldung eingegangen , daß Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert, Admiral und Oberbefehlshaber der Marine, zur Inspizirung von Uebungsschiffen am 28. d. Mts. hier ein- treffen wird.

Desterreich-Ungarn. Wien , 27. Mai. Das Attentat gegen den Oberstkämmerer FZM. Graf Crenneville is, wie die »Oest. Corr.« vernimmt, in dem Augenblicke verübt wor- den, als der Graf im Begriff war, sich von Livorno nah Genua einzuschiffen. Bis jeßt fehlt noch die Nachricht, ob sich Graf Crenneville, obgleich von Meuchlern verwundet, einge- {hit hat oder na Livorno resp. Florenz zurückgekehrt ist.

Der Minister Dr. Berger ist am 24. d. M. in Salzburg s,

Der »Wiener J.« ist der Ausweis über den Stand der österreichischen Staatsschuld Ende Dezember 1868 beige- legt. Die fonsolidirte Staatsschuld belief si an jenem Termin auf 2,558,229,378 G. (mit 101,898,023 G. jährlicher Zinsen und Renten am 1. Juli 1868), die s{chwebende nit gemeinsame Schuld auf 118,711,221 G. (mit 3,866,796 G. Zinsen), an fälligen, aber unerhoben gebliebenen Gewinnsten zu 708,596 G,, an EntschädigungSrenten (in Kapital) 12,668,120 G,, Zahlungen an die bayerische Regierung in Folge des münchener Traktats vom 14. April 1866 (in Kapital) 1,750,000 G, Die gesammte Staats- huld stellt sich hiernah auf 2,692,067,316 G. (mit 106,368,170

Gulden jährlicher Zinsen). Dazu treten noch 253,306,357 G, GrundentlastungEshuld der im Reichsrath vertretenen Länder und 1,938,140 G. galizisches Nothstands - Anlehen aus dem I. 1866. Außerdem war am 31. Dezember 1868 noch eine gemein- same schwebende Staatsschuld von 307,924,761 G. vorhanden. Die kovsolidirte Schuld hat sich im Laufe des Jahres 1868 um 26,460,750 G. vermindert, die schwebende Schuld der im Reichs, rath vertretenen- Länder um 6,634,216 G. vermehrt, “die ge- sammte Staatsschuld um 20,112,141 G. vermindert.

Pesth, 26. Mai. Im Unterhause wurde heut die Adreßdebatte fortgeseßt. Baron Eötvös sprach in einer län- geren Rede für die Kommissions - Adresse. Bei Beurtheilung der staatsrehtlihen Basis müsse zunächst die Wirkung derselben auf die Thätigkeit des Volkes betrachtet werden, das Volk habe Ls aber zu lebhafter Thätigkeit aufgerafft , überall pulsirt ein rishes Leben, was ein Beweis ist, daß die Basis nit den Fortschritt verhindere. Jede kleinere Nation, die allein nicht die Mittel besißt, sich gegen äußere An- griffe zu vertheidigen, muß eine Allianz mit anderen Nationen suchen; daraus entspringen gemeinsame Angele genheiten, die auch gemeinsam erledigt werden müssen. Die Selbständigkeit“ einer Nation werde dadurch nicht aufgegeben, wenn sie nur den ihr gebührenden Einfluß auf die ge meinsame Behandlung ausübt, was bezüglich Ungarns der Fall sei, Die Delegationen seien allerdings keine vollkommenen Junstitutionen. Vollkommen konstitutionellen Formen entsprehend wäre blos ein Centralparlament, das aber werde wohl Niemand wünschen. Die Audstragung der gemeinsamen Angelegenheiten durch den Monarchen sei nicht konstitutionell. Man habe von gegnerischer Seite nichts vor- gebracht, was die Delegationen erseßen könnte, wohl aber wurde dic Existenz gemeinsamer Interessen und die Nothwendigkeit einer Übereinstimmenden Erledigung derselben zugegeben. Nach- dem noch für den Kommissionsentwurf Joseph Banc , Graf Zichy und E DR , für Tiszas Entwourf Moriz und Takacs, für Simonyis Entwurf Albert Nemeth gesprochen hatten, wurde die Debatte auf Freitag vertagt.

(N. Fr. Pr.) Der vom Justiz-Minister im Deak-Club

der Verwaltung erregte daselbst solche Opposition , daß die An- nahme desselben sehr zweifelhaft ist, Die entschiedensten Deakisten, wie Zsedenyi und Uermcyi, find gegen die Regierungsvorlage und fordern vor Allem die Regelung der Komitats-Autonomie und Wahl der Richter. Abends wird die Berathung fortgeseßt,

(Pest. Corr.) Jn der Strafsache des Fürsten Alexander Karageorgievics wurden die Entscheidungen der Königl,

. Tafel in der vorgestern abgehaltenen Sitzung des hierortigen

Strafgerichts kundgemaht. Nachdem Beschuldigte der Ver- übung des ihnen zur Last gelegten Verbrechens auch in der zweiten Jnstanz für rechtlich beschuldigt erkannt wurden, if das meritoriale Erkenntniß der ersten Jnstanz, womit gegen die Beschuldigten die Einleitung des s\chrittlichen Kriminal- prozesses angeordnet wurde, auch in zweiter Instanz bestätigt worden ; aber da bei dem Belgrader Stadtgerichte gegen Alexander Karageorgievics selbst in contumaciam ohne alle Vertheidigung nur auf eine Kerkerstrafe erkannt wurde , fand die Königliche Tafel, daß in diesem Straffalle kein Kapitalver- brechen vorliege, daher gegen die Freilassung des Fürsten gegen Gutstehung kein geseßliches Hinderniß obwalte, doch die Ent- scheidung Über die Annehmbarkeit der gebotenen Kaution der Entscheidung der ersten Jastanz anheimgestellt werden müsse, __ Gegen diese Entscheidungen wurde von Seite der Verthei- diger hinsichtlih der angeordneten Einleitung des schriftlichen Kriminalprozesses, und von Seite der öffentlichen Anklage in Betreff der ¿Freilassung gegen Kaution die Berufung an die Königliche Seutemvinaltatel sogleich angemeldet.

Laibach, 26. Mai. Eine Husaren - Division is hier an- gekommen und in der Umgebung Laibachs dislozirt ; zwei Ork- haften des Littaier Bezirkes sind militärisch besezt. Neun Thäter wurden ausgeliefert; gegenwärtig herrsht Ruhe.

__ Triest, 26. Mai. Die russishe Kriegskorvette »Ottikal« ist mit Contre-Admiral Butakoff hier eingelaufen.

27. Mai. Der Lloyddampfer »Mars« is mit der Ueber- landpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

BVeigien. Brüssel, 27. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Fürstin von Hohenzollern ist am 25. hier O und im Palais des Grafen von Flandern abge iegen. Die Repräsentauic:cammer erledigte gestern nur Art. 21 und 22 des Milizgeseßes. Ein Amendement, den illegl- timen Kindern, welche die unentbehrliche Stüße ihrer Mutter sind, bei der Konskription dieselbe Begünstigung zu gewähren, wie den legitimen Kindern, wurde nach längerer Debatte ver-

worfen.

vorgelegte Ges ezentw urf über die Trennung der Justiz von |

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Frankreich. Paris, 27. Mai. Heute wird das Resul- tat der pariser Wahlen auf dem Stadthause offiziell verkündet und mit diesem Tage beginnt im geseßlichen Sinne die neue Wahlperiode für das zweite Skrutinium. Da die Nachwahlen am 6. und 7. Juni stattfinden, so bleiben für neue Wähler- versammlungen vier Tage übrig; auf Sonnabend is} bereits eine solche im 7. Bezirk angekündigt.

(W. L. B,) Die übliche Proklamirung der in der Hauptstadt erwählten Deputirten hat heute Vormittags vom Balkon des Stadthauses durch den Seinepräfekten stattgefunden.

‘Jules Favre, Rochefort, Thiers, d'Alton Shee, Garnier- Pagès, Raspail, Ferry und Cochin halten sämmtlich ihre Kan- didaturen in Paris aufrecht.

In mehreren Städten haben sich die Ruhestörungen

estern Abend erneuert. Die eingelaufenen Berichte melden ierüber Folgendes: Jn Toulon fanden neue Zusammenrot- tungen statt, die sich nach ergangener Aufforderung zerstreuten; etwa 100 Personen wurden verhaftet, gegen Mitternacht war die Ruhe wiederhergestellt. Jn Lille durchzogen Schaaren die Straßen , sangen die Marseillaise und. riefen: »Nieder mit Desrotours (dem gewählten n ee Die Menge wich vor der anrückenden Kavällerie zurück. Zur An- wendung der Waffen kam es nicht, troßdem mehrere Kavalle- risten, und namentlich der diejelben fommandirende Offizier, durch Steinwürfe verwundet wurden. Es fanden im Ganzen 18 Ver- haftungen statt. Jn Amiens zerstreuten sich die Zusammen- rottungen ebenfalls nach der gesehlihen Aufforderung. Es waren einige vergebliche Versuche gemacht worden , Barrikaden zu errichten, Die Verhaftungen waren ziemlich zahlreih. Jn alais fanden Demonstrationen gegen den erwählten Depu- tirten Pinard (den früheren Minister des Jnnern) statt. Ein Polizei-Agent wurde verwundet. Die Behörden ergrissen die nigen Maßregeln , worauf die Menge ausßeinanderging. Auch aus Albi (Dep. Tarn) werden unbedeutende Ruhestörungen gemeldet. Die Ruhestörungen haben überall nur kurze Zeit gedauert und nirgends einen ernsten Charakter gehabt.

Das » Journal officiel« zeigt an, daß Marquis de Lava- lette die Funktionen als Minister des Auswärtigen wieder übernommen hat, in welchen ihn auf kurze Zeit der Staats- Minister Rouhber vertrat.

Spanien. Madrid, 27. Mai. (W. T. B.) Der Ver- fassung8enitwurf ist, nachdem die Cortes denselben nunmchr Yaragraphenweise vollständig durhberathen haben, an den Ver- fassung8ausshuß zur Revision zurückgegangen. Der Tag der definitiven Abstimmung über den Gesammtentwurf wird später festgeseßt werden.

Ftalien. Florenz, 28. Mai. (W.T. B.) Der General der Armee Durando is gestorben.

Aus Livorno wird berichtet, daß sih der Urheber des Attentats nebst mehreren Kompromiuittirten bereits in den Hän- den der Justizbehörde befindet. i

Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. Mai. Der König hat am 23. April die Verwaltung des Seewesens beauftragt, nach einer bereits geprüften Zeichnung ein Minen- boot ¿ur näheren Erforshung des Minensystems anzuschaffen.

hristiania, 21. Mai. Der Staatsrevisor Johnsen hat in einer früheren Sißung des Storthings einen Vorschlag, betreffend die Abschaffung der Todesstrafe, eingebracht. Der Bor- {lag ging an das Justizkomite und dieses hat jeßt sein Gut- achten abgegeben, welches die Abschaffung der Todesstrafe oder wenigstens eine Einschränkung derselben im Allgemeinen befür- wortet und dieselbe nur als Alternative neben lebenslängliche Strafarbeit für Mord, Landesverrätherei, und einige andere namhaft gemachte Verbrechen gestellt wissen will, "Die Be- handlung dieses Komitegutachtens wird jedo erst im nächsten Storthing stattfinden.

Dänemark. Kopenhagen, 25. Mai. Der König empfing gestern eine Deputation des anläßlich der bevorstehen- den Grundgeseß-Festlichkeiten niedergeseßten Kopenhagener Fest- Aus\chu}ses, welche dem König eine Einladung zur Theilnahme an den bezüglichen Festlichkeiten überbrachte, die auch von Sr. Majestät angenommen wurde.

Das »Amtsblatt der Norddeutschen Postverwaltung« Nr. 29 enthält zwei General-Verfügungen vom 22. Mai: 1) den Eisenbahn- Posikours zwischen Berlin und Frankfurt a. M. betreffend; 2) betref- fend die Behandlung der Brief- und Fahrpostbeutel.

Die nach der Allerhöchst genehmigten neuen Instruktion

über das Sanitätswesen der Armee im Felde, deren wir in S aut der früheren Orga-

Nr. 117 d. Bl. bereits Erwähnung gethan , in dei ( nisation eingetretenen Modifikationen faßt das »Mil. Wochenbl.« in folgendem Auszug zusammen: 1) an Anschluß an die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28. November 1865, wonach statt einer Kranke n-

träger-Compagnie pro Armee-Corps deren drei formirt und mit den leichten Feldlazarethen zu einem Ganzen verbunden werden sollen, ist die Formation von drei Sanitäts - Detahements pro Armee - Corps angeordnet, welchen die Aufgabe der früheren Krankenträger-Compagnie und der fahrenden Detachements der früheren leichten Feldlazarethe-zufällt. Bei dieser Organisation wird die stete Korporation des Kranfenträger- dienstes mit dem ärztlichen Dienste auf deun Schlachtfelde gesichert. Es wird aber auch, da ein Sanitäts-Detachement Kets in der Reserve verbleibt und alle Detachements so organisirt sind, daß fie in zwei gleih aus- gerüsteten Sektionen verwendbar sind, der Vortheil erreiht, daß jeder Division, auch bei dem Vorrücken nach einem Gefechte, stets ein Sanitäts-Detachement oder doch eine Sektion desselben beigegeben werden fann. 2) Die Feldstellen der - »Divisions- ärzte« sind freirt worden. Denselben liegt die Leitung des äârzt- lichen Dienstes bei den Truppen, namentlich aber des Dienstes auf den Verbandpläßen ob. 3) Statt der Depots der leichten Feld- lazarethe, sowie statt der {weren Feldlazarethe, welche pro Armee- Corps zur Aufnahme von in Summa 2400 Kranken bestimmt waren, sollen 12 Feldlazarethe pro Armee-Corps errichtet werden, von denen jedes zur Aufnahme von 200 Verwundeten resp. Kranken eingerichtet ist. Jedes Feldlazareth läßt auch eine Theilung in zwei Sektionen zu. Auch - bei dieser Organisation is namentlich auf die Beweglichkeit und darauf Gewicht gelegt, daß stets Feld- lazarethe zur Disposition der Truppen stehen, wenn au die denselben beigegeben gewesenen Feldlazarethe ofkupirt sein sollten. 4) Zu leßterem Zwecke ist aber noch darauf Bedacht genommen, daß Personal und Material vorhanden sind, um die Feldlazarethe S lôsen und stehende Kriegslazarethe zu formiren. Es is deshalb für jedes Armee-Corps ein besonderes Reservepersonal und ein Lazareth-Re- servedepot auf den Etat gebracht, welche mit Rücfsicht auf die Thätigkeit im Rücken der operirenden Armee der General-Etappen-Jnspektion unter- stellt werden sollen. 5) Bei Bemessung des etatsmäßigen ärztlichen und hülfsärztlihen Personals is vornehmlich von den Vorschlägen der durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 14. Februar 1867 berufenen Konferenz für Verbesserungen im Militär-Medizinalwesen ausgegangen worden. Es wird dadurch im Jnteresse der Armee eine beträchtliche Verstärkung des Sanitätspersonals, sowohl an Aerzten, wie an Laza- rethgehülfen und Krankenwärtern herbeigeführt. Ueberdies is sowohl dur besondere Vorschriften einer nachtheiligen Zersplitterung der ärzt- lichen Hülfe bei den Truppen vorgebeugt, als auch gerade für den wich- tigen Fall des augenblicklichen Bedürfnisses einer Verstärkung der ärztlichen und hülfsärztlichen Kräfte auf den Verbandpläßen Vorsorge getroffen und in Verbindung hiermit auch auf die genügende Sicher- stellung des Krankenträgerdienstes durch die in Betreff der Hülfsfkran- kenträger gegebenen Vorschriften Bedacht genommen, ohne daß hierbei die im Interesse des Truppendienstes gebotenen Einschränkungen außer Acht gelassen worden wären. i

In Betreff des Personal-Etats der Feldlazarethe ist sodann au noch die Aenderung eingetreten, daß a) das Amt der Revieraufseher qualifizirten Ober- Lazarethgehülfen Übertragen werden soll, welche in ihrem militärischen Verhältniß verbleiben; b) das weibliche Unterpersonal (Koch- und Waschfrauen) ganz in Wegfall tommt und bei den Feldlaza- rethen Köche aus dem Beurlaubtenstande event. aus der Ersaßreserve eingestellt werden. 6) Die hon in dem Reglement des Jahres 1863 vorgesehene Feldlazareth - Direktion ist zwar ihrem Wesen nah bei- behalten. Der irfungsfreis derselben Leitung der etablirten Lazarethe und der Evakuation bedingt aber deren Unterstellung unter die General - Etappen- Inspektion. Da auch dur die Organi- sation des Etappenwesens für die militärische und administrative Leitung dieser Lazarethe bereits anderweit (Etappen - Komman- dantur, Etappen - Jntendantur) gesorgt ist, so konnte das frühere Personal ein Offizier und Ober - Lazareth -Jnspektor in Wegfall kommen. 7) Ebenso konnte bei der nunmehrigen Organisation des Etappenwesens von der Errichtung besonderer Krankentransport- Kommissionen, wie solche die Jnstruktion vom 22. Mai 1866 geschaffen hatte, abgesehen werden und die mit der Evakuation der Kranken aus den Feldlazarethen nach den Reservelazarethen verbundenen Geschäfte im engsten Anschluß an die jeßige Organisation des Etappenwesens der Kommandantur des Etappenhauptorts übertragen werden, welcher in dem zum Etat derselben gehörigen oberen Militärärzte ein geeignetes Organ hierzu gegeben ist. 8) Die Jnustruktion enthält auch eine vollständige Organisation der freiwilligen Krankenpflege. Den bezüglichen Festseßun- gen liegen im Wesentlichen die Bestimmungen der Jnstruktion, betref- fend die Wirksamkeit des MLENeN Kommissars Für die freiwillige Krankenpflege vom 31. Mai 1866 resp. der Instruktion für die Laza- reth - Reservedepois vom 22. Mai ej. a., so wie die Vorschläge der Eingangs gedachten Konferenz zum Grunde. Danach ift die einheit- liche Leitung der freiwilligen Krankenpflege durch einen Königlichen Kommissarius wiederholt statuirt , dessen Wirkungskreis be- stimmt, für die dauernde Kooperation desselben mit den staat- lichen Organen Sorge getragen. Die verschiedenen Aufgaben der freiwilligen Krankenpflege sind genau bezeichnet resp. be- grenzt. Besonders hervorgehoben zu werden verdient nochy daß dem im Feldzuge 1866 hervorgetretenen Uebelstande einer mangelnden Kon- trolle der in Privatpflege befindlihen Kranken dur besondere Be- stimmungen wirksam entgegengetreten werden und die freiwillige Krankenpflege die ihr recht eigentlich zufallende Aufgabe der Errichtung eines Central - Nachweisungs - Bureaus übernceh- men soll. 9) Die Stellung und der Wirkungskreis der kon- sultirenden Chirurgen is normirt worden. 10) Schließlich is in wet- terer Ausführung der einschlägigen Bestimmungen der Instruktion vom 22. Mai 1866 die Organisation der Reservelazarethe und Ver- einslazarethe gegeben worden. Von den speziell für das Personal bestimmten Verwaltungsvorschriften sind folgende wesentliche Neue- rungen hervorzuheben: a) Den Bestimmungen der genfer Konven- tion ist, so weit dieselbe den Sanitätsdienst selbst betrifft , Be-

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