1869 / 139 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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von der gemeinschaftlihen Zollgrenze au®geshlossenen Bezirken aber das Verfahren wegen Vergehen gegen die Stempelgeseße bestimmt.

Die im §. 15 vorgeschriebenen Geldbußen fallen dem Fiskus des- jenigen Staates zu, von dessen Behörden die Strafentscheidung er-

en ist. N F. lo. Jede von einer nach §. 18 zuständigen Behörde wegen Wechselstempel-Hinterziehung einzuleitende Untersuchung und zu er- lassende Strafentscheidung kann auch auf diejenigen Jnhaber des Wechsels, welche anderen Bundesstaaten angehören, ausgedehnt wer- den. Die Strafvollstreckung is nöthigenfalls durch Requisition der uständigen Behörden und Bcamten des Staates zu bewirken, in dessen Gebiete die Vollstrekungsmaßregel zur Ausführung kommen foll.

Die Behörden und Beamten der Bundesstaaten sollen sich gegen- seitig thätig und ohne Verzug den verlangten Beistand in allen geseß- lichen altegeln leisten; welche zur Entdeckung oder Bestrafung der Wechselstempel-Hinterziehungen dienlich sind. :

§. 20. Die in den einzelnen Staaten des Bundes mit der Be- aufsihtigung des Stempelwesens beauftragten Behörden und Beam- ten haben die ihnen obliegenden Verpflichtungen mit gleichen Befug- nissen, wie sie ihnen hinsichtlih der nach den Landesgeseßen zu ent- richtenden Stempelabgaben zustehen, auch hinsichtliÞ der Bundes- Stempelabgabe wahrzunehmen. i

Ç. 21. Außer den Steuerbehörden haben alle diejenigen Staats- oder Kommunalbehörden und Beamten, denen eine richterliche oder Polizeigewalt anvertraut ist, so wie die Notare und andere Beamte, welche Wechselproteste ausfertigen , die Verpflichtung, die Besteuerung der bei ihnen vorkommenden Wechsel und Anweisungen von Amts- wegen zu prüfen und die zu ihrer Kenntniß kommenden Zuwider- handlungen gegen dieses Geseß bei der nach §. 18 zuständigen Be- hörde zur Anzcige zu bringen. Notare, Gerichtspersonen und andere Beamte, welche Wechselproteste ausfertigen, sind verbunden, sowohl in dem Proteste, als in dem über die Protestation etwa aufzunehmen- den Vrotokolle ausdrücklich zu bemerken, mit welhem Stempel die protestirte Urkunde versehen, oder daß sie mit einem Bundesstempel nicht versehen ijr.

h. 22. Das Bundespräsidium is ermächtigt, wegen der Anferti- gung und des Debits der Bundes - Stempelinarken und gestempelten

lankets, so wie wegen der Bedingungen,“ unter welchen für verdor- bene Stempelmarken und Blankets Erstattung zulässig ist; die erfor- derlichen Anordnungen zu erlassen.

g. 23. Wer unechte Bundesstempelmarken anfertigt oder echte verfälscht, imgleichen wer 1wwissentlih von falschen oder gefälschten Stempelmarken Gebrauch macht oder sich einer dieser Handlungen in Bezug auf gestempelte Blankets (F. 13 Nr. 1) s{huldig macht, hat die in den Landesgeseßen bestimmte Strafe der Fälschung des. Stempel- papiers und in Ermangelung besonderer Strafvorschriften über diesen Gegensiand, die Strafe der Fälschung öffentlicher Urkunden verwirkt.

Wer wissentlich eine {on einmal verwendete Stempelmarke, oder ein schon einmal verwendetes Blanket oder cin von einer Urkunde abge- trenntes Bundesstempelzeichen zu einer stempelpflichtigen Urkunde ver- wendet, hat, außer der Strafe der Steuerhinterziehung, eine Geldbuße von 10 bis 200 Thalern oder verhältnißmäßige Freiheitsstrafe verwirkt. Wer wissentlih eine {on cinmal verwendete Stempelmarke oder ein verwendetes Blanket, von welchem die darauf geseßte Schrift wieder entfernt ist, veräußert, wird, insofern er nicht als Urheber des im vorhergehenden Saße vorgesehenen Vergehens oder als Theilnehmer an demselben anzusehen i|, mit Geldbuße von 1 bis 20 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt.

ÿ. 24. Die Vorschriften dieses Geseßes kommen gleihmäßig zur Anwendung auf die an Ordre lautenden Zahlungsversprechen (Billets à Ordre) und die von Kaufleuten oder auf Kaufleute ausgestellten Anweisungen (Assignationen) jeder Art auf Geldauszahlungen, Akkre- ditive und Zahlungsaufträge, gegen deren Vorzeigung oder Ausliefe- rung die Zahlung leistet werden soll, ohne Unterschied, ob dieselben in Form von Briefen oder in anderer Form ausgestellt werden.

Befreit von der Stempelabgabe sind: 1) die statt der Baarzah- lung dienenden, auf Sicht zahlbaren Plapanweisungen und Ches (d. i. Anweisungen auf das Guthaben des Ausstellers bei dem die Zahlungen desselben besorgenden Bankhause oder Geldinstitute)y wenn sie ohne Accept bleiben; andernfalls muß die Versteuerung erfolgen, che der Acceptant die Plapanweisung oder den Check aus den Händen giebt. Jn welchen Fällen auch Anweisungen , die an einem Nachbar- orte des Ausstellungsortes zahlbar sind, den Plaßanweisungen gleich- geachtet werden sollen, bestimmt der Bundesrath nah Maßgabe der örtlichen Verhältnisse. 2) Affkreditive, durch welche lediglich einer be- stanmten Person ein nur im Maximalbetrage begrenzter oder unbe- schränkter, nah Belieben zu benußender Kredit zur Verfügung ge- stellt wird. 3) Banknoten und andere auf den JTnhaber lautende, auf Ter bte Anweisungen , welche der Aussteller auf \ich selbst __ §. 25. Die in den Staaten des Norddeutschen Bundes bestehenden Stempelabgaben von Wechseln, Anwcisungen und diesen gleick, gestellten Papieren (§. 24.) werden aufgehoben.

_ Auch von den auf Wechsel oder Anweisungen und diesen gleich- gestellte Papiere geseßten TJndossamenten, Giro's und anderen Wechsel- erklärungen , Quittungen und sonstigen auf die Leistungen aus dem Wechsel bezüglichen Vermerkten dürfen landesgeseßliche Stempelabgaben nicht weiter erhoben werden. iden ey Subjektive Befreiungen von der Bundesstempelabgabe finden

Jür die Aufhebung der in den einzelnen Staaten des Bundes be- stehenden subjeftiven Befreiungen von der Wechselstempelsteuer, welche auf lästigen Privatrechtstiteln beruhen, wird , insoweit dieselben nah den Landesgeseßen niht ohne Entschädigung aufgehoben werden können, aus der Bundeskasse Entschädigung geleistet. Sind in den der Be- freiung zum Grunde liegenden Verträgen, Spezialprivilegien und

sonstigen Rechtstiteln Bestimmungen über die Art und Höhe der schädigung enthalten, so behält es dabei sein Bewenden. it __ Andernfalls wird bis zum Erlöschen der Befreiung dem Ber tigten der Stempelbetrag, welchen er nach Vorschrift dieses Gese entrichtet hat, auf Grund periodis{her Nachweisung aus der Bunde fasse erstattet. Die Aufstellung und Prüfung der periodischen R weisungen erfolgt nach den von dem Bundesrathe hierüber zu erlass j den näheren Anordnungen. til Für Stempelbeträge, deren Erstattung der Berechtigte von inder Theilnehmern am Umlaufe des Wechsels oder von seinen Kommitty, ten zu fordern hat, wird in keinem Falle aus der Bundeêkasse Ent, schädigung gewährt. j ___§. 27. Jedem Bundesstaate wird von der jährlichen Einnahn für die in seinem Gebiete debitirten Wechselstempelmarken und gestem, pelten Blankets bis zum Schlusse des Jahres 1871 der Betrag Von 36 pCt., bis zum Schlusse des Jahres 1873 der Betrag von 24 vCt bis zuin Schlusse des Jahres 1875 der Betrag von 12 pCt. und von da ab dauernd der Betrag von 2 pCt. aus der Bundeskasse gewährt F. 28. Die zur Ausführung dieses Geseßes nöthigen Bestimmun. gen werden vom Bundesrathe getroffen. F 29. Ties Geseh tritt mit dem 1. Januar 1870 in Kraft, In Betreff aller vor diesem Tage ausgestellten inländischen ode von dem -ersten inländischen Jnhaber aus den Händen gegebenen gus, ländischen Wechsel kommen noch die bisherigen landesgesebßlichen Vor, {riften zur Anwendung. Urkundlich unter Unserer beigedrucktem Bundes-Insiegel. Gegeben Berlin, den 10. Juni 1869.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarcck-Scch{chönhausen.

Höchstcigenhändigen Unterschrift und

Das 20. resp. 21. Stück des Buündes-Gesetblattes des Nord: deutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, entbält unter

Nr. 302 den Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde einerseits und dem Kirchenftaate andererseits, Vom 22. April 1869, und unter

Nr. 303 das Geseß, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde. Vom 10. Juni 1869.

Berlin, den 17. Juni 1889.

Zeitungs-Comtoir.

Angekommen: Der Erste Präsident des Kaminergerichts, Wirkliche Geheime Ober-Justiz-Rath Dr. von Strampff, von Wittstock.

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Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen vereinigten Friedrichs - Universität Halle-Wittenberg im Sommer-Semester 1869.

Im Winter - Semester 1868/69 sind immatrikulirt gewesen 888. Nach Aufstellung dieser Nachweisung wurden noch immatrikulirt 10) zus 848. Davon sind abgegangen 240. Es sind demnach geblicben 608. Dazu sind in diesem Semester gekommen 225. Die Gesammt- zahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 833. Die evange- lish-theologishe Fakultät zählt 270 Inländer, 34 Aus- länder, zus. 304. Die juristische Fakultät zählt 60 Jnländer, 3 Ausländer, zus, 63. Die medizinische Fakultät zählt 129 Jn- länder, 12 Ausländer, zus. 141. Die philosophische Fakultät zählt: a) JTnländer mit dem Zeugniß der Reife 158, b) Jn- länder mit dem Zeugniß der Nichtreife nah §. 35 des Prüfungs- reglements vom 4. Juni 1834 1, e) Inländer ohne Zeugniß der Reife nah §. 36 desselben Reglements 94, sind 253 Junländer d) Ausländer 72, zus. 325. Jn Summa 833 Außer diesen imma- trikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Phar- maceuten 26, 2) Hospitanten 8. Die Gesammtzahl der nicht immatrifulirten Zuhörer is demnach 34. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 867.

N icht amtliches.

Preußen. Berlin, 17. Juni. Ueber die Reise Sr, Majestät des Königs sind uns nachstehende Mittheilungen zugegangen:

Bremerhaven, 15. Juni. Der bekränzte Extrazug welcher Se. Majestät den König von Preußen hierher brachte, hielt unterwegs nur auf der Station Osterholz, wo das Schüßencorps sih zur Begrüßung des Königs aufgestellt hatte. Jn der Umgebung Sr. Majestät im Königlichen Salonwagen befanden \ich, besonders vom Könige dazu eingeladen , auch die beiden Bürgermeister von Bremen. Hier war auf dem geschmücckten Bahnhofe eine Schaar weißgeklei- deter Mädchen zur Begrüßung aufgestellt. Auch erwartete der General der Jnfanterie von Moltke, sowie die General- Lieutenants von Podbielski und von Kameke Se. Majestät. Vom Bahnhofe aus begaben Sich der König durch die festlich gesmückte Fährstraße nah dem Hafen auf den Dampfer »Deutschland«, auf welhem Seine Majestät das Dejeuner a1- zunehmen geruht hatten; als der König das Verdeck betrat, stieg die Königliche Standarte am Maste empor, worauf \0-

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ohl der »Deutschland« als sämmtliche im Hafen liegenden, | vet flaggenden Schiffe einen Salut von 33 Schüssen gaben. | d dem während der Fahrt in der Salon-Kajüte stattfindenden Dejeuner nahmen alle Personen des Königlichen Gefolges Theil. | R dem Déjeuner wohnten Seine Majestät der Abfahrt der | beiden Schiffe »Germania« und »Hansa« bei, welche als zweite | deutsche Nordpol - Expedition in See gingen. Der Vorsißende | des Komité®, Mosle, bat um die Erlaubniß, in Gegenwart | Seiner Majestät einige Worte an die Versammelten richten zu | dürfen. Nach ertheilter Genehmigung sprah Herr Mosle: Landsleute! Der Augenblick des. Absegelns der zweiten deut- | hen Nordpolarfahrt ist gekommen, Ihr Alle werdet es als ein | glüdliches Vorzeichen betrachten, daß dieselbe in See geht, unter den Augen Skr. Majesiät des Königs. Das Gedeihen des Werkes | hängt ab von Euch Theilnehmern der Expedition, Vertretern deutscher | Wissenschaft und deutschen Seewesens. Jhr habt einer ganzen | Nation gegenüber gelobt, Alles einzuseßen, um das vorge- | fleckte Ziel zu erreichen. Zur Ehre des Vaterlandes, zur | Ehre der jungen deutschen Flagge, zu Ehren deutscher Wissenschaft und deutscher Seefahrt soll das nördliche Polarmeer der Kenntniß | aller Völker durch Euch erschlossen werden. Das Ziel ist groß, die Gefahren und Entbehrungen, denen Jhr entgegengeht, nit gering! Jhr habt, wenn Eucr Werk gelingen soll, auf nie be- tretenen Wegen gar troßige Mächte, Eis und Nacht, zu bekämpfen. Ooch aber werdet“ Jhr bei festem ausdauecnden Willen aller Schwierigkeit Herr werden; geht deshalb getrost ans Werk, murrt aber auch nicht, wenn höhere Mächte Euer Wollen verciteln. Möge eine gütige Vorsehung Euer steter Begleiter. sein, und gestatten, daß Thr wohlbehalten und mit Erfolg gekrönt zur Heimath und zu den Furen zurükehrt. Und nun Jhr, die Jhr scheidet und Jhr, die Jhr zurückbleibt, vereinigt Euch in diesem feierlichen Augenblicke nach guter alter Sitte zu einem Hoch! und abermals Hoch! auf de1 uns durch seine Gnade beehrenden Monarchen, auf unser Vater- sand, dessen mächtiger Schuß Er is und zu einem Hoch auch auf die beiden Schiffe, welche unter der uns von Jhm verliehenen natio- nalen Flagge der Wissenschaft dienen wollen, auf die yGermania« und die yHansa« und deren Besaßung. Ein dreimal donnerndes Hoh! E Seine Majestät reichten dem Redner dankend die Hand. Dann folgte eine Besichtigung der »Germania«, des Haupt- {hisses der Expedition, und sciner Ausrüstung bis ins kleinste Detail. Nahdem Se. Majestät noch mit den rprith edi A LAG N welche die Expedition begleiten, verließen Allerhöchstdiejelben das Schiff, welches nun, von dem Dampfer »Simson« in's Scblepp- tau genommen, in See ging, und von der »Hansa« gefolgt wurde, welche der Dampfer »Vulkan« in's Sch{lepptau nahm. Vom Hafen wurde hierauf nah dem Bahnhofe zurükgefahren, von wo aus um 4 Uhr die Rückkehr nach Bremen erfolgte. Se. Majestät haben Sich über den Empfang und den Aufenthalt in Bremerhafen sehr befriedigend ausgesprochen. Bremen, 16. Juni. Nachdem Se. Majestät der König von der Fahrt nach Bremerhafen um 5# Uhr zurückgekehrt waren, fand eine Fahrt durch die schönsten und interessantesten Theile

der Stadt statt. Wieder befanden si die beiden Bürgermeister in der Equipage des Königs, Allerhöchstwelcher Sich wiederholt | erfreut darüber aussprach, daß er Bremen kennen gelernt, eine Stadt, die sowohl in ihren alten als neuen Theilen alle seine Erwartungen übertroffen habe. Um 6 Uhr fuhren Se. Majestät dann zum Diner auf dem Rathhause, zu welchem der Senat die ganze Militär- und Civil-Begleitung des Königs eingeladen hatte, Das Diner und der Cercle nah demselben dauerte bis s Uhr, Der Bürgermeister Duckwiy brachte folgenden Toast auf den König aus: S Welcher Mensch liebt nicht sein Haupt und hält es hoch in Ehren! Was aber von dem einzelnen Menschen gilt, das gilt auch von einem Volke, zumal wenn dieses weiß, daß mit scinem Haupke in der engsten Verbindung ein Herz steht, das voll Liebe für das Volk ist und nur daxauf sinnt , dieses glücklih zu machen. Das trift denn bei Ei. Majestät in jeder Hinsicht zu, Jnsbesondere verchren die Bürger Bremens in Ew. Majestät den Wiederhersteller der Größe und Ehre Deutschlands und sind stolz darauf , Genossen des neu erstandenen Vaterlandes zu sein.

Heute wird uns nun das Glück zu Theil, das Haupt der deutschen Naticn in diesen alterthümlichen Räumen zu begrüßen, in denen, wenn auch in begrenzten Verhältnissen, die Gejchichte eines halben Jahrtausends fich \piegelk, cin Ereigniß, das mit leuhtender Schrift in die Annalen Bremens eingetragen werden wird.

Gestatten mir denn Ew. Majestät, daß ih im Namen aller Bürger Bremens deren tief gefühlten Donk ausspreche für die Ehre, welche Ew. Majestät durch JThren Besuch unserm Freistaate haben zu Theil werden lassen, aber neben diesem Danke wollen Ew. Majestät den innigen Ausdruck aufrichtiger Verehrung und Liebe entgegen- nehmen, welche die Bürger Bremens gegen Ew. Majestät beseelen. In diesen Gesinnungen werden Sie, meine Herren, gewiß freudig in den Wuns einstimmen : Gott erhalte Se. Majestät noch lange Jahre in rüstiger und fast jugendlicher Kraft wie heute. Se. Najestät hoc! i

Se. Majestät erwiederten : :

»Erlauben Sie, daß Jh gleich antworte. Jh danke

if !

Ihnen für die ergreifenden Worte, die Sie geäußert haben, Worte, welche eitel machen könnten,

wenn sie nicht mit dem |

Gefühle ihre: wahrcn Bedeutung aufgenommen werden. Wenn es von der Vorschung so gefügt worden ist, daß ein großes ungeahntes Werk durch Mich zu Stande gekommen ist, so habe Jch hon diesen Morgen gesagt, daß Jch dies Werk nicht allein vollbracht habe, daß Jch Mitstreiter und Bundesgenossen hatte und einer von ihnen sigt an Meiner Seite und daß ohne den allgemeinen guten Willen und die Hingebun Aller das Werk nicht zu Stande gekommen wäre. och i nicht Alles erfüllt, was die Sehnsucht der Lebenden wünsch{?, und auch die zum neuen Bunde Geeinigten werden den Uebergang oft genug {wer empfinden. Aber eine spätere Generation wird die Frucht ernten und den Ausbau des Hauses sehen, zu dem wir den Grund gelegt haben. Jn den Worten, dieSic hier gesprochen haben, sche Jch den neuen Ausdruck der Ge- finnung , die fich Mir {hon beim Empfange kundgegeben. Der Empfang in Bremen i}st so unerwartet , so überwälti- gend für Mich gewesen , daß Jh kaum Worte des Dankes finden kann. Sie und die anderen Herren des Senats wer- den es übernehmen, der Stadt Meinen großen Dank auszu- drücken. Jch erhebe das Glas, um der Stadt Bremen Meine tiefgefühlte Anerkennung für die Stunden auszusprechen , die Sie Mir beute bereitet haben. Möge der Allmächtige über dem Wohl dieser Stadt und dieses Staates auch ferner wal- ten. Jch fordere die- Herren , welche niht aus Bremen sind, auf, ein Hoch auf die Stadt Bremen auszubringen.«

Noch als spät Abends der König aus der Soirée in der neuen Börse nach sciner Wohnung zurückkehrte, war der Play vor dem Hause mit Menschen bedeckt, und selbst die brillante Jllu- mination der ganzen Stadt vermocbte nicht, das Publikum von der Wobnung des Königs zu entfernen. : /

Heute früh 9 Uhr haben Se. Majestät die Reise nah Ol- denburg und Heppens fortgeseßt, nachdem Allerhöchstdieselben das 1 Bataillon des 1. Hanseatischen Jnfanterie - Regiments Nr. 75 auf dem Domplayte besichtigt hatten. Das militärische Schauspiel hatte wiederum eine große Menge von Zuschauern versammelt, die Se. Majestät lebhaft begrüßten.

Wunstorf, 15. Juni. Se. Majestät der König wurden bei UAllerhöchstibrer Anwesenheit auf dem hiesigen Bahnhofe . heute von dem kommissarischen Bürgermeister, Regierungs-Affessor Poten, Namens der Stadt mit folgender Ansprache begrüßt:

»Ew. Majestät nahen sich in tiefster Ehrfurcht die Vertreter der Stadt Wunstorf zur erstmaligen Begrüfung auf städtishem Weichbilde. | i e E /

Wie sehr auch die Bürgerschaft dur die Ereignisse des Jahres 1866 ergriffen worden, so hat sih doch cine den bestehenden und von Gott gefügten Zeitverhältnissen gebührend Rechnung tragende Gesinnung immer mehr Bahn gebrochen und ist die Bürgerschaft auf das Éifrigste bemüht, durch ein ruhiges und geseblihes Ver- halten nach besten Kräften zu ihrem Theile zu einer gedeihlic : Entwickelung der Verhältnisse beizutragen. i

Tndem Ew. Majestät wir dieses an dem heutigen Freudentage einzubezeugen uns erlauben und indem wir es wagen, unser tief- gefühltestes Bedauern darüber auszudrücken, daß es uns nah dem festgestellten Reiseplane nicht vergönnt gewesen ist, Ew. Majestät heute in unserer Stadt begrüßen zu können, bitten wir, die Ver- sicherungen unserer tiefsten Ehrfurcht und Unterthänigkeit Allergnä- digst entgegen nehmen zu wollen« L A

Se. Majestät geruhten darauf ungefähr Folgendes zu erwidern : . .

»Die Gefühle, welche Sie ausgesprochen haben, sind au ganz die Meinigen; Jh wünsche , daß dieselben reht be- thätigt werden und verlange von Meinen neuen Unterthanen

nicht mehr. «

In der gestrigen (26.) Sißung des Bundesraths führte der Präsident des Bundeskanzleramts, Wirkl. Geh. Nath Delbrück, auf Grund ciner Substitution des Bundesfanzlers den Vorsitz. Die Vorlage des Präsidiu:ns, betreffend die zur Bundes- kasse zu berehnende Quote von der in Oberhessen zur &rhebung kommenden Biersteuer, sowie ein Antrag Sachsens, betreffend die Beobachtung des im Jahre 1874 eintretenden Durchgangs der Vénus vor der Sonne, wurden den betreffenden Ausschüssen überwiesen. Es folgten sodann Ausschußberichte über die Vor- lagen des Präsidiums, betreffend a) den Geseßentwurf wegen Erhebung einer Stempelsteuer von Quittungen, b) den Etat für das Bundes-Oberhandelsgericht, c) den Ankauf eines Grund- stücks für das Konsulat in Belgrad, sowie d) über eine Be- {werde des Dr. Kippe aus Mecklenburg wegen Justiz - Ver-

Weigerung.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sißung des Deut- schen Jollparlaments wurde zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung übergegangen: Vorberathung im Plenum über den Entwurf eines Geseßes, die Besteuerung des Zuckers be- treffend. Nachdem der Geheime Ober-Finanz-Rath Scheele den Geseßentwurf erläutert, sprachen die Abgeordneten Dr. Mohl und v:‘Benda, worauf die Generatkdebatte geschlossen wurde.

Scbluß der Sizßung 35 Uhr.

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