1889 / 281 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Nov 1889 18:00:01 GMT) scan diff

(7. Pomm.) Nr. 54, als Comp. Offiz. zur Unteroffz Schule in Bicbrid kommandirt. Schönfeld, Pr. Lt. vom Inf. Regt. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, Balthafar, Sec. Lt vom Inf. Regt Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, ale Comp. Offiziere zur Unteroffiz. Schule in Weißenfels, Herhudt v. Rohden, Pr. Lt. vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, Hermann, Pr. Lt. vom Infanterie - Regiment Graf Kirhbach (1. Niederschlesishes) Nr. 46, als Assistenten zur Militär - Schießshule kommandirt. Oemler, Hauptmann à la suite des Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 10 und Lehrer bei der Kricgs\hule in Potsdam, als Comp. Chef in das Fuß-Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, Nausester, Hauptm. à la suite des Fuß-Art. Regts Nr. 11 und Lebrer bei der Kriegëschule in Kassel, als Comp. Chef in das Garde-Fuß-Art. Regt., verseyt; dieselben verbleiben bis zum Scbluß des gegenwärtigen Kursus noch als kommandirt in ibrer bisher. Stellung. Schindler, Hauptm. à la suite des Fuß-Art. Regts. von Dieëkau (Schlef.) Nr. 6 und Lehrer bei der Kriegés{ule in Engers, in gleicher Eigen- schaft zur Kriegs\chule in Potédam. Back, Hauptm. u. Comp. Chef vom Fuß-Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Lehrer zur Krieas\chule in Engers, Varon v. Grotthuß, Pr. Lt. vom Fuß-Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Beförderung zum Hauptm. und unter Stellung à la suite des - Regts., als Lehrer zur Kriegsschule in Kassel versetzt. Dorn, Pr. Lt, vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, von dem Kom- mando als Insp. Offiz. bei der Kriegss{ule in Mey entbunden. v. Mellenthin, Pr. Lt. vom Inf. Regt. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, als Insp. Offiz. zur Kriegs\{hule in Mey kommandirt. Marquard, Sec. Lt. vom Irf. Regt. Nr. 97, als Erzieher zur Haupt-Kadettenanstalt fommandirt. Pulkowski, Oberst-Lt. à la suite des Westfäl. Fuß-Art. Regts. Nr. 7, unter Entbindung von der Stellung als erster Art. Offizier vom Play in Königsberg und Belassung à la suite deë gedachten Regiments, mit Wabrnebmung ter Geschäfte des Inspecteurs der 3. Art. Depot- Insp. beauftragt. Gaede, Oberst-rt. und Commandeur des Fuß- Art. Rezts. Nr. 11, unter Stellung à la suite dieses Regiments, zum Inspecteur der 4. Art. Depot-Insp., v. Rau ch, Oberst-Lt. à la suite des Fuß-Art. Regts. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, unter Entbin- dung von der Stellung als erster Art. Offizier vom Play in Straßburg, zum Commandeur des Fuß-Art. Regts. Nr. 11, ernannt. Denedcke, Pr. Lt. vom Fuß-Art. Regt. General-Feldzeugmeifter (Brandenburg.) Nr. 3, zum Hauptm. und Comp. Chef. vorläufig ohne Patent, Keller L, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., be- fördert. Tholen, Hauptm. à la suite des Garde-Fußy-Art. Regts, unter Entbindung von der Stellung als Verstand des Art. Depots in Karlsruhe und unter Beförderung zum Major, als etatsmäß. Stabs- offizier in das Westfälische Fuß-Artillerie:Regiment Nr. 7 verseßt. v. Pelwrzim, Hauptmann und Compagnie-Chef vom Garde- Fuß-Artillerie-Regimert, unter Stellung à la suite des Regi- ments, zum Vorstand des Artillerie-Derots in Karlêrube ernannt. Bien ß, Hauptmann und Compagnie-Chef vom Fuß-Artillerie- Regt. General - Feldzcugmeister (Brandenburg. ) Nr. 3, in das Fuß- Art. Regt, Encke (Magdeburg.) Nr. 4, Schult, Hauptm. u. Comp. Chef vom Fuß-Art. Regt. Ende (Magdeburg.) Nr. 4, unter Beförd. ¿zum Major, als etatsmäß. Stabso!fiz. in das Fuß-Art. Regt. Nr. 11, Swroeder, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß-Art. Regt. von Dieskan (S(ble).) Nr. 6, in das Fuß-Art. Regt. Nr. 10, Vogt, Major und Bats. Commandeur vom Fuß-Art. Regk. Nr. 1i, in gleiher Cigens@aft in das Fuß-Art Regt. Nr. 10 versegt. Gunkel, Major und Bats. Commandeur vom Westf. Fuß-Art. Regt. Nr. 7, unter Stellung à la suite dcs Negts., z. ersten Urt. Offiz. vom Plaß in Königsberg, Wolff, Major und Batailions - Commandeur vom Fuß-Artillerie-Regiment, Nr. 10, unter Stellung à la suite des Re- giments, zum ersten Artillerie-Offizier vom Plat in Straßburg ernannt. Krieger, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß-Art. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regts., nach Württemberg, Behufs Verwendung als Comp. Chef im Königl. Württemb. Fuß-Art. Bat. Nr. 13, Jetter, Hauptm. vom Königl Württemb. Fuß-Art. Bat. Nr. 13, zur Dienstleistung als Comp. Chef bei dem Fuß Art Regt. von Dieskau (S&les\.) Nr. 6, Fichte, Pr. Lt. vom Königl. Württemb.

uß-Art. Bat. Nr. 13, zur Dienstleistung bei dem Niederschles. Fuße? gus Regt. Nr. 5, kommandirt. Hofmann, Gen. Major E U 3. Ingex. Insp. und Inspecteur der 10. Festungs-Insp., zum Iné* specteur der 3. Ingen. Insp.,_ Frhr. v. E vsß, Oberst-Lt. von dexr 2. Ingen. Insp. und Ingen. Offiz. vom Plat in Posen, unter Ver-

seßung in die 3. Ingen. Insp., zum Inspecteur der 10. Festungs- Insp., Augustin, Oberst-Lt. von der 2. Ingen. Insp., d Ent- bindung von der Stellung als Ingen. Offiz. vom Play in Spandau, zum Abtheil. Cbef im Ingen. Comité und zugleich zum Mitglied der Prüfunyékommission des Ingen. und Pion. Corps, v. Tschudi, Oberst-Lt. von der 4. Ingen. Insp. und Ingen. Offiz. vom Plaß in Kcblenz, unter Versezung in die 1. Ingen. Insp., zum Inspecteur der 1. Festungs-Insp., Beer , Oberst-Lt. und Commandeur des Pion. Bats, von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, unter Versetzung in die 4. Ingen. Insp., zum Inspecteur der 7. Festungs-Insp., Frhr. v. Rössir. g, Oberst-Lt. von der 3. Ingen. Insp., beauftragt mit Wahrnehmung der_ Geschäfte des Inspecteurs der 6. Festungs-Insp., zum Inspecteur dieser Insp, v. Kleist, Oberst-Lt. und Commandeur des Garde- Pion. Bats., unter Verseßung in die 4, Ingen. Insp., zum Infspec- teur der 5. Festungs-Insp., ernannt, Woelki, Hauptm. von der 2. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Play in Graudenz zum Major, Mersmann, Pr. Lieut. von der 2. Ingen. Insp., kommandirt als Adjutant bei dieser Insp., zum Hauptm. Pit o- rius, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., zum Pr. Lt., "Beyer Hauptm. von der 3. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Plaß in Neu-Breisah, zum Major, Licchnock, Pr. Lt. von der 3. Ing. Fnsp. unter Verseßung in das Schleswig-Holstein. Pion. Bat. Nr. 9 zum Hauptm. und Comp. Chef, Schottler, Sec. Lt, von der 3. Ingen. Insp, zum Premier-Lieutenant, Thiel \ch, Hauptmann von der 4. Ingen. Insp., Pott, Hauptm. von der 4. Ingenieur- Insp. und Mitglied des Ingenieur-Comités. zu Majors befördert. Schultheis, Eihmann, Sec. Lts, vom Garde-Pion. Bat., zu Pr. Lts, _Wollmar, Hauptm. vom Westfäl. Pion. Bat. Nr. 7 zum Major, Trüßschler v. Falkenstein, Pr. Lt. von dems. Bat. zum Hauptm. und Comp. Chef, Jordan, Major von der 2. Ingen. Insp. und Ingen. O'fizier vom Plaß in Torgau, in gleicher Eigenschaft nach Posen verseßt. Ney, Major von der 3. Ingen. In'!p., unter Verseßung in die 2, Ingen. Insp., z. Ing. Offiz, v. Plaß in Spandau, Fran, Major von der 1, Ingen. Insp., zum Com- mandeur des Pion, Bats. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, Horn Major von der 2. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Plaß in Neisse, unter Versezung in die 4. Ingen. Insp, zum Ingen. Offizier vom Play in Koblenz, Schubert, Major und zweiter Stabsoffizier vom Garde-Pion. Bat, zum Commandeur dieses Bats, ernannt. Etdorf, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., in die erste Hauptmanns- stete des Garde-Pion. Bats., Ho ck, Hauptm. u. Comp. vom Schleswig- Holstein. Pion. Bat. Nr. 9, Ullrich, Pr. Lt. von dems. Bat., Beide in die 3. Ingen. Insp, Druckenbrodt, Hauptm. u. Comp. Chef vom Eisenbahn-Regt., in die 1. Ingen. Insp. verseßt. Laube, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Plehn Pr. Lt. von der 4. Ingen. Insp., in das Eisenbabn-Regt., Becker, Dr Lt. vom Hannov. Train-Bat. Nr. 10, in das Sleswig-Holstein. rain-Bat. Nr. 9, verseßt. Noack, Sec. Lt. vom Hannov. Train- Bat. Nr. 10, zum Pr. Lt. befördert. Maurer, Pr. Lt. vom Westfäl. Train-Bat. Nr. 7, ein Patent seiner Charge ver- iehen. Mathias, Pr. Lt. à la suite des 1, Rheinischen Feld- Art. Reats. Nr. 8 und kommandirt zur Dienstleistung als zweiter Depo1offizier vei dem Garde-Train Bat , als zweiter Depotoffizier zu diesem Bat. verseßt. Wissmann, Hauptm. à la suite des 2. Garde-Regts. z. F. und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amt, unter Belaffung in seinem Kommando und unter Verseßung zu den Difiziecen d la suite der Armee mit Belaffung R e E der Rate Is Major verlieben. i r Gendarmerie. eues Palais, 19. November. Oelrichs, Pr. Lt. von der 4. Gend. Brig., zum Hauptmann bé:

Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 16. No- vember. Pagenstecher, Wm, a. D., zuleßt von der Res. des 1. Bad. Leib-Gren. Regts. Nr. 109, in der Armee, und zwar als charakteris. Hauptm. bei der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, wiederangeftellt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 19. November. - v. Münenberg, Gen. Major und Commandeur der 29. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschied8- gesuhes, mit Pension zur Disp. gestellt. v. Hirs, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. von Courbière (2. Posen ) Nr. 19, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Jakob, Oberft und Commandeur des 3. Niederschle). Inf. Regts. Nr. 50, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit ension und der Regts. Uniform zur Disp. gestellt. Gericke, berst und Commandeur des 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Frhr. v. Kir ch- bah, Oberst-Lt. und Commandeur des Kür. Regts. Herzog Friedrich Eugen voz Württemberg (Westpreuß.) Nr. 5. in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Regts. Uniform zur Disp. gestellt. v. Hellermann, Oberst und Commandeur des Drag. Regts. Freiherr von Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Beulwiß, Oberst und Commandeur des 1. Bad. Leib-Drag Regts. Nr. 20, mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. v. Teichmann u. Logischen, Sec. Lt. à la suite des Garde-Kür. Regts., ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. v. Blücher, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Garde-Gren. Regt. Königin, mit Penfion, der Autsi&t auf Anstellung in der Gendarmerie und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. v. Sommerfeld u. Falkenhayn, Major vom Gren. Regt. König Friedrih IIT. (1. Oftpreuß.) Nr. 1, mit Penfion uud der Uniform des Leib-Gren. Regts. König Friedrich Wilkelm 1II. (1. Brandenburg.) Nr. 8 der Abschied be- willigt. v. Schl eußner I, Sec. Lt. à la suite des Kür. Regts. Graf Wrangel (Oftpreuß.) Nr. 3, v. Krause, Sec. Lt. vom Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, ausgeshieden und zu den Res. Offizieren der betr. Regtr. übergetreten. v. Brandt, Major z. D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 1. Hef}. Inf. Regts. N L von der Stellung als Commandeur des Landw. Bezirks Kalau D unden. Frhr. v. Zedliß u. Neukirch, Sec. Lt. vom Ulgnef S Kaiser Alexander 1I. von Rußland (1. Bran- denburg.) ZeTyshat Unge, Pr. L. vom Feld-Art. Regt. General- FeldzeugméisterWer\ Brandenburg.) Nr. 18, mit Pens. nebst Aussicht avf Anstellung D“ Civildienst und der Regts. Uniform, v. Wussow, Hauptm. und Cv. Chef vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, mit Pension und der Uniform des Großherzogl. Medcklenburg. Gren. Regts. Nr. 89, der Abschied bewilligt. Jaesrich, Major ¿. D, zulegt Hauptmann und Compagnie-Chef im damaligen 2. Magdeburgischen Infanterie-Regiment Nr. 27, unter Ertbeilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regts., in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere zurückverseßt. Friedri, Pr. L. z. D., zuleßt im 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regiments ertheilt. Lutber, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß ) Nr. 6, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots übergetreten. v. Niif ch-R osenegk, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Wilhelm I. (2, Westpreuß) Nr. 7, als Pr. Lt. mit Pension, Horn, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. von Steinmeß (Westfäl.) Nr. 37, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regiments- Uniform, v. Larifch, Major vom Inf. Regt. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, als Oberst-Lt. mit Pension und der Uniform des 9, Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, der Abschied bewilligt. v. Stur m- feder, Oberst-Lt. z D., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Prinz Moriy von Anhalt-Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, von der Stellung als Commandeur des Landw. Bezirks Soest entbunden. v. Berg, Pr. Lt, vom Inf. Regt. Herzog Ferdinand &-t Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, mit Pension nebst Aussicht aff Anstellung im Civildienst und der Armee-Uniform der Abschied bewilligt. Schnitler, Prem. Lieut. vom 5. Rheinischen Infant. Regt. NZ: 65, als halbinoalide mit Penston nebst Aus- sicht auf Anstellung im Civildienst ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots übergetreten. Bau er, Hauptmann und Comp. Chef vom 7. Rhein. Inf, Regt. Nr. 69, als Major mit Persion und der Regts. Uniform, M eyer, Major vom Inf. Regt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. v. Wedell, Rittm. à la suite des Hannov. Hus. Reats. Nr. 15, fommandirt zur Dienstleistung bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedri, mit Pension und der _Regks. Uniform, Arndt, Hauptm. à la suite des Holstein. Feld-Artillerie-Regiments Nr. 24, mit Pension der Abscied bewiliigt. Grünert, Pr. Lt. à la suite des 2, Hannov. Inf. Regts. Nr. 77, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee-Uniform der Abschied bewilligt. v. Kracht, Sec. Lt. von demselben Regt., als balbinvalide mit P:nsion ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots übergetreten. Mittel- ba, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Naffau. Inf. Regt. Nr. 88, mit Pension nebst Aussit auf Anstellung im Civil- dienst und der Regts, Uniform der Abschied bewilligt. Spiegel- berg, Second-Lieutenant vom 1. Hessishen Husaren - Regiment Nr. 13, auégeschicden und zu den Ref. Dffizieren des Regts. über- getreten. Knappe v. Knappstaedt, Major z. D., unter Erthei- lung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Kaifer Alexander Garde-Gren, Regts. Nr. 1, von der Stellung als Commandeur des Landw. Bezirks Arolsen entbunden. v. Grabow, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Wittih (3. Hess.) Nr. 83, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Brockhusen, Hauptm und Comp. Chef voin 2. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Großherzog) Nr. 116, als Major mit Pension und der Unif. des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, der Abschied bewilligt. v. Holleben, Oberst a. D., zuleßt von der Armee, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 9 zur Disp. gestellt. dde-Neu- rath, Major vom Inf. Regt. Nr. 132, mit Pension und der Regts. Uniform, Prince, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, der Abschied bewilligt. Winterfeldt, Sec. Lt. vom 2. Hannov. Ulan. Regt. Nr. 14, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. über- getreten. Lilly, Oberst à la suite des Westfäl. Fuß-Art. Regts, Nr. 7 und Inspecteur der 3, Ari. Depot - Insp., in Ge- nehmigung_ seines Absciedsgesuhes, als General - Major mit Pension, Schering, Oberst à la suite des Fuß - Artillerie - Regts. Nr. 10 und Inspecteur der 4. Art. Depot-Insp., mit Pension und seiner bisherigen Uniform, zur Disp. gestellt. Giraud, Pr. Lt. vom Niederschl. Fuß-Art. Regt. Nr. 5, der Abschied bewilligt. Hesse Sec. Li. vom Fuß.-Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, aus- geschieden und zu den Offizieren der Landw. S 1. Aufgebots übergetreten. Herrfahrdt, Gen. Major und Jnipecteur der Ingen. Insp., in Genehmigung seines Abschiedsgesules, mit Pension, Te y- laff, Oberst von der 1. Ingen. Insp. und Abtheilungs - Chef im Ingen. Comité, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als General - Major mit Pension, zur Disposition gestellt. Blumensath, Oberst von der 1. Ingenieur Inspektion und Inspecteur der 1. Festungs-Insp., mit Pension und seiner bisherigen Uniform. Riemann, Oberst von der 4. Ingen. Insp. und Jnspect. der 7. Festungs-Insp , mit Pension und seiner bisher. Uniform, der Abschied bewilligt. v. Müllenbeim, Major von der 4. Ingen. Insp., in Genehmigung seines Abschiedsgesubes, mit Pension und seiner bisher. Uniform zur Disp. geftelt. Buschmann, Rittm. und Comp. Chef vom Pomm. Train-Bat. Nr. 2, als Major mit ension und der Uniform des Naf}. Feld-Art. Regts. Nr. 27, von S ut: k ch Hd dal, s N P or Dat Nr. 11, als Pr. i ension ne ussiht auf Anstellung im Givildi Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. E E E XILIL (Königlich Württembergisches) Armee-Corps.

jöôrdert.

2. Feld-Art. Regt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, unte Meins in das Feld-Art. Regt. König Karl Nr. 13, Le Sina und Battr. Chef befördert. Port, Sec. Lt. im Feld-Art. Regt. Aöuig S R pf s E Pr a atio ai Sec. Lt. . Feld-Art. " egt. Nr. rinz-Re uitpold von zum Pr. Lt., befördert. n M aa Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 18. No- vember. Kayser, Hauptm. und Comp. Chef im Fuß-Art. Bat. e. 18, e ente E wie A Frlaas gu Tragen der bis- Uniform, sowie der Auësiht auf Anstellung im Civildi der Abschied bewilligt. E Ä E Marine. rnennungen, eföôrderungen und Verseßzunge Korfu, 9. November. Sommerwerck, Lt. zur See, dhe, Lie Lt., unter Vorbehalt der Patentirung, befördert.

Neues Palais, 19. November. v. Roques, Oberst à la suite des 1. See:Bats. und Inspecteur der Marine-Irf.,. der Rang eines Brig. Commandeurs verlieben. Hoffmeyer, Kapitän-Lt, Art. Offizier vom Plaß _und Vorstand des Art. Depots zu Geeste- münde, zum Korv. Kapitän, Sonntag, Lt. zur See, zum Kapitän- Lt., unter Vorbehalt der Patentirung, sowie mit einer Anciennetät vor dem Kapitän-Lieutenant Sommerwerck, Witscel, von Studnit, Unter-Lieutenants zur See, zu Lts. zur See befördert, Hennidck e, Sec, Lt. der Ref. des 2. Seebats., zum Pr. Lt. der Res. des 2. Seebats. befördert. v Kalben, Unter-Lt. zur See, à la suite des See-Dffiziercorps, vom 1 Dezember d. I. ab in das See-Offi- ziercorps wiedereinrangirt. Wien, Zeug-Pr. Lt., zum Zeug-Hauptm. Mannige l, Feuerwerks-Lt., zum Feu-rwerks:Pr. Lt., befördert. s R a S S Palais, 19. No- ember. Jörs, Unter-Lt. zur See, Behufs Nachsuchung des Auswan- derungskon]enses der Abschied bewilligt. y E ans

r Aktenstücke, betreffend deutsche Futerefsen im Nigergebiet.

E :-——-

Dem Bundesrath und Reichstage ist Seitens des Reichs- kanzlers eine Sammlung von Aktenstücken Betreffs der deu t- schen Interessen im Nigergebiete zugegangen. Eröffnet wird die Sammlung dur einen Erlaß an den interimistishen Kaiserlihen Kommissar für das Togogebiet, welcher folgenden Wortlaut hat:

„Berlin, 26. September 1888.

Aus dem Erlaß vom 6. v. M. haben Euer Hohwoblgeboren ersehen, daß Ihre Beauftragung mit der fkfommifsarishen Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Lagos hauptsählich in der Absicht erfolgt ist, unseren Interessen im Nigergebiet einen wirksameren Schuß als bisher zu verleihen. Zu Ihrer Orientirung über die dortigen Verhältnisse und zu Ihrer Information über die daselbst zu lösenden Aufgaben tbeile i Ihnen Folgendes mit.

Die Regierung8gewalt in dem Nigergebiet wird, wie Euer Hoch- woblgeboren bekannt, von der „Royal Niger Company“ ausgeübt. Die Gesellschaft, wel@e bis in das Jahr 1886 den Namen „National African Company“ führte, ist ein Aftienunternehmen (Limited Com- pany), welches Ende der 1870er Jahre aus der Vereinigung mehrerer englischer Konkurrenzfirmen hervorging. Unter dem 10. Juli 1886 hat die Königin von England der Gesellschaft, nachdem die leßtere zuvor die im Nigergebiet bestehenden franzöfishen Niederlafsungen erworben hatte, den anliegenden Scußbrief ertheilt und ihr dadur die oben bezeihnete Regierungsgewalt im Nigergebiet übertragen.

Der Compagnie is der Vorwurf monopolistisher Tendenzen gemaht worden. Aus Ihrer Amtsthätigkeit in Kamerun find Euer C gl in dieser Beziehung die Beshwerden von Hamburger äusern, fowie der Kaufleute Geifer und Heldbeck in Lagos erinner- lib, auch wird Ihnen bekannt sein, daß das Mißlingen der Expedition Robert Flegel's im Benuëgebiet durch feindliche Umtriebe ‘der Ge- sellschaft herbeigeführt wurde. Auf unsere damaligen Beschwerden ver- sprach die Königlich großbritannische Regierung für Abstellung der her- vorgetretenen Uebelstände Sorge ju tragen. Sie nahm in Folge dessen in den Schußbrief Bestimmungen auf, wodurch der Gesellschaft die Ausübung jeden Monopols untersagt und die Beobachtung der von England mit Bezug auf die Nigergebiete abges{chlofsenen internationalen Verträge zur Pflicht gemacht wurde. Au gab die englische Regierung gleichzeitig die ausdrüdlihe Zusichetung, daß die Nigercompagnie zur Erfüllung dieser Bestimmungen angebalten werden würde.

. Gleichwohl haben si die Zustände im Nigergebiet seit dem Jahre 1886 nit gebessert. Die meisten der in den Nigerterritorien angesessenen Firmen haben ihre Geschäfte daselbst in Folge der Chikanen der Gesellschaft aufgeben müssen, und die Klagen über die letztere, welche hon Anfang des Jahres 1887 in einer Petition der Handelskammer zu Liverpool ihren Auédruck fanden, sind inzwischen allgemein geworden. Namentlich hat das kürzli aufgetaute Gerüt, der Schußbrief der Nigerkomvagnie werde auf das Gebiet der sogenannten Delflüfse ausgedehnt werden, von Neuem zu Vorstellungen gegen das Verhalten der Nigerkompagnie Veranlassung gegeben, wie Euer Hochwohlgeboren aus den beiliegenden Abschriften einer Petition der Kaufleute in Lagos an den dortigen Gouverneur und einer Eingabe der Handelskammer zu Hamburg an den Senat daselbst ersehen wollen. Was die Klagen der deutschen Interessenten betrifft, fo find dieselben im Allgemeinen darauf gerichtet, daß die Nigercompagnie den ihr dur die internationalen Verträge, nämlich die auf der Berliner Konferenz bes{lofiene Nigerschiffabrt8akte (Artikel 26 ff. der Generalafkte, Anlage 2) und die Spezialabkommen zwisben England und Deutschland vom 16, Mai/2, Juni 1885 auferlegten Vervflichtungen niht nachkomme und daß sie dur ihr Verhalten die fremden Firmen von dem Nigergebiei auss{licße. Eine Reihe der in Hamburg und La2gos angesessenen deutschen Kaufleute haben versichert, daß ihnen bei den gegenwärtigen Verhältnissen die beabsichtigte Ausdehnung ibres Handelsbetriebes auf das Nigergebiet unmöglich sei, und insbesondere hat der bisher in Egga am oberen Niger angefefsen gewe? ene deutsche Kaufmann I. Hönigsberg in zahlreihen Beschwerden nachzuweisen versuht, daß er durch das vertragswidrige Verkalten der Niger- compagnie geschäftlich {wer geschädigt und dem finanziellen Ruin nabegebract worden iît.

Die Beschwerden der deutschen Interessenten sind diesseits bei der englishen Regierung zur Sprache gebracht worden und haben zu einer umfangreihen Correspondenz mit derselben geführt, welWe in den An- lagen abschristlih zu Ihrer Information beigefügt ist. Wie Euer Hochwoblgeboren aus den Anlagen ersehen wollen, sind die Behaup- tungen der deutschen Interessenten von der Nigercompagnie in Abrede gestellt. Da ein Beweis für unsere, immerhin auf einseitigen Infor- mationen beruhende Darstellung nit zu erbringen war, so ist diesseits beschlossen worden, die Verhältnisse an Ort und Stelle durch Euer Hothwohlgeboren untersuchen zu lassen, und andererseits hat auc die Königlih großbritannishe Regierung in Ausficht genommen, einen Kommissar zu dem gleihen Zweck nach dem Nigergebiet zu entsenden. Was den näheren Inhalt unserer Beschwerden gegen die Niger- compagnie betrifft, deren thatsähliche Begründung nachzuweisen Euer Hochwoblgeboren nunmehr obliegt, so rihten sich dieselben einerseits gegen das Verhalten der Gesellschafi im Allgemeinen, andererseits gegen das Vorgehen, welches dieselbe gegen den deutfhen Reichs- gerigen Piegdera eas E Die Beschwerden der ersten Art haben zunä ie Territorial- ansprüche der Gesellshaft zum Gegenstande. ALAA Vie Mae: Wie Euer Hochwobhlgeboren aus der von dem englisben Bot- \hafier überreihten Karte des Nigergebiets (Annex zu Anlage 4) ersehen, beansprucht die Gesellschaft alle den Niger und seine Neben- flüfse umschließenden Territorien und somit alle Gebiete, welche egenwärtig den Handelsunternebmungen der Weißen zugänglich sind. enn auch an sid gegen eine Ausdebnung der Herrschaft der Niger- kompagnie, solange unjere Interessensphäre niht berührt wird, keine

Ernennungen, Beförderungen und V Im aktiven Heere. 18, November. Löffler, Pre Lt im

Ginwendungen zu erheben sind, so können im Hinblick o \timmungen der Nigerschiffahrtsakte doch nur e Terciboriea is

der Gesellschaft gehörig anerkannt werden, in welchen dieselbe fakti die Regierung ausübt. Nach der Nigerschiffahrtsakte sind die E wel%e den Niger im Transit passiren, von jeder Durhgangsabgabe und somit von Zöllen überhaupt befreit. Würde daber an der obigen Auffassung nicht festgehalten, so wäre die Gesellschaft in der Lage, diese wichtige Vergünstigung na ihrem Belieben dur Scheinverträge mit den Eingeborenen illuforisch zu maten.

Daß die auf der Karte verzeiGneten Gebiete in dem oben bezeichneten Sinne der Gesellschaft gehörten , läßt sih um so weniger annehmen, als die Stämme am oberen Laufe des Niger und des Benuë von der englischen Regierung, selbst als auf ihre Selbständigkeit eifersüchtige tuhammedaner bezeihnet werden. Unabkbängig von der Nigerkompagnie ift jedenfalls nah den uns vorliegenden Informationen das Königreich Nupe, welches oberhalb Lokoja am Niger belegen ift, und in dessen S Egga der obengenannte 2c. Hönigsberg feinen Siß hatte. Na neueren Bebauptungen des Hôönigsberg ist das Gleiche auch bezüglih des am unteren Niger belegenen Gebietes von Onitscha der Fall. Eine Feststellung der in dieser Beziehung bestehenden Verhältnisse, welhe namentli aub für die Spezialbeschwerden des Hönigsberg von, entsheidender Bedeutung sind, dürfte Euer Hoch- woblgeboren bei einem persönlihen Besuch der in Rede stehenden Gebiete niht \hwer fallen. i:

Die weitere allgemeine Beschwerde gegen die Nigercompagnie bezieht sich auf die Höhe der von derselben erhobenen Zölle. Nach vnserem Abkommen mit England vom 16: Mai/2. Juni 1885 sollen Zölle nur insoweit erhoben werden , als dies zur Deckung der dur die Uebernahme der Schußherrschast entstehenden Kosten für erforder- li erahtet wird (for the purpose of meeting the expenses to enable them [Her Majesty's Government] to carry ont the obligations imposed on them by the protectorates). Ueberdies sollen die Zölle bierna so niedrig als möglich bemessen werden.

Nat den in den Anlagen enthaltenen Ausführungen {eint es, daß die Zollerhebung der Gesellschaft mit diesen Bestimmungen nicht im Einklang steht. Dies wird bestätigt dur ein vertraulih hierher mit- etheiltes Zirkular der Gesellschaft, wonach die Zolleinnahmen unter Anderem auch zur g eines Kapitals von 250 000 Lftr. ver- wandt werden, welches die ompagnie seinerzeit zum Erwerb ihrer Territorialrc{chte beziehungsweise zum Ankauf der französischen Nieder- lafungen im Nigergebite verwandt haben will.

Zur Rechtfertigung der bohen Zölle auf Spirituosen hat die englise Regierung auf die zivilisatorishen Aufgaben der Gesellschaft hingewiesen. Nah Berichten aus Hamburg und Rotterdam gewinnt es aber den Anschein, daß die Compagnie selbst ganz bedeutende Quantitäten von Spirituosen importirt und daß die hohen Zölle nur den Zweck haben, andere Kaufleute von dem gewinnbringenden Handel mit diesem Artikel auszushließen. Euer Hochwoblgeboren werden zu untersuhen haben, inwieweit die vorher erwähnten Angaben rihtig sind, und im Allgemeinen wird es zu diesem Punkte Ihre Aufaabe sein, thunlichst festzustellen, welche Koiten der Gesellschast durch die Verwaltung ihres Gebietes erwacsen, und in welchem Ver- O hierzu die Einnahmen stehen, welche ihr aus der Zollerhebung ufließen. ; Von den weiteren in den Anlazen behandelten allgemeinen Be- {werden gegen die Nigercompagnie sind noh die Klagen über die Bestimmungen der Gesellschaft hinsichtliH der Anlaufehäfen und der verbotenen Häfen zu erwähnen. Auw hierbei soll die Compagnie keineswegs das aligemeine Interesse des Nigergebietes, fondern ledigli ihre eigenen finanziellen Zwecke im Auge haben. Namentlich wird ibr vorgeworfen, daß sie die Häfen solange ges{chlo}en halte, bis sie sh den Handel an dem betreffenden Orte gesichert habe. Ich nehme an, daß Euer Hohwohblgeboren bei Ihrer Reise durch das Nigergebiet Sih mit Bezug auf diese Beschuldigungen die nöthige Information werden beschaffcn können. ; E i

Was die Spezialbeschwerden des Kausmanns Hönigsberg betrifft, so beziehen si dieselben, wie aus den Anlagen hervorgeht, auf drei getreante Fâlle:

1. Das Anhalten cines Salztransportes nach Egga, :

2. seine im Januar d. I. erfolgte Verurtheilung, weil er der ibm ertbeilten Weisung, in Asaba anzulegen, nicht nachgekommen war und statt defsen Onitshz angelaufen hatte, : ;

3. seine im März d. I. erfolgte Auswet|ung aus dem Nigergebtiet, wegen Erregung von Streit und Unruhe daselbîit. i / s

Auf das von der englishen Regierung gestcllte Anerbieten, daß er gegen Verzicht auf feine übrigen Reklamationen nach dem Niger- gebiete zurückehren dürfe, ist Höônigéberg nicht eingegangen. Derselbe beabsichtigt indessen, sobald als mögli6 nach Egga zurückzugeben, um sein Geschäft daselbft in größerem Make fortzuseßen. Was die Beschwerden Hönigsberg's betrifft, so werden Guer Hochwohlgeboren die thatsäblihe Begründung derselben zu prüfen und eventuell eine nähere Substanziirung der geltend gemachten Scadensansprüche, zu veranlassen baben. _ Von einer Beifügung der Eingaben des Hôntgs8- berg habe ich Abstand genommen, da der wesentlihe Inhalt der- selben in den Anlagen wiedergegeben ist. : e i:

Wenn im Vorstehenden die im Einzelnen Ibnen obliegenden Auf- gaben bezeichnet sind, so ersuche ib Sie weiter, Ihre Aufmerksamkeit auch im Allgemeinen dem Verhalten der Nigercompagnie zuzuwenden und namentli% die für das Nigergebiet erlastenen Verordnungen zu prüfen und zu untersuchen, ob diejelben mit den bestehenden inter- nationalen Uebereinfünften im Einklang stehen. E

Mit dem von der englishen Regierung zu entsendenden Kommi}jar bitte ih Guer Hochwobhlgeboren freundlicbes Einvernehmen zu pflegen. äIedenfalls wollen Sie aber Ihre Reise in das Nigergebiet nicht bis zum Eintreffen des englischen Beamten verschieben, ]ondern dieselbe sobald als möglich nach Ihrer Ankunft in Lagos antreten.

Jhrer Berichterstattung werde ich mit Interesse entgegensehen.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: ez. Berchem. dem Kaiserlien Kommijar, Puttkamer _ Klein - Popo.”

Es folgen nun 13 Anlagen, welche betreffen die Eingabe der Handelskammer zu Hamburg an die Deputation für Handel und Schiffahrt daselbst vom 3. September 1888, über Beschwerden über die Royal Niger Company. Die Niger-Schiffahrtsakte. Die Korrespondenz mit der Königlich groß- britannischen Regierung über die angeblichen Verleßungen inter- nationaler Vereinbarungen Seitens der Royal Niger Company. Die Korrespondenz mit der Königlich großbritannischen Regierung über das am oberen Niger belegene Gebiet von Nupe. Die Korrespondenz

Seiner Hochwohlgeboren, Herrn von

mit der Königlich großbritannischen Regierung über die Benhwerden des Kaufmann® Hönigsberg über- das Vorgehen der Royal Niger Company gegen seine Handels- unternehmungen. Die Vorgänge vom Dezember 1887 und Januar 1888, sowie die Verhaftung und Ausweisung des R gera aus dem Nigergebiet. Ein Bericht des deutschen eihskommissars von Puttkamer, d. d, Funchal, den 15. Mai 1889, sowie ein Erlaß an den Kaiserlichen Geschäftsträger in London mit dem Austrage, den Bericht des Reichskommissars von Puttkamer der Königlich großbritannishen Regierung mittels Note mitzutheilen. Der Notenentwurf hat folgenden Wortlaut : é „Die Kaiserlihe Regierung hat Ende vorigen Jahres, wie der Kaiserlide Botschafter seiner Zeit mitzutheilen die Chre gehabt hat, den Kaiserlihen Konsul a. i. in Lagos, Herrn von Puttkamer, be- auftragt, die Seitens der deutschen Interessenten gegen die Royal Niger Company erhobenen Beschwerden an Ort und Stelle einer Prüfung zu unterziehen. Nachdem Herr von Puttkamer diesen Auf- trag erledigt hat, beehre ich mich auf Weisung der Kaiserlichen Regierung Guer Exzellenz in der Anlage einen Auszug aus dem von

der Royal Niger Company unt darüber ergeben, ob das Köni unterstehe oder nicht.

von Puttkamer über die leßtere den deutshen Interessenten gema Die Regierung von Nupe des dortigen Königs Moleki,

ie Ermittelungen,

Handel daselbs genießen.

¡um Handel muß die Abgaben an den König bezahlen. ibrecseits Abgaben in dem Faktoreien geschlofsen und einer beträbtlihen Strafsumme gestattet. mittelungen des Kaiserlichen Kommissars die Angelegenheit im Einklang. kann die Gesellschaft, Malet’'s vom 23. nicht herleiten, ebensowenig gedahten Note erwähnten stüßen, da diesem Herrscher, Hoheitsrehte über Nupe nicht zustehen. Da dur die vorstehenden Nupe nit unter der Regierung nicht zu dem in der amtlichen definirten britishen Protektorate der nunmehr entsprehend den Bestimmungen der Jahre hindurch von der Kompagnie verleßzte verkehrs nach jenem des Artikels 27 der Generalafkte der Ausführungen Lord Salisbury's in seiner ist daber Fürsorge dafür zu treffen, auf dem Wege von oder na passiren,

über die Verpflichtung zum wendung finden.

gestellt, daß das der Regierung der Komp

halb von Nupe oder am Benuë Gebiets Regierung der Kompagnie unterstehen, die Gesellshaft dies behauptet, werden die Angaben wegen der Wichtigkeit der einer sorgsamen Prüfung zu unterzich Territorien genau zu bestimmen sein.

en und-

bis zum Abschluß jener Prüfung und bis zur Ergebnisses derselben als unabhängig zu compagnie jede Zollerhebung von den im T1 oder von dort exportirten Waaren zu unterjagen.

der Niger-Schiffahrtsakte ist, wie in geführt wurde, Seitens der deutschen Klage geführt, daß die Nigercompagnie in ihrem Gebiete dur& übertriebene in unzulässiger Weise zu ershweren machen suche.

1885 sollen Zölle in den nur insoweit erhoben werden, nahme der Schuzherrschaft entstehenden

Her Majesty's Government] to carry out the D

on them by the Protectorates).

bezeichnete Maß hinau®gebt, so ift

die Rigercompagnie si für rechten aufgewendet hat, als eine U! t zu behandeln und die Verzinsung derselben mit seitigen Noten vom 28.

vereinbar,

Aus dem Bericht des Herrn daß die Nigercompagntie niht

Abgaben erhebt, sondern daß \ diesseitigen Note vom März v.

den Bestimmungen über die für den weniger vorhanden ist jene Tendenz aber bei

fuhrzöle._ Durch die Zölle, welche die Erzeugnisse des Nigergebietes,

dukten und damit mehr oder

nehmungen unmögli; il berührt, da für sie selbst die Zollzablung nur

weniger

Lage verseßt, binnen kurzer Zeit jenen Artikeln aus\{ließli in ihrer Hand

14 und 15 des der Gesellshaft verliehenen

britannishen Regierung gegen diele deutsben Interessenten, daß die wie die vorher bezeihneten, auch

Kommissars bestätigt. Für die

läßt sih ein öffentliches Nigergebiet zu monopolisiren. uamecntlih

nit bekannt gewordene Bestimmung, Orten, wo anlegen und Handel betreiben dürfen. liegen {were Verletzungen des 0 Abkommens, sowie des der der Abhülfe bedürfen.

Auch

Vorstehenden

Hönigöberg ftehen mit den im d Wie

in unmittelbarem Zusammenbang. Kaiserlihen Kommissars im Näheren

daß dieselben rechtli

nach Nupe daß die Gesellshaftsbeamten zur Zollerhebun

demselben erstatteten Bericht zn überreihen und hierbei Folgendes zu bemerken:

bestimmten Sal;ladung und zum Anhalten derse

Mit diesen thatsäclichen Verhältnissen f

Durch die Untersuhungen des Herrn“, von

I. Bei den früheren Korrespondenzen in der Angelegenheit batte sich eine Meinungsverschiedenheit über die Ausdehnung des der Regierung nterftehenden Gebiets und namentli rei Nuve der Oberhobeit der Geselischaft ( welche rage angestellt sind, haben die von achten. Angaben bestätigt. liegt biernah aussließlich in der Hand er allein erhebt Abgaben und von ibm geht der Schuß aus, welchen die Europäer und der europäische Von der Geselischaft wird dagegen in Nupe keinerlei administrative Thätigkeit ausgeübt. Für ihre Zulaffung Compagnie ebenso wie alle anderen Händler Ms sie den Versu machte, Lande zu erheben, hat der König ihre deren Wiedereröffnung erst nach Zahlung

eht nach den Er- rechtlihe Lage Aus dem Vertrage mit König wie au aus der Verbalnote Sir Edward Zuni v. I. hervorging, Hoheitsre@te über Nupe lassen si solhe Rebte auf den in der Vertrag mit dem Sultan von Gandu wie diesseits bereits angegeben war,

Feststellungen jeßt bewiesen ift, daß der Nigercompagnie steht und somit Notififation vom 18. Oktober 1887 Nigerdistrikte gehört, so wird Niger-Schiffahrtsakte die v Freiheit des Trausit- Lande sihherzustellen sein. Berliner Konferenz und der Note vom 3. August 1887 daß Schiffe und Waaren, welche _Nupe den unteren keinerlei Zöllen, Aufenthaltsverpflichtungen 2c. unterworfen werden, und daß insbesondere die Verordnungen der Anlaufen gewisser Orte und über offene und geshlofsene Häfen auf solhe Schiffe und Waaren keine An-

on Puttkamer ist fest- l zie unterstehende Gebiet am Niger etwas unterhalb Lokoja ein Ende nt

Pefin

ershéi zweifelhaft. Gebietsfrage für die Zollervebung

Der Billigkeit würde es ent- sprechen, alle oberhalb Nupe und alle am Venuë belegenen Gebiete Veröffentlihung des betrabten und der Niger- Transit dorthin importirten

11. Neben den vorstehend berührten Beschwerden wegen Verletzung den früheren Korrespondenzen auês- Interessenten namentli darüber fremde Handelsunternehmungen Zölle und andere Maßnahmen beziehungsweise unmöglih zu

1) Na dem deuts englischen Uebereinkommen vom 16. Mai/2.Juni beiderseitigen Gebieten am Golf von Guinea als dies zur Deckung der durch Ueber- Kosten für erforderlich erachtet wird (for the purpose of meeting the expenses 0 enable them obligations imposed er Kaiserlihe Kommissar von Putikamer bat si dahin ausgesprochen, daß die von der Gesellschaft erhobenen Zölle bis zu ihrer vor Kurzem eingetrelenen Herabsetzung im Aligemeinen exorbitant gewesen seien, die Ausfubrzölle bezeicnet Herr von Puttkamer auch jeßt noch als uners{chwinglich{.

Wenn die Königlih großbritannische Regierung versichert, daß das Gesammterträgniß der Zölle niht über das in dem Abkommen dies nur daraus zu erklären, daß berechtigt bält, den Betrag von 259 000 Pfund Sterling, welchen sie angebli zur Erwerbung von Art Staatsschuld des

Sterling durch Erhebung von Zöllen aufzubringen. Wie in den dies- Februar und 7. April d. s wurde, ist jene Auffassung mit dem vorbergedahteRr Die Gesellschaft wird daher anzuhalten sein, jeae Lasten aus eigenen Mitteln zu bestreiten und von der Heranziehung anderer Handeltreibender zur Deckung der’elben Abstand zu nehmen. von Puttkamer geht weiter hervor, allein übermäßig hohe Zölle und ¡e dieselben áuch, wie bereits in einer F, angedeutet war, als Mittel _ nußt, um die [ufrativsten Handelszweige für sich zu monopolisiren odér doch die Konkurrenz in denselben thunlihst zu erschweren. i s _Spirituosen- und Kleinhandel-

betrieb zu zahlenden Licenzen tritt dieser Zweck ofen zu Tage. i der Normirung der Aus-

Compagnie auf die wichtigsten wie Elfenbein und Palmfkerne, gelegt hat, macht sie ihren Konkurrenten den Ausfuzzzhandel mit jenen den Betrieb ihrer Unter ibr eigener Handel wird dur dieselben nicht

Ausgabe bildet; fie wird dur jene Maßnahme im Gegentheil in die den gesammten Exporthandel mit zu vereinigen. Da derartige Manipulationen mit den Bestimmungen in Sektion i Schuybriefes in Wider-

spruch stehen, so wäre ein energishes Einschreiten der Königlich groß- iese Mißbräuche dringend geboten.

9) Die diesseits wiederholt zur Sprache gebrachte Angabe der Nigereon pons ähnliche Tendenzen, ei ihren sonstigen Maßnahmen und Verordnungen befolge, ist dur die Ermittelungen des Kaiserlichen Verordnungen, betreffend das Anlaufen von bestimmten Orten und betreffend ge\chlofsene und ofene Häfen, Interesse niht nahweisen, sie dienen beinahe aus\{ließlich dem Streben der Nigergesell schaft , Bezeichnend in dieser Beziehung ift die von der Gesellschaft erlassene und bei der Schwierigkeit, Abdrücke der Gesellschaftsverordnungen zu erhalten, diesseits daß fremde Kaufleute nur an bereits eine Compagniefaktorei besteht, Niederlassungen

ben erwähnten deutsch-englischen Gesellshaft ertheilten Schußbriefes, welche

11]. Die S({adensersazansprüche des deutshen Kaufmanns Herrn

i erörterten Beschwerden in dem Bericht des ausgeführt ist, kann darüber, und thatsächlich begründet find, nit mehr obwalten. Son aus dem Umstande, da Waarentransporte das Gesellshaftsgebiet nur im Transit berührten,

[b

seitige Note aus dem Verlangen, diesseitige

durfte, als für ihn ei Hafen ron Onischa

von Hecrn

mittelungen

Die nah dem | Hönigsberg zuzubilli

trachten.

wie aus den der | geahtet der in ihre

Meoleki

jeßt unter der geltend, fondern Niger und seiner

1885 fi behindern

In Gemäßheit

Niger im Transit machen.

Nachdem mein Nigercompagnie großbritannishe Re über nicht weiter wird, um auf die zuführen, ersheint gung hierüber der und

Ob s ober- den, welche der Falls bezüglichen

darauf Zukunft im

die Grenzen jener

Hönigsberg solle Asaba und Mass Verbalnote aus dem

Streit und Unordnung tim diesseitige Memorandum vom 19. des Herrn von e _RÜd d Unabhängigkeit des Königreichs Nupe überhaupt nit die Rede fein. Gutachten des

derungen desselben um mehr als die Hälfte zurück und sind nach

Ansidt meiner Hohen Regierung als niedrige und bescheidene zu

Eine baldige Berichtigung derfelben würde

Gebot der Gerechtigkeit entsprechen. A i Zum Schluß meiner Ausführungen gestatte i mir noch daraus

hinzuweisen, daß das

Feststellungen des

monovpolistishen Tendenzen nur in den vorber erwähnten Verordnungen, Verhalten ihrer Beamten hervor, Regierung der Nigercompagnie | itor sie sind auf sämmtliche, die \hiffbaren Theile des Nebenflüfse umschließenden Die einzelnen im auch, daß die Nigercompagnie i Niger-Schiffahrtsakte noch dur das deutsh-englishe Abkommen von

kommen in willfürlicer bergestellt, welche mit der beabsihtigten Ordnung der # diesem Wege, welchen die Gesellshaft mit selbst vor Gewaltthaten zurückzushrecken, Erfolg bestrebt gewesen, gebiet zu vertreiben und

Mißstände aufmerksam gemacht hat, bofft sie,

stellung der einzelnen im Vorstehenden bezeichneten zweifelhaft, meine Hohe Regierung stellt die hofft, daß es derselben gelingen wird,

welhe die Beobachtung der ‘internationalen Verträge au für - die Nigergebiet sicberftellen.“

März d. I.) nicht berehtigt waren, und daß das anlaufen (vergl. zuleßt Juli v. I.) ebensowenig gestellt werden ne Verpflichtung bestand, den angebli geschlofsenen nicht zu berühren. Von einer Erregung von im Gebiet der Nigercompagnie (vergl. Mai v. I.) kann na den Er- Puttkamer und mit Rücksidt auf die

Kaiserlihen Kommissars dem 2. genden Entschädigungen bleiben hinter den For-

: be- daber nur einem

Vorgehen der igercompagnie im Allgemeinen, Herrn von Puttkamer hervorgeht, un- brief aufgenommenen Bestimmungen von escelt wird. Diese Tendenzen treten nicht sondern ebenfo in dem sie maten si nick&t allein in den stehenden Territorien

n Schu

Gebiete gerichtet. Vorstehenden bezeihneten Thatsaen beweisen in diesen Bestrebungen weder durch die

läßt. Sie hat die Bestimmungen dieser Ab- Weise verlezt und Zustände im Nigergebiet durch jene internationalen Vereinbarungen Dinge im \chärfsten Gegensagze stehen. Auf allen Mitteln und ohne verfolgt hat, ift sie mit die fremden Kaufleute aus dem Niger- jede ihr lästige Konkurrenz unmöglich zu

Jahren auf diese daß die Königlich den nunmebr bewiesenen Thatsachen gegen- Einschreiten zögern wird. Ob die Ab- Mißbräucbe genügen Berbältnifse hberbei- Erwroâ- Regierung anheim Mittel zu finden,

e Hohe Regierung {on seit

gierung mit ihrem

Dauer eine Besserung der

Königlich großbritannischen die

Statistik.) Jena.

eine stets zunehm

ih ziemli

eingetretenen gegeben hat. Ale lung der deutschen traten, daß si

hat, als die wirkli wartung erbebli gedeihlihe

ift, Territorial-

Nigergebiets hrlich 12 500 Pfund

das eingeschlagene bar ift, um 10

F. nachgewiesen Abkommen nicht geringer Antheil a welche dur die v Art der Reklame

L \chweizer Statistik es billigsten Bei ) ländishen, auch Nicht 1 deren Leistungen a

Pro- bezeichnet der schaften, wenn au eine re6nungsmäßige

pien verfahren , herausstellen. über enthalten.

fußes und der Erhöhung der P

wahren Bedarf d artiger Rückgang

den Handel im

bisher und Cello bei

in diesem Vorgehen

\chienene L: Kirchner,

:

musiktreibenden

ein Zweifel olgt, von seiner für Egga en (vergl. zuletzt dies-

Zustand und Forishritte b versiherungs- Anstalten im Jahre 1888. (Sonder-Abdruck aus dem XV. Supplement der Jahrbücher für

stituten aufzuweisen E beträhtlih noch über die günstigsten erheben vermochte, Versicherten

Zukunft boffen, der der Geschäftsbetrieb niht bei allen Gesellfchaften ein wie man ibn wohl hätte erwarten dürfen, und daß eine grund- lie Reform der Art und Weise, in welher von einzelnen Versiche- rungs8arnftalten der fut wird, sich als

bedauerlicher, als thatsählich das deutschen Anstalten auch ohne ein derartiges : rich ; en a! ländiscer, namentlich amerifanisher Gesellschaften {eint etn nit

Weg geleitet haben. dem gegenüber na

Verficherten gegenüber ihre Gegenleistungen am en darbieten, Gesellschaft steht,

auf Gegenseitigkeit si befinden,

stalten zu finden find,

gröften und wichtigsten

werthesten Pons auf dem erfasser der Schrift die von der Mehrzahl der Gesell-

nabmen zur Aufre{terhaltung der Versicherten im Kriegsfalle.

Bis dabin muß man

dadurch auch zeitweilig

herbeigeführt werden kann, t vollste Form einer materiellen Fürsorge für E bleiben, wenn

Lebensversiherungs-Gesell schaften vielleicht von ilb( ] und darum nicht unerwünscht sein. Auf das statistische Material, welches die Schrift enthält, gedenken wir gelegentlich an anderer Stelle zurückzukommen-

R. Sczumann 's beliebtes e l die Peri“ ist soeben in einem Arrangement für Klavier, Harmonium C. Simon Kreise leiht ausführbare Klavierstücke Ú Märchen und Blumenerzählungen von Kleffel, sowie ieder und Tanzweisen von Ph.

Literatur.

der deutshen Lebens- Nationalökonomie und

Verlag von Gustav Fiscer. Dieser Zweig

des wirthscaftlihen Lebens berührt fo weite Interessen, daß eine Chronik, welche mit so viélem reichhaltiges statistishes Material i bervorragendster Bedeutung und allgemeinstem Intere))e ist in hohem Grade

leifie ausgearbeitet ist und ein jo ringt, wie die vorliegende, von ist, G8 erfreulich, daraus zu ersehen, daß das Iahr 1888 ende Betbeiligung der Bevölkerung an diesen In- hat, sodaß es im Brutto- und Nettoertrage Vorjahre zu wenn es auch binsihtlich der Zabl der neu n früher wesentliG bessere Jahre ein günstiges Zeichen für die weitere Fortentwicke- Lebenéversiherungs-Geselischaften ift es au zu be- die Art der Berechnung insofern als richtig erwiesen che Sterblichkeit hinter der rechnungsmäßigen Er- zurüctgeblieben ift. Läßt sih somit auf etne fernere so gebt aus der S{rift do hervor, daß solher gewesen

Erwerb neuer Versicherungen herbeizuführen ge- dringend nothwendig herausgestellt hat. Es ift Raubbau vergleih- Arbeitsfeld allen eine genügende Ernte, Dem Eintreten au®-

Verfabren, welc;es mit einem

bequemen Raum bietet und Vorgeben, verspricht

n diesen Zuständen zugeshrieben werden zu müßen, ielleiht für ihre heimathlihen Verhältnisse geeignete eine Anzahl deutscher Gesellshaften auf den falschen Mit um \o größerer Genugthuung können wir der vorliegenden Schrift konstatiren, daß, einer an der Spige der Anstalten, welche den zuverlässigsten und älteste deutshe Lebensversiherungs- ibr zunähst, neben einigen aus- großen deutschen Gesellschaften wäbrend unter den aht Anstalten, m theuersten sind, die beiden amerikanischen An- welche sih selbst in ihren Prospekten als die Weltinstitute bezeihnen. Als den bemerkens- Gebiete der deutshen Lebensversicherung

ufolge, bié

und daß

die übrigen

ch nah verschiedenen Grundsäyen, getroffenen Maß- Versicherungen ihrer militärischen Wer dabei na den richtigsten Prinzi- sh allerdings erst bei einem Kriege ih jedes Urtheils dar- Auch der Thatsahe des Sinkens des Zins- damit in engem Zusammenhange stehenden rämien ist in der Schrift gedacht worden. Wenn ein Rückgang in der Zahl der Versicherten so wird doch stets die sicherste und werth- die Zukunft die Lebens- fie lediglih mit Rücksichtnahme auf den es Publikums dargeboten wird, und dürfte ein ders f die Sanirung der jeßigen Zustände bei den vortbeilbaftem Einfluß

dürfte

auf

Chorwerk? „Das Paradies und

bierselbst ershienen. Dies im häuslichen Arrangement und einige eben daselbft er- für mittlere Spieler: Genrebilder von und X. Scharwenka dürften unserer

ugend als passende Festgaben willkommen sein.