1869 / 169 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1993. 1332. 1344. 1686. 1698. 2499. 4868. 6075. 6219. 6287. 6796. 8272. 2) Achtzehn Stü über 400 Thlr. jede, 868. 1928. 2157. 2158. 9160. 2164. 2215. 2842. 3181. 3557. 3745. 4040. 5151. 5292. 5591. 6101. 6604. 9169. 3) Fünfzehn Stück über 300 THEE Tb 6 1980. 2755. 2847. 3021. 3077. 3569. 4199. 4639. 5060. 57832. 6832. 8653. 8840. 8912. 9027. 4) Neunzehn Stück über 200 Thlr. jede, 1586. 1885. 2759. 3081. 3148. 3428. 4166. 4775. 5005. 5108. 6586. 7292. 7627. 7809. 7857. 8174. 8624. 8993. 9006. 5) Neun und zwanzig Stück über 100 Thlr. jede, 60. 145. 940. 360. 1269. 1714. 2251. 2619. 2985. 3318. 3415. 3673. 3771. 4222. 4595. 4530. 4806. 5263. 6329. 6339. 6446. 6455. 6583. 7086. 7444. 8055. 8257. 8301. 8566. 6) Einhundert Stück über 50 Thlr. iede, 7. 317. 363. 512. 859. 1252. 1354. 1463, 2039. 2266. 2284. 47. 2490. 2720. 2769. 2914. 2986. 2991. 2993. 3009. 3219. 3431. 2677. 3908. 3937. 3949. 4049. 4169. 4670. 4674. 4715. 5027. 5030. 5129. 5130. 5219. 5458. 5576. 5624. 5634. 5661. 5861. 5983. 6459. 6474. 6479. 6490. 6578. 6967. 6980. 6993. 7015. 7048. 7142. 7166. 7188 7245. 7343. 7359. 7365. 7496. 7513. 7518. 7590. 7669. 7671. 7730 7931. 7932. 7937. 7951. 7953. 8187. 8188. 8242, 8364. 8403. 8440. 8528. 8563. 8573. 8601. 8687. 8692. 8719. 8745. 8761. 8784 8808. 8918. 8971. 9010. 9012. 9018. 9036. 9041. 9069. 9077. 9091. 9144. Dieselben werden den Besißern mit der Aufforderung gekündigt, die darin verschriebenen Kapitalbe- träge vom 1. Januar 1870 ab in Empfang zu nehmen und zwar nach ihrer Wadl: a) bei der Rentenbankkasse hierselbst in den Vor- mittagsstunden von 9—12 Uhr sofort gegen Aushändigung der Schuld- verschreibungen in coursmäßigem Zustande, oder b) bei der Königlichen Steuerkasse in Paderborn innerhalb 10 Tagen nach der Einreichung der Schuldverschreibungen in coursfähigem Zustande gegen Rückgabe der von jener Kasse einstweilen darüber ausgefertigten Empfangsbescheini- gung, In beiden Fällen muß über die erhaltene Kapital-Valuta eine esondere Quittung ertheilt werden, wozu die Formulare bei den genann- ten Kassen zu erhalten sind. Mit dem 31. Dezember 1869 hört die Ver- zinsung der obenbezeichneten Schuldverschreibungen auf und müssen daher die Zins-Coupons Ser. 1X. Nr. 2—4 nebst Talon zurückgegeben wer- den, widrigenfalls der Geldbetrag vom Kapitale gekürzt wird. Nach- stehende Schuldverschreibungen der Paderborner Tilgungskasse sind durch die früheren Verloosungen gekündigt, bis jeßt aber nicht reali- firt: I. Aus dem Verloosungstermine vom 17 November 1864, Nr. 2608 à 300 Thlr. Nr. 5622. 8422 à 100 Thlr. Il. Aus dem Ver- S vom 8. Mai 1866 Nr. 861 à 400 Thlr. Nr. 7033 à 300 Thlr. Nr. 590 à 100 Thlr. Nr. 7234 à 50 Thlr. 1II. Aus dem Verloosungstermine vom 15. November 1866. Nr. 790 ä 500 Thlr. Nr. 8872 à 300 Thlr. Nr. 2793 à 200 Thlr. Nr. 306. 7232 à 100 Thlr. IV. Aus dem Verloosungstermine vom 3. Mai 1867. Nr. 775. 5694. 6291 à 500 Thlr. Nr. 3129 à 400 Thlr. Nr. 1806 à 100 Thlr. Nr. 3006. 8077 à 50 Thlr. Die Jnhaber dieser nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen werden zur Ver- meidung weiterer Zinsverluste an die Erhebung ihrer Kapitalien er- innert. Münster, den 14. Mai 1869. Königliche Direktion der Rentenbank. Raf}ch.

n Bekanntmachung.

Von den auf Grund des Privilegiums vom 12. März 1864 (Ges. Sammlung pro 1864 pag. 159. seq.) ausgegebenen Jnsterburger Stadt-Obligationen im Gesammtbetrage von 100,000 Thlr., sind heute 39 Stück à 50 Thlr. Littr. C. Nx. 863 bis 885 incl. und 900 bis 915 incl. im Werthe von 1950 Thlr. nah §. 12 des Privilegiums ver- nichtet worden.

Insterburg, den 15, Juli 1869.

Der Magistrat.

(P \ Bekanntmachung. emäß unserer Ankündigung vom 5. Januar er. sind am lsten d. Mts. in unserm Stadt-Haupt-Kassenlokal die Demminer Stadt- obligationen

Lit. A. Nr. 57, Lit, B. Nr. 113 und 114, /

Lit. C. Nr. 1013. 1014. 1015. 1016. 1017. 1018. 1019. 1020. 1021.

1022. 1023. 1024. 1025. 1026 und 1027 amortisirt worden. Demmin, den 16. Juli 1869. Der Magistrat.

1268) Vandständische Bank in Baußen. Einziehung der Zehn-Thaler-Noten vom Fahre 1864. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 22, Juni 1869, wonach die laut Bekanntmachung vom 19. Januar 1860 emittirten Noten der Landständischen Bank in Appoints zu 5 Thaler mit dem 31. Dezember 1869 präkludirt werden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das unterzeichnete Direktorium beschlossen hat, nunmehr auch die laut Bekanntmachung vom 28. Juni 1861 emittirten, dur den Verkehr meistentheils beshädigten Noten in Apoints zu : : Zehn" Thalern einzuziehen, resp. gegen die neuen, in der Bekanntmachung vom 15, April 1869 beschriebenen Noten à 10 Thlr. umzutauschen. Jn i werden auf Grund §. 41 der Bankstatuten vom t 31. Augusi 1857 die Jnhaber der vorgedachten _ Zehn - Thaler - Noten vom Jahre 186A ersucht, bis zum 34, Jauuar #870 dieselben zum Umtausch in Qu O, bet der Allgemeinen Deutschen Credit- , in Dresden bei Herren M. Schie Nachfolgern und bei Herren Eduard Nocksch Nachfolgern, in Bauten bei der Kasse der Bauk,

welche leßtere auch deren Einlösung gegen baares Geld jederzeit be wirken wird, zu präsentiren, unter der Verwarnung, daß die bis zum 31. Januar 1870 nicht eingelösten igl fav ptiae Zehn-Thaler-Noten vom Jahre 1861 für ungültig werden erklärt werden. Baußen, am 15. Juli 1869. i Das Direktorium der Landständischen Bank des Königl. Sächs, Markgrafthums Oberlausiß. von Loeben. J. Schilling.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[2575] Sächsische Hypothekenversicherungs-Gesellschaft zu Dresden betreffend. :

Nachdem in der am 24. Juni d. J. abgehaltenen Generalversamn- lung der Sächsischen Hypothekenversicherungs - Gesellschaft beschlossen worden ist, 5proz. verloosbare Pfandbriefe auszugeben und die Thä- tigkeit der Gesellshaft auf andere Versicherungsbranchen auszudehnen, so beabsichtige ih, zunächst bei der Königlich sächsischen Staatsreqgie- rung zu beantragen , daß die zu Ausführung dieser Beschlüsse erfor- derliche Genehmigung versagt werde und habe die Gründe dazu in einem Cirkular an die Herren Aktionäre dargelegt. /

Da mir nun die Leßteren nur zu einem kleinen Theile bekannt sind und die Mittheilung eines Verzeichnisses der Aktionäre von dem d. Z. Verwaltungsrath und Direktorium der Sächsischen Hypotheken- versiherungs- Gesellschaft mir verweigert worden ist, so ersuche ih dur Gegenwärtiges Diejenigen, welche von dem gedachten Cirkulare Ein- sicht zu nehmen wünschen, Behufs Zustellung desselben fsih persönli oder brieflich an mi zu wenden,

Dresden, den 13. Juli 1869.

Otto Secbe.

[2554] Oberschlesische Eisenbahn. Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am 7. August d. T., Nachmittags 3 Uhr, im großen Konferenzsaale der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe stattfindenden ordentlichen Generalversamm- lung eingeladen.

Qur Berathung und Beschlußfassung kommen: : I. Die im §. 10 al. 1 des mit der Königlichen Staatsregierung am

17. September 1856 geschlossenen Betriebs8überlassungs-Vertrages bezeichneten ordentlichen Gegenstände der Generalverjammlung. 11. Antrag der Gesellschaftsvorstände an die Generalversammlung, zu beschließen: Cs i die Gesellschaftsvorstände zu ermächtigen , die von der außer- ordentlichen Generalversammlung vom 5. Februar 1868 für den Bau der Eisenbahn von Posen über Gneseu und Tno- wraclaw nah Thorn beschlossene, aber noch nicht begebenc Anleihe von 13,000,000 Thlr., so wie die von der außerordent líhen Generalversammlung vom 6. Februar 1869 für den Bau von Breslau über Glaß bis zur Landesgrenze bei Mit- telwalde und von Cosel über Neisse nach Frankenstein nebst Abzweigungen beschlossene weitere Anleihe von 13,395,900 Thlr. in jeder ihnen zweckmäßig scheinenden Weise, jedoch mit Aus- nahme von Stammaktien , insbesondere auch in der Art zu beschaffen , daß sie dadurch in den Stand geseht werden , die nach den angeführten Generalversammlungs - Beschlüssen zu emittirenden Obligationen nach ihrem Ermessen ganz oder theilweise für Rechnung der Gesellschaft zurückzubehalten y be- ziehungsweise zu Übernehmen , auch zu diesem Zwee die er- forderlichen Statutabänderungen mit der Staatsregierung für die Gesellschaft verbindlih und endgültig zu vereinbaren.

Diejenigen Herren Aktionäre , welche dieser Generalversammlung F

beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29 des Statuts \pâte-

stens am 6. August d. J 1 bahnhofe hierselbst ihre Aktien zur Abstempelung vorzuzeigen / oder

deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung glaubhaft me |

in zwei Exemplaren zu übergeben, von denen das Eine mit dem Ver- | merke der zustehenden Stimmen und dem Siegel der Königlichen :

und zuglei ein unterschriebenes Verzeichniß der Nummern

Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn versehen zurückgegeben und als Legitimation zur Theilnahme an der Versammlung dient.

Formulare zu den Nummerverzeichnissen fönnen in dem genann- /

ten Bureau in Empfang genommen werden. Breslau, den 17. Juli 1869. Der Vorsibende i des Verwaltungsraths der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, gez. Becker.

ort

„S, fehr zwischen Wien, Marchegg und ungarischen S0 tionen einerseits und. Stationen des

burg bestehende Spezialtarif vom 20. April er. ist au

Hannover, den 20. Juli 1869. A Königliche Eisenbahn-Direktion.

“im Direktorialbureau auf dem Central- Ï

Bekanntmachung. Der für den Transp | von Getreide und Hülsenfrüchten aller Art 1m Sta- Í

P Norddeutschen J 8 Eiscnbahnverbandes andererseits via Bodenbach-Magde:

die Arlitel Malz, Mehl, Oelkuchen und Oelsaamen ausgedehnt. |

Das Abonnement beträgt K Thlr. für das Viertel;ahr. Infertionspreis für den Raum ciner

Druchzeile S4 Sgr.

Alle Posi - Anfialien des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsftraße.

«nzeiger.

„C 169.

Se. Majestät der König habea Allergnädigst geruht:

Dem Großherzoglih badischen Kammerherrn Freiherrn von Edelsheim und dem Großherzoglih oldenburgischen Ober - Kammerrath und Vermessungs - Lirektor Freiherrn von Schrenck zu Oldenburg den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Verlin, 22. Juli.

_Jhre Majestät die Königin haben si heute früh über Wittenberg und Naumburg nach Coblenz begeben.

OEEESEL T CRAIE F CHL8ET:

Norddeutscher Bund.

. Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- deutshen Bundes Allergnädigst geruht: ten Telegraphen-Direk- tions-Sekretär Schröder und den Telegraphen-Ingenieur He yse in Stettin, den Telegraphen -Direktions-Sekretär Rettmann

in Königsberg i. Pr. und den Telegraphen-Sekretär, Baumeister |

Wohlfarth in Dresden, zu Telegraphen-Direktions-Räthen zu ernennen , sowie dem Geheimen cxpedirenden Sekretär Brade und dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator Harryers von der GenueraleDixektion der Telegraphen des

Norddeutschen Bundes, den Chaäräkttr“ als Rechnungs-Räthe zu;

verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 21. Juni 1869 betreffend die Ver-

leibung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung

ciner Gemeindechaussee von Ellrih im Kreise Nordhausen, Regierungs-

bezirk Erfurt, bis zur vormaligen LandeSgrenze zum Anschluß an die

von der Gräflich Stolbergschen Nentkammtr in Wernigerode von

Jägerfleck bei Rothesütte, Amts A Provinz Hannover, Über Sülzhain in der Richtung auf Ellrich.

Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau ciner Gemeindechaussee von Ellrih im Kreise Nordhausen, Regierungs- bezirk Erfurt, bis zur vormaligen Landesgrenze zum Anschluß an die

“von der Gräflih Stolbergschen Rentkammer in Wernigerode vom

Jägerfleck bei Rothesütte, Amts Hohnstein, Provinz Hannover, Über Sülzhain in der Richtung auf Ellrih_ zu erbauende Chaussee gench- migt habe, verleihe Th hierdurch der Stadtgemeinde Ellrich das Ex- propriationsrecht für die zu dieser Chaussce erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausscebau- und Unterhal- tungsmaterialien, nah Maßgabe der für die Staatschausscen bestehen- den Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Jch der Gräflich Stolbergschen Rentkammer zu Wernigerode und der Stadtgemeinde Ellrich, einer jeden für die von ihr zu unterhaltende Straßenstrecke, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf der Chaussce von Ellrih bis zum Jägerfleck bei Rothesütte bei der im Amte Hohnstein zu errichtenden Hebestelle nah den vollen Säßen des für die Staatschausseen in der Provinz Hannover jedesmal geltenden ChausseegeldeTarifs hierdurch verleihen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 21. Juni 1869.

Wilhelm. Für den Handels-Minister : Freiherr von der Heydt. von Selchow. An den Finanz-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Kriegs-Ministerium.

Verfügung vom La Qui 1869 betreffend die Ueberweisung zur Ersaß-Reserve 1. Klasse. (

Es bestchen wie zu unserer Kenntniß gekommen weifel

darüber, in welchem Konkurrenzjahre die in . 48, 3 der tilitär-

Ersaß-Tnstruftion für den Norddeutschen Bund bezeichneten Kategorien

Berlin, Donnerstag den 22, Juli Abends

|

[

1869.

Tin Ode der 1. Klasse der Ersaß - Reserve überwoiesen werden rfen,

Zur Beseitigung beregter Zweifel verweisen wir auf die §§. 2 ad 3, 43 ad 10, 36 ad 2 und 36 ad 4 l, c. wonach einzig und allein die an leßangezogener Stelle bezeichneten Militärpflichtigen, welche an cinem der im §. 19 der Instruktion für Militär-Aerzte angegebenen unheilbaren Fehler lciden und in Folge dessen nicht vollkommen dienstbrauchbar sind, ohne Rücksicht darauf, in welchem Konkur- renzjahre sie stchen, vom Militärdienst für gewöhnliche Fricdens- zeiten entbunden, mithin auch {on im ersten resp. zweiten Konkurrenzjahr der 1. Klasse der Ersaß - Reserve überwiesen werden dürfen. Alle anderen nah Maßgabe Eingangs gedachter Bestimmung für die 1. Klasse der Ersaß-Reserve geeigneten Militärpflichtigen dürfen dagegen erst im dritten Konkurrenzjahre vom Militärdienst im Frieden entbunden, resp. der Ersaß - Reserve, bez. der 1. Klasse dersclben über- wiesen werden.

Militärpflichtigea, welche nah Vorstehendem vorzeitig der 1. Klasse der Ersaß - Reserve überwiesen worden sind, werden daher , falls fie nit ctwa inzwis{en das 3. Konkurrenzjahr bereits überschritten haben, die ihnen behändigten Ersaß-Reservelcheine I. abzunehmen und erstere so zu behandeln sein, als ob sie auf ein Jahr zurückgestellt worden sind.

Den Ersaßbehörden ist hierbei billige Rücksichtnahme auf solche Militärpflichtige gestattet, die nah Behändigung des. qu. Scheines und im guten Gläuben , ihren militärischen Verpflichtungen für den Frie- den nachgekommen zu sein, ihren Aufenthalt außerhalb des Bundes- gebietes genommen haben.

Berlin, den 12. Juli 1869.

Der Kriegs-Minister. Im Auftrage: v. Podbielski.

Verfügung vom 28. Juni 1869 betreffend die freie Ausübung der ärztlichen Praxis Seitens der außerhalb ihres Heimathsstaates stationirten Militär-Aerzte der Bundes-Arnree.

Nach einer Mittheilung des Herrn Kanzlers des Norddeutschen Bundes vom 14. Mai d. J. ist in der Sißung des Bundesrathes vom 23. April d. J. das unter den Bundesregierungen erzielte Einver- ständniß dahin konstatirt worden, daß den außerhalb ihres Heimaths- staates stationirten Militär-Aerzten der Bundes-Armee die freie Aus- übung der ärztlichen Praxis insoweit gestattet sein soll, als fie dic Qualifikation und Berechtigung dazu in ihrem heimathlichen Staate erworben haben. : :

Vorausgeseßt wird dabei, daß die betreffenden Aerzte den in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Vorschriften rücksichtlich der Aus- übung der ärztlichen Praxis unterworfen, sowie zur Entrichtung der geseßlichen Steuern und Abgaben von dem Einkommen aus ihrer civilärztlichen Praxis verpflichtet sind und den Nachweis der im Hei- a erlangten Qualifikation und Berechtigung zu erbringen aben.

Diese Befugniß soll auch den ihrer allgemeinen Militärpflicht durch einjährigen freiwilligen Dienst genügenden Aerzten zustehen, weil nur solche Aerzte in die Norddeutsche Armee als einjährig frei- willige Aerzte eintreten können, welche die vollständige Qualifikation zur ärztlihen Praxis erlangt haben. |

Eine Ausnahme in der lebtgedachten Beziehung bilden die Eleven der militärärztlihen Bildungsanstalten y welche bei ihrer Einstellun in die Armee als Unterärzte in der Regel die Staatsprüfung no nicht absolvirt haben.

Berlin, den 28. Juni 1869.

Kriegs-Ministerium. In Vertretung: v. Podbielski.

Der Minister des Junnern. Im Auftrage: Bitter.

Verfügung vom 1. Juli 1869 betreffend die Emanirung neuer Bestimmungen für die Aufnahme von Knaben in das Königlich preußische Kadetten-Corps.

Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 11. Februar d. J. haben Se. Majestät der König Allergnädigst geruht, die bisher gültigen Be- stimmungen für die Aufnahme von Knaben in das Kadetten-Corps aufzuheben und zugleich das Kriegs-Ministerium zu beauftragen, nach M I Adm Grundsäßen die betreffenden Bestimmungen neu zu ema i

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