1890 / 9 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jan 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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8§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Jh bestimme hierdurch, daß die Landestrauer um JFhre Hochselige Majestät die Kaiserin und Königin Augusta auf sechs Wochen eintritt. Oeffentlihe Musiken, Lustbarkeiten und Schauspielvorstellungen sind bis zum Tage der Beisezungsfeier einshließlih verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage. Das Staats - Ministerium hat hiernah das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 8. Januar 1890. Wilhelm R.

Für den Präsidenten des Staats-Ministeriums : von Maybac.

An das Staats-Ministerium.

Jn Verfolg Meiner Ordre vom heutigen Tage über die Landestrauer um Jhre Hochselige Majestät die l eites: und Königin Augusta bestimme Fch hierdurchch

olgendes :

Während der ersten vier Wochen tragen die höheren Civilbeamten zur Uniform beflorte Achselstücke beziehungsweise Epauletten, Agraffe und Kordons, beflortes Portepée, Flor um den linken Oberarzn, die zur Uniform gehörigen dunklen Beinkleider und schwarze Handschuhe, dagegen in den leßten zwei Wochen Flor um den linken Oderarm, dunkle Bein- kleider und weiße Handschuhe. Bei offiziellen Veranlassungen, bei welchen die vorgenannten Beamten in Civilklei- dung erscheinen, tragen dieselben während der ersten vier Wochen \{chwarze Beinkleider, schwarze wollene Westen, shwarze Handschuhe und Flor um den linken Oberarm, in den leßten zwei Wochen hingegen s{hwarze Beinkleider, \chwarzseidene Westen und graue Handschuhe. Alle übrigen Civilbeamten trauern mit einem Flor um den linken Dberarm.

Berlin, den 8. Januar 1890.

Wilhelm R.

Für den Präsidenten des Staats-Ministeriums: von Maybac.

An das Staats-Ministerium.

(Diese beiden Allerhöchsten Kabinetsordres sind bereits heute Mittag in einer Extra-Ausgabe verdöffentliht worden.)

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Regierungs: Rath Heise zu Hannover den Rothen Adler: Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Redacteur der Annalen der “Hydrographie, Kapitän- Lieutenant a. D. und Admiralitäts-Rath Rottok zu Berlin, dem Amtsgerichts - Rath Bode zu Erfurt, bisher zu Kottbus, dem Baurath Da emicke zu Erfurt, dem Professor und ordentlichen Lehrer an der Kunst - Akademie zu Königsberg i. Pr. Knorr, und dem Landmesser a. D. Walkho ff zu Bernburg, bisher zu Kassel, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Haupt-Zollamts-Assistenten Shüler Ä Swinemünde den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; owie dem Polizei-Wachtmeister Jammer zu Berlin, dem Schußmann Samuel Heinemann ebendaselbst, dem Ge- rihtsdiener Riedel zu Hünfeld und dem Weideaufseher Heinrih Ebeling zu Behre im Landkreise Celle das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Das von dem Königlichen Regierungs-Präsidenten zu

Lüneburg unter dem 24. September 1889 erlassene Verbot „des Vereins für volksthümlihe Wahlen in « Lüneburg“ 0

ist durch Entscheidung der Reihs-Kominission vom heutigen Tage aufgehoben worden.

Berlin, den 28. Dezember 1889.

Die Reichs-Kommission. Herrfurt h.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rentmeistern Bartolomaeus zu Schivelbein, Bedcer zu E Bornschein zu Genthin, Geißler zu Duisburg, Jacob zu Bolkenhain, Kaiser zu Schlüchtern,

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Knoll zu Guben, Langner zu Grottkau, Otto zu Kassel, Spornberger zu Wollstein, Stoll zu Heiligenstadt und leib öder zu Lyck den Charakter als Rehnungs-Rath zu ver- eihen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial-Landtag der Provinz Schleswig- a zum 9, Februar d. J. nah der Stadt Schleswig zu berufen.

Der Königliche Hof legt heute, den 8. Januar, die Trauer auf drei Monate für Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta an.

Die Damen tragen in den ersten sechs Wochen, bis inklusive 18. Februar, \{hwarze wollene hohe Kleider, Hand- schuhe von schwarzem Leder (nicht glacé), shwarze Fächer und den Kopfpuß von s{hwarzem Krepp. Dieser Kopfpuyz besteht in den ersten zwei Wochen aus einer tiefen Flebbe mit ganz kleiner Spiße und breitem Saume, einer Haube mit gesäumten Strichen und zwei Schleiecrn, einem langen, welher zurück- gesteckt ist und bis zur Erde hinabreicht, einem kurzen, um damit das Gesicht zu bedecken; in den nächsten zwei Wochen aus einer kleineren Flebbe mit längerer Spiße und s{hmalerem Saume und nur dem langen Swleier; in den darauf folgenden zwei Wochen aus einer kleinen Flebbe mit langer Spiye. ?-

In der zweiten Hälfte der Trauer, und zwar sechs Wochen lang, vom 19. Februar bis inklusive 1. April, erscheinen die Damen in s{chwarz seidenen Kleidern und nehmen dazu während der ersten drei Wochen den Kopfpuß von glattem s{warzen seidenen Flor mit gesäumten Strichen, \{hwarze Handschuhe (glacé), shwarze Fächer und shwarzen Schmuck; in den darauf folgenden drei Wochen erscheinen sie mit weißem Kopfput, hellgrauen Handschuhen, weißen Fächern und Perlen ; erst in der dreizehnten Woche können sie zu hellgrauen Hand- \huhen bunten Kopfpuß, bunte Fäher und Juwelen nehmen.

Die Herren, welche Uniformen tragen, nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Oberarm; in den ersten sechs Wochen erscheinen sie mit beflorten Achsel - stücken, Epauletten, Agraffen, Cordons, Portepees, die Kammer- N mit beflortem Schlüssel; diejenigen, welhe niht dem

ilitärstande angehören, tragen für die ganze Zeit der Trauer zum gestickten Rock die goldbordirten Beinkleider von der Farbe der Uniform und“ den goldbordirten Hut mit weißer Feder, e kleinen Uniform dagegen \{chwarze Beinkleider und en dreiecktigen Hut mit shwarzer Feder und in einem wie in dem anderen ‘Falle dazu in den ersten sechs Wochen \{warze wollene, in den leßten sieben Wochen shwarze seidene Westen, sowie während der ersten neun Wochen schwarze, in den leßten vier Wochen zur gestickten Uniform weiße Handshuhe, zum 0 Uniformsfrack und zum Civilanzuge hellgraue andshuhe.

Die Herren, welche niht Uniform tragen, erscheinen wäh- rend der ganzen Trauerzeit mit einem Flor um den linken Arm und mit s{warzen Unterkleidern und nehmen dazu in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, in den leßten sieben Wochen shwarze seidene Westen, sowie während der ersten gus E schwarze, in den leßten vier Wochen hellgraue

andschuhe.

Berlin, den 8. Januar 1890.

Der Ober-Ceremonienmeister : Graf A. Eulenburg.

_JIn Folge Hinscheidens Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta kann der für Freitag, den 10., und Sonnabend, den 11. d. M., angesagte Empfang bei dem Königlich spanischen Botschafter und dessen Gemahlin vorläufig nicht stattfinden.

Berlin, den 8. Januar 1890. Graf A. Eulenburg, Ober - Ceremonienmeister.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs-Baumeister Franz von Pelser- Berensberg in Minden ist zum Königlichen Bauinspektor ernannt und demselben die tehnishe Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung daselbst verliehen.

Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Berlin ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn

Jusertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 -. Juserate nimmt au: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraftze Nr. 32.

untergeordneter Bedeutung von Jauer nach einem geeigneten

Punkte der dur das Gese vom 19. April 1886 (Ges.-Samml. S. 125) zur Ausführung genehmigten Eisenbahn unter- A Bedeutung von Striegau nah Bolkenhain eauftragt worden.

Bekanntmachung.

Das von dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten errichtete Stipendium, welches bezweckt, denjenigen in der Richtung des Jngenieurwesens geprüften Königlichen Regierungs-Baumeistern, welche bei vorkommenden Vakanzen als Meliorations-Bauinspektor angestellt oder ander- weit mit kulturtehnischen O betraut zu werden wünschen, Gelegenheit zu geben, sich neben ihrer Fahbildung auch noch genügende Kenntniß der praktischen und theoretishen Grundlagen der eigentlihen Kulturtehnik zu erwerben, ist vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr zu vergeben. Dem Bewerber steht es frei, den fkulturtehnishen Kursus nah seiner E ent- weder bei der Landwirthschaftlichen Hochschule hierselbst oder der Landwirthschaftlichen Akademie in Poppelsdorf zu absol- viren. Die Höhe des mit Kollegienfreiheit verbundenen Sti- pendiums beträgt 1500 M, deren Lahtung in vierteljährlichen Raten im Voraus erfolgt. Der Stipendiat hat sih zu ver- pflichten, am Schluß des zweisemestrigen Kursus sich einem Examen aus dem Bereiche der von ihm gehörten Vorlesungen | zu E Ueber den Umfang dieser Vorlesungen bleibt weitere Bestimmung vorbehalten. R

Qualifizirte Bewerber um dieses Stipendium haben ihre Meldung unter Beifügung der bezüglichen Atteste, aus denen die bisher erlangte Ausbildung ersichtlih ist, bis zum 1, Fe- bruar d. J. an mich einzureichen. i

Berlin, den 3. Januar 1890.

Dex Minister der öffentlichen Arbeiten. Jm Austrage: Schult.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Dem ordentlihen Lehrer Walther Vollberg am Progymnasium in Neumark isst der Titel „Oberlehrer bei- gelegt worden.

Evangelisher Ober-Kirhenrath.

Aus Anlaß des tiefshmerzlihen Hinsheidens Jhrer Majestät der Kaiserin und Lönigin Augusta sind nah Vorschrift des Trauerreglements vom 7. Oktober 1797 in allen Kirchen der evangelischen Landeskirche die Glocken vierzehn Tage lang Mittags von 12 bis 1 Uhr zu läuten.

Bekanntmachung.

Gemäß §. 36 des Reglements vom 28. Dezember 1775 für die Königliche allgemeine Wittwen-Verpflegungs-Anstalt werden in nahfolgendem Verzeichnisse die Nummern der Rezeptions- Seine bekannt gemacht, von welchen die Beiträge gegenwärtig für einen, zwei oder drei Termine rückständig sind. A

Die Restanten sür einen und zwei Termine werden hiermit auf- gefordert, im nächsten Termine, den 1. April k. J., die Rückstände nebst der reglementsmäßigen Strafe und dem sodann fälligen Beitrage, also überhaupt das Dreifache bezw. das Siebenfahe eines Beitrages, zu berihtigen, Die Restanten für zwei Termine, welche dieser Auf- forderung keine Folge leisten, werden, soweit ihre Beitragsrück stände nit event. dur Abzüge vom Gehalt oder der Pension zu berichtigen sind, mit Verlust der versicherten Pensionen aus der Anstalt aus- ge\chlossen werden. A

Den Restanten für drei Termine wird bekannt gemacht, daß sie aus der Anstalt ausgeschlossen und ihre Rezeptions-Scheine ungültig geworden sind.

Berlin, den 31, Dezember 1889,

General-Direktion der Königlich preußishen allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-Anstalt. Freiherr von Len.

Nawhweisung der Rezeptions-Nummern derjenigen Interessenten, welhe für die Termine vom 1. Oktober 1889, 1. April 1889 und 1. Oktober 1883. mit ihren Beiträgen im Rüstande geblieben sind. ' a, Restanten für einen Termin.

37186 38455 43 109 44522 45611 48 107 50111 50 183- 50 780 50 832 52 142 53368 54014 54454 54 874 5b 42058 210- 58 479 58 789 60 448 61089 62 169 62 261 63 413 63 582 64/370 64 825 66 086 66 473 66 759 66 833 67 139 68 619 68 688-68 930 69 054 69 138 70353 70501 71718 71 949 71955 72 253 72 647°