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erfolgten gerihtlihen Zustellungen bewiesen, veranlaßt sehen werde, auf das verfügbare Vermögen der Gesellschaft zurück- zugreifen und dádurh dem Unternehmen einen vielleiht größeren Schaden zuzufügen, erklärt der Aktionär Herr Davidsohn aus Berlin, daß er unter solchen Verhältnissen, auch in Vertretung seiner Interessenten, es für zweckgemäß erachte, dem Antrage des Herrn Dr. Reinganum beizustimmen,/ und es ergiebt die hicrauf veranlaßte Abstimmung, welcher sich der Verwaltungs - Aus\{chuß) wie bei den vorhergegangenen, ebenfalls enthält, das Resultat, daß der Verwaltungsauëshuß einstimmig aufgefordert wird , gegen die Staatsregierung, resp. gegen die fiskalische Verwaltung auf Auszahlung der statutenmäßigen Bauzinsen klagbar zu werden. j
QZum siebenten Gegenstand der TagesSordnung/ die nöthig gewor- dene Verausgabung einer neuen Serie von Dividendenscheinen zu den Stammaktien betreffend, beschließt die Generalversammlung einstimmig; daß die bisherige Praxis , nach welcher die Unterzeichnung der Doku- mente in einem Facsimile der Unterschriften bestand, beibehalten wer- den soll, nachdem der Staatskommissarius die Frage, ob das Facsimile ausreichend sei oder niht, mit Rücssicht auf die Bestimmungen des Statuts als eine zweifelhafte erklärt und deshalb, sowie im Hinblidck auf das Objekt sih dahin ausgesprochen hatte, daß cr einen desfall- sigen Beschluß der General-Versammlung, es bei dem bisherigen Ver- fahren zu belassen, nicht entgegentreten wolle.
Indem der Aktionär Herr Dr. Herßog aus Frankfurt eine bereits von dem Herrn Dr. Reinganum gestellte Interpellation wieder auf- nimmt, richtet derselbe an den Verwaltungs-Auss{huß das Verlangen, seine einzelnen Mitglieder darüber zu befragen, ob dieselben bei oder vor Einforderung der vierten und resp. fünften Ratenzahlung auf das Stamm-Kapital auch außeramtlich nicht davon Kenntniß erlangt hätten, daß der Königlichen Direktion die Unzulänglichkeit des statutenmäßigen Bau-Kapitals bekannt gewesen sei. Der Aus- {uß lehnt es nah vorheriger Berathung in scinem Collegio ab, dergleichen Anfragen an seine Mitglieder zu stellen, indem er hervorhebt, daß. sich bei dem von der Versammlung bereits beschlossenen gerichtlichen Vergehen die nöthige Gelegenheit er- geben werde, alles Dasjenige zu erfahren, was seinen Mit- gliedern über die angeregte Frage bekannt sci.
Auf die von dem Aktionär Herrn Dr. Hornfeck aus Frankfurt gestellte Jnterpellation, ob der Aus\chuß heute Über das Resultat seiner Untersuchungen Bericht erstatten werde, welche er an Stelle der früher von der Generalversammlung ernannten Revisionskommission dahin gehend übernommen habe, weshalb das Stammkapital der Gesellschaft gänzlich verloren sei, bemerkt der Vorfißende, daß er Gelegenheit haben werde, \sich hierüber bei Pos. 8 der TageSordnung auszusprechen.
Der Vorsißende verbreitet \sich demnächst ausführlich über die Lage und die Resultate des Bau-Revisionsgeschäfts, soweit dasselbe bis jeßt gefördert ist, sowie über die hiermit im Zusammenhang stehende Stellung des Aus\{u}es resp. der Gesellschaft zur Staats- Regierung und zur fiskalishen Verwaltung.
; Pp Beantwortung der vorerwähnten Jnterpellation geht er auf die Begründung des Unternehmens zurück und weist unter Bezug- nahme auf die von dem früheren provisorischen Komite - bearbeitete Denkschrift nach, daß wegen ciner um weit über 100 Prozent unrich- tigen Einschäßunig der Betriebs-Ausgaben sih {on damals habe über- sehen lassen, daß ein Anlage-Kapital von neun und resp. eilf Millio- nen Thaler einen Zinsertrag von nur fünf Prozent nicht habe erlangen können. Er bemerkt; daß es auffällig erscheine, daß man diesen Fehler bei der Prüfung der Rentabilität und Solidität des Unternchmens im Königlichen Handels - Ministerium nicht entdeckt habe, was doch um so leichter hätte geschehen können , als an jener Stelle die Betriebsunkosten der Königlichen Saarbrücker Bahn und der sonstigen preußischen Bahnen nicht unbefannt gewesen seien, daß nun aber, woecil. demnächst die Bau - Ausführung einen fast dop- pelt so hohen Kostenaufwand, als ursprünglich vorgesehen, ver- ursacht habe, es leicht erklärlich sei, daß auf das Stamm- Kapital eine Rente nicht entfallen könne. Der Herr Staats - &Kom- missarius nimmt Veranlassung, in Bezug auf diese Darstellung des Vorredners zu bemerken y daß er gegen eine Behauptung, als wenn der Herr Minister seine géseßmäßigen Obliegenheiten nicht erfüllt habe, Verwahrung einlegen müsse, worauf der Vorsißende entgegnet, daß er in seiner vorstehenden Darlegung einen Grund zu einer solchen Ver- wáhrung nicht glaube gegeben zu haben.
In woeiterer Ce r des Ergebnisscs der Bau-Revision führt derselbe an, daß der Abschluß für den Titel 1. der Rechnung: Grunderwerb, nah der Ansicht des Ausschusses bis jeßt eine Ueberschreitung von 1,083,558 Thaler ergeben habe, wobei er jedoch ausdrücklich bemerken müsse, daß diese Zahl sich nach Einholung der Gegenbemerkungen und Motivirungen der Königlichen Direktion, #o wie nach Erledigung des im §. 3 des Staatsvertrags vorgesehenen Verfahrens noch reduziren könne. Der Vorsißende hebt weiter hervor, daß sich die sachliche Baurevision Überhaupt als eine gänzlich unnöthige herausstellen würde, wenn der §.. 3 des mit der . Staatsregierung abgeschlossenen Vertrages diejenige rechtlihe Wir- fung haben sollte, daß der Herr Handels - Minister in Be- ziehung auf die formelle und materielle Revision der Rech- nungen über die Differenzen zwischen der Königlichen ODirek- tion und dem Verwaltungsauss\chusse resp. der Gesellschaft zu ent- scheiden habe. Da nach Einholung verschiedener juristischer Begut- achtungen aber die Rechtsgültigkeit dieses Paragraphen erheblich an- gezweifelt werde, so, liege es in dem Interesse der Gesellschaft, durch Herbeiführung eines richterlichen Urtheils über den Sinn und die Absicht dieses Paragraphen sich klar zu werden, und es könne hierzu der spezielle Fall der Ueberschreitung der Bau- Ausgabe bei dem Grunderwerb den nächsten Anlaß bieten. Der Herr Staats - Kommissarius entgegnet hierauf, daß seiner Ansicht nach die Rechtsgültigkeit des §. 3 des Staatsvertrags und die Befugniß
des Herrn Ministers, endgültig zu entscheiden, nicht angezweifelt w ; den könne, und daß er auch in diesem Falle von jedem pro E Vorgehen abrathe 1 prozessualiscchen
Bevor in
der Beschlußfassuug Aktionär ger Dr. i
Bewrvandtn
ührung der dem Aus\chuf}s
n müsse. dieser Angelegenheit die Fragestellun i ; an die Versammlung geschieht 1 Ensidilih . Herßog aus Frankfurt die Anfrage , welch t es init der Verbrennung verschiedener Akten der Rhein. Nahe-Eisenbahn im Direktionsgebäude zu Saarbrücken habe und oh ih aus Anlaß dieses Vorfalls etwa Schwierigkeiten bei der Dur, e obliegenden Revisions-Arbeit ergeben hätten,
Der Vorsißende bemerkt,
Statuts dem Verwaltungs
werde, in dieser
Aktionäre bestmöglichst zu wahren. Direktion bemerkt, daß am 31. August 1865 auf dem Boden des Direktionsgebäudes zu Saarbrücken ein Brand bei welchem allerdings verschiedene Akten zu Grunde gegangen seien, daß er im Uebrigen seine Bemühungen auf Herbeischafsung der ver langten Kostenanschläge fortseßen werde , daß indeß, falls dieselben
resultatlos blieben, nur angenommen werden könne, daß auch jene
| } 4 daß Über den Brand selbs etwas Näheres | ihm nicht bekannt sei, daß indeß wegen der angegebenen Zerstörung mehrerer Stücke sih hier und da Schwierigkeiten, wenn au nit | gerade unüberwindbarer Art, ergeben hätten. größeren Bedeutung sei für den Aus\{huß aber di nochmalige Vorlage derjenigen Kostenanschläge seitens der Königlichen Direktion in Erfüllung des Gesellschafts, ; -Aus\huß vor Beginn der Bauausführung unterbreitet werden mußten und nah dem Protokolle auch unter, breitet worden sind. Auf den weiteren Antrag des Jnterpellanten, der Ausschuß ‘solle die erforderlihen Vorkehrungen treffen, daß sofort über diejenigen Punkte, welhe durch den Verlust der Akten nicht genügend dargelegt werden könnten, material, speziell durch gerichtlihe Beweiserhebung , durch Vernehmung
Anschläge bei diesem Brande zerstört worden seien.
Der Vorsißende bemerkt weiter, daß die erwerb am Schlusse des Jahres 1868 auf 2,054,480 Thaler nachgewiesen das unter Vorbehalt der Modifikation gegeben:
seien, daß somit gegen Ueberschreitung von p. p. 100 Prozent statt
Revisionsresultat eine
gefunden habe.
Der Staaté-Kommissarius erklärt hierauf, daß die nachträglide Abschäßung, durch welche jene Ueberschreitung festzustellen versucht wor den, nicht geeignet sei, zu konstatiren, mit der gehörigen Vorsicht und Gewandtheit V diese Abschäßung unter ganz anderen Bedingungen attgefunden habt
erb zur Zeit des Bahnbaues vorgeherr\{! erhebliche Stcigerung des Werths des Grund l 0 ; und daß ferner diejenigen Wirthschaft8erschwer- nisse niht wohl jeßt mehr abgeshäßt werden fön Bahnbau zur Folge habe. Er glaube daher, daß es werde, die beabsichtigte Klage, selbst sofern sie zulässig sein so igsten die erforderlichen Beweise / beschließt einstimmig, daß der erschreitungsbetrag von der Königlichen Staats-Regierung resp. der fiskalischen Verwaltung zu Gunsten der Gesellschaft vom
als welche bei dem Grunderwer haben, wo stets eine und Bodens stattfinde,
begründen und am wen Die Versammlung gestellte Ueberschre
Verwaltungs-Auëschusse eingeklagt werden solle.
Durch den Vorsißenden wird ein Friedheim aus Berlin zur welcher dahin geht, die Genera
Sdcchlußsaÿß des
der Bahn wohnen«; — ein solcher Antrag eine
Aufnahme sindet.
Zur Erledigung des theilt der Vorfißende mit,
Ausschusses, die Herren Neuwahl in der Weise
Herr Maximilian Kaul
menden und für die zwei nah geshehener Ver
ba
1
Kau
mit 678 Stimmen
neunten Gegenstandes der Tagesordnun
daß nah der Amtsdauer die Mitglieder dé
[ und Berger, ausscheiden, für rvelche cin! My ' stattzufinden habe, daß für ersteren ein Mit glied, das seinen Wohnsiß in der Stadt Kreuznach resp. Kreuznach, und für den leßteren ein Mitglied, das seinen Wohnsiß i dem zwölfmeiligen Umkreis der Bahn habe, gewählt
Als Resultat der in Uebereinstimmung mit §.
geschehenen Abstimmung für diese Wahlen ergiebt f daß für erste} von ebenso viel Stif | : ite Wahl Herr Reinhold Berger mit glei Stimmenzahl wiedergewählt worden sind. Die Gewählten erflärit fündigung dieser Resultate, daß sie die auf f
gefallene Wahl h1ermit annehmen.
Da weitere Gegenstände zur Verhandlung nicht vorlagen, den Vorsißenden mit einer, der Vorschrift 1} “entsprechenden Aufforderung geschlossen, wel nmeldungen zur Theilnahme an der Unterzeichnung des Protokoll
die Versammlung durch g: der Statuten en
nicht zur Folge hatte.
“ Das vorstchende Protokoll ist nah geshehener Vorlesung zu Zeichen der Anerkennung von dem Kommissarius der Regierung ul! Vorsißenden der Königlichen Gilenvaun- Drei oi Herrn Regierunq Rath Pape, dem Vorsißenden und den übrigen Mitgliedern des Verwaltungsausschusses wie folgt unt
zeichnet worden :
Berger. Cetto.
Pape.
P. Engelmann. G. A. Böcking.
Kaul,
. Kumhbruch. Jos. Stö ck.
Von einer erhebli e Unmöglichkeit G zu erlangen, welhe
anderweites Beweis, l namentli der betreffenden Beamten, herbeigescha}t werde, bemerkt der Vorsißende, daß der Aus\{uß es sich an Beziehung die Jnteressen der Gesellschaft und der Der Vertreter der Königlichen
elegen lassen sein “ Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem evan-
attgefunden habe,
Kosten für den Grund-
daß bei dem Grunderwerb nit ahren wurde, da
nten, welche der nicht möglich sein
u führen, du täc fest
n Antrag des Aktionärs Herrn Kenntniß der Versammlung gebra! [versammlung wolle beschließen den | F. 36 des Statuts, welcher lautet: des Verwaltungs-Ausschusses dürfen nicht weiter als zwölf Meilen reichen. Nachdem bemerkt worden, derung des Statuts involvire und de halb nach §. 21 des Statuts in dem Einberufun s\chreiben zu! Generalversammlung angedeutet werden müsse, \o erflá
steller sich mit der Versicherung zufri Tageëordnung der nächstfolgenden G
» Die Mitglieder |
erklärt der Antray eden, wenn sein Antrag in di eneralversammlung der Aktionar! F
dem Kreis
werden müsse. 34 des Statul!
em Protokollführer, sowie vo!
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 24 Sgr.
Preußischen Staats - Anzeigers: Behreu - Straße Nr. fla,
: t beträgt fl Thlr. A F o * Alle Posi - Anstalten des In- und 0s Pir das Vierteljahr. Königli ch P reuftischer L trauen t dn
Ecke der Wilhelmsstraße. r —
Se. Majestät der König haben Allergnádiíigst geruht:
Berlin, Mittwoch den 7. Juli Abends
Das den H
erren Edmund Thode und Knoop in
Dem Kreisgerichts-Rath Westermann zu Duisburg den Dresden unter dem 1. Dezember 1867 ertheilte Patent
gelishen Pfarrer Richter zu Karschau im Kreise Nimptsch, dem Bürgermeister StÜw e zu Borgentreich im Kreise Warburg, dem Rentner und Beigeordneten vom Rath zu Duisburg
Kreise Wehlau den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; dem vormaligen Präsidenten des Obergerichts zu Hilde8heim, Ober- Gerichts-Direktor Flöckher, den Königlichen Kronen-Orden weiter Klasse; dem Obergerichts-Anwalt und Land-Syndikus,
ath Illing zu Hildesheim, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Marine - Zahlmeister I, Klasse Will zu
vogt Ahrens zu Nienburg a. d. Weser und dem Kasernen- wärter Frick zu Andernach, das Allgemeine Ehrenzeichen; \o-
wie dem Schiffs-Baumeister Weiß zu Rathenow, im Kreise
Westhavelland, dem Ackerer Breuer zu Strauch, im Kreise c : Montjoie, und dem Webergescllen Meyer zu Nowaweß bei T E. E
der durch Zeichnung und
eine Reinigung8maschine für Wolle und Baumwolle in Beschreibung erläuterten Zusammen-
und ohne Jemand in der Benußung bekannter Theile
| chränken, und dem Hospital - Oberförster Viegens zu Klein Nuhr im | ist aufgehoben.
Das dem John Williamson zu South-Shields in Eng- land uter dem 5. Oktober 1867 ertheilte Patent auf ein neues und eigen von rohen Sodalaugen, bekannter Theile zu beschränken,
Danzig den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse ; dem ersten ist aufgehoben. Piqueur Salomon zu Klein-Glinicke bei Potsdam, dem Gerichts- Bekanntmachung,
thümliches Verfahren zur Reinigung ohne Jemand in der Anwendung
betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma »Gladbacher Aktien-Bau-Gesellschast« mit dem Sige zu M. Gladbach Des Königs Majestät hab
869 die Errichtung »Gladbacher Aktien-B
errichteten Aktien-Gesellschaft.
en mittels Allerhöchsten Erlasses einer Aktien - Gesellschaft au-Gesellschaft« mit dem deren Statut vom 1. Mai 1869 Allerböchste Erlaß nebst" dem att der Königlichen Regierung
Potsdam, die Rettungs-Medaille am Bande ; und 1564 | E, Dem Geheimen Regierungs-Rath Pipe c im Ministerium ise n E M gert | ur
L Innern den Charakter als Ober - Stiftshauptmann zu | Statute wird durch das Amtsbl
ia La: zu Düsseldorf bekannt gemacht werden.
Den Professor Dr. Kayser an der Theodorianischen Lehr- anstalt in Paderborn zum Seminar-Direktor zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Eisenbahn - Bau - Inspektor Blu menthal zu Hannover ist nach Bromberg verseßt und demselben die
e i ti Ober - Betriebs- | katholischen Schullehrer- Verwaltung der 2. Abtheilung der dortigen er O A,
Inspektion der Ostbahn, vorläufig kommissarish, Übertragen
Berlin, den 29. Der Minister für Handel, C Gewerbe und öffentliche Arbeiten. des Jnnern. Im Auftrage: Herzog.
Ministerium der g
Juni 1869.
Der Minister Im Auftrage: Bitter.
eistlichen, Unterrichts - und
Medizinal - Angelegenheiten.
Dem Seminar-Direktor Dr. Kayser is die Leitung des Seminars zu Büren übertragen.
Klasse Schmidt zu Frankfurt a. M.
orden. Der bisherige Verwalter dieser Stelle , Königliche | ist zum Kreis-Thierarzt des Kreises Frankfurt a. M. ernannt
Eisenbahn - Bau - Jnspektor Schmeißer/ ist von Bromberg worden.
nach Hannover verseyt und mit der kommissarischen Verwal- tung der Ober - Betriebs - Inspektorstelle bei der Hannoverschen
—
Berichtigung.
In der gestrigen Nr. 155
Staatseisenbahn betraut worden. Spalte 2, Zeile 14 von oben
Der Königliche Eisenbahn-Bau-Jnspektor Reitemey er zu Zeile 42 von ob
Göttingen ist mit der fommissarishen Verwaltung der für die unter der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover stehen- den Bahnstrecken: Northeim-Nordhausen und Herzberg-Baden- hausen in Nordhausen zu errichtenden Betriebs-Inspektorstelle beauftragt worden.
Finariz- V
des Staats-Anzeigers ist S. 2725 nun ftatt nur und Spalte 2,
en minder statt wieder zu lesen.
Tinisterium.
VekanntmaQUung
In Gemäßheit des Y. 8 1867, betreffend die Abhülfe
Dem Herrn Antoine Bonnaz zu Paris is unter dem | Königsberg und Gumbinnen
3, Juli 1869 ein Patent - Samml. S. 1929) w auf Vorrichtungen an einer Stickmaschine zur Führung des |} bracht, daß am 30. Juni d. zu stickenden Stoffes nach verlangten Mustern, in der durch | scheine im Umlauf sich :
Berlin, den 3. Juli 1869.
Modell, Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen ZJU- sammenseßung und ohne Jemand in der Benußung befkann- ter Theile zu beschränken J auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Bei der heute A Königlicher Klassen-Lotterie siel
ird hierdurch Y j i d. J. 2,218,912 Thlr. Darlehnskassen- befunden haben.
des Gesezes vom 23. Dezember des in den Regierungsbezirken herrshenden. Nothstandes (Geseß- ch zur öffentlichen Kenntuiß ge-
Der Finanz-Minister. Im Auftrage: Guenther.
Das dem Kaufmann I. H. F. Prillwiy in Berlin unter auf Nr. 21,310. 1 Gewinn
dèm 20. März v. J. ertheilte Patent 4 Gewinne zu 500 hlr. auf kombinirte hydraulische Pressen zur Herstellung verzinnter und 79,797, und 2 Gewinne
Bleiröhren in der durch Zeichnung und Beschreibung nachge- | 92,062. H Berlin, den ‘.
_wiesenen Zusammensezung ist aufgehoben.
3435
Königliche Genera
Thlr. fielen auf zu 100 Thlr. auf Nr. 50
Juli 1869.
genen Zichung der 1. Klasse 140sler
der Hauptgewinn von 5000 Thlr. von 1200 Thlr. auf Nr. 82,189. Nr. 16,145. 61,109. 78,413 699 und
l-Lotterie-Direftion.