1890 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

„Infanterie-Regiment Nr. 141° i I. Bataillon bisher 1V. Bataillon Infanterie-Regiments von Grolman (1. Posenschen) Nr. 18, L / ]I. E bisher IV. Bataillon 5. Wesifälishen Infanterie- Regiments Nr. 53, i i A III. Lataillon bisher 1V. Bataillon Infanterie-Regiments Graf Schwerin (3. Pommerschen) Nr. 14; „7. Badisches Infanterie-Regiment Nr.1422 I. Bataillon bisher IV. Bataillon 4. Badishen Infanterie- Regiments Prinz Wilhelm Nr. 112, / II. R biéher IV. Bataillon 5. Badishen Infanterie- Regiments Nr. ; j s I1I. Bataillon bisher IV. Bataillon 6, Badishen Infanterie- Regiments Kaiser Friedrich III. Nr. 114; „Infanterie-Regiment Nr. 143.“ : I. Bataillon bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Graf Barfuß (4. Westfälischen) Nr. 17, / i II. Bus :(; A N 1V. Bataillon Füsilier-Regiments von Gersdorff (Hefsishen) Nr. 80, : i E bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments von Wittich (3. Hessischen) Nr. 83; „Infanterie-Regiment Nr. 144,“ : I. Bataillon bisher IV. Bataillon Infanterie-Regiments Frei- herr von Sparr (3. Westfälischen) Nr. 6, E II. Bataillon bisher 1V. Bataillon Füsilier-Regiments Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollernshen) Nr. 40, : III. Bataillon bisher 1V. Bataillon 5. Rheinischen Infanterie- Regiments Nr. 65. i N Das 7. Badische Infanterie-Regiment Nr. 142 trägt die Groß- herzoglih badishen Hoheits-Abzeichen, die Waffenröcke mit gelben Squlterklappen, ohne Vorstoß an den Aermelpatten. Die übrigen 4 Regimenter erhalten die allgemein vorgeschriebenen preußischen Uniforms-Abzeichen, die Infanterie-Regimenter Nr. 140 und Nr. 141 mit gelben Schulterklappen und gelben Vorstößen an den Aermel- patten, die Jnfanterie- Regimenter Nr. 143 und Nr. 144 mit blauen Sghulterklappen und gelben Vorstößen an den Aermelpatten. Die Uniform der Infanterie-Regimenter Nr. 140 und Nr. 141 beziehungs- weise der Infanterie-Regimenter Nr. 143 und Nr. 144 is auch für Bezirkskommandos und Reserve-Infanterie-Regimenter des XVII. be- ziehungsweise des XVI. Armee-Corps maßgebend. : Alle bestehenden Linien-Regimenter behalten unbeschadet ihrer Zutheilung zu anderen, insbesondere zum XVI. beziebungêweise XVII. Armee-Corps mit ihrer Benennung auch ihre Uniforms- Abzeichen. A Í 6) Die Feld-Artillerie-Regimenter des XVI. und XVII. Armee- Corps werden aus Abgaben anderer Regimenter, wie folgt, gebildet (vergleihe auch Anlagen 1) und 2): XVI. Armee-Corps. „Feld-Artillerie-Regiment Nr. 33. I. Abtheilung (3 Ee Os bisherige II. Abtbeilung eld-Artillerie-Regiments Nr. 31, / O dri, Abtbeilung (3 fahrende Batterien) bisherige I1I. Abtheilung Feld-Artillerie-Regiments von Holßendorff (1. Rheinischen) Nr. 8 und bisherige 9. Batterie Feld-Artillerie-Regiments Nr. 31; „Feld-Artillerie-Regiment Nr. 34. : J]. Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige 1I1. Abtheilung essishen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 11 und bisherige 7. Batterie Led Artillerie- Regiments von Scharnhorst (1. Hannoverschen) Nr. 10, Reitende Abtbeilung (3 Batterien) bisherige reitende Ab- theilung Feld-Artillerie-Regiments von Holtendorf (1. Rheinischen)

8 Ms XVII. Armee-Corps.

„Feld-Artillerie-Regiment Nr. 35,“ i

I. Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige I. Abtheilung Feld-Artillerie- Regiments von Podbielski (Niederschlesien) Nr. 9,

* 11. Abtheilung (3 fahrende Batterien) bisherige I, Abtheilung 9, Pommerschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 17, | i

Reitende Abtheilung (3 Batterien) bisherige reitende Abthei-

lung 1. Pommerschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 2 „Feld-Artillerie-Regiment Nr. 36. ;

I. Abtbeilung (3 fahrende Batterien) bisherige 1II. Abtheilung Magdeburgishen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 4 und bisherige 7, Batterie Ht S - Regiments General - Feldzeugmeister 1, Brandenburgischen) Nr. 3, i ) a : TI. Ribrilèng (3 fahrende Batterien) bisherige 111. Abtheilung Sthleswig'shen Feld - Artillerie - Regiments Nr. 9 und bisherige 8. Batterie Feld - Artillerie - Regiments General - Feldzeugmeister (1. E E : l u

erner treten folgende Aenderungen ein : N i

Die reitende Abtheilung 1. Westfälischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 7 tritt zum Feld-Artillerie-Regiment Nr. 31 (XV. Armee-Co1 ps),

Die Stäbe der bisherigen 111. Abtheilungen des Feld-Artillerie- Regiments General-Feldzeugmeister (1. Brandenburgisen) Nr. 3 und des Feld-Artillerie-Regiments von Scharnhorst (1. Hannoverschen) Nr. 10 werden aufgelöst. Die 8. Batterie Feld-Artillerie-Regiments von Swarnhorst (1. Hannoverschen) Nr. 10 tritt als 9. Batterie zum 1. Westfälishen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 7.

Die bisherigen II. beziehungsweise IIT. Abtheilungen des Feld- Artillerie-Regiments von Podbielski (Niederschle sischen) Nr. 5 und des 2. Pommerschen - Feld-Artillerie-Regiments Nr. 17 erhalten die Bezeichnungen „I. Abtheilung® beziehungsweise „II. Abthbeilung*, die bisherige 7. und 8. Batterie Feld-Artillerie-Regiments Nr. 31 nehmen die Nummern 4 und 5 an und bilden nebst dem Stabe der bisherigen III. Abtheilung künftig die I. E des Regiments.

7) Die 3. und 4. Compagnie des Pionier-Bataillons von Rauh Brandenburgischen) Nr. 3 werden von diesem Bataillon detachirt und

ilden das „Pionier-Halbbataillon 11. Armee-Corps*. Ein besonderer Stab des Halbbataillons wird nicht gebildet. Der Führer desselben hat 2 M IENagnn gegenüber die Befugnisse eines nicht selbständigen Bataillons-Commandeurs. j

8) Die für das XVI. Armee-Corps abzugebende Compagnie des Train-Bataillons Nr. 15 führt, unter Beibehalt ihrer Uniforms- abzeichen, die Benennung „Train-Compagnie XVI. 2 p Dem Compagnie-Ch ef untersteht aub das Traindepot XVI e Corps. Die Compagnie ist als vom Train-Vataillon Nr. 15 detacir zu betrachten ; sie wird in ihrem neuen Verhältniß bis auf Weiteres der Train-Inspektion beziehungsweise dem Generalkommando XVI. Armee-Corps unmittelbar unterstellt. L

Die für das XVII1_ Armee-Corps abzugebenden Compagnien des Ostpreußishen Train- Bataillons Nr. 1 und des Madgeburgischen Train-Bataillons Nr. 4 führen, unter Beibehalt ihrer Uniforms- abzeichen, zusammen die Denen „Train-Compagnien XYVII. Mee Corps“ ; einzeln behält jede derselben ihre bisherige Benennung. Sle sind als detacirt von tféen Bataillonen zu betraten und stehen Loe

einem Stabsoffizier des Trains als Führer, weldem zuglei das in Danzig neu zu errichtende Traindepot unterstellt wird. Gin besonderer Stab wird ni&t gebildet. Der Führer der Train-Compagnien hat denselben gegenüber die Befugnisse eines nicht selbständigen Bataillons- Commandeurs. Das Kriegs-Ministerium hat hiernah das Weitere zu veranlassen, Berlin, den 1, Februar 1890. Wilhelm. von erdy.“

2 beireffend Sommerröckcke für Offiziere:

ch gestatte hiermit, daß die Offiziere aller Waffen bei den gymnastishen Uebungen, auf der Shwimmbahn sowie zum Dienst e eshlossenen Räumen (Ges häftszimmern, Hörsälen der Militär- Bildungsanftalten 2c.) Sommerrôöcke und zwar nach Wabl von weißem Leinen oder von Drillih tragen. Innerhalb eines Offizier-Corps dürfen indeß nur Sommerröcke von gleichem Stoff getragen werden. Diese Röcke sind mit Offizier-Chargenabzeihen (ohne Passanten) und mit metallenen, zur Wäsche abnehmbaren Knöpfen zu versehen. Auf- \chläge und Knöpfe an den Aermeln kommen im Wegfall. Im

3) betreffend die künftige Benennung des Alt- märkischen Ulanen-Regiments Nr. 16:

„Ih bestimme im Verfolg Meiner Ordre vom 27. Januar 1889, daß das Altmärkishe Ulanen-Regiment Nr. 16 fortan den Namen „Ulanen-Regiment Hennigs von Treffenfeld (Altmärkises) Nr. 16 führt. Das Kriegs-Ministerium hat diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen. Berlin, den 27. Januar 1890. Wilhelm. An das Kriegs-Ministerium.

4) betreffend die Rekrutirung des Heeres 1890/91: t Es hinsihtlich der Rekrutirung des Heeres für 1890/91 tehende: :

s E I. Entlassung der Reservisten. 1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mann- \chaften bat bei denjenigen Truppen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, in der Regel am 2., ausnahmsweise am 1. oder 3. Tage nach Beendigung derse S nah dem Wiedereintreffen i Standorten stattzufinden. : L d Für das Fuß-Artillerie-Regiment von Hinderfin (Pommersches) Nr. 2 ift der 30. Avgust, für alle übrigen Truppentheile der 30. Sep- tember der späteste Entlassungstag. Das Nähere bestimmen die be- treffenden Genen für die Fuß-Artillerie die General- I ion der Fuß-Artillerie. : e , i I 2 halbjähriger aktiver Dienstzeit im Mai beziehungs- weise November eingestellten Train - Soldaten sind am 31. Oktober 1890 beziehungëweise am at E zu entlassen, die Dekonomie- Ç rfer am 30. September i: : i Pa Bani von Mannschaften zur Disposition der Truppen- theile haben insoweit zu erfolgen, daß Rekruten nah Maßgabe der unter II bezeihneten Antheile zur Einstellung gelangen können.

II. Sun s E

um Dienst mit der Waffe sind einzu}lelen: :

Bet den Bataillonen der Infanterie mit hohem Etat je 230 Re- fruten, bei den Bataillonen der Infanterie mit niedrigem Etat je 200 Rekruten, bei den Bataillonen der Jäger und Schüten je 190 Rekruten, bei jedem Kavallerie-Regiment mindestens 150 Rekruten, bei jeder reitenden Batterie mit hohem Etat mindestens 35 Rekruten, bei jeder reitenden Batterie mit niedrigem Etat mindestens 25 Re- fruten, bei jeder fahrenden Batterie mit hohem Etat mindestens 35 Rekruten, bei jeder fahrenden Batterie mit niedrigem Etat min- destens 30 Rekruten, bei den Bataillonen der Fuß-Artillerie mit hohem Etat je 200 Rekruten, bei den Bataillonen der Fuß-Artillerie mit niedrigem Etat je 160 Rekruten, bei dem Garde-Pionier-Bataillon 210 Rekruten, bei den übrigen Pionier-Bataillonen je 164 Rekruten, bei jedem Bataillon des Eisenbahn-Regiments mindestens 135 Re- frutez, bei der Luftschiffer:Abtheilung mindestens 15 Rekruten, bei jeder Train-Compagnie: zu dreijähriger aktiver Dienstzeit mindestens 15 Rekruten, zu hat aktiver Dienstzeit im Herbft 1890 und i rübjahr 1891 je 38 Rekruten. L N Abgaben an gedienten Mannschaften als Krankenwärter beziehungsweise als Bäer erfolgen, sind Rekruten in entsprehender Höhe über die vorstehend genannten Zablen hinaus einzustellen.

2) An Oekonomie - Handwerkern haben sämmtliche Truppen- tbeile 2c. mindestens ein Drittel der etatsmäßigen Zahl einzustellen.

3) Für den Fall, daß bei einzelnen Truppentheilen eine Aen- derung der vorstehenden Zahlen nothwendig erscheinen sollte, ermäh- tige Ih das Kriegs-Ministerium zu entsproGendon Anordnungen.

4) Die Einstellung der Rekruten zum Dienst mit der Waffe hat nah näherer Anordnung der Generalkommandos bei der Kavallerie grundsäglih erst nah Wiedereintreffen in den Standorten von den Herbstübungen, baldmöglichst nach dem 1. Oktober 1890, bei den übrigen Truppentheilen in der Zeit vom 3. bis 8. November 1890 zu erfolgen ; die für das Fuß-Artillerie-Regiment von Hindersin (Pom- mershes) Nr. 2, die Unteroffiziershulen, ferner die als Oekonomie- Handwerker ausgehobenen Rekruten sind am 1. Oktober 1890 und die Trainsoldaten für den Frühjahrstermin am 1. Mai 1891 einzustellen.

Das Kriegs-Ministerium hat das hiernah Erforderliche zu ver- anlasscn. Berlin, den 6. Februar 1890. W ilhelm. von Verdy“.

Der Königlich bayerishe Bevollmächtigte zum Bundes8- rath, Ministerial-Rath H eller ist nah München abgereist.

Der General-Jnspecteur der 4. Armee - Jnspektion, General-Feldmarschall Graf von Blumenthal, Chef des Reitenden Feldjäger-Corps und des Magdeburgischen Füsilier- Regiments Nr. 36, ist von Krampfer bei Perleberg hierher zurügekehrt.

Der General-Lieutenant am Ende, Commandeur der 10. Division, hat Berlin nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder verlassen.

Se. Durchlauht der Prinz Albert zu Sachsen- Altenburg, Commandeur der 3. Garde-Kavallerie-Brigade, hat sich mit kurzem Urlaub nach Dessau und Altenburg be-

geben.

Der Regierungs-Rath Gießel zu Oppeln ist an die Königliche Regierung zu Gumbinnen verseßt worden. Der Regierungs-Asessor von Savigny ist der Königlichen Regie- rung zu Magdeburg zur weiteren diensilichen es überwiesen worden. Der Regierungs-Assessor Dr. Kriege i der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, der Regierungs- Assessor Dr. Lenz der Königlichen Regierung zu Dppeln und der Regierungs-Assessor von Born der Königlichen Regierung zu Merseburg überwiesen worden.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeiger“ wird eine Uebersicht der in den deutshen Münzstätten bis Ende Januar 1890 statt- gehabten Ausprägungen von Reihsmünzen ver- öffentlicht.

# Schleswig, 9. Februar. Heute Mittag wurde nach zuvor in der Domkirche stattgehabter kirhliher Feier der 24, Schleswig-Holsteinishe Provinzial-Landtag in Gegenwart von 57 Abgeordneten von dem Ober-Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath von Steinmann mit nah- stehender Ansprache eröffnet:

° Hochgeehrte Herren! E

Ihr Zusammentreten zum 24. Swleswig-Holsteinishen Pro- vinzial-Landtage, bei welhem ich Sie Namens der Königlichen Staatsregierung herzlih willkommen heiße, fällt in eine Zeit tiefer Trauer, welche unser Königsbaus betroffen hat. Der Sctaua der edlen Fürstin, die an der Seite Ihres unvergeßlihen Gemahls, des Ihr vor zwei Jahren vorangegangenen Kaisers Wilhelm, ten Thron Preußens und Deutschlands lange Jahre geschmüdckt hat, wird auch in unserer Provinz tiefschmerzlich empfunden. Treue Verehrung und innige Dankbarkeit für Ihr hochherziges Wirken in Krieg und Frieden folgen der Hohen Frau weil über das Grab hinaus, Ihr Andenken wird für alle Zeiten gesegnet bleiben. N

Das wirthschaftlihe Leben unserer Provinz in dem verflossenen Jahre bat sich im Großen und Ganzen in normaler Bahn bewegt. Der Auëéfall der Getreide-Ernte, für welhen bei der außergewöhn- lihen Dürre des Vorsommers ernste Befürhtungen gehegt wurden, ist in Schleswig-Holstein im Allgemeinen besser gewesen, wie in den anderen Provinzen der Monarchie, und wird für einzelne Theile des Landes sogar geradezu als günstig bezeihnet. Auch bezügli der Er- trâge der Gräsereien des Westens sind die, in Folge der Witterung des Frühjahrs, sowie namentlich in Folge des englischen Einfuhr- verbots Anfangs gehegten Besorgnisse nicht in Erfüllung gegangen. Die durch Einschleppung aus anderen Provinzen auch bei uns unter dem Rindvieh ausgebrochene Maul- und Ktlauen-

wurde dur die mit Enercie ergriffenen Maßregeln verhältrißmäßig rasch getilgt. Der Betrieb der Meiereien war ein steigender ; ebenso des Handels mit Zuchtvieh. Nicht minver waren die Verhältnisse für das eigentlihe Waarengeschäft, sowie für die Industrie im Ganzen günstig; recht zufriedenstellend namentlich auch die Erträgnisse der Rhederei. Ob es thunlih sein wird, das seit einiger Zeit, zur Ver- hütung der Einschleppung einer gefährlihen Seuche, gegen Dänemark bestehende Verbot der Einführung von Schweinen, dessen Aufhebung mehrfach angeregt worden ist, in nächster Zeit ganz oder theilweise in Wegfall kommen zu lassen, wird von dem Ausfall der neuerdings an- geordneten Erhebungen über den Stand der Krankheit in den ver- schiedenen Theilen jenes Landes abhängen. L Mit dem 1. Oktober v. J. ist die neue Verwaltungsorganisation aub in der Lokalinstanz in unserer Provinz perfekt geworden. Die Zahl der ländlichen Amtsbezirke beträgt 439. Von denselben werden, den Vorschlägen der Kreistage entsprehend, 365 durch Amtévorsteher im Ehrenamte, und zwar 307 dur ernannte, 58 durch die geseblih dazu berufenen Gemeinde- und Gutsvorsteher, verwaltet, während für den Rest in den Kreisen Hadersleben, Sonderburg und Tondern, sowie in Theilen der Kreise Pinneberg, Stormarn, Lauenburg und für einen Amtsbezirk im eise Stein- burg 16 fomwissarishe Amtsvorsteher berufen worden sind. 42 ländlihe Gemeinden sind bezüglich der Polizeiverwaltung ganz oder theilweise mit den Bezirken benachbarter Städte vereinigt worden. Die neuen Amtsvorsteher haben sich auënahmslos ihrer Pflithten mit anerkennenswerthem Eifer angenommen und ver- sprechen eine nach jeder Richtung ersprießlihe Thätigkeit. / Von bemerkenswerthen Vorgängen in dem Leben der Provinz ist aus dem verflossenen Jabre noch der Eröffnung der staatlihen Eisenbahnlinien Flensburg—Leck—Niebüll und Wrist—Iyehoe zu ge- denken. Ebenso des rüstigen Fortschreitens der Bauten an dem Nord-Ostsee-Kanal, mit denen die Ausführung etner Reihe wichtiger Meliorationen im Kanalgebiete Hand in s geht. / Die Verwaltung der kommunalen Angelegenheiten der Provinz hat unter der bewährten Leitung des Provinzialaus\schusses und des Herrn Landetdirektors wie bisher trefflihen.Fortgang genommen. Der Ihnen vorgelegte Verwaltungsberiht ergiebt in diefer Hinsicht wiederum ein höchst erfreulihes Resultat, wie der Etatsentwurf für das Jahr. 1890/91 niht minder einen befriedigenden Ausblick in die Zukunft gewährt. Ob die bisherigen Einrichtungen für die Unterbringung der Irren noch für längere Dauer als genügend anzusehen sein werden, mag hierbei einstweilen dahin- gestellt bleiben. Auch wird darauf binzuweisen sein, daß das in allen Theilen des Landes in verstärktem Maße hervortretende Interesse an der Hebung des Obstbaues voraussichtlich \chon in naher Zukunft ein kräftigeres Eintreten der Provinz bedingen wird, als folhes mit den neuerdings zur Verfügung gestellten Mitteln zur Unterstüßung der Kreise in ihren bezüglihen Bestrebungen und zur Anstellung eines Wanderlehrers für den Obstbau sih ermöglichen läßt. Von Regierungsvorlagen für die gegenwärtige Tagung gehen Ihren zur Begutachtung zu: ein Gesetzentwurf, betreffend die Termine bei Verträgen über Wohnungsmiethen, sowie zwei Vorlagen, deren eine die Einbeziehung mehrerer Landgemeinden des Kreises Pinneberg in den Gemeinde: und Kreisverband von Altona unter gleichzeitiger Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten der Stadt Altona über die in der Städteordnung gezogene Maximalgrenze im Wege der Geseßgebung, deren zweite die Erhebung der Bauer- shaftsgemeinde Marne zur Stadt betrifft. pt: L Phi werden Sie zur Vornahme der Ersaßwahlen für die Gewerbekammer, sowie zur Wahl einer Kommission eingeladen Behufs Vertheilung derjenigen Summen, welche gemäß §. 61 der Kreisordnung in Foige des Ein- gehens der staatliden Distriktsbeamten und dur den egfall anderer Polizeiverwaltungskosten den Kreisen als Beitrag zu den Kosten der Polizeiverwaltung zufallen. Endlih wird Jhre Bes(lußnahme er-= beten über die anderweitige Klafsifizirung verschiedener Straßenzüge.

Im Uebrigen werden Gegenstand Ihrer Berathungen voraus- sihtlich nur die kommunalen Angelegenheiten des Provinzialverbandes bilden, unter denen die Vorlage des Provinzialaus|chufses wegen Um- gestaltung der Wittwen- und Waisenversorgung für die Beamten des Provinzialverbandes und Ausdehnung derselben auch auf die Beamten der örtlihen Gemeindeverbände eine besonders wichtige Stelle ein» nimmt. D i

Indem ih die Hoffnung aus\prehe, daß Ihre Thätigkeit in der bevorstehenden Tagung unserer Provinz zum Segen gereihen- werde, erkläre ih nunmebr im Namen Sr. Majestät des Königs den 24, Schleswig-Holsteinishen Provinzial-Landtag für eröffnet.

Unter dem Vorsiß des an Jahren ältesten Mitgliedes der Versammlung, des Königlichen Landraths, Geheimen Re- gierungs-Raths von Willemoes-Suhm aus Segeberg, wurde mittelst Akklamation der Klosterpropst Graf von Reventlou- Pr eey wiederum zum Vorsißenden des Provinzial-Landtages und der Landespfennigmeister Niemand-Heide zum stell- vertretenden Vorsißenden gewählt.

Der Vorsigende begrüßte darauf die Versammlung und brahte auf Se. Majestät den Kaiser und König ein dreimaliges Hoch aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.

Bayeru. München, 8. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent hat, der „Alg. Ztg.“ zufolge, zur Errich- tung eines Denkmals für den Kaiser Friedri in Wörth 2000 # und zur Errichtung eines Denkmals in Met für den Kaiser Wilhelm I. ebenfalls einen Beitrag von 2000 S übersenden lassen. Am nächsten Dienstag, Mittags, empfängt der Prinz-Regent den Bischof von Passau, Dr. von Rampf, im Thronsaal des Hofgarten- baues zur Eidesleistung. Den Staats-Minister Dr. Freiherrn von Luß wird bei dem feierlihen Akt der Staatsrath Dr. von Neumayr vertreten.

Der Bischof von Augsburg hat, dem „W. T. B.“ zufolge, den Pfarrer Stempfl in Oberreutte, Verfasser

Kirchenpolitik ‘richtet, seiner Stelle als Dekan enthoben und den fanonishen Prozeß gegen ihn eingeleitet. | Bei der Berathung des die Altkatholiken be- treffenden zweiten Antrages Geiger in dem Ausshuß der Kammer der Reichsräthe erklärte, nah der „Köln. Ztg.“, Graf Preysing, er könne diesen Antrag niht wie den Placetantrag aus formellen Gründen ablehnen, da die Alt- katholiken nicht mes Mitglieder der katholischen Kirche seien. rinz Ludwig führe aus, daß die Altkatholiken niht der irche angehören, sie hätten die Lehren der Kirche, nämlih das Vaticanum, nicht angenommen, hätten, soviel Redner wisse, auch andere {hon vor dem Vaticanum fest- stehende a der Kirhe verworfen und hätten, was nah bayerishem Staatskirhenreht unzweifelhaft unzulässig sei, sih eine eigene von der Kirche getrennte Hierarchie ge- geben. Er, Prinz Ludwig, wünsche, daß die altkatholische age endlich aus der Welt geschafft werde, und halte es f das Zwelmäßigste, über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen, mit dem Wunsche, daß es der Staatsregierung gelinge, im Einverständniß mit den kirhlihen Behörden eine endgültige Regelung der Altkatholikenfrage herbeizuführen. Der inister Freiherr von Crailsheim erklärte, die Regierung habe die neuernannten Organe der alikatholishen Vereinigung niemals als Kirchenorgane anerkannt, wäre übrigens dem Antrage auf motivirte Tages- ordnung nicht abgeneigt. Es wurde sodann eine Sub-

Vebrigen ist für dieselben der Schnitt des Offizier-Waffenrockes maß- geb Berlin, den 25. Januar 1890, Wilhelm. v. Verdy.

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seuhe, welche zu jenem Verbote den Anlaß gegeben hatte,

kommission niedergeseßt, nach deren Antrag gestern Abend

einer Broschüre, die sih gegen die Centrumspartei und deren

der Aus \huß einstimmig beshloß: „Jn Erwägung, daß nach den Erklärungen der Regierung die Entscheidung der Frage, oh | die von den Altkatholiken eingenommene Stellung eine völlige ostrennung vón der katholischen Kirche involvire, mit Verhältnissen zusammenhängt, über welhe ein Urtheil der Kirchengewalt noch nit vorliegt, daß demna eine allseitige Würdigung der Frage, ob der altkatholishe Centralverein als eine besondere Religions3gesellsha\t zu betrachten ist, in gegen- seitigem Benehmen zwischen der Regierung und den Kirchen: behörden noch nicht stattfand, beantragt der Aus\huß Uebergang zur Tagesordnung.“ Der Minister E von Crails- heim erklärte, die Regierung nehme diese Tagesordnung an, da sie mit den seinerzeitigen Erklärungen der Regierung in der Abgeordnetenkammer nit in Widerspruch stehe.

Die Kammer der Abgeordneten seßte heute die Berathung des Eisenbahn-Etats fort. Die Einführung des allgemeinen deutschen Gütertarifs vom 1. Juli 1890 ab wurde einstimmig gebilligt. Eine Anzahl von Abgeordneten tadelte die häufigen Viehtransporte an Sonntagen und ver- langte, die Generaldirekftion solle einfah Sonntags keine solhen mehr annehmen. Der Minister Freiherr von Crailsheim erwiderte, die Einführung einer erhöhten Taxe für die Sonn- tagsviehtransporte würde nur die Landwirthschaft treffen ; die Eisenbahnverwaltung würde das Aufhören solher Trans- porte freudig begrüßen, eine Abhülfe wäre aber nur mögli durch Verlegung aller an Montagen üblichen Viehmärkte auf andere: Tage. Hierüber sollten weitere Erhebungen im Ein- vernehmen mit dem Minister des Jnnern gepflogen werden. Die Tarifzuschläge auf den Vizinalbahnen könnten nur aus- nahmsweise herabgeseßt werden. Die rage wegen der Be- förderung von Hammeln nah Frankreïich mittels Personen- zügen sei einer Erwägung werth. Einer Anfrage des Freiherrn von Soden gegenüber bemerkte der Minister, der Entwurf der neuen Tarifvorschristen habe keine Aussicht auf Annahme Seitens der deutshen Bahnverwaltungen. Schließlih wurden ge aen für Gütertransporte in Höhe von 63 585 100 46 ewilligt.

Sachsen. Dresden, 8. Februar. Jhre Majestät die Königin verbringt, wie das „Dr. Journ.“ meldet, jeßt die Nachmittagsstunden außer Bett. Die Kräfte kehren zwar nur langsam wieder, doch is das Allgemeinbefinden wesentlich besser. Appetit und Schlaf sind gut. Husten stellt sich fast nur noch am Morgen ein.

Mecklenburg-Schwerin. (==) Schwerin, Februar. Jn der am 7. d. M. herausgegebenen Nummer des Re- gierungsblattes ist die Verordnung vom 29. Januar 1890, betreffend den Uebergang der aus Landesmitteln er- worxbenen bezw. zumBetrieb übernommenen Eisen- bahnen und die Organisation der Großherzog- lichen Eisenbahnverwaltung publizirt worden.

Die erworbenen Bahnen, die bisherigen Friedrih-Franz- Eisenbahnen, die Güstrow-Plauer, Gnoien-Teterower, Wismar- Rostocker und die Doberan-Heiligendammer Eisenbahn, sowie die Wiêmar-Karower Eisenbahn, bei welcher nur der Betrieb übernommen wird, erhalten den gemeinsamen Namen „Gro §- herzoglich Mecklenburgishe Friedrich - Franz- Eisenbahn.“

Die centrale Verwaltung und Leitung dieser Bahnen erfolgt unter der A des Großherzoglichen Ministeriums des Fnnern durch die Großherzogliche General - Eisenbahn- Direktion zu Schwerin. Die Verordnung regelt das Ober- aufsihtsrecht des Ministeriums wie die Befugnisse und Zu- sammenseßung der Generaldirektion, die an der Verwaltung der Bahnen theilnehmen, den nachgeordneten Behörden und die Anstellungsbedingungen für den Großherzoglichen Eisenbahn- dienst. Die Großherzogliche Generaldirektion, welhe aus dem General-Direktor, dem Stellvertreter desselben und der erforder: lichen Anzahl von Mitgliedern besteht, wird in zwei Abtheilungen, eine für allgemeine Verwaltung und eine technische, getheilt. Für jede Abtheilung ist der betreffende Dirigent verantwortlich. Doch erledigt die Generaldirektion eine Reihe von in der Verord- nung speziell aufgeführten Gegenständen dur kollegialische Berathung und Beschlußfassung. Nach einer weiteren Be- kanntmachung des Ministeriums des Jnnern bewirkt die Groß- herzoglihe Generaldirektion die Liquidation der bisherigen Eisenbahngesellshaften. Die Einseßung der Generaldirektion und die Uebernahme der einzelnen Bahnen erfolgt voraus- sihtlih im Lause des Monats März.

Sachsen-Altenburg. (x) Altenburg, 8. Februar. Der Landtag des Herzogthums, welcher bereits vor Weihnahten 3—4 Wochen tagte und seit dem 16. Ja- nuar hier wieder versammelt ist, hat \sih in dieser Zeit der Berathung des Staatshaushalts-Etats pro 1890/92, einer größeren Anzahl von Regicrungsvorlagen verschiedener Art, von Pelitionen sowie von selbständigen aus der Landschaft selbst hervorgegangenen Anträgen auf Abänderung bestehender Gesetze 2c. in sehr umfgngreiher Weise unterzogen und wird erst jeßt nah siebenwöchiger Thätigkeit in die Plenar- berathung des Etats eintreten, welche voraussihtlich noch mindestens eine volle Woche in Anspru nehmen wird.

Elsaß - Lothringen. Metz, 8. Februar. Laut Be- kanntmahung des Bezirks-Präsidenten von Lothringen vom 31. Januar d. J. wird der Beschluß des Bezirkstages, be- treffend die Krankenversiherung der land- und forst- wirthshaftlihen Arbeiter des Bezirks, vom 1. April d. J. ab in Kraft treten.

Oesterreih-Ungarn. Tepliß, 10. Februar. (W. T. B.) Der gestern hier versammelte deut)ch-böhmische Partei- tag nahm einstimmig eine Resolution an, in welcher derselbe seine Befriedigung über die Vereinbarungen der Ausgleihskonferenz ausspricht und die weitere Pflege des deutschen Volksstamms als Pflicht aller Kreise der deutschen Bevölkerung bezeihnet. Der Parteitag sandte ferner ein Telegramm an den Minister-Präsidenten Grafen Taaffe, in welchem die Huldigung und treue Dankbarkeit für den Kaiser ausgesprochen wird. :

, Budapest, 8. Februar. (Wien. Abdpost.) Der Finanz- Minister Dr. Weckerle unterbreitete dem Unterhause einen Geseßentwurf über die staatlihen Begünstigungen, die solhen Geldinstituten gewährt werden können, welche die heimishe Jndustrie fördern. Jm Sinne dieses Gesegz- entwurfs kann jenen Geldinstituten, welche mindestens ein Aktien- apital von fünf Millionen Gulden haben und deren Hauptzweck in der Errichtung neuer oder in der Förderung bereits bestehender Industrien besteht, die Stempel- und Gebührenfreiheit und für

die Zeit der ersten fünfzehn Jahre des Bestandes dieser Etablissements die vollständige Steuerfreiheit V dieselben gewährt werden; hinsichtlich anderer ZushlägëSund Ge- meinde-Umlagen kann die Steuerfreiheit bis zu sechs Pro- zent des Erträgnisses zugestanden werden. Der Minister von Baross unterbreitete den Gesegentwurf über die der einheimischen Industrie zu gewähren- den staatlihen Begünstigungen. Danach genießen solche: die dem technischen Fortschritte entsprechend eingerichteten

avriken, welhe in Ungarn bisher nicht erzeugte Artikel her- tellen, ferner die bereits bestehenden Fabriken, welche Messing, Zink, Platten, Röhren, Draht, Nägel, Dampfkessel, Maschinen, elektrotehnishe Apparate, Porzellan, Kautschuk, Cellulose, Asphalt, Spielwaaren und Klaviere erzeugen, ferner ‘Seiden-Spinnfabriken, Jute- und Woll-Appretirungs- Fabriken und viele andere namentlich angeführte Unternehmungen. Diese Begünstigungen bestehen in der Enthebung von der Erwerbsteuer und von der Steuer der zur öffentlichen Rech- nungslegung verpflichteten Gesellshaften, von den Gebühren- und Kommunalabgaben für den Erwerb der betreffenden Grundstücke 2c. Die Vorlagen wurden an die Ausschüsse ge- wiesen. Hierauf wurde die Berathung des Budgets des Ackerbau-Ministeriums fortgeseßt.

__ Fiume, 8. Februar. (Wien. Ztg.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Karl Ludwig ließ heute über das Befinden des Grafen Julius Andrassy Erkundi- gungen einholen. Der Zustand des Grafen ist unverändert etwas rukbiger.

Ero®britanuien und Jrlaud. London, 7. Februar. (A. C.) Um allen Gerüchten über den shlechten Gesundheits- zustand Lord Sabisbury's ein Ende zu machen, wird der Presse von berufener Seite mitgetheilt, daß der Premier-Minister nur noch an der Shwäche leidet, welche selbst bei milden Fällen der gnfluenza zu folgen pflegt. Jrgend welhe Komplikationen sind jedoch nicht eingetreten. Die Reise nach London hat Lord Salisbury gut überstanden und die ihm vorliegenden Arbeiten ohne üble Folgen erledigt. Am Montag wird der Premier-Minister zur Eröffnung des Parlaments wieder nah London kommen.

Der irische Abgeordnete M. Harris hat scinen Fraktionsführer Parnell benachrichtigt, daß er sich in Folge \hlechten Gesundheitszustandes genöthigt sehe, sein Mandat niederzulegen.

Frankreich. Paris, 9. Februar. (W. T. B.) Der erzog von Orleans erschien gestern vor der achten ammer des Zuchtpolizeigerihts. Auf die Frage des Präsi-

denten antwortete der Herzog, er sei nah Frankreich gekommen, um Militärdienste zu leisten. Der Herzog verlangte eine Ver- tagung seiner Angelegenheit, um sich einen Advokaten zu nehmen. Der Gerichtshof vertagte die Verhandlung bis Miit- woh. Wie die Abendblätter melden, hat der Stabträger der Advokatenkammer Cresson die Vertheidigung des Herzogs übernommen. Die in Paris wohnenden Mitglieder der Familie des Herzogs, der Herzog von Luynes und der Senator Bocher haben die Erlaubniß erhalten den Herzog zu besuchen.

Wie einzelne Blätter melden, hat der Herzog von f Add ein Schreiben an den Präsidenten Carnot ge- richtet. ; ; _Dem „Journal des Débats“ zufolge ist die im Allge- meinen für rihtig gehaltene Ansiht über den Schritt des Herzogs von Orleans diejenige, daß er nicht als ehr- res Prätendent, au nicht als Agitator ge- handelt habe. Wenn das Urtheil gesprochen sei, werde es dem Präsidenten der Republik zukommen, einzugreifen.

Die Deputirtenkammer hat den Gesetzentwurf, nah welchem neue Kavallerie-Regimenter geschaffen werden sollen, angenommen. Jm Laufe der gestrigen Sigung E der Deputirte Lamarzelle (Rechte) die Regierung betreffs der Verhaftung des Her- zogs von Orleans zu interpelliren, wurde jedoh von seinen Freunden veranlaßt, diese Absicht nicht auszuführen. Die Wahl Calvinhacs (Toulouse) ist mit 470 gegen 7 Stimmen für ungültig erklärt. Die Kammer be- rieth darauf die Frage, ob das darauf bezügliche Aktenstück an den Minister des Jnnern zu verweisen sei. Der Minister des Innern, Constans, erklärte, er irete für den Präfekten von Toulouse ein und würde die Zurückverweisung der betreffenden Alten als ein Mißtrauensvotum betrahten. Der Justiz-Minister Thevenet und er würden auf die Verweisung nur unter der Bedingung eingehen, daß der Präfekt von Toulouse von der Angelegen- heit ausgeschlossen würde. Die Verweisung wurde unter es Bedingungen angenommen und die Sizung aufge- oben.

Eine marokkanische Gesandtschaft mit Geschenken

für den König von Belgien ist hier eingetroffen. ° _Le Mans, 9. Februar. e T. B.) Bei der Ein- weihung der hiesigen Handelsbörse hielt der Minister- Präsident Tirard eine Rede, in welcher er aufs Neue das politi sche Sam des Kabinets bestätigte, welhes darin bestehe, die wirthshaftlihen Fragen und die sozialen Probleme zu studiren, die in der Jeßttzeit alle wohlgesinnten Menschen aller Parteien beschäftigten. Ueber- D auf die Reform des Zolltarifs, hob Tirard hervor, es andle sich nicht darum, abstrakte Theorien oder absolute Doktrinen geltend zu machen, man müsse im Gegentheil ein Gleichgewicht halten zwishen allen Jnteressen, indem man sich bemühe, denselben in gleiher Weise gerecht zu werden. Die Ausgabe sei zwar \ckwierig, aber mit gutem Willen werde man das Problem lösen. Die wegen der Zoll- frage inscenirte Bewegung sei eine übertriebene, die Fragen seien sehr verwidelte, man dürfe deshalb keine unüberlegten Verbindlichkeiten eingehen und Niemandes Leidenschaften \{chmei eln. Tirard {loß mit den Worten: „Seien wir treue Diener und niht Schmeichler der arbeitsamen Demo- kratie. Das Kabinet wird, so lange es das Vertrauen des Parlaments und des Landes besißt, das Werk der Be- ruhigung, der Eintracht und des Fortschritts fortseßen, ohne sih dur drohende Großsprechereien unterlegener Parteien oder durch phantastische Berichte über angeblihe Mißhellig- keiten im Kabinet einshüchtern zu lassen. Die Regierung ist wachsam und fest, aber sie weist die Unterstügzung Niemandes urück und wünscht nur die Einigkeit und Versöhnung aller ranzosen.“ Bei dem nah der Einweihung der Handelsbörfe stat1- gehabten Banket hielt Tirard nohmals eine längere Rede und brachte am Schluß derselben ein vos auf die Armee aus.

Außerdem sprach der Minister des Jnnern Constans,

welcher aueführte, die definitiv begründete Republik werde großmüthig alle Meinungen respektiren. l

Rusland und Polen. St. Petersburg, 10. Februar. (W. T. B.) Das Mitglied des Reichsraths, Graf Walujeff, zuleßt Präsident des Ministercomités, früher Domänen- Minister, noch früher Minister des Jnnern, ist gestorben.

Die „Nowoje Wremja“ veröffentliht eine Prokla- mation Dargan Zankow's an seine Anhänger, datirt St. Petersburg, den 15. Januar a. St., in welcher er seine n 1 gus über die gegenwärtige Lage in Bulgarien aus- pricht.

talien. Rom, 9. Februar. (W. T. B) Die Präsidien des Senats und der Kammer überreichten dem König anläßlich des Todes des Herzogs von Aosta Beileidsadressen. Der König erwiderte: die zahlreichen Kundgebungen inniger Theilnahme legten ihm mehr denn je die Pflicht auf, dem Vaterlande selbst seine Familiengefühle zu opfern.

Bei der in der Deputirtenkammer gestern wieder- holten Abstimmung über die Tagesordnung der Mino- rität des Ausschusses zur * Vorberathung des Geseß- entwurfs, betreffend die Sicherheitspolizei, wurde dieselbe in - namentlicher, _ Abstimmung mit 147 gegen 47 Stimmen abgelehnt und hierauf durch Erheben von den Sigen die von der Regierung acceptirte Tagesordnung der Majorität angenommen, durch welhe die Regie- rung ermächtigt wird, die von den städtishen Be- hörden abhängigen Sicherheitsorgane aufzuheben. Der Handels-Minister brachte einen Gescegentwurf ein, betreftend die Bildung einer Bodenkredit-Bank.

Die Feier der Heiligsprehung des ehemaligen Bischofs von Saluzzo und Mitgliedes des Ordens des Bethauses, Jean Juvenal Ancina, hat heute Vormittag in der hergebrachten Weise in dem Saale über dem Portikus der St, Peterskirche stattgefunden. Nach der Verlesung des Dekrets über die zu voll- ziehende Heiligsprehung durch den Kardinal Aloïfio Masella wurde die Messe dur den Bischof von Jossano, der Vater- stadt des Heiliggesprochenen, celebrirt. Der Papst wohnte wegen eines [eihten Unwoßhl})eins der Heiligsprehung nit bei.

Der Kardinal Foseph Pecci, Bruder des Papstes, is} gestern gestorben. (Derselbe war am 13. Dezember 1807 zu Carpineto geboren und wurde am 12. Mai 1879 zum Kardinal ernannt.) ;

Portugal. Lissabon, 9. Februar. (W. T. B.) Der „Gazette du Portugal“ zufolge sind alle Na§rihten über eine Konferenz der europäishen Nationen zur Schlichtung des englisch-portugiesishen Konflifts verfrüht. Wie aus Oporto berihtet wird, sind sämmtliche englishen Mitglieder des dortigen ersten Klubs, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, aus demselben ausgetreten. Senhor Andrade shickte einen Sekundanten an den englishen Konsul, um ihn wegen eines beleidigenden Briefes zum Duell zu fordern. Der Konsul hat jedoch auf den Brief niht geantwortet. Wie die Blätter melden, wäre der Konsul mit Urlaub von Oporto. abwesend.

_ Serbien. Belgrad, 9. Februar, (W. T. B.) Die Mitglieder der Regentschaft haben dem Fürsten von Montenegro telegraphish ihren Dank für die ihnen ver- liehenen Ordensauszeichnungen ausgesprochen.

__ Bulgarien. Sofia, 9. Februar. (W. T. B.) Laut einer Meldung der „Agence Balcanique“ wurden bei der Untersuchung der Papiere Panigza's hiffrirte Briefe an Kalopkoff vorgefunden, deren Sthlüssel man entdeckt hat. Die bisherigen Aussagen Panigza's vor dem Untersuchungs- rihter enthielten nihts Wichtiges, ebenso waren die Er- klärungen des Advokaten Matejeff ohne Belang. Späteren Mittheilungen zufolge wurde die Beseitigung des Prinzen Ferdinand und nicht die Ermordung des- selben beabsichtigt, wie ursprünglih gemeldet wurde, dagegen ad p die Minister Stambulow und Mutkurow ermordet werden.

Die Nathricht von einer Verhaftung des Obersten Nikolajew, des Kommandanten Süd-Bulgariens, wird für fal\ch erklärt, über die Untersuhung sei nihts Weiteres bekannt, die Angelegenheit befinde sich augenblicklich in den Händen des Gerichts, und dürfte der Prozeß in etwa zehn Tagen stattfinden.

Parlamentarische Nachrichten.

Jn der heutigen (14.) Sizung des Hauses der Ab- geordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft 2c. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen beiwohnte, theilte der Präsident mit, daß der Geseßentwurf über die Auf- hebung des Königlih bayerishen Gesezes vom 25. Juli 1850, die Einrichtung des die Kunststraßen im Königreih Bayern befahrenden Fuhrwerks be- treffend, nebst der zusäßlihen Bestimmung vom 1. Juli 1856, für den Bereich der vormals bayerishen Gebietstheile des Regierungsbezirks Kassel ein- gegangen ist. i

Den Gesegentwurf, betreffend die Abänderung des §. 19 Abs. 1 des Pensionsgeseßes vom 27. März 1872, beantragte der Abg. Rintelen einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen, da auch 8. 10 des Pensions- geseßes einer Aenderung bedürfe.

Abg. Simon von Zastrow hielt diesen Punkt für nicht so bedeutend, widersprah aber der Kommissionsberathung nicht, während der Abg. Graf zu Limburg-Stirum die fnberedte Frage als überhaupt nicht in das Gesetz gehörig ezeihnete. :

Abg. Zelle glaubte, daß die Anregung des Abg. Rintelen in Form einer Resolution erledigt werden könnte.

Abg. Stengel meinte, daß eine solche Resolution bis zur zweiten Lesung vorbereitet werden könne.

Der Antrag auf Kommissionsberathung wurde abgelehnt, die jen Berathung wird deshalb ohne Weiteres im Plenum erfolgen.

on erster Berathung wurden darauf der Ges eßentwurf, betreffend die Abänderung des §&§. 11 des Gesetzes: über die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volksschulen vom 6. Juli 1885, der Entwurf einer Haubergordnung für den Kreis Altenkirchen, der Geseßentwurf über den Ansatz der Zinsen von den aus dem vormaligen Stadt-

bu von Altona in das Grundbuch übertragenen Hypotheken im Zwangsbollkreckungge 5