1869 / 131 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2326

den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten Vereine zu bilden und in geschlossenen Räumen unbewaffnet öffentlihe Versammlungen zu

veranstalten. Die Bestimmungen der Landesgeseße über die Anzeige der Ver-

sammlungen und Vereine, sowie über die Ueberwachung derselben,

bleiben unberührt. i i y 18, Das gegenwärtige Geseß tritt bei der ersten nach dessen

Beitüudittag stattfindenden Neuwahl des Reichstages in Kraft. Von dem nämlichen Zeitpunkte an verlieren alle bisherigen Wahlgeseße für den Reichstag nebst den dazu erlassenen Ausführungs8geseßen, Verord- nungen und Reglements ihre Gültigkeit.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Bundes-Jnsiegel, i

Gegeben Schloß Babelsberg, den 31. Mai 1869.

(L. 8.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

Das 16. Stück des Bundes-Geschblatts des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 289 das Geseß, betreffend die Portofreiheiten-im Ge- biete des Norddeutshen Bundes. Vom 5. Juni 1869; -unter

Nr. 290 die Ernennung des Königlich preußischen Lega- tions - Raths Hermann Carl Wilke zum General - Konsul des Norddeutshen Bundes für Großbritannien und Jrland in London ; unter :

Nr. 291 die Ernennung des Kaufmanns G. Dengzelmann zu d'Urban (Kolonie Natal in Afrika) zum Konsul des Nord- eutschen Bundes daselbst; unter

Nr. 292 die Ernennung des Kaufmanns Arthur James Walker Arnott zu Port Louis (Jnsel Mauritius) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst ; unker

Nr. 293 die Ernennung des bisherigen preußischen Konsuls R. Lindau in Nagasaki, des bisherigen preußischen Vize-Konsuls C. Gaertner in Hakodade, des Kaufmanns Adolph Leysner zu Niegata und des Kaufmanns Adolph Reis zu Yokohama zu Konsuln des Norddeutschen Bundes; unter

Nr. 294 die Ertheilung des Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Sonneberg (Herzogthum Sachsen - Meiningen), Namens des Norddeutschen Bundes an den Henry Winser; unter

Nr. 295 die Ertheilung des Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen, Namens des Norddeutschen Bundes an den Emil Hoechster; und unter

Nr. 296 die Ertheilung des Exequatur als Kaiserlich russi- scher Vize-Konsul , Namens des Norddeutschen Bundes an den Willibald Oskar Alexis Helm zu“ Emden. /

Berlin, den 8. Juni 1869.

eitungs-Comtoir.

“H

Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 1869, betreffend die landes- herrlihe Genehmigung zu mehreren: Eisenbahn - Neubauten - in der wi Schlesien.

“Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 15. Mai d. J. er- theile Tch, unter Vorbehalt der bei der Mao T festzu- stellenden Bedingungen, zu der Anlage der Eisenbahnen: a) von Breslau über Glaß bis zur Landesgrenze bei Mittelwalde in der Richtung auf Wildenschwert, b) vom Bahnhofe Cosel (Kandrzin) über Neisse zum Anschluß an die Linie ad a. und zum Anschluß. an die Breslau- Schweidniß-Freiburger Eisenbahn bei L rankenstein; nebst NAbzweigungen nah Leobschüß zum Anschluß an die Wilhelmsbahn und nach der Landesgrenze zum Anschluß an die in Oesterreich projektirte Bahn von Ollmüß über Sternberg an die preußische Grenze in” der Nähe von Ziegenhals, Meine landesherrliche Genehmigung. - Zugleich bestimme B daß die in dem Geseße über die Eisenbahnunternehmungen vom

. November 1838 ergangenen Vorschriften, betreffend das Expropriations- recht und das Recht zur vorübergehenden Benußung fremder Grund- stücke, auf die in Rede stchenden Anlagen Anwendung finden sollen.

Dieser Erlaß is dur die Geseß-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. i Schloß Babelsberg, den 20. Mai 1869.

Wilhelm.

Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Jhenpliß. v. Mühler. v. Selhow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

An das Staats-Ministerium.

Das 42. Stück der Gesez-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 7425 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Mai 1869, be- treffend die Genehmigung des Statuts der ostpreußischen land- schaftlichen Darlchnskasse, so wie des Beschlusses des General- landtages der ostpreußischen Landschaft wegen Erhebung eines Quittung8groschens; und unter

Nr. 7426 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Mai 1869, be- treffend die lande8herrliche Genehmigung zu mehreren Eisen- bahn-Neubauten in der Provinz Schlesien.

Berlin, den 8. Juni 1869.

Geséß-Sammlung8-Debits-Corntoir.

C E IRE p C E EWELCS 7D U P

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - un Medizinal - N n ndetceri S

An der Andreas8schule in Berlin ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Carl Theodor Konieci,zum Oberlehrer genehmigt (worden.

Der praktische Arzt Dr. Kraft zu Neumark ist zum Kreis. Wundarzt des Kreises Löbau ernannt worden.

Akademie der Wissenschaften,

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Plenarsizung vom 3. Juni 1869 Herrn Ferdinand Roemer in Breslau zum korrespondirenden Mitgliede ihrer physikalisch- mathematischen Klasse ernannt.

Tagesorduunung.

4. Plenarsizung des Deutschen Zollparlaments

am Mittwoch, den 9. Juni 1869, Mittags 12 Uhr.

1) Schlußberathung über den Handels- und Zollvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des Deutschen Zoll- und Handels. vereins einerseits, und der Schweiz andererseits vom 13. Mäi 1869, nebst S{lußprotokoll von deniselben Tage. Referent: Abgeordneter Kirsner, Korreferent: Abgeordneter Dr, Schleiden, Antrag des Referenten und des Korreferenten: Das ZJYoll- parlament wolle beschließen: dem vorbezeichneten Handels- und

ollvertrage nebst Schlußprotokoll die Zustimmung zu ertheilen. 5 Schlußberathung über den Freundschafts-, Handels- und

chiffahrt8vertrag ‘zwischen dem Norddeutsckc2 Bunde und den zu demselben nicht“ gehörenden Staaten des Zollvereins einer- seits, und Japan andererseits vom 20. Februar 1869, nebst den Bestimmungen, unter welchen der Handel Deutschlands in Japan getrieben werden soll. Referent: Ab eordneter Roß. Korreferent: Abgeordneter Camphausen (Neuß). Antrag des Referenten und des Korreferenten: Das Zollparlament wolle beschließen: dem vorbezeichneten Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrage nebst den Bestimmungen, unter welchen der Aaion Deutschlands in Japan getrieben werden soll, die Zu-

imniung zu ertheilen.

Abgereist: Se. Excellenz der General - Feldmarschall und Ober - Befehlshaber der Truppen in den Marken, Graf von Wran gel, nah Wildbad.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 8. Juni. Jn der gestrigen (6.) Sigung des Bundesrathes des Zollvereins, in welcher der Präsident des Bundeskanzler-Amts, Wirkliche Geheime Rath Delbrück auf Grund ciner Substitution des Bundeskanzlers den Vorsiß führte, wurde über den vom Präsidium vorgelegten Gesetzentwurf wegen Abänderung des Vereins - Zolltarifs von den betreffenden Ausschüssen Bericht erstattet.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord- deutshen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sißung ab,

Breslau, 7. Juni. (Schles. Z.) Gestern Abend um 8 Uhr 50 Minuten langte auf dem Centralbahnhofe mittelst Extrazuges der Vizekönig von Aegypten nebst Gefolge in einem Königlichen Salonwagen, welcher ihm Tags zuvor bis Oderberg entgegengeschickt worden war , hier an. Von Sr. Majestät dem Könige waren der General - Adjutant Baron von Loën und Kammerherr Graf von Fürstenstein beordert worden, den Vizekönig Namens Sr. Majestät an der Grenze zu bewillklommnen. Auf dem Bahnhofe begrüßten der kommandirende General, von Tümpling, und der Regierungs - Präsident , Graf von Poninsfi , den Ankommenden beim Betreten des Perrons und geleiteten den- selben in den bereitstehenden Wagen nah der Rampe des Königlichen Palais, wo eine doppelte Ehrenwache aufgestellt war. Während der später stattfindenden Tafel, zu welcher der General der Kavallerie v. Tümpling, der Regierungs-Präsident Graf v. Poninski, der General-Adjutant v. Loën und der Ober- kfammerherr Graf v. Fürstenstein zugezogen wurden, spielte dic Kapelle des 4. Niederschles. Jnf.-Regts. Nr. 51. Der Vizekönig verbleibt bis Mittags 1 Wr in Breslau, um dann vom Niederschlesisch-Märkischen Bahnhofe aus die Reise nah Berlin fortzuseßen.

Mecklenburg. Schwerin, 7. Juni. (M. A.) Der Großherzog is gestern Nachmittag von einer Neise na Waren hierher zurückgekehrt. Se. Königliche Hoheit werden sich im Laufe dieser Woche zum Zweck der Besichtigung einer Reihe

23 von Truppentheilen des 10. Armee-Corps, welches zur 5. Armee- nspektion gehört, nach Lüneburg, Celle, Goslar, Braunschweig, ildesheim, Nordheim und Göttingen begeben und zu dem Ende eute Nachmittag von hier abreisen. Se. Königliche Hobeit ge- denken am 12. d. M. in Hannover einzutreffen,

Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin Alexandrine wird am 10. d, M. Marienbad verlassen, an demselben Tage der Grundsteinlegung zur evangelischen Kirche in Eger beiwohnen, in Franzensbad übernachten, am 11. die Reise bis Berlin fortsegen, vom 12. an cinen etwa dreitägigen Aufenthalt in Sanssouci nehmen und beabsichtigt, am 15, d. M. wieder in Schwerin einzutreffen.

Hessen. Darmstadt, 7. Juni. Der Großherzog ist am 5, Abends von Friedberg wieder hierher zurückgekehrt.

Hefsterreich-Ungarn. Wien, 6. Juni, Während der Abwesenheit des Grafen Beust ist dem Reichs-Finanz-Minister Baron Bee die erforderliche Repräsentation im auswärtigen Amte übertragen , während Sektionschef Baron Orczy die laufenden Geschäfte führen wird.

7. Juni. (Pr. Ztg.) Nach einem alexandriner Tele- ramme is die ursprünglich für Mitte Oktober beabsichtigte

röffnung des Suezkanals bis dahin unmöglich. Die Arbeiten an. dem Kanal schreiten langsam vorwärts. Die Eröffnung wurde definitiv auf Mitte Dezember fesigeseßt.

Belgien. Brüssel, 7. Juni. Nach einem in der »Jnd. Belge« veröffentlichten Bülletin war die Entbindung der Prin- zessin von Flandern eine sehr s{chwere und nach derselben das Leben der Prinzessin durch eine innere Blutung bedroht. Die Gefahr is «Ler beseitigt und das Befinden der rinzessin giebt zu keiner. Besorgniß Veranlassung.

Fraukreih. Paris, 6. Juni. Wie die »Patrie« mel- det, ist verfügt worden , daß die mobile Nationalgarde des Seine-Departements unter die Befehle des Kommandanten von Paris gestellt und diesem als Unter-Kommandant ein Oberst des Generalstabes beigegeben werden soll. Die Befehlshaber der mobilen Garde von Paris sind demnach der Divisions- General Soumain und der Oberst Berthaut.

7, Juni. (W. T. B.) Definitiv gewählt sind in den vier hauptsiädtishen Wahlkreisen: 1) Thiers mit 15,912 Stim- men (die Gegenkandidaten Devink und d'Alton Shée erhielten 9962 resp, 5741 Stimmen), 2) Ferry mit 15,723 Stimmen (der Gegenkandidat Coczin erhielt 13,938 Stimmen), 3) Jules Favre mit 18,350 Stimmen (der Gegenkandidat Rochefort erhielt 14,761 Stimmen) und 4) Garnier-Pagès mit 19,474 Stimmen (der Gegenkandidat Raspail erhielt 14,671 Stimmen).

8. Juni. Von den bis jeßt bekannten 44 Departements- wahlen sind 19 offiziell und 25 oppositionell oder unabhängig.

Im Laufe des Abends wurden hier etwa 60 Verhaftungen vorgenommen und zwar größtentheils auf dem Boulevard Montmartre und vor der Expedition des Journals »Rappel. «

Ea : Spauien, Madrid, 6. Juni. Die Regierung wird am Montag in den Cortes eine Bill einbringen , nach welcher Marschall Serrano mit der Regentschaft betraut wird, ohne ihm das Recht, Geseße zu sanktioniren und die Cortes aufzu- lôsen, zu ertheilen. - : | General Espinar hat der Regierung telegraphirt, daß es in Havanna ruhig sei. Die Freiwilligen Zielten die Ord- nung aufrecht.

___ Italien. Florenz, 7. Juni. (W. T. B.) Man hált in Deputirtenkreisen die Vertagung der Kammer für nahe bevorstehend.

Rumänien. Bukarest, 6. Juni. (W. T. B.) Der Prinz Otto von Bayern ist von Wien hier angekommen und hat den Fürsten Karl privatim besucht, Der Prinz wurde bei seiner Ankunft von dem österreichischen General-Konsul empfangen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juni, Seit einigen Tagen weilt in St. Petersburg der General der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Ber dan, Erfinder eines neuen Systems gezogener Büchsen, mit dem gegenwärtig die Schüßen - Bataillone unserer Armee bewaffnet werden. General Berdan is hier eingetroffen, um bel der Bewaffnung der Mannschaften mit dem neuen Gewehr und bei den Schieß- versuchen zu sein und einige spezielle fachwissenschaftliche Fragen in Bezug auf diese Gewehre, die in Amerika an efertigt und L zum Theil in St. Petersburg eingetroffen sind, zu erörtern.

Dávnemark. Kopenhagen, 7. Juni. (W. T, B). Die Königin is heute Nachmittag per Dampfer »SleSvig« 71a Lübeck nach Schloß Rumpenheim abgereist, der König beglei- tet dieselbe bis Lübeck, von wo er dann wieder nach der Haupt- ftadt zurückkehrt.

27

| |

_ Amerika. Washington, 6. Juni. Staatsanwalt Hoare hat entschieden, daß die Verhöre vor den Militär-Tribu- nalen in Texas gültig seien, da si Texas gesehlich noch im Kriegszustande befinde. Ueber General Salnave wird be- richtet, daß er die Cakosrebellen geshlagen habe, jedo seine Abdankung vorbereite,

Aus dem Wolff schen Telegraphen-Büreau.

__ Saarbrücken, Dienstag, 8. Juni, Vormittags. Bei der hier stattgehabten Wahl zum Norddeutschen Reichstage ist ees v. Sybel (Düsseldorf) zum Abgeordueten gewählt worden.

Wien, Dienstag, 8. Juni, Vormittags. Wie die »Presse« meldet, hat der Vizekönig von Aegypten dem Grafen Andrasfssy sein Bedauern ausdrücken lassen, daß es ihm für jet nicht möglich gewesen sei, Pesth zu besuchen, und gleichzeitig seinen Besuch daselbst für U angemeldet. Aus Pesth wird ge- meldet, daß der Deak-Klubb beschlossen hat, keine Mitglie- der der Opposition in die Delegation zu wählen.

London, 8. Juni, Morgens. Aus New-York vom gestrigen Tage wird per atlant. Kabel gemeldet: Die Jndianer ver- wüsten die Ansiedelungen in den Thälern der Flüsse Salmon und Republican. Die Ansiedler von West - Kansas flüchten ostwärts.

St. Petersburg, 8. Juni. Der neugeborene Großfürst, Sohn des Großfürsten Thronfolger, erhielt den Namen Alexander.

Zollparlaments-Angelegenheiten.

Berlin, 7. Juni. Das dem Zollparlament vorgelegte Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend, hat folgenden Wortlaut:

0 1. Vom 1. September d. J, ab wird. die Steuer vom in- ländischen Rübenzucker mit acht Silbergroschen oder aht und zwanzig Kreuzern vom Zollcentner der zur Zuckerbereitung bestimmien rohen Rüben erhoben.

F. 2. Bei der Ausfuhr von iuländishem Zucker über die Zoll- vereinsgrenze oder bei dessen Niederlegung in öffentliche Niederlagen wird , wenn die auszuführende Menge mindestens zehn Centner be- trägt, cine der Rübenzuckersteuer entsprehende Vergütung gewährt.

Diese Vergütung wird in gleicher Höhe auch dem aus ausländi- hem Zucer raffinirten Zucker bewilligt. Der Bundesrath des Zoll- vereins hat die Vergütungssäße zu bestimmen und die Bedingungen vorzuschreiben, an welche deren Gewährung zu knüpfen ist. Derselbe ist namentlich zu bestimmen befugt, daß die bei der Ausfuhr von Qucker gegen Vergütung abzugebende Deklaration auf den Zuckergehalt nah Graden der Polarisation gerichtet werde.

F. 3. Vom 1. September d. J. is an Eingangszoll vom Cent- ner ausländishem Zucer und Syrup zu érhében, und zwar von 1) Zucker : Raffinirter Zucker aller Art, sowie Rohzucker, wenn leßterer den auf Anordnung des Bundesraths bei den fompetenten Zollstellen niederzulegenden, nah Anleitung des Holländischen Standart Nr. 19 und darüber zu bestimmenden Mustern entspricht 4 Thlr. 20 Sgr. 2) Rohzucker , soweit solcher nicht zu dem unter 1 gedachten gehört 3 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. 3) Syrup 2 Thlr. 15 Sgr. Auflösungen von Zucker, welche als solche bei der Revision bestimmt erkannt wer- den, unterliegen dem vorstchend unter 2 aufgeführten Eingangs8zolle. 4) Melasse unter Kontrole der Verwendungzur Branntweinbereitung frei. Für. Tara werden vom Centner Bruttogewicht vergütet: beim. Ein- gang von Brod- (Hut-) Zucker, Kantis-, Bruch- oder Lumpenzucker 14 Pfd. in Fässern mit Dauben von Eichen- und anderem harten Holze, 10 Pfd. in anderen Fässern, 13 Pfd. in Kisten, 7 Pfd. in Körben; beim Eingange von Roh ucker und Farin (Zuckermehl), sowie gestoßenem Zucker 13 Pfd. in Fässern mit Dauben von Eichen- oder anderem harten Holze, 10 Pfd. in anderen Fässern, 13 Pfd. in Kisten, 8 Pfd. in außereuropäischen Rohrgeflechten (Kanassers , Kranjans), 7 Pfd. in anderen Körben , 4 Pfd. in Ballen; beim Eingange von Syrup 11 Pfd. in Fässern. é

F. 4. Wird bei der Ausfuhr von Zucker durch unrichtige Angabe des Zuckergehalts oder der sonstigen Beschaffenheit (handelsüblichen Bezeichnung) des Zuckers, Steuer. oder Zollvergütung. für Zucer, bei dessen Ausfuhr eine Vergütung überhaupt niht gewährt wird, in An- \spruch genommen, so hat der Deklarant den Betrag des vierten Theils der in Anspruch genommenen Vergütung als Strafe verwirkt. Wird durch die unrichtige Angabe des Zuckerg-halts eine höhere Steuer- oder Jollvergütung, als die für die Klasse, zu welcher der aur rende Jueker gehört, festgeseßte Vergütung in Anspruch genommen, jo hat der Deklarant das Doppelte der Differenz pa der zuständi- gen und der beanspruchten Vergütung als Strafe verwirkt.

Außer den vorstehend / gedachten Strafen tritt die Konfiskation des unrichtig deklarirten Zuckers cin, wenn solcher in der Absicht, die Staatskasse zu verkürzen, zwischen Zucker verpackt worden ist, für welchen eine Vergütung , beziehungsweise eine höhere Vergütung gewährt wird. :

Uebersteigt die Angabe des Zuergehalts den bei der Revision ermittelten Feuer chalt „um -niht mehr- als ein+Drittel Prozent so findet eine Bestrafung nicht statt. Jst zwar dieser Prozentbetrag über- schritten, aber der Beweis geführt, daß. die Absicht, die Staatskasse zu- verkürzen, nicht vorgelegen habe, so is nur: eine Ordnungslra von an bis fünfzig Thalern (fünf bis fünf und siebenzig ulden) ver- wirkt.

F. 5. Die zur Ausführung dieses Geseßes erforderlichen Anord- nungen werden vom Bundesrathe des Zollvereins festgestellt.

2914 ®