1869 / 159 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Hamburg noch ein neuer Zoll, der 4dîle, hinzu, den König Christian IV. von Dänemark in Glückstadt el enmächtig erhob und troß des energischen Widerstandes der Hamburger und der Protestationen der Kurfürsten von Brandenburg bis zum Jahre 1645 behauptete. S 2E

Der Verfall der Reichsverfassung nah dem westfälischen Frieden begünstigte die Handelspolitik, welche die Reichsstände an der Elbe von jeher gegen die Elbschisfahrt beobachtet hatten. Die Zölle wurden andauernd gesteigert und sogar neue Stapel- rechte geltend gemacht, Dex Herzog von Braunschweig-Lüne- burg seßte zu Harburg cin Stapelrecht für Getreide und Holz dur und Magdeburg sperrte den Skron, wle Eingangs ere wähnt, nun au den lursächsishen Schiffern. Jm I. 1669 fand wieder eine Tagfahrt kurbrandenburgischer, braun}chweigl- scher, mecklenburg-s{hwerins{er und güstrowscher Abgeordneten zu Hamburg statt. Veranlassung dazu waren theils der Elb- zoll, welchen der Herzog Christian von Mecklenburg seit eimgen Jahren in Dömiy erhob und ungeachtet der drohenden Haltung des Kurfürsten Friedrih Wilhelm von Brandenburg nicht auf- geben wollte, theils Zollerhöhungeun , welche dexr Herzog Julius Franz zu Lauenburg hatte eintreten lassen. Die Konferenz ergab abermals kein Resultat und erst als Kurfürst Friedrich Wilhelm die Vorbereitung und Leitung ciner neuen Tagfahrt 1672 selbst 1in_ die Hand nahm, gelang die Aufhebung des dömißer Jolles und die Abstellung einzelner Mißbräuche und Behinderungen der Schiffahrt. Weitergehende Anträge des Kurfürsten, wie, seinem Beispiel folgend, die Zölle wenigstens versuch8weise auf 2 bis 3 Jahre herabzuseßen, scheiterten an dem Widerspruch der übrigen Reichsstände, ja selbst die Abhülfe sehr gefährlicher Uebelstände, wie der Einbruch des Elbufers bei Rogäß, wurde bis auf un- bestimmte Zeit ausgeseßt. H i

Die Reihenfahrt zwischen Berlin und Hamburg wurde im Jahre 1699 brandenburgischerseits so geregelt, dap an beiden SJrten die brandenburgishen Schiffer mit den hamburgischen gleichberechtigt waren und alkernirten. Indessen auch gegen dieses Abkommen suhte Hamburg von Zeit zu Zeit sein Stapelrecht geltend zu machen. Jn Folge eines derartigen Streits hob König Friedrich I. im Jahre 1712 die Reihefahrt auf. Zwar wurde dieselbe im Jahre 1714 wieder hergestellt , aber das sog. jus constringandi oder praeternavigandi, welches Preußen Ham- burg gegenüber bean}pruchte, gab fortdauernd zu Konslikten Veranlassung. Schon im Jahre 1716 erneuerte König Friedrich Wilhelm 1. ein Edikt vom Jahre 1707, welches den preußischen Schiffern bei s{werer Strafe verbot, sich den der Freiheit der Stitiabei und des Commercii zuwiderlaufenden Anordnungen des Magistrats zu Hamburg zu fügen.

Die Schiffahrt auf der Oder war zwar dadurch mehr be- günstigt, daß der Uferbesiÿ wentger zerstückelt war als an der Elbe, aber auch an der Oder fehlte es nicht an Zollstätten, und Frankfurt und Stettin nahmen zu einander und zu der Scbiffahrt hier dieselbe Stellung ein, wie dort Magdeburg und Hamburg. Noch im J. 1816 wurden auf der Oder bei Fürsten- berg, Crossen, Aurith, Frankfurt, Cüstrin, Hohensaaten, Schwedt, Garz und Stettin Zölle erhoben, abgesehen von den Kommunal- und Privatzöllen. Frankfurt a. O. hatte von Alters her ein Niederlagsrecht für alle Kaufmann®8güter , welche auf den Straßen an beiden Ufern der Oder zwischen Böhmen, Schlesien, der Lausitz einerseits und Pommern und Polen andererseits verkehrten. Im J. 1588 wurde dieses Monopol sogar auf die auf der Spree shwimmenden Güter ausgedehnt und erst im I. 1658 gelang es den Remonsirationen der Räthe von Berlin und Cöln, diese beiden Städte von dem frankfurter Niederlags- zwange zu befreien. Stettin sperrte kraft seines Stapel- rechts im J. 1571 die Oder für alle frankfurter Schifser, in Folge dessen Kurfürst Johann Georg im J. 1572 alle Ausfuhr nah Stettin verbot. Die beiden Städte strengten Prozesse vor dem Reichsfkammergericht an, aber erst im J. 1723, nachdem Stettin preußisch geworden war, gelang es dem König Friedrich Wilhelm 1. diesen Streit zu vergleichen. Einer jeden der beiden Städte wurde das Stapelrecht für Eisen, Leinsamen und Thran anerkannt, im Uebrigen aber wurden Schiffahrt und Handel im Wesentlithen freigegeben. Berlin nahm an den Vortheilen dieses Vertrages, der den Stettinern auch den Warthestrom salvo jure der Frankfurter eröffnete, Theil. So war es den Bemühungen des Königs gelungen, die Schiffahrt auf der Oder und benachbarten Gewässern wenigstens für die wichtigsten Handelspläte frei zu machen.

Bekanntlich fand das Prinzip der freien Flußschisfahrt erst im pariser Frieden von 1814 internationale Anerkennung. Aber selbst die deutshe Bundesafkte von 1815 ließ das Stapel- recht und den gezwungenen Umschlag noch da fortbestehen, wo es für Schiffahrt und Handel im Allgemeinen nüßlich sei. Da solche Verhältnisse nirgends obwalteten, so hob die Elbschiffahrts- afte vom 23. Juni 1821 mit den Elbzöllen alle an der Elbe

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bestandenen Stapel- und Zwangs-Umschlagêrechte au8snahmél auf. Die Oder-Binnenzölle waren bereits durch die Verord, nung vom 11. Juni 1816 beseitigt worden.

Die preußische Landwirthschaft im Jahre 1868, (S. die Bes. Beilage zu Nr. 147 d. Bl)

[I],

Die Bodenbeschafsenheit Hannovers wird in der ein, gehendsten Weise besprohen. Die vorliegenden Mittheilungey zerfallen in 4 Abschnitte, welche die Bodenverhältnisse de Fürstenthums Lüneburg, des Fürstenthums Göttingen: Grubenhagen, des Fürstenthums Osna brück Und endli des Herzogthums Arenberg-Meppen und die Grafschaften Bentheim und Lingen behandeln.

Das Fürstenthum Lüneburg ist im Ganzen ein Tief land und Abschnitt der ausgedehnten Ebene, welche, von dem Harze und dessen Nebengebirgen sich absenkend, von der Elk und Weser eingeschlossen wird und nach Norden hin eine imme piedrigere Lage einnimmt, bis sie fich in die Dünen der Nord see verliert. Der aufgeschwemmte Boden dieser Ebene, eing jüngeren _Erdoberflächen-Bildung angehörig, besteht vorherr \hend aus weißem Quarzsande und is} in mehreren Gegenden

mit Trümmern erratischer Blöcke besäet, welche wahrscheinli

durch Eisgeschiebde aus dem Norden herabgeführt wurden.

In der Richtung von Südost nach Nordwest zieht si pa: rallel mit der Elbe ein Landrücken hin, welcher die Wasser scheide des aufgeschwemmten Landes bildet und dasselbe in zwei ziemlich gleiche Hälften theilt. Auf der einen Seite dedont sig der Landrücken nach der Elbe, auf der anderen nach der Alle ab. Dieser aus groebem Quarzsande in mächtigen Lagern be siehende, jedoch nirgends sich bedeutend erhebende Höhenzug be ginnt östlich an der altpreußischen Grenze, im Amte Jsenhagen, durchschneidet den nördlichen Theil desselben Amtes, die west liche Seite des Amtes Oldenstadt und die Nordspiße des Amte Celle, zieht sich durch cincn Theil des Amtes Medingen und

das südliche Ende des Amtes Wiesen a. d. L. hin und geht dann

in den Landdrosteibezirk Stade. Nördlich von der Wasserscheid ist im Allgemeinen der Boden höher, wärmer, mergelig und weniger eisenhaltig, die Bäche und Quellen haben besser Wasser, auch finden sich wenig Moore und überhaupt weni) saurer Boden. Südlih von dem Höhenzuge hat der Boden nur ein geringes Gefälle, ift kälter, eisenhaltiger und saure, der Sand is feuchter und haidhumoser, das Quellwasse s{lechter, die Höhen sind arm an Mergel, dagegen viele und beträchtliche Moore vorhanden.

Vom landwirthschaftlichen Standpunkte aus ist der Boden allgemein einzutheilen in Mar s{ und Gee s.

Die Mar \ch liegt in den Flußthälern der Elbe und All« und der in diese sich ergießenden bedeutenderen Nebensflüsst Sie wurde durch fein ges{lemmten Lehm und Thon gebilde) welchen die Flüsse aus ihren oberen Stromgebicten herabführten und in den Thälern da, wo diese flach und weit werden, nad und nach abseßten. Die Elbermarsch in den Aemtern Gâr tow, Dannenberg, Bleckede, Lüneburg, Neuhaus i. L., Wiesen a. d. L. und Harburg besteht entweder aus strengem schwarzen, braunem und blauem Klay, welcher zwar guten Weizen und Hülsenfrüchte, aber nicht so guten Hafer und Gerste, Roggel fast gar nicht trägt, oder aus stark mit Sand gemengtem Klay welcher gewöhnlich alle Kornarten in lohnender Menge und Güte bringt. Die Jeetel-Marsch in den Aemtern Büchow und Dannenberg besteht, besonders in dem ersten Amte, aus einen humusreichen Sandlehm ; hier ist Winterweizen dîe Hauptfrud!. Die Marsch an der Aller und Leine folgt dem Laufe dieset Flüsse zu beiden Seiten in einer Breite=von '/, bis "/, Stund! in dem Amte Ahblden. i

Der Geestboden des Fürstenthums liegt da, wo er di Marsch zunächst begrenzt, wenigstens nur wenige Fuß höher als diese und erhebt sich allmählihch hier und da; von det Elbermarsch is jedoch die Ansteigung der Geest auch bedeuten der. In der Allergegend besteht diese niedrige Geest gewöhn lih aus einer bis zu 18 Yoll tiefen Lage feinen lehmhalkig( s{chwarzen, fumosen Sandes, hin und wieder aus Lehm und lehmigen Sandboden mit geringem Humußsgehalte.

In weiterer, oft mehrere Stunden betragender Entfernunÿ wird” die niedrige Geest von der hohen Geest eingeschlosse welche hügelig, 100 bis 200 Fuß höher als die Marsch ist aut Lehm, Mergel und Sandiager besteht und voller Steingeröllt ist, Jn den verschiedenen Geestgegenden lassen si folgend einzelne Bodenarten unterscheiden: Jm südlichen Theile Des

Landdrostei-Bezirks findet man kalkhaltigen milden Thon und

Lehm, strengen Thonboden, niedrigen und feuchten Lehmboden,

lehmigen Sandbodeñ, feuchten Sandboden, trocknen und feinen Sandboden. Der Strich: Landes nördli von dem eben be- schriebenen bis zur Aller, und zwar dessen ösilihe Hälfte, ent- hált vielen Sand, hat aber durch Strömungen aus dem nahe- liegenden UebergangLgebirge gute Erdtheile erhalten, so daß selbst Marschland sich daselbst gebildet hat. Der un- tere Theil des linken Allerufers dagegen , westlich von der Aue, hat eine bedeutend geringere Bodenbeschaffenheit und überhaupt schlechtere Verhältnisse. Der beträchtliche Streifen, zwischen dem oben gedachten Landrücken und dem rechter Aller- ufer, sowie der unmittelbar an die nördliche Seite des Land- rückens angrenzende Landsirich ist einer der s{lechteren Theile des Landdrostei-Bezirkes , indem der Boden größtentheils aus mächtigen Quarzsandlagern mit vielen Niederungen von ge- ringem Gefälle besteht. Von etwas besserer Beschaffenheit ist eine aus ziemlich letten- und lehmartigem Boden bestehende Hügelreihe, welche durch den eben beschriedenen Landstrich fich binzieht, In der Richtung von Südosten nach Nordwesten (dur Theile der Aemter Büchow , Oldenstadt , Medingen, Wiesen a. d. L. und Harburg nach dem Anite Thostadt) zieht in einer Hügelreihe cin Strich guten Lehmbodens, mil nord- östlicen Seitenarmen (dur dic Aemter Medingen, Bleede, Ljineburg und Wiesen a. d. L.). Zwischen diesen Lehmstrichen und der Elbmarsch befindet sich eine Reihe beträchtlicher Sand- hügel, mit Lehmboden abwocchselnd, an deren Fuße manche Brücke den Uebergang zur Marsch bilden. |

Das Fürstenthum Göttingen-Grubenhagen bildet den gesammten südlichen, durch das Herzogthum Braunschweig von dem Hauptkörper getrennten Theil der Provinz Hannover. Der allgemeine orographische Charafter dieses Gebietes ist der eines Hügellandes, das sich in seinen höchsten Punkten, im Harze und im Kauffunger Walde, bis Über 1900 Fuß crhebt. Der Hauptfluß des Bezirkes, die Leine, dur) ihre breite, mit frucht- baren Alluvionen erfüllte Thalweitung von größter Bedeutung für den Anbau des Bezirks, theilt diesen in ihrem geradlinigen, von Süd nah Nord gerichteten Laufe, in zwei ziemlich gleiche Hälften , die auch in ihren Höhenverhältnissen große Achnlich- feiten bieten. Diese Aehnlichkeiten zeigen die beiden Hälften nit nur in ihren äußeren, sondern auch in ihren geognostischen Bildungen. Das Leinethal ist mit Keuper erfüllt, der sih auf beiden Seiten dem Muschelkalke anlegt und oft ziemlich hoch an den Bergen hinaufzieht. Der Muschelkalk bildet auf beiden Seiten einen breiten , die Leine in ihrem Laufe verfolgenden Gürtel , auf dessen Grenze sich dann auf beiden Seiten in breiter, den übrigen größten Theil des Fürstenthums erfüllen- der Masse der bunte Sandsiein ausdehnt, der um Nordosten durch einen langen Streifen der ZJechsteinformation begrenzt, im Westen aber durch die Weser nur unterbrochen wird.

Im Leinethale oberhalb und unterhalb Göttingen haben reichliche, aus dem Muschelkalk hervortretende Quellen mit starkem Kalkgehalt bedeutende Lager von Kalktuff abgelagert, der namentlich bei Leeglern massenhaft gewonnen wird, um als trefflihes Baumaterial und zum Mergeln der kalkarmen Felder besonders im Solling benußt zu werden, und der da- durch für die Bodenkultur des Bezirks eine große Bedeutung

gewonnen hat.

Nässe, der aber hier durch die fasi allenthalben günstigen Vor- fluthsverhältnisse, durch offene Gräben oder dur Drainage leiht abzuhelfen nd die au {hon größtentheils beseitigt ift. Das Fürstenthum Osnabrück is einer längeren Be- sprehung unterworfen, welche den geographischen, geognosti- schen und agronomischen Verhältnissen Genüge thut. Da der vorliegende Jahresbericht jedoch eine vorzugsweise land- wirthschaftlihe Tendenz hat, so müssen wir uns auf das- jenige beschränken, was sich inbbesondere auf den Werth und die Beschaffenheit der Bodenkrusie bezieht , die besonders agro- nomischen Zwecken dient. Das Orninggebirge zcigt in Folge der Verwitterung des Kalksteines und des thonigen Sandsteines einen guten Waldboden. Von dem Orning zweigt sich nah Wesien ein Höhenzug ab, der auf feiner westlichen Seite einen fruchtbaren Boden bietet, wie bei Dissen, Hilter, Rothenfelde, aber weiter westlich bei Laar und Glan- dorf in den Sandboden der münsterschen Ebene übergeht. Von den Quellen des Uhlbachs, der Hase und Düte dehnt fich über 6rd Riemêloh, Neuenkirhen, Wellingholzhausfen, Borgloh, Holte, Achelriede und Bissendorf eine hügelige Landschaft aus, welche durch viele thonige und mergelige Abshwemmungen von den Höhen eine bedeutende Fruchtbarkeit erhalten hat. Der schwere Boden eignet sich zum Anbau aller Kulturpflanzen, namentli des Flachses, Weiter nah Westen verflachen si die Höhen immermehr, welche zum Theil gut bewaldet sind und einen ergiebigen Garten- und Feldboden zeigen. Jn der durch die Oesede und den Goldbach gebildeten Halbinsel sind die Hügel nur sparsam an ihren Abhängen bewaldet und auf den Höhen zeigt sich nur krüppliches Nadelholz und Haidekraut, das anlicgende Feld weist jedo einen guten Ackerboden auf. Die beiden Ufer der Else zeihnen sich durch Fruchtbarkeit aus, welche sich auch über den Rand des anliegenden Flachlandes des Amtes Wittlage-Hunteburg, sowie über Bakhausen, Lin- torf, Essen und Osterkoppeln erstreckt. Früher muß si ein See in dem Werra-, Esse- und Hasethal ausgebreitet haben. In diesem haben sich die fetten Abschwemmungen der Hügel abgelagert, wodurch die große Fruchtbarkeit des Amtes Grönen- berg entstanden ist. Der Absluß des Sees bei Gesmold oder Biesendorf ließ in seinem raschen Laufe diese Ablagerung im Osnabrücker Thale nicht zu, weshalb auch dort eine geringere Fruchtbarkeit herrscht. Das Becken von Osnabrück is von einem Kranze von Muschelkalk und Keuperhügeln umgeben, deren Oberfläche durch Verwitterung und langjährigen Anba in einen mergeligen oder thonigen, nicht unergiebigen, ja selbst fruchtbaren Boden umgewandelt is. Die Hase theilt sich in ihrem nördlichen Laufe in mehrere Arme und fließt durch ein sandig-lehmiges Gelände, welches durch die Anshwemmungen des Flusses zu einem ergiebigen Acker- und Wiesenlande ge-

| worden ist. Aus8gezeichnet ist durch Fruchtbarkeit die Gegend

und physikalishen Beschaffenheit nach der Gesteinsformation, | aus deren Verwitterung er entstanden ist, und sind daher hier |

böden vornämlich zu unterscheiden. Der erstere, vorherrschend

in den Aemtern Rheinhausen, Göttingen, t mit vorwiegendem Kalkgchalte, ist auf den Höhen n mit Kalksteingeröllen vermischt, in den Niederungen immer noch bindend, aber doch stellenweis ohne Steine, den Höhen ausgewaschenen Kalksand milde, fruchtbare, leicht zu bearbeitende Ackerkrume bildend. An den nördlichen Abhängen

der Kalksteinformation befinden sich oftmals Hungerquellen,

welche die Fruchtbarkeit und Beackerung des Bodens häufig beein- ' sehr s{hwierig wird. Nur diejenigen Theile, in welchen durch

Bach- und Fluthrisse Gesteinschichten aufgescblossen sind oder

träcbtigen, zumal deren Ableitung durch offene Gräben oder Drains dexr Beschaffenheit des Untergrundes und des steilen Hanges wegen große Schwierigkeiten bietet. Der Boden des bunten Sand- steins, vorherrschend in den Aemtern Münden, Uslar, Osterode, Gieboldehausen, Herzberg, vereinzelt auch in den Aemtern Göttingen und Rheinhausen, bildet eine aus den VerwitterungE- produkten des Sandsteins bestehende Ackerkrume, die meisten- theils sehr flach und sehr häufig vom Fels durchbrochen ift. Die für den Ackerboden günstigsten Mischungsverhältnisie zeigt der Alluvialboden in den Thälern der Leine und Ruhme, der fast allenthalben Thon und Sand mit genügendem Kalkgehalte in glüfliher Mischung vereinigt. Da wo die Höhen, nament-

lich der Kalksteinformation, die Thäler enger begrenzen , sindet sich allerdings oftmals in Hungerquellen zu Tage

tretende

Northeim und Einbeck, | mehr thonig,

eine durch den aus | | n l n (L | hell | norddeutschen Tieflandes und größtentheils von einer mächtigen " Dee diluvialen Flugsandes und von ausgedehnten Torflägern

nach den beiden Hauptbildungen die Kalkstein- und Sandlstein- sich über Alfhausen und Ankum.

von Budbergen und Menslage, wo fsih selbst Marschbildung zeigt. Abwärts von der Hase, auf dem rechten Ufer, stößt man auf das sandige Hügelland des Wittefeldes, worauf zwi- {hen Venne, Vörden, Hunteburg und Dam!ne das große Moor sich ausbreitet, welches man zur Vorfgewinnung benußt. Das an den Rand des Moores stoßende Land von Venne, Vörden und Gehrde zeigt einen sandigen, aber ergiebigen Roggenboden. Auf dem linken Ufer der Hase dehnt sich bei Neuenkirchen eine meist Jura-Sandstein enthaltende Hügelgruppe aus, in welcher

Der Ackerboden richtet sich nach seiner Jusammenseßung | der Heseper Berg der böchste ist. Die Umgebung dieses Hügels

ist magerer Roggenboden, welcher an Ergiebigkeit über Bolt- lage und Fürstenau zunimmt. Ergiebiger Roggenboden zieht Die nördlicher liegenden Dörfer Lippen und Berge haben einen magern Sandboden, der nur an dem Rande niedriger Erhebungen, an den Ufern der Bäche fruchtbarer roird.

Das Gebiet des Herzogthums Arenberg-Meppen und der Grafschaften Bentheim und Lingen is ein Theil des

belegt, wodurch eine Erforschung der geognostischen Verhältnisse

wo Bodenerbhebungen vorliegen, in denen feste Gesteine zu

Tage stehen oder leicht ershürft werden können, sind in geog-

nostischer Hinsicht befannt. Namentlich zwei Punfte sind in dieser Beziehung 1n8 Auge zu fassen, nämlich das Gebiet zwot- schen Rheine und Salzbergen und die Umgegend von Bentheim.

Nur einzelne Bodenerhebungen von geringer Ausdehnung hat dieses Gebiet aufzuweisen, welche als die leßten Ausläufer des | in nordwestlicher Richtung sireichenden Teutoburger Waldes

anzusehen find. Jhre geognostische Zusammenseßung stellt ihre JZusammengehörigkeit mit jener Kette außer Zuveifel.

Die geognostisben Verhältnisse des Herzogthums Arenberg- Meppen und der Grafschaften Bentheim und Lingen nehmen den größten Theil der Ausführungen in Anspruch. Wir müssen