1890 / 50 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

beiden Gegenkandidaten. Darum ift es nur dann mögli §, den Sieg zu gewinnen, wenn alle Gegner der Sozialdemoëratie ge\chlossen und mit ganzer Kraft in den neuen Kampf eintreten. Darum richten wir \{on heute unter dem tiefernsten Eindruck des Wahlecgebnisses im Reich und in unserer Stadt, unter der Wucht der Lehren, die es enthält, an alle vaterlandsliebenden Bürger unser-r Stadt, a-ch an diejenigen, die die deutshfreisinnige Partei bisher auf das Särfite bekämpft baben, die dringende Bitte, taß sie um des Zieles willen, den Sieg der sozialdemokratishen Partei wit seinen unheilvollen Wirkungen in Breslau zu verhüten, alle Bedenken bei Seite sten und in beiden Wahlbezirken, in West für den freisinnigen Kandidaten, in Oft für den der Kartellparteien Marn für Mann ein- treten. So {wer mand Einem der Weg zur Stichwahl au werden mag, er ist unter den gegebenen Verhältniffen nöthig „zum Wohle des Vaterlandes“. Und wo es das gilt, da gcht ein patrio- tischer Mann willig auch cinen sauren und {weren Weg

Ueber das Wahlergebniß in Elsaß-Lothringen urtheilt die „Straßburger Po st“ folgendermaßen: s s „Vergleichen wir die Ergebnisse der diesmaligen Reibêtagswatl mit denen der früberen, so müssen wir zu dem Ecgebr.iß kommen, daß das Land si von der grundsäßlihen Opposition abgewendet Lat und allmätlih immer mehr dazu übergeht, folden Männern die Vertretung seincr Interessen im Reichstage anzuvertrauen, wele unter positiver Anerkernung der thatfächlichen Verhältnisse es als ihre Aufgabe erklären, im Einverständniß mit der Reicér-gierung die „Interessen des Landes wahrzunehmen. Wir woklen dies Ergebniß bei Leibe niht übershäßen, und wir warnen unsere politishen Freunde im Lande urd im Reih ausdrücklih davor, si jezt etwa über- triebenen Hoffnungen hinzugeben; nirgendwo ift der Optimiémus weniger angebracht, als hier zu Lande. Aber wir wollen das Er- gebniß der dieëmaligen Wahl auch nit untershäten; tas wäre vielleicht ein noch größerer Fehler Die Wabl vom 20. Fe- bruar 1890 ist in ihren Ergebnissen ganz entschieden die beste, welche biéher in Elsaß Lothringen stattgefunden hat. Sie zeigt, daß der deutshe Gedanke Wurzel gefaßt hat und kräftig auszushlagen beginnt. Für uns aber gelten jeßt mebr denn je die goldenen Werte des Fürsten Bismarck: Ruhe und Geduld!“

Literatur.

Trans8feldt (Oberst - Lieut.): Das Infanterie - Ge- wehr 88. Zum Gebrauch für die Mannschaften. Mit 22 Ab- bildungen. Preis 15 4. E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbubandlung, Berlin SW 12, Kotftraße 68—70. Mit der neuen Schußwaffe („Infanterie-Gewehr 88“) sih {nell und siLer vertraut zu machen, ist für den deutschen Infanteristen augenblickli das witigste Erforderniß. Oberst-Lieutenant Transfeldt, der dur seine militärishen Unterrihtsbücher bekannt ist, hat eine kurze, dur viele Abbildungen erläuterte Belehrung über dieses neue Gewckbr aus-

earbeitet, die sich ebensowohl zum Selbstunterriht wie au zur Be- faffung Seitens der Truppentbeile für die Instruktion der Maun- chaften eignet. : 2 Was enthalten die Schiëßvorschrift und das Gxrerzierreglement für die Infanterie, Abdruck von 1889, Neues? Pr. 40 4. E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung Berlin SW 12, Kohhstraße 68—70. Die Heraus- be einer neuen „Schießvorschrift“ und eines neues „Gxrerzierreglements ür die Infanterie“ legt den Wunsch nabe, durch eine Prüfung des Inhalts derselben alle diejenigen Abweibungen und Neuerungen dervorzubeben, durch welche sih beide Dienftvorschziften von den bis- berigen gleichartigen unterscheiden. Eine folche Verständniß und Ein- übung der neuen Vorschriften erleihternde und beshleunigende Zu- sammenstellung der wesentlihen Unterschiede bringt die vorstehend

genanrte Schrift. : : E Handbuch für die Offiziere des Beurlaubten-

standes der Infanterie. Soeben erschienen: I Theil : Gin- leitung, VIII. Abschnitt: Waffen, Munition, Schießen. Suk skriptionspreis des Werkes einschlicßliG des Einbandes 5

E. S. Mittler & Sobn, Königliche Hofbuchhandlung, Berlin 8W.

12, Kochstraße 68—70. Von vielen Seiten und von maßgebenden

Stellen is der Plan angeregt und gefördert worden, in einem eDand- bu für die Offiziere des Beurlaubtenstandes der Infanterie“ alles für den Dienst dieser Offiziere Wifsen8wertbe in übersichtliher und bandlicer Form zusammenzustellen. Daéselbe soll und kann nit etwa das sorgfältige Studium der amtlihen Vorschriften entbehrlich maten, aber es dem nicht während des ganzen Jahres im Dienst be- \chästigten Offizier erleihtern, sie zu benußen und das für ihn Wich- tigste daraus bervorheben. Von diesen Gesitspunkten aus ist

| obiges Handbuch ausgearbeitet worden, derart. daß ein größerer Kreis

von Offizieren die einzelnen Abschnitte des Dienstes behandelt und der dur seine Instruktionsbücher bestens bekannte Oberst-Lieutenant z D. Transfeldt sich der As und Gesamztbearbeitung dieser Beiträge unterzogen hat.

Mannigfaltiges.

Ueber die aus Anlaß des fünfundsiebenzigjährigen B e- stehens veranstalteten Festlihkeiten des Leib-Garde-Hu- saren-Regiments in Potsdam am 22. Febrvar \{rcibt die „Post“ : Das Regiment war auf Mittag auf dem Kasernenhof an der Neuen Königstraße im weiten Carré aufgestellt. Die Musik ftand auf dem rechten Flügel, im Ganzen etwa 70 Herren. Der Com- mandeur, Oberst-Lieutenant von Gottberg, trat vor die Front, gab das Kommando und erwartete die Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Württemberg. Er überreihte dem Prinzen den Front-Rapport und schritt mit ibm die Front des Regiments ab. Der Prirz war in der Uniform des Regiments. Dann hielt der Commandeur eine längere Anrede an das Regiment und gab eine kurze Gescichte der Heldenthaten des Lib-Garde-Husaren-Regiments. Weitcr dankte der Commandeur dem Prinzen Wilhelm für sein Ersceinen und für tas Interesse, das er dem Regiment bezeige, und forderte die Maun- {aften auf, dem Kaiser treu zu bleiben und die Woffenthaten der Vorfahren zum Vorbild zu nehmen. Die Ansprache {loß mit einem Hoh auf den Kaiser. Der Parademarsh vor dem Prinzen erfolgte in Zügen und dann in Escadrorsfront. Darauf vereinigten i sämmt- liche Offiziere zu cinem einfahen Frübstück in der Speiseanstalt.

Na Aufbebung ter Frühstückstafel fand eine Reitbesichtigung in der Reitbahn statt, die einen festlihen Charakter annaßm und gegen zwei Stunden währte. Der festliche Tag bob \sih gegen Abend auf seine Höhe, da das Offizier-Corps und desien Gäste che Majestät decn Kaiser zum Festmahl erwarteten. Jn dem Empfangssaal der neuen Speisearstalt, dessen künstlerischer Schmuck das lebensgroße Bildniß des Allerhöchsten Regiments-Chefs ift, versammelten sih das Offizier-Corps und seine Gäste.

Kurz nah 5 Uhr erschien, empfangen vom Commandeur, Se. Majestät der Kaiser und König in der Uniform des Regi- ments. Der Kaiser begrüßie zunähsi Se. Königlihe Hoheit den Prinzen Wilhelm vcn Württemberg, Se. Durbläucht den Erbprinzen von S{aumburg-Lippe, dann den General-Oberster von Pape, bierauf alle die âlteren Regimentskameraden, die ibm theils dem Namen nah, tbeils noch persönli bekannt waren. Dann ging es zu Tisch. Jm Speisesaal waren zwei lange Tafeln aufgestellt, andere be- fanden sich in den Nebenräumen, da der Speisesaal die Zahl. der Gâste, über 150, niht faffen konnte. Der Kaiser hatte zur Rehten Se. Königliße Hoheit den Prinzen Wilhelm von Württemberg, zur Linken Se. Durchlaucht den Erbprinzen von Schaumburg-Lippe. Weiter saßen an der Seite der Chef des General- stabes der Armee, Graf Waldersee, der mit dem Kaiser gekommen war, der Kriegs-Minister, Ihre Hoheiten die Herzöge Ernst Günther von Schleswig-Holstein und Johann Albrecht von Mecklenburg- Schwerin. Den Play dem Kaiser gegerüber hatte der Commandeur des Regiments inne, zu seiner Rehten Gereral-Oberst von Pape, zu seiner Linken der kommandirende General des Garde-Corps.

Bald nah Beginn des Mables erhob sich der Commardeur und richtete eine Anrede an den Allerhöchsten Chef des Regiments, welche mit einem Hoh auf Se. Majestät \{lofß.

Se. Majestät der Kaiser antwortete in längerer Rede, deren Gedankengang (nach der „Post“) etwa folgender war: Wie in dem Leben

des Einzelnen es Velegenkteiten gebe, einen Rückblick auf die Vergangenheit zu werfen, so sei eine solche einem Regimente an einem Tage wie dem heutigen Neben. Es käme ein Zusammenhang zwischen einer jüngeren und älteren Generation zur Wirkung, die Junge: wollten den - Alten zeigen, daß sie hinter den roßen Erinnerungen niht zurückgeblieben seien, und die ten blickten mit

uversiht in die Zukunft, sier, daß die Tradition ibres

irkens aufrecht erbalten bleibe. Wenn auch solche Ee- denktage unter bundert Iabren nit offiziell seien, fo sehe er dieselben do gern, eben weil sie den Zusammenbang zwishen dem Jeßt und Einst erbalten und dadurch den Gedanken der Kameradschaft. Die Kameradschaft sei ein Grundpfeiler des Heeres, und dieses Band müsse jedes Reaiment erbalten und stärken, weil sie nur allein Charaktere bilden, Männer erzichen könne. Was er heute von dem Regimente gehört habe, beftärke ihn in der Ueberzeugung, van das Regiment, dessen Erinnerungen in die trübsten Zeiten des Vaterlandes zurückgingen, und das den Feind über die Grenzen desselben gewo! sen babe, in demselben Geist auch in Zukurft seinem obersten Kriegsberrn dienen werde, mit derselben Pflichterfülluna, mit demselben Geborfam. Dau müsse si das Offizier-Corps in demselben Zustand erhalten, in dem es jeßt sei. Das wünsbe er dem Offizier-Corps des Leib-Garde- Husaren-Regiments, und fo trinke er auf -die Offiztere des Regiments, auf die vordem, auf die jeßt und vivant sequentes !

Man kann si keine zündendere Wirkung denken, als die, welche der Trinkspruch des Kaisers hervorbrahte. In ihr gipfelte das Fest. : Que Feier des Jubiläums war von Mannschaften des Regiments eine Festvorstellung im Königli®en Schauspielhause vorbereitet worden. Das Haus war von Mannschaften des Regiments und von Angehörigen des Regiments in allen seinen Theilen gefüllt ; nur die große Mittelloge, der erste Rang und die Prosceniumsloge blieben reservirt. Se. Majestät der Kaifer er;chien niht im Theater, wie das na der Trauer wohl anzunehmen war. Im Laufe der Vorstellung erschienen Se. Königlite Hoheit Prinz Wilhelm von Württemberg, Ihre Hoheiten der Herzog und die Her;ogin von Medcklenburg- S{werin, Erbprinz und Erbpzinzeisin Reuß j. L, Erbprinz von Schaumburg - Lippe und ein Theil des Öffiziercorps. Die Vorstellung begann mit einer Fanfare und dem Kaiser Wilhelm - Hymnus, geblasen und gesungen von Trom- petern und Sängern des Regiments in Parade-Uniform. Dann folgten drei fleine, eigens für das Fest geschriebene, dramatische Genrebilder, gespielt von Unteroffizieren und Mannschaften der Husaren. Am Schluß der Vorstellung entfaltete ic ein wunderbar \{chônes Bild. Der Kaifer war in der Uniform des Regiments auf dem alten „Zieten® dargestellt, dem Pferde, daë er während sciner Dienstzeit im Reoaiment geritten hatte. Ueber ihm wölbte ch cin prahtvoller Thron- baldahin in Purpur und Gold, um ihn standen die Büsten Kaiser Friedrich's III1. und Kaiser Wilkbelm's I, überragt von herrlichen Kaisersbildern, weiter unten die Büsten Friedri Wilbelm's IV. und Friedrich Wilbelm's 111. Uw diese gruppirt standen Husaren in der A Uniforiä und Ausrüstungen des Regiments bis zur neuesten mit Lanzen.

Nach Shiuß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Paris, 24. Februar. (W. T. B.) Der „Figaro“ kommt nohmals auf den Berliner Kongreß zu sprehen und sagt, Frankreih müsse an demselben theilnehmen mit vollkommener Loyalität der Gesinnung. i

_ Wie verschiedene Blätter melden, wäre in der gestrigen Besprehung Tirards mit dem Präsidenten Carnot und Constans der Beschluß gefaßt worden, den Herzog von Orleans nohh einige Tage in der Conciergerie zu halten.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Fi E

Wetterberit vom 24. Februar, Morgzsens 8 Uhr.

Theater - Huzeigeu.

3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. | Renz. Ein großartiges Hürdle - Rennen mit Musik von Carl Millôcker. Jn Scene geseßt vor | 24 engl. Vollblut!pringpferden, geritten von Damen

i Königliche Schauspiele. Dierstag: Opern- | Julius Friß‘ce. Dirigent: Hr. Kapellmeister | und Herren. 4fahe Fahrshule. Die vorzügl.

R.

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U: 4

Wind. | Wetter. Anfang 7 Ubr.

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Stationen.

Bar. auf0 Gr. u. d. Meeressp.

00 É red. in Millim.

Temperatur in 9 Cel

50 (F, =

4'wolkig Anfang 7 Uhr. 2 bedeckt 6'bededckt

2 wolkig

Mullaghmore Aberdeen Christiansund

Pependagen ¿ oim . 2 wolkenlos Haparanda . ( 2'balb bed. S. Peterêbrg. | 1Nebel Moëkau. | 1\wolkenlos Gork,Queens- | town ..….| ONO 2 wolkig Cherbourg . | j 6'beiter Ier. _.-_] NW 1 Nebel | 7 ftill Nebel amburg .. | 3 W 2 Nebel winemünde | WNW 3 Nebel!) Neufahrwasser 2 bede?) i Memel 1 bedeckt Des | 2 bedeckt ünster. .. 1 bededckt Karlsruhe . .| 7 3 bedeckt Wiesbaden . 5 2 bedeckt Münten …. | c bededckt Chemniy .. | 1 wolkig?) O S 3 bededt4)

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Gesellschaft.

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Mittwoch: Donnerstag:

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2 wolkenlos Tefsing - Theater. Dienstag: Die Ehre. | Maun. Po

von R. Wagner. Schauspielhaus.

und Fiock. Kontisches Zauber-Ballet in 3 Akten

Schauspielhaus. ah diger Cp a og N E icher ierauf : e Pri « Lustspiel in ¿ e L 1 Aufzug von Lothar Clement. a Zum Schluß: | Belle-Alliance-Theater. Nur noch 4 Vor- Concert-Haus, Leipzigerstr. 48 (früher Bilse) Post sestum. Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst | stellungen. Dienstag: Gastspiel der ,Müatener“ Karl Meyder-Concert. Dienstag, 25. Febr. : Gesell-

unter Leitung des Kgl. bayer. Hofshauspielers Hrn. Max schafts-Abend. Ouvert. „Oberon* v. Weber. „Tell“ Hofpaur. Zum 4. Male: '8 EGdelweiß:-Liserl. | v; Rossini „Raymond“ v. Thomas. Slav. Tanz Volks\tü? mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von | Nr 8 v. Dvorak. Ungar. Lieder f. d. Violine v.

Deutsches Theater. Dienftag: Die Stützen der | Hans Neuert. Vêusik von Franz Voith. Anfang

Wichert. Anfang 7 Uhr.

Meittwoch: Der Unterftaatssekretär. Krieg im Frieden.

Berliner Theater. Dienstag: König Oedipns.

Der gefesselte Prometheus. Gräfin Lea. Der Veilchenfresser.

haus. 46. Vorstellung. Die Walküre in 3 Akten | Federmaan. Anfang 7 Uhr. Dirigent: Kapellmeister Sucher. | Mittwoh: Der arme Jonathan.

48. Vorstellung. i i Tell. Schauspiel É 5 A s von e Refidenz-Theater. Direktion: Siegmund Lauten- In Scene geseßt vom Direktor Dr. Otto Devrient. burg. Dienstag: Zum 18. Male: Margnise. Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch Mirtwow : . Opernhaus. 47. Vorstellung. Flick | von Robert Buchholz. In Scene geseßt von Sieg- S Die e E f Sing Akademie Dienstag, 2. Febr l Taalioni. f v _| dem Atelier der Herren Hartwig, Hinze und Harder. Ra Es , : .: E a 7 be Fon, - Bol von B Anfang Uhr G i Concert von Therese Pes und José Vianna r.

Tremplinspringe. Das Schulpferd Goldbird,

geritten von Frl Clotilde Hager. Auftreten der

vorzügl. Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. Mittwoch: Deutsche Turner.

Concert - Anzeigen.

49. Vorstellung. Der Mann | Mittwoch u. folgde. Tage: Marquise. da Motta. Anfang 8 U

74 Ubr.

Voranzeige.

Dienstag: e 11, Male:

Mittwoh: Dieselbe Vorstellung.

Ernft, vorgetr. v. Hrn. Concertmeister Queeckers. Ort naaste f. Piston v. Bilse, vorgetr. v. Hrn. er.

Sonnabend, den 1. März : Zum 1. Male: Der | E

Nautilus. Großes Ausstattungstück mit Gesang A und Tanz in 13 Bildern nach Jules V amilien-N i . Pander. Musik von E. Cra Rue E F At

Verlobt: Frl. Anna von Treëckow mit Hrn. Rittmeister Carl von Treêckow (Dölzig, gr

Central-Theater. Direktion: Eil Thomas. | Frl. Josephe von Meibom mit Hrn. Re- i , Ein gemachter | burg i. E.). e mit Gesang in 3 Akten Bil- | B erehelicht: Hr. Johannes Frhr. von Sanden

gierungs -Rath Ernst von Philipëborn (Straß-

l 3 bededt at S | Schausviel in 4 Akten von Hermann Sudermann. | dern) von Eduard Jacobson. M Mis- i : Jle dir 6 balb bed. | Mittwoh: Das Vild des Siguorelli. Schau- | chaclis und G. Steffens. Couplets von Alfred N Le Nus von Serges (L

aar balb bed. spiel in 4 Akten von Richard Jaffé. Bender, Jn Scene gesezt vom Direktor Emil | Malcomeß (King Williamstown Süd-Afrika) u

Pat ¿ | 3 wolkenlos Donnerstag :

1) Na@ts 2 S 3 6 Las Regen. 2?) Nachts Schnee.. 3) Nebel.

Am bödften, 780 mw, ift der Lustdruck über Oft- | gg: Neu

S(ottland, am niedrigsten, unter 75 mm, bei in 4 Akten von I. B.

Finnmarken; eine flabe, umfangrei{e Theildepression egt über dem östliden Ostseegebiete. In Central-

Europa ift das Wetter ruhig, vorwiegend trübe und | Pictoria-Theater. Di : Zum 191. M.: vielfa neblig, ohne nennenswerthe Niederschläge. Stauley EE Afrika. A ù 10 Bildern

Im Nord- und Oftseegebiet ift fas überall Erwär-

Wallner-Theater. Dienstag: Zum 116. M.:

Uebersiht der Witterung. Der oander. Lusispiel in 4 Akten von G.

ofer. An r.

einstudirt : Grofßftädtish. Schwank v. Schweitzer. Mußk von Franz Roth. An

Ee Mittwoch: Dieselbe Borstel 0 (Görliß).

ang 7 Uh

Zum 1. Male: Die Hochzeit | Thomas. Anfang 7# Übr. von Valeni. Schauspiel in 4 Akten von Ludwig o E E Ganghofer und Marco Brociner.

und Richard Nathanson.

mung eingetreten, sehr erheblich im mittleren n T En E A Raida. Ballet von G. Severini. \chichte der Urwelt.

Schweden, während im d i Temperatur wenig Aende Binnenlande die | Anfang 74 Uhr.

Deutsche Seewarte

Dienstag:

Mittwoh: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich - Wilhel stdtis t 74 Uhr: Zum 35. Male: D °

"Mit iu “ae , Zum oje Original-Pantomime. Ball- u. Concert Sechs Beilagen : , au e

u O T geuts Aonathan, Operette in Pp1q efübrt von 8 arab. Schimmelhengsten g

Urania, Invalidenstraße 57/62, geöffnet von 12—11 Ubr. —- Dienstag um 74 Uhr: Die Ge-

in einem neuem Genre vorgeführt von Hrn. Franz

Gestorben: Hr. Prem.-Lieut. Reinhard von Lin-

it ; ü i i 12 Male Sis ei Q Kaiser. Zum | singen (Berlin). Hr. General-Lieut. z. D.

Albrecht von Sani (Berlin). Hr. Ober- Regierungs-Rath Adolf Sti ati br.

Adolph Ernfst-Theater. Dresdenerstraße 72. | Major Willico von Bismarck (Magdeburg). Dienstag: Zum 18. Male: Der Goldfuchs. Hr. Rittergutébesizer Frhr. Clemens August von

Gesangspofse in 4 Akten von Ed ; Leopold Ely. Couplets ibeiliadise 204 Beta, Goc, Rittergutsbesizer Gustav Raepell (Briesrig).

ückder (Roedingbauscn b. Menden). Hr. Verw. Frau General Schubarth, geb. Weinih

Redacteur: Dr. H. Klee.

Berlin: Verlag der Expedition (S ch olz).

Circus Renz, Karlîraße. Dienstag, Abends | Drudck der Notbdeuischen Buchdruderei und Verlags-

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

(einshließlich Börsen-Beilage). (3041)

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M50.

Königreich Preußen.

Auf den Beriht vom 15. Januar d. J. will Jh in Genehmigung des Beschlusses des Rheinischen Provinzial- Landtages vom 21. Juni 1888 die anliegenden Regulative, betreffend die fernere Ausgabe auf den Jnhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz , hierdurh landesherrlih bestätigen. Gleichzeitig und in Folge dieser Meiner Be- stätigung bewillige Jh gemäß §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 (Gesez-Sammlung Seite 75) der Rheinprovinz hiermit das Privilegium, die in jenen Regulativen näher be- zeihneten, nah Maßgabe derselben zu verzinsenden und ein- zulösenden Anleihescheine nebst den erforderlichen Zinsscheinen und Anweisungen mit der rehtlihen Wirkung aus- ustellen, daß ein jeder Jnhaber dieser Anleihescheine die araus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachzuweisen. Uebrigens wird dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadur für die Befriedigung der Jnhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats zu übernehmen ertheilt. Vorstehender Erlaß und die bei- liegenden Regulative nebst dazu gehörigen Anlagen sind nah Maßgabe des Gesezes vom 10. April 1872 (Gesez-:Sammlung Seite 357) bekannt zu machen.

Berlin, den 29. Januar 1890. Wilhelm R. Freiherr Lucius von Ballhaujen. von Shhol 3.

Herrfurth.

An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen und des Fnnern.

(Rückseite der Anleihescheine.)

Regulativ, betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lau- tender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Ver- mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.

8. L.

Die Rheinprovinz hat die Befagniß, zur Verstärkung der Fonds der Landesbank der Rheinprovinz in Düsfieldorf und zwar dur Ver- mittelung der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In- haber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuld- verschreibungen unter der Bezeichnung: :

„Anleiheschein der Rheinprovinz“ auszustellen und auszugeben. E L:

Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die

Summe von zehn Millioren Mark nit überschreiten.

Die Anleihesheine werden in 2000 Stück à 5000 nach dem beigefügten Muster ausgefertigt. e S f

Die Ausfertigung geschieht dur den Provinzial-Aus\huß. Auf dem Anleiheschein ist die Unterschrift dreier Mitglieder des Provinzial- Aus\chusscs sowie des Kontrolbeamten erforderlich. Der Provinzial- Ausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark nit überschritten werden. Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen. z

8. 3.

Die Anleihescheine werden alliährliG mit drei und einem halben Prozent verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. L O :

Den Anleihescheinen werden zu diesem Zweck Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nah dem beigefügten Muster beigegeben. i L e

Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab dur die Landesbank der Rhein- provinz. Das Forderungsrecht aus einem folen Zins\{eine erlischt, wenn derselbe innerhals fünf Jahren, vom Ablauf des Kalender- jahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung präsentirt wird. E s

Mit dem Ablauf der fünfjährigen Zeiträume werden nah vor- beriger sffentliher Bekanntmachung die neuen Zinescheine dem Ein- lieferer der Anweisung ausgereit. Bei dem Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe nach Ablauf der für die Umwecselung bestimmten Frist an den Inhaber des An-

leihescheins.

8. 4. L L

Die Tilgung der Anleibescheine gesGieht dur allmähli{e Einlöfung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstock mit jährlich mindestens einem halben Prozent der ausgegebenen Anleihescheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Arleibescheinen.

Der Fal ees hat das Ret, den Tilgungsstock zu ver- stärken. Die Tilgung beginnt nah Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres. S i

Die Eirlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung dur das Loos vorgenommen. i:

Die Ausloosung erfolgt durch die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums während des Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleibescheine, wel(e die leßteren nach Reihe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der S Mai und August, die Einlösung am 1. Oktober desselben

ahres. Der Provinzial-Landtag hat das Ret, sämmtlihe noch um- laufende Anleihescheine zu kündigen.

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nah dem Nennwerthe derselben durch die Landesbank ‘an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.

Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereidten, nach dem Zahlungstermine fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern. L

Der Betrag der sehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Zinsscheine verwendet. i

Die Nummern der ausgeloosten, niht zur Einlösung eingereihten Anleihesheine sind in den nach 8. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen

Erinnerung zu bringen. s I L Werden die Anleibescheine dessen ungeactet binnen dreißig Jahren

ach dem Zahlungstermine nicht zur Einlösung präsentirt, oder ist A gm Zas inv Kraftloserklärung (S. 7) innerhalb dieser Frift nit beantragt worden, so werden die Anleihescheine nah Ablauf der gedachten Frist zum Besten der Provinz als getilgt angesehen.

. 6.

Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen dur den “Dentschen Reichs- und Königlich Preuftischen Staats-Anzeiger“, die „Kölnische“ , „Aachener“ , „Koblenzer“, eTrierer“ und „Düsseldorfer Zeitung“. j

oute ines E Ea ein e fer die Buretos ee Blätter für die Ver ihung en, so muß di Blätter fa den bisher benußten und noch cheinenden Blättern

bekannt gemacht werden.

Berlin, Montag, den 24. Februar

8. 7.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vors{hrift der 88. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deuts 1877 (Reihs-Ges.-Blatt S. 83) beziehungsweise nah §. 20 des Aus- führungsgeseßes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. -Sammlung S. 281).

Zinsscheine und Anweisungen können wéeder aufgeb kraftlos erklärt werden. Es fann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welher vor Ablauf der fünfjährigen Ver- jährungsfrist (S. 3) den Verluft eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheins, wenn leßterer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist niht präseatirt worden ift, nah Ablauf derselben ausgezahlt werden.

. 8. _ Für die Sicerhbeit der ausgegebenen Anleibesheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz.

Der Provinzialaus\{chuß üterwadt die Befolgung der der Landes- bank überwiesenen Geschäfte.

che Reih vom 30. Januar

oten, noch für

Rheinprovinz. Anleibeschein XVIII. Reibe. Anleiheschein der Rbeinprovinz. VIII. Ausgabe

fünftausend Mark Reichswährung.

XV N

Die Rheinprovinz verschuldet dem Inhaber dieses Anleihe- \cheines fünftausend Mark Reichswährung, verzinslich mit drei und cinem halben Prozent jährli.

Diese Darlehns\{chuld ift auf Grund des unter dem

18 .. Allerh5ch{| genehmigten Beschlusses des

34. Rbeinischen Provinzial-Landtages vom 21. trahirt worden. -

Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung.

Düsseldorf, den . . li

Der Provinzialauss@uß der __ Rheinprovinz.

(Unterschrift dreier Mitglieder.)

Juni 1888 fkon-

Eingetragen in das Register der Landesbank der Rhein- provinz sub Fol. . Der Kontrolbeamte. (Unters{rift.)

Anleiheschein der Rheinprovinz.

a. Vorderseite der Zinsscheine. Reihe XVIII.

Reibe XVIII. (Nr. 1 (bis 10).

Nr. 1 (bis 10). ; Rheinprovinz : Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe

zum Anleibeschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe.

Reihe XVIII. 87 A 50 s.

b Der Inhaber mas Zins\cheins empfängt gegen desen Rückgabe

_. ten 8 .. und späterhin die Zinsen des vorgenannten Anleihesheins für das Halbjahr vom. . ten .. . bis . . ten 18. mit Siebenundachtzig Mark fünfzig Pfennig bei der Landesbank der

L eirprovinz in Düsseldorf. Düsseldorf, den . . ten Der Provinzialaus\chuß der Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.) b. Rückseite der Zins\chei Zaßlbar am . . ten E Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Ge 8, , erboben wird.

Rheinprovinz. (Facsimile dreice Mitglieder.)

ldbetrag nicht bis

a. Vorderseite der Anweisungen. Rheinprovinz. | i Anweisung zum Anleiheshein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe.

r k zu drei und einem halben Prozent Zinsen.

b. Rückseite der Anweisungen. - er Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe he Zinsscheine

' sofern von dem Inhaber des E erhoben ist.

heinprovinz. Mitglieder.)

Reihe XVITII. über Fünftausend Mar

Der Inhaber dief 1 s ( d zu dem vorbezeichneten Anleihescheine die zweite Rei für die fünf Jahre vom... bis bank der Rheinprovinz in Düsseldorf, Anleihescheins nit rechtzeitig Widerspru

Düsseldorf, den . l :

Der Provinzialausshuß der R

Der Kortrolbeamte.

(Unterschrift.)

(Facsimile dreier

(Rückseite der Anleihescheine.)

Regulativ, Ausgabe auf den Inhaber hescheine der Rheinprovinz durch Ver-

mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.

betreffend die lautender Anlei

gniß, zur Verstärkung der Fonds Düsseldorf und zwar durch Ver- der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In Seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschrei-

8.1 Die Rheinprovinz hat die Befu der Landesbank der Rheinprovinz in

haber lautende, bungen unter der Bezeichnung: ; ; „Anleibeschein der Rheinprovinz“

benden Anleihescheine darf die ark niht überschreiten. 2

auszustellen und auszugeben. Der Gesammtbetrag der auszuge Summe von zehn Millionen M

Die Anleihescheine werden im Betrage von einer Million M in Abschnitten von 500 #4, im Betrage von vier M in Abschnitten von 1000 « und im Betr Mark in Abschnitten von 5000 #( nach dem

eshieht durch den eine ist die Unters

fünf Millionen beigefügten Muster aus-

rovinzialaus\{chuß. rift dreier Mitglieder des Kontrolbeamten erforderli. ß hat insbesondere darüber zu wachen,

Die Ausferti Auf dem An ovianzialaus\{usses, er Provinzialaus\chu Millionen Mark nit überschritten werden. Die Ausfertigung ist Mentli@ ekannt zu machen.

Die Anleihesheine werden alljährlich mit dr und die Zinsen halbjährlih am 2. Januar und 1. Anleihescheinen werden zu diesem Zwecke Jahre nebst Anweisungen nah dem beige

ei Prozent verzinst Suli gezahlt. Den auf je zehn halbe gten Muster beigegeben.

1890.

eni ale BRIaS ui Zahren, vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ift, nit Âs fentirt wird, N i cht zur Zablung prä Mit dem auf der fünfjährigen Zeiträume werden vor- heriger öffentliher Bekanntmahung die neuen e N dem Einlieferer der Anweisung ausgereicht. Bei dem Verluft der An- Oa ten C u der neuen Zinssceirreibe nah auf der für die Umwechselung bestimmten Frist an de des Anleibesheines. E au den. Cn

18,4

__ Die Tilgung der Anleibescheine geschicht durch allmählihe Ein- [lôfung aus einem zu diesem Zweck gebildeten Tilgungsstock mit jährlich mindestens einem halben Prozent der ausgegebenen Anleihe- \cheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleibescheinen,

_ Der? Provinzialaus\chuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu veri Die Tilgung beginnt. np Al - Die Tilgung beginnt, ng auf des auf die erste Aus is E “s d ba

_Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos v2zrgerommen. Die E ecfolaî

; dur die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums während des

Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündi

Anleihescheine , welhe die leßteren naÒ Reibe, f ndigennen Betrag bezeihnen muß, innerhalb der Monate Mai und August, die Einlösung am 1. Oktober desselben Jahres. Der Provinzial-Landtag hat das Recht, sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen.

Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Recht vorbehalten anstatt der Ausloosung, Anleihesbein: au im Wege des Rückaufes wieder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden.

Q

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nah dem Nennwerthe derselben durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleibesbeine gegen Rückgabe derfelben.

Mit den Anleihesczeinen sind zuglei die ausgereihten, nah dem Zahlungstermine fällig werdezden Zins\cheine einzuliefern. Der Betrag der fehlenden _DZinss&eine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung diefer Zinêsheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, nit zur Einlösung eingereihten Anleihe- seine find in den nach §. 4 zu erlafsenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Anleibescheine dessen ungeachtet

binnen dreißig Jahren nah dem Zablungstermine niht zur Einlösung -

präsentirt oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung (§. 7) inner- halb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden die Anleihe- scheine nah Ablauf der gedaSten Frist zum Besten der Provinz als getilgt angesehen.

S. 6.

Alle die Anleibescheinz betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durh den Deutschen Reihs- und Königlih Preuftischen Staats-Anzeiger, die Kêlnt§e, Aachener, Koblenzer, Trierer und Düsseldorfer Zeitung. Solite cines dieser Blätter eingehen oder die Landesbank andere Vl für die Veröffentlihung wählen, #0 muß die Wabl anderer Blätter in den bisher benußten und noch erscheinenden Blättern bekannt gemacht werden.

J. (

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nichteter Anleihescheine erfol2t nach Vorschrift der §8. 838 und ffff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 (Reichs-Gesetblatt Seite 83) bezichungêweise nach §. 20 des Aus- fübrung8geseßes zur Deutsden Civilprozeßorduung vom 24. März 1879 (Gesez-Sammlung Seite 281). Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten, no& für fraftlos erklärt werden. Es fann jedoch nah dem Erme?en der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünf]ävrizen Verjährungsfrist (§8. 3) den Verlust eines Zinsscheins bei andesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsfeines, wun leyterer bis zum Ablauf der Ver- jährungsfrist nit vpräfentirt worden ist, nach Ablauf derselben aus- gezahlt werden.

a

S. 8. _Für die Siterbeit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rbeinprovinz. :

S : Der Provinzialauschuß überwacht die Befolgung der der Landes- bank überwiesenen Ge!äste.

Rheinprovinz —— Anleihescein XIX. Anleiheschein (resp. XX. XX1.) der Rheinprovinz Reibe. IX. Ausgabe e Fünfhundert (resp. Eintausend re?p. Fúünftausend) Mark Reihs-- währung Reihe XIXR. (resp. XX. XXRI.).

Die Rheinprovinz vershuldet dem Inhaber dieses Anleihe- seines Fünfhundert (resp. Eintausend rep. Fünftausend) Mark Reichêwährung, verzinslich mit drei Prozent jährlich.

Diese Darlehnss{uld ist auf Grund des unter dem . . ten

18 . . Allerhöchst genehmigten Beslusses des 34. Rhei- nisen Provinzial-Landtages vom 21. Juni 1888 kontrahirt worden.

Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung.

Düsseldorf, den . . ten 18...

Der Provinzialaus\chuß der Eingetragen in das Register Rheinprovinz. der Landesbank der Rhein- (Unterschrift dreier Mitglieder.) provinz sub Fol. Der Kontrolbeamte (Unterschrift.)

Anleiheshein der Rheinprovinz.

a. Vorderseite der Zinsscheine.

Reibe YIX. (resp. XX. XX1.) Reihe RIR. (resp. XX. XXI.) Nr. 1 (bis 10) Nr. 1 (bis 10) Rheinprovinz Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe

zum * Anleiheschein der Rheinprovinz IX. Ausgabe Reihe XIX. (resp. XX, XX1.) Nr... über . . . Mark . . . Pf. Der Inhaber dieses Zins\scheins up gegen ‘dessen Rückgabe am .. ten 18 .. und eo die Zinsen des vor-

genannten Anleihescheines für das Halbjahr vom . . ten dis .. ten... 18 it ark . . Pf. bei der Landes-

s M bank der Rheinprovinz in Düsseldorf. Düsseldorf, den . ten

Der Provinzialaus\chuß der R inprovinz. Der Kontrolbeamte (ga nile dreier Mitglieder.) (Unterschrift.) j

b. Rücklseite der Zins ine. Zahlbar am . Leine

18 . . erhoben wird.

Rüdckgabe der betreffend ndesbank

en h m Verfalltage ab dur die Le scheine erlischt,

Das Forderungsrecht aus einem solchen

„Jen . ¿(E18 , Dieje Zinsschein ift ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis