1869 / 193 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Werke werden im leipziger Buchhändler-Börsenblatt regelmäßig bekannt gemacht werden. y

Den preußischen Verlegern und Sortimentshändlern, welche italienishe noch nicht zum Gemeingut gewordene Werke in Abdrücken, Ueberseßungen, Nachbildungen 2c. veröffentlicht oder leßtere zum Vertrieb Übernommen oder mit der Ver- öffentlihung oder Herstellung solher Werke begonnen haben, wird auf Grund der im Artikel 12 der Uebereinkunft vom bis 5 Robstoffe angewendet werden sollen / deren Einkaufspreis pro | 12, Mai d. J. getroffenen Abrede zur Exleichterung eines künftigen Gramm 5 Sgr. überschreitet, so werden die betreffenden Ta positio- | Nachweises der Rechtmäßigkeit der betreffenden Publikationen nen, bei den Verdünnungen und Verreibungen jedoch nur bis zur: anheimgegeben, bis zum 28, November d. J. diese Vervielfäl- 3. Potenzirung inkl, um die Hälfte höher angeseßt. d | tigungen 2c. bei ihrer Orts-Polizeibehörde anzumelden. i 6) E aus Urtinkturen oder Verdünnungen un Dieselbe wird, wenn fie sh von der Richtigkeit der gemachten ALORS ‘bis ‘30,0 Gramm 3 Sgr. 6 Pf. Angaben überzeugt hat, die angemeldeten Exemplare von

E E 5 Sgr. irg A Gen e artistishen Werken auf Verlangen » 18000 » 6 Sgr. mit einem Stempel versehen,

7) Gemen 7IY nicht dividirze oder dispensirte Pulver Den Verxlegern bleibt es überlassen, ob sie statt sofortiger werden auf die Weise taxirt, daß die dazu verwendeten Pulverpotenzèn Stempelung der gesamniten Auflage es vorziehen, daß bei der nach den oben genannten Preisen, der Milchzucker und das Mengen Ortspolizei-Behörde ein Konto über die nachweislih noch auf nach den weiter unten E E wird. ihrem Lager befindlichen Exemplare eines jeden von ihnen ver-

M I O Bude 1 Su n vielfältigten ¡uerst f U eesgientten Berts argieat a

"S7 ie nah Bedürfniß auf ihren Antrag aumaätlig abgestempelte 4 Guiee 2 Sat Zahl von Exemplaren auf dem Konto gelöscht werde. u. \. w. jedes Stück um 6 Pf. mchr. Den Jnhabern von Cliché's, Holzstöken und gestochenen

9) Aqua destillata, methodo R I DA Mes Pr ES E Ls u von e is u Us

30 Gramm / | autorisirten Vervielfältigungen italienisher Werke wird an- Saccharum, methodo Om Sap A Brat E heimgegeben , dieselben bis zum M November N Is. bei hrer s 4 L T !| Ortspolizei-Behörde anzumelden, we e sie einregistriren und eine ADATOHIA g 1700 do MANAHA I Da P E b Sar. Bescheinigung über die erfolgte Registrirung ertheilen wird.

10) Arbeiten: Mengen von nicht dividirten oder dis- | Die von den einregistrirten Cliché's 2c. genommenen Abdrücke

pensirten Pulvern: können bis zum 28. August 1873 eine Stempelung erhalten, Bei Quantitäten bis 30 Gramm Die Königliche Regierung veranlasse ih, meinen gegen- für jede weitere 30 Gramm i : wärtigen Erlaß durch das Amtsblatt sofort zur öffentlichen j Fen iren von einzelnen Pulvern (sogenannte Schein- Kenntniß zu ar ved n bef eie ena puzver): j i z mit den etwa erforderlichen besonderen Weisungen zu versehen.

11) Gag Pulver inkl. Papierkapsel 6 Pf. Sobald die A a Könlgliden ania

; ck +5 Regierung in Betre er Ausführung der ercinkunft vom E E A S N 12. Mai d, 36. Frie bekannt eite werben, Delte ih dafür Sorge tragen , dieselben durch die geeignete Veröffentlichung zur

Kenntniß der diesseitigen Interessenten gelangen zu lassen. Berlin, den 16. August 1869.

Uber 14 Sil dis 24 Stud inl... 15 Sgr.,/ E O E 5 d ita Vander Heu 25 Sgr.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.

b) starke weiße Gläser bis zu einem Jnhalt von 15 Gramm inkl. 1 Sgr. 6 Pf. » In Vertretung : Lehnert.

» » » 100 » » 1 Sgr. 9 Pf., » » » » 200 » » 2 Sgr. 3 Pf.

An sämmtliche Königliche Regierungen (inkl. Sigmaringen) und an die Landdrosteien der Provinz Hannover.

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bis inkl. 2 Gramm (2,0) 1 Sgr. 6 Pf, » D M 49 3 Sqgr., - 6 6,0) 4 Sgr. » 8 8,0) D Sqgr., » 15 (15,0) 7 p 6 Pf., » 30 (30,0) 10 Ar./ v 60 (60,0) 17 Sgr. 6 Pf. 5) Streukügelhen werden wie Verreibungen berechnet. Anmerkung. Wenn zur Anfertigung der Arzneiformen ad 2

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» » 300 » » 3 Sgr.

» I? c) Cylindergläschen pro Stü 22 Sgr. Berlin, den 5. August 1869. -

Die zwischen dem Norddeutschen Bunde und Jtalien wegen gegenscitigen Schußes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst unter dem 12. Mai d. Js. abgeschlossene Uebereinkunft (Bundes-Geseßblatt für d. I. 1869 Nr. 28 S. 293 ff.) wird mit dem 28. August d. Js. in Kraft treten. j

Auf Grund der Artikel 3 und 6" der gedachten Ueberein- ist die Königliche Bibliothek der vorzunehmenden baulichen Ein- funft wird bei dem Königlichen Ministerium der geistlichen 2c. rihtungen, sowie der Reinigung der Säle und Bücher wegen Angelegenheiten die kostenfreie Eintragung derjenigen zum ersten | yom A August bis 13. September c. geschlossen.

Mal im Königreich Jtalien erschienenen und-noch nicht zum Ge- Berlin, den 16. August 1869.

meinguît gewordenen Bücher, Karten, Kupferstiche, Stiche anderer Die Königliche Bibliothek.

Art, Lithographien und musikalischen Werke bewirkt werden, welche zu diesem Zwecke rechtzeitig von den italienishen Ur- i hebern, deren geseßlichen Vertretern oder Rehtsnafolgern ent- Angekommen: Der General-Major und Commandeur weder bei dem Ministerium selbst oder bei der Königlichen | des Kadettencorps von Wartenberg von Oranienstein. Gesandtschaft in Florenz \chriftlih angemeldet werden. -

Die betreffende Anmeldung muß enthalten: Berlin, 19. August. Se. Majestät der König haben d Ra Des d Wusifalifhen Werken: Allergnädigst geruht: Dem Freiherrn von Leesen au Schloß en Titel des Werks mit Angabe des Urhebers, beziehungs- Treben, im Kreise Fraustadt, die Erlaubniß zur Anlegung des weise des Ueberseßers, des Verlegers, des Orts und der von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen L

Zeit des Erscheinens, der Anzahl der Bände und der i Pror-i i di : Bogen, der etwa beigegebenen Tafeln, des Formats, even- 4 v iat des Berdienst-Ordens vom heiligen Michael 99

tuell auch des an der Spigze des Werks vermerkten Vor- behalts des Ueberseßungsrechts ;

bei Karten, Kupferstichen tichen / pf st Gen, Stichen anderer Art und im Regierungsbezirke Marienwerder.

Lithographien: ; / ; s ¿iy ; : Die Nachrichten, welche verschiedene öffentli e Blätter in jüngster die Bezeichnung des Gegenstandes der Darstellung und die Zeit über ad u R e Rinderve M En eitA aae

Bezeichnung der Reproduktionsart mit Angabe des Urhebers i ;

s j rfe und die in Folge deren getroffenen Maßre ln gebracht haben des Originalwerks, des Urhebers der Reproduktion , des | find zum Theil ne richtig, Nach a e der Vecbältnise ballen wir Drucers, des Verlegers, des Orts und der Zeit des Erschei- | uns verpflichtet, Nachstehendes über díe Entstehung und den Verlauf nens sowie der Dimensionen des Formats. der Rinderpest, soweit davon unser Verwaltungsbezirk betroffen wor-

_, Bei der Angabe der Namen ist die vollflommenste Deut- | den, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. : lichkeit zu beobachten. Am 7. d. Mts. Abends zeigten uns der Landrath ‘von Brünneck Den Betheiligten wird auf ihr Verlangen eine urkundliche | in Rosenberg und der Kreistbierarzt Hackbarth zu Ehristburg

Bescheinigung über die erfolgte Eintragung ertheilt werden, | telegraphisch an , daß auf 2 Dermerfen der Herrschaft Finkenstein een cu cieslide Stempelabgabe im Betrage von 15 Silber: | Oro; und Klein-Liebenau ‘befallen seien. Ja Folge dessen beies g Die L L ite Li en ist. ; sich am 8. d. M. ein Kommissarius der unterzeichneten Regierung in

n Ualenischen Urhebern, ihren geseßlichen Vertretern | Begleitung des Departements - Thierarztes nah ‘den von der Seuche oder Rechtsnachfolgern hier angemeldeten uñd eingetragenen | betroffenen Orten und ließ, nachdem das Vorhandensein der Krank-

Königliche BibliotheL. Der Bestimmung des Königlichen Hohen Ministerü der

Stand der Rinderpest

geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten zufolge-

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heit konstatirt war, alles von der Rinderpest ergriffene und dieser Krankheit verdächtige Vieh tödten und vergraben. Zugleich wurde Vorsorge getroffen, die genannten Orte gehörig abzu- sperren ; um der weitern Verbreitung der Pest zu begegnen. Die ur Desinfektion erforderlichen Maßregeln wurden in der eingehendsten Art untex Leitung des Departeménts-Thierarztes getroffen. as zur Absperrung der Seuchorte requirirte Militärkommando, welches in verhältnißmäßig kurzer Zeit zur Stelle war, cernirte Groß und Kl. Liebenau und stellie später auch, nachdem konstatirt war, daß Rind- vich aus den Ortschaften Borniß und Kl. Brunau mit dem von der Seuche infizirten Vieh in Gr. und Kl. Liebenau in Bérührung ge- kommen war, vorgedachte Ortschaften unter strenge Obseryation. Die Verhältnisse geboten es, auch in Borniß und in Kl. Brunau mit der Tödtung einer nicht unerheblichen Anzahl von Vieh vór- zugehen. Nach Vornahme dieser Mafregelnu sind weitere Krank- eitsfälle aus dem Rosenberger Kreise nicht zur Anzeige ge- ommen.

Am 11. d. Mts. berichtete Landrath Tichy zu Graudenz, daß in Neuhof bei Rehden und zwar auf dem isolirt Ls Gehöfte des Einsasser Zientarski gleifalls die Rinderpe¡t zum Ausbruche gekom- men und ihr bereits mchrere Stück Rindvieh erlegen seien. Er {loß hieran die weitere Anzeige, daß er sämmtliches als fcank und der Krankheit verdächtig vorgefundene Vieh habe tödten und für die Ver- nichtung aller infizirten Gegenstände babe sorgen lassen. Da sich die von 2c. Tichy“ vorgenommencn Maßregeln zur Lokalisirung der Seuche auf das erwiesen , ents{chlossen wir uns, übex Neuhof die absolute Ortssperre zu verhängen und diesen Ort militärisch absperren zu lassen. Die \. g. absolute Ortssperre hat die Sperrung des Orts gegen jede Art des Verkehrs mit Ausnahme legitimirter Per- sonen und unumgänglicher Bedürfnisse für die Ortseinwohner unter besonders anzuordnenden Vorsichtsmaßregeln zur Folge. Der Verkehr der Bewohner untereinander wird auf das Unvermeidliche reduzirt. Gottesdienst, Schule und andere Versammlungen können nicht abgehalten werden, die Schänken und Gasthöfe werden ge- {lossen. Weitere Krankheitsfälle sind in den leßten Tagen von Neuhof her nicht gemeldet. Am 9. d. Mts. zeigte das Landraths- amt’ in Strasburg- an, daß in Friedeck (Plonchott) 7 Stück Rindvieh am Milzbrande gefallen seien. Am 11. d. M. meldete dasselbe tele- graphisd, daß Kreisthierarzt Levin die in Griedeck ausgebrochene Vieh- rankheit für Rinderpest erklärt habe. Der s{leunigst nah Friedeck hinbeorderte Departements-Thierarzt bestätigte dicse Angabe als ridtig. Der gesammte Rindviehbestand in Griedeck 82 Häupter theifs krank, theils der Krankheit verdächtig, wurde getödtet und es wurde Einleitung getroffen, um Friedèck durch ein Militärkommando abzusperren. Das leßtere ist jeßt an Ort und Stelle eingetroffen und bofen wir, daß es, zumal au hier für Desinfektion in erforder- lihem Maße gesorgt is gelingen wird, die weitere Verbreitung der Seuche nah den benachbarten Ortschaften zu verhüten. In Ko- lonie Brinsk bei Lautenburg soll ein Fall von Rinderpest vorge- Rie sein. Es fehlen jedoch hierüber bis jeßt noch zuverlässige

achrichten.

Das Auftreten der Rinderpest an 3 Orten im rechts der Weichsel belegenen Theile des Regierungsbezirks hat uns zu folgenden Maß- nahmen bestimmt. Wir haben zunächst, wie chon angedeutet, die Seuchorte absperren lasen, sodann aber noch die Abhaltung von Vich- märkken und sonstigen Veranlassungen zu MEREE Ansammlungen von Menschen und Thieren, sowie den Handel mit Rindvieh, Schafen und Schweinen und den Transport derselben, sowie von Rauchfutter, Streumaterialien und Dünger ohne besondere Erlaubnif. scheine in dem rechts von der Weichsel belegenen Theile des Regierungsbezirks unter- sagt, auch den Transport von Rindvieh, Schafen und Schweinen, sowie den Transport von frischen Rindshäuten, Hörnern und Klauen, leishy Knochen, Talg, wenn leßteres nicht in Fassern, ungewaschener

olle, welche Res in Säcken verpackt ist, und von Lumpen vom reten Ufer der Weichsel nach dem links\seitigen Weichselufer inner- halb des Regierungsbezirks verboten. Außerdem is ein Verbot zur Ein- Ge von Rindvieh, Schafen, Ziegen und der im F. 2 der Bundespräsidial-

nstrufktion vom 26. Mai d. Î gedachten Gegenstände über die pol- nish-rufsische Grenze erlassen. Sodann haben wix durch Polizei- Verordnung die Uebertretungen der in der qu. Bundes-Práäsidial-Tn- struktion! getroffenen Anordnungen mit einer Geldstrafe von 10 Sgr. bis 10 Thlr. belegt, sofern nicht die nach §. 307 des Strafgeseßbuchs zu verhängende Strafe bis zu 2 Jahren Gefängniß einzutreten habe, und hierbei ausdrücklih erklärt, daß Jeder, der zuverlässige Kunde da- von erlange; daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder ge- fallen sei, oder auch nur der Verdacht einer sölchen Krankheit vorliege, ver- pflichtet sei, Ohne Verzug der Ortspolizeibehörde Anzeige davon zu machen, wenn ex die festgeseßte Geldstrafe vermeiden wolle. Endlich haben wir durch unser Amtsblatt eine ausführlihe Belehrung über die Kenn- zeichen der Rinderpest und die zu ergreifenden Sicherheitsmaßregeln veröffentliht. Die Weichselufer sind da, wo es unumgänglich nöthig e Vi u Militärkornmmandos beseßt; um die verbotenen ransporte zu' vechindern. i

Leider haben die getroffenen Anordnungen nicht Fingeraiht, um die Rinderpest vom links der Weichsel belegenen Theile des Re- gierungsbezirks abzuhalten. Am 15. d. Mts. ging uns von Thorn die telegr R T zu, daß in Kl. Niszewken auf dem linken Weichselufer nah Anzeige des Thierarztes Ollmann, die Rinderpest ausgebrochen sei. Wir haben in-Folge dieser Mittdeilung die absolute Ortssperre über Niszewken verhängt und diesen Ort militärisch ab- sperren lassen, au den Landrath des Kreises angewiesen, mit aller

ishiedenheit der weiteren Verbreitung der Seuche entgegen zu treten. Dex Departements - Thierarzt wird n nach Niszewken hin- begeben, uin den Lokalbehörden mit seinem bewährten Rathe zur Seite

zu stehen

chöft des 2c. Zientarski nicht als ausreichend

Auf welche Weise die Pest nach Niszewken eingeshleppt worden, l sed richt konstatirt. Die darauf gerichteten Rechercen find im

en Gange.

_Nah Groß- und Klein - Liebenau, Neuhof und &Friedeck ist die Rinderpest durch Vieh eingeshleppt worden, welches der Viehhändler A. Majewsfi aus Tiefensee im Kreise Stuhm im Monate Juli d. J. in Polen angelaufi bei Neidenburg in Ostpreußen über die Grenze geschafft und an Viehbesißer der genannten Ortschaften verkauft aure ¿ O zur Zeit der Stand der Rinderpest in unserem Regié- rungsbezirfe.

Wir wollen nicht verhehlen daß die Maßregeln, welche wir Fe Unterdrückung der Seuche getroffen haben, streng find. Wir glau ledoch daran festhalten zu müssen mit Rüsiht auf den Ern und die Wichtigkeit der Sache. Wir vertrauen den Eingesessenen un- seres Bezirks; daß sie im voller Würdigung der zeitigen Verbältnisse uns in unserem ernsten Bestreben, von dem Regierungsbezirke ein größeres Unglück abzuhalten, nah Kräften unterstüßen werden.

Marienwerder, den 17. August 1869.

Königliche Regierung.

Nichtamtliches.

, Preußen. Berlin, 19. Augufk. Se. Majestät der König trafen geftern Bormittag 10 Uhr in Darmstadt ein und wurden , da Se. Köni liche Hoheit der Großherzog von Hessen, dem »W. T. B. e zufolge, durch Unwohlsein verhindert war, vom Prinzen Ludwig empfangen. Nach einem einstün- digen Brigädemanöver nahmen Se. Majestät der König das Dejeuner bei dem Prinzen Ludwig cin und kehrten um 1 Uhr Mittags nach Homburg zurück.

Vorgestern Nachmittags empfingen Se. Majestät der König fenen Prinzen von Wales. Herzog von

,

in Homburg dén daselbst eingetro Gestern waren der Prinz von Wales und der Cambridge zur Königlichen Tafel geladen.

Die Abreise Sr. Majestät nah Cassel ist auf Sonnabend, J Uhr Morgens, festgeseßt. Jn Gießen findet Truppenbesich- tigung statt und wird das Deseuner eingenommen; in Friglar ist ebenfalls eine Truppen-ITnspektion angesagt. Während des Aufenthaltes in Cassel werden Se. Majestät auf Schloß Wil- helms8höhe residiren. Sonntag findet daselbst ein groß Diner statt.

Die Borlage an den Bundesrath des Norddeutschen Bundes, bestehend aus 1) dem Entwurf eines Reglements für die Prüfung der Zahnärzte im Norddeutschen Bunde und 2) dem Entwurf eines Reglements für die Prüfung. der Thier- ärzte im Gebiete des Norddeutschen Bundes, ist dem Aus\{uß für die Gewerbe-Ordnung überwiesen worden.

Stettin, 18. August. (Ost. J) Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Mittag von Pencun hierher zurü- gekehrt und wird um 5 Uhr einem Diner von 60 Gedecken bei- wohnen, das der Stab der 3. Kavallerie-Brigade Höchstdem- selben zu Ehren in dem Saale des »Hotel de Prusse« arrangirt hat. Der Kaffec wird im »Louisengarten« genommen werden.

Meeklenburg. Sch{werin, 18, August. Die heute ausgegebene Nr. 67 des Regierungs8olattes enthält eine landes- herrliche Verordnung vom 28. v. M., betreffend die Ausfühb- rung der dur die Bundesverordnung vom 7. November 1867 eingeführten preußischen Gesetze, betreffend die Kriegsleistungen und deren Vergütung- mit 3 Anlagen. L

Rostock, 16. August. Gestern Mittag kam Se. Hoheit der Herzog Wilhelm vom Heiligen Damm hier an und [une um 1 Uhr mit dem Mittagszuge über Güstrow na

eustadt-EberSwalde.

Sachsen. Dresden, 18. August. (Dr. M Ibre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und der Prinz Georg sind beute früh zur Juspizirung des 3. und 41. Infanterie-Regi- ments nah Baußen gereist und werden sich morgen zur Jn- spizirung des Schüßen-Regiments nach Leipzig begeben. i

-— Bon den mit der JInspizirung des K niglich sächsischen (12.) Bundes-Armeecorps beauftragten“ Königlich preußischen Generälen find die General-Lieutenants von Rheinbaben (für die Kavallerie) und Schwarß (für die Artillerie) bereits vor einigen Tagen hier eingetroffen, während der General-Lieutenant v. Fransecky (für die Jnfanterie) heute Abend eintreffen wird.

Vaden. Karlsruhe, 16. August. Am 20. d. Mts. wird hier eine deu tsch-s{weizerische Kommission zu- sammentreten, um sich über die Kontrolemaßregeln zu verstän- digen, welche mit Rüksicht auf die im Artikel 5 des deutsch- s{weizerischWen Haändelsvertrages vom 12. Mai d: J. vorgesehenen Zollerleihterungen in ea fommen sollen.

Bayern. München, 17. August. Die Kaiserin von Oesterreich hat nah mehrwöchigem Aufenthalt an den Ufern des Starnberger Sees, heute Morgen München passirt, um si nach Jshl zu begeben. Der König hatte der Kaiserin gestern in Garatshausen einen längern Abschiedsbesuch gemacht.

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