1869 / 179 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3078

B. Von Emden näch Norderney. Die Verbindung wird durch Dampfschiffe unterhallen, deren Abfahrt in der Richtung von Emden nah Norderney stattfindet: am 5. August um 12 Uhr Mittags, am 6. August um 6% Uhr früh, am 7. August um 8 Uhr früh, am 8. August um 84 Uhr früh, am 9. August um 9 Uhr Vorm., am 10. August um 94 Uhr Vorm., am 11. August um 105 Uhr Vorm., am 12. August um 11 Uhr Vorm. Diese Verbindung wird zum Transporte von Briefp ost- Gegenständen benußt. Die Fahrzeit von Emden nah Norderney beträgt circa 4 Stunden. : j

C. Von Geestemünde nah Norderney. Die Verbindung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt, welche aus Geestemünde abfahren: am 4. August um 1% Uhr Nahm., am 6. August um 34 Uhr früh, am 9. August um 5k Uhr früh, am 11. August um 72 Uhr früh, am 13. August um 8% Uhr früh. An Postsendungen werden mit die- sen Schiffen nur Briefpost - Gegenstände befördert. Die Fahrzeit von Geestemünde nah Norderney beträgt 5—6 Stunden.

Wie \ich die Verbindungen vom 14. August cr. ab gestalten, dar- über bleibt weitere Publikation vorbehalten.

Oldenburg, den 2. August 1869. Der Ober-Post-Direktor. Starklof.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 3. August. Jhre Majestät die Königin empfing in Coblenz den Besuch des Erbgroßherzogs zu Sachsen. Vorgestern hatte der Gesangverein Concordia aus Aachen die Ehre, im Königlichen Residenzschlosse zu singen. Gestern besuchte Jhre Majestät die Königin Se. Majestät den König in Ems.

Hannover, 2. August. Der Prinz Paul von E ist gestern früh nah Düsseldorf abgereist.

Düsseldorf, 1. August. Die Adresse der Königlichen “i +7 R an Se. Majestät den König lautet nach der »LD. K; »Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster König,

Allergnädigster König und Herr!

Auf Euer Königlichen Majestät Allergnädigsten Befehl ist vom 22. bis 24. dieses Monats das Fest des fünfzigjährigen Bestehens der hie- sigen Kunstakademie begangen worden, als deren Begründer wir in tiefster Dankbarkeit Allerhöchstderselben in Gott ruhenden Herrn Vater, des Königs Friedrich Wilhelm des Dritten Majestät, verehren. Die Fesifeier hat es den Festgenossen wie der gesammten Bürgerschaft Düssel- dorfs von Neuem zum Bewußtsein gebracht, welche große Gabe Düsseldorf und der Rheinprovinz nicht nur, sondern dem ganzen Vaterlande durch die Stiftung der hiesigen Kunstakademie zu Theil geworden ist. Tm Rückblick auf das abgelaufene halbe Jahrhundert fünstlerischen Lebens und Schaffens is} den Festgenossen auch die patriotische und nationale Be- deutung der Königlichen Schöpfung vor Augen getreten, in der die Anstalt anknüpft an die ewig ruhmreiche Epoche der Wiederherstel- lung des Vaterlandes. Jm Spiegelbilde der Vergangenheit, in der

reude der Gegenwart und in der Hoffnung der Zukunft haben sie ich gestärkt und gehoben gefühlt, voll der festen Zuversicht, daß der Königliche Aar von Hohenzollern, wie er bisher heilbringend über den gesegneten Fluren des rheinischen Landes gewaltet, also diese Stadt und diese Kunstschule unter seinen starken Schwingen halte, hebe und chübße für und für.

Damit aber das Andenken an die erhebende Festfeier bei der Mit- und Nachwelt dauernd erhalten bleibe, is eine Festurkunde ausgefer- tigt und von den anwesenden Fürstlich hohen zollernschen Herrschaften, den Mitgliedern des Kuratoriums und des Lehrerkfollegiums der Aka- demie, so wie von den zur Feier erschienenen Ehrengästen unterschrie- ben worden. Das eine Exemplar dieser Urkunde, welches durch das von Professor Scheuren ausgeführte Titelblatt einen sinnreichen Kunst- \{muck empfangen, ele wir Euer Königlichen Majestät als ein Erinnerungsblatt in tiefster Ehrfurcht zu unterbreiten , indem wir

ersterben Euer Königlichen Majestät allerunterthänigst treugehorsamste Der Vorsißende und die Mitglieder des Komites zur Feier des fünfzigjährigen Jubiläums der Königlichen Kunst- Akademie zu Düsseldorf. Düsseldorf, den 28. Juni 1869.

Mecklenburg. Schwerin, 2. August. (M. A.) Der Großherzog hat sich heute Morgen von Ludwigslust nach dem Heiligen Damm begeben.

Die Großherzogin Alexandrine ist am Sonn- abend Morgen, den 31. v. M., von Berlin kommend, in Lud- wigslust eingetroffen. Höchstdieselbe hat sih am Abend desselben Tages nah Schwerin begeben und i} gestern Abend von dort weiter nah dem Heiligen Damm abgereist.

__— Der Fürst und die Fürstin Wind ischgräß sind mit Familie am gestrigen Morgen in Ludwigslust eingetroffen und haben sich am Abend desselben Tages von dort nah dem Heiligen Damm begeben.

__ Sachsen. Leipzig, 1. August. Nach der »L. J.e wird die Großfürstin Constantin von Rußland Mitte August Leipzig verlassen, um sich in die Schweiz zu begeben, wo man von der wohlthuenden Bergluft Stärkung ihrer immer noch angegriffenen Gesundheit erwartet.

Institute definitiv beseitigt sein.

‘Bayern. Münchén, 1. August. (N. K.) Der Staats- Minister des Aeußern Fürst Hohenlohe hat heute einen mehr- wöchentlichen Urlaub angetreten und sich auf seine Besißung nach Aussce in Steiermark begeben. Für die Dauer seiner Ab- wesenheit leitet Staatsrath von Daxenberger die Geschäfte des Ministeriums. Auch der Handels - Minister von Schlör ist heute auf einige Tage in Urlaub gegangen, das Portefeuille des Handels führt mittlerweile der Staats-Minister des Jnnern von Hörmann.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 1. August. (N. Fr. Pr.) Die gänzlihe Umformung der Militär - Bildun gs- An- stalten schreitet allmälig vor. Das Reichs-Krieg8ministerium macht bekannt , daß der Kaiser mit Entschließung vom 21. Juli d. J. die Uebersiedlung der Artillerie- und Genie- Akademie nah Wien, sowie die Verlegung der vier Artillerie- Schulcompagnien nach Weißkirhen in Mähren schon im diesjährigen Herbste angeordnet habe. Die Artillerie -Akade- mie aus Weißkirchen wird mit der Genic-Akademie, wroelche jeßt in Klosterbruck bei Znaim ist, unter der Benennung »tehnis{che Militär-Akademie« in Ein Institut vereinigt und hier in der Stiftskaserne in Mariahilf untergebracht. Das Akademie-Ge- bäude zu Weißkirchen in Mähren wird für die neue »militär- technishe Schule« verwendet. Dieses Jnstitut bildet sich aus der Vereinigung der vier jeßt zu Prag, Krakau, Olmüßg und Liebenau bei Graz befindlichen Artillerie-Schulcompagnien. Mit Ende des laufenden Schuljahres werden gänzlich eingehen : das Militär-Unter-Erziehung8haus zu Prerau, das Militär-Ober- Erzichung8haus zu Kameniß, das Kadetten-Jnstitut zu Mar- burg und die Pionier-Schulcompagnie zu Tulln. EsS ist be- kannt, daß im vergangenen Jahre das Militär-Unter-Erziehungs- haus zu Weißkirchen im Banate, die beiden Jnfanterie-Schul- compagnien zu Olmüß und Hainburg, das Kadetten-Jnstitut zu Hainburg und das Militär. Lehrer-Institut zu Wiener-Neu- stadt aufgehoben wurden. Für das nächste Schuljahr bestehen also von niederen Bildungs8anstalten nur noch das Militär- Unter-Erziehung8haus von Fischau bei Wiener-Neustadt, die Ober-Erziehungshäuser zu Straß, Kuttenberg, Güns und Kaschau und die Kadetten-Institute zu Eisenstadt und St. Pôöl- ten. In den beiden leßteren sind sämmtliche dritten und vierten Jahrgänge aller früheren Kadetten-Institute vereinigt, und nachdem neue Soginge nicht mehr aufgenommen werden, wird St. Pölten nah Ablauf des Schuljahres 1869/70, Eisenstadt nach 1870/71 aufgelöst und somit die Institution der Kadetten- Das Instituts-Gebäude zu St. Pölten wird für das neuprojektirte yMilitär-Kollegium«, was im nächsten Jahre errichtet werden soll, verwendet werden.

Prag, 2. August. Die Herzogin von Meiningen Leh Tepliß nah Beendigung ihrer Kur vorgestern wieder ver- assen.

Triest, 28. Juli. Wie die »Triester Jtg.« vernimmt, soll die K. K. Flotte niht nur durch die Panzerschiffe »Custozza« und »Erzherzog Albrecht«, zu deren Bau bereits die Vorarbeiten getroffen wurden, sondern auch durch einige leich- tere Schiffe verstärkt werden ; namentlich soll für die »Radeßky« eine größere Fregatte, die wieder denselben Namen führen wird bei dem Stabilimento tecnico triestino mit beiläufig 3000 Deplacement-Tonnen nach dem neuen sogenannten Komposite- system gebaut werden.

Großbritannien und W. T. B.)

öIrland. London, 2. August. Gladstone ist von seinem Unwohlsein wieder ergestellt, so daß er der heutigen Sizung des Unterhauses bei- wohnen konnte.

Frankreich. Paris, 2. August. (W. T. B.) Der Präsident Rouher eröffnete heute die Senatssißzung mi einer Ansprache, worin er sagte: Der Senat is versammelt, um wichtige Abänderungen der Verfassung des Kaiserreichs zu prüfen, welche durch eine glückckliche Uebereinstimmung der Re- gierung mit dem geseßgebenden Körper vorbereitet worden sind. Kein Souverän hat aufmerksamer als der Kaiser die Bewe- gung der öffentlihen Meinung verfolgt, er hat stets die Staatsgewalt als Eigenthum des Volkes betrachtet. Die Ansprache führte aus, daß durch die Junitiative des Kaisers selbst \ich eine andauernde, innerlich- zusam- menhängende Umwandlung aus der Autoritätsherrschaft in die liberale Herrschaft vollzogen habe, und wies in dieser Be- ziehung auf die Amnestie und auf die Reformen von 1860, 1863 und 1867 hin , welche- heute zu dem vervollkommneten Gleichgewicht zwischen den öffentlichen Gewalten und zu einer besseren A ihrer Rechte und Befugnisse führen. Gegen- Über dieser Wahrnehmung seien Ungeduld - und Bedauern in gleicher Weise ungerecht. Diejenigen , welche wollen, daß Franlk- rei still stehe, während die liberalen Lehren von ganz Europa

3079

Besiß nehmen, verkennen das Geseh für unsern Einfluß in der Welt , sie schwächen sogar das geheiligte «Band, welches die napoleonishe Dynastie an das französishe Volk knüpft, und gleiten einem Abgrunde entgegen. Denn in den Ab- grund würde es führen , vergäße man, daß das franzö- sische Volk das Recht hat, von seiner Regierung vollkommene Sicherheit gegen die heftigen Leidenschaften, thörihten Hoff- nungen und gegen den unversöhnlichen Haß zu fordern. Nach einem Worte aus hohem Munde i} das Kaiserreich populär getug, um sih mit der Freiheit zu verständigen, und stark genug, um die Freiheit vor Anarchie zu {üßen. Der Senat wird an die Prüfung der Verfassungsreformen ohne leere

urchtsamkeit, ohne unüberlegten Eifer und mit der festen Ab-

cht herantreten, den Willen des Volkes zu verdollmetschen und zu sanktioniren. Die Bemühungen der Regierung und des Senates werden zwischen den öffentlichen Gewalten eine auf- richtigere Eintracht und eine fruchtbarere Solidarität herstellen, und die Kaiserlihen Jnstitutionen werden größeren Glanz, größere Kraft und Popularität erwerben.

Der Präsident drückt zum Schlusse sein Bedauern über den Tod seines Amt8vorgängers Troplong und anderer Sena- toren aus. Sodann ward das Senatuskonsult und die Er- läuterung der Motive verlesen.

Der wesentlihe Jnhalt des Consults is folgender: Der Kaiser und der geseßgebende Körper haben die Initiative für die Geseßgebung; die Minister sind nur vom Kaiser ab- hängig und halten ihre Berathungen unter seinem Vorsiy. Die Minister sind verantwortlich, können jedoch nur durch den Se- nat in Anklagezustand verseßt werden. Die Minister können sowohl Senatoren wie Deputirte sein und haben das Recht, den Sißungen sowohl des Senats wie des geseßgebenden Körpers beizuwohnen. DieSißungen des Senats sind öffentlich. Der Senat regelt seine innere Geschäftsordnung selbständig; derselbe kann die Veränderungen andeuten, welche bei einem Gese als zu- lässig erscheinen; er kann ferner beschließen, daß eine Geseße8- vorlage zu erneuter Berathung an den geseßgebenden Körper zurückverwiesen wird; es steht dem Senat außerdem zu, sich durch eine motivirte Resolution gegen die Veröffentlichung cines Geseßes auszusprehen. Der geseügebende Körper regelt eben- falls seine innere Geschäftsordnung selbständig ; derselbe er- wählt für jedé Session seinen Präsidenten, Vizepräsidenten, so wie die Sekretäre. Der Senat und der gescßgebende Körper haben das Recht, die Regierungzu interpelliren und motivirte Tages§- ordnung anzunehmen. Die Verweisung einer motivirten Tages§- ordnung an die Bureaux muß eintreten, sobald es die Regierung verlangt. Kein Amendement kann zur Berathung gestellt werden, wenn es nicht vorher an eine Kommission verwiesen und der Regierung mitgetheilt war. Wenn die Regierung dasselbe nicht acceptirt, so hat der geseßgebende Körper sich alsdann definitiv über dasselhe auszusprehen. Das Budget und alle Ausgaben werden kapitelweis berathen. Alle Abänderungen, welche von jeßt ab bei Zolltarifen und internationalen Verträgen gemacht werden, sind nur obligatorish nach erfolgter Genehmigung des geseßgebenden Körpers. Ein besonderes Dekret wird die Be- ziehungen zwischen dem Senat, geseßgebenden Körper, Staatsrath und Kaiser regeln. :

Der Senat wird Donnerstag zu einer Sitzung zusammen- treten, in welcher eine Kommission von zehn Personen zur Prüfung des Senatuskonsults erwählt werden sol.

Das » Journ. officiel« veröffentlicht einen Bericht des Ministers des Jnnern de Forcade an den Kaiser, die Vizi- nalwege betreffend, und einen hierauf bezüglichen Kaiserlichen Erlaß vom 31. v. M., durch welchen die Vertheilung von 9,250,000 Fr., als zweite Annuität der durch das Geseß vom 11. Juli v. J. zur Vollendung der gewöhnlichen Vizinalwege, ferner von 1'/, Mil. Fr. für Kommunalwege, endlich derjeni- gen 200 Mill. Fr., welche die Kasse der Vizinalwege den De- partements darzuleihen ermächtigt ist, unter den betheiligten Departements geordnet wird.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 1. August. Le Di er ist am 30. v. M. Nachmittags in Jljinskoje ein- getroffen.

Der Großfürst Thronfolger wird mit seiner Ge- mahlin und dem Großfürsten Alexis Alexandrowitsh am 8. in Kalatsh erwartet, am 10. die bei KonstantinowSkaja lagernden Kalmucken besuchen und am 11. in Nowo-Tscherkask eintreffen.

Nach der » Moskauer Zeitung « wird der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch zu den großen Manövern in Preußen reisen. Se. Kaiserlihe Hoheit wird diese Reise im Anfange des August antreten und auf derselben von dem Ge- neral -Adjutanten v. Drenteln, Chef der 1. Garde - Infanterie- Division, dem General - Major der Suite v. Nottbeck, Com- mandeur des Lehrbataillons, dem General-Major Dschunkowski und dem Rittmeister Baron v. Thümen , Chef der Leibschwa- dron des Garde-Ulanen-Regiments, begleitet werden.

Nach dem »Rusfs. JInval.« hat der Kaiser am 9. Juli befohlen, daß das Gouvernement Mohilew dem Ressort der Centralverwaltung der nordwestlihen Provinzen entzogen und unter die unmittelbare Verwaltung des Ministers des Jnnern treten soll, welcher hierbei die dem General-Gouverneur von Wilna beigelegten Befugnisse auszuüben berechtigt ist.

Das 68. Stück der Geseßsammlung enthält das Allerhöchste Edikt vom 30. Juni (12. Juli), die Verwaltung des St. petersburger und kaukasischen Militärbezirks betreffend. Nach diesem Edikt führen die Truppen des ersteren dieser Be- zirke den Namen »Truppen der Garde und des St. peters- burger Militärbezirks8«, die des leßteren den Namen »kau- kasishe Armee«, wonach denn auch der Titel der hohen Befehlshaber dieser Truppenkörper zu ändern ist. Ferner veröffentliht die Gesch - Sammlung den Senatsbefehl vom 17./29. Juli, welcher das Allerhöchste Edikt vom 1./13. Juli veröffentlicht, laut dessen sechs neue Serien Reichsschaßbillete, und zwar von CXXX[lII bis CXXXVIII infl, zum Ersaße der 1861 emittirten und in diesem Jahre zur Tilgung bestimmten Serien von LXI bis LXVI zu emittiren sind. Jede dieser Serien enthält 3 Millionen, alke sechs also 18 Millionen Ru- bel. Die Zahlung der Interessen beginnt für die Serien CXXXlII und CXXXIV mit dem 1. September und für die Serien CXXXV bis CXXXVIII mit dem 1. November 1869.

Dánemark. Kopenhagen, 2. August. (W. T. B.) Die Königliche Familie traf heute Abends 6 Uhr von Sto- holm wieder auf Schloß Bellevue ein und wurde von den Mit- aliedern der s{hwedischen Gesandtschaft, den Ministern und Hofbeamten und einem sehr zahlreihen Publikum begrüßt.

Amerika. New-York, 2. August. (Kabeltelegramm). Der Finanz-Minister hat den Befehl ertheilt, während des Mo- nats August wöchentlih Bonds im Betrage von 2 Millionen Dollars anzukaufen, und bestimmt, daß diese angekauften Bonds zur Verfügung des Kongresses bleiben sollen. Außer- dem sollen im Laufe des August eine Woche um die andere je eine Million Bonds angekauft werden, um den Bestimmungen der Sinkingfund-act (des Tilgungs“fondsgeseßes) gemäß verwen- det zu werden.

Die Staatsschuld hat sich im Laufe des Monats Juli um 7,250,000 Dollars vermindert.

Asien. Tauris, 31. Juli. Der russishe Gesandte in Persien is hier eingetroffen. Jn Teheran tritt die Cholera \{hwächer auf.

Statistische Nachrichten. j

Nach der nunmehr erfolgten amtlichen Feststellung haben die dem Zollverein angehörigen Staaten des Norddeutschen Bundes an Zöllen und Verbrauchssteuern für das Jahr 1868 an die Bundeskasse überhaupt 50,693,512 Thlr. abzuführen. Tm Haus- halts-Etat des Norddeutschen Bundes für das gedachte Jahr war die Einnahme an Zöllen 2c.,, mit Einschluß der Aversen, welche die nicht zum Zollverein gehörenden Bundesstaaten zu entrichten hatten, nur auf 49,488,680 Thlr., \o daß sich also der wirkliche Ertrag günstiger, als der Voranschlag gestaltet hat. An Ein- und Aus- gangs-Abgaben sind für 1868 20,919,368 Thlr. oder 21 Sgr. 7,31 Pf. pro Kopf der betreffenden Bevölkerung des Norddeutschen Bundes abzuführen, darunter von Preußen exkl. Lauenburg 17,642,712 Thaler, von Sachsen 2,472,937 Thlr., von Braunschweig 258,350 Thlr, von Hessen nördlich des Mains 110,807 Thlr.; an Rübenzucker- Steuer 9,792,213 Thlr. oder 10 Sgr. 1,38 Pf. pro Kopf, darunter von Preußen 7,384,548 Thlr., von Anhalt 1,408,766 Thlr., von Braun- \chweig 847,218 Thlr., von Sachsen-Weimar 69,563 Thlr., von Sachsen- Meiningen 31,000 Thlr., von Schwarzburg - Rudolstadt 26,318 Thlr. ; an Salzsteuer 7,456,410 Thlr. oder 7 Sgr. 8,43 Pf. pro Kopf, darunter von Preußen 6,246,262 Thlr, von Sachsen 418,002 Thlr., von Sachsen - Meiningen 128,023 Thir, von Hessen 149,026 Thlr., von Braunschweig 113,937 Thlr.; an Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 9,434,706 Thlr. oder 9 Sgr. 11,47 Pf. pro Kopf und 209,676 Thlr. Aversen, darunter von Preußen 8,402,954 Thlr., von Sachsen 600,969 Thlr. von Anhalt 189,877 Thlr., von Braunschweig 159,335 Thlr., von Mecklenburg 66,176 Thlr., von Oldenburg 48,491 Thlr.; anBraumalzsteu er und Uebergangsabgabe vom Bier 2,742,015 Thlr. oder 2 Sgr. 10,02 Pf. pro Kopf und 3891 Thlr. Aversen, darunter von Preußen 1,950,593 Thlr., von Sachsen 445,086 Thlr; von Sachsen-Coburg-Gotha 56,238 Thlr., von Sachsen-Weimar 49,657 Thlr, von Sachsen-Meiningen 39,255 Thlr., von Braunschweig 33,149 Thlr.; an Tabaksfsteuer endlich 134,170 Thaler oder 1,71 Pf. pro Kopf und 1063 Thlr. Aversen, darunter 111,317 Thlr. von Preußen und 13,289 Thlr. von Sachsen.

An Ausfuhr-Bonifikationen sind von den obigen Einnahme- beträgen vorweg in Abzug gebracht : für Branntwein 1,834,702 Thlr. (davon 1,574,073 Thlr. beî O S und für Bier 11,827 Thlr. (da- von 11,662 Thlr. bei Preußen). Der Flächeninhalt sämmtlicher im Norddeutschen Bunde mit Tabak E Grundstücke belief \sich Aen 23,401 Morgen, wovon allein 21,544 Morgen auf Preußen reffen.

Der Gesammtertrag aller im Jahre 1868 aufgekommenen Zölle

3855 ®