1869 / 207 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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verlorenen Talons beantragt. Jn Deferirung dieses Gesuches werden alle diejenigen, welche an dem beregten Talon der obbezeichneten Eisen-

bahnaktie Ansprüche machen p fönnen glauben, hiermit peremtoris{-

öffentlih geladen, in dem au A : den 12. November d. J.

angeseßten Liquidationstermine, Mittags 12 Uyr, nach Abends zuvor beim Direktorio geschehener Meldung, entweder in Person oder durch chörig legitimirte Bevollmächtigte unausbleiblih zu erscheinen, um olche ihre Ansprüche cinzeln und genau anzumelden, auch sofort ge- nügend zu bescheinigen, sonst aber, unter Auferlegung eines ewigen Stillshweigens, unfehlbar zu gewärtigen, daß der verloren gegangene Talon zu der vorbezeichneten Aktie für kraftlos und gänzlich erloschen, mithin für mortifizirt wird erklärt und der Direktion der Mecklen- burgischen Eisenbahngesellschaft die Ausfertigung eines neuen Talons wird gestattet werden. : ;

Schwerin, den 26. August 1869. j :

] Großherzogl. Meckl.-Schwer. Justiz-Kanzlei.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[2991

Wir laden hiermit die Herren Aktionäre der »Neuen Transport- Versicherungs-Gesellshaft Fortuna« zu Berlin zu ciner im Courszim- mer des hiesigen Börsengebäudes (Eingang Neue Friedrichsstraße) ab- M LOeS eneralversammlug auf : Donnerstag, den 16. September a. c., Nachmittags 5 Uhr, mit dem Bemerken ergebenst ein, daß in derselben über die stattge- habte Liquidation Bericht erstattet und der Liquidationsabshlufß pu- blizirt werden wird. i

Berlin , den 23. August 1869. Neue Transport - Versicherungs - Gesellschaft Fortuna zu Berlin in Liquidation. S. Zaller. G. Dietrich. Louis Joachimsthal.

Louis Perl. Ferd. Schemionef.

[3005

Die Mitglieder der Kommanditgesellschaft H. Oppenheim & Cie. werden unter Bezugnahme auf das Cirkulär vom 25. dieses Monats zu einer Generalversammlung

Donnerstag, den 30. September, Morgens 11 Uhr, im Geschäftslokale eingeladen.

Rinteln, 31. August 1869. Der Geschäftsführer H. OPPERUD El M,

S THhürintgifGe Ei fen ba hn.

ie Herren Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft werden hierdurch auf Grund der §§. 23 ff. des Gesellschafstsstatutes zu der am 28. September d. J., Vormittags 115 Uhr, im Saale der Erholungs- Gesellschaft zu Eisenach stattfindenden ordent- lihen Generalversammlung eingeladen.

Gegenstände der Tagesordnung sind:

1) Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1868, welcher nah §Ÿ. 55,

Ziffer 7 des Statuts vom 13. September er. an bei den Billet-

H sowohl der Hauptbahn wie auch der Zwoeigbahnen zu haben ist;

2) die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes, an Stelle der ausscheidenden Herren :

Geheimer Finanz-Rath Oschmann in Gotha,

Kaufmann Habermeyer in Naumburg, Geheim-Rath von Egloffstein in Eisenach.

Die ausscheidenden Verwaltungsraths-Mitglieder sind wieder wählbar, doch fönnen nah dem neuesten Statutennachtrage fortan auch nit allein solche Aktionäre, welche nicht mehr als zwei Meilen von der Hauptbahn entfernt wohnen , sondern auch solhe, welhe innerhalb zweier Meilen von den Zweig- bahnen Corbetha-Leipzig und Weißenfels-Gera ihren Wohnsiß haben, in den Verwaltungsrath gewählt werden. Von den im gee Bereiche dieser beiden Zweigbahnen wohnenden

ftionären darf indeß nur jc Einer Mitglied des Verwaltungs-

rathes sein. Beschlußfassung über die von einzelnen Aktionären gestellten An- träge, welche theils dahin gehen, ihnen die versäumte 11. Ein- zahlung auf die sogenannten jungen Stammaktien der Thürin- gishen Bahn nachträglich zu gestatten, theils darauf gerichtet sind, ihnen die Konventionalstrase für die nicht rechtzeitig geleistete IT. Einzahlung auf die Stammaktien Litt. B. der Gotha-Leine- felder Bahn zu erstatten.

Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung der nah dem Statut den Aktionären zustehenden Rechte in der Generalversammlung sind die Besißer von fünf und mehr Stammaktien, welche dieselben, jedoch ohne die Dividendenscheine

1) entweder vier Tage vor der Generalversammlung, also bis ein- {ließlich den 24. September c. bei unserer Hauptkasse in Erfurt während der gewöhnlichen Geschäftsstunden gegen einen von

i derselben auszustellenden Depositenschein hinterlegt, oder

2) ebenfalls bis einshließlich den 24. September er. ciner der Billetexpeditionen der Thüringishen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen und zwar ebenfalls während der üblichen Geschäfts- stunden bis 6Uhr Nachmittags präsentirt haben, um sie von dieser couvertiren , einsiegeln und mit dem Tagesstempel der Präsentation verschen zu lassen, oder falls die Herren Aktionäre die Aftien unvershlossen im Besiße behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billetexpeditionen 8 Tage vor der Versammlung, also bis einschließlich den 20. Sep-

tember cr. vorgezeigt und zum Nachweise dessen eine mit den

Tagesstempel versehene Anmeldebescheinigung erhalten haben. Zur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim

Eintritt in die General-Versammlung im Legitimationsbureau

als genügend nur angesehen werden: .

a) im ersten der vorangeführten drei Fälle die Depositenscheirie der Hauptkasse,

b) im zweiten Falle die verschlossenen und abgestempelten Aktiencouverts, sofern deren Verschluß unversehrt ist, und

c) im dritten Falle die offenen Aktien zugleich mit den ausge- stellten und gehörig abgestempelten Anmeldebescheinigungen,

Damit die Verhandlungen der General-Versammlung pünktlich beginnen können, wird das Legitimations-Bureau präcis 117 Uhr gesblolsen, so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben werden, Dieselbe Gültigkeit wie die Aktien selbst haben alle von öffent- lichen Behörden oder Jnstituten über die SOARRE von Stamm- Aktien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine, welche daher ebenso wie die Aktien selbst bis zu den obenbezeichneten Terminen bei den daselbst bezeichneten Stellen zu deponiren, bezüglich anzumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Aktien sind am Tage nah der General-Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines wieder abzuholen.

Die zur Theilnahme an der General-Versammlung berechtigten Aktionäre können sh auch durch Bevollmächtigte, welche sie aus der Zahl der übrigen legitimirten Aftionäre zu wählen haben, vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben sich als solche im Legitimations- bureau durch schriftliche Vollmacht auszuweisen (F. 28 des Statuts). Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Aktionär auf Grund eines blos mündlich vor oder während der General-Versamm- lung erhaltenen Auftrages is unstatthaft. j

Den Theilnehmern an der General-Versammlung wird am Tage derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Haupt- und deren Zweig- bahnen nach dem Versammlungsort und von da zurück gewährt werden. Welche Züge dabei unentgeltlih benußt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge an den Billetschaltern unserer Stationeu rechtzeitig bekannt gemacht werden. ] i

Die Berechtigung zur freien Fahrt ist nachzuweisen:

1) entweder durch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt ausgefertigten Depositenscheine, welche von der Billet-Expedition der Abgangsstation mit dem Stempel des Tages der General- Versammlung abgestempelt sein müssen, oder i durch Vorzeigung des von der betreffenden Billet-Expedition mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Aktien ab- gestempelten Aftiencouverts oder l : durch Vorzeiguug der offenen Aktien zugleih mit den von der betreffenden Billetexpedition ausgestellten und ebenfalls mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Aktien versehenen Anmeldebescheinigungen. Frauen und Minderjährige sind zur persönlichen Theilnahme an der Generalversammlung nah F. 28 des Statutes nicht berechtigt und haben deshalb au feinen Anspruch auf freie Fahrt.

Erfurt, den 30. August 1869.

Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft.

[3004]

Allgemeine Berliner Omnibus-Aktiengesellschaft.

Einnahme im Monat August 1869... Thlr. 46,495. 13. 6.

Durchschnittlih der Wagen täglich Thlr. 10. 25. 6. Die Direktion.

[3006] N;8 N LGRMeT auer Privatbanfk. Monats-Uebersicht pro August 1869.

Activa: Thlr. 331,300 38,250

Kassenbestände : klingend preuß. Courant Noten der preuß. Bank und deren Affsignationen Noten inländischer Privatbanken

Wechselbestände

Lombardbestände

Effekten in Gen Staatspapieren

Grundstü, verschiedene Fordœingen und Aktiva aSs81Va:

369,590 1,064,820 815,250

Aktien-Kapital

Noten im Umlauf

Verzinsliche Dona mit 2monatlicher Kündigung Guthaben von Korrespondenten U. st. w. .....-..-. Reserve-Fonds

Königsberg, den 31. August 1869. Direktion der Königsberger Privatbank. Ahrens. Gabriel.

[2999] Bilanz vom 31. August 1869 gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts. Erworbene unkündbare hypothekarische und Renten- forderungen Thlr. 2,057,900. Emittirte im Umlauf befindliche unkündbare Pfandbriefe »- 42,057,900. Gotha, 31. August 1869. Deutsche Grundkredit - Bank. 0e Landsky. L V,

Das Abonnemcnt beirägt K Thlr. für das Vierteljahr.

Insertionsprcis für den Raum ciner Druckzeile S4 Sgr.

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Staafts-

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Königlich Preufifcher

Alle Poß -Anfialten des In- und Auslandes nehmen Mas an, für Berlin die Expedition des Königl, - Preußischen Staats - Anzeigers : Behren-Straße Nr. fla, Ecke der Wilhelmsftraße.

A 207.

Berlin, Sonnabend den 4. September Abends

1869.

VBerlín, 4. September. Se. Majestät der König sind heute früh von Vilbel

hierher zurügekehrt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem: evangelishen Pfarrer Wieber zu Altenkirchen im

| Rreise Weßlar, dem Ober-Post-Kommissarius Schwindt zu

Görliß und dem Steuer-Einnehmer Moyseszig zu Dirschau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; den katholischen Lehrern Reiß zu Waltdorf im Kreise Neisse und Klim pe zu Nieder- Hermsdorf desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen; so- wie dem Grenzaufseher Carl Friedrich August Schulz zu Colbergermünde die Rettungs-Medaille ani Bande zu ver- leihen ;

Den Ober-Präsidenten von Moeller zu Cassel zum Wirk- lichen Geheimen Rathe mit dem Prädikate »Excellenz« zu er- nennen ; und

Dem Haupt-Steuer-Amts-Rendanten Dörenberger in Dortmund den Charakter als Rehnungs-Rath zu verleihen.

Berlin, 4. September. j _ Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist von Homburg zurückgekehrt.

—_—— _—

Der Königliche Hof legt heute: für Seine Hoheit den Fürsten Friedrih Wilhelm Konstantin zu Hohenzollern- Hechingen die Trauer auf 14 Tage an.

Berlin, den 4. September 1869.

Das Ober-Ceremonienmeister-Amt.

Norddeutscher Bund.

Bekanntuvachun g. :

Sobald auf Briefen nah Rußland der Bestimmungs8- ort in russisher Schrift ausgedrückt ist, empfiehlt es sich, daß der Absender denselben noch in deutscher oder franzö- fischer oder englisher Schreibweise hinzufügt, da die russischen Schriftzüge den Norddeutschen Postanstalten nicht

binlänglich bekannt sind.

Es ift ferner wesentlich, daß bei den nah mittleren und kleineren Orten in Rußland gerichteten Briefen die Lage des

Bestimmungs®orts durch zusäßliche Angabe des Gouvernements

außer Zweifel gesteUt werde. Berlin , den 3. September 1869. General - Post - Amt. von Philips8born.

Allerhöchster Erlaß vom 21. Juli 1869, betreffend die Ver- leihung der fisfalishen Vorrechte für den Vau und die Unterhaltung ciner Kreis-Chaussee im Kreise Marienwerder von Groß-Bandkken, an der Marienwerder-Graudenzer Chaussee, bis zur Rosenberger Kreisgrenze in der Richtung auf Freystadt.

Nachdem Jch dur Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau ciner Kreis-Chaussee im Kreise Marienwerder von Groß-Bandtken, an der Marienwerder-Graudenzer Chaussee, bis zur Rosenberger Kreis- grenze in der Richtung auf Freystadt , genehmigt habe , verleihe Jch hierdurch dem Kreise Marienwerder das Éxpropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausscebau- und Unterhaltungsmaterialien, nach Mafß- gabe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Sugleih will Tch dem gedahten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erbebung des Chausseegeldes nach den estimmungen des für die Staatschausseen jedesmal gelten-

den Chausseegeld-Tarifs, cinschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen , sowie der sonstigen, die Er- hebung betreffenden zusäßlihen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staatêschausseen von Jhnen angewandt werden ; hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die p Straße zur Anwendung fommen, Der gegenwärtige E ist durch die Geseßz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu ringen.

Bad Ems, den 21. Juli 1869.

Wilhelm. Für den Finanz-Minister. Für dena Handels-Minister. Gr. zu Eulenburg. von Selchow. An den Finanz-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jnhadber lautender Kreis- Obligationen des Marienwerder Kreises im Betrage von 80,000 Thlrn. 111. Emission.

Vom 21. Juli 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von den Kreisständen des Marienwerder Kreises auf dem Kreistage vom 27. Oktober v. Js. beschlossen worden, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenenea Chausseebauten außer den durch die Privilegien vom 3. Septezuberx 1856 und vom 3. Mai 1858 (G: Samml. Nr. 54 pro 1856 S. 865 2c. und Nr. 25 pro 1858 S. 282 2c.) genehmigten Anleihen“ von 100,000 Thalern . und 60,000 Thalern noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer weiteren An- leihe zu beschaffen , wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis- stände: zu diesem Zwecke auf jeden Jnhaber lautende, mit Zins- coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von £0,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da \sih hiergegen weder im Juteresse der Gläubiger, noch der Schuld- ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Ge- sches vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 80,000 Thalern, in Buchstaben: Achtzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:

40,000 Thaler à 500 Thlr.

40,000 » a 100 »

80,000 Thaler | nach dem’ anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreisfsteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1872 ab mit wenigstens jährlich einem Prozent des Kapitals unter Zu- wachs der Zinsen von den amortifirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherr- lie Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen , daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen de ist. E ;

Das vorstehende Privilegiuny welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter erthcilen und wodur für die Befriedigung der Jnhaber der Obligationen cine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- nommen wird, ist durch die Gecseß -Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. P A 2

Urkundlich unter Unserer H öchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsiegel. E

Gegeben Bad Ems, den 21. Juli 1869.

(L. S.) Wilhelm. Für den Handels-Minister. Zugleich für den Finanz-Minister. | von Selchow. Graf zu Eulenburg.

2. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Marienwerder. Obligation des Marienwerder Kreises DIth, ¿lede Me at

Thaler Preußish Courant. I[T, Serie. Auf Grund des unterm bestätigten Kreistags- beshlusses vom 27. Oktober v. J. wegen Aufnahme einer Schuld von 80,000 Thalern bekennt fi - die ständische Kommission für

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