1910 / 10 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

\chickten Proben haben die verschiedensten Beurteilungen erfahren. Es scheint, daß die am sumpfigen Tsadseeufer wachsende recht gut, die im Binnenland von \{lechterer Qualität ist. Fraglich ist auch noch, ob die hohen Transportkosten nach der Küste die Ausfuhr rentabel lassen würden. NVersuche, die endgültige Klarheit schaffen, werden noch zu machen sein. Sonst wird an vielleiht erportfähigen Pflanzen noch angebaut Tabak, Sesam und Erdnuß. Ob eine dieser Kulturen einst Bedeutung ge- winnen wird, steht noch dahin.

Eigene gewerbliche Tätigkeit entfalten wie ¿. B. Haussah, die als Lederarbeiter einen Ruf haben. Was Eingeborene als Anleitung zu leisten vermögen, zeigen in Buea und die Industrieshulen der Missionen. Viel Arbeitskräfte nimmt heute noch der Trägerverkehr in Anspruch. Um einen Begriff von der Menge zu geben, die in dieser Beschäftigung absorbiert werden , seien wenige Zahlen ange- führt. Zur Beförderung des über Dume adotransportierten Gummis (360 Tons) waren mindestens 14 400 Träger erforderlich ; viel größer ist die Zahl der Lasten von Waren, die als Entgelt für den Gummi ins Land strömen. Wenn die Station fest- stellt, daß 90 000 Menschen die Station im Berichtsjahr passiert haben, so ist anzunehmen, daß weitaus der größte Teil Träger waren. Das Bezirksamt Jaunde schäßt die Zahl der Bezirkseingesessenen, die als Träger den Firmen Dienste geleistet haben, auf 36- bis 40 000. Aus diesen Zahlen ist zu ermessen, wie viel Arbeitskräfte für andere wirtscaftlihe Tätigkeit frei werden, sobald andere Verkehrsmittel, insbesondere Eisenbahnen, geschaffen sein werden.

Von europäischen Unternehmungen stehen an Alter, Größe und Ertragsfähigkeit noch immer die Kakaopflanzungen in erster Linie. Sie konzentrieren sich nach wie vor um den Kamerunberg. Daneben bestehen kleinere am untern Sanaga und bei Kampo. Die Zahl der Pflanzungen hat \fich nicht vermehrt; die bebaute Fläche ist fast konstant geblieben. Sie betrug 1907 : 7053, 1908: 7578,75 ha. Größere Neupflanzungen nahmen nur die Deutsche Kautschuk-Afktien- gesellschaft (Akona), die Kamerun-Kautschuk-Compagnie und die Moliwe-Pflanzung vor. Man darf annehmen, daß die Pflanzungen ih fürs erste mit den vorhandenen Beständen sich begnügen werden. Die Ernteerträgnisse haben sich, auch bei Berücksichtigung der Ver- größerung der ertragfähigen Flächen, bedeutend gehoben. Während einer ertragsfähigen Fläche von 4641,5 ha mit 2538 351 Bäumen im Fahre 1907 eine solhe von 4822,7 ha mit 2645 393 Bäumen im Fahre 1908, also eine Steigerung von 4/9, gegenüberstand, stieg der Ernteertrag nach der Ausfuhrstatistik von 1797 614 auf 2447253 kg, also um 3609/9. Das bedeutet eine Ver- mehrung der Ernte pro Hektar von 387 kg auf 507 kg im Durchschnit. Die gute Ernte glich bis zu einem gewissen Grade die während des ganzen Jahres 1908 gedrüten Preise aus. Immerhin konnte die Steigerung der Menge um 36 9/6 den Preisausfall niht voll wett- machen. Die Ausfuhrziffer lautet auf 9 654213 gegenüber 2 704 260 Æ im Vorjahre, ist also um 2 9/9 gefallen. Trotzdem ist der Kakao, also ein Plantagenprodukt, dem Werte der Ausfuhr nah im Vorjahre von der dritten an die zweite Stelle getreten, da die Palmkernausfuhr noch mehr zurückgegangen ist.

Nächst dem Kakao stehen die Kautschukbäume als Plantagen- pflanzen. Die alten Pflanzungen am Kamerunberge haben in großem Umfange die Kautschukkultur aufgenommen. Im Vorjahre konnte der erste Plantagengummi ausgeführt werden. Das NRerhältnis von Kautschuk zu Kakao ist der bebauten Fläche nach fast hon wie 1 : 4. Die Zahl der Kautschukpflanzungen hat sih nicht vermehrt. Dagegen vergrößerte sich die Anbaufläche ziemlich erheblih, nämlich von 2074 auf 2992 ha, also um 4409/9. Die Gesamtzahl der vorhandenen Bäume darf auf etwa 4 Millionen geshäßt werden. Nur der geringste Teil der Kautschukpflanzungen ist hon in das ‘ertragsfähige Alter gekommen. Etwa 13 700 Bâume waren im Berichtsjahre zum Anzapfen reif. Der gewonnene Kautschuk spielt gegenüber dem von den wilden Beständen geschnittenen noch keine Rolle.

Die sonstigen Anpflanzungen, z. B. von Kola, Kaffee, Perubalsam, Gufalyvtus, Sisalagaven, gehen über Versuche obne viel Bedeutung nit binaus. Vielleiht wird \ih der Tabakbau in den Bakossibergen als lobnend erweisen; die ersten Proben des von dem Pflanzer Näthke gezogenen Tabaks sind so günstig beurteilt worden, daß heimische Snteressenten an einen Versuch in größerem Maßstabe herantreten wollen. Pläne, die Oelpalmen- und die Bananenkultur pflanzungs8- mäßig in Kamerun einzuführen, haben noch keine greifbare Gestalt an- genommen.

Gewerblihe Unternehmungen vereinzelt.

Der Handel litt,

nur einzelne Stämme,

und Schneider Handwerker unter die Lhrwerkítätte

bestehen im Schußtzgebiet nur ganz

wie {on oben ausgeführt wurde, unter der allgemeinen Depression auf dem Weltmarkte, die erst gegen Ende des Berichtsjahres sich zu heben begann. Der allgemeine Nückgang zeigt sih schon deutlich in der starken Verringerung der im Handel beschäftigten Europäer von 381 auf 326 Köpfe, also um 14 9/0. Neue faufmännishe Unternehmungen wurden im Berichts- jahre nicht gegründet. Nur einige fleine Händler machten sich selbständig. Die Handelsgewohnheiten sind dur die bereits oben erörterten neuen Verordnungen niht unerheblich verbessert worden. Im Süden ist das früher vorherrschende tradeback-System nahezu verschwunden. Das Kreditgeben mit seinen verhängnisvollen Folgen für die Eingeborenen ist dagegen, befonders in den Gummibezirken des Hinterlands, noch in voller Uebung.

Von ständig steigender Bedeutung im Schußzgebiets die betriebsamen Haufssah. haben îin großen Teilen des Innern tatsächlich ein Zwischenhandels8monopol. Ueberall ift es das Vieh Adamauas, mit dem sie ihre Geschäfte machen. Den Verkauf an die Europäer der Küste haben sie erst in leiter Zeit aufgenommen ; der Weg dieses Handels geht von Banjo über Dschang. Viel wichtiger ist der Handel mit den Eingeborenen. Von diesen tauschen sie gegen Vieh die hochwertigen Produkte Gummi und Clfenbein ein, die sie wieder gegen Waren, vor allem Salz, Zeuge und Perlen, bei den Fak- toreien der euroväishen Firmen absezen. Die Waren bringen sie nah Adamaua zurück, um damit neues Vieh zu erwerben und den geschilderten Freislauf von neuem zu beginnen. Dieser Art ist ibr Geschäftsbetrieb vor allem in den ,Gummibezirken. In den Nordwestbezirken be- treiben fie einen \{chwunghaften Kolahandel, vor allem nah den eng- lishen Nachbargebieten, wo die Nüsse hoh bewertet werden; in Ibi am Benue wird für Kola etwa der 920 fache Preis von dem in den Produktionsgebieten bei Bansso üblichen gezahlt. Neben dem Einhandeln von Elfenbein und Gummi gewinnen die Haussahs diese Produkte auch selbst. Insbesondere liegen sie in großem Umfange der Elefantenjagd ob, die sie mit vergifteten Pfeilen betreiben. Die Beurteilung der Handelstätigkeit der Haussah ist noch heute sehr verschiede Biele betrachten fie als einen unentbehrlichen Qulturfaftor und rühmen ihre Toleranz in religiösen Dingen, ihre Lovalität gegenüber der Regierung, auf deren Schutz sie den Ein- geborenen gegenüber angewiesen sind, und ihre Eigenschaften als qute Ackerbauer und BViehzüchter. Es hat deshalb an manchen Stellen das Bestreben bestanden, möglichst viele Haussah beranzuziechen. Anderen wollen die nachteiligen Wirkungen ihrer Tätigkeit überwiegend erscheinen: Ke erflären sie für Ausbeuter der Eingeborenen. Sicher ist, d le insofern die reihen Viehbestände Adamauas gefährden, als sie wahllos auch Mutter- und Zuchttiere verhandeln und aus\{lachten. Dagegen werden Mittel zu ergreifen sein. Im übrigen hat die Wanderg werbeordnung, der sie sich willig gefügt haben, eine wirksame Kontrolle ihrer Tätigkeit ermöglicht, die unbedingt notwendig erscheint.

Der Handel ist noch immer Das Kassageschäft der Firmen hebt sich Verordnungen über die Barlöhnung und Geldumlaufs.

Der Gesamthandel des Schußgebiets E tarkéen Rücfschlag. Während von 1906 bis 1907 ein Aufschwung um 425 9/6 stattgefunden hat, bleibt der Betrag des gesamten Handels von 1908 mit 28952 745 4 hinter dem ih auf 33 162 272 M be- laufenden des Vorjahres um 4 209 527 M, also 12,7 9/0, zurück, über-

find Handel des

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zum größten Teil Tauschhandel.

aber infolge des dur die das Trägerwesen gesteigerten

erfuhr im Jahre 1908 einen

Der Ausfall trifft zum überwiegenden Teile die Ausfuhr, die von 15 891 418 4 auf 12 163 881 , also um 3 727 537 M oder 23,4 9/0 ur Gg während die Einfuhr mit 16 788 864 4 nur 507 683 A6 weniger betrug, was einem Prozentsaße von 2,9 9% gleihkommt.

nhause ist der nachstehende Entwurf eines Geseßes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend das Staats\huldbuch, vom 20. Juli 1883 zugegangen :

Artikel I. Das Gesetz, betreffend das Staatsshuldbuch, vom 20. Juli 1883 (Geseßsamml. S. 120) wird dahin abgeändert : A. An die Stelle der 88 1 bis 3, 5, 7, 10, 12 bis 14, 1, 19 und 21 treten folgende Vorschriften:

Dem Hérre

S1. Schuldverschreibungen der konsolidierten Anleihen können in Buch- \{hulden des Staats auf den Namen eines bestimmten Gläubigers umgewandelt werden. Die Umwandlung erfolgt gegen Einlieferung zum Umlaufe brauch- barer Staats\{huldverschreibungen durch Eintragung in das bei der Hauptverwaltung der Staatsshulden zu führende Staats\chuldbuch.

8 la. Mit Ermächtigung des Finanzministers fönnen Bu ch- \chulden auch ohne Umwandlung begründet werden, wenn der Kaufpreis für Schuldvers reibungen, deren Nenn- wert der einzutragenden Buchshuld entspricht, nebst den Stückzinsen seit dem leßten Zinszahlungstermine bar eingezahlt wird. Der Finanzminister seßt den Kaufpreis fest und bestimmt die Kasse, bei welcher die Einzahlung zu geschehen hat. Zur Erteilung der Ermächtigung ist er insoweit befugt, als er zur Ausgabe von Schuld- verschreibungen ermächtigt ist. o Ueber die Einzahlung wird Pon. Der Kale eine Bescheinigung ausgestellt, welche der Hauptverwaltung der Ste al9\ Gulden einzureichen ift. i: Steht der Begründung der Buchschuld nach den Vorschriften dieses Geseßes ein Hindernis entgegen, so ist dem Einzahler der eingezahlte Betrag mit Zinsen zu dem für hinterlegte Gelder maßgebenden Zinssaße zurückzuzahlen. G Fn dem Staats\chuldbuche sind auch die in dem Schuld- verhältnisse eintretenden Veränderungen zu vermerken. Für die zu verschiedenen Zinssäßen erfolgenden Eintragungen fönnen getrennte Bücher angelegt werden. f Non dem Staatsschuldbuche ist eine Abschrift zu bilden und ge- trennt aufzubewahren. : , E Ueber den Inhalt des Staatss{huldbuchs darf nur den im § 7 aufgezählten Personen sowie dem Gegenvormund, dem Beistand und bezügli der im § 4 unter Nr. 3 und 4 bezeichneten Gläubiger den zur Revision ihrer Kasseu berehtigten öffentlichen Behörden oder sonstigen Personen, leßteren aber nur, falls ihre Berechtigung zur Kassenrevision durch eine öffentlihe Behörde bescheinigt ist, Auskunft erteilt werden. E

& 3. einer Bushuld geschieht auf Antrag des uldver\chreibungen, im Falle des § la Einzahlers oder der Kasse, auf den Namen als Gläubiger bezeihneten Person oder

Die Eintragun Inhabers der S auf Antrag des der in dem Antrage Vermögensma}]e.

S9, Mit der Eintragung erlöschen die Rechte des Inhabers an den eingelieferten Schuldverschreibungen und im Falle des § la die Rechte des Einzahlers aus der Bescheinigung. Fm übrigen finden die für die fonsolidierten Anleihen geltenden Vorschriften auf die eingetragene Forderung entsprechende

Anwendung.

S 5a. :

Zugleih mit der Eintragung der Buchshuld kann der Antrag- steller (S 3) und, nach erfolgter Eintragung, der Gläubiger eine zweite Person eintragen lassen, welde nach dem Tode des Gläubigers der Hauptverwaltung der Staatsschulden gegenüber die Gläubigerrechte auszuüben befugt ist.

Diese Eintragung Nechtsnachfolger von derartiger Antrag gilt verwaltung der Staatsschulden gebra Rechtsnachfolger von Todes wegen in getragene Forderung.

ist auf Antrag des Gläubigers oder seiner Todes wegen jederzeit zu löschen. Als ein auc jede zur Kenntnis der Haupt- chte Verfügung der bezug auf die ein-

3

Stellung von Anträgen auf Uebertragung eingetragener in anderes Konto, auf Eintragung und auf Löschung von Vermerken über Veränderungen im Schuldverhältnisse 2 Abs. 1) sowie auf Ausreichung von Staats\chuldverschreibungen gegen Wschung der eingetragenen Forderung sind nur berechtigt:

1) der eingetragene Gläubiger,

9) sein geseßlicher Vertreter oder

3) der Konkursverwalter,

4) derjenige, auf welhen die eingetragene Forde- rung von Todes wegen übergegangen ift, :

5) die gemäß § da eingetragene zweite Per]on,

6) der Testamentsvollstrecker,

7) der Nachlaßverwalter (§F 1981 f des. DBULger- lichen Geseßbuchs),

8) im Falle der fortgeseßt überlebende Ehegatte.

Derjenige, für welchen ein sonstiges Recht zum Zinsgenuß eingetragen it, Tann ohne Zuziehung des Gläubigers Anträge in bezug auf den zum Empfange der Zinsen Berechtigten stellen.

Zur Stellung von Anträgen für eine Firma gilt für berehtigt, wer zur Zeichnung der Firma berechtigt ist, zur Stellung von Anträgen für die im § 4 Nr. 4 erwähnten Vermögensmasjen die dort genannte Behörde oder die von ihr bezeichnete Peason, oder die gemäß § 4 Nr. 4 zur Verfügung über die Masse befugten Verwalter. Als ge\eß- licher Vertreter einer juristischen Person, die nicht im Gebiete des Deutschen Reichs ihren Sih hat, gilt, wer seine Vertretungsbefugnis nad den vom Finanzminister erlassenen Ausführungsbestimmungen nachgewiesen hat.

Zur

Forderungen auf ein

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Bevollmächtigter,

en Gütergemeinschaft der

Nießbrauch oder ein

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Zur Wschung von Vermerken zugunsten Dritter bedarf es deren Zustimmung mit Ausnahme der im § 14 Abs. 2 und 3 gedachten Fälle.

Wird eine Forderung bei anderes Konto übertragen, |o stimmung desjenigen, für welchen ein Pfandrecht, ein Nießbrauc, ein sonstiges Reht zum Zinsgenuß oder ein Vermerk des Inhalts, daß die A usreichung von Staats- [Qu dne eas gegen entsprechende Löschung nicht

Ine 1eUe

Löschung auf ein bedarf es nicht der Zu-

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0 Genehmigung erfolgen darf, eingetragen ti. Fn einem solhen Falle ist der darauf bezügliche Ver- merk mit zu übertragen. S (D Verfügungen über eingetragene Forderungen, RVervpfändungen erlangen dem Skaate gegenüber tragung Wirksamkeit. Eine Pfändung oder vorläufige Beschlagnahme der eingetragenen Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes sowie | eine durch eine einstweilige gerichtliche Verfügung angeordnete Be- \{hränkung des eingetragenen Gläubigers ist von Amts wegen auf dem Konto zu vermerken und nach erfolgter Beseitigung diefer Anordnungen

wie Abtretungen, nur durch die Ein-

S 7e. Eine Prüfung der Gültigkeit der den Anträgen zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte findet » i gen

Zum Antrage auf Eintragung ‘einer Forderung sowie zur gleidch- zeitigen Erteilung einer Vollmacht, ferner zum Antrage auf gleihzeitige Eintragung einer zweiten Person gemaß 8& 5a Abs. 1 oder einer Beschränkung des Gläubigers in bezug auf Kapital oder Zinsen genügt \hriftlihe Form. Dasselbe gilt für Anträge auf Löschung der im § 5a Abs\.1 und im § 14 Abs. 2 und 3 erwähnten Vermerke.

In allen anderen Fällen soll der Antrag imGeltungs- ebiete des Bürgerlichen Gesezbuchs gemäß § 129 da- selbst öffentlich beglaubigt sein. Der öffentlich en Be- glaubigung steht gleich die Aufnahme des Antrages durch das Staats\chuldbuhbureau oder eine vom Finanz- minister bezeihnete Ka]]e. Außerhalb des Geltungs- gebietes des Bürgerlichen Geseßbuchs soll der Antrag gerichtlich oder notariell oder von einem Konsul des Deutschen Reichs aufgenommen oder beglaubigt sein. Die Hauptverwaltung der Staatsschulden kann in be- sonderen Fällen von der Beobachtung dieser Form-

vorschriften absehen. ; / Aenderungen in der Person des

Sind seit der Eintragung Gläubigers (Verheiratung einer Frau, Aenderung des Gewerbes, so kann verlangt werden,

Standes, Namens, Wohnorts) eingetreten, daß die Identität dur eine öffentliche Urkunde dargetan werde. S. 12. |

Todes wegen haben \ich durch einen

eine Bescheinigung darüber, daß sie

Forderung zu verfügen befugt

Nechtsnachfolger von Erbschein oder durch über die eingetragene find, auszuweisen. G : Beruht die Rechtsnachfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlihen Urkunde enthalten ist, so kann nah dem Ermessen der Hauptverwaltung der Staatsschulden von der Beibringung desGrbscheins oder der Bescheinigung abgesehen werden, wenn an deren Stelle die Verfügung und das Protofoll über die Er- öffnung der Verfügung vorgelegt wird. : Das Bestehen der fortgeseßten Gütergemeinschaft h Testamentsvollstreckers zur

sowie die Befugnis eines 1 ol Verfügung über eine zum Nachlaß gehö Loe L Es es Bürger-

I

ist entweder durch die in den SS 1900) 23 lihen Geseßbuchs vorgesehenen Zeugnisse oder dur ch eine Bescheinigung darüber, daß der überlebende Ehe- gatte oder der Testamentsvollstrecker zur Verfügung über die eingetragene Forderung Pesuat e weisen. Auf den Nachweis der Befugnis des Testaments- vollstreckers findet die Norschrist des. Abs. 2 ent-

\prehende Anwendung. i; Zur Ausstellung der in Abs. 1 u nd3 gedachten Bescheinigung ist das Nachlaßgeriht und, falls der Erblafser zur Zeit des Erbsfalls im Inlande weder Wohnsiß noch Aufenthalt hatte, auch derjenige Konsul des Reichs zuständig, in dessen Amtsbezirk der Erblasser zur p des Erbfalls seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt atte, sofern dem Konsul von dem Reichskanzler die Ermächtigung zur Ausstellung solcher Se erteilt ijt. S 18. altung der Staatsschulden kann ver- langen, daß mehrere Erben zur Stellung von Anträgen und zur Empfangnahme vonSchuldverschreibungen eine einzelne Person zum E00 E Gon bestellen. 8 14.

Vollmachten sowie die Genehmigun serkflärungen dritter Personen, zu deren Gunsten der eingetragene Gläubiger in bezug auf die Forderung oder deren Zinserträgnisse durch einen Vermerk im Staats- \{huldbuche beschränkt ist, bedürfen zu ibrer Gültigkeit derselben Form, welche für die Anträge vorgeschrieben ist. Zum Widerruf einer Voll- macht genügt \{riftliche Form. :

Zur Wschung von persönlichen unvererblichen Einschränkungen des Gläubigerrechts oder des Verfügungsrehts, welche durch den Lod des Berechtigten erloschen sind, ist nur die Beibringung der Sterbeurkunde erforderlih; das Necht auf den Bezug rückständiger Leistungen wird hierdurch niht berührt. | : Nermerke, welche durch Zeitablauf hinfällig gee worden sind, können ohne Zustimmung der Berechtigten von Amts wegen gelöscht werden. Anträge öffentlicher Behörden bedürfen, wenn sie ordnungsmäßig unterschrieben und untersiegelt sind, keiner Beglaubigung.

S Lé.

Fm Falle der Kündigung einer der konsolidierten Anleihen sind die mit ihrer Forderung zu dem An elas DELCEs fündigten Anleihe eingetragenen Gläubiger \chriftlih zu benach- rihtigen. Die Wirksamkeit der Kündigung ist jedo von dieser Be- nacrihtigung niht abhängig.

r 6 | e 3

Die Hauptverw

8 19.

Die Zinsen werden in der Zeit vom 14. Tage vor bis zum 8, Tage nach dem Fälligkeitstermine durch eine öffent- lihe Kasse, ferner innerhalb des Weltpostvereins mit- tels Uebersendung durch die Post oder auf sonstige vom Finanzminister zu bestimmende Weise auf Gefahr und Kosten des Berechtigten gezahlt.

Kommt die Sendung als unbestellbar zurück, so unterbleiben weitere Sendungen, bis der Gläubiger die rihtige Adresse an- gezeigt hat. S 21.

An Gebühren werden erhoben:

für Löschung einer Staats\chuldbuchforderung zum Zwecke der Ausreichung vonStaats\chuldverschre!- bungen für je angefangene 10004 Kapitalbetrag 0,75, jedoch mindestens 2 M. :

Die Gebühren werden von dem Antragsteller, soweit nôtig, um Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Auch kann die Voraus- bezahlung der Gebühren gefordert werden.

An Gebühren für die gerihtlihe oder notarielle Beglaubigung der Anträge sind zu erheben:

bei Beträgen bis 2000 A 1,50 #, bei Beträgen über 2000 4 A E 3/00 #, soweit nicht gemäß § 42 des vreußishen Gerichtskostengesezes vom 95. Juni 1895 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Oktober 1899 (Gesetßzsamml. S. 326) eine geringere Gebühr zur Hebung komml!.

B. Im § 6 wird:

a. im Abs. 2 das Wort „vierprozentigen“ gestrichen ;

þ. im Abs. 3 statt der Worte „der vierprozentigen gesetzt: „zu gleichem Zinssaßze und“.

C. Der § 11 wird gestrichen.

1). Im § 23 Nr. 1 wird statt der Worte „vierprozentigen fon- \solidierten Anleihe“ geseßt: „konsolidierten Anleihen“.

T DTTE L Lde

Beglaubigungen von Unterschriften unter Anträgen, Vollmachten und Genehmigungserklärungen, die nach ihrem Inhalt aus\{ließlid eine im Neichs\{huldbuch oder im Staats\{huldbuch einzutragende ode! eingetragene Forderung betreffen, sind stempelfrei.

Artikel 111. s preußishen Gerichtskostengeseßes 1895 9203/1899 S. 326)

über das Reichsshuldbuch und de? Bescheinigungen, daß ein NRechtsnad- folger von Todes wegen, ein die Gütergemeinschaft fortsezender 1 i lebender EGhegatte oder ein Testamentsvollstrecker über eine BUE forderung zu verfügen berechtigt ist, werden drei Zehnteile der un 33 bestimmten Gebühr bis zum Höchstbetrage von ; erhoben

Anleihe“

vom 25. Jun! erhält folgend

Der §8 82 des 1895 (Geseßsamml. Fassung : y

„Für die in den Gesehen Staats\{huldbuch vorgesehenen

G (L) .

L 10 M

trifft aber den des Jahres 1906 mit 23 251417 um d 701 323 4.

zu löschen.

Das Gleiche gilt für die in den §8§ 37, 38 der Grundbuchordnuns

nisse Gebühren

z Anleihen, # t aufgenommen ei

Kredite offen steh le f

1 en, wi

näher dargelegt ist. N Jeg in Kraft besti mmdt. usführung

weiteren Aenderungen. des | Handhabung des buche noch gewisse demgemäß auch können. i E j Viese Mängel

a sich zugleich ha A durch die formeller Art als Bestimmungen enthält, 2 Geseße oder sonst mi Fort- er Joni! mit annt Der vorliegende des Gesetzes _an deren Stelle die 2 i &inanzminister bekannt ge- | elnes Gesetzes Besuche ländlicher

L § i 4 (Ga ; Begründung Provinz Schlesien,

Ein

für drei

In

die Verpflichtung } É \

o randfreis oder einzelne Teile

esfelben cingeführt werden.

A In dem Verpflichtung find die pflichtigen liegenden Verpfli

sowie

Zahl der

Schulen

oder bestätigt ist." Artikel 19. Der Finanzminister ist mit der Geseßes vom 20. Juli 1883, betreffend das Ee geseßes zum Bürgerlichen Sue vom 20. Sep- dies Geset G B unker der Ueberschrift: lassung des § 25 Abs. 1 in der Geseßsammlung bek vom 20. Juli 1883 verwiesen ist, treten Jn der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Jnanspruchnahme. Seit seiner dur Gese vom 20. Juli 1883 a), Od am 31. März 1885 92 192 700 M4 1900 . 1385 316 900 1907 .- 1965 368 250 Mit dieser absoluten Stei erung ist gleizeitig eine telátibe ver- Lerhältnisanteil am 31. März 1906 auf 25,9%, am 31. März 1907 Diese Entwicklung ist für Volks- und Staatswirtschaft von er- l : ic Provinzen unbedingten Sicherung gegen den Diebstahl, 1 zug des Staats an der Förderung des Schuldbuchs stärker herv dort vor-

allgemein pla

zum Besuche der län

Ein derart

bieten, sofern esonderen B

Die hierfür notwendige Umgestaltun

Ferner ist dem Herrenhause der betreffend die

der

1896 | A

Zahl

Schüler

des Gesetzes gab g Nach den Erfa p 1 verwaltung der Staatsschulden bei ai A u

l die mit dem Nechtszus

s en entha! tehtszu p des Vürgerlihen Gesezbudhs und der T n Dori ( der heutigen Nechts Einklange stehen, die erforderlichen bänder Gesetzentwurf soll die

nachstehende Entwurf efi : Verpflichtung | Fortbildungs\chulen i O N von den Mini Ci: und Medizinalangelegenheiten Vomänen und Forsten vorgelegt worde

zu T

1907

Di

ge verd In L an Stellen, wo sih im Ge

Schuldenverwaltung noch wünschenswert herausgestellt

ck; können ohne Schädi Sys E G ALL 1s E E 4 igung des S 8 Sicherheit der Gläubiger beseitigt S es Splems

seße be

Ergänzungen mehr

haben,

stern für geistlihe, Unter- vis tür Landwirtschaft,

A H ziger Paragraph. cini „statutarische Bestimmun

iht mehr shulpflichtigen unter 18 J aufeinander folgende Wint

drei c inder fol interh

Besuch einer ländlichen Fortbildung

einer Gemeinde fann für die ahre alten männlichen Personen rhalbjahre die Verpflichtung zum N s\hule begründet wer mfange kann durch Beschluß eines Kreisaus\{usses [ dlichen Fortbildungs\hule für

(Landgemeinden und Gutsbezirke) darf der Zustimmung des Realen prätenten oiQußbesTuB js Statut oder Beschlusse sind die zur

l _ersorderlihen Bestimmungen zur Sicherung eines regelmäßü

Rz, n Durchführung dieser

reffen,

äßigen Schulbesuhs den S

L l D. A; D n. S - ren Eltern, Vormündern und Me ioebeen 06, chtungen zu bestimmen und diejenigen L

seit der

Schu- len

6.

geseßlich bewilligte egründung

die von der Haupt- Geseßzes gemacht worden si g ved

Je _gemad ind, haften Schuld- . Schwerfälligkeiten an, die seine Be N leine Beliebtheit bei dem Publikum

zerbindung damit

seit Einführung Verbindung stehenden aussasjung niht mehr im ungen treffen.

jen Zwecken dienen.

Zunahme

zu erlassen, durch welche die Ordnuna i F

E a N Are E —lènung in der Fortbildungs\ E S Verhalten der Schüler gésidért wirb. Da Que E vom Bu R L SECARD und in den Fällen des Absatzes 2 s fr No N Nen und in ortsüblicher Weise Cs sind diejenigen Ret ichtung Lrt Besuch einer Fortbildungs\{ch le Milan D O N , welche die Berechtigung zum einjährig-frei- Cas Aibous Fortbild erworben haben, welche eine SFnnunas- O anderen Unterricht 1 E besuchen oder einen entsprechende E d “ko A Aen, „Josern diefer Schulbesuch oder Unter- ; dem Negterungépräfidenten als ein ausreicender Erie E E Gas Ausnahmen dur das S ae

Wu STA Anlaß zu 25 jährigen

nußbarkeit und beeinträchtigen und der des allgemeinen Fortbildungsunterrichts stimmung weiterer en d M ist zulässig. An S f i An Sonntagen darf Unterricht niî i Zn Sonntagen dar] erriht nit erte verde i Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark E m G Hast bis zu drei Tagen für jeden Fall vorstehenden oder den durch Statut oder stimmungen zuwiderhandelt. __JIn der diesem Gesetzentwurf be wird ausgeführt: Das 5 î P For î s \ SaIRE uZndliche Fortbildungs\ulwesen hat in der Provinz {wur TMEYTEN des legten Jahrzehnts einen bemerkenswerten % f [d ng genommen. Auch im Vergleih zu anderen Pr O on leme Sniwilung als erfreulih bezeichnet werden A Is bestanden nämlich in der Provinz Schlesien : H, im Jahre 1896 1897 1898 16 5 A , a D p 2 s 9 4 H: ländliche Fortbildungs\chulen 38 38 18 2 mit Schülern ; 910 691 799 782 G i 1902 1903 1904 1905 orie Fortbildungssulen O obi 137 196 it Schülern : 716 68 93 Die Que bo E A [716 2141 25968 3693 an A 2a E der Schulen hat sih hiernach mehr L die der Schüler um beinahe das Achtf sien, us der nachstehenden Uebersicht über di E Sortbildungösulen und ihre Frequenz A vas Serie ergibt sih, daß Schlesien im Fahre 1896 9,8 9/6 der Sc ulen mit 6,8% der Schüler und im Fahre 1907 2,0 /o der Schulen mit 1499/9 der Schüler besaß. N Y der Zahl der Schulen stand Schlesien 1896 an 7. 1907 berei an 4, SEIE es wird nur übertroffen von den Provinzen Hef tos C Tis O ers on den 1 rovinzen Heffen-Naffau, Ostyreuße n SPNN n 5 Während auf 300 Landgemeinden und Gutsbe;t-ke L Sebloflen in Sabee 160g Sire gemeinden und Gutsbezirke

u S U ) etwa eine Schule kar - im Jahre 1907 bereits 12 Dorbabas, eine Schule kam, waren deren

l dun : Die Be etner Hand- : g oder wo es und im Unvermögensfalle wird bestraft, wer den Beschluß erlassenen Be

igegebenen Begründun g

/ zum t Der 1900

D2 1021 1906

1901 66 1486 1907 Ad 344 9D68 7179 als verzehnfaht, ache gestiegen ist. e Zunahme der länd in den einzelnen Pro

im Jahre

den.

insbesondere

N

Borschriften

Auf 100 Land- gemeinden und Guts- bezirke ent- fielen Schulen

1896 | 1907 1896 Ll 2. 19.

1896 Zahl der Neibenfolae dor S :

E tethenfolge der Provinzen na ge- der Zabl der Schulen mein- den

der Schü-

ler

Guts- be- zirke

Zu- fam- men 1907

14,

da ) 9.

Ostpreußen Westpreußen Brandenburg Pommern

Posen

Schlesien .

Sachsen E Schleswig-Holstein . Hannover . Westfalen Hessen-Nafsau . Nheinprovinz Hobenzollern

niht erhoben, wenn die Teilungsurkunde vor Geri tritt, wird durch Königliche Berordnung A Der Finanzminister wird ermächtigt, den Ter Aenderungen durch den Artikel 16 des Ausführungs- vom 24. Juli 1904 (Gesezsamml. S. 167) und unter fortlaufender Nummernfolge der Paragraphen und unter Soweit in anderen Gesezen auf Vorschriften machten Textes. T), f f Das FremiiiGe Staats\chuldbuch erfreut ih fortgesetzt steigender E griffen, und zwar betrugen sie O 094816600 1906 “e L00902 790. 1909 5 . 2237 489 250 , der gesamten eintragungsfähigen Staats\huld ausmachten ist der auf 27,6 9/6 gestiegen. shuldbuches stand das Interesse der Staatsgläubiger im Vordergrund: Schaden, N ck onsti Verbrennen oder jonstiges Abhandenkommen erleiden ermögliht werden. Seitdem ist aber daneben auh das f orgetreten. wiegend Kapitalien zur Eintragung, die nicht

vorgesehenen Zeugnisse; jedoch werden für diese Zeu Der Zeitpunkt, mit welchem dieses Gese Artikels 1 beauftragt. ArITel V. s{chuldbuch (Geseßsamml. S. 120 ie er t aus don tember 1899 (Geseßsamml. S. 1 7), durch das Gesetz burs taatsschuldbuchgeset, zu machen. sprehenden Vorschriften des durch den wird u. a. folgendes ausgeführt: erfolgten Cinführung sind die Eintragungen im ständigen Wachsen be- 1890 451 137 600 , 1905 . 1781172750, 1908 . 2039 597 950 bunden, denn während am 31. März 1905 die Eintragungen 25 04 0/ V, 0 auf 26,2 9/0, am 31. März 1908 auf 26,4%/9 und am 31. März 1909 | hebliher Bedeutung. Bei der ursprünglichen Einrichtung des Staats- e sollte ihnen ein Mittel zur den sie bei dem Besiße von Schuldverschreibungen dur konnten, gegeben und zugleih der einfachste und billigste Zinsbe i Interesse | Nah dem Wesen des Staatsshuldbuhs gelangen zum Umlauf

im Handel und Verkehr geb s t a r gebraucht werden, fonder S f : 4 D ‘aucht n dem Staate ae uet überlassen bleiben sollen. Mit der Eintragung soldbee O fe! legender Kapitalien wird eine bessere Klasfieru ; e SUERA en Uet und der Anleihemarkt von einem alsbaldi N N gebo! erselben Beträge entlastet, was zur Stetigkei ab De p a Kurse beiträgt. S ns ürdigung dieser doppelten L À ( s pelten Bedeutung des 8 E die ppelt g des Schuldbuchs S oe Loe ohl wie für den Staatskredit i Forte, b N Beratis 1g 1 er Einrichtung, insbesondere auf Erleichterung E h Venußung, Vereinfachung der Formen und Verringerung der Kosten durch Geseß vom 24. Juli

o 26'

25 213| 910 735 384

1 982/ 138

4 518 3791| 504

538

4 366 954 1 864

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251 311 S5

(& 162 319 222

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98|

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4 366 863 1 838 905 2811 6 269 996 1 448 4 393

9 m0 D (23

8 169 1 887 34

Hessen-Nassau Rheinprovinz Vannover Hohenzollern Schleswig-Holst. Sachsen Schlesien

Westpreußen Westfalen

Pommern Brandenburg

Hessen-Nassau \tpreußen Vannover S lesien Rheinprovinz | Posen Westfalen | Schleswig-Holst. | Brandenburg | Sachsen : | Pommern Westpreußen

0,24 0/02 0.07

2 5 9 Q H)

,(4 10,3 10,4 19.0 26 0

9 65

21

278

9

l S e t genommen worden. So ist noch 1419p S 7% »2 5 f s

(Gescuin a E 0 des Gesetzes, betreffend das Staatsshuldduch Personen Migclaién e Le Sirqung ausländisher juristis{er elasse le Zahl der gebührenfrei hung erlo gela d 53 _gebührenfreien B g- erli erweitert worden, wodurch das Schuldbuch v Porta wt ao Ae U Sea und ein erhöhter Anreiz für die Siausbentaline das 0 A N für Besitzer kleinerer Kapitalien Pie E P wine Ma e. Am l. August 1904 ist ferner zu ähnlichen Zwecke Minister tg regeene otundverfügung (abgedruckt auf 339 des cs für de innere Verwaltung 14 riallen dur

Die E E ere Berwallung 1904) erlasse f: E uten Negierungshauptkassen, die Mrotatagd e E E und die mit Auszahlung von Buchschuld- U Ante ag M Ole und Steuerämter angewiesen wurden Me N en fetten zur Umwandlung in eine Buchschuld s mes ie erforderlichen Anträge dur Ausfüllung ¡wedmäßiger re aufzunehmen und die Einsendung an die Königliche Sb eo N DIE XONIgUC)e HDaupt- irken sowie ferner Barbeträge anzunehmen und der König-

very (ck \ R der Staatsschulden zu bew ile BuENE ter Buchschuldbegründung E ans g ZEreniile Staatsbank) mit dem Antrage zu Butt dafür Schuldverschreibungen anzukaufen und diese in in a O auen zu lassen. Provisions- und Portokosten find Seebandlu [ür ie Uebermittlung der eingezahlten Beträge an die diese zu eng noM sür a tue der Schuldverschreibungen dur aje l nen. Bon der Einrichtung ist in erfreulichem q edrauch gemacht worden. S E aae C Ur ibe der Gebühr für die 0 1 ur 8 (Boot c C : ( x Staats f Guld baa ia Eon E 24. Juli 1904 ermöglihte es, das | Ausflüge u. de i lut: eiben diejenigen Zeich I AEYeR, Um bei der Begebung neuer An- | besonderen | L Den D R tien diejenigen 3e mer vorzugsweise zu berücksihtigen oak Sre unter Mitwirkung der Leh 1908 der 40/2 A eabsihtigten. Bei der 34/6 Anleihe vom April A Anletbe, 5 /0 KnlGide bom Mai 1908 und den 4% und 31 0/ Ti ) om A C urde fs o und 3s Mi inder bedeutsam ist di tragung in v S gurde den Zeichnern, welche die Éin- Gule dle Mittel E, de O t (49 SrIaats antra nto c; y e as : ¡Ur veruflidse vslihteten, die Eintra m yuldbuh beantragten uud sih ver- | Jugend auf Ven ak Meru ohen zu lassen, H g i innerhalb bestimmter Frist nicht | kampf des wirtschaftlid N ee R allen T l Ms gros niedrigerer Zetchnungspreis als Schichten der ländlicber 2 G ero T : vi "rz1 8we 0 N E17 ps L L j C L ren S » A uteilun Nus - orzugsweti]e Berücksichtigung bei de d insbes ndwi g in Aussicht gestellt. Bei d q, QEZigUng vel der | und tnsbesondere vom L i ; s Ut. d | Tichtigung . bi nd insbesonder m Landwirt eine nuar 1908 wurde E el der 4% Staffelanleibe vo mi!che l tbe ate Januar 1908 wurden rur Sculdbu, 4 tlanletße bom | nishen Hilfsmittel gelassen. Jm Hinbli ir Schuldduch- und Sperrzeihnungen zu 1d der Bestan! asen. Im Hinblick auf den we ri l y Obi ae O Butriebes und dio @N noud enn auch ge Doe : S ELTLEVED agu die Kosten, die mit der Ausreichu auch geringen _Beitverlust | erhöhten Anforderunge vi e j vudsuld verbunden sind, wurde | ung von Stücken an Stelle einer | mögen, der eine gediegene Sul nur solche Beifonen ich G Ae erwartet, daß für das Schuldbuch | n ffen bat e il O efabia ata 0G L eihnen würden, welche eine dauernde Kavi Bedeutun ber u MERN anlage : ten zei! l, WEIYe eine dauernde Kapitals- | Bedeutung der d biet u! p suchten. Der Erfolg hat diefer Envartuna Star pital Vedeutung der den landwirtschaft m 1d, 53 Millionen Mark, die im Avril 1966 e e S uldbe E zu ienen und zu überseben gege worden waren : Ne Uo SILLDDU Kleinbetrieb zu: auc er klei R E i waren Ende. M2: 1907 eUnverrieo. zu; au) der kleine 0. 90 Millio : , x „n0e „(T3 L JUM noch teuzeitlihen F [chri j N , LUUtonen eingetragen. Bei der Staffelanlei 10 } neuzeitlihen Fortschritte in B kult je Eingetragen. Bei der Staffelanleibe betrugae orlscritte in Bodenkultur t Seidiuundéa e Sus E Ú „Slaffelanleibe betrugen | zunutze mache venn er fortf 1 will e der 4 0/0 Sine Co MUDAUA 1,79 Millionen Mark und bedarf es En id N Sn E 0 ch M: ey L 5 y le T tand der (Ei von 1908 rd. 74 Millionen Mark, der | sic : nrt) mt Jellen geraumer leite e Fe ntragungen Ende Oktober 1909 war bei der Staffel. ILVL gelangt Ut, E Ande rerseits le leßten Zahl et der 4% Anleihe rd. 85 Millionen Mark “Wenn ih! die als le iu der ibe pa len auch Eintragungen enthalten, dic « ber i ie Sri Carus vieder lost 0 worden lind, und wenn auch | bal E ( 1 N ¿H ( No An Aoro 114 P 10 engen 7 ta 0 e sind, fo halten sih diese Löschung ) Ben bg a r a , ) » G , e 7 ar Lo UC/S ciner dIvirtsc lich bringung des fir d ; S an dem Ergebnis, nämli der U zu Ce: omrtsMzaftlichen lelte Hände E Schuldbuch gezeichneten Teils mannigfad t E Kas 1d tragung l nichts ändern können. Im Mai 1909 wurden ¿ur Ein fdbreiben Ge i L l D! A JUc zu inm - d 45 Millionen U T 8 Millionen Mark 49/9 ind rit illionen Mark 33 9/6 Anleihe gezeihnet:; die Sperrfrist läuf N 1s Mär 1910 c. e gezeichnet; die Sperrfrist läuft o Jad ck ftl o Fol F 6 Anleiben ut ePeleuben gese ae Vorschriften mußten bei diesen der H te Schuldbuchzeichnu Stüc [ der Haupt „Schul )zeiwmungen Stücke hergestellt un Shuldh verwaltung eingereiht werden, da sie Eintra ingen in d ; é 1h dite gégen Ei E 1 _ne agungen tn das Sul verschreibungen E det E, von später zu vernichtenden mstindlipgreiDl rneymen darf 2 des Gesetzes solche ; l nehmen F 4 des Gesetzes). Um solche bon N dfeiten zu vermeiden, sicht der Entwurf die Ei | Stütte, uchs{chulden gegen Bareinzahlung "Ein; (Sia Dos S ] gen VDaretnzahlung ohne Einreihung vo Dies Verfahren soll niht nur bei Éinissionen. eler

Diese

schule in entlassenen männlichen Jugend auf Werden. Viele Entwicklung steht Itotwendigfkeit

_— a .

Die Zuchtlosigkeit und Berrohung der schulentlassenen at 0E Malt Die Hebung der heranwahsenden Jugend Bolks\cule zu; sie soll auf die ju Alter hinaus einwirken und jeglicher Beeinflussung führungen und i spielt in der industriell, bergbaulih u vinz Schlesien und ihrer starken, jc rung eine nicht zu unters{häßzende Rolle.

- Diese erzieblihe Œtnmi ais Lad atte lese erziehliche Einwirkung der

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erftannten Fad vervolltommnen.

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d 5E ; Ter j der Anleihen in zuführenden Gründen mit begnügen. Um so wichtiger eine Einrichtung zu baben O E Ä l Grade einen wenn auch bescheidenen Ers Ie s G; 4 T 4 f ean lich die Fortbildungéschule auf der Bolksshule erworbenen verliefen, o versucht si diese A lehnung und steter Nücksiichtna Schüler zu lösen. Cen De Unterrihtsmethode wird 1f 9 Ey 4 Fe n C e L E TITEN Schülern demgemäß eine erungen mtzugeben vermögen, die

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und fachmänn , den ursächlichen

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s betannt vorausgeseßten und

hme auf die beruflic Aud! me auf dte beruflid Bei sachgemäßer Auswah[

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besondere dura han ] Fortbildungsshule fk ins e]ondere durch sportlihe Veranstaltungen (Spielen, Ven M ser 1 S /

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gesichert werden solle

Oed DIS zu einem gewissen zu bieten vermag. Ì auch darauf beschränken muß, Kennln}se zu befestigen und zu | dieses

i wenigen Zablen vermöge j a et / Bevölkerungskreise S(hlesiens be L N, O8 die beteil steigende cens Pen uBen der landlihon Fo steigendem Maße erkannt haben e DOLI

e ecgenbons tar und sih bemühen, de wachsenden Bedür*nissen nach Weiterbil PS vér é L

L LERE ildung und Erziehung der \{ul- N Lande tunlichst gerecht zu durchaus im Einklang mit de Snrwiung j ätmnftlang n der L as n neuerdings immer mehr fue mgl, it ein erstartten ¿Fürsorge für die \chule i F DerItartt 1 ge entlafsene Ju Fortb s ck of l ) en ¿ortdildungsschule ift bei der im Zunehmen begriffenen 1 Jugend als Erziehungsmittel der » r A N12 2 , 2 E Y l T JUgend geradezu unentbehrlich geworden via aS A » N T S E) j “A î Tf wichtige Aufgabe einec sittlichen ¿cestigung und der Entlassung aus der | des i „über das shulpflihtige | S 1e Dazu beitragen, die in diesem Lebensalter | H] ei zugäanglichhen Jünglinge Ver- | l Berleitungen mannigfacher Art, de! mehr denn je ausgeseßt sind, zu {üben “s

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n sie h

rit

E ; rkrâäfte und derer J gegrundeten Vereinigungen D le und anderer Jugend-

Bereintgungen eine wirksame Unterstüßung er If » Sf T f _Aufgabe, die der Fortbildungs ¿ortbildung der \chulentlassenen 2 verscharste Konkurrenz h ordert in allen Kreisen und ck11 A Autor ck c erung außerste Anspannung der Kräfte ier zie rationelle Anwendung aller tech s Landdaues, wenn wirtschaftliche E

r\olge n.

um }o eber zu genügen ver In de Ausbildung ge jen Betrieb beeinflussender Faktor en Be tnflu}jenden ¿Faktoren tes trifft heutzutage für Groß- u und kleinste Landwirt muß ih die L üngung, _Fütternng usw. „Betm bauerlichen Wirte 9 Zeit, bis er zu dieser Ein- muß aber auch anerkannt werden Negel auch nicht gerade leiht m

fenntnisse H verschaffen oder ollk i »auer f möglich, seinen Söhnen die Vorteile des Be Fachschule (Winterschule) angedeihen die weit überwiegende Mehrzahl aus

ist es

i ) deshalb hier nicht aus einer geringeren Ausbildung ihrer Söhne f T) der 17 A 7 / j af

ist es, in der ländlichen ¿Fortbildungs\chule die für diesen Zweck bis

ufgabe doch in tunlichst enger An- | jen Interessen ihrer | Ih! des Lehrstoffs und zweck d die landlihe Fortbildungs Fülle von Anregungen und Be- pater im prafktisheu Berufs- |

] Dringlich gend. | |

den Ber eutzutage leßteres Moment 15 mor Sve , a

„und gewerblih durchsetzten Pro a \tellenweise sehr dihten Bevölke

40,4 | Ostpreußen Hohenzollern

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36 162] 15 955! 52 117

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lebe j N prtof Pr 11 N bidu ea eben mit Vorteil verwendet werden fön

Anleit i / PETID i nen. «mteitungen zum Berständnis der wictia\ n gi um VBerskändnis der wichtigsten Pflanzenlé en (#FFutterung und Pflege der H Düngung, Pflanzenkrankheiten u. d 7 Send ing, f: A u. dergl. m.) vermag die Fortbildungé Le zu dieken, sondern fie ist vornebmlic Lte eee N qule „bieten, rn fie nehmlih au dazu geetane d N rufen, die heranwachsende Jugend zu nützlichen Glied L Ge. E und des Staates zu erziehen. Ueber F R E E des landwirtschaftlihen Genossenschaftêwesens , des foztale E ficherungs8wesens, über Rerfkehré U I des lJoztalen Ver licyerungêwe]ens, über Ver ehrseinrichtungen und vieles d Y zweckmäßig in der Fortbildunas\c “untétritón Tell O ( er î ungsschule zu unterrihten sein. Ebenso heranwachsende U E herantwachsende Jugend über uber l

sollte (Bel»geonhot Ati Ss Gelegenheit genommen werden, die l 5 1 M 4 i C S _— ENT ck Cg Und Verwaltung des Staates Recbte 1 (l; de 41117 0r82 C D ® J LC Ind ? lihtor e Durgers in Staat und Gemeinde, über A Pslichter Slaalkes fur den einzelnen und di E Jen de ’1

Ote : ese Turze

„Nicht nur Winke und Dorgange im Tier- und austtere, Bodenbearbeitung,

Tragon a8 O LUgei Mus

Gesamtheit usw. zu b E einze cic eit usw. zu belebre! . n Andeutungen werden gen! E Leben | E ten ungen werden genügen, um die bedeutsame | für Ste A eortbildungs\chule [ur den einzelnen und die Gesamtbeik | für S aat und Gemeinde, für Land- und Vol wirtschaft O | 10A De V imumelfe dicie S L olfswirtshaft darzutun 1nd dai izuwellen, wie ehr die ausgiebige Nutzbarmac ies Hilfsmittels der pen wie sehr die ausgiebige Nußbarmachung dieses c Tee der sozialen Fürsorge für die Jugend i (Mt a und staatlichen Interesse liegt. N „Vas Borhandensein der l genugt indessen niht, um die V rihtung ficherzustellen. E [Y 1 An ‘n C 2 Mangelndes Verständnis

Af Li

e i A hen eçortbildungs\chulen allein

ic Singen, | rkfungen diefer segensreihen Ein oder in | für die Nütßli | unterrichts führen häufig daz sür die Nüßlichkeit des Fortbildungs | Rabat, 0 1g dazu, daß die Jugend ih dem Besuch der Eltern dungs] ult entzieht. Auch fehlt leider in vielen Fäller den Eiern bid aas Mais ati l elen ¿Fällen de aa: t «lutorität gegenüber den Kindern, um leßtere dei CLMAaBRIae SPl1IC Nor nrthtiTck s S P 7 ete 1g n uh der Fortbildungsschule zu bringen: n{&t lia ajjeu fich die Eltern au aus wirtschaftliGen Motiven und man, ber Einsicht verleiten, ihre Kinder der Ce en cotiben und mangelnder Die Metan E, O Mog Portvidungsschule fernzuhalten e bedaue En aver, wle mckcht geleugnet werden f t eitem Umt E E n S geiceugne werden lIann, t ’Yerte Hut e de Mißstände müssen die Wirksamkeit l “ias itdungs]hule zu einem guten Teile lab en * und. vor allem ats ’ledungs|cule zu e guten Zelle lahm legen und vor m ei gedethliche Entwicklung dieses Unter tr bind Ai E ( Hl les indern.

8 fehlen eines Schulzwanges führt d ;

ing nes Schulzwanges führt dazu, daß der Unterricht

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Î j | erzielt Vtesen | 2as Fehl | an Fortbildungss{hulen nicht elt 1 etz i E eiten ausge]eßt oder ganz einaes Bube ae CLEINE MOE Jeb tégeleßt oder ganz eingeste verden muß, weil fich die Schüler nicht in ausreichender 2 bl A | gesunden haben. Neu errihtete Schulen müssen l O E | gefunden haben. er ele Schulen müssen häufig bereits i | zweiten Winter ihres Bestehens wegen Sch atte s ge M A rar ot v aag tes ens wegen Schülermangels oder unregel laßztgen Besuches wieder aufgehoben werde: Unter diesen V Ul or ift pi S Dteder aufgehoben werden. nker diesen Verhalt nen t ein er)prießlicher Unterricht sehr erschwert 1 ie Arbei sreudigkeit des Lehrers muß darunt 1 s a R S JTENVIZLEIL DES LeHrers 3 darunter leiden, ganz abgeseben davor daß die in ibrer Gesamtheit Vet CIü anz abgesehen davon,

nd ht ansehnlichen finanziellen Auf Ie O U el Gemeinden nußlos gewesen sind. odirds Sik Je rande at n) nur durch Schaffung eines Besuchs CIOI O hel O zwar muß dieser Zwang Eltern und Schülern gcgenutver zur Anwendung kfommen, wie es der vorlie nde Gefen, entwurf vorsieht. / L Cr oritegende We!eßz Vie Bestimmungen des

Ungen des Slaates und der

WwendU | \

2 DaR achen,

ins

Dit 5 fs fti ait, Ven D ER t, Murg ummen in der Hauptsache 1904 erlag IA 2 er peslen-Nafsau unter dem 8. August io N Se EReD "etreffend die Verpflichtung zum Besuch bee ne Vial Pete V wörtlich überein. Dieses Gesetz l Naa L ewä rf. Zablreichhe Gemeinden der Provinz | vel H s A G ON vet ge)eßlihen Befugnis (Gebrauch gemadst des Geseßes mehr als e E in den wenigen Jahren seit Erlaß Es: eeffelt MLUT Ae bordo pelt, die der Schüler nahezu verdreifacht [chet omit niht nur unbedenklich, jondern ratsam, die Fassung Pele8es au A rov Schlesien zu wählen. über die Sia, ant dem wichtigen Grundsaße, daß die Entscheidung Instanzen, die die Berbaltnth, den Vefugnisse_ in die Hände lokaler Daten adt e E [e Und ODedUrsnisse der beteiligten Be e s N p E TITUS, der eDe können, gelegt wird, Feltaeüaltón E A nöglih, die Verpflichtung zum Besuch der länd- n Fortdildungsschule auf folche Gemeinden, Kreise oder Teile L

des

| diejes Veseßes auch für die Provinz

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