1869 / 171 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Königliche Niederschlesisch- Märkische Eisenbahn. Es soll die Lieferung von : 200 Klaftern Nen Klobenholz un 200 Klaftern Reisig

im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu i} auf: i

Sonnabend, den 7. August d. T, Vormittags 115 Uhr); in unserem Geschäftslokale, Koppenstr. Nr. 88/89 hierselbst, anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und ver iegelt mit der Aufschrift : »Submission auf Lieferung von Holz, resp. Reisig«

eingereiht scin müssen. :

Die Submissions-Bedingungen liegen in den Wochentagen Vor- gge im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, gegen Erstattung der Kosten, in Empfang genommen werden.

Berlin, den 16. Juli 1869. d À i

Königliche Direktion der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn.

TOSAISSTES S E T S S E C S T R

Verloosung, Amortisation, Biele, u. #. w. von öffentlichen Papieren.

n Aufkündigung Schlesischer Pfandbriefe.

en Tnhabern Schlesischer Pfandbriefe machen wir bekannt, daß die Verzeichnisse derjenigen Pfandbriefe, welche in dem nächsten Zins- termin Weihnachten 1869 von der Landschaft cingelöset werden sollen und also \chon jeßt cingeliefert werden müssen, bei den \{lesishen Landschafts-Kassen und bei den Börsen zu Br-slau und Berlin ausgehängt, auch mit den drei \{lesishen Regierungs-Amts- blättern ausgereiht worden sind. Wir fordern die Jnhaber auf, ge- dachte Pfandbriefe nebst denjenigen Zinscoupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeitstermin lauten, unverzüglich an uns oder an cine der Fürstenthumslandschaften einzuliefern und dagegen die für sie auszufertigenden Einzichungsrekognitionen in Empfang zu nehmen, gegen deren Rückgabe im Fälligkeitstermine die Valuta verausfolgt werden wird. Gegen die säumigen Jnhaber wird nach Vorschrift der Regulative vom 7. Dezember 1848, 11. Mai 1849, 22. November 1858 und 22. November 1867 (Ges. Samml. 1849. S. 77. 182, 1858. S. 584. u. 1867. S. 1876.) verfahren werden.

Breslau, am 15. Juli 1862. Schlesische General-Landschaftsdirektion.

[2597]

Crefeld-Kreis8-Kempener Jndustrie-Eisenbahn- Gesellschaft.

Gemäß des §. 16 des Gesellschafts - Statuts werden die Herren

Aktionäre hiermit ersucht, cine zweite Rate von 20 pCt. oder Zwan-

zig Thaler pro Aktie auf die für den Grunderwerb gezeichneten Aktien

bis zum 25. August d. J. bei Herren Gebr. Molenaar in Crefeld cinzahlen zu wollen.

Crefeld, den 20. Juli 1869. Die Direktion.

Cöln-Mindener Eisenbahn- E Gesellschaft.

eite Einzablung auf die Stamunmcr- Aktien Lit. B.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 22. April c. werden die Jnhaber der unterm 1. Oftober 1868 ausgefertigten Quittungsbogen über 40 Prozent Einzahlung auf die Stamm-Aktien Lit, B. unserer Gesellschaft hierdurch wiederholt aufgefordert, die

zweite Einzablungs-Nate

von 20 Prozent

i pro Aktie = Thlr. 40

nach Abzug von 5 Prozent Zinsen für die erste

Einzahlung von 80 Thalern pro 1. Oktober 1868 bis 30. Juni d. J. = »_3 : “mit Thlr. 37 nebst \ Unf Prozent Zinsen von obigen 40 Thalern pro 1. Juli c. bis zum Tage der Einzahlung und unter Beifügung der verwirkten

Konventionalstrafe von zehn Prozent der zweiten Rate

bis zum 1. Oktober d. J. inclusive

zu leisten und zwar in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichröder, in So tus bei der Norddeutschen Bank,

in Frank furt a. M. bei der Fili 3 und Tndusiric, Filiale der Bank für Handel

Die Tnhaber von Quittungsbogen, welche diese zweite Rate nebst Zinsen und Konventionalstrafe nicht

e

spätestens am 1. Oktober e, einzahlen, müssen nah §. 11 unserer Statuten vom 18. Dezember 1843

gewärtig sein, daß sie der exsten Einzahlung à 40 Prozent und der durch dieselbe gegebenen Ansprüche auf den Empfang der gezeichneten Stamm - Aktien Lit. B, zu Gunsten unserer Gesellschaft verlustig

gehen.

Bei der Einzahlung sind dic Quittungsbogen nebst einem nach den Nummern derselben geordneten, auch den Namen und Wohnort des Besißers angebenden Verzeichnisse einer der oben bezeichneten Empfangsstellen vorzulegen, welche auf den Quittungsbegen über die geleistete zweite Ratenzahlung in unserem Namen quitliren wird.

Auswärtige haben die Gelder und Quittungsbogen an die Em- pfangsstellen portofrei einzusenden. Die Zurücfscndung der Quittungs- bogen erfolgt portopflichtig und unter Angabe des vollen Einzahlungs- Fein follt ofen cine andere Werthdeklaration nicht ausdrücflih begehrt cin sollte.

Cöln, den 22. Juli 1869. Die Direktion.

ASERMEHA

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung der Pommerschen I Wir sind von den Herren Gutsbesißern wiederholt ersuht, uns der Vermittelung beim Verkaufe von Gütern zu unterziehen und sind uns Güter der verschiedensten Art und Preise, in der Provinz Pom- mern und den anliegenden Landestheilen, zum Verkaufe überwiesen. Indem wir uns bereit erklären , diese Vermittelung zu Über- nehmen, erfuchen wir die Herren Kapitalisten , welche fich an- Faufen wollen, uns ihre Anträge zukommen zu lassen, und werden wir ihnen alsdann spezielle Auskunft ertheilen. Es steht den Herren Käufern der Justitiarius unserer Gesellschaft, so wie ein erfahrener Landwirth zur Seite. Coeslin, den 7 Juli 1869. S Pommersche Hypotheken-Aktien-Bank. Die Haupt-Direktion.

[2507]

[2594] Oberschlesische Eisenbahn. Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der

i am 7. August d. T., Nachmittags 3 Uhr,

im großen Konferenzsaale der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft auf

dem hiesigen Bahnhofe stattfindenden ordentlichen Generalversamm-

lung eingeladen. Zur Berathung und Beschlußfassung kommen:

I. Die im §. 10 al. 1 des mit der Königlichen Staatsregierung am 17. September 1856 geschlossenen Betriebsüberlassungs-Vertrages bezeichneten ordentlihen Gegenstände der Generalversammlung.

II, A ies, Gesellschaftsvorstände an die Generalversammlung, zu beschließen:

die Gesellschaft8vorstände zu ermächtigen , die von der außer- ordentlichen Generalversammlung vom 5. Februar 1868 für den Bau der Eisenbahn von Posen über Gnesen und Jno- wraclaw nach Thorn beschlossene, aber noch nicht begebene Anleihe von 13,000,000 Thlr., so wie die von der außerordent- lichen Generalversammlung vom 6. Februar 1869 für den Bau von Breslau über Glaß bis zur Landesgrenze bei Mit- telwalde und von Cosel Über Neisse nah Frankenstein nebst Abzweigungen beschlossene weitere Anleihe von 13,395,900 Thlr. in jeder ihnen zweckmäßig scheinenden Weise, jedoch mit Aus- nahme von Stammaktien , insbesondere auch in der Art zu beschaffen , daß sie dadurch in den Stand geseßt werden , die nah den angeführten Generalversammlungs - Beschlüssen zu emittirenden Obligationen nach ihrem Ermessen ganz oder theilweise für Rechnung der Gesellschaft zurückzubehalten , be- zichungsweise zu Übernehmen , auch zu diesem Zwee die er- forderlichen Statutabänderungen mit der Staatsregierung für die Gesellschaft verbindlih und endgültig zu vereinbaren.

_ Diejenigen Herren Aktionäre , welche dieser Generalversammlung

beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29 des Statuts spätec-

stens am 6. August d. J. im Direktorialbureau auf dem Central- bahnhofe hierselbst ihre Äktien zur Abstempelung vorzuzeigen , oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung glaubhaft nachzuweisen und zugleich ein unterschriebenes Verzeichniß der Nummern derselben in zwei Exemplaren zu Übergeben, von denen das Eine mit dem Ver- merke der zustehenden Stimmen und dem Siegel der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn verschen zurückgegeben und

als Legitimation zur Theilnahme an der Versammlung dient.

ormulare zu den Nummerverzeichnissen können in dem genann-

ten Bureau in Empfang en werden.

Breslau, den 17. Jul Der Vorsißende des Verwaltungsraths der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft.

in Côln bei unserer Hauptkasse.

gez. Becker.

Alle Poft - Anstalten des In-- und Auslandes - nehmen Hesselinng, an, für Berlin die Expedition des nigl, Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Strafe Nr. üla, Ecke der Wilhelmsftraße.

Has Äbonaemeni beträgt fi Thlr. für das Vierteljahr.

Infertionspreis für den Raum einer Druckzeile 24 Sgr-

Me 171. Berlin, Sonnabend den 24. Juli Abends

IIL. von mehr als vierzig Lasten Tragfähigkeit: a) wenn sie be- laden sind: beim Eingange 4 Silbergroschen, beim Ausgange 4 Silber- groschen, b) wenn sie Ballast führen oder leer sind: beim Eingange 2 Silbergroschen, beim Ausgange 2 Silbergroschen, für jede Last der Tragfähigkeit. | A ; : : Ausnahmen. 1) Schiffe von mehr als vierzig Lasten 2rag-

Den Rittergutsbesißer, Regierungs - Assessor Archibald | fähigkeit , L sie in Le: zwischen Häfen des Norddeutschen August von Gramagki zum Landrathe des Landkreises | Bundes ohne Berührung fremder Häfen machen j entrichten nur die Danzig zu ernennen ; und | ; Hälfte der vorstehend unter T1, a. und b. fesigeseßten Abgabe.

Dem früheren Hauptamts-Rendanten, Steuer-Einnehmer A ONG res Zas 0 Ganzen E E Bag

i i s u | Centnern nicht übersteigt j |

Me zu Rinteln den Charakter als Rechnungs-Rath z S Been R E le Terinefiter Grakit-; EVps. E V Pílaster- oder Ziegelsteinen aller Art, Kreide, Thon- oder Pfeifen-" erde, Seegras, Sand, Brennholz, Torf Steinkohlen, Kofs, Rohschwefel, Salz, Heu, Stroh, Dahrath, Dünger, frischen Fishen oder Rohmaterialien zum Deichbau besteht ; haben das Hafengeld nur nach den Säßen für Ballastschiffe zu ‘entrichten. 3) Die vorstehend normirten Säße sind nur für solche Schiffe voll zu

König-Wellesweiler. entrichten, welche in den Binnenhafen oder die Aue ; soweit leßtere

Indem Jch auf Jhren Bericht vom 2. Juli d. J. die Herstellung | vom Doekkooge begrenzt wird, einlaufen. Ltr S degelen einer Zweigbahn von dem bei Neunkirchen belegenen Bahnhofe der | auf der Rhede oder der Außenaue/ so is für Den O S s Saarbrücker Eisenbahn nach den Milhelm-Schächten der fiskalishen | der bezüglichen Abgabensäße zu R e A e rgen Steinkohlengrube König - Wellesweiler hierdurch genehmige, bestimme Nacherlegung bis zum vollen Betrage für zu Fa L sie TON Tch zugleich, daß das in Meinem Erlasse vom 28. November 1847 ch in den Binnenhafen oder den vom Do P rene L S [Geseß-Samml. für 1848 S. 13) für die Hauptbahn verliehene Recht | der Aue einlaufen. Sind Fahrzeuge auf der he e L er er Auer zur propriation und zur vorübergehenden Ds. fremder u A i U E Lees nos en Dorf ge i N

i i i | des be E

a üce auch auf die Anlage dieser Sweigbahn Anwendung fix des bey U L wen bieselben demn eer ved grballaset

j i h in den Binnenhafen oder den innerha e 0 itc E tvel Theil der Aue uta noch die Hälfte der Abgabe nach dem N l Saze für leer oder geballastet einkommende Fahrzeuge nachzuerlegen. Für den Handels-Minister: n gleicher Weise ist für Schiffe , welche den Binnenhafen oder die v. Selchow. ; Bin cfgue leer oder geballastet verlassen und alsdann noch auf der ‘An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. | Rhede oder der Außenaue Ladung einnehmen, die Hälfte der Abgabe | ; —— nah dem Saße für- leer oder geballastet ausgehende Schiffe und die Hälfte des bezüglichen Saße® für beladen ausgehende Schiffe zusammen zu entrichten. 4) Für Fahrzeuge, welche im Verkchr mit den benach- barten Küstenorten, Jnseln und Halligen den Husumer Hafen regel- mäßig oder häufig im Jahre besuchen, fann nach Wahl anstatt der tarifmäßigen Abgabe für jede einzelne Fahrt eine jährliche Abfindung entrichtet werden, deren Höhe nach näherer Anleitung des -Finanz- Ministers von der zuständigen Verwaltungsbehörde festzuseßen bleibt.

Befreiungen. Von Entrichtung des Hafengeldes sind sowohl für den Eingang als für den Ausgang befreit: 2. alle Fahrzeug“, welche ohne Ladung in den Hafen einlaufen, um Fracht zu suchen und den Hafen ohne Ladung wieder verlassen; 2) alle Pahrgeugee welche wegen Seeshadens oder anderer Unglücksfälle, wegen Eisgange8/, Sturmes oder widriger Winde , sowie alle Fabrzeuge / welche, nux um Erkundigungen einzuziehen oder Ordres in Empfang

ini ; j iten: zu nehmen, in den Hafen einlaufen und denselben ohne Gr ¡i Eulenburg E dig 7:7 F390 Ladung gelöscht oder eingenommen und ohne die

Z Ladung An die Minister der Finanzen und für Handel, Gewerbe ganz oder theilweise veräußert zu haben , wieder verlassen; n die Minister der Fl / und öffentliche Arbeiten.

; Se. Majestät der König haben Allergnádig#}t geruht:

Die von dem Kuratorium der rheinischeri Ritterakademie zu Bedburg getroffene Wahl des Kammerherrn und Landraths a. D. Freiherrn Raiß von Frenßy auf Garrath zum Obere Direktor genannter Ritterakademie zu bestätigen ;

Allerhöchster Erlaß vom 7. Juli 1869, betreffend die Ver-

leihung des Expropriationsrechts für die Zweigbahn von dem hei

Neunkirchen belegenen Bahnhofe der Saarbrücker Eisenbahn nach den Wilhelm-Schächten der fiskalischen Steinkohlengrube

Allerhöchster Erlaß vom 14. Juli 1869; betreffend die Er-“ aa E T lanabicdm zu Husum, im Regierungsbezirk Schleswig.

Den mittelst Jhres gemeinschaftlichen Berichfs vom 10. d. M. Mir vorgelegten Tarif zur Erhebung der Hafenabgaben zu Husum/ im Kreise Husum, Regierungsbezirk Schleswig, sende Jh Ihnen, von Mir vollzogen ; hierneben (a.) zur weiteren Veranlassung mit der Be- uni zurück, daß derselbe mit dem 1. August d. J. in Kraft treten soll.

Dhoser Erlaß is mit dem Tarif durch die Geseß-Sammlung zu veröffentlichen. |

Bad Ems , den 14. Juli 1869.

Wilhelm. Für den roe Für den Minister für andel, Gewerbe

von vierzig Lasten oder weniger Tragfähigkeit, wenn sie aus der Fahr nah einem anderen Hafen des Norddeutschen Bundes- gebiets in den Husumer Hafen ledigli zu dem Qwecke einlaufen, um

Tarif, nach welhem die Abgaben für die Benußung der Hafen- daselbst eine Me E Theil ihrer Tragfähigkeit nicht übersteigende

anlagen zu Husum, im Kreise Husum, Regierungsbezirks Schleswig, | Beiladung zu löschen E m an ege E Sorten La E vom 1. August 1869 an zu erheben find. T wi Hull e oder eingehen, wenn fie nicht zum Es wird entri s Gd ae E eer Sah An i bas e Teiternde E: geichier ‘Pe- j iffsfahrzeugen: 5) Leichter-Fahrzeuge, wenn N l Y L I. von vi t Lasten ld N reit u Levante Wenn fie beladen Sibame Schif selbs die Hafenabgabe eang at - Schisögesäßer wehe find: beim Eingange 1 Silbergroschen beim Ausgange 1 Sílber- | Staatseigenthum sind, oder ledigli für on E Frei ässen ; roschen für jedes Fahrzeug : befördern, jedo in leßterem Halle nur auf orge gung a att wi N Anmerkung Fahrzeuge der vorstehend unter 1. bezeichneten 7) alle Lootsenfahrzeuge, j Be e L drei iffen deen Art bleiben von der Abgabe h wen sie D p fine j E E i ét fem ae en A Tragfähigkeit l Il. von mehr als drei Lasten bis zu ein]chttepl : ‘bis eins{hließlich drei Lasten Tragfähi feit bei ihren

it: beladen sind: beim Eingange 2 Silber- | 9) Fahrzeuge vis zU : S dagen Veo 1 ma Be Je | Bin Bete alte Binnen Meran d 1 *Sübergrofidep für jede Last ‘ragfáhigfeit z i von der Küste gesammelt einbringen, jedoch nur für den Eingang;

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