1890 / 23 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jan 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Der ein Unrett, begangen an einem großen Theil des Volkes.

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jenigen, wle sie befürworten, keine so shwere. Jn einem großen Theil des Deuischen Reichs fkann die Aus- weijung v:rwa!tungsgerichtlih angefochten werden, Und das ist gegenüber dem jeßigen Zustande ein bedeutender Fortschritt. Jch meinestheils würde die Aufrechterhaltung mancher anderer Bestimmung für wihtiger halten und für wirisamer zur Be- kämpfung der Sozialdemotratie als die Ausweisung. würde auch einen dem entsprehenden Antrag gestellt haben, wenn ih auf eine Mehrheit renen könnte. Wenn dieses Geseß niht ausreiht, so müßten wir auf den Gedanken der Expatriirung zurückommen, den Hr. von Puttkamer in seinem Gejezentwurf angeregt hatte. Nur müßte die Expatriirung nicht ter Willkür der Verwaltung an- heimgegeben, sondern geseglich fixirt werden. Jn Frankrei existirt außer der Expatriirung auch die Entziehung der bürger- lihen Rechte auf Zeit, die sih auch bei uns empfehlen dürfte. Von diesec Bestimmung is gegen die Boulangisten ein sehr ausgiebiger Gebrauch gemacht worden. Trob aller Méinungs- vecschiedenheiten dürste es nit so {ver sein, bis zur dritten Lesung eine Einigung der Mehrheit zu erzielen. Jch hoffe, daß von Seiten der verbündeten Regierungen noch vor der dritten Lesung eine Erklärung erfolgt, welche s uns mögli macht, für ein Geseg zu stimmen, dessen Fortbestand für unjer Vaterland eine Nothwendigkeit ist.

Der Antrag auf Wiederherstellung des 8. 24 nah der Regierungsvorlage wird g?gen die Stimmen der Deutsch: fonservativen und einiger Mitglieder dcr Reichspartei ab- gelehnt und 8. 24 in der Fassung der Kommis}ton angenommen.

Die Beschränkung der Geltungsdauer des Ge- sezes soll nah der Vorlage in Wegfall lone.

Abg. Dr. Reichen sperger: Das Ausnahmege|eb für die Dauer zu votiren, halte ih schon darum für undenkbar, so klar die Thatsache auch is, weil alle früheren Reichstage gar niht daran gedacht haben, ais sie das Gesey bewilligten. Die Regierung selbst haite in den Motiven zu dem Geseß in Aussicht gestellt, daß dasselbe zu entbehren sein werde, sovald die Sozialresorm in Wirkung getreten scin wird. Wenn es nun gewiß ist, daß diese Wirkung in einigen Jahren eintreten muß, so ist es cin absolut niht_ zu lösender Wider- spruch, wenn jeßt das Gesez auf die Dauer gemacht werden soll. Tritt aber die Vorausseßung - der Motive in einigen Jahren ein und will dann der Reichstag das bestehende Aus- nahmegeseg beseitigen, was dann? Die Aufhebung des Expa- triirungsgeseßes ist, obgleich wiederholt vom Reichstage an- genommen, doc slet3 vom Bundesrath zurückgeroiesen worden. Würde es, wenn es dem Sozialistengeseß ähnlich ginge, den Sozialdemokraten verdaht werden können, von einer Tyrannei des Bundesraths zu sprehen? Es würden viel becklagenswerthere Situationen heraufbeshworen als die, die wir jegt baben, wenn ih auch die Gefahren der Sozialdemokratie keineswegs untershäße. Es darf do aber auh nicht vergessen werden, daß eine relative Berechtigung den sozialdemokratischen Agitationen dur unsere eigene Reformgeseßgebung zuerkannt worden ist. Oder glauben die Herren, daß wir ohne diese Agitation uns der jozialen Reformen erfreuen würden, die wir in den lezten Jahren ge- schaffen haben? Jch hoffe, daß noch in leßter Stunde der Reichstag es sih überlegen wird, das Ausnahmegesey auf unbeschränkte Dauer zu bewilligen.

Abg. Muntckel: Die Abschwähung einzelner Be- stimmungen des Geseßes kann fein Kaufpreis dafür sein, seine unbeschränkte Dauer zu bewilligen, welche man nicht gewagt hat, seit der ersten Einbringung in Vorschlag zu bringen. In der unbeschränkten Dauer liegt der eigentliche Kern des

Geseßzes. Jn einer Stunde der Bestürzung, wie im Jahre 1878, war es nicht zu rechtfertigen, aber zu entschuldigen, daß man zu gesehgeberischen Maßregeln gegrifjen, welh2 Dinge für strafbar erflären, die bisher kein Gesez für strafbar erklärt hat, und Ungleichheit ein- zuführen untec den verschiedenen Bürgern des Staats, und es war mögli, daß man für die Zeit ungewöhnlicher Gefahr der Regierung eine extraordinäre Vollmacht geben wollte. Weil es aber eine außerordentliche Vollmacht war, so folgte daraus, daß das Gesey nur auf Zeit gegeben werden konnte; vielleiht hätte es überhaupt nicht gegeben werden sollen! Früher sagte man: auf Zeit ijt das Gesey gegeben, weil es Ausnahmebestimmungen enthält; jeßt findet die Regierung das so oft mißbrauchte und so oft mißhandelte Ei des Kolumbus und sagt: ein E ist es, weil es auf Zeit gegeben ist. Jch habe gehört, da man dann in Zukunst das Geseß statt als Ausnahmegeseßz als Spezialgeseß bezeihnen will, wobei ih nur bedaure, daß dieses Wort weniger national ist; im Grunde ist beides das- selbe. Wir stehen zum ersten Mal vor der Frage, ob wir das, was man bisher immer als bald wegfallend bezeichnet hat, für alle Ewigkeit annehmen wollen; und da ist doch wirkli der erste Gedanke, der auch verschiedentlih {hon aus- gesprochen ist: Wie kommt dieser Reichstag, dessen Dauer die denkbar kürzeste ist ih hoffe, daß wir hon morgen nah Hause gehen können und von dem die namhastesten Vertreter glauben, daß viele Mitglieder ihn nit wiedersehen werden, dazu, Geseze von ewiger Dauer noch geben zu wollen? Es paßt dies doch eigentlich faum, wenn wir hon jet durchdrungen sind von der Meinung, daß die gegenwärtige Majorität kaum noch getragen werden dürfte von der Majorität des Landes. Ja, das haben Sie deutli genug gesagt, das hat auch Hr. von Helldorff, wenn auch verscleiert, zugegeben, das fagen Jhre Organe, und das werden Sie in vier Wochen wissen. Wie kommt der Reichstag dazu, die lezten Stunden seiner Wirksamkeit aus- zunugen, um das Volk und das Land mit einem Geseh zu be- glüden, von den! voraussichtlih die Mehrheit des Volkes nichts wissen will? Jh will auh nicht die feierlihe Erklärung ab- geben, mit der jeder Gegner der Vorlage hat geglaubt, sih entshuldigen zu müssen, daß ich ein Gegner der Sozial- demokraten bin. Das versteht sich nah dec Stellung meiner Bau und der meinigen ganz von selbst. JZch bin ein egner des Gesehes, nicht als Freund der Sozialdemokratie, sondern als Freund des allgemeinen Rechtsbewuß!seins im Volk. Nichts war mir sympathischer als die Bemerkung des Herrn von Helldorff, die Aufrechterhaltung der Autorität im Lande thue Noth. Das sage ich auc, aber ih fange mit der Aufrechterhaltung der Autorität des Gesetzes an, denn das ist die höchste Autorität. Der Autorität kann nicht mehr „geschadet werden, als wenn man ungleihes Recht 4 t für die verschiedenen Angehörigen des Staates. ur, daß Sie eine Vorlage zum Geses mochen, machen sie noch niht zum Recht. Dieses Gese ist zwar Geseb,

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Gott sei Dank wird das Unrecht nicht shmackhast gemacht dur alle die Rechtsgarantien, mit der Sie die Anwendung dieses Unrechts verzieren wollen. Man führt für das Geseß Zwed- mäßigkeits- und Rechtsgründe an. Die einen sind so ver- werflih, wie die andern. Man sagt, ohne dieses Geseß wäre die Sozialdemokratie erheblih mehr angewahsen. Beweisen lassen sich dergleichen Dinge nit ; es ist das die Theorie vom Glauben. Was wir von der Wirkung des Geseßes gesehen haben, spriht gegen diese Jllusion. Es ist rihtig, daß das Geseg die Sozialdemokraten zusammenhält wie mit eisernen Reifen, ihre Lehre vertieft und unangreifbar macht. Die Sozialdemokraten können unter der Herrschast des Gesezes niht einmal belehrt werden; sehr viele Sozialisten wissen vielleiht kaum den Jnhalt der Lehre, die sie glauben, denn sie kann ihnen nicht gepredigt werden; sie wissen nur, daß man ihre Führer deshalb verfolgt und verbannt und meinen, sie müsse deshalb etwas Köstliches sein. Jdeen, seien es kranke oder gesunde, bekämpft man mit Jdeen, mit Knüppeln schlägt man sie nicht todt. Die Zweckmäßigkeit des Gesetzes nachzuweisen, ist immer noch nicht gelungen. Ueber die Zwelmäßigkeit der Ausweisungen habe ih heute wunder- liche Urtheile hier gehört. Selbst die Herren Nationalliberalen haben bei §. 28 gefunden, daß er mehr geschadet als genußt hat. Das finden wir bei allen übrigen Paragraphen des Gesezes. Das Geseh ist cin hoh revolutionäres, weil es nñt der geseßlihen Ordnung der Dinge aufräumt. Geseßt, es wäre wirklich zweckmäßig und hätte die Wirkungen ge- habt, die man von ihm seit 12 Jahren vergeblich erwartet hat, sind wir darum berehtigt, Alles zu thun, was uns zweckmäßig ersheint? Der Minister Herrfurth sagte heute die denkwürdigen Worte: die Männer, welche wir treffen wollen, negiren den Boden der staatlichen Ordnung, folglich stellen wir au sie außerhalb des Besißes der politishen Rechte. Was heißt den Boden der staatlichen Ordnung negiren? Als in Amerika der Unabhängigkeitskrieg begann, nahm man im Süden an, daß die Abolitionisten die Grundlagen der En Ordnung in Amerika negirten. Als man 1810 in Preußen an die Reorganisation der ganzen staatlichen Gesellshaft ging, nahmen viele Kreise an, daß, wer am feudalen Rechte taste, die Grundlagen der staatlichen Ord- nung negire. Als vor wenigen Jahren der durch Falk an- geregte Kulturkampf ausgefochten wurde, nahm die Regierung an, daß das Centrum mit manchen jeiner religiösen und sonstigen Ordnungen die Grundlagen der staatlichen Ordnung negire. Was heißt die Grundlagen der Staats- und Reichsordnung negiren, und wer urtheilt denn darüber? Derjenige, der je- weils an der Gewalt is, bis ein Anderer herankommt, der vielleicht findet, daß sein Vorgänger die Grundlage der siaat- lihen Ordnung negirt hat. Wo hört die Reform auf und wo fängt die Gewalt an? Weil einzelne Menschen si erkühnen, die Grundlagen unserer Rechtsordnung zu ver- neinen, deshalb soll der Staat, den ih für verständiger halten mus, als jene Jndividuen, dasselbe thun, auch seinerseits die Grundlagen dex Rechtsordnung, das gleiche Recht für Alle, negiren? Jst das die Stellung des christlihen deutschen Staats gegenüber falschen Theorien? Wenn Jemand die Staatsordnung negirt, strafen wir ihn auf Grund der bestehenden Staatsordnunag, und der Gedanke jenes Ausnahmegesctes ist ebenso unrichtig, wie es unrichtig ist, wenn Derjenige, der gestohlen hat, von Staatswegen wieder bestohlen würde. Wir wollen Leute bestrafen für Handlungen, welche bei Nichtsozialdemokraten straflos find! Ja der Kom- mission waren wir Alle darüber cinig, daß die Gedanken und die rein akademishen Erörterungen zoll- und straffrei sind, andererseits darüber, daß rehtswidrige Handlungen bestraft werden müssen, gleichviel wer sie begeht, ob ein Sozialist oder ein Konservativer. Bleibt die gefähr- liche Agitation Gedanke in dem Kopf des Einzelnen, so ist fie stiraflos. Wird sie aber ausgesprochen, #o kann sie sich als strafvare That darstellen oder niht. Das Gesetz will den feinen Punkt in der Entwickelung treffen, wo der Gedanke anfängt, strafbar zu werden. Wir wissen, wie \hwer das Reichzgericht hon unter diesen schwierigen Jnter- pellationen gelitten hat, und nun wollen Sie mit jener no viel shwierigeren Unterscheidung den Schuzmanu, die unter- geordneten Polizeiorgane, beauftragen! Was dabei heraus- kommt, ist mehr oder minder Willkür. Was jeßt der einen Partei geschieht, was das allgemeine Rechtsbewußtsein nah dieser einen Seite hin verleßt, das kann nach jeder Seite geschehen. Jch weiß nicht einmal, ob die Abstimmung der Nationalliberalen gegen den §. 24 nicht durchaus ein staatsgefährliches Element in si trägt. Selbst auf dieser Seite ist man vor der Reichs- feindschaft niht mehr sicher, und der treibende Gedanke der Vorlage ist nicht, die Sozialisten zu treffen, sondern die Reichs- feinde. Hr. von Helldorf hat die Agitation mißbilligt, wohl nur die sozialistishe, denn diejenige für die Kornzölle erwähnt er niht. Wenn einmal jeßt ist es ja bekanntli nicht der Doll die Wirkung einer Lebensmittelthcurung durch diese

eintreten sollte, denken Sie sih dann einmal die Bestimmungen dieses dehnbaren Gefeßes auf solhe anständige Menschen ausgedehnt, die diese Kornzollagitation betrieben haben! Sie denken, man könne mit unseren sozialdemokratishen Staats- angehörigen wie mit einem corpus vile umgehen. Aber denken Sie doch endli% auch einmal daran, es wäre auf Sie selber anwendbar, danu werden Sie es unerträglich finden, und Sie hätten Recht, es ist unerträglih. Deshalb muß bedauert werden, wenn dur solhe Vorlage in ‘großen Kreisen unserer Staatsangehörigen die Meinung verbreitet wird: Man behandelt uns als Parias, wir stehen außerhalb des Geseßes. Wie wird dadur der Wahlkampf verbittert ! Jch glaube, die Stimmenzahl der Sozialdemokraten wird bei den Neu- wahlen eine Million überschreiten. Ein solhes Gesey züchtet geradezu Reichsfeinde. Was es enthält, sind keine Medika- mente mehr, sondern bei Feuer und Schwert sind wir {hon angekommen. Es ist eine unbegründete Furcht, der wir uns hingeben. Jst das deutsche Volk noch eut, so werden die gesunden Jdeen über die kranken siegen.

Abg. Kulemann: Es ist vollständig gerechtfertigt, daß man gegenüber der Sozialdemokratie den Boden des gemeinen Rechts verläßt. Eine Partei, die sih zum Ziele seßt, den be- stehenden Staat umzustürzen, kann nicht ebenso behandelt werden, wie ein einzelner Verbrecher. Anders würde auch im Falle einer Revolution der Staat nicht den Rechtsboden ver- lassen dürfen und die aufrührerischen Leute ruhig ihrem Schick- fal überlassen müssen. Daß wir jeßt, entgegen unserem früheren Standpunkt, ein dauerndes Gesetz bewilligen wollen, hat seinen Grund darin, daß jeßt die ausführenden Behörden bei Handhabung des Gefeßes sich nicht

ólle und damit eine eminente Gefahr für das Land |

seßen können, was sehr wo l möglih ‘x#r, wenn gleih im Anfang ein dauerndes Geseß bewilligt“vviden wäre. Heute könnte nur noch ein bewußtes Unrechtthun der Be- börden die Absichten des Reichstages vereiteln. Auch in anderen Staaten, namentlih in Frankreich, wo die Internationale ein- fah als eine verbotene Gesellschast behandelt wird, schreitet man gegen die Sozialdemokratie ein. Ein Ausnahmegeseß soll das künflige Sozialistengesey nah unserer Meinung nur noh in formeller Beziehung sein. Die einzige materielle, saclihe Bestimmung, die das bisherige Geseg zum Ausnahme- gejes machte, die Ausweisungsbefugniß, wollen wir be- seitigen. Die Unterscheidung zwischen einem Spezialgeseß und einem Ausnahmegeseß ist deshalb nicht so obenhin zu be- handeln, wie es der Abg. Mundckel ihut. Es ist die Aufgabe des Geseßes, die sozialdemokratishe Bewegung innerlih zu einer anderen zu machen, ihr den staatsgefährlihen Charakter zu nehmen. Die elementare Kraft der Sozialdemokratie liegt darin, daß sie ihre Wurzeln tief in das gesunde Erdreich unserer Arbeiterwelt hincingeshlagen hat, daß sie die Arbeiter-

bewegung als Vorspann für ihre Bestrebungen benußt. Eine

Scheidung der Geister wird sich in Zukunft unzweifelhaft vollziehen, indem man die Sozialdemokraten nicht mehr als die legitimen Vertreter der Arbeiter ansehen wird.

Jn namentlicher Abstimmung wird darauf die Be- \chränkung der Geltungsdauer mit 166 gegen 111 Stimmen gestrihen. Für die unbeshränkte Dauer stimmen die Deutschkonservativen, die Reichspartel und die National- liberalen mit Ausnahme des Abg. Sedlmayr; gegen die un- beschränkte Geltungedauer die Freisinnigen, Sozialdemokraten, Centrum, Welfen, Polen und der Abg. Hildebrandt.

Der Rest des Geseßes wird ohne Debatte angenommen.

Schluß 31/4 Uhr.

Die Rede des Staats-Ministers Herrfurth in der gestrigen Sißung des Reichstages hatte folgenden Wortlaut :

I kann Namens der verbündeten Regierungen nur den Wunsch

aussprechen, daß das von dem Hrn. Abg. Hegel befürwortete Ämende- ment zu §. 23 den Beifall des hohen Hauses finden möge, wie ih denn überhaupt nur wünschen kann, daß die sämmtlichen auf die Wiederherst:llung der Regierungsvorlage gerichteten Amendements hier angenommen werden möchten. __ Meine Herren, was das Amendement zu §. 23 anlangt, so will i zugeben, daß die ven der Kommission beschlossenen Abänderungen der Regierungsvorlage niht gerade von einer ganz prinzipiellen Be- deutung sind, daß sie sh mehr und minder in der Richtung bewegen, welhe die verbündeten Regierungen felbst in ibrer Vorlage einge- \chlagen haben, daß fie aber doch erheblih weiter gehen, als dies in der Regierungsvorlage für zulässiz erachtet worden ist. In dieser Hinsiht beziehe ih mich lediglich auf Dasjenige, was der Hr. Abg. Hegel gesagt hat; etwas Weiteres glaube ich demselben: nicht hinzu- fügen zu sollen. S möchte aber doch zur Begründung des Wunsches, den ih ausgesprohen habe, auf die Stellung binwei!en, welche die verbündeten Regierungen bei Einbringung der Vorlage eingenommen baben und welche sie demgemäß den Abänderungen gegenüber eins nehmen müssen, welche vcn Jhrer Kommission vorgesŸhlagen worden sind.

Die verbündeten Regierungen sind davon ausgegangen, daß si das Sozialistengeseß vom 21. Oktober 1878 im Großen und Ganzen durchaus bewährt hat. Das Gesey hat keineëwegs vermocht, eine weitere Ausbreitung der Irrlehren der Sozialdemokratie zu hindern, dazu war dasselbe aber wcder bestimmt, noch seiner Natur nach geeignet. Das Gese war gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie gerihtet uad mit Hülfe dieses Gesctzes ist es allerdings auch mögli geworden, die auf Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschafteordnung in friedenstörender Weise sich geltend malhen- den Bestrebungen der Sozialdemokratie in Schranken zu balten; es ist mögli geworden, die Ruhe und Ordnung liebende Bevölkerung vor der Nöthigung zu bewahren, mit welcher fie durch diese mit gescß- widrigen Mitteln zu gesetwidrigen Zwecken arbeitende Agitation bedroht worden ist. Es ift dies namentlich gelungen mit den wirksamsten Mitteln, die das Gesetz bietet, mit den werthvollsten Bestandthbeilen desselben: nämlich mit den Vorschriften wegen des Verbots und der Auflösung von sozialdemokratischen Versammlungen, des Verbots und der S{ließung von sozialdemofratisben Vereinen, des Verbots von Drrckschriften, in welchen sozialdemckratishe Umsturz- bestrebungen in friedenstörender Weise hervortreten. Dazu hat aber aub in den einzelnen Orten, wel@ze tur derartige Befsirebungen der Sozialdemokratie besonders bedroht waren, die Anwendung der- jenigen Vorschriften mitgewirkt, welche in dem §. 28 dicses Gesehes zusammengestellt sind, und welhe man unter der Bezeihnung des kleinen Belagerungszustandes zusammenfaßt. Mit Hülfe der Vor- schriften dieses Geseges ist es gelungen, Ruhe und Ordnung auf- recht zu. erhalten und jedem Versuch der Störung derselben mit Entschiedenheit entgegen zu treten. ;

Aber, meine Herren, dieses Geseh hatte allerdings und hat noch heute einen fehr großen Mangel, und dieser Fehler des Geschzes liegt in seinec Fristbestimmung. Die Fristbestimmung ist dazu geeignet, die Wirksamkeit des Gesetzes abzusch;wächen, die Agitation, welhe es verbindern joll, immer wieder von Neuem hervorzurufen und ihr neue Nahrung zu geben. Die verbündeten Regierungen halten es des- balb für dringend erforderli, daß dem Gesetz dieser Mangel genommen werde und das Gesetz als cin fristloses, auf die Dauer geltendes erlassen werde, und sie glauben, daß alsdann dem Gesetz eine sehr erl:öhte Wirksamkeit beizumessen sein wird. :

Und gerade mit Rüdsit tarauf, daß, wenn das Geieß als ein dauerndes crlassen mird, es auc cine. sebr crhöhte Wirksamkeit äußern wird, haben die verbündeten Regierungen ihrerseits es für zulässig erachtet, eine Reikße von Polizeimaßnahmen und Straf- vorschriften, wehe in dem Geseß enthalten waren, in Wegfall zu bringen, und sie haben es namentlich für zulässig er- abtet, an Stelle der lediglich an die Aufsichtsbehörde zu richtenden Beschwerden cine vollständige Rechtskontrole einzu- führen, und zwar, soweit es si& um die Verbote und Auflösungen von Versammlungen handelt, turch die Zulassung des Verwaltungs8- streitverfahrens, soweit es sich um Verbote von Vereinen und Druck- riften handelt, durd die Einsezung eines mit allea Garantien ricterliher Unabhängigkeit auésgerüsteten, in fontradifiorisdem Ver- fahren verhandelnden Gerichtshofes, welcher an dieser Stelle die zur Zeit noh 1angelnde Institution des Reick&s-Verwaltung®geri(ts zu erseßen geeignet ist. : L

Aber die verbündeten Regierungen glauben mit dieser ihrer Vor- lage auch diejenige Grenze ecreiht zu baben, deren Ueberschreitung

die Gefahr nahe bringt, daß cs niht mehr möglich sein würde, mit den vorbandenen Mitteln der vngescßlichen Agitation der ‘Sozial- demokratie in erfolgreiher Weise stets entgegen zu treten; ße glaubcn, daß eine weitere Abslbwächung die Gefahr mit sih bringt, daß nicht mehr darauf gerehnet werden kann, mit diesen Mitteln die ôffent- liche Ruhe und Ordnung immer und überall aufrecht zu erhalten.

Und die Gefahr, welhe die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sgzialdemokratie, die auf Umsturz der bestehenden Staats- und Gesell- \chaftsordnuyg geriŸteten und in friedenstörender Weise hervor- tretenden Bestrebungen der Sozialdemokratie mit ih führen, ifft wahrlich nit zu untershäßen. Meine Herren, diese Gefahr trifft keincswegs aus\{ließlich oder au nur in erster Linie die Regierungen selest; nein, es ist zwar richtig, daß die Sozialdemokratie einen durchaus antimonarhischen Zug hat, und daß insofern si ihre Be- \strebungen au unmittelbar gegen die Regierungen rihten; aber bei ter Sozialdemokratie liegt der Accent doch weniger auf den vier lezten Silben, als auf den drei ersten. Hauptsächlich sind es die Angriffe gegen das, was dic Sozialdemokratie als fapitalistische

mehr in einen Widerspru mit den Absichten des Reichstages

Prodrkrionêweise bezeicnèet; da, glaube ih, kann man allerdings

sagen: nicht die Regierungen sind es hauptsächlich, die di

laufen, sondern es ift die Gefellsckchaft, welche ‘in diesem befi ved ihre Vertretung findct, es sind wesentlich auch diejenigen Parteien welche eine weitere Abschwächung der Regierungêvorlage oder eine Q vir; falgg e Regierungêvorkage in diesem Haufe beantragen. res agi tue er, glaube ih, bin ih ganz berechtigt zu sagen: „tua

Meine. Herren, in der leßten Nummer des „Sozi s l 14 nes Verbäliniomäßie rubig gesdricbenen Artike euge gesprochen, die Sozialdemokratie sei die „revolutionärste Partei, welche die Geschichte kennz“; an ciner anderen Stelle wird gesagt "daß sie ihre Ziele zu errei@en bestrebt sei und erreihen könne nur dur die fortdauernde Steigerung des Klasscnkampfs zwischen Proletariat und BVourgeoisie. I glaube, diese Angakten sind durchaus zu- treffend. Nun möchte ih sagen: es unterscheidet sh eben - die Sozialdemokratie von jeder anderen politishen Partei dadur, daß sie gegen die Grundlagen und die Existcxzberechtigung des modernen Staats si rihtct, während alle anderen Parteien ihre Bestrebungen auf der Grundloge dieser Rehtordnung verfolgen.

Da kann man doch wohl wirklich zu der Frage kommen: sind die Vors@riften und Bestimmungen, welche diese Gefeßesvorlage enthält, nidt eigentlid) cher zu milde als zu scharf? Die Sozial- demokratie als solche negirt die Eristenzberehtigung und die Grund- lagen des modernen Staats. Nun fönrte man wohl in logiser Konsequenz dahin gelangen, daß man sagte: wenn der Staat auch dem cinzelnen Sozialdemokroten in seiner privatre{tlichen Be- ziehung den SHuß, den die Staatsordnung jedem Staatsbürger ge- währt , zubilligen muß, so ist es doch eigentli eine Art Seïlbst- mord, wenn er auch Denjenigen, welche auf die Vernichtung dieser Staattcrdnung au€gesyrowenermaßen hinausgeher, die auf dieser Staatéordrung beruhenden politishen Rechte zu esteht. Ich glaube, im Licht dieser Erwägungen werden Sie wohl dazu kommen, zu sagen, daß die Vorschläge, welche die verbündeten Regierungen Ihnen machen, ebr milde als drokonish find, und daß kein Grund vorliegt, eine weitere Abschwäcung derselben eintreten zu lassen

Denn ich wiederhole noch einmal: die Sozialdemokratie unter- scheidet si von allen anderen Parteien dadur, daß sie auf die Ver- nitung dieser Staatsordnung ausgesprochenermaßen hinausceht und daß sie die Neigung hat, dicse ihre Theorie auch in die Praxis zu überseßgen. Sie können im Hinklick hierauf sagen, daß unbewußt und latent cigentlich in jeder sozialdemoktratishen Versammlung die Keime des Aufruhrs vorhanden sind. Meine Herren, es ist, wie wir neuerdings ja hier in Berlin wiederholt gesehen, ein sehr großer Zauber, den die Führer dieser Partei dur ihre Person und dur ihre S@lagworte auf bie große Masse ihrec Anhänger ausüben. Aber sie find deswegen keineëwegs große Zauberer; denn sie vermögen wohl die Geier zu rufen, aber niht wieder zu bannen. Und wenn durch einen Redner in solchen Versammlungen ers einmal die Mosscn in Bewegung geseßt worden sind und dann ron ibnen der Versu gematt wird, diese Agitation mit unçesetlichen Mitteln zu ungeseßlichen Zwecken au praktisch ins Werk zu feßen, dann ist jeder Versuch des Zurückhaltens vergebens , kann wird der Führer elbst mitgerissen, dann kann man von ibm sagen: Du glaubst zu schieben, und Du wirst ges@oben. Und wenn die Sache erst cinmal so weit ist, sind alle Versuche, die Massen wieder innerbaib der Schranken der gefeßlid)en Ordnung zu halter, vergebens; dann be- finden si die Führer in der Lage des armen Zauberlehrlings:

Die ic rief, die Geister, Werd! ih nun nicht los.

_— Dem Herrenhause ist die Denkschrift des Ministers der öffentlihen Arbeiten, betreffend die in der ge vom 1. April 1888 bis 31. März 1889 erfolgten Bauausführungen an Wasserstraßen, ferner der Bericht über die Bauausführungen und Be- shaffungen der Eisenbahnverwaltung im Etats- jahr 1888/89 zugegangen.

1 «Dem Hause der Abgeordneten ist der Na ch- weis über die im Verwaltungsjahre 1888/89 statt- gehabte Aus- und Einrangirung in den Land- gestüten des Staates, sowie eine Denkschrift des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten, be- treffend die praktishe Ausbildung der Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen, nebst der dazu ge- hörigen Anlage, betreffend die Grundzüge der praftti- schen Ausbildung der Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen zugegangen. Dieser Denkschrift, bezw. der Anlage entnehmen wir folgendes:

_Unter ten in neuerer Zeit so lebhaft erörterten Fragen der Reform unsercs höberen ScHulwesens nimmt die der praktishen Aus- bildung der Kanditaten für das böbere Lehramt eine hervorragende Stelle ein.

Wie ver’hieden man auch in den Kreisen dec Falmänner und des Publikums über die zukünftige Organifation unserer böberen Lehranstalten, über die Lhraufgaben und Lehrziele derselben, über die - metbodishe Behandlung der einzelnen Lehrfächer u. f. w. denken möge: in dem Einen stimmen jo ziemlih alle Betheiligten überc:ia, daß eine zweckmäßigere prafktis@e Vorbereitung der angehenden Lehrer auf ihren fünftigen Beruf ein drin- gendes Bedürfniß fei. Die früber vielfach verbreitete Meinung, daß für den Kandidaten des höheren Sculamts die wissenschaftliche Kenntniß seiner Lehrfächer genüge und daß derselbe, auf diese gestüßt, am besten durch eigene unterric)tlide Versuche zu cinem brauchbaren Lehrer si selbsi beranbilde, wird heute in den Kreisen der Sachver- ständigen faum mehr getheilt, vielmehr geht die allgemeine Uebec- ¿eugung dabin, daß sol ein tastendes Bersuchen auf Kosten der Schüler fowobl wie ter jungen Lehrer stattfinde uad daß die Pädagogik nit bloß eine Wissenschaft, fondern auch eine Kunst sei, welche wie jedg ondere Kunst dur Lehre und Beispiel cinerscits, dur Studium und Uebung anderseits gelernt werden müsse.

Freilich werde man von ciner soicen vraktishen Anleitung nit zu viel erwarten dürfen; au auf dem (Febiete der Pädagogik sei der Erfolg bedingt dur den Grad natürliher Begabung und ernster Arbeit, sodaß das Maß tes wirklichen Könnens imnier verschieden bleiben werde. Noch weniger könne es sich darum handein, die Ent- faltung der Lcbrerindividualität zu kemmen, vielmehr werde es Auf- gabe einer verständigen praktischen Anleitung sein müssen, ten Kan- didaten in geordreter Weise anzuleiten, daß er die allgemein gültigen Grund\äße der Erziebungs- und Unterrichtslehre auf die ihm in der Schule gestel.ten Aufgaben in denkender Weije planmäßig anwenden lernt und dadur vor dem rohen Empirismus bewahrt bleibt, dem jedes von Grundsätzen lo8gelôste Thun verfällt.

Di Unterrichtéverwaltuzg, welcher, wie ein Blick auf die ge- \{ichtlihe Entwickelung die;er Frage zeigt, die Mängel der fcitherigen praftishen Vorbereitung der Kandidaten für das höbere Lehramt nicht entgangen sind, eracch?et auch ihrerseits jeßt den Zeitpunkt für ge- kommen. um in der Sate Stellung zu nehmen und einen entschei- denden S(ritt vorwärts zu dem erstrebten Ziele hin zu thun. Aber, getrcu den Veberlieferungen der preußischen Schule, bat se auch hier jedes \prungweise Vorgehen vermieden, vielmebr, anknüpfend an das Bestehende, nah Maßgabe der biéherigen Erfahrungen, ibre Vor- \chläge für eine Aenderung der jeyigen Einrichtungen praktis zu gestalten gesucht.

__ Nath der in Aussicht genommenen Ordnung der praktischen Aus- bildung der Kandidaten für das Lebramt an höheren Schulen sind dieselben ohne Ausnahme in Zukunft verpflichtet, behufs Er-

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werbung der Anstellungbfähigkeit na bedingungsloë beftandener wissen- \Haftlicer Prüfung einer zweijährigen prafktishen Vor- bereitung si zu unterziehen. Dieselbe vollzicht sh in einem Seminarjahr und in einem Probejahr. /

Dos Seminarjahr wird zurückgelegt entweder an einem der besichenden pädagogischen Seminare, oder an einer der den Zwecken

der praktiscken Auébildung entspre(end eingerihteten höheren Lehr- anfialten. Die Eimichtung der erfleren unterliegt vorläufig keiner Aenderung, die leßteren werden ron dem Unterrihts-Minister bestimmt ; für die Auewahl dieser ift hauptsählih das Vortandensein der ge- eigneten Lehrkräfte, unter denen der Direktor si befinden muß, entscheidend.

Alle Kandidaten, welche vier Wechen vor Ostern oder Michaelis zur Ableistung des Seminarjahres bei dem Provinzial-Schuikollegium si gemeldet baben und nit in eines der bestehenden pädagogischen Seminate aufgenommen sind, werden in Gruppen von in der Regel sechs Theilnehmern einer Seminararstalt von neunjähriger Lehrdauer zur Ausbildung überwiesen,

Um den Zweck des Seminarjahres dur geordnete theoretische Unterweisung in der Unterrichts- und Erziehungélehre, insbesondere in der Methode der einzelnen Lehrgegenstände, sowie durch Dar- bietung vorbildlihen Unterrichts und Anleitung der Kandidaten zu cigenen Unterrihtêversuhen zu crreihen, werden folgende Mittel vorgesehen : wöchentliche pâdagogishe Besprehungen des Direktors oder cines der beauftragten Lebrer mit den Kandidaten, Besu der Unterrichtsstunden des Direktors oder anderer Lehrer, eveutucll auch in Volkëschulen oder Lebrerseminaren, Unterrichtêversue der Kandidaten unter Leitvng des Direktors oder eines der Lehrer, Anleitung zum Gebrau besonderer Unterrihts- mittel, Theilnahme der Kandidaten an den Lehrerkonferenzen und den Klassenprüfungen nach Anweisung des Direktors, Betheiligung der Kandidaten an der Aufsicht über Arbeits-, Spielstunden 2c., kürzere schriftliche Referate pädagogischen Inhalts und eine vor Abschluß des Seminarjahres von jedem Kandidaten zu liefernde Arbeit größeren Umfanges über eine konkrete didaktishe oder pädagogishe Aufgabe.

Am Schluß des Seminarjahres melden sich die Kandidaten zum Probejahr, wobei sie besondere Wünsche bezüglich des Ortes geltend maten können. Auf Grund der Meldung werden die Kandidaten in der Zahl von zwei bis drei zur Fortsezung ihrer praktischen Vor- bereitung höheren Lehranstalten ohne Unterschied der Lehrdauer von dem Provinzial-Schulkollegium überwiesen.

Nacbdem Seitens des Direktors den betreffenden höheren Lhranstalten über das Probejahr berihtet is, wird die Frage der Zu- oder Aberkennung der Anstellungsfähigkeit der Kan- didaten auf Grund der Berichte der Dirigenten über Seminar- und Probejahc und der Beobachtungen der Provinzial-Schulräthe von den Provinzial-Schulkollegien entschieden. Die Versagung der Anstellungsfäkigkeit ist auszusprehen, wenn der Kandidat nach seiner bisherigen Thätigkeit wegen großen vâdagogischen Ungeschicks oder fortgesegten Unfleißes unter Nichtbeachtung erfolgter Warnungen oder wegen erbeblicher ittlicher Mängel oder wegen körperlider Gebrechen zur Bekleidung des Amts eines Jugendlehrers unbrauchbar erscheint. De As ist dem Kandidaten nebst den Entscheidungsgründen

it;utheilen.

Der Etat des Kriegs-Ministeriums segt als Ein- nahme (Entschädigung für Feuerungsmaterial, Wasserversorgung von Dienstwohnungsinhabern und sonstige Einnahmen) 700 an (130 46 weniger als im vorigen Etat). Als dauernde Ausgaben führt der Etat nastehende Positionen anf: für die Verwaltung des Zeug- hauses in Berlin: Befoldungen 55 650 4 (+ 1350 4), zu Wobh- nungsgeldzushüssen 8800 4 (+ 240 ), andere persönlihe Ausgaben 3622 A (+ 30 M), fählihe Au8gaben 53 600 M (+ 670 A). Davon sind zur Unterbaltung, Vermehrung und Aufstellung der Waffen- 2c. Sammlungen 16000 Æ#, zu Diäten und Reisekosten 1000 Æ, zur Unterhaltung der Gebäude 10000 #4, zu sonstigen \ächliden Ausgaben 26 600 G bestimmt. Summa der dauernden Ausgaben 121752 (2230 # mehr als pro 1889/99). An einmaligen und außerordentlichen Ausgaben werden 20 000 M (gegen 80 000 M im Gtat für 1889/90) zur anderweiten Einrichtung des Berliner Zeughauses gefordert und zwar als weiterer Mehrbedarf zu den durch Geseg vom 17: März 1877 bewilligten Mitteln. Diz in Ansay gebrachte Summe is} zur Vollendung der fünftlerishen Ausshmüdcung des Zeughauses in Folge sparsamer Be- messung der früher bewilligten Anshlagéfummen erforderlich, welche nit überall ausaereiht haben. Der Mehrbedarf über die Anschlags- summe ift hauptsächlich dadur herbeigeführt, daß die in Marmor- mörtel berzustellenden Pulflähen für die Wandgemälde verschiedener Umänderungen bedurft haben, daß die Materialienpreise für den Bronzeguß gestiegen sind, daß die Rüstungen für die Gemälde, ins- besondere diejenigen im Kuppelraum, wiederholt wegen außerordent- e U R A R wieder aufgeführt werden müssen, und daß endli ebenkosten entstarden find, auf welche vor nit kat Rücksicht genommen werden können. l E

Der Etat des Ministeriums für Handel und Ge- werbe segt die Einnahmen aus Miethen und Pächhten von fisfalisen Grundftücken auf 14207 4 (+ 179 #), von den Navi- gationss{ulen und den besonderen Vorschulen auf 28 084 (— 3389 46), von der Baugewerkschule zu Nienturg auf 14 995 (+ 825 é), von der Werkmeistershule für Maschinenbauer u st, w. in Dortmund auf 12 400 „s (+4 12400 J) an, ferner die Einnabmen der Aichungs- ämter auf 142 934 M (+ 1126 A), der Musterungsbehörden auf 35 929 M G 1366 Æ), die Beiträge zur Tilgung der für aufgehobene gewerbliche Berehtigungen vorschußweise gewährten Entschädigungs- kapitalien auf 35 184 M (+ 680 4), die Einnabmen der Königlichen Porzellan-Manufaktur auf 662 920 M (+ 31 000 M4), die des König- lihen Instituts für @laëmalerei auf 56200 4 (+ 2000 M6), die der Musterbieiche in Solingen auf 38 200 4 (+ 0), die sonstigen Einnahmen auf 21358 H (— 2185 4) und den 4, Beitrag der Ge- meinde Westerhauderfehn zu den Baukosten des dortigen Navigations- Vorshul-Gebäudes auf 1000 4 Die gesammten Einnahmen sind \o- mit auf 1067408 Æ (+ 42270 M veranschlagt. Den Mehr- einnahmen bei der Königlichen Bote an-Manufaktur liegt die Zu- nahme des Absatzes der Erzeugnisse, ebenso wie dies bei dem König- He Ast für latmaleret e Bat U zu Grunde.

ie dauernden Ausgaben belaufen sich insgesammt au

4 362 543 #, 346 318 4 höher als im Vorjahre. Auf das Ministerinm fommen 310 865 M (+ 3330 M) nâmlih: an Besoldungen 194 550 #6 (4+ 2550 ). Entsprehend dem Geschäftszuwacse haben sid au die Kanzleiarbeiten so vermehrt, daß zu deren Besorgung die Zahl der Beamten um vier hat vermehrt werden müssen, und ist der Norm, daß rur } der Kanzleibeamten fest angestellt sein dürfen, entsprechend eine neue Kanzlei|ekretärstelle eingestellt worden. Die Höhe der Wohnungsgeldzuschüsse beträgt 30 840 4 (+ 780 46), Die anderen persönlichen Ausgaben belaufen sich, wie im Vorjahre, auf 34 075 4, ebenso die sâhlihen Ausgaben auf 51400 A Bei der Handels- und Gewerbeverwaltung sind die Besoldungen auf 482 805 é (— 350 09 die Wohnungsgeldzuschüsse auf 58 320 (+ 252 #4), die anderen persönlihen Ausgaben auf 209 396 #4 (+ 4692 4) veranshlagt worden. Die Erhöhung ist dadur tors daß in Folge der Zunahme der Geschäfte des Ge- pa eraths in den rovinzen Hannover und essen-Nafsau je ein Zeamter nit mehr ausreihte und deshalb in beiden Provinzen dem Gewerberathe ein Assistent gegeben werden soll. Die sächlichen Aus- gaben belaufen sich auf 367 185 4 (+ 15 424 4). Von den Mehr- ausgaben kommen 4800 M auf die Verstärkung der zu Reisekosten und Tagegeldern für die Fabrikaufsichtsbeamten bestimmten Mittel na Folge der Vermehrung der Gewerberaths - Assistentenstellen, A 46 dienen e Verstärkung des Zuschusses für das Ems- Se Bebufs Mescttigung des Zwangslootsengeldes und L L F auf den Mehrbedarf der Aihungsämter. Für das gewerb- E nterrihtswesen, für wissenshaftiihe und gemeinnützige Zwecke sind Ausgaben im Betrage von 2116552 4 (+ 290 000 4) ein- geftellt, nämli an Besoldungen 222 520 4 (+4 28 825 #0), an Ñ ohnungsgeldzushüssen 22 672 4 (+ 8220 #4), an anderen persôn- ihen Ausgaben 25812 M (+ 3830 4), an sählichen und ver- As Ausgaben 65 759 6 (+ 4905 4) und an sonstigen Aus- gaben 1-779 789 A (+ 244 270 4). Was den bei diesem Kapitel

eingestelten Mehrketrag anbetrifft, so finden sich darunter 3150

für eine in Folge der Zunahme des Besu#s der Baugewerks{ule in Des nöthig gewordene dreizehnte Lehrerstelle und 25 800 4 für die Ss einer Werkmeistersule für Maschinenbauer, Schlosser Aue E ERede in Dortmund. Es hat sich {on lange als ein A (l erwiesen, daß es an einer derartigen gut eingerichteten Inha fehlt, und da die Stadt Dortmund sch erboten, jnac v: Sdulgebäude berzustellea und ¿zu unterhalten, au Gn festen Zushuß von 6000 4 jährli zu den Unterbaltungs- osten zu leisten, so ist Seitens der Regierung der Entschluß gefaßt worden, die obige, den jährliben übrigen Koften entsprehende Summe in den Etat einzustellen. Bei den Wohnungsgeldzuschüssen ist die Erhöhung namentli dadur herbeigcführt worden, daß den Lehrern an den Navigations-Hauptschulen der Rang der Lehrer an Gymnasien und höheren Unterrichts\chulen zugedacht is. Ferner ift durch die Zunahme der Scülerzahl an der Zeichenshule zu Hanau die Errichtung einer neuen Lehrerstelle daselbst nöthig geworden, und hierdurch, fowie dur die den akademisch gebildeten Lehrern zugedachte böbere Rangstellung eine Mehbrausgabe von 4189 #4 veranlaßt

\chulen in Königsberg und Danzig snd auf G Neuanstellung eines Lehrers und zur Deckung | iner O E x

shule in Breslau aus ähnlihen Gründen um 5120 Z worden. Au bei den Baugewerks{ulen in Eernförde “E Krone, Höxter und Idstein, deren Befu in den lekzten Jahren erbeblich gewachsen ist, hat si eine anderweitige Regelung der Lehr- kräfte als nöthig herausgestellt und betragen die hierfür erforderlichen Mehrbeträge 54509 4 Die Umwandlung des Te6nikums in Buxte- hude, welche si, soll die Anftalt überhaupt besteben bleiben, als un- vermeidlih erwiesen hat, erfordert eine Summe von 36000 Zuschüssen an eine in Magdeburg neu zu erribtende Baugewerk- \hule, an die Kunstgewerbe- und Handwerkershule in Magdeburg, an eine neu zu errihtende gewerbliche Unterritsanstalt in Han- nover, an die Fachshule für die Bergis®e Kleineisen- und Stahl-Industrie, an die Fahshule für Secdampfshiffwesen in Flensburg, an die Webesulen in Berlin, in Spremberg, Nowawes an die Werkmeistershulen für Tuch- und Budckskinweber in Forft, Sommerfeld und Finsterwalde, an die Webeschule für die Wollen- industrie in Aachen sind Mehr- bezw. Neubeträge in Höhe von 148250 A6 angesezt worden. Bei der Königlihen Porzellan- manufaktur sind an Wohnungsgeldzusüssen 71 630 4 (+ 1890 M4), an anderen persönlichen Ausgaben 22 430 Æ (+ 240 M) und an sählichen Ausgaben, bei denen in Folge der durh die wachsende Thätigkeit gesteigerten Arbeitslöhnen Behufs Verstärkung der Fonds zu den Betriebskosten 20540 4 mehr erforderli sind, 639 880 (+ 28 380 4) angeseßt worden. Das Königlie Institut für Glas- malerei erfordert an persönlichen Ausgaben 31700 Æ (+ 2000 f) an sächlihen Ausgaben 27 000 # (+ 0). Die Mehrausgabe von 2000 M entspriht der in Folge der Zunahme der Beschäftigung E R Dr A E etatsmäßigen Bedarfs zur Honorirung er aler un eichner. ie vermishten Aus 24 800 d (4+ 500). sten Ausgaben betragen An einmaligen und außerordentlißen Ausgaben werden erfordert: die zweite und leßte Rate zur Errichtung eines Dienstgebäudes in Königsberg in vöbe von 23600 #4, desgl. in Danzig in Höhe von 20 449 4, zur Ausstattung der Navigations- \chulen mit Lehrmitteln 10 000 4, zur ersten Ausrüstung von ewerb- lihen Fach- und Baugewerkschulen 224 600 A und zur Erweiterung des Drehereigebäudes der Königlichen Porzellanmanufaktur 76 300 M T bagen 354 940 M, mithin 64 630 weniger als im Etatsjahr,

_—- Der Etat der Bauverwaltung einshließlich dee Ministeriums der öffentlichen Arbeiten rien Ey die Einnahmen aus Mietben und Pädten von fiskalishen Grund- stücken u. #. w. auf 320 000 4 (+ 10000 4), aus Gebühren für die Staatsprüfungen im Baufach auf 20000 4 (+ 5000 4), aus den Nebenbeschäftigungen der Bauinspektoren auf 500 000 H (+ 50 000 A), aus der Ruhrschiffahrts- und Ruhrhafenverwaltung auf 593 000 A (+ 0), aus den Beiträgen zur Unterhaltung der Land- und Wasserstraßen u. #. w. auf 257 000 4 (— 7500 #6) und aus den Berge- und Hülfslöhnen der Negierungsschiffe für Beistand in Seenoth auf 6000 (+ 0), im Ganzen auf 1696 500 M (+ 72 500 Æ). : Die Summe der dauernden Ausgaben beläuft sich auf 20 954 381 M (+340 155 6). Von dieser Summe entfallen auf das Ministerium insgesammt 799440 #, 5900 A mehr als im Vorjahre, davon auf Besoldungen 450600 A (+ 0), auf Wohnungs- geldzushüsse 70440 6 (+ 0), auf andere persönlihe Ausgaben 200 650 S (+ 5000 6). Diese Mehrausgabe ist bei dem Fonds zur Remunerirung der Mitglieder und Beamten des tehnischen Vber- Prüfungspersonals und der technischen Prüfungsämter eingestellt und entspricht der höheren Einnahme an Prüfungsgebühren, sie erhöht oder vermindert sich um den Betrag, um welhen die Isteinnahme binter der Solleinnahme zurückbleibt oder dieselbe übersteigt. Auf sählihe Ausgaben kommen 20 000 (+ 0).

Die Ausgaben für die Bauverwaltung sind zusammen auf 19 940 421 M (+ 321 055 Æ) angeseßt. Auf Besoldungen kommen davon 3153 564 4 (+ 50 568 4). Die Erhöhung i dadur motivirt, daß in Bo! e der mit Beginn des neuen Etatsjahres ftatt- findenden Inbetrie dbigé des Oder-Spree-Kanals eine große Vermeh- rung der Geschäfte zu erwarten ist und deshalb, da die Wahrnehmung derselben dur eine der bestehenden Wasserbau-Inspektionen niht in Frage kommen konnte, die Errichtung einer neuen Wasserbau-Inspektorstelle in Aussicht genommen werden mußte, Ebenso erfordern die in neuerer Zeit in Angriff genommenen großen Kanal- und Wasserbauten, sowie die Unter- suhungen über die Hochwasserverbältnisse der _Strôme eine Ver- mehrung des Beamtenpersonals. Ferner war bei zahlreihen WÆucht- feuern ein besser qualifizirtes Beamtenpersonal zu beschaffen, was nur gegen eine entsprehende Erböhung der Gehälter möglich ist, und \chlicßlih stellte es si als nothwendig heraus, die Stellen der zu Hafenbauten, Baggerungen u. #. w. benußten Dampfer vollständiger zu beseßen, als dies bisher geschehen war. Die Wohnungen ana e im Betrage ron 359 076 H haben sih entsprehend der Vermehrung der Beamten um 2468 4 erhöht. Die anderen persönlichen Ausgaben von 612980 M baben si nur um 500004 an Vergütungen für die Nebenbeschäftigungen der Bauinspektoren entsprehend der ange- seßten Mehreinnahme erhöht. Die \ächlihen Ausgaben betragen 19 940421 M (+4 8321055 #). Von der Mehrausgabe ent- fallen auf die Dienstaufwands-Entshädigung u. st. w. der neu errichteten Wasserbau - Inspektorstele und zu Pauschalvergütungen an die Wasserbau-Inspektoren überhaupt für Porto und dergl., sowie an Pferdegeldern von 4 Dünenwärtern 45550. #4, auf fowie ‘an Pferdegeldeen. von 4 Dünenmärtern 45660 ch6, auf Fonds zur Unterhaltung der Dünenwerke auf den ostfriesischen Inseln und die Unterhaltung der Hafenanlagen L der Greifswalder Oie 77 244 4, auf die balbe Jahrcsrate der Unterhaltungskoften des Oder-Spree-Kanals 49 000 #& und zur Verstärkung des Disposition- fonds zu literarishen und wissenshaftlihen Zweken 2800 & Die vermischten Ausgaben belaufen sid auf 214 520 (+ 14 100 w.

ie einmaligen und außerordentlichen Ausgaben

erfordern im Ganzen 9 862000 #, wovon auf die Regulirung der Wasserstraßen und die Förderung der Binnen- \chiffahrt 4590500 4 entfallen, darunter u. A. auf die Regú- lirung der Weichsel im Bereih der Weicselstrombauverwaltung und des Rheins von Bingen abwärts 1000 000 „46, die Regulirung der Memel, Warthe, Saale, Unstrut und Ems 560000 4, die Regulirung des Rheins von Mainz bis Bingen ein Restbetrag von 148 000 4, die Regulirung der Oder unterhalb Küstrins bis i eine vierte Rate von 100 000 4, auf die Anlage eines Sicherp hafens bei Mülheim a. Rb, eine erste Rate von 350 000 #6, den Neubau der Rohrbecker Schleuse eine erste Rate 140 000 4, auf die Erweiterung des \{hmalen Grabens den Neubau der Pareyer

worden. Die Zuschüsse für die Provinzial-Kunst- und Handwerks-- fi

einnahme im SÔulgelde auf 4188 , die für die Baugewerks- LET

Schleuse eine Rat O E a 5j auf die Beschaffung eines SÉlPURfers Ua Lt Astcuee BaggerM chIR