1890 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

21) Sicerheitsftellung, Bürge.

Bürgen haben nach dem Erm 5 \huldner in den Vertrag mit duen der Me hérde als Sutst

22) Sicherheitsftellung (Kaution).

Kautionen können in baarem Gelde, guten Werthpapieren, Spar- A oder nah dem Ermessen der AufsiGtebehörde aud in sicheren gezogenen Wechseln bestellt werden.*)

Kautionsfähige Papiere sind folgende:

1) du Sud ver Bree Fueide pom Deutschen Reich oder on einem deutshen Bundesstaat ächti E aufgestellt sind Î y mit geseßliher Ermächtigung le Schuldver|retbungen, deren Verzinsung vom Deutschen N oder von einem deutschen Bundesstaat geseßlich r 3) die Rentenbriefe der zur Vermitte ös Renten in Preußen bestehenden Rentenbankeer “zige 4) die Schuldverschreibungen, welche von deutshen kommu- nalen Korporationen (Provinzen, Gemeinden, Kreisen 2c.) oder von deren Kreditanstalten ausgestellt, und entwedèr Seitens der ebt iun sind, oder einer regelmäßigen Amortisation unte i; 5) die Sparkassenbüher von öffentliche igkeitli äti Sparkassen, hen, ‘obrigkeitlih bestätigten 0) Age V Wecsein briefe. ie Annahme von Wew]eln erfolgt nur, i - Ne Eo a Gn ves fas êtatet, Ga aar hinterlegte Kautionen werden nit verzinst. Zi Werthpapieren sind die Anweisungen (Talons) a Zinsscheine ine soweit bezüglih der leßteren in den besonderen Bedingungen nit etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zins\cheine werden fo lange, als nit cine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung entstandener Verbindlichkeiten in Aussicht genommen werden muß, an den Fälligkeitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtausch der Anweisungen (Talons), die Einlösung und den Ersatz ausgelooster Werthpapiere, sowie den Ersaß abgelaufener Wechsel hat der a iu E : i; :

__ Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehu i - bindlichkeiten niht nachkommt, kann die Bebörd. n ihre S haltung auf dem einfachsten, geseßlich zulässigen Wege die hinterlegten Werthpapiere und Wechsel veräußern bezw. einkassiren.

Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe jür Verbindlichkeiten des Unternehmers nit in Anspruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflihtungen vollständia er- füllt hat, und infoweit die Kaution zur Sicherung der Haftverpflich- tung dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ist. Jn Ermangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Haftverbindlichkeit einzubehalten ist.

23) Uebertragkarkeit des Vertrages.

Ohne Zustimmung der Behörde, welhe den Vertrag genehmigt hat, darf der Unternehmer seine vertragsmäßigen i M Andere übertragen : s ßigen Verpflichtungen nit

erfállt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages i so ist diese Behörte berechtigt, den Vertrag mit E Sa he E A Fall

ezüglih der in diesem Falle zu gewährenden Vergüt wi der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Sia Ä 10) E O Î 8

ür den Fall, daß der Unternehmer mit Tode ab A n O n bél E e je die Bebört din Wahl! ob sie das Vertragêverhältniß mit den Erben de selbe t dasselbe als aufgelöst betrahten will. N prllegen oder

24) Gerichtsstand.

Für die aus dem Vertrage entspringenden Rechtsftreitigkeit der E ee A in 2 vorgesebenen Sufiändigti eine iedsgerîi bei dem für den Oit der L ü zuständigen Gerichte Recht zu nehmen. O Odrung

25) Schiedsgericht.

Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Ret und Pflichten, sowie über die Ausführung des Merteages sind, Vini die Beilegung im Wege der Verhandlung nicht gelingen sollte, zunächst:

*) Hinsihtlich der Kautionsfähigkeit der Werthpapiere sind die hierfür erlassenen besonderen Bestimmungen in die IVendinen Be- dingungen aufzunehmen.

der Bebgee, welche den Vertrag genchmigt hat, zur Entscheidung vorzulegen.

V Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Shhiedsgerihts zugelassen. Die Fortführung der Bauarbeiten, nah E der von der Behörde getroffenen Anordnungen, darf hier- dur nicht aufgehalten werden.

Die Anrufung eines Schiedsgerichts is ausges{chlossen, wenn Leistungen vom Garnison-Baubeamten den Bedingungen nicht ent- \prebend gefunden werden. (Ziffer 8 Absay 3.)

Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor demselben kommen die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, §8. 851—872, in Anwendung. Bezüglich der Ernennung der Schiedsrichter sind abweichende, in den besonderen Ver- tragsbedingungen getroffene Bestimmungen in erster Reihe maßgebend. Falls die Swiedörichter den Parteien anzeigen, daß sich unter ihnen

timmengleihheit ergeben habe, wird das Schiedsgericht dur einen Obmann ergänzt. Die Ernennung desselben erfolgt Mangels ander- weiter Festseßung in den besonderen Bedingungen durch den Jn- tendanten eines benachwbarten Corpsbezirks.

Ueber die Tragung der Kosten des \chiedsrihterlißen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nah billigem Ermessen.

26) Kosten und Stempel.

Briefe und Depeschen, welhe den Abshluß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankirt.

Die Portokosten für solche Geld- und sonstige Sendungen, wclche in M Gen Interesse des Unternehmers erfolgen, träat der ebtere i: Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen.

Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses, d. h. der baaren Auslagen, fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last.

Bestimmungen für die Bewerbung um Leistungen für Garnisonbauten.

1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat Nie- mand Aussicht als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktlihe und vollständige Ausführung derselben auch in tehnisher Hinsiht die erforderlihe Sicherheit bietet.

2) Einsicht und Bezug der Verdingungsans{hläge. Verdingungsanschläge, Zeibnungen,. Bedingungen sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen, Abschriften, Nach- risse werden erforzerlihen Falls auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

3) Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benußung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus- schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzurei{hen.

Die Angebote müssen enthalten :

a, die ausdrüdlihe Erklärung, daß der Bewerber \ich den Be- dingungen, welhe der Auss{reibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft ;

b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheitspreisen nit überein, so sollen die leßteren maßgebend sein, wenn Angebote nah Prozenten der An- \schlagssumme verlangt sind diese Angebote;

. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

. Seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sh für das Angebot solidarish verbindlich machen, und die Bezeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfang- nahme der Zahlungen Bevollmächtigten; legteres Erforderniß gilt auch für die Gebote von Gesell\haften;

. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ein- gereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermine eingesandt und derartig bezeichnet sein, S sih ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;

f. die etwa vorgeshriebenen Angaben über die Bezugêquellen.

Angebote, welche diesen Vorschriften nit entsprechen, insbesondere solhe, welche bis zu der festgeseßtea Terminéstunde bei der Behörde

niht eingegangen sind, welhe bezügliGß des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbéedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Es sollen indessen solhe Angebote nicht grundsäßlich ausgeschlofsen sein, in welhen der Bcwerber erklärt, sich nur während einer kürzeren, als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein An- gebot gebunden halten zu wollen. :

4) Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffe:: des Angebots bei der aus\hreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zuschlags- frist bezw. der von ihnen bezeihneten kürzeren Frist (Nr. 3 leßter lan an ihre Angebote gebunden.

ie Bewerber unterwerfen sich mit Angabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Gerichtsbarkeit des Orts, an welchem die. ausshreibende Behörde ihren Siy hat. 5) Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlihung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

6) Ertheilung des Zuschlags.

Der Zuschlag wird von dem auss{hreibenden Beamten, oder von der ausshreibenden Behörde, oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungötermin, durch von dem gewählten Unterzehmer mit zu vollziehende Verhandlung, oder dur besondere shriftlihe Benachrichtigung ertheilt.

Letterenfalls i} derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen- oder Postamt zur Beförderung an die in dem An- gebot bezeichnete Adresse Übergeben worden ift.

Trifft die Benachrichtigung troß rehtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bet ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesandten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot nicht mehr gebunden, Falls er ohne Verzug nah dem verspäteten Eintreffen der Zuschlagserklärung von scinem Rüktritt Nachricht gegeben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welhe den Zuschlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreihung des Angebots unter Beifügung des erforderlihen Briefgeldbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklih verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findct im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des- selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind. :

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer um- gehend \chriftlich zu bestätigen.

7) Vertragsab\s{luß.

Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ift verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu Stande gekommenen Vertrag eine {hriftliche Urkunde zu vollziehen.

Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nit bekannt ist, bleiót vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrags mit zu unterzeichnen.

3 8) Sicherheits\tellung (Kaution).

Wenn nichts Anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, hat der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nah der Ertheilung des Lu- \chlags die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Bes hörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz zu beanspruchen.

9) Koften der Ausschreibung.

Zu den dur die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat

der Unternehmer mit beizutragen.

Vorstehende allgemeine Vertragsbedingungen 2c. werden erneut zur öffentlihen Kenntniß gebracht. Eine theilweise Abänderung haben die Ziffern 8 und 25 der Vertragsbedingungen erfahren.

Berlin, den 18. Februar 1890.

Intendantur des Garde-Corps.

1. Steckbriefe und Untersuhungs-Sahen.

2. Zwangsvollstreckungen, Ae Vorladungen u. dergl. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloojung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

2) ZwangsvollstreŒungenu, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[65864] ? In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des allhier in der Ritterstraße belegenen, dem Arbeiter Sélünz bieselbst gehörigen Wohnhauses Nr. 3Cl, hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters , zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver- theilung Termin auf Freitag, den 7. März 1890, Vormittags 11 Uhr, bestimmt. Der Theilungéplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 17. d, Mts. an zur Einsicht der Bethei- | zu ligten auf der Gerihts\chreiberei niedergelegt sein. a, Sternberg (Medl.), den 14. Februar 1890. 0. Peters, Amtsger.-Aktuar,

v) Musgebot.

„Auf den Antrag des Particuliers W. Büchert hierselbst _wird der Inhaber der angebli am 5, No- vember 1886 in der Vorhalle des Empfangégebäudes der Ostpreußischen Südbahn hierselbst verloren ge- gangenen Hypotheken-Antheilsheine Nr. 445, 446 und 447 über je 1000 #, ausgefertigt von der in das Paneeloreg ster der Stadt Königsberg eingetra-

enen Aktien-Gesellschaft „Aktien-Brauerei Schön-

uh“ für die Aktien-Gesellshaft „Königsberger

Vereinsbank“ zu Königsberg i. Pr. oder deren Ordre, versehen mit dem Blanco-Indossament der Königs- berger Vereinsbank hierdurh aufgefordert, seine ae auf die Antheilscheine spätestens im Aufgebots-

den 26. Oktober 1891, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 62, anzu- melden und dieselben vorzulegen, widrigenfalis ihre Kraftloserklärung erfolgen wird,

Königsberg, den 8. Februar 1887. Königliches Amtsgericht, VIII.

[65868]

Kolberg

Johann haft in

widrigenfalls d wird

[59395] Aufgebot.

Die Wittwe des am 18, September 1889 ver- Erlen Postboten Georg Feiht, Frau Theresia Feicht in Cham (Bayern) bat tas Aufgebot der von threm Ehemann mit der Frankfurter Lebensversiche- rungëgesellschaft abgeschlossenen Lebensversiherungs- volice Nr. 10532 F, Nr. 22303 de dato 1. Mai ‘1880 über 1000 #, zahlbar bei dem Ableben des

[65866]

Georg Feicht an den Inhaber, beantragt. haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. August 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zim- mer 27, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M,, den 14. Januar 1890. Königliches Amtsgericht. 1Y.

Aufgebot. Die Sparkafsenbücher der städtishen Sparkasse

Nr. 34457 über 145 M 90 „4, ausgefertigt auf den Namen Heinrich Belter, Vorm- Siederland , 2. Belter, jeßt verstorbenen Hausbesiger Friedrih Romig zu Siederland abhanden ekommen ift,

b. Nr. 36 725 über 949 M 65 4, ausgefertigt auf den Namen Johann Heinrih Ferdinand Belter, welches dem Vormund des 2. Belter, jet verstorbenen Hausbesiger Friedri Romig zu Siederland abhanden gekommen ift,

sollen auf den Antrag des Inhabers, nämlih des einrih Ferdinand Belter, zur Zeit wohn- ew-York, vertreten durch den Justizrath Mannkopf zu Köslin, als Generalbevollmächtigten, und dieser vertreten durch den Rechtsanwalt Grieser ¡u Kolberg, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.

Es werden daher die Inhaber der genannten Sparkassenbücher aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermin den 18. September 1890, Vor- mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen,

je Kraftloserklärung derselben erfoigen Kolberg, den 8. Februar 1890. 7 Königliches Amtsgericht.

Deffentlicher Anzeiger.

Der JIn- | und übergeken. sein.

und Zinsen lautete,

macht.

gekommen sein soll. Der Arbeiter Schmidt,

welches dem Vormund des

erklärt werden werden.

[53551] Aufgebot.

verstorbenen

vom 27, Mai 1885 storbenen Bruders

Aufgebot.

I. Am 26. März 1887 matte der Arbeiter Jo- hann Schmidt zu Taschauerfelde bei der Kreisspar- kasse Schweß eine Einlage von 240 #4 und erhielt darüber das Sparkassenbuch Nr. 4505 ausgefertigt

u erklären, werden die derzeiti Büchlein hiemit aufgefordert, \ hiergerihts auf Dienstag,

( Dieses Sparkassenbuh soll entweder in der Stadt Schweyh oder auf seiner Reise von Schweßz nah Taschauerfelde verloren gegangen Auf jene 240 K hat Schmidt 20 4 zurück- gezahlt erhalten, so daß das Sparkassenbuh zur Zeit des angeblicken Verlustes noch über 220 4

IT. Die Wirthschafterin Caroline Rahn in Za- wadda hat gleihfalls bei der Kre ssparkasse zu L Schweß am 23. Mai 1882 eine Einlage: von 100 #

und am 26. Mai 1882 eine solhe von 200 A ge- Sie erhielt darüber das Sparkassenbuch Nr. 2912 au?gehändigt, welches zur Zeit des Ver- lustes über 300 A und Zinsen lautend, abhanden

vertreten Rechtsanwalt De. Eihbaum in Schwetz Wirthschafterin Rahn haben nun behufs Ausferti- gung neuer Bücher das öffentliche Aufgebot der vor- gedahten Sparkassenbücher beantragt.

Es werden daher die Inhaber der beiden Spar- kassenbücher aufgefordert, spätestens im Termin, den 16. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht, Zimmer Nr, 2, ihre Recite anzumelden und die Sparkassen- bücher vorzulegen, widrigenfalls leßtere für krastlos

Schwetz, den 15. Februar 1890. Königliches Amtsgericht.

Auf den Antrag der Näherin Eva Wagner von Thannhausen, Alleinerbin ihres am 4. Mai 1885 Bruders Michael Wagner, Schäfers von Thannhausen, lt. dießgerihtlichen Erbschaftszeugnisses e U L G ihres ver- nde, zu Verlust gegangene und nicht mehr auffindbare Sparkafsebüci n Spar-, Leih- und Hilfskasse Neumarkt in der Ober- pfalz vom 1. Novbr. 1871 H. B. N. 13 825 über 90 Fl. = 85,71 4 und vom 1. März 1872 H. B. N. 11274 über 100 Fl. = 171,43 für kraftlos en Inhaber dieser den N Sali 1800 . Ju Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterfertigten K. Amtsgerichte an- zumelden und die obengenannten Schuldurkunden

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\. . Berufs-Genofsenschasten.

. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

. Wochen-Ausweise der deutshen Zettelbanken.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt werden. Am 10. Dezember 1889. Kgl. Bayer. Amtsgeriht Neumarkt, Oberpfalz. i gez. Pfrang, K. A. R. Beglaubigt : (L. 8.) K. Gerichtsschreiberei: Kastner.

A Aufgebot.

Die nawstehenden Grundstückseigenthümer haben behufs Löschung der untenbezeihneten angebli ge- M, O Oelenyollen deren Aufgebot beantragt, nämlich;

L, der Weber Johann Jacob Baumbach in Nieder- dorla, vertreten durch den Rechtsanwalt Engelhart zu Mühlhausen i./Thr., das Aufgebot der im Grund- buche von Niederdorla Band 1 Blatt 169 in Ab- theilung. III. unter Nr. 4 und Band 7 Blatt 349 in Abtheilung III. unter Nr. 2 eingetragenen Post :

„176 Thlr, 4 Sgr. 3 Pf. Erbgelderforderung nebst 5 %/o_ Zinsen auf Grund des Erbrezesses de A [f E jriftias

. der Vekonom Christian Ludwig Höch zu Lenge- feld, vertreten durh den Rechtéanwalt Encolbart ‘u Mühlhausen i./Thr,, das Aufgebot der im Grund- buche von Lengefeld Band 9 Blatt 57 und 73 in Dns IIL, unter Nr. 1 und 8 eingetragenen

„70 Thlr. Darlehn nebst 59% Zinsen aus der Obligation vom 30, März 1836 T Fräulein von Winßingerode hier auf Grundstück Nr. 3 eingetragen | zufolge Verfügung vom 1, September 1836“,

„100 Thlr. Darlehn nebst 5 9% Zinsen und Koslen aus der Obligation vom 27. März 1843 für den Justizrath Adolph Steinbach bier eingetragen auf Grundstück Nr. 41 ufolge Verfügung vom 2. Juni 1843 und ver.rbt auf Marie Christine, geb. Stein- bah, Ghefrau des Kaufmanns und Inspektors Später in Breslau, und auf Grund der Vollmacht vom 16, August 1850 von dem Obergerichts - Assessor Später laut Urkunde u b acer ete dem N

enk hier cedirt, eingetragen zufo vom 10. November 1850. * E

111. Die Wittwe Martha Reinhardt, geb. Pflug, und deren Kinder, der Oekonom Heinrich Albert Reinhardt und die Frau des Gastwirthes August Fuchs, Ottilie, geb. Reinhardt, zu Windeberg, ver- treten durh den Rechtsanwalt Gngelhart zu Mühl-

ihm

durch den und die

lein der

hausen i./Thr., das Aufgebot der im Grundbue von Windeberg Band 9 Blatt 125 und Band 4 Blatt 57 in Abtheilung III1. unter Nr. 4 eingetra- genen Posten :

el hlr. 23 Sgr. aus dem Mandate vom 4. Zuli A für den Kaufmann I. G. Klöppel in Mühl- ausen“,

„40 Thlr. Darlehn nebst 5 9% Zinsen aus der Obligation vom 14. Februar 1852 für den Horn- drehsler Johann Christian Hagenbruch und dessen Ehefrau Marie Susanne, geb. Kornrumpf“.

IV. a, die Wittwe Martha Elisabeth Haube, geb.

rbac, b, der Shußmann Gottfried Haube, ec. die Frau des Stellmachers Carl Zimmann, Marie, geb. Haube,

d. der Ackermann Gottfried Haube,

e, der Ackermann Gustav Schaefer, !u b. in Berlin, im E zu Lengefeld, vertreten dur den Re(tsanwalt Engelhart zu Mühlhausen i./Thr., das Aufgebot der im Grundbuche von Lenge- feld Band 13 Blatt 565 in Abtheilung III. unter Nr. 3, Band 14 Blatt 72, jeßt Baad 11 Blatt 157 in Abtheilung 111. unter Nr. 6 und Band 13 Blatt 333 in Abtheilung II1. unter Nr. 1 einge- tragene Post : :

250 Thlr., Rest von 675 Thlr., rückständige Kauf- gelder nebs 4°/0 Zinsen aus dem Kontrakte vom 9, März 1844 für den Bierbrauer Johann Gott- fried Kersten hier, zufolge Verfügung vom 12. Fe- bruar 1847 eingetragen.

Die ihrer Person und ihrem Aufenthalte nah unbekannten Inhaber der vorgedachten Hypotheken- posten werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem Termine am 29. Mai 1890, Vormit- tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 21) anzumelden, widrigenfalls die Aus- (Wiens E i A u die Löschung der

ypothekenposten erfolgen wird.

Lea i./Thr., den 31. Januar 1890. Königliches as Abtheilung 1V. oehler.

[65857] Aufgebot. j

Das Grundstück Flur 32 Nr. 328/146 der Ge- meinde Tengern „Auf'm Esch, 23 a 18 qm groß“, ist im Grundbuch von Tengern Band 19 Seite 331 auf den Namen des Christian Friedrih Holtmann vulgo Leibzüchter Kleine bei Nr. 32 Tengern einge- tragen. Dieses Grundstück nimmt der Neubauer Heinrich Meyer Nr. 74 Tengern als sein Eigenthum in Anspru und hat das Aufgebot desselben bean- tragt zum Zwecke der Besißtitelberihtigung im Grundbu. / j

Es werden daher alle Eigenthum®prätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine, den 9, Mai 1890, Morgens 10 Uhx, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, unter der Ver- warnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruhs- rechts der Aus\{chluß aller Eigenthumspräteadenten end die Eintragung des Besittitels für den Antrag- steller erfolgen werden.

Lübbee, den 14. Februar 1890.

Königliches Amtsgericzt.

[65865] Aufgebot.

Auf Antrag nachbenannter Vormünder :

1) des Vorbürgers Hjorth in Ratzeburg werden der am 27. Oktober 1819 zu Kopenhagen ge- borene Karl Moriß Ericbsen Dehn, Sohn des Hautboisten Johann Friedrich Wilhelm Dehn zu Kopenhagen, dann Raygeburg, des Kaufmanns Fr. Dierking in Rateburg werden der am 4, Mai 1819 zu Ratzeburg geborene Iohann Heinrih Bernhard Köster, Sohn des Glasers Johann Heinrih Bernhard Köster zu Ratzeburg, : des Kaufmanns C. Stapelfeldt in Ratzeburg werden der am 26. März 1814 zu Raßeburg geborene Karl August Ferdinand Reinhard, Sohn des Korbmachers Johann Karl Rein- hard in O

welche verschollen sind, eventuell deren Erben, sowie alle Diejenigen, welhe aus irgend einem Grunde Forderungen oder Ansprüche an das vormunds\caftlich verwaltete Vermögen der Verschollenen zu haben ver- meinen, ausgefordert, sih spätestens in dem auf Donnerstag, 12. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin hierselbst zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erflärt und deren Vermögen den sih dazu Legiti- mirenden zugesprohen werden wird. i;

Todeserklärung und Aus\ch{lußurtheil werden ledig» lich an der Gerichtstafel des unterzeihneten Gerichts auszehangen werden.

Ratzeburg, 10. Februar 1890,

Königliches Amtsgericht.

[BISPA) Ausgebot.

Der Unteroffizier Hermann -Heinrih Friedri Kräul von Stendal, zuleßt Unteroffizier beim Olden- burgschen Dragoner-Regiment Nr. 19 zu Oldenburg, geboren am 10. Februar 1848 zu Halberstadt, ist im Jahre 1875 von Oldenburg vershwunden. Sein Abwesenheits-Vormund, Schuhmacher Friedrich Koch zu Stendal hat tas Aufgebot behufs Todeserklärung beantragt. Der Verschollene bezüglich die unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Dezember 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeih- neten Amtsgericht, Domstraße Nr 12, Zimmer Nr. 2 bestimmten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird.

Stendal, den 10. Februar 1890,

Königliches Amtsgericht.

[65858] Aufgebot.

Auf den Antrag des Vormundes der drei minder- jährigen Kinder zweiter Ehe des verstorbenen Ober- holzhauers Johann Heinrih Leister, des Büchsen- machers Louis Eck zu Benóhausen, werden alle Nach- laßgläubiger des am 23. Oktober 1889 zu Bens- hausen verstorbenen Oberholzhauers Johann Heinrich Leister ausgefordert, spätestens im Aufgebotstermine deu 18. April 1890, Vormittags 11} Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, arkt Nr. 1, Zimmer Nr. 12, ihre Ansprühe und Rechte an den Nachlaß des Johann Heinrich Leister anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An-

sprüche nur insoweit geltend machen können, als der

Geoas mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befrie- digung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft Suhl, den 13. Februar 1890. Königlicdes Amtsgericht.

[65861] Aufgebot.

Am 12. Mai 1888 ijr die Wittwe des im Jahre 1878 verstorbenen Altsißers Hans Jührs, Marie Jührs, geb. Wollgaft, zu Wittenberge verstorben und is laut Verhandlung des Königlihen Amts- gerichts Wittenberge vom 10. Mai 1889 der Töpfer- meister August Krüger zu Wittenberge zum Pfleger bestellt worden. : s

Auf Antrag des Bahnarbeiters Friedrich Jührs zu Wittenberge, Ban ole 5 wohnhaft, als Erb- interessenten werden die Erben und nächsten Ver- wandten der Wittwe Marie Jührs, geb. Wollgaft, aufgefordert, spätestens im Termin am Sonnabend, den 29. November 1890, Vormittags 10 Uhr, sih zu melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und si legitimirenden Erben, in Ermange- lung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden und der \sich später meldende Erbe alle Verfügungen der Erbschastsbesißer anzuerkennen s{chuldig und weder Rechnungélegung noch Ersaß der Nußungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen.

Wittenberge, den 18. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

[65869] Aufgebot.

Auf Antrag dcs Naclaßpflegers, des Rechts- anwalts Sweichler zu Sensburg, werden die un- bekannten Erben des am 20. Februar 1889 zu Stönfeld verstorbenen Losmanns Friedrich Kloß aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin Sounu- abend, den 21. Februar 1891, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprühe und Rechte auf den Nawlhlaß des Losmanns Friedrih Kloß bei dem unterzeihneten Gerichte (Zimmer Nr. 1), anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen werden und der Nachlaß den si meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung derselben aber dem Fiskus verabfolgt werden wird. Der sich später meldende Erbe ist schuldig, alle Verfügungen des Erbschaftsbesißers an- zuerkennen und weder Rehnungslegung noch Ersaß der Nußungen zu fordern berechtigt, er muß si mit der Herauêëgabe des noch Vorhandenen begnügen.

Sensburg, den 13, Februar 1890,

Königliches Amtsgericht.

[66870] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Amtsgerichtss\ekretärs Josef Gorke zu Sagan, des Pflegers des Straßenarbeiter Josef Meergans'shen Nachlasses von Schreiberhau, sowie auf den Antrag des Referendars Karl Botsch zu Hermédorf u. K., des gers des Arbeiter Friedrich Neumann’s{chen Nachlasses von Petersdorf und des Wittwe Beate Wolf’\chen Nachlasses von Kynwasser-Saalberg, werden die Erben S

a, des am 10. Mai 1882 im St. N zu Warmböruan verstorbenen Straßenarbeiters Iosef Meergans aus Schreiberhau, . des am 2. August 1889 im St. Hedwigsstift zu Warmbrunn verstorbenen Arbeiters Fried- rih Neumann aus Petersdorf, . der am 24. Mai 1889 zu Kynwasser-Saal- berg verstorbenen Wittwe Johanne Beate Wolf, geb. Aßmann, ; aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine vom 11. Dezember 1890, Vormittags 9¿ Uhr (Königlihen Amtsgerichts, Zimmer Nr. IR.), ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls der resp. Nachlaß dem sih meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschastsbesißers an- zuerkennen {uldig, weder Rechnungslegung noch Ersaß der Nutzungen, fondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen würde fordern dürfen. Hermsdorf u. K., den 15. Februar 1890. Königliches Amtsgericht.

[65867] Bekauntmachung.

Der Kaufmann Alexander Friedländer und dessen (Fhefrau Johanna, geborene Frank, haben in ihrem am 16, Dezember 1889 publicirten Testamente vom 23, März 1888 ihre Kinder Albertine, Adolf und Karl Friedländer bedacht.

Verlin, den 3. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 61.

[65863] Bekanutmachung.

Bei dem unterzeichneten Gericht befinden \sich in Verwahrung die Testamente:

1) der Eigenkäthner Andreas und Marianna, geb. Kostuh, Malinowski’\s{en Cheleute zu Chmielno, errihtet am 21. März 1832,

2) des Gutöbesißers Iosef Gabriel v. Laszewéki zu Sullenczyn, errihtet am 25. Mai 1832,

3) der Eigenkäthner Wilhelm und Constantia, geb. Schröder, Hein schen Eheleute zu Ostroschken, er- rihtet am 4. Mai 1833,

deren Publikation bisher niht beantragt ist.

Die Interessenten werden hiermit auf Grund des §. 218 Thl. I. Tit. 12 Alg. Landrechts aufgefordert, die Publikation nachzusuchen.

Karthaus, den 10. Februar 1890.

Königlihes Amtsgericht.

[&%8 Abwesenheitsverfahren.

Durch Entscheidung der Civilkammer des K. Landgerichts Kaiserslautern, erlassen in deren nicht öffentlihen Sipung vom vierzehnten Februar ahtzehnhundert neunzia, wurde Wilhelm Knoth Sohn des in Otterberg verlebten David Knoth und dessen ebenfalls allda verstorbenen Ehefrau Charlotte Frey früher in R wohnhaft, für abwesend erflärt und folgende Personen : 1 Margaretha Knoth, gewerblose Ehefrau von Iakob Hager, Ma- \cinenführer, auf der Lampertsmühle, Gemeinde Erfenbah wohnend und leßterer selbst der ehelichen Ermt agni und Gütergemeinschaft wegen, 2) Philipp Knoth, Schuhmacher, in Otterberg wohnhaft, gegen eine kontradiktorish mit der K. O Laualt Gat zu stellende Kaution in den provisorischen Besiy

des Vermögens des genannten Abwesenden cin- gewiesen. Kaiserslautern, den 17. Februar 1890.

Der Kgl. I. Staatsanwalt Bossert.

[65961] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 26. August 1889 hier verstorbenen ehemaligen Restaurateurs Eugen Benno Unrein ist durch rehts- fräftiges Aus\cklußurtheil des unterzeihneten Gerichts vom 20. Januar 1890 beendet.

Berlin, den 10. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht T., Abtheilung 49.

[65960] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Erbpäthters Kaspar Heinrich Beintmann Nr. 43 Bokel hat das Königliche Amts- geriht zu Halle i. W. am 15. Februar 1890 durh den Amtsrichter Plate, da der Antragsteller den Verlust des nachstehend bezeihneten Sparkassen- buches und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, für Recht erkannt : das von der Kreissparkasse zu Halle i. W. auf den Namen des Erbpähters Kaëpar Heinrich Beintmann Nr. 43 Bockel ausgestellte Spar- kfafsenbuch Nr. 1778 üter 700 M 28 »,

wird für kraftlos erklärt.

[65955] Verkündet den 11. Februar 1890. Riepen, als Gerichts\chreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Ebefrau Maria Margaretha Steenbock, verw. Meisner, und Sielck, geb. Iaaks, in Stuvenborn erkeant das Königliche Amtsgericht zu Bramstedt durch den Amtsrichter Mannhardt für Recht: i L N

1) Der Kontrakt zwishen dem Kätbhner Hinrich JIaacks in Stuvenborn und der Wittwe Maria Margaretha Meisner, verw. Sielck, geb. Jaacks, in Sievershütten vom 30. Juni 1880, aus welhem im Grundbuch von Stuvenborn, Band I. Blatt 14 in der III. Abtheilung unter Nr. 3 für den Ersteren und dessen Ehefrau Anna Ramm 400 eingetragen

sind; i

2) die Obligation des Käthners Christian Bark- mann in Sievershütten vom 7. Februar 1882, aus welcher im Grundbu) von Sievershütten, Band I. Blatt 16 in der 111. Abtheilung unter Nr. 4 für die Ehefrau Maria Margaretha Steenbock, verw. Sielck, und Meisner, geb. Jaacks, in Stuvenborn 900 M eingetragen sind,

werden für kraftlos erklärt.

Mannhardt.

[66060] Verkündet am 11. Februar 1890. Riepen, als Gerichtsschreiber. Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Käthners Christian Bark- mann aus Sievershütten erkennt das. Königliche Amtsgeriht zu Bramstedt durch den Amtsrichter Mannhardt für Recht:

Der Kontraft zwishen dem % Hufner Johann Tiedemann in Hüttblek und dem Schneidermeister Johann Detlef Meisner in Sievershütten vom 4. November 1873, aus welhem im Grundbuch von Sievershütten, Band I. Blatt 16 in der 11]. Ab- theilung unter Nr. 3 für den Ersteren 120 A ein- getragen sind, wird für kraftlos erklärt.

Mannhardt.

(66120] Durch Aus\{lußurtheil vom 1. Februar 1890 ift erkannt : : 1) Hinsihtlich der Hypothekenposten Abthei- lung III. Nr, 1 und 2 Band 1 Blatt 5 des Grund- bus von Wendischbrome, nämlich:

a. für die Schwestern Margarethe Dorothee Sulz, Catharine Marie Schulz und Anna Margarethe Schulz, je 20 Thlr. zur Ver- [löbniß, 5 Thlr. zum Ehrenkleide und ander- weite Naturalien, :

b, für Christoph Schulz 30 Thlr, eine Lade und ein halbes Bett, :

werden die Rechtsnachfolger der genannten Gläu- biger mit ihren Ansprüben auf die genannten Hypothekenposten ausgeschlossen. i

2) Die Hypothekenurkunde über die in demselben Grundbuchblatte Abtheilung IIL1. unter Nr. 3e. für Anna Margarethe Dorothee Schulz eingetragenen 90 Thlr. Courant Abfindung aus §. V. des Erbrezesses

24. i 2 2 vom S 1845 wird für kraftlos erflärt.

Vecetzendorf, den 1. Februar 1890. Königliches Amtsgericht. j

[65962] Bekanntmachung.

Durch Aués{lußurtheil des unterzeihneten Amts- gerihts vom 14. Februar 1890 ist das Dokument | l über die im Grundbuch von Neuwuhrow Band III. Nr. 130 Abtbeilung 111. Nr. 4 für den Halbtauer Wilhelm Ziemer eingetragenen, demnächst auf die i Geschwister August Albert, Christian Friedrich und Mathilde Ottilie Friederike Ziemer umgeschriebenen 150 Thaler, welches nach Löschung der Antheile der beiden ersteren Geschwister nur noch über den An- theil der Ottilie Friederike Ziemer von 50 Thalern lautet, für kraftlos erflärt.

Tempelburg, den 14. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

m Namen des Königs! d

65957 | : ntrag der Selver Friedrich Brudckert, | a

Auf den friris Reuter, A

riedrich Ipach und Gottlieb Moriy erkennt das öniglide Amtsgeriht zu Goldap durch den Amts- richter Vogelreuter für Recht : I. Folgende Hypothekenurkunden : i 1) über 70 Thaler Erbtheil, eingetragen für Mag- dalene Gehrhof in Abth. 111. Nr. 1 des dem fiedris Brudckert gehörigen Grundstücks Jurgait- ch:n Nr. 2 auf Grund des Rezesses vom 11. Sep- tember 1848, i; 2) über 50 Thaler Darlehn der verwittweten Frau Gutsbesißer Auguste Albrecht, geb. Eshment, ein- etragen in Abth. 111. Nr. 1 des dem Ferdinand euter gehörigen Grundstücks Sjzittkehmen Nr. 27 auf Grund der Urkunde vom 30. August 1853, 3) über 28 Thaler Erbtheil der Geschwister Friedrich, Gottlieb, Wilhelmine, Johann, Karl, Fer-

eingetragen in Abth. III. Nr. 1 Ipach gehörigen Grundstücks Schuicken Nr. 14

[65878]

des Kindes vom Tage seiner bis zu dessen zurückgelegtem 10. Lebensjahre jährli 9 Æ baar und 2 Viertel Korn Kasseler Gemäßes, vierteljährlich im Voraus zahlbar, zu leisten,

zu Großalmerode auf 1890, Vormittags 10 Uhr.

[66883] Oeffentliche

Grundstücks Rominten Nr. 41 auf Grund des Re- zeffses vom 20, Mai 1846, /

4) über 30 Thaler Erbtheil des Friedrih Dzewas des dem Sriedrid

Grund des Rezesses vom 12; November 1840, 9) über 19 Thaler 27 Sgr. 2 Pf. und 1 Thaler 12 Sgr. 10 Pf. Zinsen, eingetragen für den Kauf- mann J. Schliewen auf Grund des Mandats vom 8. Mai 1855 in Abth. 111. Nr. 1 des dem Wilhelm Weller gehörigen Grundstücks Theerbude Nr. É; 6) über 110 Thaler Erbtheil, eingetragen für Karl A in S Me! led A Gottlieb Moritz en Grundftücks Szielasken Nr. des Rezesses vom 15. April 1854, t. 21 auf MORE i P. n e U, . Vle Kosten des Verfahrens werden den o Lee Ars Se Fetdinand Reuter, e eth, Friedri pa, Wilhelm o lieb Moriy auferlegt. / Heller und N Vogelreuter. 5 Verkündet am 8. Februar 1890. Gaenzer, Gerihts\{chreiber.

(846%) Bekanntmachung. “4

Dur Aus\{lußurtheil des hiesigen Königl Amis- gerichts vom 20. Dezember 1889 sind die unbekannten Erben des am 20. Dezember 1887 zu Warschowißt, a A P E Paul Duda

niptucen auf den Nachlaß ausgeschlossen.

Sohrau O.:S., den 3, Februar 1890. [Gran

Königliches Amtsgericht.

[65887] Oeffentliche Zustellun

Die verebelichte Arbeiter Neabaure, Dorothee Sophie Wilhelmine, geb, Mummetktey, zu Witten- berge, vertreten durch den Rechtsanwalt Paele- grimm zu Neu-Ruppin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter &riedrih Wilhelm Ftanz Neubauer aus Wittenberge, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts mit dem Antrage auf Chescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein huldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzu- erlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweéite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu- Ruppin auf den 8. Mai 1890, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

mer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [65888] Oeffentliche Zustellung.

_Die verebelichte Lohgerber Henkel, Auguste, geb. Koch, zu Dobrilugk, vertreten durh den Rechts- anwalt Dedolph zu Kottbus, klagt gegen den Loh- gerber Karl Henkel, früher zu Dobrilugk, jeßt un- bekannten Aufenthalts, wegen bösliher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: „das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I1. Civil- tammer des Königlichen Landgerichts zu Kottbus, Zimmer Nr. 17, auf den 14. Mai 1890, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Eerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwelke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kottbus, den 10, Februar 1890, Wolff, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Der Bergmann Johannes Heinzeroth von Rom- merode als geseßliher Vormund des von seiner

Tochter Gertrude Heinzeroth am 1. Januar 1890 geborenen Kindes Elisabeth Heinzeroth, klagt gegen den Schneider Elias Wilhelm Gunkel von Wien: tons auf Anerkennung der Vaterschaft und Alimen- ation. Vater des erwähnten Kindes und beantragt, den Beklagten zu verurtheilen:

Ver Kläger behauptet, der Beklagte sei der

a. seine Vaterschaft anzuerkennen, b. als jährlihen Beitrag zu den Erziehungskoften Geburt an gerechnet

c, das Kind von dessen zurückgelegtem 10. Lebens- ahr an zu sih zu nehmen und für dessen ferneres

Fortkommen zu sorgen.

Kläger ladet den Beklagten, dessen gegenwärtiger

Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhand-

ung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht

Freitag, den In April Zum Zwecke der fentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage

ekannt gemacht.

_Mackenroth, Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

—_—

Zustellung,

Der Tagelöhner Anton Zimmermann zu Köln

a./Rhein, Brunostraße Nr. 2, - vertret Rechtsanwalt Scheunemann zu Stolp, L

ie Erben des am 4. November 1888 ./Rhein verstorbenen Tagelöhners Bernhard Soi

eich, Wilhelm Weller, | nämli:

1) den Büdner Friedrich Smidt

2) den großjährigen Albert Smidt, dat: v g "in Amerika, zuleßt in Sc{hlawin,

3) E grgen Baue Smidt, zur Zeit un-

n Aufentha

5 Sélam n Amerika, zuleßt in en großjährigen August S{midt, it Kanonier in der 7. Gun Soil Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 2 zu Neufahr- wasser, früher zu Kamelow bei Lauenburg

i./Pomm., 5) den minderjährigen Ern S{midt, unbekannten Aufenthalts, e u Säle O 6) den minderjährigen Fran in Amerika unbekannten Au

Sélawin fenthalts, ‘zuleyt

dinand und Justine Louise Augustat, eingetragen in Abth, 111. Nr. 2 des dem August Rei örigen

dem Beklagten zu 1 in Schlaw N,

chmidt, an cblida

7) den minderjährigeu Otto Smidt, zur Zeit bei T

v U, h eth t, i val F A R Ï F