1869 / 189 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Wir bemerken ZugreiG, daß wir der Ermächtigung im Art. 7 des Statuts gemäß beschlossen haben, mit Leistung dieser dritten Einzah- lung die Herrn Aktionäre von der (om Eng für weitere Einzahlungen auf die Aktien zu entbinden. Die zu diesem Zwette neu auszufertigenden, auf den Jnhaber lautenden Jnterim®aktien fönnen nah der Einzahlung an den Stellen, bei welchen diese geleistet worden is, bis zum 15. Oftober d. J. gegen Aushändigung der bisherigen auf den Namen lautenden Jnterimsaktien in Empfang genommen werden.

Zu Annahme von Volleinzahlungen der Aktien i die Bank übrigens auch ferner bereit.

Gotha, 20. Juli 1869. Der Aufsichtsrath. von Holßendorff,

ugo Cahn Vize-Präsident. L i

Kommerzien - Rath. Freiherr von Cohn,

0. W. M äder. Geh. Finanz-Rath,

E. Otto, Graf von Pourtales, Freier Standesherr. Kasserath. Königl. Ceremonienmeister. von Rother, von Ruffer, S. Schlesinger.

Amtktsrath. Geh, Kommerzien - Rath.

Fürst von Haßfeldt, Präfident. Berliner Handels- Gesellschaft.

Graf von Malßan,

Schlefischer Bankverein. Adolph Stürcke. Baron von Vaerst.

[1740]

Die Stamm - Aktien der Niederschlesish - Märkischen Eisenbahn Nr. 42,224 und 64,317 à 100 Thlr. mit Coupons Nr. 2 bis inkl. 8 und Talons, sowie die Prioritäts - Obligationen der Niederschlesis{- Märkischen Eisenbahn Ser. 11. Nr. 1765. 3745. 7997. 14,179. 25,076. 28,213 und 34,989 à 50 Thlr. mit Coupons Nr. 7 und 8 und Talons find als abhanden gekommen bei uns angemeldet worden. : n He des vierten Nachtrages zum Statut der ehemali- gen iederschlefisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft vom 19. Dezember 848 (Geseßsammlung pro 1849, Seite 135) und des Geseßes vom 31. März 1852 (Geseßsammlung pro 1852, Seite 89) werden die egenwärtigen Jnhaber der oben bezeichneten Stamm - Aftien und Prioritäts - Obligationen nebst Coupons und Talons hierdurch auf- gefordert , diese Papiere an uns einzuliefern oder etwaige Rechte auf dieselben bei uns geltend zu machen, widrigenfalls deren gerichtliche Mortifikation von uns beantragt werden wird, welhe nah dem Statut vom 19. Dezember 1848 erfolgt, wenn diese Aufforderung drei Mal in Zwischenräumen von drei zu drei Monaten veröffentlicht und die Einlieferung oder Geltendmachung etwaiger Rechte nicht men binnen drei Monaten nach der leßten Publikation ge- ehen ift. Berlín, den 13, Mai 1869. Königliche Direktion der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn.

D eiti E A C L min U mer E M R E

Bergisch - Märkische Eisenbahn.

Die in Sorge des Allerhöchsten Privilegiums vom 17. April 1 emittirte fünfprozentige Bergisch-Mär- fishe Nordbahn - Prioritäts - Obligation Nr. 22,889 e —— Seme à 100 Thaler is ihrem Eigenthümer, nah dessen An- eige; verbrannt und hat der leßtere die Mortifikation des Dokuments eantragt. Wir fordern daher den etwaigen gegenwärtigen Jnhaber des genannten Werthpapieres hierdurch auf, dasselbe einzuliefern oder seinen Anspruch daran bei uns geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der statutgemäß vorgeschriebenen Frist die Mortifikation und S ertiguns er Obligation veranlassen werden. Die in Nr. 288/1868 und 84/1869 dieses Blattes aufgerufene Bergish-Mär- fishe Stamm-Aktie Nr. 9091 is wieder aufgefunden. Elberfeld, den 7. Mai 1869. Königliche Eisenbahn-Direktion.

ÜDRTOIRDCRN I T T Verschiedene Bekanntmachungen.

Aufforderung. Die Kreis - Wundarzlstelle im Rosenberger Kreise is erledigt. Qualifizirte Bewerber um dieselbe können \ich unter Einsendung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufes innerhalb 4 Wochen bei uns melden. Oppeln, den 7. August 1869.

Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern.

[4026]

[81A Befanntmacchung.

er Kommunallandtag des Markgrafthums Oberlausiß, Königl.

preuß. Antheils, verleiht im November dieses Jahres :

1) aus der Stiftung der verwittweten Fraù Landesältesten von Gersdorff, geb. von Hohberg, B ein Stipendium für Schüler des FEaae zu Görliß b) ein Stipendium für Studirende auf den Universitäten Leipzig, oder Jena.

doi DUN sind vorzugsweise Jünglinge aus dem von Gers- dorffschen Geschlechte, nächst diesen Jünglinge aus anderen Ober- laufißschen adeligen Familien und nach ihnen auch Jünglinge bürgerlichen Standes aus der Oberlausiß ; e: Landes-Stipendien für bedürftige ff Landesmit- cidenheit gesgrige Oberlausißer , welche eine Universität oder öffentliche Bildungsanstalt für Land- un Forstwirthe, Thierärzte

oder Gewerbtreibende besuchen und \ich über Fleisy Fähigkeit und fittlihes Betragen ausweisen können ;

3) ein Shul-Stipendium zur Ausbildung von evangelis{h- [lutherischen Geistlichen, welche der wendishen Sprache mäch- tig sind. Zum Genuß desselben sind nur Bewerber aus der preuß. Oberlausiß, welche die erste oder zweite Klasse eines Gym- na R und evangelische Theologie studiren wollen ; be- re i

Die Gesuche um Verleihung dieser offenen Stipendien, sowie die um Fortbewilligung bereits verliehenen müssen bis zum 1. Nov em- ber dieses Jahres nebst den erforderlichen Zeugnissen an den Landes- ältesten des Markgrafthums Oberlausiß, Herrn v. Seydewiß, hierselbst

eingereiht werden. i

Später oder ohne die erforderlichen Zeugnisse eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Görliß, den 12. August 1869.

Die Landstände des Markgrafthums Oberlausiß Königl. preuß. Antheils.

n

v Sen atienen der \hlesishen Gebirgsbahn. Ab 20. Mai bis 15. September d. J. werden von unseren Stationen Berlin und Frank-

furt a.-O. nah den Stationen Greiffenberg, Reibnißt,

Ns berg und ntl fer der \{lesischen Gebirgsbahn Billets . Und Ill. Wagenklasse, für die Hin- und Rückfahrt sechs Wochen gültig, zu folgenden Preisen ausgegeben :

| 11. Rl. III. Kl. Thl. Sgr. Pfg.[Thl. Sgr. Pfg 63 T 24 28 14 19 17

I. Berlin

Greiffender Il, Reibnigz G

Frankfurt a. O. Sierra e

mit 50 Pfd. Freigepäckck. Billets J], Klasse háben au für die Courierzüge Gültigfeit.

Eine Unterbrehung der Hin- oder Rückfahrt

it auf diese Billets nicht gestattet. Im hen Zu des reisenden Publikums sind derartige Billets fortan

auch auf den Zwischen-Stationen a) Köpenik und Fürstenwalde zu den Preisen ad I, b) Fürstenberg, euzelle, Guben, Jebnis und is d II fäuflih zu hab zu den Preisen ad Il. fäu zu haben. Berlin, den 13. Mai 1869. Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Königliche Nieder\hlesisch-Märkische Eisenbahn.

Der gemäß unjerer Bekanntmachung seit dem 8. Mai er. an jedem Sonnabend von Kohlfurt nah Rummelsburg abgelassene Extra-Viehzug wird, da er nach den gegenwärtigen Verkehrsver- ne tnissen entbehrlih is, am Sonnabend, den 14. d. Mts.,, zum ebten Male ur werden.

Berlin, den 9. August 1869.

Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Jn der Zeit vom 19. bis 29. September c. wird mit der Ausstellung des [land - und forstwirthshaftlihen Vereins der Provinz Namur aud) eine internationale forstlicheAus- Tap fellung von Sammlungen , Geräthen , Maschinen, D ——— Es Welche in der Forstwissenschaft oder in den darauf nahe Ln Industrien Anwendung finden , so wie eine inter- nationale landwirth\schaftliche Ausstellung mit Versuchen von landwirthschaftlichen Geräthen und Maschinen stattfinden. Die Fracht- kosten für die zu dieser Ausstellung zum Versandt kommenden Gegen- stände werden auf der Ostbahn dahin ermäßigt , daß beim Hintrans- port der tarifmäßige Frachtsaß zu zahlen is , daß dagegen der Rü- transport auf derselben Route und nah der Absendestation fract- frei erfolgt, sofern durch ein Attest des Ausstellungskomites nah- gewiesen wird , daß die gedahten Gegenstände ausgestellt und unver- fauft geblieben sind. Au muß der Frachtbrief den Vermerk enthal- ten: »zur Ausstellung nach Namur« und die Adresse: »an das Aus- FeEUn mae tragen ; bezichungsweise' beim Rütransport von diesem als Versender aufgegeben werden. Diese Transport- begünstigung hört mit dem 12. Oktober c. wieder au Bromberg, den 9. August 1869. Königlicke Direktion der Ostbahn.

stbah Hier folgt die besondere Beilage

.

Besondere Beilage

des Königlih Preußischen Staats - Anzeigers. Zu „4 189 vom 14. August 1869.

i JTnhalts-Verzeichniß: Der Verein für Geschihte und Alterthumskunde des Her ogthums und E zstifts A deburg. (1.) Der Betrieb der Bergwerke und Salinen im Ober-Bergamtsbezirke Clausthal im Johre 1868, Zur Slatistit ven Franteis 1866. (L)

Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg.

(Geshichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg, herausgegeben vom Vereins-Sekretär Dr. Karl Janie.)

L

Magdeburg hat für die östlichen Provinzen des preußischen Staates im Mittelalter eine Bedeutung gehabt, wie keine an- dere Stadt. Das Erzbisthum erhielt zu feiner Provinz die Länder vom Erzgebirge bis zur Ostsce und bis tief nah Polen hinein, späterhin wenigstens bis zur Oder. Das magdeburger Stadtrecht wurde fast für alle neugegründeten deutschen Städte im Gebiete des alten Wendenlandes zu Grunde gelegt, und wollten die polnischen Herzöge cine Stadt heben, so gaben sie ihr magdeburger Recht. Für die Germanisirung und Christia- nisirung der wendishen Gebiete war Magdeburg das große Thor, durch welches die deutschen Ansiedler nah Osten zogen, um deutsche Sitte und christlichen Glauben in fremdem Lande zu verbreiten. Magdeburgs Geschichte erforschen, heißt demnach in vielfaher Beziehung zugleich die Quellpunkte der Geschichte der östlichen Landschasten bloßlegen, Darum dürften die Schriften des magdeburger Geschicht8vereins mehr als eine blos lokale Bedeutung haben. Es liegen von den »Geschichtsblät- tern«, dem Organ des Vereins, bis jeßt die drei Jahrgänge 1866, 1867 und 1868 vor.

Die Stadt Magdeburg behandelt cin Aufsaß von Dr, Janicke: »Magdeburg beim Beginn der Reformation.« Es wird in demselben ein Bild von dem mittelalterlihen Magdeburg ent- worfen einer Stadt , die zwar niemals Reichsstadt war, die aber an Bedeutung nicht wenige Reichs8städte übertraf. Anschau- lih wird besonders der magdeburger Schöppenstuhl geschildert, von dem cs 1588 heißt: der uralte Schöppenstuhl sei vor Alters das Haupt gewesen, von da man fich sächsisher Rechte erholen müssen, darunter drei Königreiche und über aht und zwanzig unterschiedliche Chur- und Fürstenthümer begriffen und bewidmet gewesen. Ein anderer Beitrag theilt die Statuten der »Knochen- hauer«- (Fleischer-) Innung alten Scharrns von 1523 mit. Die- selben find für die Kenntniß des Innungswesens von größter Wichtigkeit, Und welche Bedeutung die Innungen hatten, das geht daraus hervor, daß nach Beseitigung des patrizischen Re- giments von 1330—1630 die Stadtverwaltung “fast ausschließ- lih in den Händen der Jnnungen lag. Aus einer Handschrift der Stadtbibliothek konnte auch die Reihe der magdeburger Bürgermeister und Kämmerer von 1213 an bis 1607 mit- getheilt werden. . :

Interessante Aufschlüsse geben die Aufsäße über magdeburger Straßen- und Häusernamen von Dr. Janicke. Die Straßen- namen find im alten Magdeburg sehr organisch in Anlehnung an vorhandene Verhältnisse im Volk8munde entstanden. Als die ältesten Straßennamen sind die anzusehen, welche von den Kirchen, als den Mittelpunkten des religiösen und sozialen Lebens, herge- nommen sind, sowie diejenigen, welche nach ihrer Lage und Be- shaffenheit benannt sind, wie: der breite Weg, der krumme Ellenbogen u. \. w. Größer ist die Anzahl derjenigen , welche nach Handwerkern und Gewerbetreibenden benannt find, wie Goldschmiede-, Tischler, Schuhbrücke. Am zahlreichsten sind indeß die Straßen vorhanden, welche ihre Namen von Häusern

iragen: grüne Armstraße, Rothekrebs-, Tischlerkrug-, Steinerne-

tisch-, Vogelgreifstraße u. . w. Nur wenige Straßen sind nach Ortschaften, noch weniger nach Personen benannt. Sehr wichtig war für die ältere Topographie Magdeburgs8, daß der Stadtplan, welchen Otto von Guericke 1632 für den s{hwedischen Statt- halter behufs des Wiederaufbaus von Magdeburg angefertigt hatte, im Archiv zu Cöthen wieder aufgefunden wurde. Er wurde lithographirt und durch den Buchhandel zugänglich gemacht.

In den Häuserbenennungen Magdeburgs findet \ih die reichste Mannigfaltigkeit. Der Ursprung der Sitte, Häuser mit besonderen Namen zu benennen, war in ciner lebhaften Han- del8stadt in einer Zeit, wo man die Straßen nicht nummerirte, sehr natürlih. Den Geschäftsleuten mußte daran liegen, ihren Häusern cine unterscheidende Bedeutung zu geben. Und dazu bot sich am Besten ein Bild dar, das man am Hause an- brachte; denn die wenigsten Leute verstanden zu lesen und zu shreiben. Namentlih wählte man solche Bilder, die recht in die Augen fielen und \sich dem Gedächtniß einprägten. Bibli- schen und kirchlichen Ursprungs sind: die Arche, zum großen

Goliath, Himmelreich, zur Hölle. Auf die Welt der Gestirne deuten: blauer Stern, zum Reçenbogen. Vom mensc{licen Körper sind benannt: die fleißige Hand, zum sreundlien Ge- sicht, An Geräthe erinnern: der goldne Hammer, zum blauen Beil, der steinerne Tisch, Pflugeisen. Von der Kleidung sind bergenommen: zum weißen Schuh, zur goldenen Kutsche; von Waffen: zur goldenen Lanze. Auf das Thierreich deuten: zum steinernen Löwen, zum grünen Wolf, zum fkleinen Elephan- len u. st. w. in langer Reihe. Nach Pflanzen nennen fi: der Weinstock, der goldene Kürbis. Nach Städten sind besonders Gastihäuser benannt.

Bon andern Städten werden Frohse, Salze und Schönebeck in einem Aufsaße von Winter behandelt, Die drei Städte bilden fast ein zusammenhängendes Ganze und König Friedrich 11, soll die Absicht gehabt haben, durch die Koionistenstraßen die drei Städte zu Einem Ge- meiniwesen zu vershmelzen. Sie haben von jeher in der Salz- produktion und dem Salzhandel ihre bedeutendste Nahrungs- quelle gehabt. Frohse zwar reicht weiter hinauf; es hatte be- reits im 10. Jahrhundert eine Königliche Burg, eine Grenzveste gegen die Wenden und um diese s{hüßende Burg erwuchs der Ort zu einer Stadt. Dagegen is die Stadt Salze überhaupt erst nah 1200 durch die Entdeckung und Ausbeutung der dorti- gen Salzquellen entstanden. Die neue Stadt blühte sehr bald empor und wurde einer der bedeutendsten Orte im Erz- stift. Der in Folge des Salzgewinns dort sih ansammelnde Wohlstand brachte bald die Feldmarken von 14 umliegenden Dörfern an die Stadt. Schönebeck wurde durch seine Lage an der Elbe der Hafen für die Salzschiffahrt und die Holzflößerei. Bereits aus dem 13. Jahrhundert giebt ung cine Urkunde darüber Nachricht, daß der Salz- und Holzhandel nach den bößmischen Gebirgs8landschaften hin ein überaus reger war. Ueber Schönebeck führte aber auch die noch beut so genannte Salzstraße in das überelbische Land und in die Mark binein.

Besonders groß ist die Bedeutung des Erzstifts Magde- burg in firhliher Beziehung. Außer der Aufficht über die untergebenen Bischöfe zu Merseburg, Naumburg, Meißen, Brandenburg und Havelberg, und früher auch über die von Lebus, Cammin und Polen, verwaltete der Erzbischof eine eigene Diözese. Dieselbe behandeln drei Aufsäße von Winter und Jacobs. Der Sprengel von Magdeburg umfaßte das Land zwischen Elbe, Ohre, Saale und Bode, im Westen gegen den Sprengel von Halberstadt dur eine über Neuhaldensleben und Wanzleben auf I gezogene Linie abgegrenzt. Außerdem aber stand alles Land zwischen der Elbe, Mulde, Saale und weißen Elster bis zur sächsishen Landesgrenze hin unter der Cn Berwaltung des Erzbischofs. Selbst das Ländchen

aruth, das zwischen die Diözesen Brandenburg und Meißen eingekeilt war , unterstand auffallender Weise dem Erzbischof von Magdeburg in kirchlicher Hinsicht. Der Sprengel war behufs der Verwaltung in Archidiakonate getheilt , die etwa unsern heutigen Superintendenturen entsprechen. Solche Archi- diakonate gab es zu Magdeburg, Wanzleben, Langenweddingen, Calbe, Cöthen, Halle, Mildensee bei Dessau und Kemberg. Die Gesammtzahl der Kirchen, welche zum Sprengel von Magde- burg gehörten, betrug 337.

Eine Reihe von Aufsäßen des Archiv-Rath8 von Mülver- stedt giebt ein Verzeichniß der im Erzstift früher und noch jeßt bestehenden Klöster, Kapellen, Kalande, frommen Brüderschaften und Hospitäler, sowie der geistlihen Schußpatrone der Kirchen. So werden nacheinander die landräthlichen Kreise Wolmirstedt, Calbe, Wanzleben, Neuhaldensleben, die beiden Jerichowschen Kreise, Jüterbog - Luckenwalde, Halle, Saalkreis und endlich Magdeburg abgehandelt. Das Material dazu i} zu cinem nicht geringen Theile den reichen, zum größten Theile noch un- gedruckten Urkundenschäßen des magdeburger Staatsarchivs ent- nommen. Die Zusammenstellung enthält eine Tülte von No- tizen, die sonst nirgends in dieser Vollständigkeit zu finden sind. Die Bedeutung, welche die Ermittelung der Schußheiligen der Kirchen hat, ist vom Direktor Professor Wiggert in einer be- sonderen Abhandlung nachgewiesen worden.

Das magdeburger Land enthielt eine Menge von zum Theil bedeutsamen Klöstern und Stiftern. Wir nennen nur beispiel8- halber das Kloster U. L. Fr. in Magdeburg und Bergen bei Magdeburg, Jerichow, Gotte8gnaden, München-Nienburg, Pe- tersberg bei Halle, Zinna. Die Geschichte dieser Klöster bedarf