1890 / 36 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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würde heute etwa 50 000 000 # betragen. Nur weil eine Ver- \chiebung des Verkehrs von den niedrigeren zu den höheren Klassen gerechnet wurde, ergab si ein Ausfall von 20000 000 #; aber das ist nur eine Wahrscheinlichkeitsrehnung. Unser jeßiges Gütertarifsystem beruht bekanntlih auf einer Vercin- barung aller deutschen Eisenbahnverwaltungen, welhe 1876 die Sanktion des Bundesraths erhalten hat. Zur regelmäßigen Fortbildung dieses Tarissystems besteht eine Tariskommission der deutschen Eisenbahnverwaltungen, welcher ein Verkehrs- aus\schuß beigegeben ist. An diese Tarifkommission gehen alle Anträge aus der Verkehrswelt auf Aenderungen des Systems, der Klassifikation oder auf sonstige Aenderungen der Tarif- vorjchriften. Alle diese Anträge werden eingehend geprüft. Die omon ist eine ständige, und alljährlih findet eine Revision des Tarif)ystems statt, wie erst im Dezember vorigen Jahres. Das Votum der preußischen Staatsbahnen wird in diesem Kollegium der deutshen Bahnen nach Anhörung des Landes-Eisenbahnraths abgegeben; in diesem werden gleih- falls alle Anträge der Verkehrèwelt in sacverständiger Weise geprüft. Es ist also der Verkehrswelt unbenommen, nach den jeweiligen wechselnden Bedürfnissen Vorschläge und Anträge u machen. Dieselben werden benugtt bei der Erwägung der

eformen und werden, wenn sie nah sachverständiger Er- wägung für recht und nüßlih erachtet werden, auch bewilligt. Es ist ja das ganze Streben der Staatsbahnverwaltung darauf gerichtet, dem wircthshaftlihen Wohle zu dienen und dasselbe zu fördern, freilih ohne dabei die finanziellen Grundlagen der Staatéëverwaltung und damit die festen Stüßen des Staats zu erschüttern. L

Abg. Seer bält gerade im Junteresse des Ostens eine sehr erhebliche Tarifermäßigung für nothwendig. Der Osten produzire viel theurer als der Westen, weil er viele Bedürfnisse von fern her beziehen müsse. Die Landwirthschaft des Ostens befinde sich in einer Nothlage und es müsse ihr durch Tarif- erleihterungen geholfen werden.

Avg. Pleß: Die Vorschläge, welche gemaht werden, beruhen in Bezug auf die Berehnung des Ausfalls und der Verkehrssteigerung immer nur auf Wahrscheinlichkeits- rechnungen. Wir können aber die Vorgänge in anderen Staaten uns als Beispiel dienen lassen. Der Zonentarif ist in Ungarn eingeführt und wenn er auch niht übermäßig Gutes gewirkt hat, so hat er doch auch nihts Schlcchtes zu Wege gebracht und das ist {hon vollständig genügend. Die Hessishe Ludwigebahn hat ebenfals einen Zonentarif ein- geführt und soll damit die besten Erfolge erzielt haben. Jn Hamburg-Altona bestand neben einer Pferdebahn die Eisen- bahn; die Lettere hatte schr hohe Tarife und konnte mit der Pferdevahn nicht konkurriren. Als die Tarife herabgesezt

wurden, stieg der Verkehr auf das Fünffahe und die Ein-

nabmen auf mehr als das Doppelte. Aehnlich darf auf cine Verkehrssteigerung bei den Eisenbahnen gerechnet werden, wenn eine Tarifermäßigung eintritt.

Abg. von Wedell-Malchow: Zur Berathung des Antrages wünschen wir eine Kommission von möglihit vielen Mitgliedern, damit alle Jnteressen der verschiedenen Länder- theile E werden, und beantragen daher eine Kom- mission von 28 Mitgliedern. Sollte der Abg. Broemel eine fundamentale Reform im deutshen Eisenbahnwesen zu Stande bringen und sih das Verdienst dafür zuschreiben, so würde er sich mit fremden Federn {müdcken. Die Möglichkeit, mit Ausficht auf Erfolg hierin vorzugehen, haben die Parteien gegeben, welche vor 11 Jahren die Verstaa1lihung der Eisen- bahnen angenommen haben. Die damaligen Parteisreunde des Abg. Broemel haben wie die Löwen dagegen gekämpft. Was hätten wir jeßt für Tarife, wenn die alte Mijère geblieben wäre. Die Partei des Abg. Broemel will dem Volke alles Mögliche zuwenden, ohne daß der Staat die Mittel dazu hat. Wir erhöhen jeßt die Beamtengehälter, en die Schullasten er- leihtert, im Reiche stehen noch große Ausgaben bevor, nament- lih für die Jnvaliditäts- und Altersversiherung, Marine, Militär, Kolonialpolitik erfordern große Mittel, aber die Frei- sinnigen sträuben \ih, neue Steuerquellen zu eröffnen. Sie sollten sih also hüten, neue Auëgaben ohne genügende Deckung zu machen. Wir müssen auf das Vorsichtigste vorgehen, denn wer bürgt dafür, daß die Staatëeinnahmen fo fortgehen wie bisher? Jn Folge der steigenden Arbeitslöhne werden sih auch die Preise des Eisenbahnmaterials steigern. Die Tarife können zwar langsam und vorsihhtig reformirt werden, aber eine Ermäßigung der Eisenbahntarife können Sie cigent- lih nie wieder aufheben. Um viele Millionen sind die Eisen- bahntarife schon ermäßigt worden. Wir wollen nichts über- stürzen, werden uns aber praktishen Vorschlägen nicht ver- schließen. Wie kann der Abg. Broemel dea Personentarif herabsezgen wollen, wenn der Personenverkehr nur 11 Millionen einbringt? Er will dafür die Wagen besser ausnugen, aber er kann sie doch nicht gleich auf der Anfangéstation vollpack:n, ohne Reservepläße für die folgenden Stationen zu haben. Todt erkennt selbst an, daß dur Einführung eines Zonentarifs 12—13 Millionen aus- fallen würden. Das is keine rihtige Finanzpolitik. Die vierte Klasse kann doch kaum niedriger tarifirt werden. Dem Arbeiterverkehr ist doch dur die vierte Kiase bereits genügend Rechnung getragen. Dur eine Herabseßung der Tarife bis zur äußersten Grenze würde die Scßhasftigkeit des Volks, welche für das ganze Leben desselben von hobem Werth ist, nur noch mebr geshäoigt werden. Mit den Unterlagen, die der Abg. Broemel für seinen Antrag gegeben hat, jehe ih eine besonders fruhtbringende Kommisjionsberathung nit voraus.

_ Abo. Sqhoeller: Die Jnteressen" des Verkehrs und der Eisenbahnverwaltung müssen möglichst Hand in Hand gehen. glaube nun, daß der Osten der Monarchie vermöge feiner geographischen Lage in Brzug auf das Eisenbahn- und Tarif- wesen vor dem Westen im Nachtheil ist. Abgesehen von der Mark gehen tie meisten Wasserstraßen von dem Süden nah

i aen: Norden, sie dienen dem Verkehr von und na der See.

êr Osten kommt dabei zu kurz, und verdiente wohl eine üdsihtigung durch Ermäßigung der Tarife, die ihm un- chadet der finanziellen Erträge gewährt werden könnte. Abg. Schroeder ist im Prinzip für den Antrag, giebt Ver zu bedenken, daß dur einen billigeren Personentarif die ázpelier im Osten noch mehr als früher veranlaßt werden ten, nah der Provinz Sachsen 2c. auszuwandern, während V Veimathsprovinz s{ließlich die Sorge für deren Frauen und Ar Grie «Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Die Thatsachen, welche der Abg. Broemel angetühnt hat, sind richtig, aber die Slüsse, welche er und Geh. Rath Todt gezogen, sind falsch. Gewiß wird die 1. Wagenklasse sehr wenig, die 2. etwas mehr und die 4. am meisten benußt, aber nicht vollständig. Man ver-

gißt dabei nur den Unterschied der großen t- und der Neben- linien, der Zeiten großen und geringen ehrs. Auf den t- linien undzur Zeit des großen Verkehrs sind die Pläße sehr seßt, auf den Nebenlinien nie. Könnte der Abg. Broemel das Pu- blikum zwingen, sih über die ganze Monarchie zu vertheilen und diejenigen Reisenden, die nah der weiz reisen wollen, veranlassen, es einmal mit der Tuchelschen Haide zu ver- suhen, dann wären seine Deduktionen richtig. Da sih aber der Hauptverkehr, namentli zur Reisezeit, auf wenige Haupt- linien konzentrirt, fo ist zu befürchten, daß durch die weitere Steigeruna des Verkehrs eine Verminderung der Einnahmen eintritt. Der Gütertarif hat sich bisher den Bedürfnissen des Verkehrs angeschlossen, und das ist das Beste. Man kann nur verlangen, daß man in der bisherigen vorsihtigen Weise fortfährt. Die Tarifermäßigung hat auch ihre bestimmt ezogenen Grenzen. Daß die jeßigen Tarife getragen werden önnen, beweist die Zunahme des Verkehrs. Die jeßigen Ueberschüsse können wir nicht gut entbehren. 7 pCr. sind au für ein indusirielles Unternehmen nicht enorm hoch. Jn Zeiten des Niedergangs können sih die Uebershüsse erheblih vermindern, so daß wir nur auf einen Dur{hschnitt von 5 pCt. renen können, und darauf können wir nicht verzihten. Mag man in der Kommission nah Herzenslust über die Sache reden, man wird sich überzeugen, daß die Sache viel besser nicht ge- macht werden kann.

Jm S@hlußwort bemerkt der Abg. Broemel: Es muß auffallen, daß die Konservativen, die sonst als Gegner des laissez aller erscheinen, hier diesen Grundsay proklamiren. Nicht bloß Jnteressenten haben fich für eine Tarifreform aus- gesprochen; auch in dem Landes-Eisenbahnrath sind wiederholt die energishsten Bestrebungen zu einer VereinfahWung und entschiedenen Herabseßung der Gütertarife hervorgetreten. Der Abg. Graf Limburg-Stirum will Hrn. Todt nur als Techniker gelten lassen; Hr. Todt ist nun niht der Meinung, daß bei Vermehrung des Verkehrs sofort Neuanlagen nöthig sein würden. Die allgemeinen Einwendungen der Abgg. von Wedell und Graf Limburg-Stirum widersprechen allen praktischen Er- fahrungen. Uebex die Gage der Wichtigteit der Tarifermäßi- gung für die arbeitenden Klassen habe ih deshalb nicht ge- iprochen, weil ih selbst überhaupt keine Vorschläge machen wollte, ih habe nur Anderer Vorschläge vorgetragen.

Der Antrag wird einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen. j :

Der Nachweis über die Verwendung des Dis- positionsfonds der Eisenbahnverwaltung für un- vorhergesehene Ausgaben im Jahre 1888/89 wird durch Kenntnißnahme erledigt.

Schluß 33/4 Uhr.

Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffeud die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnneßes, zu: gegangen.

Der Entwurf lautet :

Die Staatsregierung wird ermächtigt:

I. pur Herstellung von Eisenbahnen und der dur die- selbe bedingten Vermehrung des Fuhrparks der Staat®- bahnen, und zwar:

a. zum Bau einer Eisenbahn: .

1) ron Mohrungen nah Wormditt die Summe von 3 070 000 , 2) von Lubliniß nach Vossowska die Summe von 1 420000 H, 3) von Ko'el (Stadt) nah Polrisch - Neukirch die Summe von 1500 000 «A, 4) von Striegau nach Maltsh die Summe von 3 045 C00 Æ, ò) von Mogascn na Draßzig (Kreuz) die Summe von 6 960 000 Æ, 6) von Goldberg nach Löwenberg die Summe von 2 840 000 4, 7) von Goldberg nah Merzdorf die Summe von 3 700 000 A, 8) von Kallies, einerseits nah Wulkow, andererseits nav Arn: walde, die Summe von 8 1500090 4, 9) von Swinemünd-z nah Heringédorf die Summe von 600006 Æ, 10) von Preßysch nah Eilerburz die Summe von 3270000 #, 11) von Zeiß nah Camburg die Summe von 3 340 000 4, 12) von Deuben rad Korbetha die Summe von 3 000 000 #, 13) von Schlettau nah Schafstädt mit Abzweigun,, von Lauchstädt nah Mer}eburg die Summe von 2 170000 Æ, 14) von Herbslecen na) Tennstädt die Summe von 595 000 Æ, 15) von Langenfalza nah Gräfentonna und von Döllstädt nah Walschleben oder einem in der Nähe belegenen Punkte der Linie Nordhausen— Erfurt die Summe von 1 640 000 4, 16s) von Georgentkal ra Friedrihroda an Stelie der im Artik:1 1 B des zwish2zn Preußen und Sachsen-Coburg-Gotha unter dem 26. November 1887 abgeshlefsenen uud dur Gescß vom 11. Mai 1888 (Gesetz- Samml. S. 89) genehmigten Staatsvertrages, b:treffend Uebernahme des Baucs und Betri-bes mehrerer Eisentahnen u. \. w. (Gesetz- Samml. 1888 S. 88), vorgesehenen Eisenbahn von Georger- thal nah Scbrepfenthal die Summe von 1734000 , 17) von Ilsenburg nzch Harzburg die Summe von 2150000 #, 18) a. von Hagenow rach Oldesloe die Summe von 11 500 (00 M, b. von cinem bei Sterlcy belegenen Punkte der Vahn zu a nach Mölln die Summe von 1 230000 4, 19) von Tondern nach Hoyer (Sdleuse) die Summe von 840000 Æ, 20) von Tönning nah Garding die Summe von 640 000 #, 21) von Geestemünde nah Cuxhaven mit Abzweigung nach Bederkesa die Summe von 5 713 0009 M, 22) vor Deimold nach Sandebeck die Summe von 3 650 000 MÆ, 23) von Lage nach Hameln die Summe von 5 100 000 M, 24) von Homburg v. d. H. nah Usingen die Summe von 2 750000 Æ, 25) von Langens&walbkach nach Zollkaus die Summe von 2870000 Æ, 26) von Fröndenberg nach Unna die Summe von 1240009 @, 27) von Norden nach Norddeih die Summe von 700000 Æ, 28) von Remscheid nah Solingen die Summe von 4978 000 4, 29) von Okbligs nah Hilden die Summe von 822 009 #, 30) von Hermeskeil nah Wemmetsweiler die Summe von 7 620 000 6.

__ b. zur Beschaffung von Betriebsmitteln: die Summe von 183 559 000 H, zusammen 117 396 000

II. Zur Anlage des zweiten beziehungsweise dritten und vierten Geleises auf den nachstehend bezeichneten Strecken und zu den dadur bedingten Ergänzungen

und Geleisveränderungen auf den Bahnhöfen:

1) Neisse—Deuts%-Rasselwiß die Summe von 1 350000 #, 2) Wauban— Greiffenberg und Hirschberg—Ruhbank die Summe von 2 260 000 Æ, 3) Eberswalde—Freienwalde a O. die Summe von 820000 Æ 4) Grünauv—Königswusterhausen die Summe von 400 000 #, 5) Berliner Ringbahn zwishen Bahnbof Rixdorf und Bâhnhof Stralau-Rummelsburg nebst Umbau bezw. Verlegung der zwischen der Ringbahn und der Berlin-Görlißer Bahn bestehenden Anschlüsse die Summe von 6 100000 4, 6) Berlin—Oranienburg die Summe von 1150000 #, 7) Finfterwalde—Eilenburg die Summe von 3660 000 6, 8) Gera—Weida nebst Einführung des bestehenden Doppelgeleises Gera—Zeiß—Weißenfels in den Bahn- hof Weißenfels die Summe von 19609000 #, 9) Osthers- leben—Nienhagen die Summe von 715 000 #, 10) Vienenburg die Summe von 860000 #, 11) Hardegsen— Northeim die Summe von 1110000 #, 12) Wilhelmsburg (Rangir-Bahnhof)}—Hamburg (Venloer Babnhof) die Summe von 3 100 090 #, 13) xirchweyhe—Bremen und Sagehorn—Lauenbrück die Summe von 1455 000 4, 14) Rödelheim—Oberursel die Summe

}

in

von 600 000 „4, 15) Hamm—Herbern in Verbindung mit der selbfk- ständigen Einführung der Bahn von Münster in den Boudal Hamm die Summe von 1570C00 &#, 16) ODrensteinfurt—Münkter die Summe von 673 000 „46, 17) Vohwinkel Aprath die Summe von 400000 „#Æ, 18) Grevenbroich—Elsdorf die Summe von 800 000 46, zusammen 28 983 000 X

IIT. Zu nabstehenden Bauausführungen:

1) für die Vereinigung der Bahnhöfe der früheren Oberschlesischen und Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn in Beuthen O.-S., sowie der an° \fchließenden Strecken bis Chorzow und Hecftellung einer Babnverbin- dung Chorzow— Kattowiy die Summe von 5 400090 4. 2) für die selbständige Einführung der Babnlinie Groshowiß—Groß-Strehlißz— Laband in die Bahnhöfe Gleiwiy und Oppeln, jowie Aenderung der Bahnhöfe zu Gleiwiß und Erweiterung des Bahnhofs Oppeln die Summe von 8 650 000 4, 3) für die Bteeiuo einer Verbindungs- babn zur Umleitung dur{gebender Güterzüze auf der Südseite von Breslau, sowie eines Rangirbahnhofs daselbst die Summe von 19 950 000 4, 4) für die Erweiterung des Personenbahnhofs in Stettin die Summe von 4 150 000 4, 5) für den Umbau und die Erweiterung des Bahnhofs Stendal die Summe von 3 200 000 46, 6) für den Umbau und die Erweiterung des Bahnhofs in Bucckau die Summe von 5 000 000 , 7) zur Deckung der Mehrkosten für den Bau der Eisenbahn von Jerrheim nah Nienhagen die Summe von 330 000 4, 8) zur Deckang der Mehrkosten des Ausbaues der Bahnstrecke Le Goslar Grauhof die Summe von 400000 M, 9 für die Herstellung einer abgekürzten Sienenverbindung zwishen den Linien Hannover—Nordftemmen und Nordftcmmen—Hildesheim die Summe von 615 000 „4, 10) zur Deckung der Mehrkosten für den Bau der Eisenbahn von Wissen nah Morsbach die Summe von 160000 4, 11) für die Herstellung eines Rangirbahnhofs zu Saarbrücken und Erweiterung der Anlagen für den Personen- und Güterverkehr daselbst die Summe von 6500000 #4, 12) zur Deckung der Mehrkosten für den Bau der Eisenbahn von Solingen nach Vohwinkel die Summe von 230 000 #4, 13) zur Gewährung eines weiteren Zuschusses zu den Grunderwerbs- kosten: a. der Eisenbahn von Je nah Rothe Erde (Aachen) mit Abzweigung nah Malmedy die Summe von 488466 #4, b. der Cisen- babn von Ahrweiler nah Adenau die Summe von 204000 , zu- sammen 55277 466 MÆ, inêgesammt 201656 466 „#46, zu verwenden.

Mit der Ausführung der vorstehend unter Nr. I Litt. a auf- ge¡ührten Bahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedine gungen erfüllt sind: ;

A. Der gesammte zum Bau der unter Nr. 1 vis 30 bezeithneten Bahnen und deren Nebenanlagen nah Maßgabe der von dem Mirister der öffentlihen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren fest- zustellendon Entwürfe erforderlihe Grund und Boden ist der Staats- regierung in dem Umfang, in welchem derselbe nah den landesgeseß- lihen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ift, unentgeitlih und lastenfrei der dauernd erforderlihe zum Eigenthum, der vorübergehend erforderlihe zur Benußung für die Zeit des Be- dürfnisses zu überweisen, oder die Erstattung der sämmtlichen staatsjeitig für dessen Beschaffung im Wege der freien Vereinbarzng oder Entcignung aufzuwendenden Kosten, einsließlich aller Neben- entshädigungen für Wirthschaftzershwernisse und sonstige Natheile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und sicher zu stellen, und zwar :

a. bezüglich der Linien unter Nr. T Litt. a 1 bis 4, 6 bis 15, 17, 18b und 19 bis 30 in der ganzen Ausdehnung, ;

b. bezüglich der Linie unter Nr. I Litt. a 5 (Rogasen—Draßyig [Kreuz]) für die Strecke von Rogasen bis Draygig,

c. bezüglih der Linie unter Nr. I Litt a 16 (Georgenthal— Friedrichroda), soweit der erforderlide Grund und Boden sich im Eigenthum des gothaishen Staates befindet,

d. bezügli der Linie unter Nr. I Litt. a 18a (Hagenow— Oldesloe) für die im mecklenburg-\{chwerinshen und lübeckishen Staats- gebiet belegenen Thbeilstrecken, für die im lübeckishen Gebiet belegene Strecke jedo nur insoweit, als der erforderlihe Grund und Boden sich im Eigenthum der freien und Hansestadt Lübeck befindet.

Vorstehende Verpflichtung erstreckt sh insbesondere auch auf die unentgeltlihe und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der- jenigen Anlagen erforderlihen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Intercsse oder im Interesse des benacbbarten Grundeigenthums auf Grund landesgeseßliher Be- stimmungen obliegt oder auferlegt wird.

Zu den Grunderwerbskosten für nachfolgende Babnen soll ftaats- seitig ein Zuschuß gewährt werden, und war:

a. für die im Großherzogthum Medcklenburg-Schwerin belegene Theilstrecke der Bahn{zu Nr. 18a (Hagenow—Oldesloe) von 200 000 4,

b. für die im diesseitigen Staatsgebiet belegenen Theilstrecken der Bahn zu Nr. 21 (Geestemünde—Cuxhaven mit Abzweigung nah Bederles@)) pon a a d ZOS V0 E c, für die Bahn zu Nr. 25 (Langenshwalbach - Zollbaus) N O C s A EOUD 6, d. für die Bahn zu Nr. 30 (Hermeskeil—Wemmetsweiler) Vos n E E E E EO O0 K

B. Für die unter Nr. I. Litt. a 1 bis 17, 18b, 19 bis 21, 23 bis 27 und 30 bezeihneten Bahnen ist die Mitbenugung der Chausseen und öffentlilen Wege, soweit dies die Aufsihtsbehörde für zulässig erahtet, Seitens der daran betheiligten Interessenten unentgeltlih und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des Bestehens und Be- triebes der Bahnen zu gestatten.

C. Für die unter Yèr. I. Litt. a 3, 4, 8, 9, 11, 13 und 16 be- nannten Bahnen maß außerdem von den Interessenten zu den Bau- kosten ein unverzinslicher, niht rückzahlbarer Zusczuß geleistet werden, und zwar zum Betrage:

bei Nr. 3 (Kosel !Stadt]-Polnish-Neukirch) von . 40 000 4 . bei Nr. 4 (Striegau—Malts{) von . . . . , 155000 , . bei Nr. 8 (Kallies—Wulkcw bezw. Arnéwalde) von 400 000

d: bei Nr. 9 (Swincmünde—Heringsdorf) von. . . 20000

. bei Nr. 11 (Zeiß—Kamburg) von. .. . . , 260000 ,

. bei Nr. 13 (Schlettau—Schafstädt mit Abzweigung naG Mersebur) von 2 280000,

g. bei Nr. 16 D Ore von . . 100000 ,

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Beshaffung der für die Herstellung einer Eisenbahn von Detmold nah Sandebeck im §. 1 unter Nr. 1 Litt. a 22 borgeschenen Mittel von 3 650000 M die von der ehemaligen Deutschen Cisenbabn-Bauge sellschaft zur Sicherung des Zustandckommers der von ihr geplanten Eisenbakn von Lemförde nah Bergheim bezichurgsweise Steinheim bestellte, dem Staat ver- fallene Kaution®* nebst den inwishen aufgelaufenen Zinsen zu dem vorläufig auf rund £27 400 4 ermittelten Betrage insoweit zu ver- wenden, als die Bestäzde dieses Fonds nah dem Ermessen des Finanz-Ministers chne Nachthcil für die Staatskasse flüssig gemacht wérden können.

Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im § 1 Nr. I, desgleichen zur Deckung der für die im §. 1 unter Nr. IT und IlII vorgesehenen Bauausführungen erforderlidben Mittel von zusammen bôstens 84 260 466 M

find Staatëschuldver schreibungen auszugeben,

Wann, dur welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem

Finsfubße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen

oursen die Schuldverschreibllingen verausgabt werden sollen (8. 2), bestimmt der Finanz-Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Gesez-Sammlung S. 1197) zur Anwendung. 4 z

Iede Verfügung der Staalbregierung über die im f. 1 unter Nr. I, I1 und 11] bezeichneten Eisenbahnen bezichungtweile senbahn- theile durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültiglkeit der Zu- E Bestimmung beziebt si@ niet auf die beweglichen Bestand

e mmung bezie nicht a n o theile und Zubebhörungen dieser Ciftnbabnes beziehungsweise Eifenbahn-

von

t und die unbeweglichen insoweit nit, als dieselben nach eile tig u des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb

der betreffenden Eisenbahn T sind. Dieses Geseß tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.

Dem Hause der Abgeordneten is der Entwurf eines Geseßes, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat, zugegangen.

Der Entwurf lautet :

8. 1. Die Staatsregierung wird unter Genehmigung der beigedruckten Verträge, nämlich:

1) des Vertrages vom S Dezember 1889, betreffend den Uebergang der Wernshausen - Shmalkaldener Eisenbahn auf den

taat,

92) des REUS vom 4. Januar 1890, betreffend den Ueber- gang des Unterelbeshen Eisenbabn-Unternehmens auf den Staat,

3) des Vertrages vom 7./9. Januar 1890, betreffend den Üchergang des Westholfteinishen Eisenbahn-Unternehmens auf den

aat,

4) des Vertrages vom 25./27. Januar 1890, betreffend den Uebergang des Swbleswig-Holfteinishen Marshbahn-Unternehmens auf den Staat,

zur fkfäuflihen Uebernahme

1) der Werns4ausen-S{malkaldener Eisenbahn,

2) der Unterelbeschen Eisenbahn,

3) der Westkolfteinishen Eisenbabn und

4) der Scles8wig-Holsteinishen Marschbahn '

nach Maßgabe der bezüglihen Vertragsbestimmungen ermächtigt.

8. 2. i;

Die Staatsregierung wird ermächtigt, na Maßgabe der im S. 1 unter 2 bis 4 gedachten Verträge den Umtaush von

a. 5 000 009 Aktien Litt. A. der Unterelbeshen Eisenbahn- geseli\chaft in Staatsschuldverschreibungen der 3F prozentigen kosoli- dirten Anleibe zum Betrage von 5 000000 #, Þþb. 15 000 000 4 Aktien Litt. B. der Unterelbeshen Eisenbahngesellswaft in Staats- \{uldversreibungen derselben Anleihe zum Betrage von 9 000 000 Æ, c, 3 500 000 4 Aktien Läitt. C. der Unterelbeshen Eisenbahngesell- {haft in Staats\shuldverschreibungen derselben Anleibe zum Betrage von 500 000 4, d. 1 716 3 Stammaktien der Westholsteinischen EisenbahngesellschaftinStaats\Buldverschreibungen derselben Anleihe zum Betrage von 490 371.4643 4, e. 1513 800,6 Prioritäté-Stammaktien der Westholsteinishen Eisenbahngesellshaft in Staate\{uldvershreibungen derselben Anleibe zum Betrage von 1 874 228 4657 „K, f. 1192 500 4 Stammaktien Litt. A. der Sch{leswig-Hoisteinis&en Marshbahngesell- \chaft in Staatsschuldverschreibungen derselben Anleihe zum Betrage von 596 250 M, End 985 400 Æ Stammaktien Litt. B. der Schles- wig-Holsteinishen Marschbahngesell schaft in Staats|huldvershreibungen derselben Anleibe zum Betrage von 661800 Æ, h. 2001150 4 Stammaktien Litt. C. der Sbleêwig-Holsteinishen Marscbbahngefell- \ckchaft in Staats\chuldvershreibungen derselben Anleibe zum Betrage von 667 050.46, i 1224 000.46 Stammprioritätsaktien Litt. A. der Schle8wig- Holsteinishen Marschbahngesellsaft in Staatsschuldverschreibungen dersclben Anleibe im Betrage ron 1515 428 # 57 A, k. 3083400 A Stamm-Prioritätéaktien Litt. B. der Schleswig-Holsteinishen Marsch- bobngesellshaft in Staatsschuldverschreibungen derselben Anleihe zum Betrage von 3 964 371 4 43 4, 1. 1999 800 4 Stamm-Prioritäts- aktien Litt. C. der S(le8wig-Holsteinishen Marschbahngesellschaft in Staatéschuldversck&reibungen derselben Anleihe zum Betrage von 1 999 800 4 herbeizuführen und zu diesem Zweck Staatsschu?] dver- schreibungen der 33 9/0 fTorfoliditten Anleibe zu dem darstellbaren Gesammtbetrage von 26 269 300 4 auszugeben. :

8. 3.

Die Staatsregiezuna wird ermächtigt, in Gemäßheit der im §8. 1 unter 2 bis 4 gedachten Verträge zur Deckzng 1) der den Inhabern von Lfkiien Litt. A. urd B. der Unterelteshen Eisenbabngesell haft zu gewährenden baaren Zuzablungen von 1400000 #, 2) der den Inhabern von Stammaktien der Westholsteinishen Eisenbahngesell- haft zu gewährenden baaren Zuzahlungen von 114420 „6, 3) der den Inhabern ron Stammaktien Litt B. und C. und von Stamm - Prioritätéaktien Litt. B. der Schleëwig - Lolsteinishen Marschbabngefellhaft zu gewährenden baaren Zuzahlungen von 167976 Æ, also insgesammt von 1682396 M, die Reserve- und Erneuerungsfonds der im S. 1 kezeihneten Eisenbahngesellschaften, sobald riese Fonds dem Staate zu- gefallen sein werden, insoweit zu verwenden, als über diese Fonts durch die im §. 1 urter 3 und 4 gedachten Verträge nicht bereits Versügung getroffen ist. Für den alëdann noch zu deckenden Rest- betrag der nah Vorstehendem zu leistenden Va rzahlungen im Höchst- betrage von 237 700 Æ fowie zur Deckung des nah Maßgabe des im S. 1 unter 1 gedachten Vertrages an die Stadt S@malkalden zu zahlenden Kaufpreises von 600 000 #4 nebst 349% Zinsen vom 1. Ja- nuar 1890 ab sind Staats\chuldvershreibungen auszugeben.

8. 4.

Dir Minister der öffentlihen Arbeiten und der Finanz-Minifter werden ermä(tigt, bei dem Umtaush vor Aktien in Staats\chuld- verschreibungen, sofern die Anzahl der cingereihten Stücke den nach den abges(lossexcn Verträgen für den Umtaush maßgebenden Ver- bältnißzablen nicht entspricht, die Auëgleihung des in Schuldversrei- bungen nicht darstellbaren Uecbershußbetrages dur Baarzahlung zu bewi:kcn, wobei der zu zahlende Betrag nah dem um ein Prozeat verminderten Course, welher für Staats\huldvershreibungea der 3È% Tonfolidirten Anleibe vor dem Tage des Umtausches zuleßt an der Berliner Börje bezahlt worden ift, berehnet wird.

8. 5.

Die Staatêregierung wird ermächtigt, an Stelle der noch nit begébenen Prioritäts-Obligationen der im S. 1 unter 4 bezeichneten Cisenbahnunternebmunrg, soweit sich die weitere Begebung als unthun- lih oder nah dem Ermessen des Finanz-Ministers als unvortheilbaft erweisen follte, nach Maßgabe des Bedürfnisses für die statutarischen Verwendungszwede Staatsschuldverschreibungen zu dem Betrage von 500 000 A auszugeben.

/ 8. 6.

Der Minrister der öffentlihen Arbeiten und der Finanz-Minister werden ermächtigt, bei der Auflösung der im §. 1 unter 2 bis 4 ge- nannten Gefellshaften nah Maßgabe der daselbst bezeihneten Ver- träge den Kaufpreis für den Erwerb der Bahnen unter Verwendung der im §. 2 und 3 bewilligten Mittel zu zahlen, beziehungsweise auf die Staatskasse zu übernehmen.

Der Finanz-Minister wird ferner ermächtigt, die bisher begebenen und die etwa noch zu begebenden Anleihen der in diesem Geseße be- zeihneten Eisenbabnunternehmungen, soweit dicselben nit inzwischen

etilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, sowie auch den Inhabern der Schuldversbreibungen dieser Anleihen die Rüctzablung der Schaltbét:äge oder den Umtaush gegen Staatsshuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Angebots festzuseßen. Die hierzu erforderlihen Mittel sind dur - Verausgabung eines ent- \sprehenden Betrages von Staatsschuldverschreibungen aufzubringen.

8. 7. : Ueber die Ausführung der in §. 6 getroffenen Bestimmungen hat die Staatsregierung dem Landtage bei jedeêsmaliger Vorlage des Etats der Eisenbahnverwaltung Ns zu geben.

Wann, durch welche Steüe und in welhen Beträgen, zu welhem insfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen oursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§8. 2,

3, 5 und 8) bestimmt, soweit niht dur die im §. 1 angeführten Verträge Bestimmung getroffen is, der Finanz-Minister.

Jm Uebrigen kommen wegen erwaltung und Tilgung der An- leiben und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschristen des Ge- ues vom 19, Dezember 1869 (Geseßz-Samml S. 1197) zur An-

endung.

genügt die gen gk irrthüumlihe Stellung des Strafantrags Heget

. 9.

Die Staatsregierung wird “auf Grund des S. 5 unter a des Geseßes vom 24. Februar 1850, betreffend die Verwaltung des Staats- \s{huldwesens und Bildung einer Staats\huldenkommission (Gesey- Samml. S. STY erat, die Verwaltung der Anleihekapitalien der Haupt. erwaltung der Staatsschulden zu übertragen.

Die Behufs der Tilgung eingelöften oder angekauften Obligationen werden nah Vorschrift des 8. 17 des bezeihneten Geseßes vom 24, Februar 1850 vernichtet und die Geldbeträge öffentlih bekannt

gemacht. 8. 10.

Jede Verfügung der Staatsregierung über die in §8. 1 bezeich- neten Eisenbahnen durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rehtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages.

Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglihen Bestand- , theile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen, und un die unbeweg- lichen insoweit nickt, als dieselben nah der Erklärung des Ministers der öôffentliben Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahnen entbehrlich sind. Las

Bis zu einer anderweiten geseblien Regelung finden die bis- herigen geseßlihen Bestimmungen über die Verpflichtung der Privat- eisenbahnen zur Zahlung von Kreis- und Provinzialsteuern auf die im S. 1 bezeihnèten Eisenbahnen auch nah dem Uebergang in das Eigenthum des Staats Anwendung. Die Veranlagung dieser Steuern, foweit dieselben von dem Einkommen erhoben werden, erfolgt jedoch lediglih nach den für die Staatseisenbahnen geltenden Grund- säßen des Geseßes, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung dcr auf das Einkommen gelegten Sea Kommunalabgaben vom 27. Juli 1885 (Geseß-Samml.

8. 12. Dieses Gesetz tritt am Tage feiner Verkündung in Kraft.

Von den Abgg. von Eynern und Olzem is der nachstehende Antrag im Hause der Abgeordneten ein- gebracht worden :

Das Haus der Abgeordneten wolle Seen!

Die Königlihe Staatsregierung zu ersuchen, die Uebernahme der aus dem Jahre 1807 herrührenden Kriegsrestshuld der Stadt Königs- berg sowie der übrigen aus dem französishen Kriege herrührenden Kriegs8reftsGulden, namentli der Nieder-Lausit, Neumark und Kur- mark, auf Staatéfonds in Erwägung zu nehmen.

Der Abg. Lassen hat den Entwurf eines Ge- seßes, betreffend Abänderung der Geseße vom 25. Mai 1885 (Geseß-Samml. S. 170) und vom 25. April 1887 A S. 133), betreffend die Aussonderung des steuerartigen Theiles aus den sogenannten stehenden Gefällen in der Provinz Schleswi g- Holstein, im Hause der Abgeordneten eingebracht. .

Der Entwurf lautet :

8. 1.

Der §. 7 des in der Ueberschrift erwähnten Geseßes vom 25. Mai 1885 wird dahin abgeändert, daß den Besißern, welhe nah den Be- stimmungen dieses Paragraphen zum Zweck der Anwendung des 8. 5 desselben Geseßes auf die von ihren Grundstücken zu entrichtenden Abgakben auf einen verhältnißmäßigen Theil der ihnen zugestandenen

Grundsteuerentschädigung verzichtet haben, die vier Prozent jährlichen

Zinsen für diesen verhältnißmäßigen Theil bis zum 1. April 1885 belassen werden.

8. 2,

Den Besigern, welche jenen verhältnißmäßigen Theil der Grund- steuerentschädigung mit den Zinsen vom 1. Januar 1878 an bereits zurüdgezahlt haben, sind diese Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1878 bis zum 1. April 1885 S zu erftatten.

Denjenigen, welche diese Zurückzahlung beziehungsweise die Ein- willigung in die verhältnißmäßige Herabminderung der empfangenen resp. festgeseßten Grundsteuerentschädigung verweigert haben, wird es estattet, die Zurückzahlung des verhältnißmäßigen Theils mit vier rozent jährlichen Zinsen vom 1. April 1885 an, beziehungêweise die Einwilligung in die verhältnißmäßige Herabminderung, noch bis zum 1. Juli 1591 mit der Wirkung vorzunchmen, daß der §8. 5 des Ge- N vom 25. Mai 1885 dann auch auf ihre Abgaben Anwendung ndet.

: 8.4. Mit der Ausführung dieses Geseßes werden der Minister für Rae Domänen und Forsten und der Finanz-Minister eauftragt.

Die Wag. Lassen und Johannsen haben in dem De der geordneten nachstehenden Antrag ein- gebracht : Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, an die Regierung in Schleëwig eine Anweisung ergehen zu lassen, wona Personen aus dem Herzogtbum Schleswig, welche beziehentlich der Bestimmungen des Wiener Friedenstraktats vom 30. Oktober 1864 für Dänemark optirt haben, sowie au solhe, welhe vor dem 11. Oktober 1878 aus dem preußischen Unterthanenverbande entlassen worden, nunmehr bedingungëlos8 als preußishe Staatsangehörige aufzunehmen sind, wenn sie nach ihrem alte: Heimathslande zurückgekehrt sind oder zurüczukehren wünschen und die Aufnahme in den preußishen Unter- thanenverband beantragen, und wonah die Wiederaufgenommenen hinsichtlich der Militärpfliht den Altersklassen, denen sie angehören, gleihzuftellen sind.

Entscheidungen des Reichsgerichts. G

Die Befugniß der Landesgeseßgebungen zum Erlaß von Ver- boten der Arbeiten in Fahrten au Sonn- T Sei ta sowohl im Interesse der Aufrechterhaltung der äußeren Ruhe und der Bewahrung der gottesdienstliden Feier vor Störung, als auch im Intercsse der Erholung der arbeitenden Klassen der Bevölkerung, ist nach einem Urth. des Reihsgereichts, 111. Strafsenats, vom 30. Okto- ber 1889, durch die Reichsgelseßgebung nicht beschränkt; insbesondere steht die Bestimmung des §8. 105 Abs. 2 der Reihhs-Ge- werbeordnung („Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten“) weiter gehenden, die Sonntagsarbeit in Fabriken völlig verbietenden landes- geseßlichen bezw. polizeilihen Anordnungen nicht entgegen. (Die ausführliße Begründung dieses Erkenntnisses haben wir bereits in e Ls A L s Gere Tao Ca pr: - erausgegebenen Nr. er „Snt]heidungen des Reichsgeriht8*, Seite 87 mitgetheilt.) :

Bei Antragsdelikt det . 63 des Str o buches das gerichtliche Verfahren gegen imatliEe a de ae Betheiligte (Thäter und Theilnehmer), sowie gegen den Be-

ünstiger ftatt, au wenn nur gegen eine dieser Personen auf Be- afung angetragen worden ift. Bezug auf diese Bestimmung hat das eriht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 19. November ia ausgespr daß unter den «Betheil ten* au solche zu ver- S 114 Sr GB Le dect r ggbeilnahme d ibe thetsähe i .G.:B. r s liches Zusammenwirken den eebtwibrigen Erfolg Meveiineen. Us en einen Be- gegen welchen es gesezlich keines Antrag durfte, zur

o die anderen senli® cines Res bie D 0e Me 69 Bes

Statistik und Volkswirthschaft.

Personen- und Güterverkehr auf den preußischen Staatteisenbahnen im Jahre 1888/39.

Die bereits in den Vorjahren wieder begonnene allgemeine Besse- rung der Verkehrsverhältnisse hat au im Jahre 1888/89 E und zu einer weiteren günftigen Entwickelung des Personen- und Gepäckverkehrs geführt. Daneben haben die Eröffnung neuer Strecken, die Errichtung reuer Haltestellen, die vielfachen Vermeb- rungen und Verbesserungen der Zugverbindungen, besonders aber die Verkehrserleihterungen für die Arbeiterbevölkerung dur Ein- legung besonderer Arbeiterzüge und die vermehrte Aus- gabe von Arbeiterfahrkarten zu dieser Verkehrssteigerung bei- getragen. Die Einnahmen des Vorjahres aus dem Personen- und Gepäckverkehr baben sich im Jahre 1888/89 um 5,5 % erhöht, während die durhschnittlide Betriebslänge für die Personenbeförderun nur um 2,6 °%/ zugenommen hat. An den Gesammteinnahmen i die Einnahme aus dem Personenverkehr mit 24,9 %/, gegen 25,3 % im Vorjahre betheiligt. Die auf 1 km dur({s{nittlicher Betriebslänge für den Personenverkehr entfallene Einnahme hat um 2,8 % zugenommen und ist die Mehreinnahme, da die neueröffneten Strecken im ersten Jahre die Dur(s\chnittseinnahmen nicht zu erreihen pflegen, ledigli der günsti- geren Entwickelung der älteren Strecken zuzuschreiben. Der erbeblicbste Theil dieser Einnahmen entfällt auf den Binnenverkehr des gesammten Staatsbahnnetes, während der Durchganasverkehr und der Verkehr mit fremden Bahnen nur in Höbe von 13,7 °% daran betheiligt ist. Die Ein- nahmen aus der Personenbeförderung, welche gegen die im Vorjahre um 5,9 %% zugenommen haben, vertheilen si auf die einzelnen Wagen- klassen wie folgt: auf die I. Wagenklasse entfielen 8 368 801 oder 4,4 %/9, auf die I1. Wagenklasse 50 093 753 4 oder 26,4 9/0, auf die III. Wagenklasse 80 895 137 Æ oder 42,7%, auf die IV. Wagen? klasse 45 470 530 A oder 24,0% und auf den Militärverkehr 4746339 A oder 2,5%. Mit Ausnahme der Militärbeför- derung, deren Einnahmen um 472689 # gegen das Vor- jahr zurüdckgeblieben sind, haben sämmtliche Wagenklafsen Mehr- einnahmen gebrocht. Der erheblihste Mehrbetrag entfällt auf die 1V. Klasse mit 4467844 4%, dann folgt die III. Klasse mit 3156033 4, die 11. Klasse mit 2182 803 4 und die I. Klasse mit 599 927 (6 Zu der erbeblihen Zunabme der Ein- nahmen aus der IV. Klasse dürfte die Neueinführung derselben auf einzelnen Strecken sowie die erweiterte Einstellung von Wagen dieser Klasse auf älteren Bahrlinien nit wenig beigetragen haben. Von der Zahl der Reisenden, welche in dem Berihtsjahre im Ganzen sich auf 207 857 296 Personen belief, kamen 0,5 % auf die I., 10,0 9% auf die II., 53,8 %- auf die IIL, 33,8 % auf die IV. Wagenklasse und 1,9 % auf die Militärbeförderung. Gegen das Vorjahr ist der Antheil an der Gesammtbeförderung nur bei der IV. Wagenklasse gestiegen, bei der IlI. Wagenklasse ist er um 1,6 %, bei der Militärbeförderung um 0,3 % zurückgegangen, während er bei der I. und II. Wagenklafse unverändert geblieben ist. Die auf jede Fahrkarte durchschnittlid zurückgelegte Wegestrecke ist im Jahre 1888/89 von 29,27 km im Vorjahre auf 28,63 km zurückgegangen, wozu neben dem Anwachsen des Vorortverkehrs der größeren Städte die gesteigerte Zahl der auf der Berliner Stadt- und Ringbahn und auf der Hamburg - Altonaer Verbindungsbahn nur auf fehr kurze Strecken beförderten Reisenden wesentli beigetragen hat. Der Verkehr auf zusammenstellbare Rundreischefte hat auch in dem Berichtsjahre erheblich an Ausdehnung gewonnen. Die Zahl der auêgegebenen zusammengestellten Rundreiseheste, welhe sich auf 184 992 belief, nahm gegen das Vorjahr um 19,3 9/9 zu, und hat hierbei die 111. Wagenklasse die erheblichste Steigerung, um 19,8 9/0, cxfahren. Auch der S(hlafwagenverkehr bat si erbeblich gesteigert und betrugen die Einnahmen daraus 385 400 46, oder 20,5% mehr als im Vorjahre. Die Einnahmen von Gepäck und Hunden haben sich vermehrt, do nur entsprechend der Zunahme der Gesammtlänge der Bahnen, da, auf ein Kilometer durchschnittlidbe Betriebslänge LurtSgedes, ih die gleihe Durschnittssumme wie im Vorjahre ergiebt.

Der Antheil des Güterverkehrs an den Gesammteinnahmen des Berichtsjahres betrug 71,5 °/9 gegen 70,9 % im Vorjahre. Von der Gefammteinnahme des Güterverkehrs entfielen auf den Binnenverkehr des gesammten Staatsbahnnezes 405 666 411 oder 72,0 9%, auf ven Verkehr mit fremden Bahnen und den Dur(- gangsverkehr 156 652791 M oder 280%. Die Gesammtmenge der beförderten Eilgüter, Erpreßgüter und gewöhnlihen Frachtgüter betrug 108 489 989 t oder 9,6% mehr als im Vorjahre. Davon wurden 51,5% nach dem einheitlihen Normaltarif, 49,5 9% mit Ausnahme- und sonstigen abweichenden Tarifen beför- dert. Vergleiht man die beförderte Transportmenge mit den Einnahmen, so ergiebt sich folgerdes Resultat: Es betrug im Jahre 1888/89 die Gesammteinnahme für Eilgut, Expreßgut, Stückgut und gewöhnliches Frahtgut 502226382 # gegen 464 158 688 Æ im Vorjahre; die auf cine beförderte Tonne durchs \chnittlich entfallene Einnahme betrug im Berichtsjahre 4,63 4A gegen 4,69 A im Vorjahre, die auf ein zurückgelegtes Tonnenkilometer ent- fallene Einnahme 3,81 bezw. 3,84 6 Die durhschnittlihe Einnahme für eine beförderte Tonne und für ein zurückgelegtes Tonnenkilometer ging sona im Berichtsjahre etwas zurück, doch erfuhr die Gesammt- einnabme in Folge der erheblihen Zunahme der Transportmenge eine Steigerung um 8,2%, welche gegen die Zunahme der Trans- portmenge um 9,6% nur unwesentlich zurückblieb. Die Mehr- einnahmen, ebenso wie die Zunahme der Zahl der beförderten Tonnen vertheilen sich auf sämmtliche Güterklassen, mit Ausnahme des nach dem einheitlihen Normaltarif beförderten Eil- und Erxpreßgutes, ROAE entsprechend der geringeren Tonnenzahl eine Mindereinnahme aufweist.

Der Viehverkehr hat im Berihtsjahre sowohl hinsihtlich der beförderten Mengen als auch der Einnahmen um ein Geringes zu- genommen. Im Bezirk d:r norddeutshen Binnenverkehrsbezirke fand eine Zunahme um 447297 Schweine, 109250 Stück Rindvieh, 38 679 Schafe und 6247 Pferde statt, wogegen si bei Geflügel eine Abnahme von 396 828 Stück herausstellte. Die Zahl der beförderten Tonnen stieg gegen das Vorjahr um 2,1 9/0, auf 1407 108 t.

Zu der Gesammtsteigerung des Güterverkehrs, sowohl hinsihtlih der beförderten Mengen als der Einnahmen, hat der Kohlenver- kehr erheblih beigetragen. Die Gesammtzahl der einschließlich der Koks und Briquets beförderten Kohlen betrug im Berichtsjahre 54 374 724 t mit einer Einnahme von 179 849 181 «6 Von den Ge- sammtergebnissen des Kohlenverkehrs entfallen auf die als gewöhn- liches Frachtgut beförderten Kohlen 51 356 685 t oder 94, 4%; wäh- rend der Antheil dieses Verkehrs an der Gesammtbeförderung von Eilgut, Expreßgut und gewöhnlichem grau t 47,3 9% beträgt. Von den im Jahre 1888/89 beförderten Kohlen men 45168 784 t auf Steinkohlen, 6187 901 t auf Braunkohlen, Koks und Briquets. An den im Gesammtverkehr aufgeführten Gesammtbeträgen ist das Dienst- gut mit 3 018089 t, 251 396 t mehr als im Vorjahre, betheiligt.

Zur wirthschaftlichen Lage.

den Landwirth en Vieles zu wünschen q. Es leidet darunts der kleine, von der Landwirths b L e während der Arbeiter co eal pasdängige Han

Gesindelöhnen, sowie bei der ausreihenden Beschäftigung si v

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bereit forte Mangel uod i sa es nur für fehr hohe Lohusäge ommen,

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Wie aus Merseburg berichtet wird, läßt der Wohlstand unte. rbeits- und L.

mäßig gün H b ierteljahres, welche fast b ige Arbeit im de! ekommen. li