1890 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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“Kopenhagen . 772

beiden Gegenkandidaten. Darum ist es nur dann mögli, den Sieg zu gewinnen, wenn alle Gegner der Sozialdemoëtratie geshlofsen und mit ganzer Kraft in den neuen Kampf eintreten. Darum richten wir \{on heute unter dem tiefernften Eindruck des Wahlecgebnisses im Reih und in unserer Stadt, unter der Wucht der Lehren, die es enthält, an alle vaterlandsliebenden Bürger unser-r Stadt, a- ch an diejenigen, die die deutshfreisinnige Partei bisher auf das Scärfite bekämpft baben, die dringende Bitte, taß sie um des Zieles willen, den Sieg der sozialdemokratischen Partei wit scinen unheilvollen Wirkungen in Breslau zu verhüten, alle Bedenken bei Seite seen und in beiden Wabhlbezirken, in West für den freisinnigen Kandidaten, in Oft für den der Kartellparteien Marn für Mann ein- treten. So s{wer mand Einem der Weg zur Stichwahl au werden mag, er ift unter den gegebenen Verhältnissen nöthig „zum Wohle des Vaterlandes*. Und wo es das gilt, da gcht ein patrio- tisher Mann willig au einen sauren und \{chweren Weg * Ueber das Wahlergebniß in Elsaß-Lothringen urtheilt die „Straßburger Post“ folgendermaßen: / , „Vergleichen wir die Ergebnisse der diesmaligen Neibêtagswakl mit denen der früheren, fo müssen wir zu dem Ecgebriß kommen, daß das Land si von der grundsäßlihen Opposition abgewendet Lat und allmätlih immer mehr dazu. übergeht, solden Männern die Vertretung seincr Interessen im Reichstage anzuvertrauen, wele unter positiver Anerkennung der thatsächlihen Verhältnisse es als ihre Aufgabe erklären, im Einverständniß mit der Reichéregierung die „Interessen des Landes wahrzunehmen. Wir wollen dies Ergebniß bei Leite niht übershäßen, und wir warnen unsere politishen Freunde im Lande und îm Reich ausdrüdcklih davor, sih jeßt etwa übe:- triebenen Hoffnungen hinzugeben; nirgendwo is der Optimismus weniger angebracht, als bier zu Lande. Aber wir wollen das Er- gebniß der diesmaligen Wahl auch nicht untershäßen; tas wäre vielleiht eia noch größerer Fehler Die Wahl vom 20. Fe- bruar 1890 ift in ihren Ergebnissen ganz entschieden die beste, welche bisher in Elsaß Lothringen ftattgefunden hat. Sie zeigt, daß der O g e Is und Traltin auszushlagen beginnt. ür uns aber gelten jeßt mebr denn je die goldenen Wo s Fürste Bismarck: Ruhe und Geduld !* y E GIneR

Literatur.

(Oberst - Lieut.): Das Infanterie - Ge- wehr 88. Zum Gebrauch für die Mannschaften. Mit 22 Ab- Preis 15 &. E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuhandlung, Berlin SW 12, Koftraße 68—70. Mit der neuen Schußwaffe (,Infantierie-Gewehr 88“) sich {nell und sier vertraut zu machen, ist für den deutschen Infanteristen augenblickli das witigste Erforderniß. Oberst-Lieutenant Transfeldt, der dur seine militärishen Unterrihtsbücher bekannt ist, hat eine kurze, dur viele Abbildungen erläuterte Belehrung über dieses neue Gewckr aus- shaffuns_ die si ebensowohl zum Selbstunterriht wie au zur Be-

Trans8feldt

chaffung Seitens der Truppentheile für die Instruktion der Maun- chaften eignet. :

Was enthalten die Schhiéßvorschrift und das Grerzierreglement für die Jnfanterie, Abdruck von 1889, Neues? Fe 40 4. E. S. Mittler u.Sohn, Königliche Hofbuchhandlung Berlin SW 12, Kochstraße 68—70. Die Heraus-

abe ciner neuen „Schießvorschrift“ und eines neues „Grerzierreglements ür die Infanterie“ legt den Wunsch nahe, durch eine Prüfung des Inhalts derselben alle diejenigen Abweibungen und Neuerungen heroorzuheben, durch welhe sih beide Dienstvorschziften von den bis- herigen gleichartigen untersheiden. Eine folche Verständniß und Ein- übung der neuen Vorschriften erleihternde und beshleunigende Zu- sarzmenstellung der wesentlihen Unterschiede bringt die vorstehend genannte Schrift. :

Handbuch für die Offiziere des Beurlaubten- standes der Infanterie. Soeben erschienen: T Theil : Ein- leitung, VIII. Abschnitt: Waffen, Munition, Schiefen. Sukskriptionspreis des Werkes einshlicßlich des Einbandes 5

E. S. Mittler & Sobn, Königliche Hofbuchhandlung, Berlin SW. 12, Kochstraße 68—70. on t

Stellen is der Plan geren und gefördert worden, in einem „Hand- buchch für die Offiziere des eurlaubtenstandes der Infanterie* alles für den Dienst dieser Offiziere Wifsen8wertbe in übersichtliher und bandliher Form zusammenzuftellen. Datfelbe soll und kann nit eiwa das sorgfältige Studium der amtlichen Vorschriften entbehrlich maten, E s E S n De Zes n E F \chästigten Offizier erleichtern, fie zu benußen und ür ihn Wich- lte ‘Varans hervorheben. Von diesen Gesi{tspunkten aus ist

| obiges Handbub ausgearbeitet worden, derart. daß ein größerer Kreis

von Offizieren die einzelnen Abschnitte des Dienstes behandelt und der durch seine Instruktionsbücher bestens bekannte Oberst-Lieutenant z D. Transfeldt h der Zusammenfügung und Gesamrtbearbeitung dieser

Beiträge unterzogen hat.

Mannigfaltiges.

Ueber die aus Anlaß des fünfundsiebenzigjährigen B es stehens veranstalteten Festlihkeiten des Leib-Garde-Hu- faren-Regiments in Potsdam am 22. Febrvar \chrcibt die „Post“ : Das Regiment war auf Mittag auf den Kasernenhof an der Neven Königstraße im weiten Carré aufgestellt. Die Musik ftand auf dem rechten Flügel, im Ganzen etwa 70 Herren. Der Com- mandeur, Oberst-Lieutenant von Gottberg, trat vor die Front, gab das Kommando und erwartete die Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Württemberg. Er überreichte dem Prinzen den Front-Rapport und \chritt mit ibm die Front des Regiments ab. Der Prirz war in der Uniform des Regiments. Dann hielt der Commandeur eine längere Anrede an das Regiment und gab cine kurze GeschidLte der Heldenthaten des Liib-Garde-Husaren-Regiments. Weiter dankte der Commandeur dem Prinzen Wilhelm für sein Erscbeinen und für das Interesse, das er dm Regiment bezcige, und forderte die Maun- schaften auf, dem Kaiser treu zu bleiben und die Weffenthaten der Vorfahren zum Vorbild zu nehmen. Die Ansprache \chloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Der Parademarsh vor dem Prinzen erfolgte in Zügen und dann in Escadrorsfront. Darauf vereinigten i sâmmt- lie Offiziere zu cinem einfahen Frübstück in der Speifeanstalt.

Na Aufhebung der Frühstückstafel fand eine Reitbesitigung in der Reitbahn statt, die einen festlichen Charakter annahm und gegen zwei Stunden währte. Der festlihe Tag bob sih gegen Abend auf seine Höhe, da das Offizier-Corps und dessen Gäste che Majestät den Kaiser zum Festmahl erwarteten. In dem Empfangssaal der neuen Speisearstalt, dessen künstlerischer Schmuck das lebensgroße Bildniß des Allerhöchsten Regimente- Chefs ift, versammelten sih das Offizier-Corps und seine Gäste,

Kurz nah 5 Uhr erschien, empfangen vom Commandeur, Se. Majestät der Kaiser und König in der Uniform des Regi- ments. Der Kaiser begrüßie zunähsi Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm von Württemberg, Se. Durcläucht den Erbprinzen von Schaumburg-Lippe, dann den General-Obersten von Pape, hierauf alle die älteren Regimentskameraden, die ihm theils dem Namen nach, tbeils noch persönli bekannt waren. Dann ging es zu Tisch. Jm Speisesaal waren zwei lange Tafeln aufgestellt, andere be- fanden sich in den Nebenräumen, da der Speisesaal die Zahl. der Gâste, über 150, niht fassen konnte. Der Kaiser hatte zur Rehten Se. Königlihe Hoheit den Prinzen Wilhelm von Württemberg, zur Linken Se. Durchlaucht den Erbprinzen von Schaumburg-Lippe. Weiter saßen an der Seite der Chef des General- stabes der Armee, Graf Waldersee, der mit dem Kaiser gekommen war, der Kriegs-Minister, Ihre Hoheiten die Herzöge Ernst Günther von St(leswig-Holstein und Johann Albrecht von Mecklenburg- Schwerin. Den Plaß dem Kaiser gegerüber hatte der Commandeur des Regiments inne, zu seiner Rechten Gereral-Oberst von Pape, zu seiner Linken der kommandirende General des Garde-Corps.

Bald nach Beginn des Makhles erhob sich der Commardeur und richtete eine Anrede an den Allerhöchsten Chef des Regiments, welche mit einem Hoh auf Se. Majestät \{loß.

Se. Majestät der Kaiser antwortete in längerer Rede, deren Gedankengang (na der „Post“) etwa folgender war: Wie in dem Leben

Wetterbericht vom 24. Februar, Morgens 8 Uhr.

haus.

Stationen. Anfang 7 Uhr.

ar. auf 0 Gr d. Meeressp red. in Millim Temperatur in 9 Celsius F. = 49 R.

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4\wolkig Anfang 7 Uhr. 2|bedeckt 6|bedeckt 2\wolkig

2 wolkenlos 2'halb bed. 1/Nebel 1|wolkenlos

Mullaghmore Aberdeen Christiansund | 775

Wind. | Wetter. | | |

J) 00 A S

und Fiock.

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todbolm .| 769 Hertel.

aparanda . | 765 . Petersbrg.| 767 Mosékau. ..| 775

Cork Queens- town ...| 778 Cherbourg . | 774 Der. 776 772 amburg .. | 773 winemünde | 771 Neufahrwafser| 768 Memel .…_| 767 aris .…., | 774 ünster... | 775 Karlsruhe .. | 774 Wiesbaden . | 775 Münthen .. | 772 | Chemni .. | 771 | Derlin... | (19 | Wi | Ui Breslau... | 773 3 /bedeckt

Ile d'Aix .… | 770 6 balb bed. Niua ..….. | 769 O 2 halb bed. Breit... | 770 | 3 [wolkenlos

Wichert.

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Gesellschaft.

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Donnersíag :

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Donnerstag:

2 wolkenlos

Donnerstag:

1) Nacts Regen. 2 “ù va 4) Reif. egen. 2) Nachts Scchnee.. ?) Nebel

Vebersiht der Witterung.

Scottland, am niedrigsten, unter 755 mm, bei fimmarken; eine flabe, umfangreiche Theildepression legt über dem östlihen Ostseegebiete. In Central- Europa ist das Wetter ruhig, vorwiegend trübe und vielfa neblig, ohne nennenswerthe Niederschläge. Im Nord- und Oftseegebiet ist fast überall Erwär- mung eingetreten, sehr erheblih im mittleren Schweden, während im deutshen Binnenlande die Temperatur wenig Aenderung zeigt.

Deutsche Seewarte

von Alex. Anfang 7t Uhr.

Dienstag:

Theater - Anzeigen. Königliz? Zchauspiele.

46. Vorstellung. von R. Wagner.

Schauspielhaus. Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Stiller. In Scene geseßt vom Direktor Dr. Otto Devrient.

Mittwo : - Opernhaus. Kontisches Zauber-Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr

Schauspielhaus. der Freundin. Hierauf : 1 Aufzug von Lothar Clement. Post sestum. Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Dienftag: Die Stützen der

Mittwoch: Der Unterftaatssekretär. Krieg im Frieden.

Verliner Theater. Dienstag: König Oedipns. Der gefefsselte Prometheus.

Mittwoh: Gräfin Lea. Der Veilchenfresser.

Teffing - Theater. Sqausviel in 4 Akten von

Mittwoh: Das Bild des Siguorelli. S{hau- \spiel in 4 Akten von Richard Jaffé. Zum 1. Male: von Valeni. Scauspiel in 4 Akten von Ludwig Ganghofer und Marco Brociner.

Walluer-Theater. Dienstag: Zum 116. M. :

Der ypohamer. ie ; " vo oser. nang T. Am bhösten, 780 mm, ist der Lustdruck über Ost- | "Freitag: Neu einstudirt: Großftädtisch. Schwank

in 4 Akten von I. B. v. Schweizer. Pictoria-Theater. Stauley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern Mußk von C. A. Raida. Mittwoh: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Mit neuer Ausftattung : 41. Male: Der arme Jonathan. Operette in

Musik von Cari Millöcker. Julius Friß‘che. Dirigent :

Dienstag: Opern- Federmaun. Anfang 7 Uhr.

Die Walküre in 3 Akten Kapellmeister Sucher.

Wilhelm

Dirigent : 48. Vorstellung. burg. Dienstag:

von Robert Buchholz.

47. Vorstellung. Flick

Musik von P.

49. Vorstellung. Der Mann Sue Brü N Fee e Prüfung. spie ; s Guts Schluß : Belle-Alliance-Theater. tellungen. Dienstag:

Anfang Uhr

Hofpaur. Zum 4. Male:

Hans Neuert. 7# Uhr.

Voranzeige. Sonnabend, den 1. März: Nautilus.

Pander.

Dienstag: Die Ehre. Hermann Sudermann.

Dienstag: Zum 11, Male: Maun. of

dern) von Eduard Jacobson. chaelis und G. Stefens. Bender. Thomas.

Die Hochzeit Anfang 7# Ubr

12. Male:

Lusispiel in 4 Akten von G. | _Dienftag: Zum 18. Male:

Musik von Franz Roth.

Dienstag: Zum 191. M.:

und Richard Nathanson.

Ballet von 6. Severini. | schichte der Urwelt.

Circus Renz, Kartraße.

Zum

Von vielen Seiten und von maßgebenden

3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. In Scene geseht vor

Mittwoch: Der arme Jouathan.

Resideaz-Theater. Direktion: Siegmund Lauten- L Zum 18, Male: Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch In Scene geseßt von Sieg- mund Lautenburg. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der Herren Hartwig, Hinze und Harder.

Mittwoch u. folgde. Tage: Marquise.

Nur noch 4 Vor- ; Gastspiel der ,Müatener“ unter Leitung des Kgl. bayer. Hofschauspielers Hrn. Max ur "8 Cdelweiß:Liserl. Volks\ftü? mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Musik von Franz Voith.

Mittwoh: Dieselbe Vorstellung.

Zum 1. Male: Der Großes Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz in 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Musik von E. Christiani.

Central-Theater. Direktion: Eil Thomas. | „Frl. / __Ein gemachter e mit Gesang in 3 Akten (5 Bil-

Musik von G. Mi- . Couplets von Alfred In Scene gesezt vom Direktor Emil

Mittwoch : Benefiz für Hrn. Georg Kaiser. Zum Ein gemachtcr Maunu.

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 7. i Der Goldfuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard I U Leopold Ely. Couplets Verei Les Gustav Görß. | rfa Uhr. Mittwoch : Dieselbe Börstelltng. H

Urania, Invalidenstraße 57/62 /62, geöffnet von 12—11 Uhr. -- Dienstag um 74 Uhr: Die Ge-

in E Dienstag, Abends Uhr: im 35. Male: Deu L

nationale Original-Pantomime. Ae C hippique, ausgeführt von 8 arab. Schimmelhengsten in einem neuem Genre vorgeführt von Hrn. Franz

des Einzelnen es Gelegenbeiten gebe, einen Rückblick auf die Vergangenheit zu werfen, so sei eine solhe einem Regimente an einem Tage wie dem heutigen gegeben. Es käme ein Zusammenhang zwischen einer jüngeren und älteren Generation zur Wirkung, die Jungen wollten den - Alten zeigen, daß si2 hinter den großen Erinnerungen niht zurückgeblieben seien, und die Alten blickten mit oes in die Zukunft, sicher, daß die Tradition ihres irkens aufrecht erbalten bleibe. Wenn auch solche Ee- denktage unter hundert Iabren nit offiziell seien, so sehe er dieselben doch gern, eben weil sie den Zusammenbang zwischen dem Jett und Einst erbalten und dadurch den Gedanken der Kameradschaft. Die Kameradschaft sei cin Grundpfeiler des Heeres, und dieses Band müsse jedes Reciment erbalten und ftärken, weil sie nur allein Charaktere bilden, Männer erzichen könne. Wos er heute von dem Regimente gehört habe, beftärke ihn in der Ueberzeugung, O das Regiment, dessen Erinnerungen in die trübsten Zeiten des Vaterlandes zurüdckgingen, und das den Feind über die Grenzen desfelben gewo1fen babe, in demselben Geift auh in Zukurft seinem obersten Kriegsherrn dienen werde, mit derselben Pflichterfülluna, mit demselben Geborfam. Dazu müsse si das Offizier-Corps in demselben Zustand erhalten, in dem es jeßt sei. Das wünsde er dem Offizier-Corps des Leib-Garde- Husaren-Regiments, und fo trinke er auf -die Offiziere des Regiments, auf die vordem, auf die jeßt und vivant seguentes Man kann si keine zündendere Wirkung denken, als die, welche der Trinkspruch des Kaisers hervorbrachte. In ihr gipfelte das Fest. : L Feier des Jubiläums war von Mannschaften des Regiments eine Festvor stellung im Königlißen Schauspielhause vorbereitet worden. Das Haus war von Mannschaften des Regiments und von Angehörigen des Regiments in allen seinen Theilen gefüllt ; nur die große Mittelloge, der erste Rang und die Prosceniumséloge blieben reservirt, Se. Majestät der Kaifer er;chien niht im Theater, wie das nah der Trauer wohl anzunehmen war. Im Laufe der Vorstellung erschienen Se. Königliche Hoheit Prinz Wilhelm von Württemberg, Ihre Hoheiten der Herzog und die Her¿¡ogin von Medlenburg- Sckwerin, Erbprinz und Erbprinzeisin Reuß j. L, Erbprinz von Schaumburg - Lippe und ein Theil des Offiziercorps. Die Vorstellung begann mit einer Fanfare und dem Kaiser Wilhelm - Hymnus, geblasen und gesungen von Trom- petern und Sängern des Regiments in Parade-Uniform. Darn folgten drei kleine, cigens für das Fest geschriebene, dramatische Genrebilder, gespielt von Unteroffizieren und Mannschaften der Husaren. Am Schluß der Vorstellung entfaltete sch ein wunderbar \chönes Bild. Der Kaiser wor in der Uniform des Regiments auf dem alten „Zieten* dargestellt, dem Pferde, tas er während ciner Dienstzeit im Regiment geritten hatte. Ueber ihm wölbte sch ein prahtvoller Thron- baldahin in Purpur und Gold, um ihn standen die Büsten Kaiser Friedrich's 111. und Kaiser Wilkbelm's T, überragt von herrlichen Kaiserscildern, weiter unten die Büsten Friedrih Wilbelm's IV. und Friedrich Wilbelm's III. Uw diefe gruppirt standen Husaren in der E Uniform und Ausrüstungen des Regiments bis zur neuesten mit Lanzen.

Nath Schiuß der Redaktion eingegangene Depeshen.

Paris, 24. Februar. (W. T. B.) Der „Figaro“ kommt nochmals auf den Berliner Kongreß zu sprehen und sagt, Frankreih müsse an demselben theilnehmen mit vollkommener Loyalität der Gesinnung. /

Wie verschiedene Blätter melden, wäre in der gestrigen Besprechung Tirards mit dem Präsidenten Carnot und Constans der Beschluß gefaßt worden, den Herzog von Orleans noch einige Tage in der Conciergerie zu halten.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Renz. Ein großartiges Hürdle - Rennen mit

24 engl. Vollblut!pringpferden, geritten von Damen

und Herren. 4fahe Fahrshule. Die vorzügl.

Tremplirspringe. Das Schulpferd Goldbird,

geritten von Frl Clotilde Hager. Auftreten der

vorzügl. Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. Mittwoch: Deutsche Turner.

Kapellmeister

Margunise. Concert - Anzeigen.

Sing - Akademie. Dienstag, 25. Febr. :

Concert von Therese Dreßler-Heß und José Vianna da Motta. Anfang 8 nt

Concert-Haus, Leipzigerstr. 48 (früher Bilfe)

Karl Meyder-Concert. Dienstag, 25. Febr. : Gesell-

schaft8-Abend. Ouvert. „Oberon® v. Weber. „Tell“

v. Rossini. „Raymond* v. Thomas. Slav. Tanz

Nr 8 v. Dvorak. Ungar. Lieder f. d. Violine v.

Ernst, vorgetr. v. Hrn. Concertmeister Queeckers.

Sun Bantasie f. Piston v. Bilse, vorgetr. v. Hrn. er.

Anfang

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna von Treëckow mit Hrn. Rittmeister Carl von Treëckow (Dölzig, Nm.). : Josephe von Meibom mit Hrn. Re- Ege Na Ernst von Philipëborn (Straß- urg i. E.). Verebelicht: Hr. Johannes Frhr. von Sanden mit Frl. Jenny von Bergen (Tufsainen). Geboren: Eine Tohter: Hrn. Konsul H. Malcomeß (King Williamstown, Süd-Afrika). Gestorben: Hr. Prem.-Lieut. Reinhard von Lin- singen (Berlin). Hr. General-Lieut. z. D. Albrecht von Saniy (Berlin). Hr. Ober- Regierungs-Rath Adolf Meier (Köln). Hr. Major Willico von Bismarck Cu, r. Rittergutébesizer Frhr. Clemens August von ücker (Roedinghauscn b. Menden). Hr. Rittergutsbesißer Gustav Raetell (Briesnitßz). Verw. Frau General Schubarth, geb. Weinich (Görlig).

Redacteur: Dr. H. Klee.

Verlag der Expedition (Sol z).

Druck der Norddeutshen Buchdruderei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. D M

Sechs Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage). -

Berlin:

(3042)

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

„M 50.

Königreich Preufen.

Auf den Bericht vom 15. Januar d. J. will Jh in Genehmigung des Beschlusses des Rheinischen Provinzial- Landtages vom 21. Juni 1888 die anliegenden Regulative, betreffend die fernere Ausgabe auf den Jnhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz , hierdurh landesherrlih bestätigen. Gleichzeitig und in Folge dieser Meiner Be- stätigung bewillige Jh gemäß §8. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 (Gesez-Sammlung Seite 75) der Rheinprovinz hiermit das Privilegium, die in jenen Regulativen näher be- zeihneten, nah Maßgabe derselben zu verzinsenden und ein- zulösenden Anleihescheine nebst den erforderlichen Zinsscheinen und Anweisungen mit der rehtlihen Wirkung aus- ustellen, daß ein jeder Jnhaber dieser Anleihescheine die araus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachzuweisen. Uebrigens wird dieses Privilegium vorbehaltlih der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Jnhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats zu übernehmen ertheilt. Vorstehender Erlaß und die bei- liegenden Regulative nebst dazu gehörigen Anlagen sind nach Maßgabe des Geseßzes vom 10. April 1872 (Gesez-:Sammlung Seite 357) vekannt zu machen.

Berlin, den 29. Januar 1890.

Wilhelm R. Freiherr Lucius von Ballhaujen. von Scholz. Herrfurth.

An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen und des Fnnern.

(Rüdckseite der Anleihescheine.) Regulativ, betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lau-

tender Anleihesheine der Rheinprovinz durch Ver- mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.

S1:

Die Rheinprovinz hat die Befagniß, zur Verstärkung der Fonds der Landesbank der Rheinprovinz in Düsieldorf und zwar durch Ver- mittelung der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In- haber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuld- verschreibungen unter der Bezeichnung: :

„Anleiheschein der Rheinprovinz“ auszustellen und auszugeben. O L

Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die

Summe von zehn Millionen Mark nicht überschreiten.

Die Anleihesheine werden in 2000 Stück à 5000 K na dem beigefügten Muster ausgefertigt. S ,

Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzial-Aus\huß. Auf dem Anleibeschein ist die Unterschrift dreier Mitglieder des Provinzial- Aus\chu}scs sowie des Kontrolbeamten erforderli. Der Provinzial- Ausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark ni&t überschritten werden. Die Ausfertigung ist öffentli bekannt zu machen. 5

8. 3.

Die Anleihescheine werden alliährliG mit drei und einem halben Prozent verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. i e L

Den Anleihesheinen werden zu diesem Zweck Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nah dem beigefügten Muster beigegeben. -

: Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab dur die Landesbank der Rhein- provinz. Das Forderungsrecht aus einem solWen Zins\{eine erlischt, wenn derselbe innerhal% fünf Jahren, vom Ablauf des Kalender- jahres ab, in welchem er fällig geworden ift, niht zur Zahlung präsentirt wird. C A

Mit dem Ablauf der fünfjährigen Zeiträume werden nah vor- heriger öffentliher Bekanntmachung die neuen Zinsscheine dem Ein- lieferer der Anweisung ausgerei@t. Vei dem Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe nach Ablauf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den Inhaber des An-

leihesheins.

8. 4. A ie

Die Tilgung der Anleibescheine gesGieht dur allmähli{e Einlösung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstock mit jährlich mindestens einem halbèn Prozent der ausgegebenen Anleihescheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleibescheinen.

Der Provinzialaus\chuß hat das Ret, den Tilgungsstock zu ver- \tärken. Die Tilgung beginnt nah Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres. e :

Die Eirlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung dur das Loos vorgenommen. 4

Die Ausloosung erfolgt dur die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums während des Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleibescheine, welche die lehteren nach Reibe, Nummer und Betrag bezeihnen muß, innerhalb der Se Mai und August, die Einlösung am 1. Oktober desselben

ahres. Der Provinzial-Landtag hat das Ret, sämmtlihe noch um- laufende Anleihescheine zu kündigen.

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch die Landesbank ‘an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.

Mit den Anleibescheinen jino zugleich die ausgereidten, na dem Zahlungstermine fällig werdenden, Zinsscheine einzuliefern. L

Der Betrag der sehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Zinsscheine verwendet. :

Die Nummern der ausgeloosten, nit zur Einlösung eingereihten Anleihescheine o den na §. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen

Erinnerung zu bringen. : 0 M Werden die Anleihescheine dessen ungeactet binnen dreißig Jahren nah dem Zablungstermine nit zur Einlösung präsentirt, oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung (§. 7) innerhalb dieser Frist nit beantragt worden, so werden die Anleihescheine nach Ablauf der

gedachten Frist zum Besten der E als getilgt angesehen.

die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen i Va E Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“, die „Kölnische“ , „Aachener“ , „Koblenzer“, oTrierer“ und „Düsseldorfer Zeitung“. s Sollte s I T aen fet die Sande gse ee lätter für die Veröffentlihung en, so muß di n Biâtiee i den bisher benußten und noch erscheinenden Blättern

bekannt gemacht werden.

Berlin, Montag, den 24. Februar

8. 7. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §8. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutshe Reih vom 30. Januar 1877 (Reihs-Ges.-Blatt S. 83) beziehungsweise nah §. 20 des Aus- führungsgesezes zur Deutshen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. -Sammlung S. 281). h Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten, noch für kraftlos crkflärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welher vor Ablauf der fünfjährigen Ver- jährungsfrist (8. 3) den Verluft eines Zins\scheins bei der Landesbank anmeldet und besheinigt, der Betrag des Zinss\cheins, wenn leßterer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist niht präsentirt worden ift, nah

Ablauf derselben ausgezahlt werden.

Für die Siwerheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz.

Der Provinzialaus\{uß üterwat die Befolgung der der Landes- bank überwiesenen Geschäfte.

Rheinprovinz. Anleibeschein XVIII. Reibe. i: : Anleiheschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe Über fünftausend Mark Reichswährung. Reihe XVIII. N Die Rheinprovinz vershuldet dem Inhaber dieses Anleihe- seines fünftausend Mark Reichswährung, verzinslich mit drei und einem halben Prozent jährli. Diese Darlehns\chuld ist auf Grund des unter dem . . . ten 18 .. Allerhöchs genehmigten Beschlusses des 34. Rbeinishen Provinzial-Landtages vom 21. Juni 1888 kon- trahirt worden. E : Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung. Düfseldorf, den .. ten 18, / j Der Provinzialauss{uß der Eingetragen in das Register Rheinprovinz. der Landesbank der Rhein- (Unterschrift dreier Mitglieder.) provinz sub Fol. .…. Der Kontrolbeamte. (Unterschrift)

a, Vorderseite der Zinsscheine. Reibe XVIII. Reihe XVIII.

Nr. 1 (bis 10). (Nr. 1 (bis 10). Rheinprovinz Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe

zum Anleibeschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe. Reihe XVIII. Mei e über 87 M 509 S. À Der Inhaber dieses Zins\cheins empfängt gegen dessen Rückgabe am .. ten 18 .. und späterhin die Zinsen des vorgenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom . ten .. . bis . . ten 18. mit Siebenundachtzig Mark fünfzig Pfennig bei der Landesbank der : Rheinprovinz in Düsseldorf. Düsseldorf, den . . ten I Der Provinzialaus\chuß der Rheinprovinz. Der Kontrolbeamte. (Facsimile dreice Mitglieder.) (Unterschrift.)

b. Rückseite der Zinsscheine.

Zaßlbar am . . ten 18 |

Dieser Zinsschein if ungültig; wenn dessen Geldbetrag nicht bis 18 . , erhoben wird.

Anleiheschein der Rheinprovinz.

a, Vorderseite der Anweisungen. Rheinprovinz. i ; Anweisung zum Anleiheschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe. Reihe XVIII.

über Fünftausend Mark zu drei und einem halben Prozent Zinsen.

b. Rückseite der Anweisungen. _

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem vorbezeihneten Anleihesheine die zweite Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom... bi bei der Landes- bank der Rheinprovinz in Düsseldorf, ' sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nit rechtzeitig Widerspruch erhoben ift.

Düsseldorf, den . . ten... I :

Der Provinzialaus\chuß der Rheinprovinz. Der Kortrol beamte. (Facsimile dreier Mitglieder.) (Unterschrift.)

§

(Rückseite der Anleihescheine.)

Regulativ,

betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Ver- mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.

8. 1. l

Die Rheinprovinz hat die Befugniß, zur Verstärkung der Fonds der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf und zwar durch Ver- mittelung der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In- haber lautende, Seitens der Hläubiger unkündbaré Schuldverfhrei- bungen unter der Bezeichnung: : :

„Anleiheshein der Rheinprovinz“

auszustellen und auszugeben. :

Der Gesammtbetras der auszugebenden Anleihescheine darf die Summe von zehn Millionen Mark nit überschreiten. *

2,

Die Anleihescheine werden im Betrage von einer Miklion Mark in Abschnitten von 500 4, im Betrage von vier Millionen Mark in Abschnitten von 1000 # und im Betrage von fünf Millionen Det E Abschnitten von 5000 (4 nah dem beigefügten Muster aus- gefertigt. .

Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzialausschuß.

Auf dem Anleihescheine ist die Unterschrift dreier Mitglieder des Prov gann es, sowie des Kontrolbeamten erforderli.

er Provinzialaus\{chuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die

zehn Millionen Mark nit überschritten werden.

Die Ausfertigung ift öffentli befannt zu machen.

Die Anleihescheine werden all ährlih mit drei Prozent verzinst und die Zinsen halbjährlih am 2. Saar und 1. Juli gezahlt. Zes Se Len wp zu L Zivede Fin heine ae vei zehn Ly e

ahre ne nweisungen nah dem beigefügten z

Die Zahlung der Binsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden

ins\heine vom Verfallta b durch die Landesbank der Rhein- R L E T eet us einem solhen Zinsscheine erlischt,

1890.

wenn derselbe innerhalb fünf Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ift, nicht zur Zahlung prä- Ra O Ablauf der f b Mit dem auf der fünfjährigen Zeiträume werden nah vor- heriger öffentliher Bekanntmahung die neuen en nas dem Einlieferer der Anweisung ausgereiht. Bei dem Verluft der An- ns a O der neuen Zins\cheirreihe nach auf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den © des Anleibes eines. G 8, Ven N 4

8.

_ Die Tilgung der Anleibescheine geschieht durch allmählihe Ein- [lôsung aus einem zu diesem Zweck gebildeten Tilgungsstock mit jährlich mindestens einem halben Prozent der ausgegebenen Anleihe- feine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleibescheinen.

_ Der: Provinzialaus\chuß hat das Ret, den Tilgungsstock zu e tis 6 ALI

Die Tilgung beginnt ng auf des auf die erst s

E Eee a : E S

_Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nah vorheriger Bestimmung durch das Loos vorgenommen. Die Ausêloosung erfolgt

7 dur die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums während des

Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündi Anleihescheine , welhe die leßteren nah Reihe, Fimmer Betrag bezeihnen muß, innerhalb der Monate Mai und August, die Einlösung am 1. Oktober desselben Jahres. Der Provinzial-Landtag hat das Recht, sämmtliche noch umlaufende Anleihe]cheine zu kündigen. Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Ret vorbehalten, anstatt der Ausloosung, Anleiheshein2 auh im Wege des Rückkaufes wieder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden.

D.

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nah dem Nennwerthe derselben durch die S ndeibat 10 els Vorzeiger der Anleibescheine gegen Rückgabe derselben.

Mit den AnleihesGeinen sind zuglei die ausgereihten, nah dem Zablungstermine fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern. Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung diefer Zinsscheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, niht zur Einlösung eingereihten Anleihe- \heine find in den nah §. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen, Werken ‘die Anleibescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nah dem Zahlungstermine niht zur Einlöfung präsentirt oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung (S. 7) inner- halb dieser Frist niht beantragt worden, so werden die Anleihe- seine nach Ablauf der gedahten Frist zum Besten der Provinz als getilgt angesehen.

S. 6

J. 09.

Alle die Anleibescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen dur den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die Kölnische, Aachener, Koblenzer, Trierer und Düsseldorfer Zeitung. Sollte cines dieser Blätter eingehen oder die Landesbank andere Blätter für die Veröffentliung wählen, fo muß die Wabl anderer Blätter in den bisher benußten und noch ershejnenden Blättern bekannt geniaMi werden.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nibteter Anleibescheine erfolgt nah Vorschrift der §S. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutshe Reih vom 30. Januar 1877 (Reichs-Geseblait Seite 83) bezichungêweise nach S. 20 des Aus- führung8geseßes zur Deutshen Civilprozeßorduung vom 24. März 1879 (Gesez-Sammlung Seite 281). Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten, noch für fraftlos erklärt werden. Es kann jedoh nah dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist (§. 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheines, wran letzterer bis zum Ablauf der Ver- jährungsfrist nit präsentirt worden ist, nach Ablauf derselben aus- gezahlt werden.

Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz. :

Der Provinzialaus\chuß überwacht die Befolgung der der Landes- bank überwiesenen Geschäfte.

Rheinprovinz

Anleiheshein XIX. Anleiheschein

(resp. XX. XXI.) der Rheinprovinz Reihe. IX. Ausgabe

über Fünfhundert (resp. Eintausend resp. Fünftausend) Mark Reihs-- : währung Reihe XIX. (resp. XX. XRT.). : Die Rheinprovinz vershuldet dem Inhaber dieses Anleihe- seines Fünfhundert (resp. Eintausend resp. Fünftausend) Mark Reichswährung, verzinslih mit drei Prozent jährlich. Diese Darlehns\huld ist auf Grund des unter dem . . ten 18 . . Allerhöchst genehmigten Besblusses des 34. Rhei- nishen Provinzial-Landtages vom 21. Juni 1888 kontrahirt worden. Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung. Düsseldorf, den . . ten Der Provinzialaus\{chuß der Rheinprovinz. (Unterschrift dreier Mitglieder.)

18. A Eingetragen in das Register der Landesbank der Rhein- provinz sub Fol. ... Der Kontrolbeamte (Unterschrift.)

Anleiheshein der Nheinprovinz.

a. Dae ee der Reis M6 L L x) Reibe XIX. (resp. XR. i eibe . (resp. : i; Reibe XIX, (rel bis 10) Nr. 1 (bis 10) Rheinprovinz Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe

zum * Anleiheshein der Rheinprovinz IX. Ausgabe Reihe XIX. (resp. XX, XXI1.) Nr... Inbaber dies Sinofcheins enpitü gegen deen Nüctgab Der Inhaber dieses Zin empfängt gegen “dessen Rülkgabe am... ten... «18. und späterhin die Zinsen des vor- genannten Anleihescheines für das Halbjahr vom . . ten bis . . ten... . 18... mit ark . . Pf. bei der Landes- bank der Rheinprovinz in Düsseldorf. Düsseldorf, s z ¿20 taub N bei ; er Provinzialiau der nprovinz. Der Kontrolbeamte (ace dreier Mitglieder.) (Unterschrift.)

b. Rückseite der Zins\ Geine.

Zahlbar am . . ten 18. : Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum . . ten 19 (2 erhoben wird.