1869 / 213 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Auf der südlichen Seite des Gebäudes liegt neben dem cben besprochenen Erkerthurm das erste der drei hier vorspringenden Risalite, das, wie cs scheint, allein noch in der ursprünglich beabsichtigten Form erhalten is, während die beiden anderen im leßten Viertel des 15. Jahrhunderts nah dem Muster des Osterkerthurmes angebaut worden sind. Die reiche Dekoration des Giebels und der oberen Etagen dieses Bautheiles rührt indeß wahrscheinlich auch großentheils aus den leßten Dezennien jenes Jahrhunderts her. An dem Giebel sind die Statuen der heiligen Jungfrau und: der Maria Magdalena angebracht , zu deren Seiten S. Paulus und Laurentius aufgestellt sind. Zwi- schen den beiden zierlihen Fenstererkern steht die Statue Johan- nes des Täufers, unter derselben die des S. Christophorus. “al 28 Konsole der lettgenannten Figur befindet sich ein

clicf.

Der Raum zwischen diesem Risalit und dem nächstvorsprin- den ist durch einen ziemlih weit vortretenden Strebepfeiler in zwei Theile getheilt. Der Pfeiler , oben mit einer Kielbogen- bekrönung abgeschlossen , zeigt an sciner Vorderseite eine flache Nische , zu der noch eine Konsole und ein Baldachin gehören. In die Nische is eine Figur gemalt; auch an den übrigen Mauerflächen sind noch Spuren von Vemalung wahrzunch- men. Bemerkenswerth sind auch die Skulpturen am Gurt- und Hauptgesims, welche vielfach durch den das ganze Gebäude zierenden wilden Wein verdeckt werden. Neben Blattornamen- ten bemerkt man auch Thierfiguren, die irgend eine Scene der Thierfabel illustriren. Immer handelt es \ich darum, den Triumph der Klugheit darzustellen. Die in den Bogenfeldern Über den Fenstern eingeseßten Wappenbilder waren , wie noch einige Reste zeigen , ehemals auch bemalt. Der Hintergrund des Basrelief ist roth; die Helme waren vergoldet.

___ Der nächste Erkerthurm , der mittlere an der Südfronte, ist, wie schon bemerkt, in seiner ganzen Komposition dem Osterker nachgebildet, jedoch viel mehr mit Ornamenten üÜberladen. An den vier Konsolen, welche die Auskragung stüßen, sind vier Figuren \kulpirt, welche andeuten jollen, daß hier der Eingang zum ZJecb- keller war. Ein Mann hebt ein Gefäß ho, ein anderer hält zwei Humpen im Arme, der dritte trinkt aus einem Kruge, der vierte aus einer langhalsigen Flashe. Jn dem Gurtgesims sieht man zwischen Laubwerk zwei Männer beim Brettspiel fißen, während zwei andere mit einander ringen. An der Ost- seite des Vorbaus sind diese Scenen fortgeseßt. Jur Rechten und Linken vom Eingang des Kellers sollten Figuren auf- gestellt werden; es sind noch die Baldachine und die Kon- jolen erhalten. An leßtteren befinden sich in kleinem Maß- stabe ausgeführte Skulpturen. Die an den Giebeln der Be- dachung hervorragenden, chemals vergoldeten Eicheln galten dereinst als Wahrzeichen von Breslau. Rechts und links von diesem Thurme waren früher Freitreppen angelegt, auf denen man zum Parterregeschoß hinaufstieg. Dieselben wurden erst nach 1746 abgetragen und noch jeßt stehen die Unterbauten, auf welchen die Podeste ruhten.

__ Zwischen dem mittleren und dem westlichen Eck-Erker ist die Façade entsprechend dem korrespondirenden Theile durch einen Strebepfeiler in zwei Theile getheilt. Wie dort sind auch hier die Wappenschilde über den Fenstern eingeseßt. Jn dem Gurt- gesims sind wiederum Figurendarstellungen angebracht, ebenso auf dem Friese des Hauptgesimses.

Der leßte Erkerthurm ist am wenigsten bedeutend und rührt wahrscheinlich erst aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts her. Die Ornamentik ist sehr verworren. Die Konsolenskulpturen ähneln denen des Mittelerkers: auf allen dreien sind an der Stirnfläche Engel dargestellt, unter diesen ein essender, ein trinkender, ein Dudelsack blasender Mann, Andeutungen, daß im Erdgeschoß die Tänze und Gastereien der niederen Bürger- schaft stattfanden, Die hohen steilen Dächer, mit Hohlziegeln gedeckt, waren früher schachbrettartig grün und roth gemuttert.

Während die Ost- und die Südfaçade so reih mit Orna- menten und S{hmuck geziert sind, fehlen solche an dem west- lichen Giebel fast gänzlih. Nur das kleine Erkerfenster, 1504 erbaut, wurde noch in der Weise des zuleßt besprochenen Thur- mes ausgeschmüdckt; die übrige Mauerfläche ist, abgesehen von den unbedeutenden aus dem 17. Jahrhundert herrührenden Fenster- und Thüreinfassungen, ganz kahl gelassen worden. Diese Erscheinung erklärt Dr. Schulß einmal aus der Lage dieses Bautheiles, da die Fronte nah dem Fischmarkt hin durch Krambuden und durch Bäume ziemlich verdeckt war, so daß elne minder reiche Auss{mückung hier weniger auffiel; dann ist dieselbe aber auch wahrscheinlich darin begründet, daß mit dem Eintritt des 16. Jahrhunderts verschiedene politische und religiöse Angelegenheiten die Aufmerksamkeit der Stadt in An- spruch nahmen, daß vielleicht die Mittel zum weiteren Ausbau fehlten oder das Interesse an dem Bau, der damals bereits gegen 170 Jahre gedauert hatte, zu {winden begann. Der

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einigermaßen bemerkenswerth ist , rührt dem Anfang des 15. Jahrhunderts her. Die Eindeckung wurde 1445 vollendet, doch arbeitete man noch 1470 an dem Thurme. Die ehemalige Gestalt desselben wi von der jeßigen ziemlih ab. Die leßtere erhielt er in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Die Maurcrarbeiten leitete dey Stadtmaurer Jacob Groß. Die Figuren, vier Engel und vier Löwen, für die Brüfstung der Gallerie (niht mehr vorhanden) und vier Kriegergestalten, von denen auch nur noch zwei übrig sind, rühren wahrscheinlich von dem Nimweger Bildhauer Hans Gruther her. Die überaus zierlihe und anmuthige

wahrscheinlich aus

Thurmspiße, welche grün angestrichen und mit Bergoldungen reich aus8gestattet wurde, erbaute der Schweidnigter Baumeister Andreas Stellauf. Am 5. Juli 1559 wurde der Knopf aufge. seßt. Eine Renovation fand 1625 statt.

: Gesammt-Ergebnisse der Berathungen der internationalen Konferenz zu Berlin im April 1869.

In Anknüpfung an unsere früheren Mittheilungen über die vom 22. bis 27. April d. J. in Berlin abgehaltene »internationale Kon, ferenz von Vertretern der der Genfer Convention beigetretenen Regie: rungen und der Vereine und Genossenschaften zur Pflege im Felde ver- wundeter und erkrankter Krieger« geben wir nachstehende, dem in Nr. 198 d. Bl. erwähnten Präsidialberiht entnommene Recapitulation der Konferenz-Beschlüsse : L In Bezug auf den Landkritg: 1) Auf Betheili gung an den Gefechten, mittelst eigens zu dem Zwecke organi sirter Vereins-Ambulancen, is in der Regel zu verzichten, 2) Anlage und Unterhaltung besonderer Vereins-Lazarethe ist wen auf das Jn land zu beschränken (Vereins - Reserve azarethe.) 3) Auf Kriegstheatern im Auslande ist die amtlide Krankenpflege personell und materiell zu unterstüßen: a) auf den Schlachtfeldern na ch dem Kampfe; b) bei dem Trans- porte der Verwundeten und Kranken; c) in den Lazarethen, 4) Behufs der materiellen Unterstüßung sind Haupt- und Filial- Depots von Gegenständen für die Krankenpflege im Ju- und Auslande anzulegen. Jm Jnlande is bedrohten Festungen be sondere Rücksicht zu widmen. 5) Die Natural - Liebesgaben sind vor der Versendung sorgfältig zu prüfen. 6) Der Beschaffung technisher Hülfsmittel sind möglichst die amtlihen Muster zu Grunde zu legen. 7) Die Vereinsthätigkeit hat sich in allen Be- zichungen ) A e den amtlichen Dispositionen anzu- schließen. 8) Alle Hülfsbestrebungen im Vaterlande sind möglichst unter einheitliher Leitung zusammenzufassen. 9) Es is zu wünschen, daß die Beziehungen zwischen den Hülfs8vereinen und den Militärbehörden während des Krieges in jedem Lande, oder in jeder Vereinigung von Ländern dur cin Reglement festgestellt werden, und daß diese verschiedenen Reglements mögli übereinstimmend seien, 10) Bei der Thätigkeit auf Kriegstheatern im Auslande ist Verständi- gung und gemeinsames Handeln mit den dortigen Hülfsver- einen möglichst anzustreben. 11) Vorbeugungsmakßregeln gegen den Mißbrauch des internationalen Neutralitätszeihens erscheinen als nothwendig. 12) Eine strenge Polizei auf dem Schlachtfelde nach dem Kampfe, zum Schuße für die Todten und Verwundeten gegen Plün- derung und Mißhandlung, isst ein dringendes Bedürfniß. 13) Die hygienishen Vorschriften in Bezug auf die Bestattung der Gefallenen sind sorgfältig zu befolgen. 14) Es is Fürsorge zu treffen für geeig- nete Mittel, um die Jdentität der Kämpfenden, insonderheit also der Gefallenen und Verwundeten, leicht feststellen zu können. 15) Dic Kenntniß der Vorschriften der Genfer Convention ist möglich zu ver- breiten, namentlich unter den Kriegern. 16) Es ist zu wünschen, daß der unentgeltliche oder doch im Preise sehr ermäßigte Transport seitens der Eisenbahngesellschaften dem Personal und dem Material, welches seitens der Hülfsvereine für die Pflege der Verwundeten bestimmt ish gewährt werden möge. 17) Für die zur Hülfe der Verwundeten im Kriege abgesandten Personen, welche dabei erwerbsunfähig geworden sind und für die Hinterbliebenen derjenigen, deren Tod hierbei erfolgt ist, ist die Gewährung einer Pension in Aussicht zu nehmen. 18) Die hoben der Genfer Convention beigetretenen Regierungen sind zu bitten, nachstehende Vereinbarung zu treffen und der Genfer Convention bei- zufügen: »&ür den Fall eines Krieges werden die an dem Kriege nicht Theil nehmenden Mächte ersucht, diejenigen Militär - Aerzte ihrer Armecn, “welche ohne Benachtheiligung des Friedensdienstes entbehrt werden können, zur Verfügung der kriegsührenden Parteien zu stellen, damit dieselben für den Dienst der Verwundeten in den Kriegslaza- rethen verwendet werden können.« »Die für diesen Zweck bestimmten Militär-Aerzte treten unter den Befehl des Armee-Arztes derjenigen friegführenden Macht, welcher sie zugetheilt worden sind.« 19) Die Konferenz spricht den Wunsch aus: »die hohen Regierungen möchten, im Falle eines Krieges, die in den Badeorten befindlichen Verwunde- ten Und Kranken den im Felde verwundeten und erkrankten Kriegern, so wie die Heilanstalten an diesen Orten den Kriegslazarethen glei- stellen.« 20) Die nächste internationale Konferenz wolle in Erwägung ziehen : a) in welcher Weise die Delegirten der Hülfsvereine, mit einem kleinen Train von Material und Personal, den großen Hauptquar- tieren folgen fönnen; b) wie der nothwendige Schriftwechsel mit den Hülfsvereinen auf der feindlichen Seite herzustellen ist, und c) dur welche Mittel die Bevölkerungen am besten zur Unterstüßung der

Rg db der Hülfsvereine auf dem Kriegs\hauplaße aufzumun-

Unterbau des Thurmes, welcher auf dieser Seite noch

Ul, Jn Bezug auf die freiwillige Hülfe in einem See- kriege. 1) Die Hülfsvereine haben sih mit den Gesellschaften zur

ett un

jungsboote und deren unerationen

nul

die & n eck

an i n! 3)

fe leisten. fen ausla | V o mmandirenden Admirals.

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ridten/

» genügende Manövrirfähigkeit besißen und gleichzeitig auch ein ge-

umiges

u6rüstung ieden vorzu L der betreffenden Staaten zu organisiren.

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teuerleute)

l cine

) Die Hülfsvereine stationiren Delegirte an Bord, deren Anord- igen die Schiffsführer in

zuführen Î ae \chon während des Friedens, sondern erst kurz vor Be-

1 Bestimmungen einrichten, aus

eryflichtung nicht erwächst. it ia nächsten internationalen Konferenz, an dem Orte der-

(hen, eine Ausstellung von ege Verwundeten stattfinde.

M, Jn Bezug auf

erein e.

jrade zu erreichen, ist es jehr geeignet, Kriege 6 i t Y N oen creitet und hierdurch zugleich der Sinn für das Hülfs- derein8swesen wach erhalten werde. ornämlich N G fs L N ie Regelung ihres Verhältnisse m j ì ing nt Bereithaltung der wichtigsten Hülfsmittel, und c) eine n Prinzip der. Hülfsvereine entsprehende Anwendung und Uebung tr leßteren. ! ( 4 fai. 3) Hiervon ausgehend, empfiehlt die Konferenz den HÜlfs- e besonders dle ine feste organi i j Litin ; O Candes zu einem geschlossenen Ganzen ist, als die erste Bedingung zu einer fruchtbaren Wirksamkeit im Kriege und Frieden, nzustreben.

llgemeine sein. i e ihren Mittelpunkt in dem Landes - Central-

reine)

Romite. des Verkeh 1 den l reinen Und dem Landes-Central-Komite ist in größeren Ländern die

Frrihtung besonderer Mittelpunkte der Hülfe

irf oder

inigen.

Verhältnisses der Centra i : Verkehrs N ia bleibt einer fünftigen internationalen Konferenz

vorbehalten.

uu dem

Verhältniß eines Provinzialvereins

Prinzip

e(bendigen Juteresses für dos Ee Piper und vereine, ist zu wünschen, daß die Zwe1g ( : , in die Centralkasse S4 betreffenden T ta zu überweisenden Quote ihrer ordentlichen Jahreseinnahme, eric Verwendung ihrer a e eigene, autonome Thätigkeit entfalten. 12) In Bezug auf diese Thätigkeit der Zweigvereine hat sich daber die

entrale

durch stimmberechtigte Vertreter zu gewähren ist), auf die berathende lngabe vorhandener es Zusammenwirken hränken, ohne die Befugniß und personellen Mittel der

außerdem e |

: Frmiethung von Hülfs\chiffen zur Rettung hige

A L telebizer: wer die Kosten für die Beschädi- | er den z i

G den Versicherungs-Gesellschaften anzufragen: ob sie

ne erhöhte Prämie 4

Die HÜlfs\chifffe müssen wäh

thsignal zu Hülfe eilen. tion beigetretenen Staaten um V welche als Nothsignal für ein sinkendes oder brennendes if überall in Anwendung fommt. (d (fsschiffe haben unmittelbar nach der Schlacht dur)

erfennen zu

hme von “inbarung der obengenannten | m Signal wünschenswerth. (Gelbe Flagge mit rothem

n des Krieges designirt zu werden. 13) Das Personal (Nr. 10 und rnämlih durch die i estädten ) Das für die Hülfs\chiffe nöthige Material ist in besonderen ats festzustellen; jedo sind während des beschaffen und die quellen [is so weit der Zweck Übereinstimmt, nach arine erlassenen i en U i / i )) Die Vereine werden ihre Hülfsleistung im Seekriege, insofern sie der Lage und Willens sind, solche zu gewähren, nach den vorstehen-

erein e). ) 4 l änder 'ióntien sich zu bestimmten allgemeinen Hülfeleistungen ver-

3

iger« darüber zu vercinigen, daß diese ihre | Bemannung gegen erhöhte Prämien oder für den Fall eines Krieges zur Verfügung stellen, | noch eine genügende Zahl von Booten engagiren. | Schiffbrüchiger |

|

g Schiffbrü ch

Verlust dieser Schiffe trägt? Es is für diesen die Versicherung der Hülfsschiffe Überneh- rend und nach der Sclacht Aus diesem Grunde folgen sie der zu kriegerischen laufenden Flotte und unterstellen sih den Anordnungen 4) Sie E E Schiffen, ohne Unterschied der Nation, auf das ge- L 5) Es sind daher die der Genfer Vereinbarung ciner Flagge zu

G elbe Flagge?) 6) Die ein Signal geben, daß sie den Wunsch und den Raum zur Auf- Verwundeten und Kranken haben. 7) Es is deshalb eine Staaten über das sub 6 vorge-

8) Die Auswahl der Hülfs\chiffe ist auf Dampfschiffe Gta, bei hinreichender Seetüchtigkeit und Geschwindigkeit,

und hohes Zwischendeck haben. 9) Die Bemannung, Und Einrichtung: di Per Schiffe ist {on im bereiten und nah Analogie der militärischen Ver- 10) Als F ührer chiffe sind ehemalige Offiziere und geeignete Deck-Offiziere der Kriegs-Marine zu bevorzugen und cs is ihnen even- Pension und die Fürsorge für ihre Familie zu sichern.

Bezug auf Jweck und Ziel der Fahrt

haben. 12) Das übrige Personal der Hülfsschiffe

12) Vereine in den Seestädten auszuwählen.

Friedens nur Modelle Bezugsquellen aufzuzeihnen. 15) Dieses Mate- den für die Kriegs- Vorschriften und Modellen zu beschaffen.

welchen ihnen jedoch eine bindende 17) Es is} zu wünschen, daß, bei Ge- Gegenständen für die Pflege der im See-

die Gre E bed;

den Zweck der Hülfsthätigkeit in möglichst hohem E Paus die Thätigkeit der Hülfsvereine schon während des Friedens, #0 Weit als thun- 2) Die Punkte, auf welche es die Organisation der Hülfsvereine und Militär-Sanitäts8wesen, b) die

Dieses alles im Fricden, je nah Möglichkeit und Be-

Einrichtungen und Maßnahmen :

die nachstehenden nes

\che Verbindung sämmtliche

5) Die Vereinsbildung muß in jedem Lande eine 6) Sämmtliche Hülfsvereine eines Landes (Lokal-

7) Zur Erleichterung des Verkehrs zwischen den Lokal-

für jeden größeren Be-

nothwendig (Provinzial- resp. Bezirfks-

jede Provin ) | I dan ede Central-Kowmites verschiedener

8) Die ie Bezeichnung allgemeiner Grundsäße in Betreff des

E L Gomiles zu einander und ihres Fentral-Komites kleinerer Länder können u benachbarten größeren Landes in das treten. L O E iwilli ülfe, und Behufs der Erhaltung eine E E Wirksamkeit der Hülfs- vereine, abgesehen von einer

10) / Central-Komite eines

bei der Verwaltung und

Leitung (an welcher den Zweigvereinen eine Betheiligung

Bedürfnisse und auf die Anregung s für gemeinsame Aufgaben zu be- bindender Versügung über die materiellen

13) Ohne Vermehrung der Pflegekräfte im Frieden fönnen die Hülfsvereine ihrer Aufgabe im Kriege nicht genügen. 14) Die selbständige Ausbildung von Kranfkenpflegerinnen entspricht der Aufgabe der Hülfsvereine. 15) Strenge Prüfung der Quali- fifation und anhaltende Uebung und Erprobung in der Armen- Krankenpflege sind die ersten Bedingungen zur Erfüllung dieser Aufgabe. 16) Auswahl und Ausrüstung eines HÜülfs- körpers thatkräftiger und rüstiger Männer ist für die Zwecke der Hülfsvercine im Kriege und Frieden gleich förderlih. 17) Die Be- \haffung von leicht beweglichen Krankenzelten und Ba- racken und von Tragbahren, zum Gebrauch im Kriege und Fricden, entspriht den Aufgaben der Hülfsvereine. 18) Die Unter- haltung von Materialien-Depots im Frieden iff unnöthig. Dagegen empfiehlt sich die Anschaffung von Modellen für zur Ruaneavlioge nöthige Gegenstände und deren Austausch zwischen den Central-Komites verschiedener Länder. 19) Die Hülfsvereine müssen im Friedcn von allen Verbesserungen, Erfahrungen und Anregungen im Gebiete des Heil- und des Kranken - Ver- pflegungswesens im Kriege Kenntniß ncchmen. 20) Hülfe- leistung in den Nothständen des Friedens ist für cine lebens- fräftige Entwickelung der Hülfsvereine nothwendig und der Vorberei- tung für den Krieg förderlih. 21) Die Hülfsvereine werden im Frie- den ihre Kräfte solchen humanen Bestrebungen zuwenden, die ihrer Aufgabe im Kriege entsprechen, der Krankenpflege und der Hülfeleistung in Nothständen, die, wie der Krieg, rasche und geordnete Hülfe verlangen, 22) Es muß das Bestreben der Hülfs- vereine im Frieden sein, die Ausübung der Krankenpflege dur die evangelisheDiakonie und diekatholishenOrdenshäuser;, so wie auch durch die Körperschaften der Johanniter- und Ma l- teser -Ritter und andere verwandte Genossenschaften, zu unterstüßen und nach Kräften zu fördern. 23) Die Hülfsvereince müssen für ihre Thätigkeit im Kriege cinen bestimmten, ins Einzelne gehenden Plan im Frieden festseßen. 24) Zu einer gedeihlichen Hülfe- leistung ist eine Verständigung mit den Militärbehörden \{chon im Frieden nothwendig. 25) Die Hülfsvereine müs}jen 1m zrie- den alle für die Auswahl, Ausrüstung und Verwaltung der von ihnen im Kriege zu übernehmenden Lazarethe (Reserve- Lazarethe) nöthigen Vorbereitungen treffen. 26) Es bleibt jedem Landesvereine überlassen, sich Über die Modalitäten der Ausfübrung der vorstehenden Bestimmungen {lüssig zu machen, wobei die in jedem Lande obwaltenden besonderen Verhältnisse zu berücksichtigen sind, und die Lösung der Aufgabe des Hülfsvereinswesens unverrückt im Auge zu behalten ist. 27) Es erscheint als angemessen, die Bureaus der Hülfsvereine durch ein äußeres Zeichen fkenntlih zu machen und hier- durch stets die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieselben zu richten. 1IV, Jn Bezug auf das internationale Komite zu Genf und auf die internationalen Beziehungen der HÜlFfSver- eine im Allgemeinen. 1) Es ist, zu allgemeinem Nußen und behufs der Verbreitung der Kenntniß von allen neuen Erfindungen zur Verbesse- rung der Lage verwundeter oder erkrankter Krieger, wünschenswerth, daß für jedes Land, oder gemeinschaftlih für mehrere Länder, nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, eine Sammlung der auf die Kranken- pflege bezüglichen Gegenstände als fortdauernde Ausstellung an- gelegt werde. 2) Die Konferenz betrachtet es als unentbehrlich, daß ein Organ geschaffen werde, welches die Central-Komites der ver- schiedenen Länder mit einander in Verbindung seßt, und denselben diejenigen amtlichen oder anderen Thatsachen mittheilt, deren Kenntniß für sie von Bedeutung is. Die Herausgabe dieses Organs ird dem internationalen Komite zu Genf anvertraut , ohne daß dessen Mitgliedern hierbei irgend welche Ausgaben zur Last fallen dürfen. Die zu veröffentlihenden Bülletins werden periodish, in den von dem internationalen Komite zu bestimmenden Zeitabschnitten, erschei- nen. Jn denselben fann ein Theil des Raumes für A nzeigen oder für die Berichterstattung über neue Schriften, Apparate oder Er- findungen vorbehalten werden, welche si auf die Hülfsleistung für verwundete oder erkrankte Krieger bezichen. 3) Im Kriegsfalle wolle das internationale Komite darauf bedacht sein, daß an etnem geeig- neten Orte ein Korrespondenz- und Nachweisungs-Bureau eingerichtet werde, welches auf jede Weise den Austausch von Mitthei- lungen zwischen den Vereinen und die Ueberweisung von Hülfe er- leichtert. 4) Die nächste internationale Konferenz wird den der gegen- wärtigen Konferenz gemachten Vorschlag in nähere Erwägung zichen : »daß im Kriegsfalle die Thätigkeit des internationalen Komites vornämlich den Verwundeten und Kranken des si ch zurückziehenden Heeres, ohne Unterschied der Nationalität, zu widmen sci. 5) In Erwägung, daß es dem allgemeinen Interesse aller Völker entspricht, sih die großen Gedanken anzueignen, deren frucht- barer Keim in der Genfer Convention und deren Addilional-Artifeln liegt, ersucht die Konferenz das internationale Komite: die wirksamsten Schritte zu thun, um allmälig den Beitritt aller Mächte, welce sich der Genfer Convention von 1864 n o ch nicht angeschlossen haben, zu derselben herbeizuführen. 6) Bei dem Schlusse ihrer Verhandlungen spricht die Konferenz ihr [lebhaftes Bedauern darüber aus, daß sie des werthvollen Beistandes von Dele- girten der Vereinigten Staaten Nordamerika® entbehrt hat. Ueber- zeugt, daß die große und edle Nation, eine der ersten unter denen, welche diesem großen Werke der Humanität hervorragende Dienste ge- leistet haben, das Ergebniß ihrer Arbeiten mit Theilnahme aufnehmen wird, wünscht die Konferenz, daß dur ihren Vorsißenden die Protokolle ihrer Sißungen zur Kenntniß der Regierung der Vereinigten Staaten und der in diesen bestehenden HÜlfs- vereine gebracht werden möchten. 7) Obgleich die im Oftober vorigen Jahres auf dem Genfer Kongresse vereinbarte Additional-Afte zu der Genfer Convention von 1864 noch nicht alle von der Pariser Konfe-

Qweigvereine in Anspruch zu nehmen.

renz vom Jahre 1867 fausgesprochenen Wünsche berücksichtigt hat , ist