1909 / 297 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Dec 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Wenn die Saßung auch in dieser innerhalb einer ‘Woche nit | kann das Stammfeld aus mehreren getrennten Stücken be O rnisse des l ädigung M N Gn é zustande Drt wies vas Bundesrat aufgestellt. 3 Jedoch werden nur solche Teilstüe bertcksichtigt, in denen ein selb- ; Formelle Erfordernisse des Entschädigungsantrags. ee i Kali Entschädigung durch Erwerb des Abbaurechts. San erdftuet worden, Der Kreis Wolsk. fordert 500 000 Rubel, | der Einfuhr vom Ausland. befaßt, Dabei wurde di d Die Satzung ist vom Reichskanzler im „Reichsanzeiger“ zu ver- | ständiger, eine ausreihende Verzinsung des Anlagekapitals ermög- | Der Antrag auf Entschädigun ist bei der Vertriebsgemeinschaft ] adi aliabbauberechtigte, wêlche auf Grund dieses Gesezes ent- ‘Das Geshäft 300 000 Nubel. N L E gestellt, für Lokomobilen, die zusammen mit Demi A öffentlichen. lihender Bergbau betrieben werden fann. N E innerhalb eines halben JIcihres nah deren Entstehen und wenn e | 198 R sberehtigt sind, können innerhalb Jahresfrist nah Festseßzung | Es machte sid M war zu Beginn des Berichtsmonats sehr schwach, | führt werden und unter diesen Umständen zurzeit eine l Bote e & 15, Feldes\tücke, von denen anzunehmen ist, daß sie in einer Tiefe Kalisalze nach diesem aufgefunden werden, vor Ablauf eines halben e Snt\ digung verlangen, daß die Vertriebsgemeinschaft das Abbau- | seßte E AEnN daß die Dampfschiffahrt auf der Wolga aus- | 75 Kopeken für das Pud unterliegen, * denselben 3 A wi Lir ou0 Zeitpunkt des Entstehens der Vertriebsgemeinschaft: von weniger als 1200 Metern keine Kalisalze enthalten, werden bei | Jahres nach Beendigung der eun Seen gu stellen. j J ret F zu einem Preise erwirbt, welher den von dem Besißer zum tockende B t L ) der Barkenverkehr aufhörte. Daneben stöïte der | mobilen, die von Dreschmaschinen getrennt ein g T h s J Ioan Die Vertriebsgemeinschaft entsteht mit der Veröffentlichung ihrer | Zuteilung der Zusaßbeteiligungen nicht berücksichtigt. e DeP Antrag gilt für das gesamte aas des AntragsteLer®, i Dwe e des Erwerbes des Abbaurehts und der Untersuchung der | des G as aus der Eisenbahn, der ein Mer gzes Versenden | für das Pud zu erheben. Von anderer Seite Wre el E Ds tes Sayßung im „Reichsanzeiger. Q 8 28. Qusatbeteili soweit A 4 Vorhandensein von Kalisalzen im Sinne des Z y R Mon gemachten Aufwendungen nebst den auf- sollte sich in bur nile C e eht e | e e ge On S für das Pud fir O S180 s N Grmittelung der Höhe der Zusaß etei igung. A zu O A t 7a sind-beizufügen: 4 js Do O 4 9/9 zu berehnenden Zinsen zuzüglich eines Zuschlags | Weizen wurde B, S M S des Zona G das Geschäft beleben. | ausreichend erklärt. Der leßtgenannte Zoll wurde auch für“ alle ir- N Nechtsfähigkeit det Vertriebsgemeinschaft. - Die Höhe der Zusapbeteiligung wird auf der Grundlage Der Wem n Pag: D SEIU ge A R i B E entspricht, soweit die Aufwendüngen für den Erwerb vor | Teil ging auch n E für die baltishen Häfen aufgekauft. Ein | zeit zollfreien Maschinen der Nr. 167 6 des Tarifs vorgescl Serdlit Die Vertriebsgemeinschaft kann unter ihrem Namen Rechte er- pol tán Verhältnisse und der vorliegenden Aufschlüsse nach den i L) ein Lageplan, auf dem dIE Grenzen des Abbaufeldes, sür das j dem 1. November 1909 gemaht und die einzelnen zur Untersuhung ARIUA PS D M Süden, besonders nach Nikolajew. Hafer Ferner wurde mit Bezug auf Vie Zoliverbältnise im f werben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und pver- u Ie Mie aeaen Guundjöben in Elen an fesi E (gung ea wird, sowie die Lage der Aufschluß- J e O ae Bohrungen vor dem 1. November 1909 be- | berg Heinere Partien af Sud eran ate ELUAN Königse | Osten für notwendig erklärt, falls die Zolifreiheit für lendwirtihatt, Elagt werden. geseut, als wenn das zugehörige Feld bereits dur eine Dergwertd- unkte zu ersehe y e M E 3 n sind. verg, tleinere Partien auch nach Reval; Gerste diente dem inneren | lihe Maschinen do ibehalteu werden follte, russische Fabri | y Für alle Verbindlichkeiten der Vertriebsgemeinshaft haftet nur | anlage aufgeshlossen wäre. A A : As 2) das gesamte Den Antragsteller „zur Verfügung, stehende | ee, Sofern das Vermögen der Kaliabbauberehtigten in Anteile zer- D E ausf\ließlih von den örtlihen und im | die H EAG, Doe R I Da ihr Vermögen. Die Zusaßbeteiligung soll bei der Festseßung die kleinste einem Material, welches zur Beurteilung der Aufschlüsse dienen fann, L fällt, für die an einer Börse oder im freien Verkehr im Jahre Oi P U Brauereien gefragf. / Maßmahmen, wie z. B. Gewährung von P imien, vettbe erésfähig zu : & 17, selbständigen Werke zugeteilte Beteiligungsziffer nicht übersteigen, so- | besondere. die Bohrtabellen sämtlicher Bohrungen, welche zur Auf“ ein Kurs notiert worden ist, kann, wenn das Vermögen sich im S E U SEUEN A machen. ““ tuffische Hantels- und-Industriezitung) Entscheidung über die Berechtigung der Beitrittserklärungen. fern das berechtigte Gemeinschaftsmitglied nicht nachweist, daß dle klärung der geologischen Verhältnisse des Gebiets beitragen fönnen j wesentlichen mit dem Abbaurechte deckt, wahlweise auch ein dem in A E Ne Monats 2 j 7 R Ae orf i E Die Vertriebsgemeinshaft entscheidet innerhalb -èrzier Monate vorliegenden Verhältnisse eine höhere Beteiligung rechtfertigen. und die Analysenresultate von den erschlossenen Kalisalzen. diesem Jahre bis zum 1. November notierten durchshnittlihen Geld- fen CPererod): 0,99 R n Rubel, E, a h h e Fe or Een N EE Ae Aen Ley i i ; | 0D Sntscheidungen höherer Instanzen mit Bezug f di Tariftierung von Waren. Der russische So

SLET A D , G 9 É ch j B Nt; : f " : : 9 BY L io y ; da E »+t o 5 V y VRo In - ü fo D A R " A U L U Ie Ps Nu IBeitze »O nach ihrem Entstehen über die Berechtigung der Beitrittserklärungen. Die ermittelte Zusaßbeteiligung ist dem berechtigen Gemein- L 40. : U Ee: Preis zuzüglich eines Zuschlags von 25 9/6 gefordert Mitte bis elen N 0,88 8 18. | schaftsmitgliede jedoch nur mit fünf Hundertsteln jedesmal sür „die Entschädigung für neuere Aufschlüsse. : e 148 Sofern feine Börsennoticrungen vorliegen, ist der Kurs von Weizen ¡S E N at Nbände RR 16 ; S Reichskommissar. Zeit eines Jahres zu gewähren, sofern im vorhergehenden Kalender- Sind die der Bedingung des § 38 entsprechenden Aufschlüsse , ev Bertriebsgemeinschaft aus den Preisnotierungen dreier von ihr Nuss, t (7 ererod) ohne Notierung, cibtic S des S 191 der allgemeinen Dienstanweisung für die Be- : " : ç l ; D 5 5 f f pi 5 7 tnoeR ckrf o Y ) » Œ sz L l E an ) Bee O T, E VEL S 6211 » »p A, 4a: DCE A adt F î / i . XDelzen . Q í J Do or A C Q L Le ' l T E Der Reichskanzler überwaht die Beobachtung der Vorschriften | jahre der durchschnittlich auf ein selbständiges Werk entfallende Jahres- | ¿ines Entschädigungsberehtigten bei Ärbeiten gemacht, die nah dem. auszuwählender namhafter Bankhäuser zu ermitteln. « Et Vos As 0,83 Rubel bis 0,92 Rubel, at A „Waren folgendes bestimmt : dieses Gesetzes und der Saßungen durch die Vertriebsgemeinschaft. absay den Bruttowert von 2 000 000 erreicht hat. E L DD Ober 1909 begonnen worden sind, \o iteht dem Besitzer eine 1 : ¿el Preis kann nah Wahl der Vertriebsgemeinschaft \ofort oder 5 M en (Wererod A hw FBEIN E APONeI, sür die der Zoll bezahlt ist, eine auf Be- Zur Ausübung dieses Aufsichtsrehts ernennt er einen Kommissar. Dei einer Steigerung GEE durdschnitllichen DENrea taa ere Entschädigung nur dann zu, wenn die Grenzen des Abbaufeldes, für Hl O s innerhalb der Geltungsdauer dieses Geseßes zu Russ. Weiz A E B 94 N Aliftanit s s E E Snlscheidung der höheren - j D far f - (Generalvers » Zik ck über k \te e N nde : V2 Le 1) C Ei ; " ; C A ne d insfuß / ; Î Da N, ZBelzen. . V,9U è 18 V: ) Znstanze On betreffende Ware B6ößher R ; Dem Kommissar sind alle Generalversammlungen und Stßungen über 2 000 000 6 steigt der zu gewährende Anteil der Zusaßbeleiligung | welche die Entschädigung verlangt“ wird, überall mindestens 300 m LOME U einem Zinsfuß von 40/9 zu berehnenden Rente | das Pud. : I e, vom E ela de e lORRe ane A dibós wird als 2! i G n n ; A RAM ; , T RBLEC D A A Ou zu einer Zeit eingeht, wo die Ware "f 141 "l : Cn R A A D 2 A at \ Stb O So Sor A n11 io 9 Me h x M TALE ¿ R O l S) toll» No C E C E E ¿Fur MNogger® notierte: (2 veretta 4 0) L 0 M X H Ss 1 L D frühzeitig, unter gewöhnlichen Uriständen keinesfalls später als drei ein Hundertstel und, nachdem an durhschnittliche Absayzwer! Merden die Aufschlüsse in einem Steinsalzbergwerk gemacht, so ph n S der Gewährung der angegebenen Entschädigung fann fan Nouearbeeid L S 4 : as A 44 Angaben des Besichtigungsbefundes verzollt ift, \o +— , ! L e „S S L c EEPA O F B A . » s 4 L 4 x x i t ÁÀ A ck Vertriebs I » Í N , L A "c Q E Tun «ch ( 2 D . : 4 L L N Á S 250 9 S L A N 7 pi 7 Tage vor dem Termin, anzuzeigen. Er ist befugt, den Zusammen- 9 500 000 M erreicht hat, um fünf Hundérthze. gilt als Beginn der Aufschlußarbeiten der Beginn des Abteufens des tes Abs, 9 Mea dem Berechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 3 Mitte N oBeARc D Rubel. 0 74 ae ubel, ttents ANÉ boreBti S Grundlage des Art. 467 des Zollregle- fünften beizuwohnen und jeden geseß- oder saßungswidrigen Beschluß R N at r; ersten Schachtes des Bergwerks. ) und Ab}. 2 dieses Geseßes den Beitritt als Mitglied gestatten. Ende November 0 72 Nuk 0E bude, E A den zu wenig bezahlten Zoll von dem Waren- zu beanstanden. ; R O Frist für die Anmeldung von Zusaßbeteiligungen. S L n S 49. das Pud. e November 0,72 Rubel—0,75 Rubel d Fla Mie M naczuerheben. Zk Indessen von der höheren Instanz Die Ausführung beanstandeter Beschlüsse hat einstweilen zu unter ___ Anträge auf Gewährung von Zusaßbeteiligungen sind mit: den O R O E Ersaß von Betriebsausgaben. S Galer wae 8 N Gh A R O niedrigerer Doll festgeseßt, so ist der zuviel er- bleiben. Gegen die Beanstandung ist binnen Monatsfrist Beschwerde | für die Beurteilung der Lagerungsverhältnt}|e erforderlichen Unter 8 Anrufung der Derusungskommisston. I ' E Soweit Kaliabbauberehtigte, welhe niht als Mitglieder der A U Verhältnis E Zollbekrag gemäß Art. 509 und 511 des Zollreglements dem beim Bundesrate zulässig. lagen innerhalb etner Aus\chlußfrist von vier Jahren nach dem Ent Me Vertriebsgemeinschast fann den Anspruch aus Entschädigung, | Bertriebsgemeinschaft zugelassen sind, zwischen dem 1. November 1909 F N evconats : S Beschwerdeführer zurückzugeben, unabhängig davon, ob die Ware j stehen der Nertriebsgemeinshaft bei dieser zu stellen. falls sie die Bedingung des § 38 als nit erfüllt erachtet, zurück- und dem Tage der Verkündung dieses Geseßes dem 8 7 Abs. 1 Bier 9 6 R 0,54 Rubel—0,60 Nubel, aus N A abgelassen is oder niht. Bei Waren, für y Aa \ | ' R E O E S Hafer (Russischer) 0,50 RNubel—0,57 Nubel die der Zoll noch nicht bezahlt ist, hat das L ONB Rie Mitte des Monats l O S Ú gahlt it, hat das Zollamt, falls die auf s Monats Beschwerde eines Wareneige E I 7 i ch : : 9 L gentümers ergangene Entscheid de J * V orpyr [4 ç r. m oro Cv 7 pr ' aue t t / dUN( Der Hafer (Pererod) 0,54 Nubel—0,57 Rubel, höheren Instanz für die betreffende Ware einen niedrigeren Zolisa

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des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aller Ausschüsse möglichst für jede volle 100 000 M des durdshnittlihen Mehrabsaßwerts um | on den Aufs{lußpunkten entfernt sind. /

E M 5 ; 4 c ; : o nt voA : C [V. Abschnitt. 8 30. weisen. Der Antragsteller kann alsdann innerhalb eines Monats nach entsprechende Arbeiten ausgeführt haben, können sie außer der gesetz L - ILG V ) (1C €B- H Pi De R ry EO c G LLC A E ) A L L L Hafer (Mussischer) 0,50 Nubel—0,52 Nubel, restsezt als das Zollamt, nah Empfang der Entscheidung den Zo

Grundsätze für den Absay und Ve rfaufspreise. Eintritt der Geltung der Beteiligungsziffern Zustellung des zurücweisenden Bescheids Berufung an die Berufungs- lichen Entschädigung den Ersaß der ihnen durch diese Anlagen nah S 19; Die nah den Vorschriften dieses Gesetzes für die selbständigen | Totnmi}sion (§8 33) einlegen. | weislih erwachsenen Kosten und der aufgelaufenen mit 20 E Absatz an das Inland. Werke der Gemeinschaftsmitglieder festzuseßenden Beteiligungszisfern L 5 : O 42. / E | rechnenden Zinsen von der Vertriebsgemeinschaft Gean vaten y f le L O E A J l 1 der Kali treten mit dem 1. Januar 1915 in Geltung. Bis dahin gelten die MWahlweise Aufnahme des Entschädigungsberechtigten in die Vertrieb8- diese Arbeiten vor der Vorlage des Entwurfs dieses Gesetzes ros Gnde des Monats A für die Ware entsprechend dieser Entscheidung zu berechnen. Ist die t irfs diejes Gesetzes beim Hafer (Pererod) 0,56 Nubel—0,59 Rubel, Frage wegen der Tarifierung von dem Plenum des Zollamts oder bea

Geschäftlage den nnenblumenfamen Vereinigte Staaten von Amerika.

C Detelelgungszt]fern werden U Tausendsteln DEE „Gejamt- Non fünf zu fünf Jahren erfolgt eine Neufe]t|eßung der Be- | beteiligungen gemäß §S 26 und 27 zu gewähren sein, so sind für jeden absaßes ausgedrüd!. Die etwa nötige Teilung del Tausendstel darf | teiligungsziffern sämtlicher Gemeinschaftsmitglieder. dieser Teile besondere Entschädigungen festzuseßen. N nur nach e Ei en E 18 A : & 33 Wenn von einem Abbaufelde nah dem 1. Januar 1908 Teile an Tür die Einschäßung zu den Beteiligungsziffern werden von der N O O e 9 I Gori T Sen D M Au Bt Bert Febsgemeinshaft Grundsä j Atfgek ilt elde Der Genehmigung Berufungskommi}s1on. Abbauberechtigte veräußert worden ind, denen Lat Recht zum Beitrill “f V \ (1tC {Ui { 1 L C (12 í 39 . is; ag : C U o Le s : R - P R f E L e G tho L 0A, Gegen die Festsezungen der Nertriebsgemeinschaft auf Grund der durch den Bundesrat unterliegen. Maßgebend für die Höhe der De L O E Na Top R S G 1 O I ns io Qualität der | 20 ch2 his 32 steht dem Mitgliede innerhalb einer Aus\chlußfri\t von teiligunasziffern sollen in erster Linie die Menge und die Qualitat der | ° E Ee O Le, E p O Hinfang Sey Notrieb8vorri er | inem Monat die Berufung an eine Berufungskommi]sion zu. As ershlossenen Kalisalze sowie der Umfang der Detkric »8vorrihtungen Leftebt aus fünf Mitaliedern von denen zwei vom Bundesrat und sein. Daneben können aber auch andere Umstände, wie z. B. eine EILENT AUY: Jl D E D E

| an | 4 besonders günstige Frachtlage, berücksichtigt werden. | Die Beteiligungsziffern sollen von der mittleren Beteiligungs | |

Die Vertriehsgemeinschaft ist verpflichtet, beim Absatz der t en i 1ng. ( jeller l ] Del r falze in erster Linie den inländishen Bedarf zu befriedigen. Beteiligungsziffern, welche von den Kaliwerksbesitzern bei den im Jahre M ¿ gemein]cha\t. E Neichstag begonnen worden sind. S D ene, ul A E O 10? L 90. [909 zur Erneuerung des Syndikats geführten Verhandlungen ver Wird der Anspruch auf Entschädigung von der Vertriebs G1: U Beit das Pud Hafer (Nussischer) 0,51 Rubel—0,55 Rubel, Wareneigentümer angeregt und von der höheren Instanz ein böhberer Festsetzung der Verkaufspreise. einbart und in der dem Nachtrag vom 8. ZUU 1909 zum Berirage gemeinsa]! oder der Berusungskommt| on anerkannt, o 11 dem as E "n, N o i lota B als 8 Dom Zollamt festgesetzte vorgeschrieben, so hat das Die Festsezung der Nerkaufspreise erfolgt durch die Vertriebs- | des Kalisyndikats G. m. b. H. vom 1. Juli 1909 beigefügten Nach- Antragsteller hiervon innerhalb eines Monats nah Eingang des Jechtsmittel. s ) L E E N Jol E L %vare nach Maßgabe des Art. 460 des Zollreglements gemeinschaft. ; weisung der Beteiligungszissern angegeben sind. N M Antrags schriftlich Kenntnis zu geben, L L : : : 8 50. Mitte des M Lonats 0,50 RNubel—0,55 Nubel, es „Nachbesichtigung zu unterziehen und auf Grund des Art. 462 : i L& 21. Für die Gemeinschaftsmitglieder, welche in dieser Nachweisung Ie Vertriebsgemeinschaft ist befugt, an Stelle der Gewahrung R Wegen der aus diesem Geseß entstehenden Nechtsstreitigkeiten End s E ELIES N Rubel 0,09 Jubel, Le A e ES den von der höheren Instanz angegebenen Zollsap Die Festseßung der Nerkaufspreise für das Inland bedarf der nicht aufgeführt sind; werden die Beteiligungszisfern auf (Grund der einer Entschädigung, dem Berechtigten gemäß F ( Ab). l Difffer D | sindel der ordentliche Rechtsweg statt, soweit nicht im Vorstehenden das Pud nde des Vonats 0,60 Rubel—0,62 Rubel. 1909 Nr 30 699) (Zirkular des Zolldepartements vom 20. Öktober Genehmigung durch den Bundesrat. Vorschriften dieses Ge]eßes alsbald festgeseßt. und Abs. 2 den Beitrill als Mitglied mit dem aus dem Lageplan ein anderes bestimmt ist. E 1ER E: S iei ab in e 909, Vtr. 20 6029.) Die Verkaufspreise für das Ausland dürfen nicht niedriger sein Sal, abgegrenzten Abbausfelde zu ge\latlen. Ae Uebertragung der Beteill- i Werden Entscheidungen der Betriebsgemeinschaft oder ihrer Organe | ganzen Mon T I Naa ey e Se als die höchsten für die entsprehenden Sorten im Inland in dem Vorläufige Beteiligungsziffern. gung 9 nicht zula]}1g. R G N im ordentlichen Rechtêweg angefochten, so ist die Klage intbalb | Ofdfa e aas 4 6 A O selben Kalenderjahre gezahlten Nettopreise. Ausnahmen sind mit Ge Nach Verkündung des Gesetzes lieferungsfähig werdenden Kali D DIEIEL: SEILSME muß innerhalb zweier Jahre nach An | GEL, Aus\lußfrist von einem Monat nah Bekanntgabe der Ent Mitte Nov N a, j 9 L O )olltarifentscheidungen. Puvyven, P i nehmigung des Bundesrats zulässig. werksbesißern 7 Abs. 1 Ziffer 2 und 3) wird bis zur genügenden ertennung Les Anspruchs auf Entschädigung Gebrauch gemach! R scheidung zu erheben. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. L Ende des Mo s E A bel, Puppenköpfe aus China Monielli A / Ee L P V. Abschnitt Klärung ihrer Lagerungs- und Betricbsverhältnisse, mindestens aber Auf Verlangen des EntschädigungsbereQAgten E die Erklärung über _ Wird ein von der Vertriebsgemeinschaft zurückgewiesener An Für die R L Rubel - 1,78 Rubel. ee Steilaut: ober Steiniélia Kub nid Ae parian, Visluit, Fayence, A S / ; während der ersten zwei Jahre, nachdem sie das Kalisalzlager mit dem | ?!1€ Ausübung der Desugns bis nach Ablauf dieser Frijk auszu]eBen. j spruh auf Zulassung zum Beitritt im Rechtsweg als begr indet an bl Ea) Af L M, A „stellten sih_ die Preise in Sonnen- | § 93, \ondern E O e D n als Porzellan- usw. Ware nah Feststellung des Anteilverhältnisses der einzelnen Kall- | Schachte erreicht haben eine vorläufige Beteiligungsziffer gewährk Bis zur Abgabe der Erklärung können beide Teile innerhalb ; erkannt, so ist dies auf die Nechtsgültigkeit der vorher She 9 E R Jubel 6,75 Rubel, 6,70 Rubel 6,75 Rubel 2 R S olche aus jedem andern Stoffe nah § 431 werke am Absatz von Kalisfalzen. CORS so zu bemessen it daß sie eine ordnungsmäßige Auf\schließung der auf dem Lageplan angegebenen Grenzen weitere Aufschlußarbeiten 4 teiligung des Beitrittsberechtigten gefaßten “Beshlüsse bne Et, i e und QOO, VeUVer 6,99 JMubel. L A R E Wertzollsaße von 35 v. H. zu verzollen. Diese 8 92. und Vorrichtung der Lagerstätte gestattet, welche “aber feinesfalls ausführen, deren Ergebnisse dem anderen Teile mitzuketlen find. i : : Die Vertriebsgemeinschaft fann für Nechtsftreitigkeiten R ¿um E, e Pu 0,70 Rubel, 0,70 Rubel, und E C is N Cntscheidungen unter der Beteiligungsziffern. die niedrigste der endgültig bewilligten Beteiligungsziffern über- | Bohrungen der Vertriebsgemeinschaft müsjen au] Verlangen des Y ihr und ihren Mitgliedern durch die Saßung an Stelle des I fe FONLLA E DES ARONRS, L S dadurch nied A A sich der neue Tarif nux Die Festsezung des Anteilverhältnisses der einzelnen Mitglieder | steigen darf. Entschädigungsberechtigten innerhalb einer Gntfernung von 20 Metern i lihen Rechtswegs ein schiedsgerihtliches Verfahren einführen. Puppenteile“ Ci deA E ANeO Puppen und Puppenköpfen auch der Vertriebsgemeinshaft am Absay von Kalisalzen (der Be "Nach Ablauf der bezeichneten Frist wird für das Werk, sobald | von einer vorhandenen Bohrung ange]eßt werden. V. AB ntt Ernteergebnisse, Saatenstand und G s R C gas A teiligungsziffern) erfolgt durch die Vertriebsgemeinschaft auf folgender | sih seine Verhältnisse ausreichend beurteilen lassen, nach den bestehenden & 43. c e E Le De I E und Gelretdehandel __ Vollständige Taschenuhren find nah einer neueren Ent- Grundlage. Grundsätzen (§8 23) eine endgültige Beteiligungsziffer festgesetzt. Zusäßliche Ents{ädigungen. Strafbée stimmungen. E [n B A At i scheidung des Schaßamts, unter teilweifer Aufhebung der in Nr. 126 A BLLES N 2 8 32. Würden für Teile des Abbaufeldes eines Entschädigungsberechtigten U Des Ae Konul in Varna berichtet unterm 7. d. M.: | „Nachrichten für Handel und Industrie“ vom 10. November d. I. Grundsäße für die Feststellung der Beteiligungsziffern. Neufestseznng der Beteiligungsziffern. für den Fall seiner Zugehörigkeit zur Nertriebs8gemeinschaft Zusatz Mor @alifalzo (L „Gerichtliche Slrasen._ ta h Ae verirag Bes diesjährigen, aus 6 018 000 dz geschäßten mitgeteilten Entscheidung unter allen Umständen nah dem betreffenden : Zn1( gun( ( 4 - Wer Kalisalze (S 3) den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider ab „(aidernte A Von amtlicher Seite fur ganz Bulgarien auf ‘etwa Abschnitt des § 192 des Zarifs zu verzollen und von der Behandlunç seßt oder aus dem Ausland bezieht, wird mit Geldstrafe im Betrage 118 kg für den Dekar beziffert, niht, wie früher gemeldet wurde nah § 448 auszuschließen. Zu dieser Entscheidung hat die Erwäg L der vierfachen Höbe des Verkaufswerts der Salze, im Unvermötens | er 80 kg; diese leßte Ziffer gibt den Durcbschnittsertraa im | Leranlassung gegeben, daß infolge der Früberen Entsceidu s Ie mit Haft bestraft. Außerdem kann auf Gefängnis bis zu drei Ae Kreis. Weizen zeigt nah ebenfalls amtlicher Feststellung in | Minderwertige Taschenuhren im fertigen Zustand “Enn CtlE Werben ¿ur Vertriebsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 1_ nicht ustebt, so werden Monaten erkannt werden. Le | T K Gerste e U Lar La von 129 kg, Noggen von würden, da der Zollja niedriger sein würde als derjenige nach S 192 die Beteiligungen oder Entschädigungen für beide Teile gemeinsam so DONE D L Ste Min G A en 25 SULE Ger bon L9V Kg. : | die Sehauje und Werke getrennt eingehen. (Treasury festgeseßt, als ob die Veräußerung nicht stattgefunden hâtte. Die Die Bai Ler Maia A E | selten günstig tg Sas Er N Sa Aan E BYèonat November | the customs etc. laws Nr. 30 087 bis 30 098.) einzelnen Beteiligungen oder Entschädigungen sind dann an die im Besfonen Pa anèn s H Bertriebsgemeinschaft beteiligten | hgt bas C ho N C reichlich gefallene Schnee L 23 Abs. 3 festgesezte untere Grenze. niht gebunden. K! Personen können vom Reichskanzler durch Ordnungsstrafen bis zun T olge der wieder eingetretenen, fast fommerlichen

L Ras Gow Uin S mm She Nor O A1 M i zuy ind, während der Wor wischen dem Veräußerer und dem Erwerber uber die Verteilung der L lon D E O O E Beteiligung oder Entschädigung eine Einigung nicht zustande, so ent E » F O2 CAA A A - i C FALCAE! E Maina Mos Totlos Dio N oyv11f sFammision nad A Nr R I O C bestellten Mitglieder dürfen weder ein Kaliwerl besißen, noch der IVOEE Ou TCIUNA cines Teiles die Berufungskommission nad großen Verschiffungen Rußlands sowie die guten Ernteaussichten in | Schantungs noch ck S Verwaltung noch dem Aufsichtsrat eines Kaliwerkes oder einer Sonder [relem Srmée}]en. 2 44 A Argentinien und Australien auf den europäischen Märkten y ern tra do nes weniger Segen als das schon als besonders \chlecht des Ge- N D Ct G J 9: starken Nückgang der Preise geführt hatten mußten c; 4 a Ma E S RAE N A DOrTan ngene. Ein ungewöhnlich trockenes Frühjahr ließ Art der Entschädigung. Bestehende Lieferungsverträge die hiesigen Preife anpassen: L O Q ven auch | überc ur überaus mäßige erste Ernten gedeihen. Später verdarber Die Entschädigung besteht in der Gewähru iner unter ent Soweit das bisherige Kalisvyndikat G Oa L / O ‘reife anpa}jen; je mehr geschah, desto {wächer | anhaltende {were NRegengüsse unt en gedethen. Später verdarben 5 A nt Wadigung eie n DCI ewayrung einer unler Cn : ad A es: 19 erige Kalisyndikat G. m. b. H. oder Besitzer wurden die zufuhbren : letztere betri 7 DIDacNer | anb D (Vere N tegenguîe und Neberschwemmungca die Sommer sprechender Anwendung des § 28 Abs. 1 und 2 zu ermittelnden Be- einzelner Kaliwerke oder Sonderfabriken vor dem Inkrafttreten dieset : R O 1 s | saaten in den niedrig gelegenen nördlichen und westlichen Gegenden: am 7: L V ey nt : N E Aal 7 E 0 VEI À eten S 1 im S Ton T T E L CELL A j O U T t U 1 ; gen T geregelt teiligungsziffer, von der Entschädigungsberechtigte nur durh Ver Geseßes Dritten gegenüber Verpflichtungen zur Lieferung von Kalisalzen A zusammen n litten die vom Gelben Fluß, dem Hoangho, durchflo!\senen. In 2 ata O Vavf M prkii L E { ußer -n Mitalieder der Vertrieb8gemeinschaf H Maßgabe der einaedanaeu ind, ache die NorpfliGtinadi air Voforina, | C ROS : N Oonner nicht weniger als 93 von de S Die Kosten des Verfahrens hat die Vertriebsgemeinschaft zu tragen. | äußerung an Mitglieder der BVertriebsgemeinschaft nach Maßgabe der | PNCEIANGE I gehen die Berpflichtungen zur Ueferung der verkauften in B 50: 716 : r A cht weniger als 93 von den 105 Kreisen der Provinz mußte die Regierung L 34 | folgenden Bestimmungen Gebrauch machen Da 5 L L(engen und Sorten auf die Bertriebsgemeinschaft über, die sie nach in Gerste 9 29 9 (44 uernachlässe verkünden. Weniger betroffen wurden die östlichen 4A O Rain 1E Sofern der durchs{chnittlich auf etn selbständiges Gemein]chasts- thren allgemeinen Lieferungsbedingungen unter Einhaltung der As in Mais Es Zt 24 02 | Gegenden, das eigentlihe Handelshinterland von Tschifu; ret blicbe ¿uarenzen. Nebertragung von Beteiligungéziffern. C Sark Sa Dottowert von 2000 2A einbarten Zei C E A n g der Ver E O E S Hi 194 R T G E R A „on Zu, TEtude Ugrenz L i a é f fall Sal bs t )00 000 : einbarten ten 1 reif Fie x L ) koro c i; N ; E) S S : R Z At, Sto oder teilweise Uebertrag! L N ototliaühnd werk entfallende Jahreßab|aß den ch ruttowert von 2 VW b C1 zeiten und Preise zu erfüllen hat. in Noggen s Herbsternten, namentlich in der näheren Umgebung Tschifus, schenkte Fmwieweit ein Mitglied Kalisalze, die außerhalb der auf dem Die vollstandige oder teilweise Uebertragung von eteiligungs reicht, jedo nicht früher als drei *abre nach Verkündigung dieses Der Verkäufer erbält für die | Î e A ive n E S S 10 5 ibnen Ersaß für den Ausfall in den Wi N S1 S)» PPOIIEROI Pio L CReonion aowmnnnen ind U Say Av 5 iffe felbständiger Werke (S 25) auf andere felbständige Werke sowie A E E C E S E D S N L L Ur DIE innerhalb seiner Beteiligung ab n C a S 10 4( E «ussal In den Zbinterlaaten. Risse angegebenen Grenzen gewonnen }n°, abseßen darf, wird durch | sUsern [f N JCEDITANDIDE SBELLE IMane Gesekzes, darf der Entschädigungsberechtigte 1m folgenden Kalender- ge]eßten Salzmengen den seiner Beteiligungsziffer e C En a n Bohne A {O 100 Der Mißwuchs, \{lechte Geschäftslage in der Mandschurei die Satzung bestimmt. von Zusaybeteiligungen auf andere Gemeinschaftsmitglieder ist nur | ¡hre fünf Hundertstel feiner Beteiligungsziffer auf Gemeinschaftsmit | Mteil an den Elntiabiien der Vals C AeS el entsprehenden in Sue S 90 25 61 | Geldfkfnapvheit und niedriger Silhortirs win O Lcand|uret, J 29. mit Zustimmung der Vertriebsgemeinschaft und nur auf die Dauer | glieder übertra en. Bei einer Steigerung des durschnittlichen Jahres feine böberen ‘als die seinem Vertr riebsgemeinsaft, jedoch solange S 60 l 61. Einfubr a6bltailter Maia R E G hemmend aus Selbständige Werke von böchstens fünf Jahren zulässig. S E L A A E E N Ls N r n | bis di als die seinem Bertragsabschluß entsprehenden Preise, Während die starken russischen, insonderbeit die Asowvers{if | 0 M M jer Waren, welche, tin Gold ausgedrückt, um über L, n E UE O , N N E A O absakwerts über 2000 000 A steigt der übertragbare Anteil der Be- is die von ihm auf Grund seiner Beteiligungasziffer gelieferte | fi e tarken russischen, insonderheit die Asowverschiffungen, | 2 Millionen Mark zurückging (1908: 36,6, 1907: 45,7 Millione Für jedes Gemeinschaftsmitglied wird, sofern es nux uber ein j Bon der von etnem Kaliwerke, zu übertragenden Menge bon teiligung für jede vollen 100 000 Æ des durhschnittlichen Mehrabsatz Menge der von ihm vertragsmäßig R E P getteserle ih hier u. q. auch im Geschäft mit Konstantinopel ret fühlbar | Mark). Der Ausfall tritt in dem in S rit Lallionen Kaliwerk verfügt, nur eine Beteiligungs8ziffer festgesetzt. reinem Kali gehen 25 9/9 auf die übrigen Werke nah Maßgabe ihrer A L R, Suadertflel- imb „nadibem ber vurschnittliche Absab- cleidfommt. gSmaßi( ernommenen Lieferungsmenge | machten, blieb der Schluß der Donauschiffahrt bisher für das biesige | lihten Statistik angegebenen Silberwert 08 1809 03 B E Verfügt ein Gemeinschaftsmitglied über mehrere Kaliwerke, so E E Ausgenommen hiervon sind die gemäß § 29 | wert 2500 000 M erreiht hat, um fünf Hundertstel. i L Zum Eintritt in Verträge, die nach dem Tage der Veröffent E D gas] ohne Einfluß; die Ausfuhr war selbst nah der | 1907: 13 737 655 H. T.) weniger Uikaide 1908 : 13 392 803 P. T"), A Lf a Rio t Hesondeté ESUYT, ais 8 9 übertragene n. ; A i ' a | i : E E E U? na dem Lage der Beröffen Türke Sriebenland bede a0 K Are L G TOE L D. L.) WENIGE a( gelten diese als selbständige, mil besonderen Beteiligungsziffern aut Abs. 2 übertragenen 2 ade g E R L E Im Falle des § 40 hat der Entschädigungsberechtigte nur An lihung des Entwurfs dieses Gesetzes geschlossen sind, ist die Bertriebs- | 1 e riehenland bedeutungslos; von westeuropäischen Pläßen Abfay fast aller einzelnen Artikel, deren Preis, dem Kurse folgend zustattenden Werke, foweit fie T &owell die aus andere Werke übertragene enge DIE Hâlsle der spruch auf die Hälfte und sobald der durc {Guittlich auf ein Gemein gemeinschaft nicht verpflichtet Dasselbe ilt s No l « S H - Ivar nux Antwerpen in Weizen Kaufer. 5 ë in die Höhe ging. Die leiche O 7 Nl Cal B UT/€ de gend, 1) nach Lage der geologischen Verhältnisse und nach den gemachten Gefamtbeteiligung des ete an renem Kali (K.0) übersteigt, t | fhaftsmitglied entfallende jährliche Absatzwert 3 500 000 4 übersteigt, | diesem Termin geschlossen sind soweit e ha ber S1 Bea Gèe 1018 L c vurden für den dz fob: durdscnittlih 100 H. T. fostete stellte id 1908 A E G, e Metlen Auf\{lüssen die im Kalenderjahr 1909 von dem mit der kleinjten | A L mit Q enem gung Zér für das übertragende | zuf drei Viertel der gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen zu ermittelnden zu erfüllen sind. : E D E L L I 20,30—20,70 Fr. 120,5 H. T., mit welcher die Aufnahmefähigkeit nit leichen Beteiliqunasziffe 2rostatteten SGyndifatswerk erzielte Absaßme Werk zusti n Landeszentralbehörde z : ANERAN P C S T ; E Weize veringerer Güte 9 S iritt Hio N ahl h O H E erzielte Absatzmenge erk zuständigen LandeßzenIrc L B uta\ng Can O der bezeichnete Absatwert 4 000 000 M, X. Abschnitt. aba in geringerer Gute . E Ver i Sort telt. e n A E p R L C Mio o fällt die Beschränkung ganz fort. €& C K oft Ei E S ,OU- (O Andererseits begünstigte der niedrige Silberkurs die Ausf1 , i D E i e “q s M A oR ( ch ( g ganz S : h s LTA Et ' N baa gunsllgle der niedrige ilberkurs Mu8fu 2) derart mit technischen Einrichtungen ausgerüstet sind, daß Ne R A Verteilung des Absaßes. : Que Die Festsezung der als Entschädigung gewährten Beteiligungs- SQuY! C L Ges ais E, : 2,80 ¿ einheimisher Erzeugnisse, wels S Q M e eine ihrer Beteiligungsziffer entsprehende Rohsalzmenge fördern und Jedes Mitglied der Vertriebsgemeinschaf! nimmt an der Lieferung | ¿¡ffern soll innerhalb dreier Monate nah Ablauf der im § 42 Abs. 3 S Q I : ' Das, nafse Wäre . . . . 11/00=11,80 (4,1 Millionen Mark) stieg. Ferner wies die Ei ub S. versenden können, der Verlegen von ihr vertriebenen Warengruppen üm Verhältnis | angegebenen Frist erfolgen j Die B Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes. Daser S 1150 heimisher chinesisher Erzeugnisse ale n ‘Bun Hs Ln Q ; ; 5 +2 nt R 5 2 A c p »TP L E y , b E P7 so Foo +5 5 Ee c; C 2 P c “in E ‘r C ck- V e L 6 M 2 Î 3) nit mit anderen selbständigen Werken durchs{lägig sind und seiner Beteiligungözier teil. S j y j Der Bundesrat kann die Befugnis der einzelnen Mitglieder der b E N gen dieses Geseßes treten, soweit sie das Vor- O c O O O0 25 Dalllonen D, L. qui (1908: 103 Millione D 907. soweit auf ibnen ft ein Mitglied infolge der Beschaffenheit feiner Salze nit Vertriebsgemeinschaft zur Uebernahme vön als Entschädigung ge- fteb ensein einer Bertriebsgemeinschaft poraus|eBen, mit deren Ent- Die hiesigen S pekfulationslag er werden in Weizen auf etwa 0 Millionen T ) \ : 9 LVeillionen H. L.; 1907: R C C c , g c 4 c mis (F +5 of c 9 C S “. | / Mp F T : , P 4 e hA 4 La De A S P Bil NSC1 a V E Î V. R): 4) vor dem 1. November 1909 mit dem Abteufen eines sfur imstande, gewe Salzsorten zu liefern, so darf es seine Beteiligung hrten Beteili f of besti ten Prozentsaß ihrer eigener ehen (L 15), im übrigen mit dem Tage der Verkündung dieses 6000 Tonnen geschäßt; die gleihe Menge soll in B EAUE utt : Im einzel tellte f die Einf , Ge é 4 0 pi T : Ga it febl de (x l t de » Mj li ib L währten ch ete lgungen auf einen vellimm en Prozen Jaß Ter elgcenen Gese 3es in Qr ft T L eei ; t 4E e gletwe (enge oll in |Z alt\chif verfügbar L ö zeinen Iteute 11 ) DIe V infsu hr des «abres 1908 per Kalibergbau geeigneten Schachtes begonnen worden ill. : # in DET um Fe en en A ¿1 0r é aus G ere HVeitg leder Ú vertragen und Beteiligungsziffer (einscchließlih etwaiger Zusatzveteiligungen) be- y Tas. L lein; 1in Gerste werden diesem Hafen etwa 3000 Tonnen, in Roggen glichen mit dem Juhre 1907, wie folgt 188 Tausend Stüd usw. di __ Kaliwerke mit zwei zu Tage gehenden Schächten sind indessen als dafür andere Salzsorten mit gleihem Gesamtgehalt an reinem Kali \hränken. ; ; E J 99. aber dem Varnaer Platz noch vielleiht 1000 Tonnen ¡uaesGriebet in Klammern beigefügten Zahlen beziehen sih auf das Jahr 1907 2 selbständige Werke anzusehen, auch wenn sie mik anderen selbständigen | (K20) von anderen Mitgliedern übernehmen. j & 45. A E Ausführungsbestimmungen. x N i Fremde Waren. Baumwollenwaren : Swirti Ae A 1106 Werken durchs{lägig sind. Ueber das Vorhandensein der S orausledung des Abs. 2 entscheidet Die zur Entschädigung gewährten Beteiligungen werden, soweit arb E Reichskanzler erläßt die zur Ausführung des Geseßes er- L (85,3) Stück Schirtings, weiß 156,5 (111,7 Stück She fings 465 Wenn von einem Abbaufeld nah dem 1. Januar 1908 Teile an die Vertriebsgemeinscaft Gegen die Entscheidung ist die Berufung | die Berechtigten von der Befugnis ihrer Uebertragung nit Gebrauch | forderlichen Anordnungen. Handel und Gewerbe. (398,1) Stück Drillich 103,6 (72,7) Stück Jeans 103.0 (74,7) Sti 0 - eo p d ‘4 » N - Que L 4 L o n “A T A 9 MCUE C Abbaubereehtigte veräußert worden sind, denen das Recht zum Beitritt | an die Berufungskommission zulässig. s t baben, auf Antrag der Berechtigten auf die Mitglieder der I L G Î / h l-Tuche 100,4 (104,7) Stück N R S0 A ZUR E Ul Nertriebs inscaft 56 8 7 Abs. 1 zusteht dürfen die 36 emacht haben, aus Ankrag ?e eremtg l glieder DC (Aus den im Neichsamt des Innern zusammengestellte “Lor 199 (146 uüd Jtalians64,8(93,6) Stück Taschen- zur Vertrie ¿gemeinschaft gemäß . 1 zusteht, so dürfen die für Die Verteil des Inland v -Mislandabî G Nertriebsgemeinshaft nah Maßgabe ihrer Beteiligungsziffera unter Nachrichten für Handel und F E SEN tücher 12,2 (14,2) Dußend Handtücher 40,3 (63,8) Dußend Garn: die Teilfelder festgeseßten Beteiligungen zusammen nicht höher sein e Verteilung des Inland- und Auslan absazes auf die Ge- | Anrechnung der von ihnen freiwillig übernommenen Beteiligungen y O DAand UD Bnoustrie",) indishes 112 (13,2) Pikul japanishes 39,7 (254) Pi | j Ti i »äbren sein ) ie Ver inschaftsmitglieder erfolgt gleibmäßig im Verhältnis ih Be- 4 A E E j ; D: V M E Q T8 apanisches 39,7 (25,4) Pikul als die Beteiligungen, die zu gewähren sein würden, wenn die Ver- | mein|cha g gt 9 äßig 1m Berhaltms 1hrer De D O (Soi Ss s Anteil F 00 L 5 Rollenwaren: Tuch 8,0 (8,3) Y R R l E De h { A O LAITI i 1 F edo) kann die Vertrieb Z A i) verteilt. Die für die Einheit der verteilten Anteile zu za lende Ver- Land- und Forstwirtschaft Frankreich. | aren: Tuch 8,0 (8,3) Yard Spanische Streifen 8,3 (2,1) äußerung nicht stattgefunden hätte. Die einzelnen Beteiligungen find E OL leit A p ann at Thi V Me E ustauschungen gütung wird von der Rertriebsgemeinschaft festgeseßt. Gegen ihre T ar. Vorges{lagene zollfreie Zulas\s A Yard Stabeisen 5,3 (6,6) Pikul Nageleisen 14,8 (19,3) Pikul ie im & 23 Abs. 3 festgeset re Gre i inter Ausgleihung der Preisunter]chtede vornehmen. ; S L ; ; Pp e i i s J C) zoilrrete ZULG un Doit für 26 20 (2 U S Aue a Se 9/0) 2 dann an die im F 29 Abs. 3 e: d e untere Grenze nicht gebunden. unte g ung C | ) rneymen Entscheidung ist innerhalb einer Aus\chlußfrist von einem Monat Saatenstand und Getreidehandel in Rußland. Untergestelle, die zur Herstellung v 5s L A tj : : Draht 3,0 (3,2) Pikul altes Eisen 63,2 (87,4) Blei 2,3 I 5 . S f 0 ( Aa t

Wärme seinen Wert als Schußdecke l : irts

D : Wert als Schußdecke bald verloren, den Boden aber | Handel und wirtschaftliche Verhältnisse T\chif

durch Erhöhung der Feuchtigki it doch gekräftigt. OREN ADECT ° Y ; i l i d alltn1l}}€ T\chif US

S «R T At Das Getretdeae\chäft blieb Ua E L Ps L] E

[X. Abschnitt. as Getretdegeschäft blieb unverändert chwach: nachdem die landwirtschaftlihe Jahr 1908 brachte dem größ Teil w aftliche Ic Î brachte dem größeren Teile

¿wei von der Betriebsgemeinschaft zu bestellen j J sißende vom Reichskanzler ernannt wird. FUr Jedes Mitglied Ut ein Stellvertreter zu bestellen. Der Vorsißende und die vom Bundesrale

C iffer niht um mehr als 6009/9 nach ob und nit um mehr als 40% nah unten abweichen. Nebergangs8bestimmungen.

S 24.

fabrik angehören. Die Kommission ist ferner auf Antrag

meinschaftsmitglieds, über dessen Angelegenheiten jeweils verhandell

wird, durch zwei von diesem zu wählende Mitglieder zu verstärken. Das Verfahren der Berufungskommission wird vom Bundeésral

Grundlage für die Festseßung der Beteiligungsziffern. 4

Die Mitglieder der Vertrieb8gemeinschaft treten dieser mit ihrem gesamten Abbaufelde bei.

Eine Veräußerung von Teilen des Abbaufeldes darf nur an Gemeinschaftsmitglieder erfolgen.

Das Abbaufeld ist auf einem der Rertriebsgemeinschaft einzu- reidenden Situationsrisse nach näherer Vorschrift der Satzung ab

die

i als in dem verminderten

q leichen

4

F 1 B : c ter 20 ; : : (39) Sl 7 (9 s id y erufung an die Berufungskommission zulässig. Diese entscheidet nad L Gali L j : die Ausfuhr q Ar b P L 3,2) Stahl 7,1 (7,1) Petroleum: amerikanisches 342 \ { f g f d ch ) Der Kaiserliche Konsul in Saratow berichtet unterm 8 d. M. ; l TU l r verwendet werden 0 llen. Die französische Ne- (3662 8) Gallonen a. Sumatra s 0 (669 7 O Roben 1 E V « .

e j Lieferungsverzug. in i Zusatbeteiligungen. : ; : j eferungs g R m (rmessen. De ] i s 5; » run; er Deputierte T 0 5 Soweit das Abbaurecht eines Gemeinscaftsmitglieds ih über | _ Bleibt cin Gemeinschaftsmitglied mit den seiner Beteiligungs- billigen se : 46. Der Zustand der Wintersaaten hat sih während des Monats R hat der Deputiertenkammer einen Geseßentwurf vorgelegt, | japanishe 952 (91,9) engl Ton. Kaping 2 95) en S NOO 8 46 Ÿ 7 wonach j 8 ) ( | igl Lon Kaping 21,0 (19,5 eme Fläche von mehr als 12 Quadratkilometern für je ein selbständiges zifffer entsprehenden Lieferungen im Verzuge, so können die rückständigen Kündigun ver Entschädigun November nicht unwesentlih gebessert. Während den ganzen Oktober v N ) zur orderung des französischen Wagenbaues versuchsweise zu- | Ton. Zur: brauner 89,4 (86,3) Pik 1] 9 En A 2a uan Merk erstreckt, wi R e 1915 ab für jede überschießend Mengen dem Mitglied nah näherer Bestimmung der Saßung ent- L i R ERN g: , i über noch ungewöhnliche Trockenheit herrschte, ist der November i nächst auf die Dauer von 5 Jahren die zollfreie Zulassung auf Zeit | Pik: V it Dar A weißer 90,7 (62,9) erf erjtredt, wird vom 1. Januar 1919 av Jur Je U er]MießenDe, i d uf G12 bri n Mit fiébe d: Makaabe Leer B teili Die Vertriebsgemeinschaft kann Ent) ädigungsberechtigten die großen und ganzen rei Nieder\{lä A “apa O im | gewährt werden soll für ausländische Untergestelle Che L T, Pikul raffinierter 28,7 (59,1) Pikul Kandis 9,4 (17,4) Pikul. mindestens 12 Quadratkilometer große Fläche eine Zusagbeteiligung | 00en Sn verteilt S Mitglieder nah Maßgabe ihrer Beteili- | (gewährung der Entschädigung jederzeit mit dreijähriger Frist kündigen. uit riêuet But Ae Q L: Niederschlägen gewe)en. Zan 11 daher für Kraftfahrzeuge bestimmt sind, weniger 118 200 L welche | Einheimische Waren: Arsenik 12,5 (2,9) Pikul Bohnen gewährt, wenn nah Lage der geologishen Verhältni E E L In diesem Falle tritt mit Ablauf der Kündigungsfrist an Stelle des | Ag Seite tit R c velakad herangetreten. Leider fehlt es noch an | nur für Personenfah nt sind, weniger als 2000 ks wiegen (daher | 136,6 (287,9) Pikul - Grastuch: grob 4,9 (3,4) Pikul fein 3,7 9 oh [b h R î C D U Schnee. Die milde Witterung läßt indessen diesen M j für Personenfahrzeuge dienen können) und, nachde 4 Frank 9) Vik d r ; L fein 3,7 emachten Aufshlüssen anzunehmen 1k, daß sowohl die zu den felb- V1. Abschnitt. Entschädigungsrechts das Recht gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 3 und Abs. 2 nee. L Witterung läßt indessen diefen Mangel zunächst | reich einen Wagenaufbau e i 1d, nachdem 1e in Zran (1,2) Pikul Mehl 152,4 (89,6) Pikul Papier 56,5 (52,8) Pikul ändigen Werken gehörigen, als auh die auf die einzelnen Zusaß- Entschädi der Vertriebsgemeinschaft als Mitglied beizutreten. Weg EIA ee Ee T plôplih schacfer Frost einseven, | ausgeführt ta Be erhalten haben, Lees Aa bem Ablau |: Neis 270,2 L O) Du Reisbranntwein 15,5 (11 9) Pikul y teiligungen entfallenden Flächen mindestens je das Zwanzigfache der IÍN [chà lgungen. V h ohne daß die Saaten durch eine Schneedecke dagegen geschüßt wären, | fommissio A T ie Kammer hat den Geseßentwurf ihrer Zoll- | Seide, roh 9,5 (2,5) Pikul Kokons 100,9 (83 67 Pik \ Piful im Kalenderjahr 1909 von dem mit der fleinsten eteiligungsziffer 88, j S 47. N 4 so ware das Ergebnis der Winterung damit wieder sehr in Frage ge- | dd va Ms erihterstattung überwiesen. (Chambre “des | braun 36,9 (30,2) Piful weiß 12,3 (25 8) Pik x L Zucker : ausgestatteten Syndikatswerk abgeseßten Neinkalimenge enthalten. Entschädigungsberechtigte. Erwerb und Veräußerung von Abbaurehten durch die Vertriebs- Z tvas „Man hofft jedoch hier“ allerwärts auf reichlihen Schneefall, Eo E (7,0) Pikul Zigaretten 1,3 (0,6) Pikul 2 “roe Gai 0/8 é ph L D ae L L : ' ! " » , Sat ; Do p QITto / gr Nf "N f 2 ) ä E e Die Bedingungen im § 25 Ab}. 2 Ziffer 1 und im Abs. 1 dieses Kaliabbauberectigte, die niht gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 A L gemeinschaft. O ; L i A große Kälte anhebt. : (3,5) Pikul Baumwollengarn 13,1 (12,2) Pikul O Minesiscb6s Paragraphen müssen bereits am 1. November 1909 erfüllt ge- | zum Beitritt zur Vertriebsgemeinschaft berehtigt sind, können die Ge- Die Vertriebsgemeinschaft kann von Nichtmitgliedern Abbaurehte | Go S die Nealisierung der Ernte anlangt, so entwickeln die Rußland. Tuch (Nankeens) 6,0 (2,1) Pikul Sheetings 28,1 (f 6) Sig wesen sein. währung einer Entschädigung von der Nertriebsgemeinschaft bean- | erwerben, darf sie jedoch nicht ausüben. 4 Souvernementslandschaften eine rege Tätigkeit, um der bäuerlichen Geplante Zollerböbhungen und Aufhel Q (Aus cinem Bericht des Kaiserlichen Konsulats. in Tschifu ) i i x ( Aufhebung has E M Jen s in T ;

27 P )

§ . . e 0 L T 7 7 2 x | : 4 0 ( r 5 oll a

Die Zusatbeteiligung wird auch für solche den Bedingungeu des Menge und Beschaffenheit nahgewiesen sind, daß eine zur wirtschaft- ist, kann die Nertriebsgemeinschaft von thr erworbene Abbaufelder i unter dem Werte vorzubeugen. Der Kreislandschaft von Atkarsk ist | dritte Kongreß russischer Fabrikanten von landwirtschaftlich 79 *) H. T. = Haikwan Tael. Amtlicher Durch{\schnittskurs des © l l y/ (Ui ( (11 4 d chen Ma- * A . «4 d

spruchen, sofern innerhalb ihres Abbaufeldes Kalisalze in solcher Wenn sämtlichen Entschädigungsberechtigten gemäß § 46 gekündigt : Bevölkerung Kredit zu vershaffen und einem Losschlagen des Getreides | freiheit für gewisse landwirtshaftlihe Maschinen 1 L D C en.

Pt « Cr" "” (E ; do Ai 7 5 4 5 »' ; » (ckck4 A ; D v 5 H A 2j Di F B k il diese ck P I "f Dr f J 2 D A 74 ; c : _— G‘ c” I - _—

§ 26 entsprechende Flächen gewährt, welhe mit dem Stammfelde lichen Verwertung führende bergmännishe Gewinnung der Salze verâu zern und die Erwerber gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 3 und Abs. 2 i E E L N Kred A L Nubel, derjenigen von | shinen und Geräten, E el Ras fürzlih in Charkow taate, bat d mi Seezollamts für 1908: 1 H. T. 2,74 M (1907: 3,33 M)

nit marksheiden und welche unter sich nicht zusammenhängen. Au | möglich erscheint. als Mitglieder aufnehmen. | \walynsk ein Kredit von 200 000 Nubel von der Kaiserlichen | der Frage der Verzollung von landwirtschaftlichen Maschin i fu bei N A f d i ( [M (ald e uw. bet