1889 / 272 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Nov 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Agitation und von verbotenen fozialdemokratishen Flugblättern in seiner Verfügung gesprochen hat. Hr. Träger hat behauptet, solhe Versiöße von Beamten seien nur gegen die oppo- fitionelen Parteien vorgekommen, eine fon)ervative Wahl- versammlung werie niemals verboten, nur für die Kartell- parteien werde von Beamten agitirt. So liegt die Sache do nicht. Nach einem Referat der „Freisinnigen Zeitung“ vom 3. Oktober 1889 hat ein Gemeindevorsteher im Kreise Insterburg die Vertheilung von Stimmzeiteln und Flug- blättern zu Gunsten der freisinnigen Partei angeordnet, er hat sogar den Wählern als Gemeindevorsteher Steuerermäßi- ung versprochen, wenn sie für die freisinnige Partei A iele würden. Da hat der Gemeindevorsteher aller- dings das Unglück gebabt, abgefaßt zu werden von dem lediglih aus freisinnigen Viitgliedern bestehenden Kreis- ausshuß. Das würde ja dem Abg. Träger gefallen, wenn die Regieruna bei den Wahlen eine neutrale Stellung beobachtete. Wenn aber er und seine Freunde die Wähler aufflären wollen, dann müssen sie es auch der Regierung von ihrem Standpunkte aus gestatten. Hoffentlich wird die Re- gierung das immer thun, und darin liegt kein Verstoß gegen das Wahlgeses. Wir sind fest überzeugt, daß in dem Antrag Ridckert ein Mißtrauensvotum gegen die Bundesregierungen liegt, und dazu werden wir uns niemals hergeben. Abg. Freiherr von Heereman verzihtet auf das Wort. Abg. ller- Marienwerder: Der Abg. Rickert hat ih mit nebensählichen Punkten beschäftigt, die mit der Begrün- dung seines Antrages nichts zu thun haben. Wes den Fall Henneberg anbetrifft, so muß ich meine Bemerkungen aufrecht erhalten. Die Wahlprüfungskommission hat die Frage, ob das Verfahren des gothaishen Ministeriums _torrekft gewesen sei, ausdrüdcklich bejaßt. Jn dem schriftlizen Bericht der Wahlprüfungskommission heißt es, daß die Begründung des gothaishen Minifieriums eine zutreffende sei und daß eine enger umgrenzte und den gegebenen Verhältnissen unmitteibarer entnommere Thatsacte sih kaum denken lasse. Dies hat nur die Minderheit der Kommission in Abrede gestellt. Durch die Gürltigkeitserklärung der Wahl des Abg. Henneberg hat sich der Reichstag der von mir vertretenen Auéëlegung des Sozia- listengeseßzes angeschlossen. Wie ungerechtfertigt der Rickert- he Antrag ist, hat die Bezugnahme auf die Muser'’she Bro- shüre gezeigt. Hat denn Hr. Rickert gar kein Verständniß dafür, daß er in dieser Sache dem Bundesrath gegenüber eie eklatante Niederlage erlitten hat? Für das Deutsche Reich ist es ja weiter kein Unglück, wenn Hr. Rickert in dieser drasti- schen Weise von Mitgliedern des Bundesraths abgeführt wird. (Der Präsident rügt diesen Ausdruck als unparlamentarisch.) Aber das wäre ein Unelück für das Ansehen und die Würde des Reichstages, wenn die Einzelsiaaten von uns aus Gelegenheit erhielten, dem Reichstage gegenüber solche unbegründeten An- griffe zurückzuweisen. Jede Regierung wird si gekränkt füh- len, wie es die badis&e gethan hat, und wenn wir nicht den Beweis dafür, daß unsere Vorwürfe begründet sind, erbringen, so werden sie uns in j¿dem Falle eine Niederlage bereiten. Ob Muser Recht hat, odec der Herr Bundesbevollmädtigte, können wir hier ja niht ohne Weiteres entscheiden, im Zwei- felsfal'e möchte ih aber dem Leßteren größeren Glauben bei- messen, weil ihm das amtliche Material zu Gebote steht. Hr. Rickert ist darauf zurückgekommen, daß er etwas Selbstver- ständliches, aber au ganz Harmloses verlange und nicht begreife, wie Jemand eine solche Aufforderung übelnehmen könne. Der Abg. Rickert ging so weit, zu behaupten, die Beamten glaubten sich der Billigung der vorgeseßten Behörden zu erfreuen, wenn sie bei den Wahlen einen Druck ausübten. Liegt darin nit eine Andeutung, daß dies von den Regierungen gebilligt wird? Rickert hat zu verstehen gegeben, daß die Regierungen, wenn sie nicht nochmals diese Jnstruktion ausdrücklich vor jeder Wahl wiederholen, eigentlich 1m Hintergrunde die Absicht haben, diese Ansicht bei den Wahlen wachzuhalten. Das ist eine ganz unerhörte Jnfinuation, die Hr. Singer eiwas deutliher und offener ausgesprochen hat. Un- genauigkeiten in meinem neulichen Vortrage können mir nit vorgeworfen werden. Daß ih den Fall Henneberg richtig aufgefaßt habe, habe ih bereits bewiesen. Auch in dem Fall Schmidt (Sagan) ist ein Verstoß gegen das Geseg niht nac- zuweisen. Das Material in dem dazu eingegangenen Proteste läßt sih nicht für die Behauptung verwerthen, daß der Amts- vorsteher in Kottwiß sih einer tendenziösen Anwendung des Geseßes zu Ungunsten der Liberalen \chuldig oemaht habe. Bei diesem Fall kamen geradezu Kuriosa vor: in der Wahl- prüfungskommission wurde von freisinniger Seite der Antrag gestellt, die Wahl des Abg. Schmidt (Sagan) für ungültig und an dessen Stelle den Ober-Bürgermeister von Forckenbeck für gewählt zu erklären. Hrn. Träger bemerke ih, daß ih die Kompetenz des Reichstages, sich mit dieser Sache zu beschäftigen, durchaus nicht bestritten habe; der Reichstag muß dann aber für einen solchen Antrag eine andere Begründung haben als die, welhe sich auf Zeitungsnotizen und anderes unbegründetes Material stützt. Was für ein Zetermordio würde in der Presse erhoben werden, wenn 3. B. in Preußen der Minister des Jnnern auf Grund von Zeitungsnotizen, vielleiht auf Grund einer Rede des Hrn. Stöcer, in die Kommunalverwal- tung Berlins eingriffe. Ebenso unzulässig ist hier ein Eingriff des Bundesraths in die Verwaltung der Einzelstaaten. Der Abg. Träger bestritt meine Behauptung, daß zur Vertheilung von Flugblättern ein Wandergewerbeschein erforderlich sei. Nach der bezüglichen Gewerbeordnungsvorschrift, deren Vater ja der Abg. Träger selost ist, in Verbindung mit dem Preß- gesetz trifft diese meine Behauptung vollständig zu. Wenn der Abg. Träger das seiner Zeit selbst in die Gewerbeordnung hineingebracht hat, so hat er damals flüchtig gearbeitet.

Präsident von Leveyow: Der Hr. Abg. Müller hat esagt: „Wenn es Jemand unternehmen wollte, an den Abg.

idert das Ersuchen zu richten, in Zukunft logish und ver- nünftig zu sprehen, so würde er diesen Ausdruck mit Recht sür eine Jmpertinenz erklären können.“ Es kommt nicht fo jehr auf den strengen Wortlaut wie auf den Sinn an, den ein Redner in seine Bemerkung legt. Jh muß diesen Sinn hier dahin verstehen, daß ih diese Redewendung des Abg. Müller für parlamentarisch unzulässig erkläre. (Abg. Müller meldet sich zum Wort zur Geschäftsordnung.) Jch bemerke, daß zur Geschäftsordnung Einwendungen gegen das, was ih eben gesagt habe, nit zulässig sind.

Abg. Müller (zur Geschäftsordnung): Jh verwahre mich nur dagegen, daß ih irgend aa die Möglichkeit gedacht haben sollte, in meinen Worten den Sinn gefunden zu sehen, als ob ic irgendwie ernstlich eine derartige Bemerkung über den Abg. Rickert hätte machen wollen.

Abg. Singer: Der Herr Bevollmächtigte für Baden hat

behauptet hat. Er führte an, daß das verboten sei. Partei des Landes be¡himpft

Niemand etwas. Abg. Singer:

erschienen war. i i Bestrebungen, die unter das Sozialisiengeses fallen. Die Reichskommission hat das Verbot auch wieder aufgehoben, was ja nicht selten ist. Jn keinem Lande werden fo viele Verbote aufgehoben, wie in Baden. Die übrige Arbeiterpresse, in welche der Artikel übergegangen, ist nit verboten wor- den. Die Auffassung in der Muser'’sken Broschüre entspricht auch den Thatsachen. Jn dem Verfasser derselben lebt noh das alte juristishe Gefühl, von dem unser Richtecstand vor dem Sozialistengesey beseelt war. Muser will nicht Verbote von Zeitungen und Vereinen, nicht Aus- weisungen von Personen auf Grund einer Tendenz, sondern nur von Thatsachen, die einen berechtigten Grund dafür ab- geben. Darin liegt das Verdienst der Broschüre. Was die Einquartierungen betrifft, so hätte der Bevollmächtigte für Baden richtiger darüber referiren können. Den Gastwirthen, deren Geschäft man vorher dur das Verbot für die Soldaten, in denseiben zu verkehren, fast ruinirt hat, wurde doch die Last der Eingquartierung auferlegt. Jît es da nicht erklärlich, wenn die sozialdemokratishe Presse fragte, wie das stimmen könne, und selbst auf die Gefahr des Verkehrs der einquar- tirten Soldaten mit den Sozialdemokraten in diesen Gast- wirthshaften hinwies? Daß die Sozialdemokraten die Armee zum Treubruch verleiten wollen, hat der Bevollmächtigte für Baden niht nachgewiesen. Auch der Nachweis, daß gegenüber Herrn Geck das Sozia- [istengeses zur Anwendung gebraht werden mußte, ist Hrn. von Marschall niht gelungen. Jh habe nicht gesagt, daß der medcklenburgishe Erlaß aus Anlaß der leßten Ersat- wahl entstanden, jondern nur, daß er dadurch in Funktion getreten ist. Auf die Beschwerde ist nur die Widerrechtlichkeit der Verhaftung ausgesprochen, die strafrechtlihe Verfolgung des Amtsverwalters von Dergzen aber abgelehnt worden. Jh selbst habe die Ueberzeugung, daß Hr. von Oergzen der Wider- rectlihfeit seines Erlasses sich bewußt war. Die Wähler ge- rathen hierbei in eine Zwickmühle; sirafrehtlich wird der Be- treffende nicht verfolgt, und das Disziplinarverfahren wird abgelehnt, weil er strafrehtlich niht verfolgt werden kann. Das Vertrauen in den Rechtsstaat geht dabei vollständig in die Brüche. Aus den Ausstellungen des Abg. Müller gegen mich geht nur hervor, daß er und seine Partei Alles, was gegen meine Partei geht, nicht unter die Rubrik der Wahlbeeinflussungen stellt. Ein objektives Urtheil ist bei Jhn{n eben ganz und gar unmöglih. Der vorliegende Antrag ist aber an eine Adresse gerichtet, die pflihtmäßig 0as Wahlrecht zu schüßen hat. Dadurch, daß sih alle Verhandlungen hier im Reichstage zu einer Verurtheilung der sozialdemokratishen Partei zuspizen, erkennen Sie nur die Wichtigkeit unserer Partei an. Weil Sie gegenwärtig über die Majorität ver- fügen, haben Sie niht das Recht, derartig gegen uns vor- zugehen. Svielen Sie doch nicht gar zu sehr mit der Macht, de Sie jeßt in Händen haben, und lassen Sie sih bisweilen auth ein flein wenig von dem Rechtsgedanken leiten!

Damit schließt die Diskussion.

Persönlich bemerkt Abg. Fieser: Gegen den Vorwurf des Abg. Ridcker!, daß ih ohne eine Veranlassung meine reaktionáre Gesinnung über Beshränkung der Redefreiheit ausgesprochen habe, behaupte ih, daß meine Au: führungen dur die unerhörten Aeußerungen des Abg. Singer und des Abg. Rickert hervorgerufen sind über unsere Landesfürsten und über die Zustände in Baden. Der Abg. Rickert hat zwar versucht, in seinen heutigen Ausführungen seine Aeußerungen abzushwächen. Hr. Rickert hat sich mit Hohn dagegen erklärt, daß man Baden einen Musterstaat nenne; die Mißstände forderten geradezu eine Bundezexekution gegen Baden heraus, Nicht den Schatten eines Beweises hat er für seine Behauptungen erbraht. Wenn ih mich mit Bezug auf die Aeußerungen Singer's auf den Ordnungsruf des Herrn Präsidenten berufe und diese dadurch als abgethan betrachte, so berufe ich mi bezüglich der Aeußerungen des Abg. Rickert auf die Anschauung aller Parteien des Hauses, wonach es unzulässig ist, ein ganzes Land ohne irgend einen Grund oder den Schein eines Rechts bloßzustellen.

Im Schlußwort bemerkt Abg. Rickert: Nachdem der Herr Präsident den Abg. Müller bereits rektifizirt hat, ist es mir nicht mehr mögli, ihm zu sagen, was ih über seine Methode zu diskutiren denke. Jh ziehe nur die Konsequenz, wenn ih keinen Grund sehe, mit diesem Herrn weiter zu diskutiren. Das Parlament, welches sahlihe Dis- kussionen gebietet, wird dadurch hberabgewürdigt. Gegen Hrn. von Marshall bemerke ih, daß ih bezügli der badishen Preßverhältnisse meine Angaben nicht aus der Muser’shen Broschüre habe. Jch leitete die gegenwärtigen badischen Preßverhältnisse aus dem System der Ämtsverkün- diger her. Wenn das eine interne badische Angelegenheit sein soll, die hier nicht zu diskutiren sei, so bitte ih aver auc, mir nicht zu sagen, daß ih mih nur mit R die Muser’she Broshüre über sie ausgelassen habe. ir miß- fällt auch durhaus nicht Alles in Baden. Jm Gegentheil, ih liebe die Badenser, und auch Hr. von Marschall hat niht das badishe Wesen völlig abzustreifen vermocht, obgleih das bei der Vertretung einer solhen Politik leiht möglich is. Der Schwerpunkt der Diskussion liegt für mich in der von ihm gegebenen FJnter- pretation des §8. 9 des Sozialistengesezes. Jh hoffe noch, daß auch dieser Reichstag diese Jnterpretation nimmermehr annehmen wird, daß nämlich, wenn einmal eine Versamm- lung, in der ein sozialdemokratisher Redner gesprochen hat, aufgelöst ist, diesem Redner überhaupt niht mehr in Ver- sammlungen zu reden gestattet wird. Auch insofern ist die Debatte sür mich aufklärend gewesen, als einer der Herren von rechts die Aufrechterhaltung einer völligen Neutralität der Regierung bei den Wahlen für unmöglich erklärt hat. Die Regierung ist die Hüterin der Gesetze, und das Wichtigste, die Wahlfreiheit, zu hüßen, if immer ihre Pfliht. Wenn Sie auch von unbewiesenen Thatsachen sprehen, so ist doch konstatirt, daß im Lande eine Masse von Beschwerden vor- handen sind. Wir haben seit dem Jahre 1878 und seit jener glänzenden Rede des Abg. von Bennigsen gegen das Sozialistengesez in Bezug auf reaktionäre Wandlungen ganz kolossale Fortschritte gemaht. Das Rechtsgefühl is durch

„Südwestdeutsche Volksblatt“ wegen eines Artikels über die Mujer'she Broschüre Man sollte doch von Jemandem, der eine große

Präsident von Levetzow: Hier in diesem Hause beschimpft Der Artikel ist nur ein Abdruck aus

Berliner Blättern gewesen, in denen derselbe unbeanstandet Jn demselben war auch niht eine Spur von

und dieser Schaden is unreparirbar, besonders wenn Sie jeßt ein solhes Gese für immer annehmen. Wenn Sie uns unsere heutige Niederlage vorhalten, jo wünsche ih uns noh viele solcher Niederlagen, wenn wir dabei nur immer die wichtigsten Rechte des Volkes hüten. Der Antrag Müller, welcher lautet: „Der Reicbstag wolle beschließen : in Erwägung, daß in allen Fällen, in welchen bei Prüfung von Wahlen Verstöße gegen den §. 43 Atiahß 3, 4 und 5 der Gewerbe- ordnung für das Deutsche Reich, gegen §. 17 des Wablgesetzes für den Deutschen Reichstag und gegen die §8. 9 und 28 des Reihs- geseßes gegen die aemeingefährlihen Bestrebungen der Sozial: demokratie vom 21. Okiober 1878 festgestellt worden sind, Seitens des Bundesraths die vom Reichétage gewünschten Mittbeilungen an die Negierungen der Bundesstaaten gemacht worden sind, in fernerer Erwägung, daß nah dem Inhalt der Reichstags- wahlafkten die Annahme begründet erscheint, daß die von Bebörden oder Einzeibeamten begangenen Verstöße der beregten Art, soweit sie rehizeitig zum Gegenstand von Beschwerden bei den oberen In: stanzen gemat worden sind, ihre Remedur gefunden oder, \oweit sie ni@t rechtzeitig antänzig gematt, fondern erst später zur Kognition der vorgeseßten Instanzen gebracht sind, doch demnächst ihre Rüge erfahren haben, in Erwägurg entli, daß die Verpflihtung aller Bebörden und Beamten die genannten geseßlichen Vorschriften genau zu beobachten,

selbstverständlich ift, über den Artrag der Abgeordneten RiF&ert und Dr. Hermes zur TageSordunng über- zugehen“ : wird gegen die Stimmen des Centrums, der Freisinmgen, Polen und Sozialdemokraten angenommen. Mit der Minder: E stimmen auch die Nationalliberalen: Hoffmann (Königs: erg), Dommes, Poll, sowie der fraktionëloje Hildebrand.

Schluß nah 41/2 Uhr.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Eifenbahnen Deutschlands, Englands und Frank- reis in den Jahren 1885 bis 1887.

Das neueste Heft des „Archivs für Eisenbahnwesen“ bietet eine statistische, aus amtli®&en Quellen geschöpfte Uebersidt über die Ent: widelung des deutschen, englishen und französischen Eisenbahnnetes in den Jahren 1885 bis 1887, welcher die folgenden Angaben zu Grunde liegen: :

Voran zu bemerken ist, daß die Angaben für Deuts@land sig auf das Betriebsjahr, für England und Frankrei auf den Jahret- \ckluß bezieben, ferner, daß die Zablen für Frankrei nur das euro- pâisbe Frankrei betreffen, und zwar die Haupt- und Nebenbahnen (lignes d'’intérêt général et local).

Die Betriebslänge der Bahnen in Deutschland betrug am Jabres\{chluß 1887/88 39 361 km gegen 37 511 km am Jahres\chluf 1885/86, in England am Jahres\{chluß 1887 31521 km gegen 30862 km am Jabresfckluß 1885, in Frarkreich Ende 1887 33 97? km gegen 32236 km Ende 1885. Die Zunahme der Be- triebélängen in den Jakbren 1885 bis 1887 berechnet si mitbin für Deutschland auf 4,9 %/c, in England auf 2,2 9/0, in Franrkreih auf 9,4 °/0. Die Betriebslänge der deutschen Babnen war größer als die der englischen bezo. französischen (Ende 1887/88 verglihen mit dem JIabresschluß 1887) um 7849 km bezw. 5389 km-

Das gesammte Anlagekapital bezifferte sid Ende 1887/8 bezw. 1887 für die Eisenbahnen LTeutslands auf 9 902 146 949 4 (gegen 1885/86 um 1,9 9% höber), für die englis&en Bahnen auf 16 919 433 080 Æ (gegen Ende 1885 um 3,7 % böber), für die frar- zöfishen Babnen auf 10 856 000 000 #4 (gegen Ende 1885 um 4,7 9) höher). Das in den deutshen Bahnen angelegte Kapital war mitbir um 7 017 286 131 Æ niedriger als das in den englishen und um 953 853 051 M niedriger als das in den französishen Babnen an- gelegte. Auf den Kilometer kamen Ende des Iakßres 1887/88 in Deutschland dur{s©nittli& 255 071 4 (Ende 1885/26 261 355 4 oder 2,4 %/ weniger), in England Ende 1887 536 767 M (gegen 928 714 Æ Ende 1885 odcr 1,5 °/9 mebr), in Frankrei Ende 1887 319 557 M (gegen 321i 593 Æ Ende 1885 oder 0,6 9% weniger)

__ Als Gefammt-Betrieb8-Einnahme buten die deutschen CEifenbabnen Ende 1887/88 1 089 621 592 Æ (gegen 994 511 785 4 Ende 1885/86 oder 9,6 %% mebr), die engliscen Babnen Ende 1887 1418 887 520 4 (gegen 1391 115480 Æ Ende 1885 oder 2% mehr), die französisben Bahnen Ende 1887 857 182 414 4 (gegen 854 324 747 4 Ende 1885 oder 0,3 2% mchr).

_ An Gesammt-Betriebs-Ausgaben erforderten die teut- \2en Eisenbahnen Ende 1887/88 574 106 827 # (gegen 560 680 093 4 Ende 1885/86 oder 2,4°%/ mehr), die englisGen Bahnen Endz 1887 741 265 320 M (gegen 735 759 140 é Ende 1885 oder 0.7 °% mebr), die franzôsishen Bahnen 456 334569 Æ (gegen 477 187 761 4 Ende 1885 oder 4,4 °/6 weniger).

_ Das Verhältniß der Ausgabe zur Einnahme berebnet sich hiernach für die deutshen Eisenbahnen Ende 1887/88 auf 92,69 a gegen 06,38 9/0 Ende 1885/86, war also um 6,6 °/g günstizer; für die englishen Bahnen ergeben ih für Ende 1887 gegen 1885 92,2 °%/9 gegen 93,2 9%/0, mithin ein um 1,9% günstigeres, für die französis@en Bahnen 53,2% gegen 55,9%, alio ein um 4,8 °/6 gün: stigeres Verhältniß als zwei Jahre vorher.

Die Verzinsung des Anlagekapitals betrug in Deuts@&land an den bezüglichen obigen Jahres\{lüssen 5,17% gegen 4,42 9%, war also Ende 1887/88 um 17 °/9 höher als Ende 1885/86; in England 4 9/0 gegen 4,02%, war also Ende 1887 0,5 9% niedriger als Erde 1885; in Frankreih berechnete sie sih für Ende 1885 auf 3,64%; für Ende 1887 fehlen die Angaben.

Die dur{sch{nittliche Verzinsung des Anlagekapitals ist in den Jahren 1885/87 bei den deutschen Bahnen um 0,75% ge stiegen, bei den crglishen um 0,02% gefallen, Die höchste Dividende für die Stammaktien erzielten von den deutschen Privatbgbnen im Jahre 1887 die Ludwigs-Eisenbahn (Nürnberg- Fürtb) mif 21% und die Lübeck-Büchener Eisenbaßn mit 7,25 %, Die preußischen Staatsbahnen ergaben für 1887/88 durd- schnittlih 5,78 °/9 auf das verwendete Anlagekapital.

Auf den Kilometer Eisenbahnen kamen: Einnahmen: in

Deutsland 28 267 M gegen 26 768 Æ oder 1887/88 5,6 9% mebr als 1885/86; in England 45013 Æ gegen 45075 A oder 1887 0,1 % weniger als 1885; in Frankreih 25 576 A gegen 26 740 Æ oder 1887 4,49/o weniger als 1885; Ausgaben: in Deutschland 14 893 M gegen 15 091 oder 1,3 % weniger, in England 23516 gegen 23 808 Æ oder 1,2% weniger, in Frankrei 13 616 M gegen 14 634 Æ oder 7 °/o weniger. Der Personenverkehr steigerte sich auf den deutshen Bahnen in den zwei Jabren von 275 440 945 beförderten Personen auf 315 991 747, d i. um 14,7%; auf den englishen Bahnen (die Karten inhaber 1885 924 542, 1887 1066089 mitgerechnet) von 698 137 573 Personen auf 734 744 620, d. i. um 5,2%; in Frank- reih von 222 296 822 Personen auf 226 571 024, d. i. um 1,9 ‘/%._

Die aus Fem Personenverkehr erzielte Einnabme (einschließli der Nebererträge) bob si in Deutschland auf 293 896 921 M (gegen 273 923 360 4), d. i. um 7,3°%/, fiel aber für die Person von dur \chnittlih 0,99 M auf 0,93 #4, also um 6%; in England nahm sie im Ganzen von 595 460 440 4 zu auf 611 465 740 M, fiel aber im Durchfchnitt, für die Person berechnet, von 0,85 46 auf 0,83 #4 oder um 2,3°%/0; in Frankrei betrug die Vergrößerung der Gesammt einnahme aus dem Personenverkehr gegen 1885 6 844810 A (1887 335 965 293 ) oder 2,1%, der Durchschnitt pro Person blieb

niht die Spur eincs Beweises für die Dinge erbracht, die er

die Handhabung des Sozialistengesezes geradezu abgestumpft

1,48 4

Im Güterverkehr wurden auf den deuts@en Eisenbahnen im Jahre 1887/88 177 368 209 t, 28 389 145 t oder 19,1% mehr al8 1885/86 befördert; in England 1887 268 926 884 t, 11638430 t oder 4,5% mehr, in Frankreich 80284752 t, 3151 327 t oder 4,1 9% mebr als 1885. Die Einnabmen aus dem Güterverkehr beziffern sich (eirschließlih der Nebenerträge) für die Bahnen in Deutschland 1887/88 auf 750 733 074 A, rm 80724978 Æ oder 12 %% böber als 1885/86 (dagegen pro Tonne um 5,8 9/0 niedriger, 4,49 4 durdschnitilih gegen 4,23 4). Auf den englishen Bahnen hat die Einnahme aus der Güterbeförderung in den beiden Jahren um 9387080 Æ oder 1,3% zugenommen und Ende 1887 746 825 980 M betragen (wogegen die Einnahme pro Tonne von 2,87 A durhschnittlih auf 2,78 Æ, also um 3,1% herabgegangen is). In Frankrei is die Einnahme für Eisenbahnçcüter von 1885/87 um 3201507 Æ nämlich von 490256461 & auf 487 054 954 A, d. i. um 0,7 9/0 gesunken (pro Tonne im DurGschnitt von 6,36 M4 auf 6,07 M oder um 4,6 9/0).

An Betriebsmitteln besaßen die deutihen Bahnen Ende 1887/88 12 811 Lokomotiven (361 mebr als Ende 1885/86), die englishen Bahnen Ende 1887 15 552 Lokomotiven (356 mehr als Ende 1885), die franzöôsishen Bahnen 9747 (311 mebr). Personen- wagen waren auf den deutschen Eisenbahnen zu derselben Zeit vor- handen 23 703 (968 mehr), auf den englischen 35 021 (1363 mebr), auf den französishen 22 637 (656 mehr). Güterwagen wurden auf den deutschen Bahnen Ende 1887/88 gezählt 254 385 (4072 mehr als Ende 1885/86), auf den englisben Ende 1887 499 904 (11 017 mehr als Ende 1885), auf den französishen Bahnen 249 241 (6928 mehr).

Aus vorstehenden Zahlen ergiebt sich somit, daß Deuts{land in Bezug auf die Ausdehnung seines Eisenbahnnezes so- wobl England als Frankreich überragt, daß dagegen das in den Eisenbahnen argelegte Kapital sowie der Verkebr, die Einnabmen und Ausgaben in England wesentiich größer sind als in den beiden anderen Ländern.

Literatur.

Lehrbuch des Versiherungsrechts von Dr. William Lewis, o. 0. Professor der Rehte an der Universität Greifs- wald. Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke, 1889, 360 S. (Preis 7 4) Der Verfasser erörtert den von ibm zur Bearkeitung gewä blten Rechtsstoff in 8 Kapiteln, vcn denen das erste unter der Veberschrift „Allgemeine Lehren“ si mit dem Gegerständ, der Gefahr und der Dauer der Versicherung, sowie mit den besonderen Versiche- rungéformen der Rückversiherung und der fogenannten laufenden Ver- siberung, d. h. der_ Versicherung unbestimmter Vermögenswerthbe während eines bestimmten Zeitraums Lbesckäftigt, wogegen das zweite Kapitel die beim Versierungêvertrage vor- kommenden Personen, inétbesondere die Versicherungêgefell- schaften resp. Anstalten, das dritte Kapitel die Abs@&ließung des Versicherungsvertrazecs, sowie die rechtlihe Natur der Versiche- rungspolicen bebanbelt. In den beiden folgenden Kapiteln gelangen sodann die aus dem Versicherungêvertrage si ergebenden Verbindlic- keiten des Versicherungênehmers resp. Versierten einerseits und deé Versicherers andererseits zur Darstellung. Nachdem bierauf noH im sechften Kapitel von der Aufhebung des Versicherungêsvertrages ge- handelt worden, werden im siebenten Kapitel die Befonderbeiten ter fog. Personenve:siherung und deren Unterarten (Lebens-, Aufsteuer-, Alters-, Militärdientt-, Geschworenendienstversiherung) einer Erörte- rung unterzogen und im Anschluß bieran erdlih im achten Kapitel die Grundzüge der du:rch das neucste Reichérecht geschafenen Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Alteréversiherung dargestelit.

Der Verfasser bat das weitschihtige, zum Theil aus entlegenen Qvellen bescaffte Material mit großem Fleiß zusamme- getragen und biermit ein übersidtliwes Gesamimtbild des beutigen Versicherungë- rechts kbergestellt, fedaß feine in tem Vorwort ausgesprochene Hoff- nung, daß das Bu nicht nur den Studirenden, fondern auch den praktischen Juristen, wie den Seschäftsmännern von Mon werde, eine wohlbegründete ist. Weniger glückli dagegen scheint uns der Verfasser in der rechtéwissen]Gaftlihen Bearbeitung des dargebotenen Stoffes gewesen zu sein. Schon die versuchte Definition des Versicherungsverirages dürfte erhebliben Bedenken unterliegen. Der Verfasser will als Versiherung îm Rechtssinne nur diejenigen E gelten lassen, in denen 1) die übernommene Gefahr eine den

egenstand der Versi@eruig von außen her tr:ffende ift, nit in dem Gegenstand felbst liegt, 2) „die Möglichkeit eines auf ganze Reiben von Verträgen gerichteten, nach einem festen Geshäfts- plan eingerichteten, speziell auf statistisher Grundlage berubenden Betriebes, wobei die Höbe des Entgeltes nah einer Durcscnitts- berechnung festgeseßt werden kann, gegeben ist“ (S. 20). Der Verfasser meint, diese Begariffébeitimmung ertspree den Anschauungen des Geschäftslebens und müsse daber als eine gewobnbeitérechtlihe gelten, Dem naßbcliegenden Einwande, daß darnach eine vereinzelt, d. h. nickct gewerbsmäßig abgeshlossene Versfich-rung auf Prämie wegen Mangels des Reguisits zu 2 kein Versicherung2vertrag, mithin, entgegen der Vorschrift des Art. 271 Nr. 3 des Handel2geseßbuchs, niemals Handelsgeschäft scin würde, begegnet der Verfasser durch die Bemerkung, es genüge, wenn das Geschäft zu denen gehöre, „bei denen ein planmäßiger Vetrieb sich im Geschäftsleben ausgebildet hat und au die Regel bildet“ (S. 22). Wie der Verfasser sich hiernah das juristische Wesen der Versihe- rung eigentlich denkt, ift nit recht ersictli%. Unseres Ermessens fällt unter den Begriff der Versicherung jeder zweiseitige Vertrag, dur welchen Jemand gegen Entgelt den Ersaz desjenigen Vermögens- shadens übernimmt, der einem Andern aus einem bestimmten Er- eigniß droht. Durh seine Eigenschaft als Schadensersaßt- vertrag untersceidet sich ein solcher Vertr3g ohne Weiteres von dem Sriel- und Wettvertrage, dur seine Eigenschaft als zwei- seitiger Vertrag von der Bürgschaft, welde auch darn, wenn sie gegen Entgelt übernommen wird, den Charakter eines einseitigen Vertrages behält. (Soweit in sol{en Fällen ein zweiscitiger Vertrag vorliegt, ist dies nit die Bürgschaft selbst, sondern der betreffende Vorvertrag, das sog. pactum de intercedendo), Ob die vertrag8- mäßig übernommene Gefahr dem Versicherung8gegenstand immanent ist oder ibm von außer droht, ift bierbei völlig gleihgültig. Als „t@te* Versicherung gilt uns daher z. B. auch der Vertrag, duch welchen ein Werthpapier gegen die in der Zeit ¿wischen dem Ankauf und der Ausloosung desselben cintretenden Kurs\chwankungen versichert wird, desgleichen die durch S8. 1992 Tbeil IT Titel 8 des Allgemeinen Landrehts den Kaufleuten gestattete «Verficherung auf das Bestehen, Steizen und Fallen der Waaren- preise“, CEbensowenig vermögen wir în der vertragsmäßigen oder geleßlihen Erstreckung der Versicherung auf den dur das cigne Ver- |hulden des Versicherten oder durch die natürlihe Beschaffenheit des versicherten Gegenstandes verursachten Schaden etwas Anomales zu erblicken. (S. 60, 207, 259 Note 4.)

__ Auffäklig und {wer verständlih erscheint uns die Ansicht des Verfafsers, nad weicher in Folge der Erhebung dcs Allgemeinen deutschen Handelsgesezbuhs zum Reichsgeseßbuh nit blos die See- versicherung, sondern au die gesammte Prämienversiberung reihs- rechtlich geregelt scin soll, sodaß die versiherungsrechtlichen Bestim- mungen des H -G.-B. nunmehr auch auf die fog. Binnenversicherung unter Auss\chließung jeder entgegenstehenden parti- fularrechtlihen Norm analog zur Anwendung zu bringen seien, ledo® nur insoweit, als sie „dem regelmäßigen Recht angehören und nit auf Zweckmäßigkeitsrücksihten beruben, oder auf eigenthümlite see- rechtlihe Verhältnisse Rücssibt nchmen“ (S. 5). In Konsequenz diefer Auffassung, welche wohl s{chwerlich jemals Eingang in die Praxis finden dürfte, will der Verfaffer z. B. die Vorschrift des Art. 809 als ein Prinzip des gesammten deutshen Versicherungsrechts angewendet wissen, obwohl dieser Anwendung in Bezug auf Binnen- versiherungen für das Gebiet des Allg. Landrechts zweifellos die Be- timmung des §8. 46 Theil I Titel 16 entgegenfteht.

Bezüglich der im leßten Kapitel des Buchs abrißweise dargestell- ten Inftitute der reihêre{chtlichen Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung ist der Verfafser der Ansicht, daß diese Institute

sein .

„mit dem wirklihen Versiherungsreht nur in einem ganz äußerlihen Zusammenhange stehen“. Insbesondere wird der Invaliditäts- und Altersversicherung der Charakter einer Versicherung aus dem Grunde abgesprochen, weil es si bei derselben in Wabrheit lediglih um eine ftaatlihe Unterstüßung der Arbeiter bandele (S. 353). Eine Wider- legung diefer unseres Erachtens unrihtigen Auffassung würde uns bier zu weit führen. Sk.

„— eAugusta Victoria. Ein Lebensbild der Deutschen Kaiserin. Dem deutshen Volk dargeboten von Ernst Evers.“ Berlin 1889. Verlag der Buchhandlung der Berliner Stadtmission. W. Mohrenstraße 77. (Preis 1 4 50 4.) Der Verfasser, wel{er si bereits als Volkserzähler einen guten Namen erworben hat, bietet in dem vorliegenden Buche, dessen Sprache eine edle und herzlidhe ist, éin fefselndes Leben3bild der Deutsen Kaiserin „Jurgen und Alten, Armen und Reichen“ dar. Ein Volksbuh im besten Sinne des Wortes, geeignet zur Stärkung der Vaterlandsliebe und der Liebe zum Kaiserbaufe, sei es den weitesten Kreisen des Volkes empfoblen ; insbesondere eignet es si vortrefflich als Geschenkliteratur für die reifere Jugend.

_ „Ueber Klima und Acclimatisation nah ethni- schen Gesibtspunkten von Adolf Bastian.“ Unter dicsem besheidenen Titel ist soeben im Verlage von Ernst Siegfried Mittler u. Sobn, Königliche Hofbuchhandlung in Berlin Kobstr. 688—70 —, ein Werk erschienen, das für die Grundlegung des Wifiensgebäudes, welches „die Gegenwart mit lebender Generation“ unter der Auf) {rift „Gthnologie“ aufrihten soll, fraglos von flärender Bedeutung sein dürfte. Unter Voranstellung des Hauptgesihtspunktes, daß bei vlanetarisher Stellung der Erde im Solar - System sch aus den im Jabrescyklus ges{lofsenen Umlaufszeiten die ursächliben Be- dingungen ergeben, unter welhen die Variationen des organischen Lebens zur Auêëwirkung gelangen, und unter Entfaltung des Erkenntnißsaßes: Neben den Erscheinungsformen im botanischen und ¿oologischen Umkreis der jedesmalig „geographishen Provinz“ treten im Naturreih des Menschen deutlihe Anschauungen entgegen, um füc Verwendurg komparativ-genetisher Methode der Beobachtung eine thatiählich gefestigte Unterlage zu gewähren, und zwar nicht nur an- betreffs des „Bimanus“ für seinen physishen Habitus, sondern auch in Rücksicht auf den „Fomo sapiens“, als Bürger höherer Weitcn —, legt Verfasser in diesem seinem lihtzuströmenden, aber anstrengendes Studium beischenden Werke anshaulich dar, wie der Gesellschaftsmensh eingesponnen lebt in dem Umgeburgskreis seiner gecgraphischen Provinz; wie in der Erdgeschichte die Kontinente als „Individuen“ ersheinen und fo \ich ein „Individualitätstypus* für alle ißre Produktionen botanisch{er, zoologisher oder anthrovologisher Art crgiebt. Er rollt im Ans{luß hieran die Fundamentalaufgaben der Etbnoiogie, in den Verkörperungen der ethnishen „Gesellschafts- gedanken“ gebreitet, auf, giebt treflide Fingerzeige für erst notb- wendige Materialbes{affung für die inductive „Lehre vom Menschen“ und kennzei&net die Ethnologie als „ein wahrbaftes und echtes Kind der Zeit*, bervorgerufen durch die Zeitbedürfnisse bei gegenwärtigem Anwawfen des internationalen Verkehrs in Handel und Wandel, zumal seit dem Zutritt der Kolonialvolitik, was in gutem theo- retisen Deuts bedeutet: In der Etÿynologie vereinigen si eine Reibe der bedeutungsvollsten und weittragendsten Probleme in der Kulturgechichte der ‘Menschheit, da sich der Blick erweitert über die Erde binaus und die gesammten Varietätcn, unter denen auf ihr das Meniwengescble{cht zur Erscheinung gelangt, neben derjenigen Phase der Kulturgescbichte, welher wir selbst angehören in ecinheimisdhem Civilisationékreis, Eben deswegen (und nicht unzutreffend!) wollen Mane sie au „Sociologie® nennen; denn tief greift sie hinein in soziale Fragen und in nationale: sie arbeitet mit an der Lösung internationaler Aufgaben, im Sirne der gegenwärtig berrschen- den Zeitriciurg. Um solcher Mitarbeit willen wird sie ge- stüßt und getragen von der gebietenden Staatëmaht, „welche gegen- wârtig von Deutschland aus das Gleichgewicht erbält im Völkerrath“ und die ihr auch in der Reichshauptstadt ihren Tempel erbaut hat. Und zu folcher Mitarbeit will aufrufen und anregen das vorliegende inhalts@were Werk, wel&es „unter Rücksihtnahme auf Klima und Acclimatifation sich auf dem Boden der geograpbisden Provinzen bewegt“, den geograpbis-historishen für den antbropologishen Kreis.

Katecismus der künstlihen Fischzubt und der

Teichwirthschaft. Wirthschaftslehre dec zahmen Fischerei von Eduard August Schroeder. Mit 52 in den Tert gedruckten Ab- bildungen. X und 168 Seiten. In Leinwand gebunden. Preis 2 M 50 5. Verlag von I. J. Weber in Leipzig. Die künstliche Fishzuht in allen ihren Abstufungen, Befrutung, Brütung und Ernährung, wie wir sie in diesem Katehitmus kennen lernen, bat cine hohe wirthshaftliße Bedeutung, denn wir sehen beute dur fünstlihe Befruhtung und die durch den Menschen unterstügte Brütung von Fischlaih die Bevölkerung künstliher Wasserbecken in so mannigfaltigen Arten und an fo verschiedenen Orten entstehen, daß oft die früher seltensten Fishe örtlih keine Seltenheit mehc sind. Fast jedes Dorf, jedes Gut, ja jedes Gehöft hat seinen größeren oder kleineren Tümpel oder Weiber, der förmlih dazu einlädt, ibn nicht unbenugßt liegen zu lassen, und ift daher ein zuverlässiger oder unbe- fangener Rathgeber für jene, welche die zahme Fischerei als gewinn- bringendes Unternehmen oder aus Vorliebe pflegen wollen, zu be- grüßen Wir sind überzeugt, daß dieser Katehismus der Fischzuht, dessen zahlreide, vortrefflihe Abbildungen zur Verdeutlihung des Inhalts wesentlich beitragen, den Interessenten die besten Dienste leisten wird. __— „Erlöôft* betitelt der Damenliebling Villamaria eine \pannend geschriebene Novellette, die dem XVI. Jahrgang von A. Haack’s Damenkalender für 1890 eingefügt ist. Neben der bekannten reihen Ausstattung in Goldpresung und Goldschnitt bietet dieser Kalender gleichieitig den Damen die übersihtlichste Einrichtung eines Notiz- und Tagebus. Ein schelmishes Genre- bild, in Lichtdruck ausgeführt, gereiht dem fleinen Almanah zur Zierde, sodaß derselbe au in diesem Jahre wiederum eine hervor- ragende Stellung in der Geschenkliteratur einnehmen wird. Im gleihen Verlage ersicn ein höchst praktisher Comptoirkalender mit Geschäftänotizen, sowie ein in Leder mit Messingecken gebundener Portemonnaie-Kalender.

Illustrirte Zeitung. Dieam 9. November d. J. erschie- nene Nr. 2419 enthält folgende Abbildungen: Kronprinz Konstantin von GrieWenland und seine Gemahlin, Sophie, geborene Prinzesfin von Preußen. Daniel Sanders. Die Uniformirung und Ausrüstung der deutschen Schußtruppe für das südwestafrikanishe Schutzgebiet. Originalzeihnung von H. Lüders. Die Kaiserreise nach Athen : Die Dur{fahrt des Kaiserlichen Geshwaders durch die Straße von Messina. Nach der Natur gezeihnet von E. Stoltenberg-Lerhe, Eine Künstlerin ohne Arme (Frl. Aimée Rapin). Herbstreigen. Gemälde von Gabriel Max. Nach einer Photograpbie der Photographischen Union in München. (Zweiseitig.) Johann Jakob v. Tschudi, f am 8. Oktober. Richard Goshe, f am 29. Oktober. Die Kaiserreise nach Konstantinopel. 5 Abbildungen. Nach photo- grarhiiden Aufnahmen von Abdullah Frères in Konstantinopel.

eußere Ansicht des Palais de Reception, Wohnung des Deutschen Kaiserpaares in Konstantinopel. Der große Korridor im Palais de Reception in Konstantinopel. Salon in der Wohnung des Kaisers im Palais de Reception in Konstantinopel. Der große Speisesaal im Palais de Reception in Konstantinopel. Der Palaft Yildiz, die Residenz des Sultans Abdul-Hamid, und die Moschee Hamidije in Konstantinopel. Aus der akademishen Kunstausstellung in Berlin: In der Noth fängt der Teufel Fliegen. Bronzefigur von August Sommer. Moden: Morgentoilette aus lachsrosa Surah und

weißen Spitzen. Einzelpreis dieser Nummer 1 M

Der Redaktion des „Reihs- und Staats} Anzeigers“ sind folgende Druckschriften zugegangen:

Die Sozialdemokratie und deren Bekämpfung. Eine Studie zur Reform des Sojzialistengeseßes von W. Kulemann, Amtsrichter

in Brauns@weig, Mitglied des Reichstages. Carl Heymann's Verlag.

Berlin. 1890. Arbeit und Boden. Kritik der theoretischen po- litischen Oekonomik von Otto Efferyg. Puttkammer & Müblbrecht. Berlin 1889, Erklärung des farbigen Notensystems mit kleinen Uebungsftücken. Beweis, daß ein Spielen nat farbigen Noten in ungeabnt kurzer Zeit, eventuell in einigen Minuten sowobl von Spielern wie Nichtspielern zu erlernen ist. Von Cb. A. B. Huth. Hamburg. Verlagsanstalt und Druckerei Aktien-Gesellshaft (vormals I. F. Richter). Hamburg. 1888. Die Stellung der modernen Orgel zu Seb. Bach's Orgelmusik. Unter Zugrundelegung eines am 2. April 1889 im Berliner Organisten-Vereine gebaltenen Vortrages beleuGtet von Otto Dienel, Königl. Musikdirektor am Königl. Seminar für Stadtschullebrer, Organist an St. Marien in Berlin. Druck von A. Ostrowski. Berlin. 1889. Die Erziehung der Gegenwart. Beiträge zur Lösung ihrer Aufgabe mit Berücsihtigung von Fr. Frôbel’'s Grundsäßen. Begründet von B. von Marenboltz- Bülow. Organ des „AUgemeinen Erziehungs - Vereins“ und des „Frauen-Vereins für Verbesserung der bäuëliden Erziehung®. Neue Folge. XVII. Jahrgang. Nr. 18. Redaktion: H. Kühn, Dresden-A. Römische Kämpfe und Gelüste. Ein dringliher Mahnruf an das evangelis@e Deutschland von H. Wegener. Carl Manz. Hannover-Linden. 1889. Verkbandlungen des Vereins zur Be- förderung des Gewerbefleißes. 1889. VI., VII. und VIII. Heft. Bern- hard Simon. Berlin. 1889. Die Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 nebst I. Gesetz, betreffend die GesHäftsfähigkeit Minderjähriger und die Aufhebung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Vom 12. Juli 1875. 11. Hinterlegungsordnung. Vom 14. März 1879. Tert-Auêgabe mit erläuterndem Vorwort und voll- ständigem Sachregisier. 29. Auflage. Franz Vablen. Berlin. 1889. Beute Reichs-Konkurs8ordnung, erläutert von Dr. G. v. Wilmowéki, Gebeimem Justizrath. 4. verbesserte Auflage. 3. Liefe- rung (S{luß). Franz Vahlen. Berlin. 1889. Das Konkurs8- verfabren na der Reichs-Konkursordnung vom 10. Februar 1877 an einem Rewtéfalle dargestellt von Dr. G. v. Wilmowéki, Gebeimem Justizrath. 5. vecbesserter Abdruck. Franz Vakblen. Berlin. 1889. Grundriß zu rechtswissenschaft- lichen Vorlesungen an der Königlichen Forstakademie zu Eberswalde. Von Dr. Justus Olsbausen, Kammergerihts- Rath. Zweites Heft. Civilrecht. Franz Vahlen. Berlin. 1889. Lehrbuh des Preußishen Verwaltungsrech{ts. Von G. A. Grotefend. Lieferung 1. Carl Habel (C. G. Lüderitz'\he Verlagsbuhandlung). Berlin 1889. Das Reich83geset, be: treffend die Invaliditäts- und Altersversorgung vom 22. Juni 1889, Erläutert von Dr. jur. Richard Freund, Magistrats- Assestor zu Berlin. I. J. Heine's Verlag Berlin 1890. An- nalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik. Staatswissenschaftlihe Zeitschrift und Materialiensamm- lung. Herausgegeben von Dr. Georg Hirth und Dr. Mar Sevdel. 22. Jahrgang. Heft 8, 9 und 10. Georg Hirth. München und Leipzig. Die Gemeindebesteuerung im Königreihß Sahsen. Von H. A. von Bosse, Geheimem Regierungs-Rath. Roßberg'\he Buch- handlung. Leipzig 1890. Grundriß des Prozeß- und Zwangsvollstreckungs-Verfabrens nah der Deutschen Civil- prozeßordnung mit Beispielen. Von Willenbüher, Landgerihts- Direktor. H. W. Müller. Berlin 1889. Die Wirkungen des Krankenkassengeseßes mit besonderer Berücksihtigurg der Krankenkassen der Stadt Minden. Von Rágóczy, Syndikus der Handelékammer zu Minden. F. C. C. Bruns. Minden 1889. Das öôfterreihi!&e Warrantrech{t unter Berücksibtigung eines für Deutschland zu s{chafenden Warrantgesezes. Von A. Simonfon, Amtsrichter in Luckenwalde. Franz Vaßlen. Berlin 1889, Ent- \heidungen des Bunde3amts für das Heimathwesen. Bearbeitet und herausgegeben von Wohlers, Geheimem Ober- Regierungs-Rath, Mitglied des Bundesamts für das Heimathwesen. Heft XXI, enthaltend die seit dem 1. September 1888 bis zum 1, September 1889 ergangenen wichtigeren Entscheidungen. (Mit einem die 21 Hefte umfassenden alphabetishen Sachregister.) Franz Vablen. Berlin 1889. Encyklopädie der Reht8wissen- schaft in systematisher Bearbeitung. Herausgegeben unter Mit- wirkung vieler Retsgelehrter von Dr. Franz von Holtendorf, vor- mals Professor der Rechte in München. Fünfte, umgearbeitete und vermehrte Auflage. 1. Lieferung. Duncker u. Humblot, Leipzig 1889. 93. Lagerkatalog von Karl W. Hiersemann in Leipzig, Königs- straße 2. Portugiesis&e und ivanise Sprate, Literatur und Geschichte. 159. Antiguariscer Katalog von Otto Harrassowigt, Buchbandlung und Antiguariat in Leipzig, Querstraße 14. Neueste Erwerbungen aus dem Gebiete der LUnguistik. Supplement zu Katalog 153 156, 27. Lagerkatalcg der Roßberg’ {hen Buch- handlung in Leipzig, Universitätsftraße 5 (Staats- und Rechts- wissenschaft). Lagerkatalog von Joseph Baer u. Co., Buth- bändlern und Antiquaren in Frankfurt a. M., Roßmarkt 18, am Gutenberg-Monument. 249 Nordwestdeutshland: Braunshweig, Hannover, Lippe, Oldenburg, Bremen, Hamburg, Lübeck, Medcklenburg, Schleswig-Holstein, Lauenburg, 1889. 250 Geschichte Frankreihs seit der Revolution. Histoire de France depuis la Révolution 1889, Antiquarishes Büerlager von Kirhhoff u. Wigand in Leipzig, Marienstraße 19. Nr. 838 Klassisde Philologie und Alterthumskunde. Nr. 339 Theologie. Nr. 840 Philosophie. Freimaurerei. Pädagogik. Deutîche Medizinal-Zeitung, Centralblatt für die Gesammt- interessen der medizinischen Praxis, herausgegeben von Dr. Jultus Großer in Prenzlau; Verlag von Eugen Großer in Berlin SW, X. Jahrgang. Nr. 88, Deuts®§e landwirthschaftliche Genossenschaftspresse, Fachzeitschrift für das landwirthschaft- lide Genofsenschaft8wesen, herausgegeben von Kreisrath Haas in Offenba a. M. XVT. Jahrgang. Nr. 10, Sportwelt, hber- ausgegeben von Georg Eblers und Franz von Wedell. T1. Jakßrgang. Nr. 114. Berliner Thierärzitlihe Wocbenschrift, redigirt von Dr. W. Dieckerboff und Dr. R. Schmaly. Verlag von Tb. Chr. Fr. Enslin (Richard S{oetz) Berlin NW. V. Jahrgang. Nr. 44.: _#

i ¡Sandel und Gewerbe. #2

Die „Zeitshr. für Spirit.-Ind." theilt folgenden Beriht über den Handel mit Stärke nach Mittheilungen der Vertrauens- männer in_der Zeit vom 6. bis 12. November 1889 mit: Im Laufe der verflossenen Berichtswoche sind die nachstehenden Abschlüsse in Kartoffelfabrikaten bekannt gegeben. Es wurden verkauft an: Kar- toffelmehl und trockener Kartoffelstärke: 100 Sack prima zu 15,25 Æ per sofort ab Station an der Bahnftrecke Stargard- Posen ; 200 Sack prima zu 15,20 # November-Lieferung und 200 Sack prima zu 15,20 A Dezember-Lieferung, beides frei Station an der Bahnftrede Schwiebus— Frankfurt a. O. ; 300 Sack prima zu 15 M, Lieferung bis Neujahr, frei Oderstation im Reg.-Bez. Frank- furt; 100 Sadck prima zu 16 M frei Station an der Bahnstrecke Debisfelde—Salzwedel, prompte Lieferung, netto Kafsa; 50 Sack prima zu 17,25 und 50 Sack zu 16,25 M, prompte Lieferung gegen Kafsa, beides frei Station an der Bahnstrecke Magdebur«— Halberstadt; 100 Sack prima zu 16,25 6 ab Station an der Bahn- strede Salzwedel—Uelzen, Lieferung sofort, Provision 1/5; 600 Sack prima, Lieferung März-Oktober 1890, und 500 Sack prima, prompte Lieferung, beides zu 16 # ab Station an der Bahnstrecke Rathenow —Stendal; feuchter Kartoffelstärke: 700 Sack zu? 7,70 M4 frei Station an der Vahnstrecke Berlin—Frankfurt a. O.

Dem Geschäftsbericht der Berliner Weißbierbrauerei, Aktiengesellschaft vormals F. W. Hilsebein, für das Jahr 1888/89 entnehmen wir Folgendes: Troß der in diesem Jahre er- zielten besseren Ausbeute und größeren Absatzes (bei nur 150 Ctr. größerem Malzverbrauh verkaufte die Gesellschaft 1074 t mehr als im vorigen Jahre) ift der diesjährige Bruttogewinn ein kleinerer als der des Vorjahres. Der sich pro 1888/89 ergebende Bruttogewinn beträgt 121 193 Æ, der nah entsprehenden Abschreibungen, Reserve- dotirung u. #\. w. zur Vertheilung einer Dividende von 6% ausreiht. Da der Vorbesiger der Brauerei, Herr

F. W. Hilsebein, für die ersten beiden Geschäftsjahre ein-