1890 / 19 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Jan 1890 18:00:01 GMT) scan diff

E

Bezirk des

Schiedsgerichts.

Name, Stand und Wohnort

Sit des Shhieds- gerichts.

des Vor- sißenden.

des stell- vertretenden | Vor- | siyenden.

der Beisitzer.

der stellvertretenden Beisitzer.

Bezirk des S hiedsgerichts.

Sit des Schieds- gerichts.

N

Name. Stand und Wohnort i

des Vor- fißenden.

des stell- vertretenden Vor- sitzenden.

der

Beisitzer.

der stellvertretenden Beisitzer.

Sektion Ÿ. Rheinprovinz mit Birkenfeld.

Sektion VI. Ostpreußen,

S©werin, wig- Holstein,

Kirchwerder, thum Lübeck,

Sektion VII.

Hannover ohne Kirch- werder, jedo mitAmt Ritebüttel und der Moorburg,

Enklave Regierungsbezirk Magdeburg,

teln, Lippe und Bremen. Séektion IX.

Hessen - Nassau ohne Rinteln und S(wmalkalden;z Rheinprovinz mitBir-

Westfalen, Waldeck und Hessen ohne Winpfen

die Kreise

kfenfeld; Lippe,

am Berge

Bezirk I. Ostpreußen, West- preußen,

Medcklenburg- Strelit.

Bezirk Il.

ien und Posen.

West- preußen, Posen,Schle- fen, Pommern, Bran- denburg, Mecklenburg- _Metcklen- burg-Streliß, Schles- Ham- burg ohne Amt Rigte- büttel und Moorburg, jedoch mit der Enklave ferner Lübeck und Fürsten-

Olden- burg ohne die Fürsten- thümerBirkenfeld und Lübeck, Braunschweig mit der Enklave Ben- neckenstein, Anhalt mit den Enklaven Löbnit, Pösigk und S(wierau; ferner der Kreis Rin- Schaumburg-

Pommern, Brandenburg, Medck- lenburg - Schwerin u.

Koblenz.

10) Brauerei- und Mälzerei-Berufs8genofsenschaft. Poschmann, | Stolzmann,

Berlin.

Magdeburg.

Dortmund.

11) Be Berlin.

Breslau.

Schuhmann,

Affefsor

Königlicher Ober-Regie- rungs-Rath zu Berlin,

Kalisky, Königlicher Regierungs-

Rath zu Magdeburg.

Spring, Königlicher LUndrath in Hörde.

Poschinann, Königlicher Ober-

Rath

Königlicher

erihts- irektor zu Breslau.

in Koblenz. |

Regierungs- |

Königlicher | Königlicher Regierungs- | Regierungs»

|

j j | | | | | |

j | | f | | |

|

| | '

von Uthmann,

Verwaltungs-

zu Magdeburg.

in Berlin, in Berlin,

Rath in Koblenz.

Königlicher Regierungs- Rath zu Berlin. Stod, Königlicher Landaerichts- Rath zu Berlin.

Dr. Andrae, Königlicher Landrichter zu Berlin.

Appelius, Königlicher Amtsgerichts- Rath zu Berlin, Höchstedt, Königlicher Negierungs- Affsessor

1. Cetto, Carl, in FirmaJ.Klaudck, in Trier.

2, Becker,Gust., in FirmaGust.und Rich. Becker, in Mülheim a.d.R

3. Bohnes, Jo- hann, Maschi- nenmeister und Vorarbeiter in Muülheima.d.R.

4. Heller, Georg, in Kirn a. d. Nahe.

1. Siegmann, W.,| Direktor der Aktienbrauerei Friedrichshain zu Berlin.

2, Ephraimsohn, Mar, Braucrei- besitzer i.Berlin.

3. Shüler, Frit, Bierfahrer in Berlin.

4. Buse, Wilhelm, in Berlin.

1. Döring, Herm., in Sudenburg-| Magdeburg.

2, Niemann, A., in)

Staßfurt.

3, Stoedenberg, Heinrich, Arbei» ter in Neustadt bei Magdeburg.

4. Kühl, Paul, Brauer in Han- nover,

S{chmieding, 11. Stade, A., in

Ober-

Bürgermeister)

in Dortmund.

Stolzmann, |

Königlicher

Regierungs- Rath

Sto, Königlicher Landgerichts-

Rath in Berlin. Dr, Andrae, Königlicher Landrichter | in Berlin.

Appelius, Königlicher Amtsgerichts- Rath in Berlin, Rawner, Königlicher Ober - Landes- gerihts - Rath in Breslau.

Schüte, Königlicher Ober - Landes- gerichts - Rath in Breslau.

Schulz, Königlicher Ober - Landes- gerihts - Rath in Breslau.

Tetlaff, Königlicher Ober - Landes- gerihts - Rath in Breslau.

Dortmund.

2, Barth, Direktor in Essen.

3. Dehner, B,, in ._ Düsseldorf.

4. vacat,

1. Keller, M.F, in Kastel- Staatt.

2, Hassele, Franz, in

Düsseldorf.

1. Hilber, Odil., in M.-

Gladba. :

2, Napp, Gottfr, in Düren.

1. Höckling, Tillmann, Werkführer und Vor- arbeiter in Alfter b. Bonn.

2, Weyrauch, Anton, Ger- ber in Roelsdors, Kr. Düren.

1. Lembeck Louis, inTrier.

2. Dohm, Franz, in Kirn a. d. Nahe.

1. Reimmann, Julius, Direktor der Aktien- brauerei - Geseuschaft Moabit zu Berlin.

2, Lange, M., Direktor zu Berlin. 1, Brähmer, Wilhelm,

Direktor in Spandau.

2, v. d. Heyden, Direktor in Berlin.

1, Schubert, Obermälzer in Berlin.

2, Werner, Obermälzer in Berlin.

1. ShHhneider, Brauer in Berlin.

2, Haimerl, Brauer in

Berlin,

1. Mat, P., in Cracau.

2, Sw(reyer, C., in Alt-

haldensleben.

1, Schneidewin, E., in

Budcau.

2, Korte, Fr., in Magde-

burg.

1. Smidt, Carl, Brâu- meister in Dessau.

2, Hennig, Wilhelm, Brauer in Bremen. 1. Gregor, August, in

Dessau. 2. Eliner, Philipp, in Röderhof.

1. Adreas, C., zu Haspe.

2, Küper, Rud., in Elber-

; E ; h

. HaverTamp, HY., tin Werden a. d. R.

2. Trosch, H., in Dort- mund.

1. Steven, Joseph, in Dortmund.

2: en Hugo, in Elber-

feld.

1. Kampes,Frit,inDüssel- dorf.

2. Shmit, Johann, in Alteburg b. Köln,

fleidungsinduftrie-Berufsgenossenschaft.

1.Borchardt, Mar, in Firma Gebr. Borchardt, in Berlin.

2, Bluth, Oscar, in Berlin.

, Kaiser, Her- mann, Arbeiter in Berlin.

4, Ring, Max, Zu- schneider in Berlin.

1. Hantelmann,F., in Firma Chri-

\tineJauchNachf., in Breslau.

2, Rosenstock, Ar-

thur, in Firma

in Breslau.

3. Feige, Josef, hneidergeselle in Breslau. 4. Heinzelmann, Wilhelm, in Breslau.

Ferd. Rofenstock|2. Sachs,

1. Aaron, Louis, in Firma Förster &Co, zu Luken- walde, in Berlin.

2, Tobias, Aug., in Firma Ioël & Tobias, in Berlin.

1. Seelig, Alexander, in

Berlin.

2, Müntmann, Mathias, in Firma Faßkessel & Müntmann, in Berlin:

1. Marscheider, Carl, Ar- beiter in Berlin.

2, Schulze, Wilhelm, Hut- macher in Gubev.

1. Sonnenburg, Otto, Ar- beiter in Berlin.

2, Lehrs, S., Zuschneider in Berlin.

1. Heymann, Samuel, in Firma Gebr. Heymann, in Breslau.

2, vacat.

1. Dorndorf, Raphael. in Pôpelwiy bei Breslau.

Leopold, in Firma Moriß Sachs, in Breslau. j

1, Beil, Joseph, Schnei-

j dergeselle in Breslau.

acat. 1. Rein\{, Wilhelm in

Breslau. 2, Pletshke, Ernst in

Breslau.

Bezirk 1IL. S{leswig-Holstein, Hannover, Oldenburg ohne Birkenfeld, Braunschweig, Lippe, Schaumburg - Lippe, Lübeck, Bremen und „Hamburg.

Bezirk IV. Hessen-Nassau,Rhein- provinz mit Birken- feld, Westfalen und Waldeck.

S/cktion III. Die KreiseOldenburg, Plön, Kiel, Stein- burg, Süder - Dith-

marschen, Norder- Dithmarschen, Rends- burg und Eckernförde.

Sektion IV. Die Kreise Eiderstedt, Schleswig, Husum, Flensburg, Sonder- burg, Apenrade, Ton- dern und Hadersleben.

Sektion IV. Der Regierungsbezirk Erfurt ohne Waxders-

leben und Kreis Ziegenrüd, jedo mit Elxleben und Kranich- feld, ferner Schwarz- burg - Sondershausen ohne Geschwenda, je- doch mit JIllmenau, Bössleben, Allstedt, Oldisleben, Traßdorf, Groß Körner, der Herrschaft Franken- hausen, Immenroda

und Schlotheim.

Hannover.

Herdindck, Königlicher Geheimer Regierungs- Rath in Hannover.

Wenzia, Königlicher Polizei - Rath.

Buffe, Königlicher Landgerichts- Rath in Hannover.

von Detten, Königlicher Landgerichts- Rath in Hannover.

Stolßt, Königlicher Landgerichts- Rath in Hannover.

von Meibom, Königlicher Landgerichts- Rath in Hannover.

Emmerich, Königlicher Polizei» Affessor zu Köln.

1. Niemann, Mo- riß, in Firmo Arnold Dreyer & Co., in Han- nover. 2, Windmöller, Hermann, in Firma Wind- möller & Co., in annover. 3. Böhm, Wil- helm, Färber- geselle in Han- nover. 4.Dittmann,Carl, in Hannover.

1. Fissabre, Jean, in Firma Otto & Fissabre, in Köln a. Rh.

2, Rollmann, Emil, in Firma Rollmann & Mayer, in Köln.

3. Apfemann, Lud- wig, in Mayen,

4. Steinmetz, Friedri, Ar- beiter in Nieder- rad bei Franf-

1. Heyse, Christian, in Firma Carl Rooll, in Hannover. 4 2. Tiedemann, C. H., in Hannover. 1. Hauers, Ferdn.,, in Firma Gebr. Hauers, in Hannover. 2. Rüdenberg, Georg, in Wülfel bei Hannover. 1. Reichenbah, Heinrich, Kürschner in Hannover. 2, Niesel, Heinrich, Kürsch- ner in Hannover. 1. Meyer, Heinrich, in

Hannover. - 2. Krull, Wilhelm, Kürsch- ner in Hannover.

1. Lefrère, Louis, in Firma Lefrère & Delathuy, in Köln a. Rh.

2. Baum, Ioh. Siegm, in Firma Nic. Jos. Baum, in Köln a. Rh. . Rosenbera, Mox, in Firma Rosenberg & Herz, in Köln.

; L Moritz, in Firma

ebr. Fried, in Köln. . Astheimer , Johann, Schuhmacher in Bin-

gen. 2, Ahlbaus, Arbeiter in Boeenheim. 1. Weber, Zuschneider in Fcrankfurt a M. 2. Haas, Arbeiter în Frankfurt a. M.

furt a. M

12) Hamburgische Vaugewerks-Berufsgenossenschaft.

Kiel.

Flensburg.

Stadtrath zu Kiel.

Toosbüy, Ober-

Bürgermeister

zu Flensburg.

Wichmann, |

Friese, Königlicher Kreis - Bau-

Inspektor, Baurath zu Kiel,

Nissen, Königlicher Landgerichts- Rath

zu Flensburg.

1, Müllen5off, A., Steininehz-

Malermeister in Kiel.

Kiel.

geselleinMarne

Zimmermeister in Flensburg.

2, Raben, C., Maurermeister in Hadersleben

leben.

gen ,

|

3. Rusch, C. H. F.,[1. Stolley, Werksührer in

4. Comdühr, Hein-|1. rich, Maurer-

1. Petersen,W.D,,

3. Klöble, Franz|1. Ioseph, Stein- i L hauer inHaders-|2. Radaeh, Heinrich, Zim-

[1. Möller, C., Zimmer- meister in Kiel.

mcister in Kiel.|2. Wegner, C. H., Zim-

mermeiîter in Kiel.

2, Vehrs, P. I.,[1. Claussen, H. A., Ma-

lermeister in Kiel.

2. Busch jr., F, Zimmer- meister în Kiel. Claus, Schiffszimmerer in Nübbel.

2, Bo, Carsten, Schiffss zimmerer in Nübbel. Grimm, M., Sciffs- zimmergeselle in Nüb- 4 bel, Kr. Rendsburg. 2, Stroh, H., Maurer- geselle in Kiel.

. Jürgensen, A ,Maurer- meister in Flensburg. 2. Langshwager, W.,, Maurermeister inApen- rade.

. Gercke, H., Maler- meister in Swleswig. ./2. Johannsen,L.P. Stein- hauermeister in Ton-

dern. SFacobsen, Carl, Mau- rergeselle in Sc:leswig.

mergeselle in Tondern.

4. Petersen, Jür-|1. Lüders, Ludwig, Mau- Maurer- geseile inHusum.

rergeselle in Süder- brarup.

2. Klindt, Heinri, Mau- rergeselle in Husum.

13) Thüringische Baugewerks-Berufsgenofsenschaft.

Erfurt.

von Reck, Königlicher Regierungs- Rath zu Erfurt.

Berlin, den 13. Januar 1890.

von Bord, Königlicher Regierungs- Rath zu Erfurt.

Zimmermeister in Erfurt.

2. Bieck, A., Tün Erfurt.

3, Strube, Fried

Maurerpolier in Erfurt.

4, Bleichrodt, Carl, in Langensalza.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

In

Vertretung:

Magdeburg.

chermeister in

rich Wilhelm,

Maurer

1. Görbing, Herm.|1. Hammel, Carl Aug.,

Malermeister inErfurt. 2. Marasky, A., Zimmer- meister in Erfurt. -\1, Höhne, August, Bau- unternehmer in Ilvers- gehofen. 2. Degenhardt jr., Aug, Klempnermeister in

rfurt. -|1, Pfißenreuter, Jacob, Maurerpolier in Wor-

bis.

2, Mähler, Ernst, Chri- stian Wilbelm, în Langensalza.

1. Klostermann, Karl, Zimmergeselle in Son- dershausen.

2, Mähler, Gustav, Mau- rer in Langensalza.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaats-Anzeiger.

2 19.

Parlamentarische Nachrichten.

Schlußbericht der gestrigen (46.) Sißung des Reichs- tages. Dritte Berathung des Gesegentwurfs, betref- fend die Wehrpflicht der Geistlichen.

Abg. Dr. Enneccerus: Vom evangelischen Standpunkte aus ist shlehterdings kein Grund zu finden, daß den evan- gelishen Theologen versagt sein soll, die Waffen im Dienste des Vaterlandes zu tragen. An dem Kriegsdienst, der höchsten und schwersten Verpflihtung, muß Jeder theilnehmen, der voll und ganz im Volke steht, und der protestantische Pfarrer steht ganz im Volke. Der protestantishe Geist- liche bildet weder in fkirhliher Hinsicht, noch in staat- licher einen privilegirten Stand: er i} nur ein lehrendes Ge- meindeglied. Das Heer als eine Schule des Verstandes und Charakters wird auch dem Gebildeten von höchstem Werthe sein. Aber auch shon um ihrer selbst willen sollte man die jungen Theologen niht dem Militärdienste entziehen. Wenn der Werth der allgemeinen Wehrpflicht darin besteht, daß alle Klassen zusamrienwirken, die Gebildeten und die. minder Unterrichteten, so darf man hier nicht dem Heere ein Ele- ment entziehen, welches die Pflege des religiösen Lebens innerhalb der Mannschaften verbreiten kann. Die evan- gelishen Geistlihen lehnen deshalb allseitig den Antrag Huene ab. Sie wollen von einer Wohlthat nichts wissen, betrahten es als ein Reht und eine Ehre, Soldaten werden zu können, und sehen mit Recht den Antrag als eine Herabseßung ihres Standes an. Wenn der Abg. von Huene meint, daß davon nicht die Rede sein könne, weil es \ih hier doch überhaupt nur um den Dienst im Frieden handelt, so fommt das prafktisch doch dem Kriegsdienste vollständig gleih. Ganze Bände von Petitionen gegen den Antrag sind eingegangen. Eine ganze Reihe theologisher Fakul- täten haben auf das schärfste gegen den Antrag protestirt. Die Petitionen der Theologie Studirenden tragen über 3000 Unter- schriften. Dazu kommen die Petitionen der Kreissynoden, des evangelishen Bundes in seinen verschiedenen Verzweigungen und die von bllose Pri aus allen Theilen Deutschlands. Jch selbst habe zahllose Privatbriefe gegen den Antrag erhalten. Bei einer Umfrage in Württemberg unter Geistlichen, die gedient haben, haben von 195 sich 168 durch Namensunter- schrift gegen den Antrag erklärt. Aus allen Theilen Deutsch- lands liegen Kundgebungen in diesem Sinne vor. Geist- lihe vom äußersten liberalen Flügel bis zur strengen Orthodoxie sind gegen den Antrag. Der Geist, der die E Theologie Studirenden bei ihren Petitionen beseelt, sollte uns nur erfreuen; obgleih der Antrag ihrer Bequemlichkeit und ihrem äußeren Vortheil ent- gegenkfommt, erklären sie sich gegen denselben. Hr. von Huene wünscht, daß wir gegen den Willen der evangelischen Theologen, aegen den Grundgedanken der allgemeinen e eine Ausna hme auch für die evangelische Geistlichkeit statuiren. Es wäre mir lieber gewesen, wenn Hr. von Huene seinen Antrag von vor nherein allein auf die katholishen Theologen beschränkt hätte. Soweit der Anirag von Kleist-Regow die katholischen Theologen betrifft, können wir nicht für ihn stimmen. Um einen Glaubensjsaß handelt es sich hier nicht, denn es hat auh - in der fkatholishen Kirhe, und gerade unter ihren einflußreihsten Vertretern, alle Zeit niht nur geistig, sondern auch kriegs8mäßig s\treitbare Männer gegeben. Wir brauchen deshalb die allgemeine Wehrpflicht hier niht zu durhbrehen. Wenn hier der Staat ein Privileg schaffen kann, kann er es in einer Reihe anderer Fälle auch. Auch der katholischen Kirche selbst kann der Antrag nicht zum Vortheil gereihen. Leider giebt es auch hier militärsheue Leute, die si in Folge dieser Vergünstigung gerade dem geistlihen Berufe zuwenden werden. Es wird dem Beruf der katholischen A aber nicht schaden, wenn auch sie das Bewußtsein, in ernster Arbeit als Patrioten ihre Pflicht gethan zu haben, mit in ihren Beruf nehmen. Hr. von Huene glaubt seinem Antrage die Spiße abzubrechen, wenn er ihm einen fakultativen Charakter giebt. Von Seiten der katholishen Bischöfe kann durch überein- stimmenden Beschluß den. jungen Theologen nahegelegt werden, von der Vergünstigung Gebrauch zu machen. Von protestantischer Seite ist das nicht mögli, und es wird deshalb das Odium, dem Kriegsdienste sih entzogen zu haben, immer auf dem Ein- zelnen hasten bleiben. Die freie Wahl, zu dienen oder nicht zu dienen, wird den protestantishen Theologen in eine Reihe von {weren Konflikten bringen. Er wird sih lange fragen, ob ex das Opfer an Zeit und Geld bringen soll, zumal wenn ihm die Eltern wegen pekuniärer Verhältnisse davon abrathen, oder ihm seine Kommilitonen, die nicht dienen,"um ein Jahr in den Studien vorauskommen. Es werden sich \{ließlich zwei Klassen von Geistlichen bilden, von denen die ersie die zweite nit für voll ansieht. Lehnen Sie deshalb die Anträge ab.

_ Abg. Nobbe: Die Annahme des Antrages von Huene in der zweiten Lesung hat in den Kreisen der evangelischen Theologen geradezu eine Bestürzung hervorgerufen. Jn einem Militärstaat, wie Preußen, is es erklärlih, daß die jungen protesiantishen Theologen ihre Ehre darin segen, niht ohne Noth durch die Gesetzgebung vom Militärdienst ausgeschlossen zu werden. Hat sich in der katholischen Kirche ein drücken- der Mangel an Theologen geltend gemacht, und glaubt man, demselben durh den Antrag abhelfen zu können, o müssen auch die Wünsche der evangelisczen Theo-

gen bei der Geseßgebung gehört werden; und „diese erfüllen ihre Militärpfliht mit Begeisterung. Ein Fehler des Antrages ist es auch, daß von dem Willen no nicht völlig herangereifter junger Leute die Entscheidung abhängig sein soll, ob sie diese Pflicht erfüllen wollen oder niht. Der katholischen Kirche wollen wir in dieser Beziehung gewähren, was sie für nothwendig hält, aber ih bitte Sie, niht darauf zu bestehen, daß wir bloß wegen der Parität den evangelischen Theologen etwas auferlegen, was sie selbst niht wünschen. Allerdings darf der seit Jahrhunderten in unserem Staat geltende Grundsay der Parität nur im äußersten Nothfall preisgegeben werden, aber wir befinden uns mit den besten Vertretern der evangelishen Kirche darin in ebereinstimmung, daß die evangelishen Theologen nicht unnöthig aus dem kameradschaftlihen nationalen Verband des

Berlin, Montag, den 20. Januar

für diese niht. Der Antrag von Kleist, die evangelischen Theologen auf ihren Antrag das zweite halbe Jahr in der Krankenpflege dienen zu lassen, erscheint mir noch nit spruch- reif, da die Militärverwaltung sich noch nit darüber geäußert hat, ob ein Bedürfniß dafür vorhanden ist. Beim Mediziner ist es etwas Anderes, der bleibt beim Lazarethdienst in seinem Beruf, der Theologe niht. Würde ein solches Bedürfniß nachgewiesen, dann könnte ih allerdings für den Antrag stimmen.

Abg. Freiherr von Huene: Manche Ausführungen des Abg. Enneccerus waren jo, als ob er meine Begründuna in der ersten Lesung gar nicht gehört hätte. Von idealer Auf- fassung war in seiner Rede nichts zu spüren. Wenn er die einzige Autorität der protestantischen Kirche wäre und mir ver- sicherte, daß sie durch den Antrag geschädigt würde, dann hätte ih den Antrag für die evangelishen Theologen nicht gestellt. Es gieb1 aber noch andere Autoritäten als die seine. Jch will ihm nur diejonige eines protestantishen Prälaten ent- gegenhalten, der in der württembergishen Kammer sagte, er verkenne nicht, daß die Stellung der evangelischen Theologen eine andere sei, aber dessen ungeachtet sei au von jeher in der evangelischen Kirche anerkannt“ worden, daß, wer den geist- lichen Beruf erwählt, vom Kriegsdienste befreit sein sollte, das beruhe mehr auf einem christlich:kird lihen Gefühl, als auf geseßlichen Bestimrrungen, dem habe ih nichts mehr hin- zuzufügen.

Abg. Dr. Baumba ch: Jh für meine Person stimme dem ersten Antrag von Kleist zu, den zweiten kann ih nicht unter- stüzen, da ih den evangelishen Theologen nicht den Lazareth- dienst zumuthen möchte. Die Stellung der Geistlichen beider Konfessionen ist völlig verschieden, und bei meinem Bestreben, dem religiösen Bewußtsein meiner katholishen Mitbürger ge- recht zu werden, kann ih niht gegen den Antrag von Huene sein, soweit er sih auf die katholischen Theologen bezieht. Hr. Windthorst erklärte in der zweiten Lesung, an derselben Wohl- that die evangelishen Theologen Theil nehmen lassen zu woellen, aber beneficia non obtruduntur. Als Mitglied einer evangelischen Kirchenbehörde in der eigentlihen Heimath des Protestantismus habe ich von keiner Seite den Wunsch gehört, auch die evangelischen Theologen an diesem Benefizium theilnehmen zu lassen. Schon jeßt kommen Fälle vor, daß von der Kirchenbehörde in ihrem FJnteress: evangelische Theologen von der Militärbehörde rekflamirt werden. Nach dem Antrag soll aber die Militärbehörde solhe Anträge an- nehmen müssen. Allerdings soll den evangelischen Theologen unbenommen sein, die Befreiung vom Militärdienst zu be- antragen oder niht. Aber auf allen Seiten in der evangeli- schen Kirche ist man der Ansicht, davon keinen Gebrauch zu machen, man fürchtet sogar davon eine Schädigung ihres Standes. Von dem Standpunkt der Toleranz, auf dem ich immer stehe, gewähre ih aber der katholishen Kirche, was sie für nöthig hält.

Abg. Dr. Ennecceru s: Jch habe die Begründung des Abg. von Huene nicht nur gehört, sondern auch genau ge- lesen. Es steht das Gegentheil von dem darin, was ich gesagt habe, darum isst es aber noch nicht richtig. Was ich gesagt, beruht nicht allein auf meiner Autorität, sondern auf zahl: reihen Petitionen von Kreissynoden, einzelnen Geistlichen, Studirenden u. w. Manche exrblicken sogar in dem Antrag eine Herabseßung und Entwürdigung der evangelischen Kirche. Jener Ausspruch des württembergischen Prälaten stammt aus einer Zeit, wo die allgemeine Wehrpfliht in Württemberg eben ers eingeführt, also noch niht in Fleisch und Blut über- gegangen war. Feßt denkt man auch in Württemberg anders, wie die Petitionen von dort beweisen.

Abg. Freiherr von Ellrichshausen: Aus Gründen der Parität habe ih in der zweiten Lesung für den Antrag von Huene gestimmt. Aus allen Kreisen württembergischer Geistlichen sind mir aber inzwischen Briefe zugegangen, daß sie von diefer Vergünstigung keinen Gebrauch machen wollen. Jh werde deshalb heute für den Antrag von Kleist stimmen.

Damit {ließt die Generaldiskussion.

Eine Spéezialdistussion findet nicht statt.

Der Antrag von Huene 89 Stimmen abgelehnt. Für denselben stimmen das Centrum, die Welfen, die Polen, ferner von den Deutsch- konservativen die Abgg. Prinz Hohenlohe, von Colmar und Prinz Handjery, von der Reichspartei der Herzog von Ratibor, Fürst Haßseldt und Fürst Carolath, von den Freisinnigen die Abgg. Munckel, Langerhans, Schmieder, Schrader, Rickert und Hermes, ferner der Demokrat Kröber und der Sozial- demokrat Singer.

_ Der Antrag Nobbe—Kleist-Rezow wird darauf mit großer Mehrheit angenommen, ebenso die Resolution von Kleist-Reßow, wonach die Theologen nur ein halbes Zahr unter der Waffe, das zweile halbe Jahr im Lazareth dienen sollen.

Der vom Abg. Dr. Windthorst eingebrahte Gesetz - entwurf, betreffend die Aufhebung des Geseßes über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai 1874 (des sog. Expatriirungsgeseßzes), wird in dritter Berathung ohne Debatte definitiv angenommen.

Es folgt die dritte Berathung des vom Abg. Dr. Windt- horst eingebrahten Gesegentwurfs, betreffend die Aus- dehnung der Bestimmungen der Congo - Akte über die freie Ausübung der Kulte auf die deutschen Schuggebiete.

Hierzu beantragt Wg Stödcker:

unter Ablehnung des Antrages Dr. Windthorst die verbündeten

Regierungen zu ersuhen, Maßregeln zu treffen, durch welche bei

Festhaltuyng des Grundsayßes der Parität das gleichzeitige Wirken

von Missionaren verschiedener Konfession in denselben Bezirken

möglichst verhütet wird.

Yl der Generaldiskussion bemerkt der Abg. Kulemann: Der Antrag Windthorst in der vorliegenden- Fassung könnte Folgen haben, die weit über das Ziel hinausgehen, das der- selbe erstrebt; z. B. würden Kulte auch der extremsten Art dadurch gesichert werden. Es ist mir deshalb unmöglich, diese

Volkes e nid Der werden. Ein Bedürfniß dazu existirt

wird mit 121 gegen“

1890.

Bestimmung zu vertreten. Der Antrag Stöcker ist gerecht- fertigt und wünschenswerth. Wir fönnten gar nbe E kehrteres thun, als Verschiedenheiten der religiösen An- [Buen die uns gewiß erheblih, dem Fassungsvermögen er afrikanischen Bevölkerung ganz unzugänglich sind, in jene Gegenden hineinzutragen und dadurch die Autorität der Euro- päer zu untergraben. Prinzipielle Gründe können gegen eine solche Scheidung, wie sie der Antrag Stöcker vorschlägt, nicht geltend gemacht werden. Jch empfehle für meine Person die E R Hls det S

lbg. Stö cker: Aus der Geschihhte des Paragraphen. der Congoakte, um den es sich hier handelt, lebt erde in dem Congogebiete auch der Jslam die Freiheit der Mission genießen wollte. Dieser Umstand müßte das Centrum über- zeugen, daß derselbe auf das Deutsche Reich nicht übertragbar ist, Es scheint mir unmöglich, daß sich das Centrum zum Vertheidiger von türkishen und muhamedanischen Jnteressen machen wollte. Es ist etwas Anderes, islamische Vtission zu dulden, als sie direkt in unsere Gebiete einzuladen. Das leßtere würde mir als eine Art von Selbstmord vorkommen. Jch halte das dazu kirhlih nicht für {chicklich. Man sollte auch den Muhamedaniëmus nicht so unterschäßen, wie es geschieht. Der Abg. Woermann hat in der zweiten Lesung seine besondere Achtung vor der katholiscen Mission ausgesprochen. Jh stimme ihm darin bei. Wenn aber damit gesagt sein soll, daß sie mehr leistet als die evangelishe Mission, so kann ih das niht unwidersprohen lassen; die Mission unserer Kirche steht hinter der katholischen nicht zurück. Das kann nur behaupten, wer sich dur das Urtheil ober- flähliher Reisender bestimmen läßt. Die Behauptung, der Antrag Windthorst würde dem konfessionellen Frieden dienen, trifft ebenfalls nicht zu. Von katholischer Seite tritt ganz be- sonders das Bestreben hervor, in die protestantishe Mission einzudringen. Das beweisen die Vorgänge in der Südsee und in Bagamoyo. Mein Antrag geht lediglih von dem Wunsche aus, auf dem Gebiet unserer Kolonien Konflikte zu vermeiden und zu verhüten, daß das Christenthum in zweifaher Form und darum minder begehrenswerth erscheint. Thÿeoretische Erwägungen bestimmen mich in keiner Weise. Lassen Sie uns theilen und einen Jeden nah seinen besten Kräften thätig sein.

Abg. Dr. Windthorst: Jh bin überzeugt, das wir den JZslam in Bezug auf die Ausbreitung des Glaubens nicht zu fürchten haben. Erfüllten wir aber niht die Congoakte im afrikanishen Gebiete, so könnte und würde die Türkei einen großen Theil unserer Missionen aus dem türkischen Reich hinauswerfen, was sie bisher nitt gethan hat. ZU unseren Vertretern bei den Verhandlungen über die Congoakte hat auch Fürst Bismark gehört. Würde er irgend etwas ge- than haben, was dem chchristlichen Prinzip haden könnte? Die Congoakte enthalten das richtige Prinzip der freien Religions übung und -Freiheit, und wie sich einmal die Dinge in der Welt gestal haben, wird es namenilich in Deutschland gar niht anders * möglich sein, den Frieden wieder herzustellen unter den Kon- fessionen, als wenn may dem Staat jede Einwirkung auf die Religion entzieht, wié das in England und Amerika der Fall ist. Die englische Regierung verhindert in Jndien weder den heidnishen Kultus noch die heidnishe Propaganda, sie läßt aber die Missionäre aller Konfessionen wirken, und Alles ist in bester Ordnung. Mein Antrag will auch nihts Anderes, als was die Engländer und Portugiesen gestatten. Der Abg. Stöcker verlangt, wir sollen unseren Antrag modifiziren. Wie denn? Jch würde gern meinen Antrag aufgeben, wenn der verehrte Herr für einen anderen Antrag stimmen wollte, der einfah sagt, die Missionäre aller Orden der katholischen Kirche sind in diesen Schußgebieten zugelassen, naiürlih, um flar und klipp zu sein wie immer, auh die Jesuiten. Jh meine, daß er das wahrscheinlih niht thun wird, obwohl wir niemals fragen, ob die evangelishen Missionäre dieser oder jener Richtung der evangelischen Kirhe angehören, ob sie an die Göttlichkeit Christi glauben und sie predigen. Der Antrag Stöcker ist formell nicht etwa ein Amendement zu dem meinigen, sondern eine Resolution, namentlich im zweiten Theile, über die erst nah meinem Antrage abgestimmt werden müßte. Materiell balte ih den Antrag für unzulässig für beide Konfessionen.

barten Wahrheit zu sein. Jn dicsem Sinne hat sie die* Pflicht, ihre Lehre überall zu verbreiten, ohne Grenze und Schranke. dav ne so würde er verkehrt handeln und wahrscheinlich von sein: Oberen rektifizirt werden. Sind etwa in Jndien solche d! vorgeschrieben, und sollte in den Schußgebieten +1 dasselbe möglich sein wie dort? Jh erkenne z an, daß die evangelishen Missionare sich ebenso redlih bemühen, das Richtige zu thun, wie die unsern. Ueber den Erfolg wird die Geschihte entscheiden. Es handelt sih auch gar nicht um den kirhlichen, sondern um den staats- rechtlichen Standpunkt, und von diesem aus ist der Stöer'sche Antrag zu verwerfen. Derselbe ist auch praktish gar nicht durchführbar. Wie will man paritätish die Grenzen ziehen, etwa nah der Zahl der Protestanten in Deutschland, und wer soll die Grenze ziehen, etwa die Kirhe? Es würde si ein endloser Streit darüber erheben, der die Missionsthätigkeit E gefährdet. Klarheit ist auf religiösem Gebiet as Beste!

Abg. Stöcker: Daß die Katholiken, wie der Abg. Windt- horst sagte, auch uns jede Freiheit in den Missionsgebieten ge- währen, wäre nux möglih, wenn, was nach protestantischen Prinzipien Freiheit ist, es auch nah katholischen Prinzipien wäre. Hr. Windthorst liebt die Spaziergänge auf fremdes Gebiet und deutete auf freigeistige Richtungen innerhalb der evangelischen Mission hin. Solche giebt es aber nicht, denn

reigeister gehen niht hinaus, um im Dienste der Missionähr teben zu wagen. Der Vorredner meint, mein - Antrag-dieß

nur dazu, die Forderung der Gleichberehtigung unter einem A“

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Schleier abzulchnen. Jch weiß nicht, ob der Vorredner zuweilen eine solche Politik treibt; mein Antrag aber will nux dent

Aufeinanderplazen der Konfessionen in den Kolonien vor.

an.

beugen. Auch in Amerika hat man sih gezwungen gesehen"

Würde ein einziger Missionär davon abwéshènzs

Die katholische Kirche. 4 sowohl wie die evangelische glaubt im Besiy der vollen géöffént=-"* *

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