1869 / 140 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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eines \criftlichen Requisltoriums des General-Staatsanwaltes an das

Bundes-Ober-Handelsgericht abgegeben.

g. 19. Auf die nach dem Hannoverschen Prozeßrecht zu verhan- delnden Sachen finden die B. 17 und 18 feine Anwendung. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist in Gemäßheit des §. 435 der hannoverschen

rozeßordnung zur Terminsbestimmung unmittelbar bei dem Bundes-

ber-Handelsgerichte einzureichen. Erklärt sih das leßtere für unzu- ständig, oder spricht der oberste Landes8gericht8hof, wenn bei diesem die

Nichtigkeitsbeschwerde eingerciht und der Termin zur mündlichen Ver- handlung erwirkt ist, seine Unzuständigkeit aus, so sind die Akten im ersteren C alle an den obersten Landesgerichtshof, im zweiten Falle an das Bundes8-Ober-Handelsgericht abzugeben. Bei dem Gerichtshofe, an welchen die Akten abgegeben sind, kann jede Partei den Termin zur mündlichen Verhandlung erwirken. Die bisherigen Prozeßhand-

ungen bleiben in den bezeithneten Fällen wirksam, was insbesondere auch in Ansehung der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gilt.

g. 20. Jst| nah den für das Veriahreit maßgebenden Prozeß- geseßen bei der mündlichen Verhandlung eine Mitwirkung der Staats- anwaltschaft erforderli, so wird diese durch ein von dem Präsidenten E R A I IRORT E VEE zu ernennendes Mitglied des leßteren vertreten.

F. 21. Der Beschluß eines obersten Landesgericht8hofes, durch welchen sich derselbe für zuständig oder deshalb für unzuständig er- klärt, weil das Bundes-Ober-Handelsgericht zuständig sei, oder der Beschluß des leßteren, durch welchen sich dieses für zuständig oder L für N Bn, erklärt, weil ein oberster Landesgerichts8hof zus! ndig sei, ist einer Anfehtung nicht unterworfen und für den an-

eren Gerichtshof bindend.

§. 22. Tür die Berechnung der Gerichtskosten und für die Be- rechnung der Gebühren der Anwalte und Advokaten sind in den ‘an das E A S gelangenden Sachen die Vorschriften maßgebend, nach welchen die Kosten und Gebühren zu berechnen sein würden , wenn die Sache an den obersten Landes - Gerichtshof ge- langt wäre. Die Mehrkosten , welche durch Reisen eines aus- wärtigen Anwalts oder Advokaten nach dem Siße des Bundes- Lee e R RLANN entstehen , ist der Gegner zu erstatten nicht verbunden. Stempelpapier und Stempelmarken sind bei dem Bundes - Ober - Handelsgerichte niht zu verwenden, vielmehr is der Betrag der Stempel , welche, wenn die Sache bei dem obersten Landes-Gerichtshofe anhängig geworden wäre, für die bei diesem statt- findenden Ausfertigungen, einschließlich der Dekrete, Beschlüsse und Ur- theile, nah den Landesgeseßen zu verwenden gewesen sein würden, als Gericht8gebühr zu berechnen und mit den Gerichtskosten einzuziehen. Dies gilt auch von den an das Bundes-Ober-Handelsgericht gerichteten Gesuchen und Eingaben der Parteien.

Die für die Geschäfte des Bundes-Ober-Handelsgerichts zu be- rechnenden Kosten fließen zur Bundeskasse. Für das Verfahren, wel- ches dadurch entstanden ist, daß die Sache zunächst an das unzustän- dige Gericht e und von diesem an das zuständige abgegeben ist, kommen Gerichtskosten nicht in Ansaß.

d 23. Die Mitglieder des Bundes-Ober-Handelsgerichts werden auf Lebenszeit angestellt.

Ein Mitglied des Bundes-Ober-Handelsgerihts wird seines Am- tes und des damit verbundenen Gehaltes verlustig : wenn dasselbe in dem Strafverfahren durch Erkenntniß des zuständigen Gerichts eines Bundesstaates zum Amtsverluste, zu einer entehrenden Strafe, zu einer nicht entehrenden Freiheitsstrafe von längerer als einjähriger Dauer, oder wegen eines entehrenden Verbrechens oder Vergehens zu einer Strafe rehtsfräftig verurtheilt worden ist.

_ Entsteht Zweifel darüber, ob einer. der vorstehend bezeichneten Fálle vorliege, so wird hierüber im Plenum des Bundes-Ober-Handels- gerichts entschieden. j

__§. 24. Js gegen ein Mitglied des Bundes-Ober-Handelsgerichts eine Untersuchung (§. 23) eingeleitet worden, so kann das Bundes- Ober-Handelsgericht mittelst Plenarbeschlusses die Suspension des An- p Men von seinem Amte für die Dauer der Untersuchung aus-

rechen.

Die Suspension tritt von Rechtswegen ein, wenn gegen den An- geshuldigten die Untersuhungshaft verhängt wird.

Durch die Suspension wird das Recht auf den Genuß des vollen Gehalts während der Dauer der Suspension nit berührt.

d: 25. Wenn ein Mitgliéd des Bundes-Ober-Handel8gerichts dur ein körperliches Gebrehen oder durch Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Amtspflichten dauernd un- fähig wird, so tritt seine Verseßung in den Ruhestand gegen Gewäh- rung einer Pension ein. D

_ Die jährlihe Pension beträgt bis zur Vollendung des zehnten Dienstjahres 2°/,, des Gehalts; sie erhöht sch mit der Vollendung eines jeden folgenden Dienstjahres und bis zur Vollendung des fünf- zigsten Dienstjahres um je "%, des Gehalts.

Bei Berechnung der Dienstzeit wird die Zeit mitgerechnet, wäh- rend welcher das ueo sich im Dienste des Norddeutschen Bundes oder im Staats- oder Kommunaldienste eines Bundesstaates befunden, oder in einem Bundesstaate als Anwalt, Advokat, Notar, Patrimo- nialrichter oder als öffentlicher Lehrer des Nechts an einer deutschen Universität fungirt hat.

Liegen die Mage der Verseßung eines Mitgliedes in den Rußestand vor, ohne daß dasselbe ein hierauf gerihtetes Gesuch einreicht, so kann die Verseßung dieses Mitgliedes in den Ruhestand DLY MRIOTZCIGNNO des Bundes-Ober-Handelsgerichts ausgesprochen

Das Verfahren bestimmt \sich nah den in der Anlage veröffent- lichten Vorschriften der ÇF. 56—63 des Königlich p en Gesepes, betreffend die Dienstvergehen der Richter und die unfreiwillige Verse Ung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 7. e 1851, Die Verrichtungen des Staatsanwaltes und des Untersuchungs-

rihters werden von je cinem Mitgliede des Bundes - Ober - Hand gerichts, welches der Präsident ernennt, wahrgenommen. di F. 26. Die in den- FÇF. 23—25 bezeichneten Entscheidungen y Beschlüsse des Bundes-Ober-Handelsgerichts können mit einem Rei mittel niht angefohten werden. de G. 27. Der Zeitpunkt; mit welchem dieses Geseß in Wirksq keit tritt, wird durch Verordnung des Bundespräsidiums bestim In den zu diesem Zeitpunkte bei einem obersten Landesgerihtsho; bereits anhängigen Sachen tritt die ARIR O des Bundes-Ohee Handelsgerichts nicht ein. Als anhängig gelten auch diejenigen Sade in welchen die Absendung der Akten zur Jnstruktion oder zur At, fassung der Entscheidung bereits beschlossen ift. : Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruccktem E Gegeben Berlin, den 12. Juni 1869.

(L. 8.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen,

—__—.

Statistiscbe Nachrichten.

Der Viehstand im Regierungsbezirk Posen, D, Viehstand im Regierungsbezirk Posen hat sich seit der im Jahre 1815 erfolgten Reoccupation dieses Landstriches Seitens der Krone Brat in erheblichem Maße vermehrt.

1) Pferde “gab es 1816: 47,205, mithin durchs{nittlich auf de Qu.-Meile 147 Stü, 1861 : 103,946, pro Qu.-M. 324, 1864: 117,02] pro Qu.-M. 365, 1867: 121,690; pro Qu.-M. 379. |

Während 1816 ein Pferd auf 12,1 Einwohner kam, kam ein sol ches 1861 auf 9,1, 1864 auf 8,3, 1867 auf 8,1 Einw. Die Zahl de

Pferde is somit in einem höheren Grade als die Bevölkerung gestie, F

gen und hat \ich von 1816 bis 1861 von je 100 auf 229, von 181 bis 1864 von je 100 auf 113,5, von 1864 bis 1867 von je 100 auf 104 vermehrt. Abgesehen von dieser nicht unerheblichen Vermehrung ist aber auch die Pferdezucht selbs seit 1816 wesentlich verbessert wor den, wozu das in der Stadt Zirke im Jahre 1832 errichtete Königi, Landgestüt dur die Vertheilung von Beschälern im Lande vorzugs weise beigetragen hat.

Unter den im Jahre 1867 ermittelten 121,690 Pferden waren 23,703 Fohlen aus den Jahren 1865 1867. Von den 97,987 im Jahre 1864 und früher geborenen Pferden waren Zuchthengste 1079, ur Qucht benußte Stuten 4893, in der Landwirthschaft benußte Pferde 2,527, Lastpferde 2192, andere Pferde 6766.

lung am 7. Dezember 1867 nicht stattgefunden hat) waren 1867 2,313,817 Pferde, mithin auf der Qu.-Meile durhchschnittlich 363 Pferde ermittelt worden. Bei 23,971,337 P B fam durchscchnittlid ein Pferd auf 10,3 Einw., so daß der Pferdestand im Regierungs bezirk Posen den Durchschnitt des Staates Übersteigt.

2) Rindvich gab es 1816: 185,807, mithin Rg auf der Qu.-Meile 578 Stü, 1861: 323,965, pro Qu.-M. 1012, 1864; 349,981, pro Qu.-M. 1090, 1867: 331,362, pro Qu.-M. 10832.

Von 1816 bis 1817 i} die Zahl des Rindviehs von je 100 auf 178 gestiegen. Seit 1864 hat sich die Stückzahl des Rindviehs um 18,619 vermindert, eine Folge der Mißernte des Jahres 1867, sowie der, in den Nachbarstaaten Rußland und Polen ausgebrochenen Rinder- aa wodurch die Einfuhr fremden Viehs längere Zeit verhindert wurde.

Im ganzen Staate waren 1867 7,996,818 Stück Rindvieh gezählt worden, so daß auf der Qu.-Meile durchschnittlih 1255 Stü vor a r sind. Der Regierungsbezirk erreicht hiernach den Durchschnitt

es ganzen Staates nicht. Von dem dort ermittelten Rindvieh waren

1866 und 1867 geboren 84,098 Stück (Jungvieh), 1865 und e geboren 247,264 Stück. Hiervon waren Zuchtbullen 4797, Ochsen 41,777, Kühe 200,690 Stück.

Kühe waren vorhanden 1816: 81,779, mithin auf der Qu.-Meile durch\cchnittlich 286 Stück, 1861 : 179,420, pro Qu.-M. 559, 1864: 192,174, pro Qu.-M. 600, 1867: 200,690, pro Qu.-M. 618.

Wiewohl \sich seit 1864 der Rindviehstand im Allgemeinen ver- mindert hat, \o ist die Sani der Kühe bis in die leßte Zeit in'stetem Steigen begriffen. Jm Jahre 1816 fam eine Kuh auf 7, 1861 auf 5,3, 1864 auf 5/2, 1867 auf 4,9 Einw. Jm ganzen Staate sind 1867 4,865,898 Kühe, durchshnittlich auf der Qu.-Meile 763 Stück ermittelt E während auch hier durchschnittlich eine Kuh auf 4,9 Einw. ommt.

3) Ganz besonders hat sich die Schafzucht im Regierun sbezirf Posen gehoben und nimmt unter den übrigen Provinzen des Staates jeßt eine hervorragende Stelle ein.

Es waren vorhanden 1816: 537,770 Schafe, darunter 28,808 Merinos, auf der Qu.-M. durchschnittlich 1675 Stü, 1861: 1,542,380, 615,831 Merinos , pro Qu -M. 4804, 1864: 1,743,747 , 1,169,892 Merinos, pro Qu.-M. 5449, 1867: 1,717,842, 1,217,537 Merinos pro Qu.-M. 5351.

Nicht allein, daß \sich hiernach die Zahl der Schafe von j 100 auf 319 vermehrt hat, so ist die Schafzucht selbst durch Einführung von Merinos wesentli verbessert worden, indem die Zahl der Land- \chafe, welche den Hauptbestandtheil des Schafstandes bildeten , 110 stetem Abnehmen begriffen ist. Nimmt man an, daß ein Schaf jähr- lih 25 Pfd. Wolle durchschnittlich giebt, so produzirt der Regierungs- bezirk pr 42,946 Centner Wolle jährlich. Im ganzen Staate find 29) 2,057 Schafe, das ist 3490 Schafe auf dîe Qu.Meile, gezählt

orden.

4) Schweine (inkl. Ferkel) waren vorhanden 1816: 75/548 mithin auf der Qu.-Meile durchschnittlich 235 Stück, 1861: 132,446, pro Qu.-M. 412, 1864: 161,722, pro Qu.-M. 505, 1867: 219,251 pro Qu.-M. 680 Stü.

Im preußischen Staate (exkl. Lauenburg, woselbst eine Vicehzäh-

h folgende

: 2487 . S fuhr mañ ihn in 6 Min. 2 Sek. nach Steuerbord, in 6 Min, 26 Sek. nah Babord.

if von 1866 bis 1867 von je 100 auf 290 gestiegen. Deren Zte pn ermiltelt worden 4,875,114, auf der Qu.-M. î í 5 St d, li) 70 6 gab es 1816: 221 Stü, 1861: 14,490, 1864: : 493 (darunter 974 Böcke), auf der Qu.-M. durch- 9 Stü

m ganzen Staate waren 1867 1,343,615 Stü, d. i. 210 auf | 57 e 6 7 |Königsberg |338,4/+2,1 6 Danzig-.--- 338,3 71,6) 7 [Cöslin ..«-337,8|+2,0 6 |Stettin.…... 338,5 /+2,0 » Putbus 335,7 » | Berlin

» Posen

» Ratibor .

den. | % A Na nau cht ist einer der ältesten Nebenzweige der Land-

d) 2e in den polnischen Landestheilen, besonders in früheren cihichaft La M leben En. Eine geregelte Behandlung des nstockes fand dort indessen nur in den seltensten Fällen statt, es vielmehr die Bienen in wildem Zustande in den dortigen ichen Wäldern Honig und Wachs, welche Produkte mit die telle als Handelsarti el des polnischen Staates cinnahmen. h dem allmähligen Lichten der Wälder verlor dieser Jndustriezweig ; Ne ierungsbezirk Posen seine frühere Bedeutung und is erst in w er eit wieder in Aufnahme gekommen. Jm Jahre 1864 fand L ie Siblung der Bienenstöcke statt und ergab für den Regierungs- der 41,301 Stöcke; 1867 waren bereits 53,288 Stöcke vorhanden, Win 166 Stöe auf der Qu.-M. und 53 St. auf 1000 Einw. Jm «i en Staate waren 1,306,137, pro Q.-M. 204 St. ermittelt worden. a je 1000 Einwohner fommen durcchshnittlich 54 Stöce. Davon “elizipiren die neuen Provinzen mit 370,913 Stöcken, das ist 280 p Qu.-M. und 85 auf 1000 Einwohner. : Me Die Probefahrt des vor einiger Zeit in Portsmouth neuerbau- ten englischen Zwillings\chrauben-gun vessel (Holz) S iw allow/ 3, mit Maschinen von Rennie und Griffitbschrauben, hat ergeben 11,071 Knoten hei VolldamPf, 9,361 Knoten mit Halbkraft, wobei der Tiefgang vorn N hinten 10 Fuß 1 Zoll betrug und das Si@erheits-

(l N » O it 20 Pfund beschwert war. Die Manövrirproben ergaben

te. Mit beiden Maschinen nach vorwärts ar- O fer Kreis nah Steuerbord in 3 Minuten 29 Sekun- Minuten 30 O da p Deni M j ine nach vorwärts, der andere nach rückwärts, JUYr M An S enetdord in 3 Min. 37 Sek. nach Badbord in 3 Min. % Sek.; mit nur einer Maschine und voller Steuerwirkung fuhr

tend / vit nad) Backbord in 3

» |Cherbourg |339.1/|

i teuerbord in 4 Min. 23 Sek., nah Backbord in nan in enblic ohne Ruder, bloß mit Schraubenwirkung,

pem

Hagel.

Telegraphische Witterungsberiehte y. 18. Jani,

gee | | Allgemeine Bar. Abw|Temp./Abw/ Wind. | diniatetaatialeht,

PL.v.M| R. |v. M. Y 1 '337,7\+1,3 9,2/[—1,9|8W., mässig. neiter. 9,0 —3,L|W., stark. wolkig. 7.6 —3,9|W., mässig, heiter. 8,4 —3,7/W., mäasig. zieml. heiter. 6,7 —4,6 W, schwach. ¡wolk., gest. Reg, | 7,8 —4,2W., stark. wolkig. !) 337,4 8,7 —2,6 W., sehwach. bewölkt.?) 336,7+2,5| T,1/—4,4 W., mässig, feinbez., gst. Rg. “1331 1/+1,5| T,3/—4,9 S0., schwaeb. bedeckt, 334, 8,1 —3,5|SW., zchwach. 'Sonnenblicke. 7 s —3,1|W., müssig,. [heiter.?) 7,6 —3,1SW.. schwach. trübe, regn. 8,4|—3,6|WNW., mässig. |Regen. 8,0|—2 6|S., mässig. trübe, Regen. 8,1 W., lebhatt. fast heiter. [s W., schwach, |bedeekt. | 157 WSW., schwach./Regen. | 16,0 0., schwach. heiter. 10,6 SW., mässig. \bewölkt. 14:4 SSW., schwach. \beiter. 6,1 WNW., schwach. bedeckt. 'SO., still. ‘bedeckt. |NO0,, schwaeb. | __— /0., s. schwach., bedeckt. |SSW., mässig. |bewölkt. | |

| Ort, Memel

» Breslau 334,1 +2,32 » ‘Torgau .../335,6|/+1,9/ » Münster... /336,2/+1,2| » (Cöln .…... 386,7 |+F2 0) | Trier 332,0 eas Flensburg .|337,9| | Patió iee [339,4 Brüssel ‘Ds ilaparanda 336,4 Riga .…….--/336,7 Stockholm . 335,8 Skudesnäs . 336,0

» |Gröningeu . [342,6 » Helder .. 1|342,7| » |Hernösand |334,5| » |Christians. . 336,7 » Mandal.... 339,3 » Havre... 336,9

|

112 |WNW, stark. [bedeckt | 41.2| |NW., schwach. |bedeekt.

?) Gestern Nachm. Regen und etw.

L ITELLES I

T ELEI L

) Gestern Vormittag Regen. 3) Früh und gestern Regen.

Heffentlicher Anzeiger.

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[2157 S teckbrief. 6 2 lächtergeselle Emil Lange aus Naumburg è/ der Der Scptäcgterge mit [E e E rtreibt, ist dringend verdachttg, a . d, M, in rgen: Kleidungsstücke N zu haben, und es alle s. t. Behörden dienstergebenst er ucht, auf den 2c. Lange ma Y ¡u lassen und ihn im Betretungsfalle zu verhaften und uns zuführe

ju lassen. ; S den 14. Juni 1869. i Stavenhagen, Cn A eSngtidhes Stadtgericht. Signalement:

Alter: etwa 25 Jahre, Statur: mittel,

Gesicht: mager und länglich,

r: blond Reu. unbedeutender Schnurrbart,

; inli warzer Tricotrocck, {chwarze Kasimir- 4 Pete E S Ren cksfin-Hose.

i i 9. d. M. imi richtliche Bekanntmachung. Am 9. d. = Mia tar 4 f N ee rbeit in der sogenannten N nahe beim Saatwinkel, die Leiche eines unbekannten Manne d: L g! gefunden worden. Der Todte ist circa 35 bis 40 Jahre alt,

6 Zoll groß, hat blondes Haar, fahle Platte, keinen Bart und scheint

Ó Sefleidet war derselbe mit Ee s von grauem Sammetzeuge/

inem olivenfarbenen Jaquelte- st{chwarzen Lederstiefeln und \{chwarzer

i infleid " ; Ñ rauem leinenen Bei EN Jeder; welcher über die Per

uchmüße mit R, Verstorbenen etwas befunden fann,

ónli die Todesart i wae befan M ri diahs dies zu den Akten T. L. Rem der fd qu seiner Fosenfre en Le nittagsunden von, 10 bis 1 Uhr u i n den n sgeri rve f g den 14. Juni 1869. Königliches Kreisgericht,

1. (Kriminal-) Abtheilung. Der Untersuchungsrichker.

i Wi i Staats-

i „Citation. Auf die Anklage der hiesigen :

anwaltsäat R 24. April 1869 is} gegen 1) Gt Schuhmawer 836,

dinand Schröder aus Brandenburg, geb. den 1 Ei Ven 9 den Zimmermann Friedrich Julius Stavenow O ber, geb.

b. den 15. 3) den Klempner Otto Jury ebendaher, ge

14. Oftober 1839, 4) den Chemifer Johan Wilhelm Pi unde

| ebendaher, geb. den 29. Oftober 1839, deren zeger. die Untersuchung kannt, ist auf Grund des §. 110 des Strafgeseßbuc? Landwehrmänner

eingeleitet, weil sie als beurlaubte Reservisten U A Verfahren ist

ohne Erlaubniß ausgewandert sind. Zum mün s 8-11 Uhr;

(m Tin gu Len L als Ee df ini, u welchem

in i ofale : s

die vorgenannten Angeklagten mit der Aufforderung vorgeladen wer

i i idi-

estgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Verthe U E Tes Se weismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche untcr genauer Angabe der dadurch zu erweisenden Thatfachen B zeitig vor dem Termine anzuzeigen; daß sie noch zu demselben her Sr geschaft werden können. lbeinen die Angeklagten nicht, so wir mit der Untersuhung und Entscheidung în contumaciam verfahren

denburg, den 30. April 1869. tigen ran éaiali@es Kreisgericht. Abtheilung L

T —————

Handels-Regifter.

i i [in. ndels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Ber R das Fienneitregüster des unterzeichneten Gerichts ist unter

E e Kaufmann (Brenn- und Nußholzhandlung) Franz Ferdi-

old Schneggenburger zu Berlin, : In A N ; Berlin (jeziges Geschäftslokal: UAnnen- straße Nr. 12), Firma: L. Schneggenburger, zufolge heutiger Verfügung eingetragen,

Unter Nr. 2269 unseres Gesellschaft8register8, woselbst die hiesige

Handlung, Firma: Borchardt & Ehrmann,

ls deren Jnhaber die Kaufleute N H) meme San 2) Mori rmann, L : i utiger Verfügung cingetragen: pemern Zehen, i e eris Ehrmann ist aus der Handelsgesell- schaft ausgeschieden. Der Kaufmann Adolrh Borchardt zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma

Fo ie Firma is nach Nr. 5600 des Firmenregisters über-

Unter Ne. 5600 des Firmenregisters is heut der Kaufmann Adolph

in als Inhaber der Handlung, Firma: Borchardt zu Berlin a T Ir euen a auen

(‘jeßiges Geschäftslokal: Poststraße Nr. 27) gufolge heutiger Verfügung eingetragen.

in, den 16. Juni 1869. ; : ‘r bnigliches Siahigericht. Abtheilung für Civilsachen.

i In unser Firmenregister ist sub Nr. 162 eingetragen

der Kaufmann August Rambow zu blau; Firma August Rambow/, zufolge Verfügung vom 11. Juni 1869.

den 10. Juni 186 : MIeRO CdnigliFes Kreisgericht. 1. Abtheilung.

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