1869 / 190 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

und darüber um 3 (auf 73) vermehrt. Von 37,548 Gemeinden zäh- len mehr als drei Viertel (28,255) weniger als 1000 Bewohner. Jn den einzelnen Gemeindeklassen war die Bevölkerung im Jahre 1866 wie folgt vertheilt: Gemeinden unter 500 Einw. 13,36 pCt., 500 bis 1000 Einw. 21,37, 1000 5000 Einw. 40,85, 5— 10,000 Einw. 5/47, 10—20,000 Einw. 4,08 pCt., 20—40,000 Einw. 2,86 pCt., 40,000 E. und darüber 12,01 der Bevölkerung. Mithin lebten drei Viertel der Bevölkerung in Gemeinden mit weniger als 5000 Einw. Die Ver- mehrung der Bevölkerung seit 1861 hat nur in den Städten mit mehr als 5000 Einw. stattgefunden: jede Gemeinde mit weniger als 1000 Einw. hat im Dur(schnitt um 2 Einw. abgenommen , jede Stadt von 1000 bis 10,000 Einw. um 192, von 10—40,000 Einw. um 615, von 40,000 Einw. und darüber um 3413 Ew. zugenommen.

Bei einem Umfang von 543,051 (] Kilom. (9863 geogr. [] Ml.) treffen in Frankreich auf jeden [C] Kilom. 70,10 Bewohner (pro C] Ml. 3860), gegen 63,56 im Jahre 1836. In 32 Departements übersteigt die Volfksdichtigkeit den Durchschnittssaß, in 57 bleibt sie hinter dem- selben zurück. Wenn man die Durchschnittsbevölkerung = 1 scht, so ergeben die 10 bevölfkertsten Departements folgende Verhältniß- zahlen: Seine 64/53 (pro (] Kilom. 4523,48, gegen 1836 + 2195), Nord 3,50, Rhône 3,47; Seine-Tnferieure 1,87, Bas-Rhin 1,85, Hault- Rhin 1,84, Pas-de-Calais 1,62, Loire 1,61, Bouches-du-Rhône 1,53; Finistère 1,41; die 10 am wenigsten bevölkerten Departements: Aube 0,62, Loire-et-Chers 0,62, Haut-Marne 0,59, Cantal 0,59, Jndre 0,58, Landes 0,47, Corse 0,42, Lozere 0/57, Hautes-Alpes 0,31, Basses- Alpes 0,29 (20,56 pro [] Kilom.)

Unter der städtischen Bevölkerung begreift das Tabellen- werk alle Bewohner von Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern. Dies vorausgeschickt, hat si die städtishe Bevölkerung vom J. 1846 bis 1866 von 24,42 auf 30,46 pCt. der Gesammtbevölkerung vermehrt, während die ländliche Bevölkerung in demselben Zeitraum von 75,58 auf 69,54 pCt. gesunken ist. Nur in 18 Departements überstieg die Vermehrung den Durchschnitt von 30,46 pCt. Die Zahl der Haus- haltungen (ménages, d. h. besondere Wohnungen, mögen sie von Familien oder einzelnen unverheiratheten Personen bewohnt sein,) belief fich im J. 1866 auf 9,997,360, bestand also im Durchschnitt aus 3,83 Personen, gegen 3,84 im J. 1861 und 3,84 bis 3,95 in den Jahren 1851 bis 1856.

An Wohnhäusern wurden 7,811,549 gezählt, 2,34 pCt. mehr als im Jahre 1861. Die durchshnittlihe jährlihe Zunahme der Häuser (0,48 pCt ) is also stärker gewesen als die der Bevölkerung (0,36 pCt.). Von den Häusern waren 7,427,935 oder 95,09 bewohnt 1,84 pCt. oder jährlich 0,37 pCt. mehr als im J. 1861, 176,550 = 2,26 pCt. gegen 1861 (4- 14,62 pCt. = 2,92 pCt. jährli) waren theilwveis, 207,064 = 2,65 pCt. ganz unbewohnt (+ 12,45 pCt. =- 2,49 ÞþEt. jähr- lich). Die Vermehrung der Wohnhäuser hat mithin am stärksten bei den ganz oder theilweis unbewohnten stattgefunden. Jm Bau be- griffen waren in 1866 44,865 Wohnhäuser oder 1 auf 166 ganz be- wohnte Häuser, gegen 1 : 178 im J. 1866. Der Prozentsaß der im Bau begriffenen Wohnhäuser war 1856 0,54, 1861 0,5 6, 1866 0,60 pCt. der vollständig bewohnten Häuser.

Auf dem Quadr.-Kilom. waren im J. 1866 im Durchschnitt 14,38 Wohnhäuser vorhanden (gegen 14,06 in 1861), im Dep. Seine 190, in Korsika nur 4.

Die durhs{nittlide Bewohnerzahl eines Hauses war 4,87, gegen 4,90 im J. 1861, im E Seine 23,73, im Dep. Eure nur 3,33.

Im Allgemeinen umfaßt jedes Haus nur 1 Haushaltung, höchstens 2. Der Durchschnitt stellt _ auf 1,26, wobei das Seinedepartement mit 8,48 Haushaltungen auf 1 Haus den Aus\chlag giebt. Außer demselben sind nur 16 Depártements , in welhen der Durchschnitt (1,29—2,27) überschritten witd.

Von den Wohnhäusern hatten 4,531,022 = 58,01 pCt. (gegen 1861: 0,93 pCt.) nur éin Erdgeschoß, 2,473,999 = 31,67 pCt. ein Erdgeschoß und 1 Stockwerk, 591,138 = 7,56 pCt. ein Erdgesch. und 2 Stodckw./ 149,602 = 1,92 ein Erdgesch. und 3 Stockw., 35,828 = 0,46 pCt. ein Erdgesh. und 4 Stockw., 29,960 = 0,38 pCt. ein Erd- geschoß und mehr als 4 Stockwerke. Die Zahl der Häuser mit Stock- werken hat seit 1861 aen, Von den 29,960 höchsten Häusern fallen 25,783 allein auf die Dep. Seine (16,277) Buches du Rhone (6893) und Rhone (2613) , auf sämmtliche übrigen Departements nur 4177.

Von den Wohnhäusern waren 1,328,803 = 17,01 pCt. gegen 20,18 pCt. in 1856 / 19,45 pCt. in 1861, mit Stroh, Schindeln oder Brettern, 6,482,746 = 82,99 pCt. mit Steinen, Schiefer oder Zink gedeckt. Jn 25 Departements sind die Stroh- 2c. Dächer fast ganz vershwunden ; in 15 Dep. findet sich diese Bedachung bei mchr als 34 pCt. der Wohtihäuser (Manche 82,78 pCt.)

Der Nationalität nach bestand die Bevölkerung im Jahre 1866 aus 37,412,028 Franzosen = 98,33 pCt. (33,007,237 in denjeni- gen Departements, in welchen sie gezählt sind, 4,388,505 in anderen Departements géborenen, 16,286 naturalisirten Fremden), und 635/495 Fremden = 1/67 pCt. (gegen 1,06 pCt. in 1851, 1,33 pCt. in 1861). 19,541 Individuen sind hierbei nicht mitgezählt. Die Fremden waren U. A.: 275,888 Belgier, 106,606 Deutsche (gegen 97/061 in 1851 und 84,958 in 1861), 99,624 Jtaliener, 32,650 Spa- nier, 42/270 Schweizer, 29,856 Engländer, Nächst den Belgiern (jähr- licher Zuwachs 1861—1866 14,230) und Jtalienern (4617) haben \ich die Deutschen am meisten vermehrt (4330; 87 pCt. derselben hielten fich in 13 Departements auf, die meisten im Departement Seine (34/271), Moselle (16,023), Bas - Rhin (13,871), Haut - Rhbin (13,539). Die außerhalb des Departements geborene Bevölkerung is nur in 15 Departements von Einfluß, im Departement Seine beläuft sie sih auf 65,33 pCt., in 14 anderen Departements übersteigt \ie den ca blcibt 1 age: Qi nar um ein Geringes, in 74 De-

inter dem i i i u ments beträgt sie nit 5 pCt ur{chschnitt zurück, in 21 Departe

Der Religion nah zerfiel die Bevölkerung im Jahre 1866 in

37,107,212 Katholiken; 515,759 Reformirte, 286,506 Lutheraner, 44,35. freie Protestanten, zusammen 846/619 Protestanten, 89,047 Juden und 1400 andere Nichtchristen. Bei 22,786 Jndividuen konnte die Religion nicht ermittelt werden. Auf 10,000 Einwohner kommen mithin 9748 Katholiken (1861 : 9763) und 252 Nichtkatholiken, davon 223 Protestan- ten (1861: 214), 23 Juden (1861: 21?) und 6 andere Nichtchristen oder Personen, deren Religion nicht zu ermitteln war (1861 : 2). In der Armee befinden sich auf 10,000 Katholiken 422 Nichtkatholiken. Nur in 20 Departements is die Zahl der Katholiken geringer als der Durchschnitt (97,48 pCt.), am meisten im Departement Bas - Rhin (64,95 pCt.). Der Durchschnitt der Protestanten (2,23 pCt.) wird in 18 Departements überstiegen, am meisten in den Departements Bas- Rhin (31,27 pCt.) und Gard (28,77 pCt.). An freien Protestanten sind nur in 12 Departements mehr als je 1000 vorhanden , im De- partement Seine 10,181. Der Durchschnitt der jüdischen Bevölkerung (0/23 pCt.) wird in 10 Departements überschritten, am meisten im Departement Bas-Rhin (3,68 pCt.),7 Haut-Rhin (2,75 pCt.), Moselle, Meurthe und Seine (1,66, 1/24, 1,03 pCt.).

Im Jahre 1866 is zum ersten Male der Versuch gemacht worden, den elementaren Bil dungsgrad der Bevölkerung statistisch zu er- mitteln. Das Resultat war folgendes: Abzüglich 454/557 Jndividuen, deren Bildung®8grad nicht festgestellt werden konnte, sowie der Kinder unter 5 Jahren verblieben 33,896,839 Einwohner. Von diesen konnten 11/132/135 (32,84 pCt.) weder schreiben noch lesen, 3,886,324 (11,47 pCt.) nur lesen; 18,878,380 (55,69 pCt.) lesen und schreiben. Dasselbe Re- sultat haben die Aufnahmen bei den Verheirathungen, der Rekrutirung und den gerichtlihen Untersuchungen ergeben. Von den Männern (extl. Armce) konnten 28,96 pCt., von der Armee 18,73 pCt., von den weiblichen Personen 36,89 pCt. weder schreiben noch lesen, 9,73 resp. 9/31, resp. 13,21 nur lesen, 61,31 pCt,, resp. 71,96, resp. 49,90 pCt. lesen und schreiben. Jn den Departements steigt der Prozentsaß der Analphabeten von 5,44 (Bas-Rhin) bis 66,67 pCt. (Haute Vienne); in 16 Departements sind mehr als die Hälfte der Einwohner; die weder lesen noch schreiben können.

Geistesfranfe wurden im Jahre 1866 50,726 gezählt. Jdio- ten und Lretins 39/953. Bei den Geisteskranken faimen 91 Männer auf 100 Frauen, bei den Jdioten und Cretins 132 M. auf 100 Fr. bei allen drei Klassen zusammen 107 M. auf 100 Fr. Im Jahre 1866 kamem auf 10,000 Einwohner 238 Geisteskranke aller Kategorien (133 Geistesfranfke, 105 Jdioten und Cretins), auf 420 Einwohner 1, im Jahre 1861 auf 10,000 Einw. nur 225. Die einzelnen Departe- ments en in Betreff der eigentlichen Geisteskranken fbr verschiedene Verhältnisse. Jm Departement Seine et Oise treffen auf 100,000 Einw. 299 Geistesfranfe, im Departement Cher nur 54, Die Jdioten und Cretins sind gleichmäßiger vertheilt.

Kropfkranke gab es 1866 58,808, von denen 7504 gleichzeitig Cretins waren. Nach Abzug derselben verbleiben 31,304 eigentlich Kropffranke, gegen 43,878 in 1861. Auf 100,000 Einwohner treffen bei dem männlichen Geschlecht 107, bei dem weiblichen 201 Kropf- kranke. Die Krankheit herrsht besonders in 31 Departements, vor- zugsweise in Haute-Savoie (2696 von 100,000 Einwohner) und Savoie (1496.)

Blinde waren 31,968 oder 84 von 100,000 Einwohner, 1 auf 191 vorhanden, von denen 15 pCt. blind geboren waren. Im Jahre 1861 betrug die Zahl der Blinden nur 82 von 100,000 Einw. und e Sa s M blind I: In en e Partememts wechselt

er inden von eine) bis 1 aute- 100,000 Einw. ( ) (Haute-Marne) von

Die Zahl der Taubstummen belief sich 1861 auf 21,956, 1866 au Barer, UbRUA 2 Au L O M Einw., 15.296 waren eit der Geburt taubstumm U änner treffen 62, au 100,000 Frauen 49 Taubstumme. : ! o 1 Die Gesammtzahl der Geisteskranken, Kropfkranken, Blinden und Taubstummen betrug 202,669, 532 auf 100,000, 1 auf 188 Einwohner. Von diesen Kranken waren 96,935 männlichen und 105,734 weib- oa Ren A (07/004 E d 19

on den 38,067, inw. sind 19,014,079 (49,45 pCt.) männl., 19,052,985 (50,05 pCt.) weiblihen Geshlechts; auf B Männer kommen somit 100 Frauen. Seit 1806 is das weibliche Geschlecht stets überwiegend gewesen, 1806 um 1,66, 1821 um 2,86, 1831 um 2,061 1841 um 1,24, 1851 um 0,54, 1861 um 0,26, 1866 um 0,10 pCt. Das Ueberwiegen des weiblichen Geschlechts scheint in Race- oder flimatischen Verhältnissen begründet zu sein, denn im Südosten kom- men auf 100 Frauen 8 Männer mehr, als im Nordwesten, und im Süden auf 100 Frauen 10 bis 11 Männer mehr als im Norden. Von den Kindern sind 16,27 pCt. männl, 13,28 pCt. weibl. Ge- {lechts (zusammen 29,55 pCt. der Bevölkerung), von den unver- heiratheten Erwachsenen 10,83 pCt. männl. , 11,68 pCt. weibl. (22,51 pCt.), von den Verheiratheten 20,30 pCt. männl., 20,20 pCt, weibl (40,50 pCt.), von den Verwittweten 2,55 pCt. männl, 4,89 pCt. weibl. (7,44 pCt.). Auf 100 Einwohner kommen 52,06 Kinder und Unverheirathete, 40,50 Verheirathete (1806 nur 395/39) Und 7,44 N a j

as mittlere Alter der Franzosen berechnet \si{ch auf 31 Jahr 5 Monat (1806 nur auf 30 J. 11 M), und zwar auf a da f M. für das männl., auf 31 J. 8 M. für das weibliche Geschlet. Die zahlreichste Altersklasse 5 Jahre) i} die erste bis zum 5. Lebens- jahre; ihr gehörten 1866 von 100,000 Einw. 9781 an, die nächsten 4 (bis 25 J.) zählten je 8—9000, die nächsten 3 (bis 40 J) je 7—8000, die dann folgenden 2 (bis 50) je 6—7000, die 11. (50—5ó J.) 5473; die 12. (99—60 J.) 4647, die 13. und 14. (60—70 J.) je 3-—4000, die 15. (70—75 J.) 2107, die 16. (75—80 J.) 1138, dîe 17. (80—85 J.) 904, die 18. (85—90 J.) 153, die 19. (90—95 J.) 30, die 20. (95 bis 100 J.) 5 von 100,000 Einw. Jn den lebten 7 Klassen überwiegt das männliche Geschleht, ebenso in der Altersklasse von 20—25 J. Ueber 100 Jahr alt waren im Jahre 1866 127 Personen.

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nzeiger.

M 190.

Berlin, Montag den 16. August Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Rittergutsbesißer Otto Engelhard von Schwerin auf Parlese und Klein-Kamionken zum Landrathe des Kreises Sensburg im Regierungsbezirke Gumbinnen zu ernennen; und

In Folge der von der Stadtverordneten - Versammlung zu Rawicz getroffenen Wahl, den zeitigen Beigeordneten (zwei- ten Bürgermeister) Lenz zu Cüstrin als Ersten Bürgermeister n “rad Rawicz für die geseßliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Instruktion vom 21. Juli 1869 Behufs Organisation der Provinzial-Synoden.

Durch den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juni d. J. is für die sechs öftlichen Provinzen die Berufung von außerordentlichen Pro- vinzial-Synoden nah Maßgabe der unter dem 16. Juni cr. Geseß- Samml. S. 795 darüber publizirten Verordnung anbefohlen, deren Aufgabe es sein soll, sich der Revision der bisher ergangenen Anord- nungen über die Gemeinde- und Kreis-Synodal-Verfassung qu unter- ziehen, ein ihnen vorzulegendes Proponendum über die definitive Organisation von Provinzial-Synoden zu begutachten und für deren Verhandlungen die Grundsäße der rheinish - westfälishen Kirchen- ordnung, soweit es die außerordentlihe Natur dieser Ver- e o zuläßt, zur Anwendung fommen sollen. Behufs der Aus- ührung dieser Allerhöchsten Bestimmungen eröffnen wir auf Grund der uns in Gemeinschaft mit dem Herrn Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten ertheilten Ermächtigung, im Einverständniß mit dem leßteren, dem Königlichen Konsistorium Folgendes:

1) Als erstes Anforderniß für die Wu veranstaltenden Wahlen der Synodalabgeordneten haben wir die Eintheilung der Provinz in

Wahlbezirke

I. E Dasselbe wolle diese hier beifolgende Eintheilung durch sein Amtsblatt publiziren, hinsichtlih der Bezirks\synoden den Ort der Versammlung bestimmen, sowie den im E A Super- intendenten der ihr angehörigen Kreissynoden zum Präses der Bezirks- synode bestellen, sodann die Präsides beauftragen, die zur Wahl be- rufenen Körper thunlichst bald und \pätestens bis zum 15. Sep- tember d. J. zu versammeln. j 2) Für die Verhandlungen der Bezirks-Synoden sind durchweg die Geschäftsformen der Kreis-Synoden zum Anhalt zu nehmen. Die Legitimation der Mitglieder ist durch amtliche Anmeldung des Vor- standes der Kreis-Synode, welcher sie angehören, zu führen. Nach er- folgter Bildung des Vorstandes, bei welcher für diese außerordentliche Versammlung die Wahl der Stellvertreter wegfällt, ist zur Erledigung des von dem Königlichen Konsistorium zu ertheilenden Proponendi, die Vollziehung der Wahl der Abgeordneten zur“ außerordentlichen Provinzial-Synode betreffend, zu schreiten. Ob vier oder zwei Ab- eordnete zu wählen sind, findet in der Verordnung vom 16. Juni er. eine Entscheidung. Die Wahl erfolgt gültig durch die absolute Ma- jorität der zur Synode Erschienenen ; bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Den gültig gewählten Abgeordneten is von dem Vor- stande ein beglaubigter Auszug des Protokolls als Legitimation für die Provinzial-Synode zu ertheilen... Die Wahl von Stellvertretern findet nicht statt; sofern daher die Wahl der weltlichen Abgeordneten auf Personen außerhalb der Synodal - Versammlung gerichtet wird, ist es rathsam, daß vorher in geeigneter Weise die Bereitwilligkeit des Vorgeschlagenen zur Uebernahme des Mandats ermittelt ist. : Hiernächst sind die Grundsäße, nach denen die einzelnen Kreis- \synoden bei der Aufbringung der Kosten für die Provinzial-Synodal- deputirten \sich zu betheiligen haben und die Art und Weise der Be- schaffung der erforderlichen Mittel [Ee Das Königliche Kon- sistorium wird nicht verabsäumen, inBezug hierauf ‘die Versammlun- gen darauf aufmerksam zu machen, wie die Kirchenbehörden auf die zustimmende Uebcrzeugung aller Betheiligten rechnen , daß die Ver- fassung der cvancclihden Kirche in ihrem gegenwärtigen Ueber-

letigeutan) ohne Herbeiführung ernster Gefahren für das Wohl des anzen nicht länger verbleiben darf und daß, nachdem alle Versuche zur Erlangung einer Staatsbeihülfe für die Kosten der weiteren Synodalorganisation bis jeßt erfolglos geblieben ind, die Kirchenbehörden sih der Aufgabe nicht entzichen dürfen, von er Gesammtheit der firchlihen Kreise ein außerordentliches Opfer, sei es in Aufbringung von Geldmitteln, sei es in persönlicher Hingebung, wie sie anderweit bei kirchlichen und christlichen Vereinsversammlungen vielfah sich bewährt, in Anspruch zu nehmen. Weitere Proponenda find den diesmaligen Bezirks-Synoden nicht zu stellen. Die Verhand- lungen und Akten derselben verbleiben bei dem vorsißenden Super- intendenten, dem auch die Berichterstattung über den Verlauf der Synode an - das Königliche Konsistorium obliegt. Die Kosten der Bezirks-Synode sind wie die Kreis-Synodalkosten aufzubringen.

3) Gleichzeitig ist die theologishe Fakultät der Provinzial-Univer- fität (für Posen der Universität zu Breslau) unter Bezugnahme auf den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juni d. Js. zu ersuchen, eines ihrer Mit- glieder zur Theilnahme an der außerordentlichen Provinzialsynode zu deputiren und ihre Wahl dem Königlichen Konsistorium namhaft zu machen. Demnächst wird die Bezeichnung der vom Landesherrn zu ernennenden Deputirten an Allerhöck{ster Stelle erbeten werden.

4) Nach vollendeten Wahlen hat das Königliche Konsistorium zur Berufung der Synodalversammlungen an den Ort seines Amtssißes zu schreiten ; die Einladungen sind mit mindestens 10tägiger Frist zu erlassen und isst darin die Dauer der D auf 14 Tage bis längstens 3 Wochen zu bestimmen; über den zu wählenden Termin des Zusammentritts behalten wir uns R weitere Mittheilung vor. Als Versammlungsstätte der Synode i ein geeignetes öffentliches Lokal zu ermitteln , sollte unerwartet dies nicht ausführbar erscheinen und das Königliche Konsistorium das An- miethen eines Privatlokals für nothwendig erachten, so ist darüber zu- vor zu berichten. SAHI

5) Mit der formellen Einleitung der Verhandlungen und der Führung der Präsidialgeschäfte bis zur Konstituirung des zu wählen- den Synodalvorstandes is der (resp. der erste) General-Superintendent zu beauftragen, der \sich 2 Beisißer adjungiren kann. Der Eröffnung voran geht ein feierlicher Gottesdienst, zu welchem der General-Super- intendent den Concionator bestellt; nach dem Schluß desselben findet die Austheilung des heiligen Abendmakb[s durch den ersteren statt.

6) Für die Verhandlungen der Provinzialsynode ist die Geschäfts- ordnung der rheinischen Provinzialsynode, soweit sie auf eine für ein- mal zusammentretende Versammlung zu übertragen is , mit der Er- weiterung zur Anwendung zu bringen , daß bei den Beschlüssen der Synode eine namentliche Abstimmung erfolgen und in das Protokoll aufgenommen werden muß, wenn mindestens der sechste Theil der Versammlung auf diese Art der Abstimmung anträgt. Die erforder- lihe Anzahl gedruckter Exemplare der Geschäftsordnung und eines Auszugs aus der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung , die Bestim- mungen über die Provinzialsynode enthaltend, werden wir dem König- lichen Konsistorium demnächst zugehen lassen.

7) Nach Eröffnung der Synodalversammlung durch Gebet und Ansprache des General-Superintendenten is die Legitimation der er- schienenen Mitglieder festzustellen und sodann zur Wahl des Vorstandes, bestehend aus dem Präses und zweien Beisißern, deren einer ein Nicht- geistlicher sein kann, zu schreiten. Dieselbe ergeht, wie alle Beschlüsse, durch absolute Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Nach gültig vollzogener Wahl des Vorstandes tritt derselbe sofort, vorbehaltlich der bei uns nachzusuchenden Bestä- tigung der Wahl, seine Funktionen an, indem der interimistische Vorstand die Geschäftsführung niederlegt. Behufs Aufzeihnung der Verhandlungen können mehrere Mitglieder als scriba gewählt werden.

8) Hiernach wird die Geschäftsordnungs - Kommission (F. 13 der Geschäftsordnung) gebildet und auf deren Vorschlag erfolgt der -Be- {luß, für welche Gegenstände weitere Kommissionen zu formiren und dur welche Mitglieder dieselben pam nq eten sind.

9) Die Proponenda der kirchlichen chôrden find dem General - Superintendenten zuzustellen. Jedenfalls find als solche zu ertheilen: 1) das Proponendum, betreffend die Provinzial - Synodal- ordnung, von dem wir dem Königlichen Konsistorium die erforderliche

rößere Anzahl edruckter Exemplare mittheilen werden; 2) die Revi- on der fkirchlihen Gemeinde - Ordnung vom 27, Februar 1860 Unÿ

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