1889 / 262 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Nov 1889 18:00:01 GMT) scan diff

N r denselben ten Erklärung übergeben, daß die hinterlegten Werthe jeer : 8. 4. ,„ Die seit dem Erlaß dieser Bestimmungen eingetretenen wesent- eit an für diz Dauer ‘der Erwerbsunfähigkeit zu gewährenden z L R : e Declandling L U As D e E E Steue fändet und nur gegen deren alleinige Bescheinigung as- S Wirkung des Angebots. - lichen Veränderungen des Kapitalzinsfußes rechtfertigen es, die nah f Ferner foll hinter dem §. 6 folgender Paraaraph einge- Erfüllung der Verbindlichkeiten, Í Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird jubändigen sind, t Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der Ziffer 1 den Antheiléeignern zugesicherte ordentliche Vordividende | shaltet werden: „8. 6a: Im Falle der Tödtung eines Versicherten, welche dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrifi mitgetheilt. Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zinstragendn ausshreibenden Behörde bis zum Ablauf der fest eseplen Zustblags- anderweit auf: den Betrag von 33% zu bemessen und den Betcag | welcher si bereits im Genuß einer ibm auf Grurd dieses Gesetzes gegenüber obliegen. s t n Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, gehöriger | Werthpapieren sind die Anweisungen (Talons und Zinsscheine, ins bezw. der von ihnen bezeihneten kürzeren Frist (Nr. 3 leßter | desjenigen Prozentsazes (Ziffer 3), nach dessen Ecreibung eine zugebilligten Rente befand, ist der zu leistende Ersaß der Beerdigungs- Der Unternehmer hat ‘dem bauleitenden Beamten über die mit Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst, noch ein | weit bezügli der letterev in den besonderen Bedingungen niht etwchs bsaß) an ihre Angebote gebunden. : f; Gewinnbetheiligung des Reichs zu eintritt, von 8 auf 6 %/) herab- | kosten sowie die den Hinterbliebenen des Getödteten vom Todestage Wlossenen V rae ieveeit nf Sckceden Aeg 0 der Arbeit go Bevollinä@ti ter desselben so aélten dié dur die Organe der bau- | Anderes: bestimmt wird, beizufügen. Die Zinsscheine: werden so lang,, Die Bewerber unterwerfen \sich mit Angabe des Angebots in | zusezen. Eine derartige Abänderung wird im gegenwärtigen Zeitpunkt | an zu gewährende Rente niht nur nah dem Arbeitsverdienst, welchen chlofsenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen. leitenden Behörde bewirkten Aufzeihnungen als anerkannt | als’niht eine Veräußerung der Werthpapiere zur ng entstandener Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der | noch besonders durch den Umstand nahe gelegt, daß der Reservefonds | der Getödtete im leßten Jahre „ehabt hat (8. 5 Abs. 3 bis 5) zu Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten d is Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden | Verbindlichkeiten in Aussiht genowmen werden muß, an den Fällig- Gerichtsbarkeit des Ortes, an welhem die ausshreibende Behörde | der Reichsbank seinen geseßlihen Höchstbetrag von 30- Millionen | berecbnen, sondern es ist bei der Berehnung die Summe des leßten Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder iht im Falle der Lins (10) diese Bestimmungen gleihmäßige An- | keitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für: den Umtaus{h der ihren Siy hat. Mark am Shlusse des Jahres 1890 nabezu mit etwa 26 bis 27 | Arbeitsverdienstes und der bezogenen Rente zu Grande zu legen.“ eitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nih wenduss Anweisungen (Talons), die Einlösung und den“Ersaßz ausgelooster §. 5. : Millionen erreicht haben wird (na der Bilanz der Reichsbank vom | Weiter sollen den Strafbestimmungen - folgende Vorschriften bei- oder nit pünktlich erfüllt, so ist die Behörde, welche den Dae “Men Theilleistungen scfort abgenommen werden, so bedarf es | Werthpapiere sowie den Ersay abgelaufener Wechsel hat der Unter- Zulassung zum Eröffnungstermin, ¿, | 31. Dezember 1888 belief sih der Reservefonds auf 24434706,08 4), | gefüat werden: „Den Betriebsunternehmern und ihren An- genehmigt bat, berehtigt, die von gem Unternehmer gels. A G] ues Velonderin Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nit, | nehmer zu sorgen. : j i : Den Bewerbern und deren Bevollmähtigten fteht der Zutritt | und daß der bald darauf eintretende Fortfall der bisherigen Abschrei- | gestellten ist untersagt, durch Uebereinkunft oder mittelst träge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigken [p l 00 vielmehr ist es Sache desselben, für seine Anwesenheit oder Vertre- Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver- zu dem Eröffnungétermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen bungen von 20 9/6 des Gewinns für den Reservefonds (oben Ziffer 2) Arbeitzordnungen die Anwendung der Betitimmunzen dieses Gesetzes Der Unternehmer bat die hierzu erforderlichen Lega, ohnlisten tung bei der Abnahme Sorge zu tragen. bindlihkeiten nicht nachkömmt, kann die Behörde zu ‘ihrer Schadlos- Gebote isi nicht gestattet. eine nicht unbeträchtlihe Steigerung der Dividende der An'beilseigner | zum Nachtheil der Versicherten ganz odér theilweise auszuschließen, u. st. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügune zu ste E è | 45: haltung auf dem einfachsten, geseßlih zulässigen Wege die hinterlegten ; S. 6. zur Folge haben würde. Ueber die bisberigen finanziellen Erträgnisse | oder dieselben in der Uebernahme oder Ausübung eines in Gemäßheit Der Unternehmer ift ferner versiihtet, sür die eris! L Save Rechnungsaufstellung. Werthpapiere und Wehfel veräußern bezw. einkassiren. Ertheilung des Zuschlags. der Reichsbank is die unten mitgetheilte Zusammenstellung, deren | dieses Gesetzes ihnen übertragenen Ehrenamts zu beschränken. Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbe 1s Lui Bezüglich der formeèllen ufftellun der Rechnung, welche in Die Rügabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten | Der Zuschlag wird von dem auésc): ebenden Beamten, oder von | Inhalt für die Beurtheilung der eins{lägigen Fragen von Interesse | Vertragsbestimmungen, welte diesem Verbote zuwiderlaufen, haben zu tragen resp. eel na Tue s A d ti Kr Zun Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der | des Unternehmers nicht in Anspruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem | der ausshreibenden Behörde, oder von einer dieser übergeordneten | erscheint, beigefüzt. 2 j N keine rechtlihe Wirkung. Betciebsunternehmer oder deren Angestellte, Tee T Alle S er Orts bee E, Krankenkasse Ansä e genau nah dem Verdingungsanschlage einzurihten ift, F der e u Ne Pee Eg hen : Behörde entweder im Eröffnungêtermin, dur von dem gewählten Eine Unbilligkeit den Bankantheilseignern gegenüber wird in der welche derartige Verträge geschloffen haben, werden, sofern niht nah versierung A S é ternes itenden Beamten gestellten An- | erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der erpflih- ern u v Wr zu versichern. Ebenso hat die Versicherung E n ietnehiner i iperiagi E iy 8 Me a n dient, nahdem die Haftzeit abgelaufen ist. In Ermangelung \hriftlihe Benachrichtigung ertheilt. , | werden fönnen, da ein Papier, für welches eine 32 prozentige Ver- Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Haft bestraft. Die qul don Dn N An "gyn 1864 ‘bei L B ris Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, | anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Leßterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die | zinsung unbedingt gesichert ist „und eine nit unbetröchtlih höhere | gleihe Strafe trifft: 1) Betriebsunternehmer, welche die von ibnen L Jul! 1908 ——— N Hs Een I& i dehiebe L gebot, unter deutlihem Hinweis auf die schriftlihen Vereinbarungen, welhe | Höhe zur Deckung der Haftverbindlikeit einzubehalten ift. Benachrichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief Dividende mit großer Wahrscheinlihkeit in Aussicht teht, emen im | zur Deckung der Unfallentshädigungen und Verwaltung kosten zu Berufsgenossenscaft zu R, we her er n mer, anges | bejügli@' vérfelben getroffen find, . 23. dem Telegraphen- oder Postamt zur Beförderung an die in dem Verbältniß zu den geseßlichen Abfindungsansprüchen ter Antheilseigner | leistenden Beiträge (§. 10) den von ihnen beschäftigten Personen bei Werden dem Unternehmer L L O gs er ted Ée 8, 16. tékerteäabar i des Vertrages. Angebot bezeichnete Avresse Übergeben worden ist. sehr erheblihen Werth repräsentirt. ieser Werth würde den bei der Lohnzablung ganz oder theilweise in Anrechnung bringen 2) An- Arbeiter aushülfsweise P E fi dies lben al ibfalls auf Tagelohnrehnungen. Dhne Zustimmung der Behörde, welhe den Vertrag geneh migt | , Trifft die Benachrichtigung troy rechtzeitiger Absendung erst nach | Rückzahlung des Grundkapitals und Ausschüttung des Reservefonds | gestelite, welche eine solce An:ehaung bewirken.“ durch den Unternehmer die Unfa [aare Ae E L i haftet Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten Seitens des hat, darf der Unternehmer seine vertragsmäßigen Verpflihtungen j demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei | (8. 41 Absaß 2 a. a. O.) ih ergebenden Betrag von etwa 111 % Die Stellung des Centrums zur Sozialistenvorla Ï die vorgedachte Berufsgenofsen Mee, n t me stim- | Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der niht auf Andere übertragen. ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesandten | des Nennwerths der Antheils\{eine ohne Zweifel übersteigen. in ihrer jeßi ien Gestalt so schreibt vie G tai “fe he e a ERe e L alle Vial er Militär- hierbei beschäftigten rbeiter dem Ns A oder pen Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages A Nonsues, Ls dis L A S On N Lat f a Dn Sh A E e fo Ph fra E O L “Mle 7 é E S : , : ; : i ihr ihtigkeit täglich vorzulegen. i 6 igt r mit dem Tage der mehr gebunden, fa : „nach d | ng eih ni on der tm F. 41 vorbehaltenen Befugniß Ge- | ?nende, : C s S E Berwaltung etwa eg ler tft “indem t E E A tig) A ns Vinnen längstens Ronfurbe fu Ae LCIEWHa e Den: Mera s der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht gegeben hat. brauch mat, die Fortgewährung der im §. 24 vorgefschenen Divi- Seikens des Centrums nur auf begrenzte Zeit stattfinden. riet R E nit séîreni d zertlübrigen Vermögen Eine | 8 Tagen mitgetheilt. Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie Nawricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er- | dende verlangen. Es wird ihnen deshalb Gelegenheit zur Beschluß- ers L ied für die drirch Vorstehendes AberiSmmenes Die Tagelohnrehnungen sind längstens von 2 zu 2 Wohen tem | der Gewährung von Absclagszahlungen finden die Bestimmungen halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben vei Einreichung des | fafsung darüber zu geben sein, ob sie si der veränderten Gewinn- i | E E U t g der Militä ltung nit gewährt bauleitenden Beamten einzureichen. in 10 finngemäße Anwendung. Angebots unter Beifügung des erforderlichen Briefgeldbetrages einen vertheilung unterwerfen wollen. Zu diesem Zweck wird die General- Reichshaushalts-Etat für 1890/91. erpflihtungen Seitens der Militärverwaltung nit g . 8 17. Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, desfallsigen Wunsch zu erkennen „gegeben haben. Proben werden nur | versammlung zu einem geeigneten Zeitpunkt berufen werden müssen. 4 : Z A Entziehung der Leistung Zahlung. bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die Behörde die Wahl; n E a r: S E Mie aven andbeletich Erklärt die Van idr E R so O G L da, o Me E S denfóns T eine : : Ee ; i die vom Unternehmer einzu- | oh sie das Vertragsverhältniß mit den Erben desselben fortseßen oder verlangt wird, und erfolgt alsdann die endung auf Koften de von der im S. vorbehaltenen Kündigungsbefugniß Gebrau zu i n 29 aus, I IU M mer Die Stelle, welhe den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den Die Stlußzahlung erfolgt auf eter Prüfung und Fest- : ; betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme machen und sodann weiter zu erwägen sein, unter welchen Maßzaben | als im Jahre 1889/90. Von der Gesammtauësgabe entfallen auf die Vertrag aufzuheben, wenn si n elg: cer (ad: reo I, e M ana alsbald nach vollendeter Prüfung Fes dasselbe als aufgelöst betraten M des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des- | die Reichsbank von Neuem einzurichten sein wird. s Verwaltung, wie im laufenden Jahre, 73 160 Æ Der Zuschuß daß der Unternehmer vorher V is n Sh Dée ie: Baukasse Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Geriéastand selben die Rückgabe insoweit niht verlangt werden, als die Proben Nah vorstehenden Gesichtépunkten ist der vorliegende Geseg- | zu den Kosten für die Verwaltung des Reihsheeres, und haltung von der E E A in Unt Enébaite die Ar- | Fristen auf Antrag nah Maßgabe des jeweilig Geleisteten bis zu Für die aus dem Vertrage entspringenden Rewtsstreitigkeiten hat bei zen Prüfungen ver‘raucht sind. - entwurf aufgestellt worden, durch dessen Annahme zugleih der Vor- | zwar für die Bearbeitung zer Invalidensachen in Folge des Krieges getroffen hatte; dieselbe Stelle if beil A bi hen, fowie den | der von dem Garnison-Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe | Ünternekinér unbasbadet der in 2% vorgesehenen Zuständigkeit Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeken. rift im leßten Absaß des §. 41 a. a. O. Genüge geleistet werden | von 1870/71, beträgt 58 921 6 (+ 303 6). Davon erhalten : beiten und Lieferungen ganz oder thei N A die en, lafsén öder | géwäbet, s pes hiedêgerihis bei dem für dzn Ort der Bauausführung Den Empfang des Zuschlagsschzeibens hat der Unternehmer um- würde, daß zur Verlängerung der Frist des ersten Absatzes die Zu- | Preußen 34 761 #, Satsen 4440 J, Württemberg 4440 A und noch nicht vollendeten Theil auf seine Kofi en ausführen zu lafsen Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsversiedenbeiten be- ene E G ite Recht b è gehend \hriftlih zu bestätigen. stimmung des Reichstages erforderlich ift. Bayern 15 280 Æ An Invalidenvensionen u. |. w. in Folge des selbst für, feine Rechnung auszuführen, wenn: stehen, so soll das dem Unternehmer unbestrittei zustehende Guthaben | ¿ständigen Gerichte Ret zu nehmen. ' 8. 7. Krieges von 1870/71 sind eingestellt 21 118 757 M (— 205 696 1), von , k 8. 25. Vertragsabsch{luß. | T denen an Pensionen und Pensionszulagen für Soldaten vom Feld-

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder : | Schiedsgericht. Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält. ist verpflichtet, auf | webel abwärts in Preußen 8 600 000 4 (— 60 000 H), in Sachsen

Unternehmer mit zu vollziehende Verhandlung, oder dur besondere | vorgeschlagenen Abänderung der Gewinnvertheilung nit erblickt anderen geseßlichen Vorschriften eine härtere Strafe eintritt, mit

61 99 77 90 02 20 49 25 91 74 86 44 54 32

b. die Arbeiten nah ‘Maßgabe der verlaufenen Zeit niht ge- | demselben gleihwohl nicht Pee werden.

t A . . S e u! : : _ 4 i 2 nügend gefördert sind, oder 2 : 5 » Î ; z Streitigkeiten über die tur den Vertrag begründeten Rechte Erfordern über den dur die Ertheilung des Zu dblages zu Stande | 516 000 Æ (— 13 009 Æ), in Württeraberg 279 000 4 (— 8000 M), c. der Unternehmer den gemäß 9 getroffenen Anordnungen nicht | Verzicht au bEer Po a Gs atb A MIOS aus und Pflichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn de E Vertrag eine \chriftlihe Ürkunde L | 2 in Bayern 1805 000 A (— 33072 M) und auf die Kaiserliche nachkommt. ; Leif ist der Unternehmer dur ein- Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an- | die Beilegung im Wege der Verhandlung nit gelingen sollte, zunächst Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht be- Marine 30900 (+ 0); an Pensionen und Pensionszulagen für a MA s Audrobune da S fue Beseitigung | gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er f, oed welhe den Vertrag genehmigt hat, zur Entscheidung ai ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu ver- e e E e A Dee Ma S aa N Ae M : : ; âltniß ü ie behördlicherseits anerkannten T : ; E ; : : ÿ langen. , in Sadtsen 3 / 22000 Æ), in Württemberg L E E s Mans S rif A he Lirots ive nd S ie bestimmt baddia und si Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines i : Die der Aus\{reibung zu Grunde liegenden Verdingungsänschläge, 210 000 Æ (— 10009 M), in Bayern 1 770 000 4 (— 52 792 M6) E U Rg Sas T “Unt fimer dure ein: | vorbehalten widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später | Schiedsgerichts zugelassen. „Die Fortführung der Bauarbeiten nah Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt find, hat und bei der Marine 11359 Æ (+0) fommen. An Be- Bon der verfügten Entziehung wird dem Unterne ausgeschlossen is Maßgabe der von der Behörde getroffenen Anordnungen, darf hier- [E der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen. willigungen für Hinterbliebene von Offizieren, Aerzten und geshriebenen Brief Eröffnung gemacht. hrten Leistungen dem y 8. 19, i durch_ nicht aufgehalten werden. j 8 Beamten sind erforderli: in Preußen 446 000 A (— 4000 A), Auf die E E m aues i, der Verysli@tünä Zahlende Kasse. Gür die ildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor Sicherheitsftellung (Kaution.) in Sachsen 20000 A (— 100 4), in Württemberg 14 400 Unternehmer zustehenden Vergü bea i Bestim N en in 7 glei- Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen demselben kommen die Vorschriften der deutschen Civil-Prozeßordnung Wenn nichts Anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, hat (+ 1500 6), in Bayern 57 900 (+ 1200 ) und bei der desselben zum Schadenersaß finden die Bestimmung bezeichneten Kasse der Behörde. vom 30. Januar 1877, §8. 851—872, in Anwendung. Bezüglich der der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nach der Ertheilung des Zu- Marine 900 Æ (+ 0), an solchen für die Hinterbliebenen vom Feld- wREe g jed véiv:Unteraeliner: cite -AbreBiitia 8. 20. Ernennung der Schiedsrichtec sind „abweichende, in den besonderen chlags die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die üb die ih i sich Ä Ai Muibelaia und Schuld mitgetheilt. vit | Vertragsbedingungen getroffene estimmungen ig.ecster Reihe mab- | Æde befugt ist, von dem Vertrage zurüczutreten und Scadenersatz ine me Bua teien Bee p ma | j Conr Pg Buden tet Bades geraMhene, | (en Hall Bf Sfb Lon Barlin and tod 1 vele: F dedenfocuche Li nehmer nur innerhalb destenigen Betrages gewährt werden, welcher | in rmangelung solher nah den allgemeinen geseßlichen Vorschriften | l Ob e e A desfelb e N F. 9. : \ i i ist für die dem Unternehmer obliegende Haft- | einen mann erganzt, le Srnennung des]elben erfolg Kosten der Aus\chreibung. So S P E SERBRIRAt Dee G pflicht für bie Güte Ner Leistung beginnt mit dem Zeitpunkte le C es O Tue R ver B bey dur e AussGreibung felbst entstehenden Kosten hat (e L ae dan Se ur n e V, er Unternehmer Nihts beizutragen. Ueber die in Folge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens- | Abnahme. ; : Î E RMEE Ueber die Tragung der Kosten des \ciedsrichterlihen Verfabrens : D E aeaii Gi vel R Bee Waaren (Artifel 347 des Sordeloeseut ee i RORn gelieferter entscheidet das Schiedsgericht nah billigem Ermessen. Vorstehende allgemeine Vertragsbedingungen u. \. w. as Schiedsgericht (25). 91 E29 2 werden hierdurh zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

. . e E R S. 6. - d , E ar s Sicherheitsstellung, Bürge. 5 Kosten und Stempel. Königsberg i. Pr., den 26. Oktober 1889.

ertreter mu ufolge Auf- Bürgen haben nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde als Briefe und Depeschen, welche den Abschluß und die Ausführung Königliche Militär- Jntendantur T. Armee-Corps.

E e ain L e der Bu e einfinden; so | Selbstshuldner in den Vertrag mit einzutreten. des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankirt. oft nah dem Ermessen des letzteren die zu treffenden baulihen Anord- V2 : Die Portokosten für solche Geld- und sonstige Sendungen, welche nungen ein mündlihes Benehmen auf der Baustelle erforderlich maten. Siherheitsstellung (Kaution). / im aus\{ließlihen Interesse des Unternehmers erfolgen , trägt der Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmähtigten, Gehülfen Kautionen können in baarem Gelde, guten Werthpapieren, oder Leßtere. : j und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bauausführung und der | nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde auch in siheren gezogenen Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nach Parlamentarische Nachrichten Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplay den Anordnungen des | Wechseln bestellt werden, Kautionsfähige Werthpapiere sind Me der geseßlihen Bestimmungen. è E e S O ae C Guta S ent R Schuldverschreibungen, welche vom Deutschen Reich oder Auslagen fle a Be r alie l T L R Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes

i \ i ntfernung von der Bau- Ie gen, Ï : ) l es, Hale reren rw th L E : von einem deutshen Bundeëstaat mit geseßliher Ermächtigung aus- betreffend die Abänderung des Bankgeseßzes vom 14. März

Der Unternehmer hat, wenn nit ein Anderes ausdrüdcklich ver- | Stellt sind, : i 1875, zugegangen: einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit 2) die Schuldverschreibungen, deren Verzinsung „vom Deutschen : Artikel 1. Der §. 24 des Bankgesezes vom 14. März 1875 dies von dem bauleitenden Beamten für erforderli erachtet wird, | Reibe oder von einem deutschen Bundess\taate geseßlich garantirt ift, Bestimmungen (Reihs-Gesetblatt S. 177) wird durch folgende Bestimmung erseßt: selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den 3) die Rentenbriefe der zur Vermittelung der Ablösung von für die Bewerbung um Leistungen für Aus dem beim Jahresabslusse sih ergebenden Reingewinn der thm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen sowie für | Renten in Preußen bestehenden Rentenbanken, : Gärnisondäuten. Reichsbank wird : deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und de:nnähstige Besei- 4) die Sculdverschreibungen, welche von deutshen kommunalen : 1} zunäßst den Antheilseignern eine ordentliZe Dividende von tigung Sorge tragen. : , | Korporationen (Provinzen, Gemeinden, Kreisen u. #. w.) oder von S L drei und einhalb Prozent des Grundkapitals berechnet, sodann

Für E e loaer Seis ane L N Es E O pa N E aer Aubaler Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber. 2) Pan Méhrbetrage „ne Quote von 20 % In Reserve- einer auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tra en, i Undbar find oder einer rege ) ; : 2 z ; ; ondé zugescrieben, so lange derselbe nit ein Viertel d L 2 j ij. N : 0 i Z S ge s g d) ai Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigkeitlich bestätigten l R Me Unie On für Oarnitanbauten fat Me e Percint | g f d) Viertel des Grund = 2 2616 0 und die Ueberweisungen an Invalideninstitute mit

. 12, Sparkaffen, L h : ln Tie “E41; rz nAt _ i 3) der alsdann verbleibende Ucberrest zur Hälfte le“ ils- , Ne E 97 M laus und von Rüstungen. 6) sibere Hypotheken und Pfandbriefe. Ie Die a Gee Di fiht a Le E lie rung N e zur Hälfte an die Reichskasse E soweit die Gesamt, | A0 Aae ln E Sinnahme D N

Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während (Eine Hypothek oder Grundschuld ist für sicher zu eraten, wenn | auch in technisher Hinsi N LETNVENE AMODAIE PIOTOS, dividende der Antheilseigner nit 6 % übersteigt. Von dem weiter | a italbest L Ab r Berücksihti L E mälia im fei ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich zur Be- sie bei ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten zwei Dritttheile N S. 2, : j verbleibenden Reft echalten die Antheilseigner ein Viertel, die Reichs- 7 api a a e E )erüdsid N S a na Bis im lausen- nußung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse | des dur ritterschaftliche, landschaftliche, gerihtlihe oder Steuertaxe, Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge. : fasse drei Viertel en Jahre Now ,_ Kapita zuschuß eintre 800 G i der bequemeren Benußung Seitens der übrigen Bauhandwerker vor- | bei städtischen innerhalb der ersten Hälfte des dur Taxe einer öffent- Berdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen sind an den in Erreicht der Reingewinn nicht volle drei und einhalb Prozent des des N ie Zinsen foi Men für /91 auf 19 635 2 zunehmen, ist der Unternehmer nit verpflichtet. lichen Feuerversicherungsgesellshaft oder durch gerichtlihe Taxe zu | der Auss{reibung bezeichneten Stellen einzusehen ; Abschriften, Nac- Grundkapitals, so ist das Fehlende aus dem Reservefonds ¿u ergänzen. (— 328 000 M) veransch agt; der Rest der erforderlichen Einnahme

+13: ermittelnden Werthes, oder wenn sie innerhalb des fünfzehnfahen | risse werden erforderlichen Falles auf Ersucen gegen Erstattung der Das bei Begebung von Antheilssheinen der Reichsbank ctwa zu ilt demnach us , Kapitalzushuß in Höhe von 6 202893 4 Beobachtung polizeilicer Vorsriften, Haftung des | Betrages des Grundsteuer-Reinertrages der Liegenschaft zu stehen | Selbsikosten verabfolgt. gewinnende Aufgeld fließt dem Reservefonds zu. Nachstehend ist berehnet worden, wieviel die Dividende und der (—8950 M) U ringen. A i Unternehmers für feine Angestellten. kommt. / ; j : L 8, 3. Dividendenrüftände verjähren binnen vier Jakren, von dem Tage | Antheil des Reichs in den Jahren 1876 bis einschließli 1888 be- Der Etat für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine

Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu beahtenden | Sicheren Hypotheken stehen im Sinne dieser Vorschrift glei : i Form und Inhalt der Angebote. : ihrer Fälligkeit an gerehnet, zum Vortheil der Bank. tragen haben würden, wenn Zuschreibungen an den Reservefonds nit | auf das Etatsjahr 1890/91 enthält an fortdauernden Ausgaben polizeilihen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizei- | die mit staatliher Genehmigung ausgegehenen Pfandbriefe und gleich- Die Angebote sind unter Benugung der etwa vorgeschriebenen Artikel 2. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1891 in Kraft. zu machen gewesen wären und statt der im S. 24 des Barkzesezes | 33287 595 M (2554275 M mehr als im laufenden Jahre), an e in - lihen Anordnungen is der Unternehmer für den ganzen Umfang | artigen Schuldverschreibungen solcher Kreditinstitute, welche durch | Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus- : : Ee . | unter Ziffer 1 und 3 genannten Dividendensäße von 42 und 8% | maligen Ausgaben des ordentlißen Etais 47312020 4 seiner vertragsmäßigen Verpfli@tungen verantwortlih. Kosten, welche | Vereinigung von Grundbesitzern gebildet, mit Korporationsrehten ver- | {reibung geforderten Ueberschrift verse5en, versiegelt und frankirt bis Die dem Gesegentwurf beigegebene Begründung lautet: solhe bon 34 und 69% bestanden hätten: / S S 992 850 6 mehr), an einmaligen des außerordentlichen ihm dadurch erwachsen, sowie Kosten der Arbeiterversiherung können | sehen find und nah ihren Statuten die Beleihung von Grundftücken | zu dem angegebenen Termine einzureichen. Ne §. 41 des Bankgefetzes vom 14. März 1875 hat das Reich tats 3 181 550 Æ (1127950 A mebr). Der Zuschuß zu den der Baukasse niht in Rechnung gestellt werden. auf die im vorangehenden Absaß angegebenen Theile des Werthes Die Angebote müssen enthalten: si das Ret vorbehalten, zuerst zum 1. Januar 189i, alsdann aber ; einmaligen Ausgaben im ordentlidßen Etat beträgt 34 972 000 M

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die | derselben zu beschränken haben). | , a, die ausdrüdiihe Erklärung, daß der Bewerber si den Be- von ¡ehn zu zehn Jahren nah vorausgegangener einjähriger Ankün- Dividende Antheil (30 154 000 _ mehr). gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Die Annahme von Wechseln erfolgt nur, wenn die Aufsichts- dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft ; digung die sämmtlichen Antheile der Reicébank zum Nennwerthe zu Jahr. : des Reichs Von den fortdauernden Ausgaben entfallen auf das Ober- Verantwortungen unbeschadet ist er aber au verpflichtet, eine von | behörde solche für ganz zweifellos sicher erachtet. : b. die Angabe der geforderten Preise nah Reichswährung, und üÜberneb men. Die Erwägungen, welch{e auf Grund dieser i E M 9% M“ kFommando 186815 M (26 815 M mehr). Hiervon kommen auf dem bauleitenden Beamten angeordnete Ercänzung und Verstärkung Die Unternehmer sind auf Verlangen der verdingenden Behörde | zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der bestinimung über die zu fassenden Entschließungen angestellt sind, | den Titel für Bureaubeamte des Oberkommandos mehr 20250 4 der Rüstungen unverzüglih und auf eigene Kosten zu bewirken. verpflichtet, die Kaution in der Weise zu bestellen, daß sie dieselbe Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits- haben zu dem Eraebniß geführt, daß es mindestens für den bevor- | (93 450 M). Es treten danach hinzu 2 erpedirende Sekretäre mit

Für alle Ansprüche, die wegen eirer ihm selbst oder seinen Be- entweder zu dem Giro:Conto der in den besonderen Bedingungen als | preisen nit überein, so sollen die leßteren maßgebend sein, wenn stehenden Kündigungstermin gerathen ift, die jeßige, dur eine G 7 221 308 3 063 926 je 4200 M, 2 Registratoren mit je 4 200 4, 1 Kanzleivorsteher mit vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach- | zahlende Kasse bezeichneten BDehörde (19) bei der Reichsbank einzahlen | Angebote nah Prozenten der Anschlagssumme verlangt sind diese langjährige Erfahrung bewährte Organisation dec Reichsbank in der E a d 7342557 | 3 427 673 4 200 M und 1 Kanzleisekretär mit 2550 4, zusammen 23550 K lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erboben werden, | oder Werthpapiere in dem Comtoir für Werthpapiere bei der Reihs- Angebote; : auptsache beizubehalten, mithin die Reichsbank in ihrer gegenwärtigen D dre 7347 657 | 3 442 970 Dagegen kommt in Abgang 1 Kanzlei-Infpektor mit 3 300 4; bleiben hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen. bank niederlegen und den darüber ertheilten Hinterlegungs\{ein der c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers ; rundverfassung als ein zwar mit Privatkapital jedoch unter der I G d 962059 | 1 362 060 mithin als Mehrforderung 20 250 M.

Ueberbaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle | mit den Zahlunzsleistungen für den Bau beauftragten Behörde mit d. Seitens gemeinshaftli bietender Personen die Erklärung, daß Verwaitung und Aufsicht des Reichs betriebenes Bankinstitut bis auf r E 7 040 633 2 840 632 In dem Kapitel Reih8marineamt kommt bei dem Titel 2, Handlungen und Unterlafsungen seiner Bevollmächtigten, Gehülfen | der an die Reichekank gerichteten und in +weifaher Ausfertigung auf- | sie si für das Ängebot solidarish verbindlih machen, und die Be- Weiteres zu belassen. Allerdings wird dies mit einer Maßgabe in E es 7 624 119 4 272 356 Beamte, der Betrag von 13 200 4 in Wegfall. Es tritt nämli und Arbeiter persönlih. Er hat insbesondere jeden Schaden an | —————— E zeibnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Auësiht zu nehmen sein welche sih daraus ergiebt, daß beactens- E 7 915 192 9 145 577 hinzu 1 vortragender Rath mit 8 700 4; dagegen kommen in Abgang Besjon oder Cigenthum zu vertreten, welcher dur ihn oder seine *) Artikel 347 des Handelsgesegbuches lautet: „Ist die Waare | Zahlungen Bevollmächtigten ; letzteres Erforderniß gilt au für die werthe Gründe dafür sprechen, die Bestimmungen des Bankgesetzes E 7 315 124 3 345 374 3 Pülfsräthe mit je 5700 A und 1 Redakteur der „Annalen der

rgane Dritten oder der Baukasse zugefügt wird. von einem anderen Orte übersendet, so hat der Käufer ohne Verzug | Gebote von Gesellschaften; : über die Vertheilung des Gewinnes einerseits an die Bankantheils- R 7 310 214 3 330641 Öydrographie“ mit 4800 4, zusammen 21 900 A In dem Titel . 14; na der Abliefernng, soweit dies nah dem ordnungsmäßigen Geschästs- ,„&. nähere Angaben über die Bezeihnung der etwa mit einge- eigner und andererseits an das Reich einer Aenderung zu unterziehen, S a e 7 301 795 3 305384 | „Bureaubeamte* werden mehrgefordert 22 950 M

Aufmessung während des Baues und Abnahme. | gange thunli ist, die Waare zu untersuhen, und wenn si dieselbe | reichten Proben. Die Proben felbst müssen ebenfalls vor dem Ueber die Vertheilung des beim Jahres\{lusse \ih ergebenden ABE a ita 7a 9 985 936 1 785 536 Der Remunerationsfonds, Titel 5, ist infolge Anstellung neuer

Der bauleitende Beamte if berechtigt, zu verlangen, daß über | nit als vertragsmäßig oder geseßmäßig (Artikel 335) ergiebt, dem Bietungstermin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sih ohne Reingewinns ist in dem 8. 24 des Bankgesetzes dahin Bestimmung E 7 277 021 3 231 063 Hülfsarbeiter 2c. um 1170 M erbsht. alle später niht mehr nahzumecssenden Leistungen von beiderseits Be- Verkäufer sofort davon Anzeige zu machen. | Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören; getroffen, da 0 6 152 335 1 952 334 Der Unterstüßungsfonds für Bureaubeamte 2c. ist um 1100 M auftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Auf- Versäumt er dies, so gilt die Waare als genehmigt, soweit es f. die ctwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen, 1) zunächst den Antheilseignern eine ordentlihe Dividende von S 91 395 550 40 505 536 höher angeseßt. zeihnungen gemacht werden, welche demnächst der Berechnung zu | sich nicht um Mängel handelt, welche bei der sofortigen Untersuhung Angebote, welche diesen 2 CUAIeB niht entsprehen, insbeson- 42/0 des Grundkapitals berechnet, sodann GMNIE, « 2 2 Der Etat der deutschen Seewarte erscheint mit 235 815 M, Grunde zu legen ‘sind. nach ordnungsmäßigem GesGäftduange niht erkennbar waren. dere solhe, welche bis zu der festgeseßten Termins\stunde bei der Be- 2) von dem Mehrbetrage eine Quote von 20% dem Reserve- Im Durchschnitt . 7 030 427 5,86 3 115 810 nur um 80 A höher als 1889/90.

Von der Vollendung der aen hat der Unternehmer dem Ergeben sich später solche Mängel, so muß die Anzeige ohne | hörde nit eingegangen find, welhe bezüglih des Gegenstandes von fonds zugeschrieben wird, so lange derselbe niht ein Viertel des In dem Kapitel Stations-Intendanturen ist der Besol- bauleitenden Beamten dur eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, | Verzug nah der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls die Waare | der Ausschreibung selbs abweichen, oder das Gebot an Sonder- Grundkapitals beträgt, und : Von den sozialdemokratischen Abgg. Singer und Grillen--| dungstitel um 16 200 4 vergrößert, und zwar durch Hinzutritt eines worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung | auh- rücksihtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. V EUIAeO knüpfen, haben keine Aus\it auf Berüksihtigun L 3) der alsdann verbleibende Ueberrest zur Hälfte an die Antheils- | berger ist ein Antrag auf Ergänzung des Unfallversicherungs- Intendantur-Affessors (3000 4) und von 6 Bureaubeamten G 200 M). anberaumt und dem Unternehmer \{riftlich gegen Behändigungsschein Die vorstehende Bestimmung findet auch auf den Verkauf auf s follen indessen solche Angebote nit rundsäßlih aus- eigner und zur Hälfte an die Reichskasse gezahlt wird, soweit die | geseßes eingebraht worden. Hiernach soll der S. 5 Absaß 2 Ziffer 2 | Der Remunerationsfonds ist um 2000 erweitert ; die Gesammter- oder mittels eingesGriebenen Briefes bekannt gegeben wird. Besicht oder Probe oder nah Probe Anwendung, insoweit es sich um | geschlossen sein, in welcben der Bewerber. erklärt, fd nur. während Gesammtdividende der Antheileeigner nit 8 9% übersteigt. Von dem | folgende Fassung erhalten: „2) in einer dem Verleßten vom Beginn | höhung dieses Kapitels beträgt 18 200 4 (216 195 M).

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf- Besibt der übersendeten Waare handelt, welche bei ordnungsmäßigem | einer L als der in der g Ros angegebenen. Zuschlags- weiter- verbleibenden Rest erhalten die Antheilseigner ein Viertel, die | der vierzehnten Woche nach Eintritt des Unfalls, oder im Falle Das Kapitel Rechtspflege erscheint unverändert mit 29 550 4, genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. | Besi ollen, eihskafse drei Viertel. rüherer Beendigung des Heilverfahrens von dieser * die Seelsorge um 550 4 an Remunerationen für außer (Pfarrern,

l

1 954 093 2 148 091 2 156 250 609 647

1 792 506 2 598 590 3 064 307 2 104 199 2 096 341 2082 871 948 428

2 043 233 1 081 867 24 680 430

Davon erhielten

die Antheilseigner

80 38 73 10 74 62 95 86 49 72 76

| 08

webel abwärts in Preußen 1020000 M (+ 0), in Sawsen 91009 Æ (+ 0), in Württemberg 14500 M (+ 0), in Bayern 85 000 Æ (— 5432 M.) und bei der Marine 1602 # (+ 0). An Pensionen und Bewilligungen für Hinterbliebene in Folge des Krieges von 1870/71 sind somit erforderli für Preußen 15 886 000 Æ, für Sachsen 980 000 M, für Württemberg 517900 M, für Bayern 3717900 A und für die Marine 16957 A An Inyalidenpensionen u. \#. w. in Folge der Kriege vor 1870 sind insgesammt eingestellt : 3465 696 M (— 97161 M), von denen entfallen auf Preußen 2 995 000 Æ (— 72 000 46), auf Salsen 133 366 4 (— 2926 M4), auf Württemberg 30 630 M (+ 500 M), auf Bayern 360 907 #4 (— 84161 6), auf die Marine 1793 Æ (+ 0) und auf die Pen- sionen und Unterstüßungen für die Angehörigen der vormaligen \chleswig-helsteinshen Armee 344 000 4 (— 13 000 Æ). Auf die einzelnen Kategorien vertheilt, entfallen auf Preußen, Sachsen, Württemberg und die Marine: an Persionen 2c. für Mannschaften vom Feldwebel abwärts bez, 1278000 M (— 17 000 A), 109 060, (+ 4000 A), 29500 M (+— 500 A) und 1043 A (+ 0); an Pensionen 2c. für Offiziere, Aerzte und Beamte bez. 1040090 M (— 55 000 4), 12 000 M (— 6800 M); in Württemberg und bei der Marine fäüt diese Position aus; an Berilligungen für Hinterbliebene von - Offizieren 2c. bezw. 87000 Æ (+ 0), 7800 A (+ 0), 7130 M (+ 0) und 600 A (+ 0); an Pensionen für Hinterbliebene von Mannschaften vom Feldwebel abwärts bez. 190 000 4 (+ 0), 4566 (— 126 M), 0,00 M und 150 A Zu den bisher aufgefüh:ten Ausgaben treten ferner: die Ehrenzulagen an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 im Betrage von 37 044 4 (— 252 6), die Pensionen für ekemalige französische Militärpersonen in Höhe von 373168 M

2 340 215

C “d

der Reserzzefonds 977 046 1 074 046 1 078 125 324 823 896 253 1 299 295 1 532 153 1 052 099 1 048 170 1 041 435 474 214 1021 616

1

Jahren 1876 bis 1888.

in Prozenten des Grund- kapitals. 6,08

94 874 000 7 298 000

in Prozenten des Grund- kaxitals. 8,46

h

|

Sd Kut S 8 1! s N =E 27 Sd 27 A N E) = = -_ 2 W 77 A

6 924 118 9 881 265 11 896 475 13 060 768 10 660 498 10 640 854 10 607 179 7771 072 10 508 083 8 104 668

Gewinn der Reichsbank 131 901 075

10 285 234 10 770 229 10 790 626 10 146 237

Summe

V,

1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888

e

1876

Im Dur(h- schnitt

_

0D D D C i A Q bo O D

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N D DD N D o pk O pk DRERBS

t oder ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbar waren.“ frist an sein Angebot gebunden halten zu w