1869 / 199 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die

net State v. Bieren, Göcking, Schlieckmann) Fiebiger, Wilke, Rie-

mer, Glöôckner, Krukenberg, v. Radecke, Fritsch, Seeligmüller zu Sach- altern vorgeschlagen. |

s “Halle A d Saale, am 20. Juli 1869. :

Königl. preuß. Kreisgericht. 1. Abthcilung.

B über das Vermögen des Tabaksfabrikanten riedri Gott-

lieb Albert Nibschke hier eröffnete Konkurs ist durch Vertheilung der Masse beendigt ittenberg, den 19. August 1869. ; E I önigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

\intsi: ADESTSSUN

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

j Bekanntmachung. i aen M Auftrage î er Königlichen Regierung hierselb wird das unter-

i Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Berlin- L Tr 7 Kunsisivshe E L N ienstaa, den 21. September cr., gs1 : nt Sorbedale des höheren Zuschlages zum 1. Januar 1870 in Pacht ausbieten. Nur als dispositionsfähig fich aus1veisende Personen, welche vorher mindestens 133 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur ein- zusehen. - 1, den 23. August 1869. A Königliches Haupt-Steuer-Amt.,

c Guts-Verpachtung. i as Domänenvorwerk zu Steinau bei Schlüchtern, der Bio und Thalhof genannt, circa 900 Aer «&rundfläche enthaltend, so vom 1. Mai 1870 an auf 18 Jahre verpachtet werden, und ist öffentlicher Steigerungstermin hierzu a uf Montag, den Ep tember d. J., Morgens 10 Uhr, in das Lokal der Königlichen Regierung zu Cassel anberaumt. Zur Pachtübernahme wird ein dis- ponibles Vermögen von 12,000 Thlrn. erfordert , das Pahtgelder- Minimum is auf 1400 Thlr. festgeseßt. Die näheren Parte nene gen liegen im Domänen - Sekretariat der Regierung zur Einsich offen. Pachtbewerber wollen ihre Legitimationen spätestens im Ter-

ine vorlegen. i Cassel, am 21. August 1869. i : Königliche Regierung. Abtheilung für direkte N Domänen und Forsten. o ch.

Ladenvermtiethun6@ z ins Laden mit Entresol in dem fiskalischen Hause am Mühlen- damm Nr. 2/4 hierselbst, der erste Laden in diesem Hause von der Poststraße aus, soll fernerweit auf eine Dauer von einem oder mehreren Jahren sofort an den Meistbietenden vermiethet werden.

Hierzu steht ein Termin auf Donnerstag, den 2, Septem- ber d. J, Vormittags 10 Uhr, im Königlichen Domänen-Rent- Amte Berlin, Kleine Jägersir. Nr. 1, an. Die Vermiethungs-Be- dingungen sind daselbst während der Amtsstunden einzusehen.

Miethslustige werden aufgefordert, in diesem Termine zu erschei-

nen, um ihre Gebote abzugeben. Berlin, den 21. Auguîit 1869. L Königliches Domänen-Rent-Amt Berlin.

gez. Kra ck.

Am Montag, den 30. August er, Vormittags der A R Sha r R

, (Linden 74) 44 Pulttische mit Bänken, Schemmel ohne Lehne, P E anauei A E 44 Hängelampen, 1 Zeugrolle und 9 Stück unbrauchbare Stühle mit Rohrgeflecht öffentlich meistbietend gegen gleih baare Bezahlung verkauft werden. Die Direktion.

[2884 Bekanntmachung. Die Brraris, fayancenem Geschirr, als: 1) des Bedarfs an saya S 1 als: Lu ca. 7500 Eßnäpfen, 270 Waschbeken, 5 A 9 desgleichen an irdenen Geschirren, ais: L ca. 3700 S a 3700 eei e iden an neuen Haarbesen 2c. als: S O 300 Haarbesen, 575 Schrubbern, 30 Rauhköpfen, 45 Borstwischen, 4) desgleichen von ie Eva g gers 5) desgleichen an neuen Roßhaaren, 0 wie 6) die Aébeilen zur Neu- und Umpolsterung der Pferdehaar - Ma- traßen, und « 7) die Anfuhr des Lagerstrohs und die Lieferung und Anfuhr des Streusandes, : / für Garnison- und Lazareth- 2c. Anstalten pro 1870, sollen im Wege der Submission verdungen werden. j j Die Bedingungen resp. Proben sind in unserem Geschäftslokale Klosterstraße Nr. 76 einzusehen und versiegelte Offerten mit entsprechender Aufschrift bis zum Sonnabend, den 28. d. Mts,, Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.

Auktion. 10 Uhr, sollen im Hofe

inszahlung u. \. w.

Amortisation Verloofung, \ Y Ee

vou öffentlichen

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Thüringische Eisenbahn. 5 a A T e auf die Stammaktien Litt. B, Gotha-Leinefelder Bahn). : Die Inhaber der Quittungsbogen zu unseren garantirten Stamm- aktien Litt. B. für den Bau der Gotha - Leinefelder Bahn, auf welche bis jeßt die 1. und 2. Einzahlung von zusammen 60 pCt. geleistet worden ist, werden Pn Gg Mt L i i inzahlun : mit M ini aheis apa brs G tes as 20 ¿Thlr. Sgr. abzüglich der Zinfenvergütung à 4 pCt. ürs Tahr ZU 60 hle vom 1. Februar cr. bis 30, Sep- is tai Det Ql le TE e C U E e gien (f CLÁ do » » also netto mit 18 Thlr. 12 Sgr.

ie bis zum :

E 30, S R Es

i ciner der nachgenannten Einzahlungsstellen zu teljten. | I ‘Die Verzinsung dieser 3, Einzahlungsräte beginnt mit dem 1, Oftober d. J. i l x ; - Wer diesen Einzahlungs8termin versäumt , verfällt den im §. des Statuts“ unserer Gesellschaft vorgeschriebenen Strafen. Die R ist zu lein tate

in Erfurt bei unserer Hauptkasse,

B in Beutia bei dér Direftion der Diskonto-Gesellschaft,

c) in Leipzig bei der Leipziger Bank, _—, e

4) in Cöln bei den Herren Sal. Oppenheim Jr. & Cie,

e) in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Roth-

child & Söhne E

überall N den Gefchäftsftunden von 9—12 Uhr Vormittags. Behufs Quittirung sind bei der Einzahlung die Quittungsbogen nebs einem doppelt auszufertigenden Nummernyverzeichnisse , zU wel- hem Formulare bei obengenannten Stellen verabreicht werden, orign. vorzulegen. Dieselben können nah einigen Tagen, mit Quittung über die geleistete Einzahlung verschen , wieder in Einpfang genommen werden. . / Ea

ede der namhaft gemachten 5 Einzahlungsstellen ist ermächtigt, e diefe 3. Einzahlung rechtsverbindlich auf den Quittungsbogen zu

ittiren. E Die Qu - und Rücksendungen per Post erfolgen auf Kosten und Gefahr der Jnhaber.

lot fuct den 10. August 1869.

Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.

Verschiedene Bekanntmachungen. 2908 Beta@nnimaherrs I M hiesigen Orte wird die Niederlassung eines Thierarztes I. Klasse gegen ein jährliches Honorar von 75 Thlrn. gewünscht, Lippehne, den 21. August 1869. Der Magistrat.

2837 Quremburger BVerawerios [ And Sadtditder Eisenhütten-Aftiengesellschaft.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch be- nachrichtigt, daß die diesjährige ordeniliche Generalversammlung am 21. September d. J., Morgens 10 Uhr, im Geschäftslokale det Gesellschaft auf der Hütte zu t t stattfinden wird.

Gegenstände der Tagesordnung : S L

1) Bericht über das verflossene Geschäftsjahr und Feststellung det Beridit de Rechnungsrevisoren

2) Beri er Rechnungs8revijoren. : ;

3) Neuwahl eines E des Verwaltungs- und zweier Milt- lieder des Aufsichtsrathes. ]

Die Herren Akonäre, welche beabsichtigen, der Generalversamn1- lung beizuwohnen, werden en A den Bestimmungen des Art. 36

Statuts nachkommen zu wollen.

E B i den 17. August 1869.

isenhütte Burbach bei Saarbrücken, d / 1 mine Bergwwverks- und Saarbrücker Eisenhütten-Akftiengesellschaft.

Der Direktor N. Flamm.

Bekanntmachung. Am 25. d. Mis. wird die zwischen Berlin und Neuenhagen belegene Haltestelle Caulsdorf für den Personenver- fehr eröffnet. Von diesem Tage ab halten die Züge VE. und XIIIL, von denen der erstere um 7 Uhr 15 Minuten Morgens in Berlin eintrifft, der leßtere um 5 Uhr 30 Minuten Abends Berlin verläßt auf der genannten Haltestelle und werden zu diesen Zügen Personen auf gewöhnlihe und Retourbillets von Caulsdorf nad) Berlin resp. Neuenhagen, so wie in umgekehrter Richtung, nach Maßgabe des Fahr, planes expedirt. Die Expedirüng resp. Mitnahme von Reisegepà findet unter denselben Bedingungen wie bei den übrigen Haltestellen statt. Desgleichen is die Expedirung von Hunden nah und von Caulsdorf gestattet. Bromberg, den 20. August 1869.

Königliche Direktion der Ostbahn.

Bekanntmachunng. Der Transport von Schweinen auf der Ostbahn is unter der Bedingung wieder gestattet worden, daß M Thiere vor der Einladung durch Schwemmung oder Waschung gerein!9 werden. Bromberg, den 24. August 1869.

rlin, den 20. August 1869. is Königliche Garnisonverwaltung.

Königliche Direktion der Ostbahn.

D ostverwaltung können d

Das Abonnement beträgt fl Thlr. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile L Sgr.

Königlich Preußischer

Alle Post -Anftalten des In- und

Auslandes n lun für Berlin die ie b des ial

Preußischen Staats - Anzeigers : Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsftraße.

Me 199.

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Berlin, 26. August.

Seine Majestät der König sind - gestern Kachmitta hierher zurückgekehrt. g find - gest chmittag

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Aner a. D. von Rohwedell, bisher im 1. Nieder- hlesishen Jnfanterie-Regiment Nr. 46, und dem Stadtverord- neten-Vorsteher, Justiz-Rath Pu ÿe zu Liegniß, den Rothen Adler-Orden vierfer Klasse, sowie dem berittenèn Steuer-Auf- seher Kup fermann zu Striegau das Allgemeine Ehrenzeichen und dem Tagearbeiter Just zu Brieg die Rettungs-Medaille am Bande} ferner '

Dem Regierungs- Rathe Friedrich Bergenroth in Eumbinnen , bei seiner Ueberweisung an das Regierungs- Kollegium zu Stralsund , den Charakter als Ober-Regierungs- Rath zu verleihen; sowie

Den Sánitäts-Rath Dr. Jonas Graeßer zu Breslau gin Geheimen Sanitäts-Rath und den praktischen Arzt 2c.

r. Anselm Davidson ebendaselbst zum Sanitäts-Rath zu ernennen.

Berlin, 25. August.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen is heute Nachmittag von Schloß Albrechtsberg bei DreSden hierher zurückgekehrt. |

Norddeutsch{ber Bund.

Verfügung vom 24, August 1869 betreffend die Fahrpost- sendungen nach der Türkei. Nach einer s der Kaiserlich Königlich österroichischen ) j e _Fahrpostsendungen nach Adrianopel; oónstantinopel, Filippopel, Salonich, Seres und Sofia bei der Be- förderung auf dem Landwege via Semlin resp. Belgrad von jeßt ab bis zum Einzelngewichte von 20 Pfund Zollgewiht angenommen werden; dieselben dürfen jedoch den Umfang von 15 Zoll Länge, 10 Zoll Breité und 10 Zoll Höhe nicht überschreiten. Geldsendungen, deren Umfäng dieses Maß nicht übersteigt, unterliegen der vorbezeich- nelen Gewichtsbeschränkung nicht. Imgleichen dürfen die nah Konstantinopel, Küstendshe, Rustschuk, Salonih , Tultscha , Varna und Widdin gerichteten Fahrpostgegen- stände, \ofern “deren Beförderung via Baziash und resp. Klistendsche

I vermittelst der Dampfschiffe auf der unteren Donau erfolgen soll, in

der Folge bis zum Einzelngewichte von 20 Pfund Zollgewiht an- genommen werden. Auf Geldsendungen nach den vorbezeichneten Orten findet. diese Gewichtsbeshränkung keine Anwendung. Die Postanstalten ‘haben sih hiernach zu achten, Berlin, den 24. August 1869. General-Posi-Amt.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Der frühere Kreis- Baumeister, jeßige Königliche Land- Baumeister Anton Groß zu Biedenkopf (Regierungsbezirk Viesbaden) ist nach Magdeburg verseßt und demselben die technische Hülf8särbeiter-Stelle bei der dortigen Königlichen Re- gierung nunmebr definitiv verliehen worden.

Die in der Anlage -(a) zusammengestellten Verpflichtungen der Strgßenbau-Verwaltungen. im Jnteresse der Bundes-Tele- grap erualéing sollen na einem Beschlusse des Bundes- rathes des ‘Norddeutshen Bundes vom 25. Juni d. J. nicht nur a) von den Verwaltungen der bereits bestehenden und

neu anzulegenden Staats - Kunststraßen übernommen, sondern auch unt bei Konzessionsertheilung für den au neuer Kunststraßen den Unternehmern im Jun-

, Kunststraßen beschäftigten Arbeiter zur Verfügung

Berlin, Donnerstag den 26. August Abends

teresse der Bundes-Telegraphenverwaltung auferlegt und c) für die bereits geanirien Kunststraßen insoweit einge- führt werden, als die Bundes-Telegraphenverwaltung es bean- tragt und die Bestimmungen der Konzessionsurkunden es ge- statten. Der Beschluß des Bundesrathes if fedoch mit der Maßgabe gefaßt, daß 1) die fraglichen Vorschriften auf Straßen innerhalb der Städte sich nicht beziehen sollen, und 2) die Ver- pflichtung der Straßenbau - Verwaltungen , zum Zwecke der Wiederherstellung beschädigter Telegraphenleitungen die e den zu stellen (Punkt 3 der Anlage), auf wirkliche Nothfälle beschränkt bleibt. Sodann sollen. die in der Anlage enthaltenen Bestimmungen insofern eine nur subsidiäre Geltung haben, als dieselben den ppen der Bundes » Telegraphénverwaltung und einzelnen undesstaaten bestehenden Verträgen über den Gegenstand dieser ‘Bestimmungen nicht derogiren. . |

Die Königliche Regierung hat sich hiernach zu achten.

Berlin, den 21. August 1869. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

: Graf von Jtgenpliß. An sämmtiliche Königliche N die Königliche Ministerial-

Baukommission und die Königlichen Landdrosteien.

4.

Verpflichtungen der Straßenbau - Verwaltungen im Interesse der | Bundes-Telegraphenverwaltung.

1) Die Straßenbau-Verwaltung hat die Benußung des Straßen- terrains, soweit dies ohne E des Straßenverkehrs thunlich is zur Anlage von oberirdischen und unuterirdischen Bundes - Tele- graphenlinien unentgeltlih zu gestatten.

Die Stangen für die oberirdishen Telegraphenlinien thunlichst entfernt von den Baumanpflanzungen aufgestellt.

Der erste Trakt der Bundes - Telegraphenlinien wird von der Bundes-Telegraphenverwaltung und der Straßenbau-Verwaltung ge- meinschaftlich festgeseßt.

Aenderungen des ursprünglichen, gemeinschaftlich festgeseßten Trak- tes, welche durch irgend welche Veranlassung nothwendig werden, sind von der Bundes - Telegraphenverwoltung nah Vereinbarung mit der Straßenbau - Verwaltung für Reckchnung desjenigen Theiles auszufüh- ren, von welchem dieselben beantragt sind.

2) Die Straßenbau - Verwaltung hat die Bundes - Telegraphen- anlagen durch ihr Straßen-Aufsihtspersonal bewachen und in Fällen der Beschädigung nach Anleitung der von der Bundes-Telegraphenver- waltung erlassenen Instruktion provisorisch wiederherstellen, auch von jeder wahrgenommenen Störung der Linien der nächsten Bundes - Telegra- Cafaiate i Anzeige machen zu lassen. Die Bundes - Telegraphen-

erwaltung zahlt den mit der Beaufsichtigung und provisorischen Wiederherstellung der Bundes-Telegraphenlinie beauftragten Straßen- Auffichtsbeamten Remunerationen bis zur Höhe von 10 Thalern pro Jahr und Meile durch die Straßenbau-Verwaltung. Diese Remu- nerationen werden von der Bundes-Telegraphenverwaltung innerhalb der vorbezeichneten Grenze für die einzelnen Aufsihtsbeamten nah Maßgabe der von denselben im Jnteresse des BundesStelegraphen ge- leisteten Dienstes festgeseßt. i

a Straßenbau-Verwaltung hat den mit der ESederderselung von Beschädigungen des Bundestelegraphen beauftragten und al solche legitimirten Telegraphenbeamten auf Erfordern und ducia dies thunlich ist, die bei der Unterhaltung der Kunststraße beschäftigten Ar- er pil gegen Zahlung des ortsüblihen Tagelohns zur Dispokhtion zu

ellen.

4) Um Störungen der Bundes-Telegraphenlinien durch Berührun- gen der Leitungsdrähte mit den Gia Fe Sap NAnJUngER u; vermeiden, hat die Straßenbau - Verwaltung den Wuchs der (az en so reguliren zu lassen, daß dieselben nah allen Richtungen hin mindestens 2 Fuß von den Leitungsdrähten des Bundestelegraphen entfernt sind.

Die erforderlichen Regulirungen sind in der Regel gleichzeitig mit den im Jnteresse der Straßenbau-Verwaltung und in den dazu passen- den Jahreszeiten stattfindenden Ausästungen für Rechnung der Straßen- bau - Verwaltung zu besorgen. Falls aber auf Antrag der Bundes-

werden

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