1869 / 160 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2802

Dem Fabritanten ie Rudolph hierselbst ist unter dem 10. Juli ein Paten ; ; auf Ug Nähmaschine für Lederhandschuhe in der durch Jeich- nung und Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusammen- sezung und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerehnet, Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

und für den

Das dem Fabrikanten Bruno Rudolph, früher in Limbach bei C nid, unter dem 16. Oktober 1868 ertheilte

atent |

On eine Nähmaschine für Lederhandschuhe , in der dur Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusam- menseßung und ohne Jemand in der Anwendung bekann- ter Theile zu beschränken,

ist aufgehoben. Justiz-Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 11. Juni 1869, be- (eeffehd die Aufbringung der durch die Feststellung verübter Verbrechen und Vergehen entstehenden uneinziehbaren Kosten.

Im Gebiete der Strafprozeß-Ordnung vom 25. Juni 1867 find Zweifel darüber entstanden , wem die durch die Mitwir- fung der Polizeibehörden bei Feststellung verübter Verbrechen oder Vergehen entstandenen Kosten zur Last fallen,

Jur Beseitigung dieser Zweifel wird im Einverständnisse mit den Herren Ministern der Finanzen und des Innern und im Anschlusse an die im Geltungs8bereiche der Verordnung vom 2. Januar 1849 bestehenden Vorschriften Folgendes bestimmt:

1) Die Kosten derjenigen Maßregeln, welche als Theile der Verhandlungen einer gerichtlichen Untersuchung oder Vorunter- suchung, oder vor derselben auf Verlangen des Staatsanwalts, gleichviel ob in dem leßten Falle eine gerichtliche Untersuchung oder Voruntersuchung folgt, von der Polizeibehörde vorgenom- men werden, fallen dem Kriminalfonds zur Last. Dagegen sind die Kosten solcher Maßregeln, welche außerhalb dieser Fälle von der Polizeibchörde getroffen werden , als lediglich im Bereiche der Polizeiverwaltung entstanden anzusehen und von demjenigen zu tragen, welcher zur Zahlung der Kosten der Polizeiverwaltung verpflichtet ist. i

2) Demgemäß treffen, wenn eine Verhaftung durch die Po- lizeibehörde auf Verlangen des Gerichts oder Staats-Anwalts erfolgt, die Haftkosten, vom Zeitpunkte der Verhaftung an, den Kriminalfonds, und zwar auch dann, wenn das Verlangen nicht besonders an die Polizeibehörde gerichtet, sondern in einem Steckbriefe enthalten ist. Jn den übrigen Fällen a die Verbindlichkeit des Kriminalfonds zur Uebernahme diejer Koslen erst dann, wenn die von der Polizeibchörde festgenommenen Personen dem betreffenden Gericht zugeführt und von diesem in Haft genommen sind. E

3) În Bezug auf die Verbindlichkeit, Transportkosten zu tragen oder zu erstatten, bewendet es bis auf Weiteres bei den bisber in den einzelnen Landestheilen maßgebenden Bestim- mungen. i

Berlin, den 11. Juni 1869.

Der Justiz-Minister Leonhard t. An sämmtliche Gerichte und Beamte der Staats- Anwaltschaft im Geltungsbereiche der Strasprozeß- Ordnung vom 25. Juni 1867.

Allgemeine Verfügung vom 18. Juni 18695 +— beé treffend die Stempelverwendung in Vormundschaftssachen, ins- besondere zu Homologationsbeschlüssen.

Bei Verwendung der Stempel zu den nah Art. 458 des bürgerlichen Geseybuchs8 und Art. 16 f. des Geseßes über das Verfahren bei Theilungen und gerichtlichen Verkäufen von Im- mobilien vom 18. April 1855 erforderlichen Bestätigungen von Familienraths-Beschlüssen wird von den rheinischen Landgerichten nicht nah gleihen Grundsäßen verfahren. Es wird daher, im at e mit dem Herrn Finanz-Minister, Folgendes

estimmt:

1) Die Urschrift des fraglichen Bestätigungsabschlusses ist nah §. 1 des Geseges vom 23. Dezember 1846 , als ein Internum der Gericbte, in allen Fällen stempelfrei,

2) Die Ausfertigung des Beschlusses ist nach §Ç. 2 ibid. stempelpflihtig und nur insofern vom Stempel frei zu lassen, als derselbe in nicht stempelpflichtigen Vormundschaft8sachen den Kuranden zur Last fallen würde. Hinsichtlich der Stem- pelpflichtigkeit ist aber nit das Gesey über die Gebührenpflich- tigfeit in Vormundschaftssachen im Bezirk des Appellations®§-

bieten, ohne ihre ‘Stationen unbedingt zu binden.

sondern der §. 3e. des Stempelgeseßes vom 7. März 182 m

erlin, den 18. Juni 1869. s Der Justiz - Minister. eonhardtk.

An die Gerichte im Bezirk des Königlichen Appellation8gericht8hofes zu Cöln.

Verfügung vom 5, Juli 1869 die jurislischen Prüfungen betreffend. Mit Rücksicht auf das am 1. Januar kommenden Jahre in Kraft tretende Gese über die juristischen Prüfungen vom 6. Mai 1869 E Santa Seite 656 ffff.) wird es fich n len, die jungen Justizbeamten, welche die erste Prüfung zurü, gelegt haben, darauf hinzuweisen , daß die Ablegung der mitt. leren Prüfung nicht von ihnen gefordert, ihnen vielmehr nah: gelassen werden wird, die große Staatsprüfung zurückzulegen, sobald sie die in dem gedachten Gesehe vorgeschriebenen Erfor dernisse erfüllt haben. Demgemäß erscheint es auch angemessen , ihnen die Gele genheit zu ihrer Ausbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu Beschäftigung an die bisher vorgeschriebenen

Berlin, den 5. Juli 1869. 7 Der Justiz-Minister. ï ben V Ausl sd An sämmtliche Justizbehörden, mit Aus|chlup derer in den Bezirken der Appellationsgerichte Cassel, Celle, Kiel, Wiesbaden und Frankfurt a. M.

Haupt - Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmaqung Bei der am 1. d. Mts. öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden E I reg M0 C ERAE der Niederschlesisch: Märkischen Eisenbahn sind gezogen: h y a) die im anliegenden (a.) Verzeichniß aufgeführten 1030 Stüd Stammaktien à 100 Thlr.

b) 244 Stü Prioritätsobligationen Ser. l. à 100 Thlr. A 4 » » Ser. 11, à 50 Thlr. D F » » Ser. IV. à 100 Thlr.

Die Nummern der Leßteren sind durch die Beilage unsere in Nr. 159 dieses Blattes veröffentlichten Bekanntmachung vom 1. d. Mts. mitgetheilt. : :

Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetrag der gt kündigten Stammaktien zugleich mit den Zinsen für da 92. Semester d. J. vom 15. Dezember d. J. ab, der Kapital betrag der Prioritätsobligationen aber vom 3. Januar k. J ab, gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und Obligationen und der dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren in8coupons übe die Zinsen vom 1. Januar k. J. ab nebst alons, bei da Hauptkasse der Niederschles ish-Mär kischen Eisen bahn hierselbst in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu

eben ist.

' Die in Rede stehenden Aktien und Obligationen werdet auch bei den Stationskassen zu Breslau, Frankfur! a. Ò, und Liegnitz eingelöst; es wird jedoch die Zeit, wäh rend welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direktion der Niederschlesish-Märlb schen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird von Kapitale gekürzt. Vom 1. Januar k. J. hört die Ver zinsung der Aktien und Obligationen auf.

Qugleich werden die früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Stammaktien und die in det Beilage der gedachten Bekanntmachung aufgeführten rücfstal digen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken auf gerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Berlin, den 8. Juli 1869.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. E.

A, 2 Is der heutigen Nummer dieses Blattes beige fügl!

ezei am E

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minisit für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Graf v on Je! pliß, von Carlsbad. ger

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minis! Í des Königlichen S auies, reiherr von Schleiniß, 0 Trachenberg.

geriht8hofces zu Côln vom 5, Juni 1663 (vergl. Artikel 21),

Der Ministerial-Direktor von Philipsborn nach Gast

2803

Die Sch{loß-Telegraphenstation zu Hummelshayn, im Herzogthum Sachsen-Altenburg, wird vom 15. d. Mts. ab, für die Dauer des Herzoglichen Hoflagers daselbst, auch für den Privatverkehr, und zwar mit beschränktem Tagesdienste, wieder eröffnet werden.

Halle a. S.¡ den 10. Juli 1869.

Telegraphen-Direktion.

Nichtamtliches.

Preußen, Berlin, 12, Juli. Se. Majestät der König sind, wie das »W. T. B.e aus Ems meldet, heute früh 84 Uhr im besten Wohlsein dort eingetroffen. Am Bahn- hofe waren die Generalität, die Spigen der Behörden und die Geistlichkeit zur Begrüßung anwesend. Die Stadt prangte im festlichen Shmuck. Se. Majestät wurden auf dem Wege vom Bahnhofe nah der Stadt überall auf das Herzlichste begrüßt.

Aus Norderney , 10. Juli, ist uns folgende Mittheilung zugegangen: 10

Ihre O Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin nebst Jhrer gesammten Familie sind am Vor- mittage des 9. d. Mts. in bestem Wohlsein auf Norderney an- ekommen. Der Empfang Seitens der Bevölkerung und der

adegäste war ebenso ehrfurcht8voll als herzlich; Abends war der ganze Ort zu Ehren der hohen Gäste illuminirt. Jm Ge- folge Ihrer Königlichen Hoheiten befinden sich die Damen Gräfin Brühl und Gräfin Reventlow , der Hofmarschall Graf Eulenburg, der pers. Adjutant Hauptmann von Jasmund, Kammerjunker Graf Seckendorff, Leibarzt Dr. Wegner, Haupt- mann von Dresky und Premier-Lieutenant O’Danne.

Se. Majestät der König haben dur Allerhöchste Ordre vom 7. Juni d. J. dem Berliner Komite für die dies- jährige Polar - Expedition eine Beihülfe von 2000 Thalern zu bewilligen geruht.

Schle8wig, 8. Juli. Die Nr. 25. des Amtsblatts ver- öffentlicht eine Bekanntmachung der Regierung, nah welcher die in der Cirkularverfügung vom 4. September 1820 enthal- tene Bestimmung, die den auf dänischen Seminarien gebildeten Seminaristen völlige Reciprocität mit den auf s{chle8wig-holstei- nishen Seminarien gebildeten ertheilt, künftig nur auf diejeni- gen Seminaristen Anwendung finden soll, welche vor dem Wie- ner Friedensvertrag vom 30. Oktober 1864 ein dänisches Semi- nar bezogen E aber erst nach dieser Zeit ihren Seminar- fursus vollendet haben und nach vorgängiger Prüfung von dem dänischen Seminar entlassen wurden.

Hannover, 10. Juli. . H. J.) Der ständische Ver- waltung8ausschuß berieth heute zunächst über eine Anfrage des Ober-Präsidenten über den geeignetsten Zeitpunkt zur Ein- berufung des Provinziallandtags und beschloß, den Vunsch auszusprechen , den Provinziallandtag noch vor dem Zusammentritte des preußischen Landtages zu berufen.

Lauenburg. Ratzeburg, 9. Juli. Die Einberufung des ordentlichen Landta ge®, ist, wie die »Lauenb. Ztg. « meldet, für den 12. d. Mts. erfolgt. Außer der Erledigung der gewöhnlichen laufenden Gegenstände wird die am 3. Mai auf- geshobene Wahl der Civil-Mitglieder der Kreis-Ersaß-Kommission vor sich gehen; auch liegen Regierungs-Anträge vor wegen Ab- fürzung der Verjährungsfrist nah dem preußischen Geseye vom 6, Juli 1845, so wie wegen Abänderung der Juden-Eide nah dem preußischen Gesche vom 15. März d. J. und wegen Aus- stellung von Erbschaftszeugnissen.

Waldeck. Arolsen, 10. Juli. Die Nr. 22 des »Reg.- Vl.« enthält eine Bekanntmachung des Königl. Ober-Bergamts zu Bonn , betreffend die AusSsdehnung der Allgemeinen Berg- Polizei - Ordnung vom 8. November 1867 auf die Fürsten- thümer Waldeck und Pyrmont.

Oldenburg, 8. Juli. Heute, am Geburtstage S. Kgl.

oheit ‘des Großherzogs, fand in der Kirche zu Rastede die Oonfirmation des Ecbgroßherzogs Friedrich August, der im nächsten November sein 17. Jahr vollendet, statt. Die ge- sammte Staatsdienerschaft und das Offizier-Corps hiesiger Stadt

waren anwesend. |

_Mecklenburg. Schwerin, 10. Juli. (M. A.) Prinz Heinrich 1V. Reuß zu Ernstbrunn bei Wien is auf der Durchreise nach dem Heiligen Damm gestern Morgen mit dem Quge 11: Uhr hier eingetroffen und hat sich nach ab- flattetem Besuche bei dem Großherzoglichen Hofe in Raben- einfeld am selbigen Tage Abends weiter nah dem Heiligen Damm begeben, um daselb#| mit seiner Gemahlin, geborenen Prinzessin von Reuß-Greiz, und seinen Kindern einen längeren adeaufenthalt zu nehmen.

Die heute erschienene Nr. 55 des Regierungsblattes inthält zwei landesherrlide Verordnungen. Vermittelst der trsteren vom 29. v. M. werden die revidirte Gemeinde-Ord- ung für die Domanial-Ortschaften und die revidirte Verord- nung, betreffend das Armenwesen in den. Großh. Domänen,

E

aDI *

publizirt, die leßtere von demselben Datum betrifft die Bethci- ms der Gemeinden im Domanium an den Ortsschulen.

| achsen. Dresden, 11. Juli. Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Maria Anna, Gemahlin Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg, ist in der verflossenen Nacht, 10 Minuten vor 12 Uhr, von einem Prinzen glücklih entbun- den worden. Das Befinden der Hohen Wöchnerin sowohl, als des neugebornen Prinzen is den Umständen nah das er- wünschteste.

Sessen. Darmstadt, 10. Juli. Der in der Zweiten Kammer heute zur Berathung ausgeseßte Geseßesentwurf über die Quartierleistung an die bewaffnete Macht im Frieden, nah welchem die betreffenden preußischen Bestimmungen eingeführt werden, ward ohne Diskussion angenommen. Der Geseßent- wurf über das Brückengeld und die Ueberfahrtsgebühren bei Mainz, Worms, Oppenheim, Gernsheim und Kostheim woard gleichfalls mit einer unwesentlihen Abänderung angenommen.

Desterreih-Ungarn. Wien, 10. Juli. Se. Majestät der Kaiser ist am 9. d. M. in Jschl angekommen und dürfte morgen früh hier eintreffen.

Der Kaiser Ferdinand wird, wie die »Prag. Ztg.« meldet, am 10. d. M. Ploschkowiß verlassen, um den weiteren Sommeraufenthalt in Reichstadt zu e ny Die Kaiserin Maria Anna wird am 12. d. M. in Reickstadt eintreffen.

Der Erzherzog Albrecht ist am 7. d. M. Abends in Olmüß angekommen. Am 8. d. M. ließ Se. K. Hoheit von der gesammten Jnfanterie der Garnison taktishe Uebungen abhalten und wohnte Nachmittags einem Scheibenschießen bei. Am 9. d. M. rückte die ganze Garnison und das in Proßnig und Umgebung liegende E zu einem großen Manöver aus. Die Abreise Sr. K. Hoheit nah Wien erfolgte am selben Tage Mittags und die Ankunft Abends.

-- Der Prinz Karl von Bayern isst am 8. d. zum mehrtägigen Aufenthalte in Salzburg eingetroffen. Der Prinz wurde am Bahnhofe von Jhrer Majestät der Kaiserin Karolina Augusta empfangen. i

Das gemeinsame Budget für 1870, welches den Delegationen vorgelegt wird, is den Hauptziffern nach folgendes: Ministerium des Aeußern 4,100,000 Fl. , Kriegs - Ministerium 78,100,000 Fl., Marine 7,600,000 Fl. , Finanz - Ministerium 1,600,000 Fl., Oberster Rechnungshof 100,000 Fl., Extra-Ordi- narium für Krieg und Marine 7,500,000 Fl. , in Summa 99,000,000 Fl.

11. Juli. (W. T. B.) Heute Mittag sind dieDelegationen des Reichsraths eröffnet worden. Polen waren nur cinige anwesend. Der Reichskanzler Graf Beust machte die Mitthei- lung, daß der Kaiser es sich vorbehalte, die Delegationen per- sönlih zu begrüßen. Fürst Carlos Auersperg wurde hierauf zum Präsidenten, Hopfen zum Vizepräsfidenten gewählt. Der Präsident entwickelte dann in längerer Rede die Wichtigkeit und die bewiesene Lebensfähigkeit des Delegations-Jnstituts. Der Reichskanzler legte den Voranschlag -des Staatshaushalt8etats vor und stellle die Vorlegung eines Rothbuchs für die nächsien Tage in Aussicht.

Heute Nachmittag wurde die ungarische Delega- tion eröffnet. Sämmltliche gemeinsame Minister waren an- wesend; zum Präsidênten wurde Graf Majlath, zum Vizeprä- fidenten der Deputirte Bicto gewählt. Der Sektion8chef im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von Orczy, Überreichte das gemeinsame Budget.

Pesth, 9. Juli. Jn der heutigen Sißung des Unter- hauses rourden die übrigen Paragraphen des Geseßentwurfes über die Ausübung der richterlichen Gewalt in der Spezial- debatte mit unwesentlihen Modifikationen angenommen. Der Geseßentwurf und die Konzessionsurkunde über die Raab- Grazer Bahnlinie wurden in der General- und Spezialdebatte unverändert angenommen.

10. Juli. Die Sektionen des Unterhauses beschlossen, in die Berathung des Geseßentwurfes über die Aufhebung der Prügelstrafe so lange nicht einzugehen, bis der Justiz-Minister einen vollständigen strafrechtlichen Kodex nebst Daten über die Prügelstrafe vorgelegt haben wird.

Triest, 9. Juli. Heute fand die Probefahrt der bier ge- bauten griechishen Panzer-Korvette »Olga« statt. Das Resultat war sehr günstig. Mit Leichtigkeit wurden 12 Knoten stünd- lich zurückgelegt. -

Belgien. Brüssel, 10. Juli. Das Protokoll, welches die Grundlagen der zwishen Frankreih und Belgien in der Eisenbahnfrage erzielten Verständigung enthält, ist na einer aus Paris soeben hier eingegangenen Meldung dort heute von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterzeichnet worden.

Großbritannien und Jrland. London, 10. Juli. Gestern Nachmittag traf der Minister des Jnnern auf dem Schlosse Windsor bei Jhrer Majestät der Königin ein und