1890 / 21 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Jan 1890 18:00:01 GMT) scan diff

hundezrt Dollars He Es von 180 Tagen nicht übersteig!.

Ín Lia in welchen die durch den Muni- zipal-Magistrat verhängte Strafe Geldbuße von awanzig Dollars oder Gefängnißstrafe von zehn Tagen übersteigt, ist Berufung an den obersten

ihtshof gestattet. GeriGloho! gena Sbiniit 5.

¿N Ausfuh ölle. auf Kopra M 21/4 p. e. auf Baumwolle vom Werthe . . | 11/5 p. e. auf Kaffee D P G:

C. Zährlih zu erhebende Steuern. s Doll. C.

Weisung derselben auszuzahlen. Die Ergebnisse der anderen Steuern, Selibe ausscließlich inner- halb des Munizipalbezirks aufgebraht werden, sind für den Munizipalrath bestimmt und sollen auf dessen Weisung ausgezahlt werden, um die Ausgaben der Munizipalverwaltung den Be- stimmungen dieser Akte gemäß zu bestreiten.

S Abschnitt 4. ¿ Die in dieser Akte gebrauhten Geldbezeich- nungen „Dollars“ und „Cents“ beziehen fich auf die in den Vereinigten Staaten von Amerika gültige Währung oder deren Gegenwerth in anderen Geldsorten.

Artikel VII. Srttätiua, Se J Des - ung des Verkaufs und Gebrauchs von ; FERAS den Vorlage an die Budgetkommission. al ales vorlghs von Kardorff mln, nit Nut auf die Ge Abschnitt 1 \häftslage des Hauses, und da die Sache doh schließlich von Waffen und Munition tehnishen Baubeamten zu entscheiden sei und keinen Anlaß Der Jmport von Waffen und Munition E e M ener Sms In - i i E aue at, n : E Sr oes E e E Ede nter en gurüzuziehen. ; Cd hier niht wohl erklären, ehe \sich der Bundesrath {lü thanen eines fremden Landes soll untersagt Ee g. Dr. Windthorst glaubt den Jntentionen des | gemacht hat, aber warum hat man bisher di se B es sein, ausgenommen in folgenden Fällen: Sorredners am besten dadur zu entsprehen, wenn er der fassung gescheut? Daß sie bei gutem Willen pri Bub a. wenn es sich um Gewehre und Munition d ahe den geshäftsordnungsmäfigen Lauf ließe, und giebt | haben wir eben gehört. Es ist ja richtig, daß ein M d War, für Sportzwedcke handelt, für welhe im Vocaus em Abg. von Kardorff anheim, von seiner Opposition gegen | der unsrige gewisse tehnishe Mängel hat, w il vir folie die schriftliche Erlaubniß des Vorsißenden ¿des den Antrag abzustehen, wenn er die Bewilligung der Vorlage | Anträge nit so vorbereiten können, wie es der N. folhe Munizipalrathes einzuholen ist, Plne. : ; möglich ist. Wir bedauern eben La oon Sein ter R Abg. Dr. von Bennigsen bemerkt als Vorsißender der | gierung nicht die Vorbereitungen getroffen worden A Ln

: Vierte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 22. Januar

Ergebniß dieser Untersuchung i| mit allen anderen auf die- Frage der Gültigkeit des Titels bezüglichen Thatsahen der Kommission zum Bericht an den Gerichtshof vorzulegen:

Artikel V.

Erklärung, betreffend den Munizipal- bezirk von Apia, durch welche für eine lokale Verwaltung desselben Sorge | Der Vorsigende des Munizipalraths soll ein etragen und die Zuständigkeit des | Mann von reifem Alter sein und in gutem Ruf tunizipal-Magistrates bestimmt wird. | bezüglih seiner Ehrenhasftigkeit, Gerechtigkeit Abschnitt 1. und Unparteilichkeit stehen. Die drei Mächte Der Munizipalbezirk von Apia wird wie folgt | sollen sich über die Person desselben einigen ; bestimmt: bei Vailoa beginnend, läuft die Grenze Ins eine solhe Einigung niht zu Stande von dort westwärts die Küste entlang bis zu | kommt, soll er aus den Staatsangehörigen von der Mündung des Fuluasa-Flusses; von dort | Schweden, den Niederlanden, der Schweiz, folgt sie dem Laufe des s es aufwärts bis | Mexiko oder Brasilien gewählt, durch den zu dem Punkt, wo der Alafuala-Weg den ge- obersten Verwaltungsbeamten derjenigen Nation, nannten Fluß shneidet; von dort folgt sie dem | welher er angehört, ernannt und durch die enannten Weg bis zu dem Punkt, wo der- | samoanische Regierung auf Grund einer Be- elbe den Vaisinago-Fluß erreicht, und läuft | scheinigung über diese Ernennung eingeseßt von dort in gerader Linie bis zu dem Anfangs- | werden. : punkt bei Vailoa indem sie auch die Ge- Derselbe kann nah gemeinsamen Jnstiruk- wässer des Hafens von Apia einschließt. tionen der drei Mächte handeln, soll aber von Abs@hnitt 2. feiner derselben gesonderte Jnstruktion erhalten. Innerhalb des vorbezeichneten Bezirks soll | Er solls sich von dem Geist und den Vorschriften ein Munizipalrath naciedt werden, bestehend | dieser Geueralakte leiten lassen und soll sih aus scchs Mitgliedern und einem Vorsißenden | bestreben, den Frieden, _ die gute Ordnung und des Rathes, welcher ebenfalls eine Stimme | die Civilisirung von Samoa zu fördern. Er

1) Kopfsteuer auf Samoaner und A 21. andere Südseeinsulaner mit Aus- nahme der unter Nr. 2 erwähnten, für den Kopf ... .. . 2) Kopfsteuer auf farbige Pflan- zungsarbeiter mi: Ausnahme der Samoaner, für den Kopf . . .. 3) Auf Boote, welche zu Handels- und anderen Zwecken bestimmt sind (mit Aus\{luß der Eingeborenen- Canoes und -:Boote, welche nur zur Beförderung des Eigenthums ihrer Besitzer bestimmt sind), für jedes . . 4) Auf Feuerwaffen für das Stück 5) Auf Wohnhäuser (mit Aus- {luß der Wohnhäuser der einge- borenen Samoaner) und auf Land und Häuser, welhe zu Handelszwecken“ dienen, vom Werthe . . 6) Besondere Steuern

folgt:

1890.

Parlamentarishe Nachrichten.

Séhlußberiht der gestrigen (48.) Sigu id 8- 1390/91 gere (de Do p Saat s e u a r , in welchem M für ei : r wärtigen Amt verlangt eis einen Umbau im Aus-

Abg. Dr. Windthorst beantragt die Ueberweisung der

für die ganze Dauer des Jahres 18 i Aust nim, Jah 90/91 die Besoldungsaufbesserung lfo, meine Herren, ih meine: es ist Nichts verloren, weder i Interesse der Beamten ncch im Interesse der Finanzen, im Megin- theil: es ift sehr viel gewonnen in Beider Interesse, wenn Sie von dem Antrage Baumbach keinen Gebrau mahen und \ich vielmehr darauf beschränken, die Resolution zu besbließen, welche Jhpen Ihre Euvgetllounmission vorgeschlagen hat. An Wärme der Empfindung für e Aufbesserung der Beamtengebälter bleiben wir, wie gesagt, nit

E, bte

„Abg. N1chter: Es freut mich, daß die Haltu d Ma, wie sie aus dieser Ectlaruns orie abg a andere ist, als die Erklärung, die wir in dieser Richtung

bisher vernommen haben. Allerdings kann sih die Regierung

habe, bielt ich in diesem Augenblick für me; fli

doch nit, meine Herren, daß die œrene Pflibt. Glauben Sie Beamtenbesoldungen im Reiche gend! ite veL besser der bereitet fei. Meine Herren, die Frage ¡t rebt weit S vorr und die Correspondenzen darüber baben seit ahren Fast ereitet, Unterbrebung erlitten. J kann Ihnen in ter That E E E bei der jezigen Lage der Sace tas Land und der näste Reit s

nicht lange auf unsere Forderung auf diesem Gebiete L cihétag warten brauen, und i freue mi, bier wiederbolen ¿u p E zu ib bereits in der Budgetkemmission ausgesprocen tab big 5 was stimmigkeit, mit welcher diefer Reichstag kurz vor feinem A Ein- diele Ausgabe sich ausgesprohen hat, eine Garantie ein Suden auch der neugewählte Reichstag mit gleicer Einsti; afür aiebt, artige Forderungen der verbündeten Regierungen Fewillinee C dere

Abg. Freiherr von Ow zie a Aa Abg. Dr. von Bennigsen: Dasjeni 2 hi

+00 on ; n: Dasjenige, was dio 4

kommission beabsichtigt hat, die Erhöhung der mitte E

niederen Beamtengehälter für 1890/91, ist vollständig esihert

A die bestimmte, formell und materiell entgegento-nmeiie

rflärung des Herrn Staatssekretärs des Jnunern. Unter

C. P e für Füändler, wie Doll. C.

Klasse I. aus welchen

¿A t

=Z- einsließlih der sanitätspolizeilichen und fson-

haben sol.

Jedes Mitglied des Raths muß in dem be- zeichneten Bezirk seinen Wohnsiß haben und Grundeigenthümer sein oder ein Gewerbe oder Geschäft betreiben, welches einer jährlichen Ab- gabe oder Steuer von mindestens Doll. 5 unter- worfen ist.

Zum Zweck der Wahl von Mitgliedern des Raths joll der bezeihnete Bezirk in zwei oder drei Wahlbezirke eingetheilt werden, aus deren jedem eine gleiche Anzahl von Räthen durch die in der vorbezeichneten Weise befähigten Steuerzahler zu wählen ist; die aus einem jeden Wahlbezirk gewählten Mitglieder müssen in demselben mindestens sechs Monate vor ihrer Wahl ihren Wohnsiß gehabt haben.

Den konfularischen Vertretern der drei Ver- tragsmähte liegt es ob, so bald als möglich nah der Zeichnung dieser Akte die erwähnte Eintheilung in Wahlbezirke vorzunehmen. So- fern sie sih darüber niht einigen können, soll der Ober-Richter die Wahlbezirke bestimmen. Spätere Aenderungen in der Zahl der Räthe oder in der Zahl und Anordnung der Wahl- bezirke können durch Munizipal - Verordnung vorgenommen werden.

Die Räthe sollen ihr Amt für einen Zeit- raum von zwei Jahren und bis zur Wahl und Einsezung ihrer Nachfolger inne haben.

Bei Abwesenheit des Vorsigenden kann der Nath einen zeitweiligen Vorsißenden erwählen.

Konsularbeamte sollen niht als Räthe wähl- bar sein, auch sollen Räthe während ihrer Amtsdauer keine konsularischen Funktionen au3-

üben. Abschnitt 3. Der Munizipalrath foll über den Munizipal- bezirk von Apia Gerichtsbarkeit besißen inso- weit, als dies nothwendig ist, um innerhalb dieses Bezirks diejenigen Bestimmungen dieser Akte durhzuführen, welche daselbst anzuwenden sind, einschließlich der Einseßung eines Mu- nizipal-Magistrats und der nothwendigen unter- geordneten Gerichts- und Verwaltungsbeamten, um ferner für die Sicherheit der Person und des Eigenthums innerhalb des bezeihneten Bezirks sowie für die et und Eintrei- bung der in dieser Akte vorgesehenen Abgaben Sorge zu tragen; um angemessene Geldbußen und Strafen für die Verlegung derjenigen Geseße ünd Verordnungen festzuseßen, welche innerhalb des bezeichneten Bezirks Kraft haben sollen und mit dieser Akte niht in Widerspruch stehen,

stigen Polizei-Regulationen. Er soll ferner die Lootsengebühren, Hafenabgaben, Quarantäne- und sonstige Regulationen für den Hafen von Apia festseßen und ist befugt, eine lokale Post- verwaltung einzurichten. hat ferner das Géhalt des Munizipal-Magistrats festzuseßen und die Gebühren zu bestimmen, welche den übrigen Civilbeamten des Bezirks mit Ausnahme des Clerk und Marschall des obersten Gerichtshofes zukommen. :

Alle Verordnungen, Beschlüsse ‘und Regula- tionen, welche durch diesen Rath erlassen werden, sollen, bevor sie verbindliche Kraft erlangen, den kfonsularishen Vertretern der drei Mächte in ihren gemeinsamen Sißzungen als Konsularhof vorgelegt werden. Dieselben werden derartige Regulationen entweder billigen und

wendig erachtet werden.

Sollte der Konsularhof nit einstimmig die ihm vorgelegten Regulationen billigen, oder 1 Konsularhof einstimmig vorgeschlagenen Abänderungen nit dur eine Mehrheit des Munizipalraths angenommen werden, so sollen die frgl. R ans

änderung

und endgültigen uldeonng vorgelegt werden.

sollten die durch den

dem Ober-Richter von Samoa zur A! Abschnitt

ist befugt, der samoanishen Regierung, Falls es die Umstände erfordern, Rath zu ertheilen und soll dies auf Ersuhen des Königs thun, stets jedoh in Uebereinstimmung mit den Vor- schriften dieser Akte und ohne den Rechten einer der Vertragsmächte zu präjudiziren. Derselbe soll eine jährlihe Entschädigung von fünftausend Dollars (5000 Doll.) erhalten, welche das erste Jahr in gleichen Theilen durch die drei Vertragsmächte und später aus dem- jenigen Antheil der Einkünste Samoas gezahlt werden soll, welwer für die Munizipalität ausgeworfen ist und aus welchem sein Gehalt zuerit bestritten werden soll. Er soll Empfänger und Verwalter der nah den Vorschriften dieser Akte sich ergebenden Einkünfte sein und vierteljährlihe Berichte über seine Einnahmen und Ausgaben an den König sowie an den Munizipalrath erstatten. Er soll die Hafen: und Quarantäne-Regu- lationen überwachen und es soll ihm als erstem Verwaltung2beamten die Ausführung der auf den Munizipal-Bezirk von Apia bezüg- lihen Geseßze und Verordnungen obliegen. Abschnitt 6. Der Ober-Riéhter soll unmittelbar nach der Uebernahme seiner Amtspflichten in Samoa die geeigneten Bestimmungen für die Wahl und Einsezung der Lokalverwaltung des Munizipalbezirks entsprehend den Vorschriften dieser Akte treffen. Jedes Mitglied des Munizipalraths einfchließlich des Vorsißenden soll vor Antritt seiner Funktionen vor dem Ober-:Richter einen Eid leisten oder eine Ver- siherung abgeben und unterschreiben, daß er seine Amtspflichten gut und getreulih er- füllen will. Artikel VI. Erklärung, betreffend Besteuerung und Einkünste in Samoa.

Abschnitt 1. Der Hafen von Apia soll Eingangshafen für alle auf den Samoainseln anlangenden zollpflihtigen Güter sein; alle fremden Güter und Waaren, welche auf den Jnseln gelandet werden, sollen zum Zweck der Untersuhung nah diejem Hafen gebracht werden. Kohlen jedoch und Shhiffsvorräthe, für welche sih eine der Regierungen das Recht der Landung in einem hierfür bestimmten Hafen vorbehalten hat, sind vicht zollpflihtig, Falls sie unter den Bestimmungen eines solchen Vertrages importirt werden, und dürfen daselbst der vertrags- mäßigen Bestimmung gemäß ohne die vor- erwähnte Einklarirung oder Untersuchung ge-

landet werden. Abschnitt 2.

Um die samoanishe Regierung zur Be-

Auf Lagerräume, monatlih verkauft wird für 2000 Doll. eder mehr, auf jeden Lagerraum Klasse 11.

Unter 2000 Doll. und sür nicht weniger als 1000 Doll... Kiafsse III.

Unter 1000 Doll. und für nicht weniger als 500 Doll. Klasse IV.

Unter 500 Doll. und für weniger als 250 Doll. . Klasse V.

Untêèr 2600 Dle

D, Gelegentlihe Steuern.

1) Auf Handel treibende Schiffe von mehr als 100 Tons Ladung, welche Apia anlaufen, sür jedes An- laufen Se e 2) Auf Urkunden über Grundbesiß mit der Maßgabe, daß vor der Ein- tragung die Bezahlung zu erfolgen hat, und daß ohne solche der Titel nicht für gültig erahtet werden soll, vom Werthe der gezahlten Gegen- leistung e 3) Auf andere schriftliche Urkunden über Eigenthums-Uebertragung, vom Vexkausshreis Der Beweis der Zahlung der beiden leßterwähnten Steuern kann durch gültige Stempel auf der Urkunde oder anderweit durch die schriftliche Quittung des zuständigen Steuer-Ein- nehmers geführt werden. “4

4) Fleischer, welche keine Licenz- abgabe zahlen, haben von ihren Ver- fäufen zu entriheen 6

E. Licenzgebühren.

Niemand soll als Eigenthümer oder Leiter in einer der folgenden Berufsarten oder Be- \häftigungen thätig sein, ohne hierfür eine Licenz erlangt zu haben. Hierfür ist im Vor- aus die folgende Steuer zu zahlen:

100 48

O

nicht E

1 p. c.

monatlich Doll.

Wirthshausbesizer. . .. .. . 10 jährlih

Doll. Attorney, barrister, Solicitor . . . 60 Aerzte oder Zahnärzte ea EBO Auktionatoren oder Kommissionäre . 40 B A e Bankiers oder Bankgesellshaften . . 60 A E e S 6 Grobe S 5 Bootszimmerleute . ...««+ 6

zurück-

elangen lassen oder solhe Abänderungen vor- lagen, welche von ihnen einstimmig für noth-

schaffung der nothwendigen Einnahmen behufs Erhaltung der Regierungsgewalt und guter Ordnung auf den Jnjseln in den Stand zu segen, können die nachstehenden Zölle, Steuern und Abgaben erhoben werden, vorbehaltlich des Rechtes der samoanischen Regierung, nach ihrem Ermessen auch andere Steuern von den Eingeborenen der Jusel und von ihrem Eigenthum sowie unter Zustimmung der Kon- suln der Vertragsmächte von allem Eigenthum außerhalb des Munizipaldistriktes zu erheben, mit der Maßgabe indessen, daß solhe Steuern ein und dieselbe Art des Eigenthums gleich: mäßig treffen sollen ohne Rücksicht darauf, ob dasselbe Eingeborenen oder Fremden zusteht.

A. Einfuhrzölle. fuhrs Doll. C.

1) Auf Ale, Porter und Bier für ein Dugend Quart . . . . 9) Auf Spirituosen, für die Gallone 3) Auf Wein mit Ausnahme von Schaumwein für die Gallone . . 4) Auf Schaumweine für die Gal-

50 50

lone .

Tieier E S astboote oder Leihter . . . 6 Aner E 6 Photographen oder Künstlee . . . 12 Sngenieure 4 A «e 2 Gt a S 6 Sue a 3 Hausirer : a 1 Lootse . .. Drudckerpressen Segelmachher . Schiffsbaumeister Schuhmacher . L Landvermesser - . Schneider . A Waserträger. «e Verkäufer, Buchhalter, Handlungs- gehülfen mit weniger als 75 Doll. monatilihem Gehalt. . . . desgl. mit über 75 Doll. monat- lihem Gehalt... Weiße Arbeiter und Bedienstete, jeder Singen. i E Faktorei- Arbeiter und unabhängige Arbeitsleutt 8 Abschnitt 3.

b. wenn es si{ch um Handwaffen handelt, welche die Ausrüstung von Reisenden bilden. Der Verkauf von Waffen und Munition durch Fremde an eingeborene Samoaner oder andere in Samoa wohnhafte Südseeinsulaner ist ebenfalls untersagt. j : Waffen oder Munition, welhe im Widerspruch mit diesen Bestimmungen importirt oder ver- kauft werden, sollen der Samoanischen Re- gierung verfallen sein Der Samoanischen NRe- gierung verbleibt das Recht, passende Waffen und Munition für ihren eigenen Schuß und die Aufrechterhaltung der Ordnung einzuführen ; alle solche Waffen und Munition sollen inde bei der Zollbehörde (ohne Zahlung von Zoll) deklarirt werden, und der Vorsißzende des Mu- nizipalrathes soll darüber den Konsuln der drei Vertragsmächte berichten. : Die drei Regierungen behalten sih die künftige Erwägung etwaiger weiterer Beshrän- kungen vor, welche mit Bezug auf den Jmport und Gebrauch von Feuerwaffen in Samoa er- forderlih erscheinen mögen. Abschnitt 2.

Berauschende Getränke. Sprit oder weinhaltige gegohrene Flüssig- keiten oder irgend welche andere berauschende Getränke dürfen eingeborenen Samoanern oder in Samoa wohnhaften Südseeinsulanern zum Zwecke des Genusses nicht verkaujt, überlassen oder angeboten werden. Für die Verleßung der Bestimmungen dieses Ariikels sollen angemessene Strafen, einschließ- lih Gefängniß durch den Munizipalrath inner- halb seiner Zuständigkeit und durch die Sa- ae Regierung für alle Jnseln erlassen werden.

Artikel VIII. Allgemeine Bestimmungen.

Abschnitt 1. Die Vorshriften dieser Akte sollen in Krast bleiben, bis sie nah Uebereinstimmnng der drei Mächte abgeändert werden. Auf Verlan- gen einer der Mächte sollen dieselben nah Ab- lauf von drei Jahren seit der Zeichnung dieser Akte gemeinschastlih erwägen, welche Ver-

akte etwa eintreten sollen. Jn der es zeit können etwaige besondere Verbesserungen nah Uebereinkunst der drei Mächte unter Bzi- tritt Samoas angenommen werden. Abschnitt 2.

Die vorliegende Generalakte soll ohne un- nöthige Verzögerung innerhalb zehn Monaten vom Tage ihrer Unterzeihnung ratifizirt werden. j / In der Zwischenzeit verpflichten \sih die Vertrag2mächte gegenseitig, keine Maßregeln zu ergreifen, welhe mit den Bestimmungen der bezeichneten Akte im Widerspruch stehen könnten. Jede Macht verpflichtet sih ferner, in der Zwischenzeit alle Bestimmungen dieser Akte insoweit in Kraft zu segen, als dies vor der endgültigen Ratifizirung in ihrer Macht steht.

Die Ratifikationen sollen auf dem üblichen diplomatishen Wege der Mittheilung aus- gewechselt werden.

Die Zustimmung Samoas zu dieser Generalakte soll durch eine Urkunde hierüber bescheinigt werden, welhe von dem König ge- zeichnet und in drei Cxemplaren ausgefertigt ist, von denen je eines dem Konsul einer jeden Vertragsmacht in Apia Behufs alsbaldiger Uebersendung an seine Regierung mitgetheilt werden soll.

So geschehen in dreifaher Ausfertigung zu Berlin am vierzehnten Juni 1889.

gez. H. Bismarck. olstein. R. Krauel.

besserungen in den Bestimmungen dieser General-

Budgetkommission, daß die Kommissionsberathun on früh S O x I E achdem Abg. von Kardorff seinen Widerspruch zurück- gezogen hat, wird die Ueberweisung an die Buberttonaiiion a die dritte Berath s folgt die dritte Berathung des Reichshaushalts- Etats für 1890/91, des Anleihe- und bre E seßes und des Ergänzungs-Etats.

Jn der Generaldiskussion nimmt zunächst der S - seres L SOtA das Wort: N a eine Herren! Jch habe bereits bei der Einleitung der - besprechung des Etats um deswillen um das Wort e E laube, daß die Aeußerungen, welche i über die im Hause angeregten efoldungéerhöbungen zu machen habe, dazu beitragen werden, die Diékusfion abzukürzen und einen Beschluß herbeizuführen, wie er unserer Ueberzeugung nah allein dem Interesse der Sacve entspricht Daß die verbündeten Regierungen {on von jeher von dem Bestreben geleitet gewesen sind, diejenigen Stellen des Reichsdienstes aufzubessern, bei denen die etatêmäßige Besoldung si als eine dem Bedürfniß nicht entsprechende hberauégestelt hat, darüber kann gar kein Zweifel sein. Wenn in tieser Beziehung den Erwartungen ent- \prehende, ausgiebigere Anträge in dem Etat nicht gestellt worden sind, so hängt das eben damit zusammen, daß die Regierurgen mit den Beamten in einer gewissen Solidarität steben und daß es deshalb für die Regierungen mißlih ift, mit Beamtenbesoldungsvors{lägen hervorzutreten gegenüber anderen dringenden Bedürfnissen, die vor- wiegend ihre Berücksichtigung im Etat zu finden haben. Den Regie- rungen kann nun nichts crwünschter sein, als wenn sie in diejem Bestreben, für ausreihende Besoldungen zu sorgen, dur das Votum des Reichstages gestüßt werden, und nah den Verhandlungen, die in erster und zweiter Lesung, wie in der Budgetkommission über diesen Gegenstand gepflogen worden sind, dürfen die Regierungen gar nicht mehr darüber im Zweifel sein, daß solbe Anträge, welhe den Be- Cn E E N innerhalb der finanziell möglihen en, demn auf die Zusti in di reânen haben N f Zustimmung in diesem Hause zu eine Herren, es ist ten Vertretern der Bundesregieru i der Budgetkommission vielfach der Vorwurf gemacht orden, An@ inder ara Ee im Hause E on h geworden, daß sie gegen- nregungen auf Erhöhung der Bea | i Î E ger binan ax verbalten TreR mtenbesoldungen kühl bis eine Herren, wollen Sie nicht glauben, daß das i di Fragen nit betheiligt gewefen wäre. Im Ga a L e nah unserem Wunsche ginge, so glaube ih, würden wir in dem Wett- lauf auf diesem Gebiet nicht zurückgeblieben sein; aber die verfassungs- rechtlihe Stellung ich habe neulih {on daran erinnert der Vertreter des Bundesraths gestattet ihnen nicht, sol&en An- regungen gegenüber verbindlihe Erklärungen abzugeben, ohne daß Beschlüsse des Bundesraths vorliegen, oder ohne daß wenigstens die Meinung der verbündeten Regierungen \ich in einer zweifelefreien Weise geklärt hat. Ih bin nun beute in der Lage, wenn ih auch von einem Beschlusse des Bundeêraths nit fprechen kann, denn ein solher Beschluß ist zur Stunde noch nit gefaßt, do erklären zu können, daß es ganz außer Zweifel steht, daß die verbündeten Regierungen bereit sein werden, Innerhalb der Grerzen, in denen sich ein Bedürfniß zu Gehaltsaufbesserungen her- ausgestellt bat, und innerhalb der finanziell möglihen Grenzen selkst- ständig mit Anträgen auf Gehaltsaufbesserungen vorzugehen. __ In dieser Richtung, glaube ih, bewegt sich der Beshluß Ihrer Konimisszon. Ihre Kommission \{chlägt cine Resolution vor, wona die verbündeten Regierungen aufgefordert werden sollen, dem Reichétag spätestens in der nä&sten Session eincn Nachtrags-Etat vorzulegen, durch welchen bereits für das Etatéjahr 1890/91 eine an- gcmessene einmalige Erhöhung der Bezüge der unteren und mittleren Beamten herbeigesührt wird, und wona die Aufforderung weiter dahin gerichtet werden soll, demnätst eine dauernde Aufbesserung der Bezüge der unteren und mittleren Beamten vom Etatsjahr 1891/92 ab zur Durchführung zu bringen.

Meine Herren, ih hate nit den leisesten Zweifel, daß ditser Resolution von den verbündeten Regierungen Folge gegeben wird, und ih bin heute {hon in dem Besitze von vorläufigen Erklärungen so vieler Regierungen, daß eine Majorität für die Vorlegung eines Nachtrags-Etats für 1890/91 vollständig gesichert erscheint.

Sie werden danach ermessen, daß ih niht den beute von den

rüdsihtigung empfehlen kann. So wohlgemeint diese i

und so sehr ih das Bestreben anerkenne, [chon jett eh Ta u eine Summe festzustellen, welche die Regierungen befähigt, innerhalb der durch den Antrag bezeihneten Grenzen Gehaltszulagen zu be- willigen, so möchte ih do cmpfehlen, den Antrag nit zum Beschluß zu erheben; denn, meine Herren, darüber können wir gar nicht im Zweifel sein, daß die definitive Bestimmung über das Maß der Be- foltungserhöhung beute noch gar nicht ausreichend vorbereitet ist, Ich babe schon neulich daran erinnert, daß wir wohl thun werden, uns in Bezug auf die Besoldungéverbesserungefrage auf der gleichen Linie mit denjenigen Maßregeln zu halten, welche im Königreich T A in dieser Beziehung vorbereitet werden, und ih habe aus der Zustimmung, die mir bei meiner damaligen Bemerkung aus der | i Mitte dieses Hauses geworden ist, die Ueberzeugung geschöpft, daß es | e auch die Meinung des Reichstages ist, in dieser Bezichung pari passu mit Preußen zu gehen. Wenn das aker richtig ist,” so, - glaube ich, thun wir wohl, einmal die Verbindung mit den pretugiit, :n Absichten

: l weiter ginge i i “d E Hrtn. Abgg. Dr. Vaumbach und Richter gestellten Antrag Ihrer Be- | der Relchohaushalts-Gtar für 1800/01 er Se naufbefserung als

vorliegt. gestellt worden, als ob 1890/91 bereits nach der Vorlage etwa 7 bis 74 Millionen für

Beamtenbesoldungs ; Irrthum. is géaufbesserung bestimmt verschiedene welche carafterisiren _ allen im enthält unser Reichshaushalts-Etat, den Sie jetzt berath aufbesserungen in der Hs

außerdem darauf R von 518 500 „6

bei der Post

Diese 800 n Durchsnittsgebalt D

sofort definitiv einen solchen Beschluß herbeiführen zu können.

nehmen. i gethan? Es tritt hier der Mangel hervor, den neulich Hr.

obersten Reich2behörden an sich und der mangelhafte L2u- sammenhang zwischen der Reichs- Finanzverwaltung R A Finanzverwaltung des preußischen Staats. Aber selbst wenn man sich über die allgemeine Gehaltsaufbesserung niht im Herbst auseinandergeseßt hat, so wäre es doch immer- hin möglich gewejen, daß, ebenso wie der Eisenbahn- Minister in Preußen verstanden hat, für seine Unter- beamten diese Aufbesserung im Etat zu veranlassen auch Seitens der Postverwaltung dasselbe hätte geschehen können im Reichshaushalts:Etat. Jett geht das Neich nicht pari passu mit Preußen, sondern im Schlepptau der Nor- mirung in Preußen. Es unterliegt für mih keinem Zweifel nah den Erklärungen in Preußen, die allerdings auch unter dem Druck dieser Verhandlungen abgegeben zu sein scheinen daß dort zum 1. April für die preußishen Beamten die Zahlungen zahlbar gemacht werden sollen. Hier wird dies aber nur mögli sein, wenn der neue Reichstag bereits im März zur Beschlußfassung zusammentritt. Die Er- klärungen des Ministers lassen es aber zweifelhaft ersheinen ob der Reichstag hon im März zusammentritt. Aller: dings soll den Beamten, wenn der Reichstag erst im Herbst beschließt, die Zulage vom 1. April ab im Herbst nachgezahlt werden. Aber die Ausgaben, welche dur die Theuerung der et 24M L Le, o Ps Mi dem Etatsjahr fühlbar l , und die monatliche Zulage hat einen äti Einfluß als die auf einmal E E al arine Sia E e Dia denuu Buhl wird die rbunden mit der Spezialdiskussion ü i Gehaltsverbesserungsanträge. U G

Die Budgetkommission \{chlägt folgende Resoluti : Z l olu é Die E en zu etiuden: N em Reichstag spätestens in der nähsten Session ei Ma tvags-Gtat vorzulegen, durch welchen bereits für Ee 890/91 eine angemessene einmalige Erhöhung der Bezüge der unteren und mittleren Beamten herbeigeführt wird; 2) demnächst eite dauernde Aufbesserung der Bezüge der unteren und mittleren S vom Etatsjahr 1891/92 ab zur Dur(führung zu bringen. ' 2 Abgg. Dr. Baumbach und R: hter beantragen, in en Etat des Reichs-Schagamts, einmalige Ausgaben, folgende Position einzustellen: Zur Gewährung einer einmaligen Zulage O 5 Proz. des Diensteinkommens für diejenigen etatsmäßig D lenbehac ie S Gen Reichsbeamten, deren i umme von 3150 M iht über- o N H pro Jahr niht über- Meer Freiherr von Malgtzahn: J Urde na den einleitenden Worten des Ferrn Staats- [etcetas des Innern nicht Anlaß gehabt haben, im jezigen Sten ¿e Berhandlungen mi {hon zum Worte zu melden, wenn ih nit d Bedürfniß empfände, einer Legendenbildung entgegenzutreten we De durch Ausführungen, die auch heute hier wieder laut ge- D sind, neue Nahrung bekommen könnte. Es it das ie Legende, als ob bei den Königlih preußishen Re- gierungsbehörden ein wärmeres Interesse für die Stellung ihrer Beamten berrse, als bei den Reihsbehörden, und als ob dem- gemas im vorgelegten Etat für Preußen für das Jahr 1890/91, und e U Etat der Eisenbahnverwaltung in weit höherem Maße für RUSLE cherung der Lage der Beamten gesorgt s\ci, als dies im s a2 ¡tat gescheben ist. Das it richtio, daß die Anerkennung des S Ü nisses einer allgemeinen, dauernden Aufbesserung der s eamtengehälter für das Etatjahr 1890/91 von Seiten der Regierung n euen lier D out D MLOEipraden ist als im Reiche, wo ; as aber ist nicht richtig, ; dem Landtage vorgelegte Ülatéentwucf. für 1890/94 wesentlich

Es ist die Sache in den leßten Tagen wiederholt so dar- allein im preußischen Eisenbahn-Etat für

seien. Dies ist ei L d!eser Ziffer von 74 Millionen stecken (ebe L En von Zahlen, und diejenige Ziffer, rt als eigentlide Beamtenbesoldungsaufbesserung zu sein würde, «eträgt nur 1570000 # Dem Gebiete der Reichs-Postverwaltung dirckte esoldungs- daß der Tit D Ee aber 3 Ñ e i n its Fepelskrung von Dienstbezügen ebenfalls ermöglicht ins ryail. In diesem Titel, der die Gehälter für die Unterbeamten auêwirft, sind 800 neue Stellen geschaffen. i sind \ämmtlich dotirt mit dem mit 10500 # Selbstverständlih erhält

im Fall der Verfügbarmahung der erforderlihen Gelder

Die Reichsregierung will erst mit der i ü ; preußischen Füblun Ja, warum hat \ie dies niht von nud u

von Bennigsen gerügt hat, die mangelhafte Organisation der

diesen Umständen ist es dringend zu wüns weiteren Anträgen abzustehen, welche darauf line e durch den Reichstag bedeutende Erhöhungen des Etats ofatt L Form einer Pauschalsumme für die Beamtengehälter zu ewirken. Für Jeden, der \sich mit den Finanzen beschäftigt hat, und auch nah der bisherigen Tradi io: ist es in hohem Grade bedenklich, wenn der Reihsiag für so bedeutende Mehrausgaben die Jnitiative ergreift. Diese gehört den ver- bündeten Regierungen. Nur in eizxer Nothlage, wenn nämlich den vom Reichstage für dringend nothwendig erachteten Mehr- forderungen Seitens der Regierungen nitt entsprohen wird wird die Jnitiative des Reichstages am Plate sein. Unter den gegenwärtigen Umständen sind wir der Nothlzge entrüdckt und . | der Verlegenheit enthoben, mit einer derartigen Lauschalsumme blindhin zur Erhöhung des Etats zu greifen. Jh mödtte an- nehmen, daß unter diesen Umständen nitt allin mein Fra?- tionsgenosse Kalle, sondern auch die Abgg. Baumbach und E e a N könnten. / g. Nichter: Hr. von Malzahn hat von einer L - bildung gesprochen. Mir ist das Mett Mie seiner Gesammtheit in der vorliegenden Frage immer genau 10 kühl vorgekommen, wie die Reichsregierung. Jedenfalls aber ist in dem Ressort der Eisenbahnverwaltung der Sache eine weit größere Förderung zu Theil geworden, als in der analogen Postverwaltung des Reichs. Es bleibt dabei daß im diesjährigen Eisenbahn-Etat 71/, Millionen Mark mehr eingestell® sind als früher; selbst wenn Sie die erhöhten Löhne und die erhöhten Diäten für Tagesarbeiter abziehen, bleiben - Millionen, die auf ein großes System von Stellenzulagen und Aufbesserungen entfallen. Daß man im Eisenbahn-Ministerium so vorgegangen ist, beweist mir, daß man an eine allgemeine Aufbesserung der Unterbeamten in Preußen ebenso wenig ge- dacht hat, wie im Reih. Jch bleibe bei der Ansicht, daß eine ganz bestimmte Anweisung im Etat für di? Gegenwart immer größere Vorzüge hat, als eine allgemein gehaltene Resolution für die Zukunft. Wie die Sache si aber gestaltet hat, bleibt uns nichts übrig, als unsere Anträge zurückzuziehen, in der Hoffnung, daß die allgemeine Resolution des Reichstages so ausgeführt wird, wie wir uns eine Vesserung der unteren Beamtenklassen nach allen diesen Erörterungen gedaht haben. Abg. Dr. Windthorst: Den Streit, ob die reußische Regierung oder die Reichsregierung zuerst an die Aufbesserung a gedacht hat, Den wir getrost dahingestellt sein jen, n nur tin Zukunft auch wirkli ir di Beamien geigieht. Z f j lich etwas für die g. Singer: Jh spreche meine Befriedigung aus der Staatssekretär von Boetticher mit so ‘esen Wortes uns Hoffnung gemacht hat, daß shon für 1890/91 die von uns für nothwendig gehaltene Beamtengehaltsaufbesserung in Kraft treten wird. J will nur wünschen, daß diese Hoffnung nicht getäuscht wird und niht dasselbe Schicksal erleidet, wie

pre

die zahlreichen offiziellen Erklärungen bezüglich des Einko - steuergeseßes in Preußen. E e Damit {ließt die Generaldiskussion. ge Zum Spezial:Etat für den „Reihskanzler“ und die Reichskanzlei liegt ein Antrag Lingens ay d d E a s A Rauer zu e a eun weitere Förderung er Sonntagsruhe und Ermöglibung der Theilna - dienst für alle Beamte des Reichs Bedacht zu a A Abg. Dr. Lingens: Wir wollten mit dem Antrag aus- sprehen, daß nach unserer Ueberzeugung für das Wohl und die Zukunft des Reichs nihts nothwendiger ist als Gottes Segen. Den können wir aber niht erwarten, wenn wir nicht mit allen unseren Kräften eintreten für die Anerkennung und Beobachtung der götttihen Gebote; sie sind die Grund- lage der Ordnung und die Bürgschaft alles Wohlergehens. Vereinigen wir uns daher darin, diese Resolution anzunehmen und dadurch zu helfen, daß das, was die Resolution ausspricht mehr und mehr in unsere Veamtenwelt eindringe. / Abg. Dr. von Frege: Fh shließe mich diesen Aeußerungen an. Der größere Theil meiner politischen S iunte beflir- wortet die Resolution und wird für dieselbe stimmen. Die aon wird angenom Jn Verbindung mit dem Etat - des Auswärkigen Amts wird der Nachtrags-Etat zum Etat für 1889/90 in Höhe von 1950000 für Maßregeln zur Unter- drückung des Sklavenhandels und zum Schuß dèêr deutshen Fnteressen in Ost-Afrika genehmigt. Beim Militär-Etat wird die Novelle zum Militär- geseß, betreffend die Neubildung zweier Armee-Corps e d L Bu M s Bei dem Kapitel „Kriegs-Ministerium“ fragt der Abg. Dr. Baumbach an, ob die Verhandlungen Mies: Für-

John A. Kasson.

Wm. Walter Phelps. Geo H. Bates. Edward B. Malet. Charles S. Scott. J. A. Crowe.

Der Munizipal-Magisirat soll aus\ließlihe| 5 [ j :

Æ: Getiehtebarkeit in ersier us über alle Per-| 6 Auf Cigarren für das Pfund . “40 elen d ag at der Nationalität be lgen M B ; e zu Sportzwecken, in Fällen der Verlesung von Geseßzen, Der- | Ur S ih E ordnungen und Son vate Lon ten 9 EA lad Dol o: M on

F . 9 d 2 en - Dtr bieser Alte riefen AaRO tirten Waarea und Güter mit Aus-

un “— Vorsghriften dieser Akte erlassen ind voraus- ritt 1 daß die Strafe Gee tute von zwei- ! nahme der vorgenannten, vom Werthe

sorge für die Angehörigen der Reservisten und Landwehrleute die in Friedenezeiten zur Uebung eingezoge ( nicht zum Abschluß gekommen seien. gezogen werden, nd

aats-Minijter von Verdy du Vernois: E / Anfrage bei dem Reihsamt des Jnnern is} mir as S S ae Wr worden, daß die Verhandlungen noch nicht zum E OSE *

Von den der Staatskasse zufließenden Ein- nahmen sind die Ergebnisse der Samoanischen Kopfsteuer, der von eingeborenen Samoanern gezahlten Licenzgebühren und aller anderen Steuern, welche außerhalb des Munizipalbezirks airs werden, für den Gebrau der Samoanischen Regierung bestimmt und auf

zu suchen und uns auf gleicher Linie mit demjenigen zu halten, | der i i -

was in Preußen auf dem bezeichneten Gebiete gesehen wird. gehalt seiner Stel tas Sf e Geme zunächst das Mindest-

Den Beamten geschieht dadur keinerlei Schaden, denn selbs wenn | wird also eine Summe von 800 M L260 e ie ea Mags

d Reichstag nickt nah den Wahlen bald zusammentreten sollte son- | Verfügung gestellt zur Aufbesserun d G n der Verwaltung zur

ern erst im Herbst wieder berufen werden würde, so würde nihts im | gestellten Beamten. Jch kann et Seil Se es lid a natürli

Wege stehen, auch dann noch einen NaWtrags- Etat vorzulegen, welcher ! noch genauer darlegen. Es soweit vorzubringen, als ih es eben gethan

zu Taback für das Pfund .

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2 p. c,

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