1910 / 20 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Der Kampf bleibt auch dann nicht aus, wenn die Grubenherren ihren Arbeitsnachweis, wie sie sagen, loyal handhaben würden.

(Hört, hört!) Wenn die Nachriht von der Unterredung, die der Bergmann und Arbeitersekretär Effert nah der Rheinish-Westfälischen Zeitung mit einem Vertreter dieser Zeitung gehabt hat, richtig ist, so hat er weiter gesagt, man werde einen günstigen Zeitpunkt abwarten, die auswärtige Konkurrenz und die Konjunktur des Inlandes werde den Ausschlag geben, und dann werde der Streik kommen. Ich halte es für sehr gefährlih, wenn ih allgemein die Meinung verbreitet, als ob nun der Streik, ih möchte sagen mit der Notwendigkeit eines Naturereignisses über Arbeiter und Unternehmer hereinbrechen müßte. Dadurch entsteht allerdings eine Situation, bei welcher ein kleiner Funke genügt, um eine {were Entladung herbeizuführen. Ein \dlher Streik würde nicht bloß unser ganzes Wirtschafts- leben schwer schädigen, cr würde auch den Sieger nicht ohne brennende Narben aus dem Kampf ziehen lassen. (Sehr richtig !) Die Aussicht auf den Sieg wird, nebenbei bemerkt, für die Arbeiter um fo geringer, je weiter der Streik fih ausdehnt. Das hat man in Crimmitschau, das hat man in Schweden gesehen. Je weitere Kreise der Bevölkerung von den Belastungen, die mit einem folhen Streik verbunden sind, ergriffen werden, desto mehr wendet sich die öffentliche Meinung gegen die Streikenden, und gegen eine starke öffentliche Meinung ist kein großer Streik durchzuführen. (Sehr gut! bei den Nationalliberalen.) Ich bin fest überzeugt und glaube das auch bewiesen zu haben, daß, wenn der Arbeitsnahweis so durchgeführt wird, wie es gedaht und mir zugesichert ist, in ihm keine Veranlassung zum Streik gegeben ist. Ob andere Veranlassungen kommen, können wir alle niht wissen. Was aber geschehen mag, die Staatsregierung wird nichts unversucht lassen, einen solhen Streik zu verhüten, ihm vorzubeugen. Sie wird sich dabei nur von der unparteilihen Wahr- nehmung ihres Amtes leiten lassen, von den Grundsäßen der Ge- rechtigkeit und Billigkeit sowohl gegenüber den Arbeitern als gegen- über den Unternehmern. (LÆbhafter Beifall.)

Auf Antrag des Abg. Herold (Zentr.) findet Besprechung der Juterpellation statt.

Abg. von Gescher (kons.): Wir meinen, der Minister hat keine andere Erklärung abgeben können, als er abgegeben hat. Wir billigen diese Erklärung, soweit fie sih auf die Stellung des Fiskus zu dem Arbeitgebernahweis bezieht; sie ergibt sih aus der Nechtslage mit ¡wingender Notwendigkeit. Der Zechenverband hat eine Maßnahme getroffen, welhe {hon eine Anzahl Arbeitgeberverbände in ihren Be- trieben eingeführt haben. Der Mißstand des Zechenlaufens wird durch den Arbeitsnahweis abgestellt werden, und insoweit ist der neue Nachweis jedenfalls eine nüßlihe Einrichtung. Nun wird ihm aber \{chon allerlei Böses nachgesagt: er soll die A und das Koalitionsrecht Beshränkei wollen. Die Zechenverwaltungen bestreiten folche Nebenabsihten durchaus und verweisen auf das Statut. Lest man dieses unbefangen und zieht man die Erklärung der -Zechenverwaltungen gegenüber dem Minister heran, so erscheinen foldhe Nebenabsichten absolut ausgeschlossen, es sei demn, daß man hier nicht „auslegt“, fondern „unterlegt“. Bis jeßt sind tatsächlih Uebelstände der bezeihneten Art niht hervorgetreten; der einzige bisher angeführte Fall wird lebhaft bestritten. Sollten sich wirklich die Arbeitgeber nur jeßt anfangs zurückhalten, um später desto willkürliher zu verfahren, fo wird dies abzuwarten sein. Die Aufregung, die im Nuhrkohlengebiet herrscht, könnte, so wird weiter argumentiert, zu einer Erplosion und damit zu einer noch nicht erlebten Grschütterung führen. Gewiß berrscht eine große Aufregung, die von den- felben Leuten geshürt worden ist, die jeßt folche Kassandrarufe ausftoßen. Zwischen dem angekündigten Streik und dem Arbeitsnachweis besteht ein Kaufalnerus niht. Erscheint ein Streik auf Grund der Konjunktur ausfichtsvoll, so wird die Sozialdemokratie alles tun, ihn in die Wege zu leiten, und um einen Grund wird man dann nit verlegen sein. Grringen die Arbeiter Vorteile, dann wird es heißen: Seht, das haben wir für Euch durchgeseßt; kommt unter unsere s{ütenden Fittiche, da seid Jhr gut deborgen 1 Geht der Streik schief, fo bleibt ein starker Niedershlag von Unmut und Erbitterung bei den Streikenden zurück, und es ist leiht, diese Erbitterung und diesen Unmut gegen die Bergverwaltung und gegen die besißenden Klassen überhaupt zu kehren. Von den 334 000 Arbeitern des Nubrkoblen- reviers sind {hon jeßt 152 000 organisiert; wie ist es möglich, folhen Massen gegenüber zu vedinbébn.: daß fie von ion Koalitionsreht Gebraußh machen? Auch die Freizügigkeit der Arbeiter wird durch den Zechenverbands- Arbeitsnachweis nicht berührt, nachdem auf Intervention des Ministers aus dem § 6 des Satuts die Klausel „so weit als möglih" beseitigt, also die freie Wahl der Arbeits\stätte durchaus sichergestellt is. Ebenso ift die Befürchtung der Boykottierung und Stigmatisierung einzelner Arbeiter auf dem Wege des Zechenverbandsnachweises nah meiner Ansicht binfällig. Nach den Qualitäten cines Dienstboten, eines Beamten, erkundigt man sih doch auhch vor dem Engagement oder vor der Anstellung; so muß auh der Werksbesitzer sih bei dem letzten Arbeitgeber nach den Qualitäten des sih anbietenden Arbeiters erkundigen. Das kann gewiß zu Härten und Unbilligkeiten führen, aber wie soll es anders gemacht werden? Auch der paritätische Nachweis würde davon Gebrauch zu machen gezwungen sein. Im großen ganzen wird die Maßnahme nicht \{ädlich sein, denn bisher hat noch immer im Kohblengebiet Arbeitermangel gehberrsch{t. Wenn der Arbeitsnahweis noch fo loyal und sachlich gehandhabt wird, wenn er noch so sehr sich als Wohltat für beide Teile herausstellt, er wird von gewisser Seite bis aufs Blut bekämpft werden, solange er ein einseitiger Nachweis der Arbeitgeber bleibt, und folange * nicht die Arbeiterorganisationen dabei mitgewirkt und damit ihre Anerkennung als legitime Vertreter der Arbeiter erreiht haben. Von der christlichen Organisation will ih das nicht behaupten, aber ih behaupte es von dem sfozialdemokratischen Verband. Wir unserseits stehen in diesem Streite auf dem einzig gegebenen Boden, auf dem Nechts\standpunkte. § 152 der Gewerbe- ordnung gibt klar und deutlih auch den Arbeitgebern das Recht, sich ¿u organisieren; will man ibnen dieses Necht versagen, fo sündigt man gegen den Gedanken der Nechtsgleichheit, und man hat von dem Minister im Reichstag einfach eine der s{hwersten Pflichtverlezungen, eine Beugung des Rechts verlangt, als man forderte, er solle den Arbeitgebern in den Arm fallen. Schon 1895 hat der Frankfurter Gewerkf\haftskongreß jede gemeinsame Organisation des Arbeits- nachweises absolut verworfen, und daran hat man bis zum vorigen Jahre festgehalten; jeßt hat man die Schwenkung zu Gunsten der paritätishen Arbeitsnachweise gemaht. Bei so wechselnden flüssigen Anschauungen wäre es doppelt unangebraht, der neuen Forderung nachzugeben und die Gesetzgebung entsprehend zu ändern. Jch will hoffen, daß die Arbeitgeber ihren Nachweis so gestalten, daß er zu einer wahren Wohlfahrtseinrihtung wird. Dann werden auch die Arbeiter \{ließlich dazu eine freundlichere Stellung einnehmen.

Abg. Hirsch - Essen (nl.): Der Abg. Trimborn, dessen Objektivität ih ja nicht zu nahe treten will, hätte doch die im Nuhrrevier hervor- getretenen Mißstände des Zechenlaufens, des Agentenunwesens usw. etwas schärfer geißeln können, denn diese Mißstände haben auch auf das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitern in der \{limmsten Weise eingewirkt, indem sie eine Spannung zwischen beiden Teilen hervorgerufen haben. Im Jahre 1908 betrug bei einer Gesamtbeleg- schaft von 325 000 Mann der Zugang 216 000, der Abgang über 190 000 Mann. Berücksichtigt man ferner die große Zahl der Stellenwechsel, die fih unter Kontraktbruch vollziehen, und welche Unruhe durch diesen Wechsel in die Belegaschaften hineingetragen wird, dann kann man sich denken, wie dadurch auch die Unsicherheit auf den Gruben be-

fördert wird. Der Abg. Trimborn meinte, daß Kontraktbrüche viel- leiht 5 9/6 aller Stellenwetbsèl seien; nach meinen Feststellunge handelt es sich ‘um 10 9/6. Die Leute, die ihren Platz Verib fun begnügen sih nit damit, von einer bestimmten Stelle zur anderen zu gehen, scndern sie melden si vielfach bei 3, 4, 5 Stellen zugleich zu einem bestimmten Termin, um dann vielleiht an der 6. Stelle wirklih anzutreten, ohne davon den anderen Stellen Mitteilung zu machen. Die Gewerkschaften brauchen ja fo unruhige Glemente. Mit Vorliebe wird behauptet, daß dieser Wechsel dur die Löhnverhältnisse bedingt sei. Nach der Statistik der Knappschaftskassen betrug aber der Arbeitsverdienst im dortigen Nevier 5 # und mehr. Handelte es \sich dort etwa um Hungerlöhne, so würden die Leute aus dem Osten nicht nah dem Westen wandern. Die Zechenverwaltungen sahen sich nun veranlaßt, den Mißständen in mehr systematischer Weise entgegenzutreten, in einer Weise, die weniger Anlaß zum Widerspruch böte, als die Führung der stark angegriffenen Kontraktbruchlisten. Sie haben einen systematishen Arbeits- nahweis geschaffen nach dem Muster des bestehenden Ham- burger “Systems, aber in einer etwas milderen Form. Dieses System ermögliht, daß der Arbeiter ohne Zeitverlust Arbeit gewinnt, ohne daß er von politischen Drahtziehern abhängig ist. Die Behauptung, beim ‘Hamburger Arbeitsnahweis würden Personal- listen geführt, in denen irgendwelche unzulässige Bemerkungen gemacht würden, die dem Arbeiter schadeten, ist von seiten des Hamburger Arbeitsnachweises energish bestritten worden. Herr Trimborn hätte feinen Gewährsmann auffordern sollen, die Unterlagen für eine folche Behauptung zu liefern. Jm übrigen kann ih nur wünschen, Herr Trimborn möge sich die kleine Mühe geben, nah Hamburg zu fahren und sih die dortige Einrichtung anzusehen; es wird ihm das ja dur feine Reichstagsfreikarte wesentlih erleichtert. Deffentlich und privatim ist die Zusicherung gegeben worden, daß die neue Einrichtung im Nuhrrevier durchaus objektiv gehandhabt werden wird. Aber bei dem ersten Bekanntwerden der Absichten des Kohblen- bergbaues im Ruhrrevier erhob fich ein unglaubliher Sturm. Die Zechen haben doch nichts anderes getan, als was von gewerkschaft- licher Seite in Dußenden von Fällen geschehen ist, ohne daß sih irgend jemand darüber aufgeregt hätte. Der Abg. Trimborn bat dem Bedauern Ausdruck gegeben, daß man \ch bei der Einführung dieser Einrichtung nicht an die Arbeiterorganisationen gewandt habe. Die bisherigen Erfahrungen mit den Gewerkschaften boten keine Aussicht, zu einer friedlihen Lösung: zu kommen. Die Befürchtung, daß die Freizügigkeit beschränkt werden würde, ist unbegründet. Die Wünsche der Leute wegen einer bestimmten Arbeits- stelle sollen möglichst berücksihtigt werden, und sie follen niht gegen ihren Willen einer Arbeits\telle zugewiesen werden, die ihnen nt zusagt. Nach dem Urteil objektiv denkender Leute ist der Arbeits- nachweis dadurch ein Vorteil, daß die Arbeiter nicht mehr von einer Zeche zur anderen laufen müssen, um um Arbeit anzuklopfen. Auch die Befürchtung, daß die Koalitionsfreiheit beshränkt werde, daß es ein Verstoß gegen die Arbeiterorganisationen sei, ist als unbegründet nachgewiesen worden. In einem Revier, wo von 340 000 Arbeitern 150 000 organisiert sind, läßt sich ein Arbeitsnahweis niht mehr gegen die Gewerkschaften handhaben. Ferner haben fich die Zechen im eigenen Interesse das Recht vorbehalten, durch höhere Löhne ih gegebenenfalls einen starken Zuzug von Arbeitern zu sichern. Die Bestimmung, daß die Zechen auch Arbeiter aus dem Ausland an- werben könnten, war unbedingt notwendig ; denn wenn einmal der Arbeits- nachweis ihr Bedürfnis nach Arbeitskräften niht befriedigen kann, müssen sie auf eigene Faust im Ausland Arbeiter anwerben können. In Zeiten der Hochkonjunktur kann kein Arbeitsnachweis den Zechen garantieren, daß sie genügend Arbeiter bekommen. Alle folhe Be- fürchtungen find für objektiv denkende Leute einwandsfrei widerlegt worden. Aber eine Beruhigung der Gemüter ist nicht eingetreten ; man bätte es am liebsten gesehen, wenn die Negierung den neuen Arbeitsnachweis zwangsweise in einen paritätishen umgewandelt hätte. Die Regierung hat das wohlweislich nicht getan, denn bei aller Sympathie, die die Regierung für paritätishe Organisationen hat ob mit Recht, lasse ich dahingestellt —, hat die Regierung doch im Reichstag zugegeben, daß das in die Koalitionsfreiheit eingreifen würde. Der Handelsminister, an den fich die sämtlichen Bergarbeiter- organisfationen gewandt haben, hat sich ebenfalls ablehnend verhalten. Ein paritätisher Arbeitsnachweis kann eben niht gut funktionieren, wenn er niht das Vertrauen beider Teile hat. Was sollte denn werden, wenn Konflikte entstehen, und die Arbeitgeberbeisißer und Arbeiterbeisißer nicht einig find, und ein Teil die Geschäfte niederlegt? Denken Sie nur an eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob Arbeiter außerhalb des Reviers heranzuziehen seien. Die Arbeitervertreter würden in einem paritätishen Nachweis natürlich gegen die Heranziehung ausländischer Arbeiter sein, fie find anderseits aber immer gegen Ueber- \chichten und Nebenschihten und halten die Arbeiter davon zurü. Wenn übrigens die Gewerkschaften den Arbeitern bei der Uebernahme von Neben- und Ueberschichten mehr freie Hand ließen, und wenn die Arbeiter selbst nicht so viele willkürliche Feierschichten einlegen würden, würde das gegenseitige Verhältnis viel besser sein. Bei den Streiks haben îin mehr als 90 % aller Fälle die paritätischen Arbeitsnahweise mehr oder minder Partei für die Arbeiter und gegen die Arbeitgeber genommen. Der Arbeitsnachweis ist aber dazu da, Arbeit zu vermitteln, und nicht dazu, Streiks zu fördern. Daß Mißbräuche auch beim paritätishen Arbeitsnahweis vorkommen, ist nicht nur möglich, sondern auch nachgewiesen. Ich erinnere nur an die Behandlung des christlicen Buchdruckerverbandes durch den paritätischen Nachweis der Buchdrucker. Die Frage, ob eb angezeigt ist, den Arbeitsnahweis des Zechenverbandes seines Charakters als Unternehmerorganisfation zu entkleiden, ift nah Ansicht meiner politischen Freunde durchaus zu verneinen. Wir sind der Meinung, daß das Koalitionsrecht auf beiden Seiten, bei Arbeitgebern wie Arbeit- nehmern, respektiert werden muß, und daß es gänzlih unzulässig und nah der Lage im Nuhrrevier auch. unzweckmäßig wäre, in die Rechte des Unternehmertums von seiten des Staates einzugreifen. Es ist ja von den verschiedensten Seiten anerkannt, daß es als ein großer Segen für die Arbeiter angesehen werden müsse, wenn es gelänge, den mancherlei Mißständen, die das Verhältnis zwischen Arbeit- nehmern und Arbeitgebern vershlechtern, zu steuern. Wenn der ge- \chaffene Arbeitsnachweis loyal und objektiv arbeitet, so ist er ge- eignet, diefen Zweckck zu erreichen, was auch von dem Abg. Trimborn zugegeben worden ist. Wir haben aber in Uebereinstimmung mit unseren Parteifreunden im Neichstage die Ueberzeugung, daß kein Grund vor- liegt, an einer folchen loyalen und objektiven Handhabung zu zweifeln. Unsere Fraktion i} der Ansicht, daß alles in Wort und Schrift ver- mieden werden follte, was dazu dient, Del ins Feuer zu gießen. Auch von der Presse der christlichen wie der fozialdemokratischen Gewerk- schaften follte ein objektiver Standpunkt eingenommen werden. An der Grregung find niht zum wenigsten die verheßgenden Aufrufe der christlißen Gewerkschaften {Guld. Dort wären die Mahnungen des Abg. Trimborn am Plate gewesen. Wir schließen uns besonders den Schlußworten des Handelsministers an.

Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Wir können uns in der Be- \sprechung um \o kürzer fassen, als unserseits ein Antrag, betreffend die Arbeitsnachweise, eingebracht is, der eine Kommissionsberatung erfordert, da er eine Geldbewilligung nötig macht und in der Kommission wobl eine gründlihe Erörterung erfahren wird. Wir find prinzipiell der Ansicht, daß das Bergreht reihs- geseßlich zu regeln ist. Was die heutige Beantwortung der Inter- pellation durch den Handelsminister betrifft, so wird sie weithin Zustimmung finden, denn sie hat Licht und Schatten gleih- map verteilt. Der Arbeitsnahweis i\t die wirksamste Waffe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die erste Vorausseßung für eine gute Arbeitslosenversiherung. Er muß, wenn er seinen Zweck anz erfüllen foll, paritätisch sein. Das Eingreifen der Staats- Bébüden hat ja auh bei diesem Zechenverbandsarbeitsnachweis gute Früchte getragen. Das Arbeitskammergescß foll dem Reichstag wieder vorgelegt werden; wir begrüßen das mit Freuden, denn wir glauben, die Arbeitskammern werden ein geeignetes Instrument fein für die Förderung der Arbeitsnahweise. Cin indirektes Mittel zum

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glei Zweck wird ein gutes Stellenvermittlungêgeseß fein. Sine Abänderung der §8 152/153 G.-O. ist unerläßlih, wenn wir auf diesem Gebiete weiterklommen sollen; es wird notwendig, sie dahin zu erweitern, daß die Koalition niht nux zum Zweck der Er- langung car Arbeitsbedingungen, sondern auch zum Zweck der (r- haltung bestehender unter den Schuß des Gesetzes gestellt wird. Die Grnse, welche Organisation den Arbeitsnachweis in die Hand néhmen oll, ist zurzeit noch nit geklärt; es läßt si hier niht schabloni- fieren, shematisieren; vielleicht werden die fahlihen Organisationen LEiro leisten als die kommunalen. Alles in allem ist die Frage des Arbeitsnachweises eines der shwierigsten Probleme, und es müssen alle N darangeseßt werden, zu einer gedeihlihen Lösung desselben. zu ommen.

Abg. Korfanty (Pole): Man hat sih hier weitläufig über das Zechenlaufen der Bergarbeiter ausgelassen und fo getan, als ob es aus reinem Uebermut eralta Die Gründe dafür, daß ein Bergarbeiter, event. unter Kontraktbruh, von Zeche zu Zeche läuft und nah Arbeit nahfragt, werden wohl tiefer liegen. Ueberhaupt bört man hier nur von \chuld- haftem Verhalten der Arbeiter reden; daß auch die Unternehmer und ihre Beamten Schuld haben können, kommt vielen der Herren bier niht in den Sinn. Hier spielt namentlih das verwerflihe Prämien- system eine Nolle. Sehr oft wird seitens der Zechen und ihrer Beamten das Gedinge plößlich geändert, heruntergeseßt, und die Aussicht auf die Prämien veranlaßt die Beamten dazu, den Arbeitern diese Herab- seßung ihrer Cinnahmen manchmal mitten im Monat zu diktieren. Hier hat man einen der Gründe für das een aules zu fuchen. Der Kollege Hirsh-Essen hat auch heute aus seinem Herzen keine Moördergrube gemacht; mit dankenswerter Offenheit hat er alle Arbeiterorganisationen, auch die christlihen, samt und sfonders in Grund und Boden verdammt. Selbstverständlih sind den Berg- herren alle Organisationen unbequem; sie mögen von ihnen fo wenig wie von den Sicherheitsmännern und fonstigen Vertretern der Berg- arbeitershaft irgend etwas wissen. Wie das heutige Verhältnis von Arbeitern und Arbeitgebern im Bergbau zu beurteilen ist, das hat im Reichstage mit treffenden Worten der Abg. Naumann gezeigt. Der Handelsminister. hat die Gefährlichkeit des Men SErLERDaZERA S, nachweises offenbar nit erkannt.

Abg. Kra us e- Waldenburg (freikons.): Namens meiner Freunde spreche ich die volle Uebereinstimmung mit den Autführungen des Handels- ministers, sowohl als Vertreters der Staatsregierung wie als elo des fiskalishen Bergbaues, aus. Die Zechenbesizer werden, diese Ueberzeugung haben wir, sih durchaus bemühen, ihren Arbeitsnachweis so einzurihten und durchzuführen, wie cs das öffentlihe Interesse erfordert; und dann werden immer weitere Kreise und auch die Arbeiterschaft einsehen, daß es sih um eine Institution handelt, die auch ihre Interessen voll wahrnimmt. Für die ruhige und sachliche Begründung der Interpellation durch Herrn Trimborn kann ih ihm mit dem Kollegen von Gescher nur Anerkennung zollen; wir würden ihm sehr dankbar sein, wenn er sih der Mühe unterziehen wollte, auf den Teil der Bergarbeiterschaft, der ihm näher steht, in ähnlichem beruhigenden Sinne einzuwirken. Daß über jeden Arbeiter Personalakten geführt werden, ist ein Mythus, der nur im Kopfe des Herrn Korfanty eristiert. Woher die Wandlung in der Anschauung der Gewerkschaften bezüg- lich der einseitigen und der paritätischen Arbeitênachweise ? Nob 1896 wurde in Frankfurt der paritätishe ganz unbedingt von der Hand gewiesen; es galt, durch Schaffung von Arbeitnehmernach- weisen die Arbeitgeber zu quälen. Daher heute das Mißtrauen der Gewerkschaften gegen den einseitigen Unternehmernachweis ; man sucht eben niemand binter der Tür, hinter der man nicht selbst gesessen hat. Herr Giesberts und Herr Trimborn erklären ledigli, die Arbeiter seien allmählich dahin gekommen, dem „paritätischen Nachweis den Vorzug zu geben. Ja, sie sind dahinter ge- fommen, daß es auf diesem Wege besser gelingen könnte, den Unternehmern ihre Bedingungen zu diktieren. Im paritäti- {en Arbeitsnahweise für die Holzbranhe werden fortwährend Arbeitgeber boykottiert; noch im Oktober 1909 hat dieser Arbeitsnahweis über die Parkettbodenfabrik zu Hannover den Boykott verhängt. (Abg. Leinert (Soz.): Wegen Tarifbruhs!) Die Ent- wicklung, welche die öffentlichen paritätischen Arbeitsnahweife in der Richtung der Einwirkung auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages selbst und Festseßung von Mindestlöhnen genommen haben, und wie sie der Regierungsrat Dominicus in Straßburg propagiert, die Ent- wicklung in der Nichtung der Ausgestaltung zu völligen Arbeitsämtern muß nach unserer Auffassung unsere Industrie aufs |chwerste bedrohen. Mag der Handelsminister dafür sorgen, daß die Industrie mit folhen Dingen verschont bleibt. Kein industrielles Werk kann es vertragen, daß ibm von dritter Seite die Bedingungen auferlegt werden, unter denen es arbeiten soll. Mit solhen Bestrebungen richtet man die Jndustrie zugrunde und s{chädigt gleichzeitig die Arbeiter.

Abg. Lei nert (Soz.): Nach den Ausführungen des Abg. Hirsch- Essen könnte es scheinen, als wäre der Arbeitsnahweis im Nuhrrevier aus reiner Liebe zu den Arbeitern eingeführt worden, als ob die Arbeitgeber einen Akt der Selbstentäußerung vollzogen haben. Die Unternehmer wollen aber feine Verständigung mit den Arbeitern herbeiführen, sie wollen den Kampf, der es ihnen ermöglicht, die Arbeiterorganisationen tot zu machen, und ein Mittel in diesem Kampf ist ibnen der Arbeitsnachweis in Mannheim und das Hamburger System, das die Arbeiter an der Durchführung von Streiks hindern soll. Der Hamburger Arbeitsnachweis hat Perfonalkarten von mehr als 200 000 Arbeitern. Diese Karten stellen die eigentlihe Polizei des Unternehmertums dar, es fehlt nur die Verbindung mit der geheimen politischen Polizei des preußischen Ministeriums des Jnnern. Die fiskalishen Betriebe des Saarreviers haben mit Privatwerken die Verabredung getroffen, auf diefen Werken abgelehnte Arbeiter nit anzunehmen. Der Arbeiter wird an die Scholle gefesselt und dadurch die Freizügigkeit beschränkt. Der Geheime Kommerzienrat Kirdorf hat die Absichten des Unternehmertums {on lange vorher enthüllt. Der Handelsminister ist mit dem Zechenverband in Verbindung ge- treten, nit infolge der Eingabe der Arbeiterverbände, \sondern infolge der Anregung der reite, Die fremden Agenten werden allerdings fünftig fortfallen, aber die Agenten der Arbeitsnahweise werden künftig im Lande herumreisen. Man sagt, § 152 G.-O. gebe Arbeitern und Arbeitgebern gleiche Rechte, man dürfe den Arbeitgebern ihr Recht nicht \{mälern. Sie (rechts) haben doch nicht etwas dagegen, wenn die Nechte der Arbeiter bei Streiks mit Füßen getreten werden. Die Arbeitgeber haben bis auf wenige Ausnahmen den Arbeitern gleiche Nechte auf sozialem und wirtschaftlihem Gebiet fast nie cingeräumt. Beim vorjährigen Berggeseß ging das Handelsministerium darauf aus, die Seelen der Bergarbeiter einzufangen, jeßt tritt es vollständig auf die Seite der Arbeitgeber, des Großkapitals im Nuhrrevier. Die Arbeiter wissen nun, woran sie sind, nahdem jede Zweideutigkeit beseitigt ist. Durch den Erlaß, daß die Innungen zwangsweise den Arbeitgeber- verbänden beitreten müssen, hat es weiteren Kämpfen den Boden be- reitet. Es ist für diese Kämpfe verantwortlih. Im vorigen Jahre bestritt der Abg. Beumer, daß der Geschäftsführer Bueck in einer Versammlung des Zentralverbandes deutscher Industriellen gesagt babe, angesihts der Selbstkosten könne die deutshe Industrie die Konkurrenz auf dem Weltmarkte nur bestehen, wenn die Löbne herabgeseßt würden. Jch berief mich „auf einen Bericht der „Post“ ; Herr Beumer meinte, die „Post“ gehe ihn nichts an. Nun habe ich das Protokoll jener Versammlung nachgelesen, und dieser Bericht bestätigt lediglich das, was ih gesagt habe. Dieser Lohnherabsetzung, die die Industriellen planen, follen die Arbeitsnachweise dienstbar gemacht werden. Das i} in der Ver- sammlung der westfälischen Arbeitgeberverbände bereits 1908 zugegeben worden. Man könnte sagen, hiervon stehe nichts in den Statuten-

(S{hluß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

20.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Gewiß nicht, in den Erläuterungen stehen aber Bemerkungen, die darauf hindeuten, daß es so gemeint ist. Welche Empörung herrscht nit, wenn im Kriege auf Frauen und Kinder geschossen wird! Im wirtschaftlihen Kampfe ruft dies keine Entrüstung hervor, wenn nur die kapitalistishe Witwe ges{hüßt wird. In das Statut des Zechenverbandes, das geheim gehalten wird, ist die Er- richtung und Unterhaltung des Arbeitsnahweises neu hineingekommen ; die Mitglieder haben sich den neuen Anordnungen über diesen Arbeitsnahweis zu“ fügen. Während eines Ausstandes und drei Monate nach Beendigung des Ausstandes dürfen die Yechen keinen Arbeiter des vom Streik betroffenen Werks an- rehmen. Diese Bestimmung “des Statuts kennt der Minister offen- har nicht. Ich möchte einmal sehen, was man sagen würde, wenn die Arbeiter sich das erlaubten. Terrorismus wäre das mindeste, was man den Arbeitern vorwerfen würde. Den Arbeitgebern dagegen soll eine Schreckensherrschaft ge|tattet sein, wie sie durch die Arbeits- nachweise angerichtet wird. Der Abg. Hirs - Essen nannte einen Aufruf des christlichen Verbandes aufheßend. Ja, die Arbeiter fimpfen doh um ihr Selbstbestimmungsrecht. Der Streik wird {ließ- lich auch kommen troß des Arbeitsnachweises, er kann auch kommen wegen des Arbeitsnachweises. Im Nuhrrevier ist so viel Zündstoff an- gehauft, daß es nur eines Funkens bedarf, um einen Brand zu entfachen. (s ist durchaus falsch, zu behaupten, daß wir die paritätischen Arbeitsnahweise nur als ein wirksameres Kampfmittel betreiben. Nein, dies geschieht nur aus Notwehr gegenüber den Uebergriffen der Unternehmer. Wir wollen, daß die gemeinshädlihen Arbeits- nahweise der Arbeitgeber niht weiter bestehen zum Schaden der Arbeiter, v sie erseßt werden durch die paritätischen Arbeits- nmadhweise. Der Minister hätte dazu seine Hand bieten sollen, er hat es aber abgelehnt, weil die Unternehmer es nicht wollen. Allerdings wird auch bei den Beamten nah den Qualifikations- nahweisen gefragt, aber wohin hat das geführt? Man sollte den Beamten wenigstens Einblick in ihre Personalakten gestatten, damit se ih gegen unrichtige Angaben wehren können. Der Arbeits- nahweis des P R iebindes hat das Gute gehabt, daß er die vier Bergarbeiterorganisationen zu gemeinsamem Handeln zusammengeführt hat. Wir werden jeßt niht nur gegen die wirtschaftliche, sondern au gegen die politische Nechtlosigkeit der Arbeiter kämpfen. Es gibt eine Grenze für Tyrannenmacht, man ist nahe daran, sie im NRuhr- revier zu überschreiten.

Minister für Handel und Gewerbe Sydow:

Meine Herren! Die Rede des Herrn Vorredners würde mir im allgemeinen keine Veranlassung zu einer Erwiderung geben (Bravo! rets), sie enthält nihts, was ih nicht seit Monaten in sozialdemo- fratishen Zeitungen gelesen habe. Diese Einwendungen habe ih aber ¡um großen Teile bereits in meiner Beantwortung der Interpellation berücksichtigt. Nur zwei Punkte sind hier neu vorgebracht worden, die will ih kurz streifen.

Einmal die Ausführungen zum § 8 der Satzungen des Zechen- verbandes. Neu war mir, daß diese Satzungen geheim sein follen. Der Herr Vorredner hat sie besessen, und ih habe sie seit längerer Zeit, und nie habe ich davon gehört, daß diese Satzungen als Ge- heimnis behandelt würden. Allerdings steht in den Satzungen eine VorsHrift, daß im Falle eines Ausstandes unter den Mitgliedern des Zechenverbandes gewisse Fristen verabredet sind, innerhalb deren fie ausständishe Arbeiter niht mehr anlegen. Aber mit dem Arbeits- nahweis hat das nichts zu tun; das ist eine Frage der Annahme von Arbeitern, und ih babe bereits vorhin darauf hingewiesen, daß die Frage für \sich geht, und daß darin den Arbeitgebern natürlich ihr volles Verfügungsreht innerhalb der Grenzen, die man allgemein für ¡lässig hält und die der § 826 B. G.-B. vorgezeichnet hat, gewährt bleiben muß.

Nun enthält § 6 noch eine Bestimmung, durch welche der Vor- stand die Befugnis bekommen hat, der Arbeitsnachweisstelle An- weisungen zu erteilen. Ich konstatiere, daß durch diese Bestimmung nicht bloß nah meiner Auffassung, sondern auch nach der Auffassung des Zechenverbandes dieser in keiner Weise von der Verpflichtung frei wird, die Versprechungen, die er mir gegenüber eingegangen ift, ¡u halten. (Bravo !)

Dann hat der Herr Vorredner noch die Verfügung erwähnt, durch die ih den Innungen den Zutritt zu den Arbeitgeberverbänden gestattet habe. Nach meinem unmaßgeblichen Dafürhalten gehört das niht zur Tage38ordnung. Wir s\prechen über die Organisation des Arbeitsnahweises im NRuhrkoblengebiet, und ih habe bisher nicht gehört, daß dort Innungen dem beigetreten sind. Jnfolgedessen gehe

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln.

1910,

Berlin, Montag, den 24. Januar

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ih nicht darauf ein; dazu wird sich bei der zweiten Beratung des Etats noch Gelegenheit bieten.

Nun noch etwas Persönliches! Der Herr Vorredner hat gemeint, ih fei entweder harmlos oder ein Scharfmacher. Ob ih harmlos bin, wird er mit der Zeit merken. (Bravo! rets.)

Iedenfalls bin ih nicht harmlos genug, um nicht zu erkennen, daß ih unter dem Mantel der Arbeiterfreundli{hkeit, den der Herr Vorredner trägt, die Absicht verbirgt, in erster Unie die politischen Zwecke der Sozialdemokratie zu fördern. (Bravo !)

Wenn er mich einen Scharfmacher nennt, so ist das in dem Deutsch seiner Partei ein Mensch, der einseitig die Interessen der Arbeitgeber verfolgt ohne Rücksicht auf die Interessen der Arbeiter. Jch kann es, glaube ih, ruhig dem Urteil dieses hohen Hauses über- lassen, ob diese Meinung nah den Ausführungen begründet ist, die ih in Beantwortung der Interpellation gemacht habe. (Beifall rets.)

Abg. Imbusch (Zentr.): Soeben ist die Nachricht verbreitet worden, daß die NRettungsarbeiten auf der Zeche Holland von Erfolg gekrönt sind. Ich möchte den Arbeitern, die die Bergung vollzogen babe. unseren Dank und den Arbeitern, die fo lange in dunkler Nacht ausharren mußten, unser Mitgefühl aussprehen. (Beifall im ganzen Hause.) Ueber die Ausführungen des es sind meine Partei- freunde nicht der Ansicht des Vorredners, aber manche Klage müssen wir doch als berechtigt anerkennen. Der Minister bezeichnete als Vorbedingung für die Einführung von paritätischen Arbeitsnachweisen ein vertrauensvolles Verhältnis zwishen Arbeitern und Unternehmern. Wenn dieser Grundsatz richtig ist, dann wird der Arbeitsnachweis im Nuhrkobhlenrevier in seiner jetzigen Gestaltung nicht gut funktionieren. Die Grubenbesitzer haben mehr als einmal ihr den Arbeitern gegebenes Wort nicht gehalten und haben dadurch wie durch die Betonung ihres Herrenstandpunktes dazu beigetragen, daß die Arbeiter ihren Versprebungen mißtrauisch gegenüberstehen. Der Ton in der Arbeitgeberpresse gegen die Staatsregierung und die Abgeord- neten, die anderer Meinung sind, is nicht besser als der der christ- lichen Arbeiterpresse. In der radikalen Presse wird häufig auf diese Schreibweise hingewiesen. Und dabei ist zu bedenken, daß die Arbeiter- artikel von niht afademisch gebildeten Leuten geschrieben sind, denen ein unpassendes Wort viel eher nachzusehen ijt. Es ist ganz un- zweifelhaft, daß man mit dem Arbeitgebernahweis Einfluß auf die Lohnfrage ausüben und ihn zu allen möglichen Dingen benußen will, nur nicht dazu, wofür er da ist.- Während die Arbeiterorganisationen ofen anerkannt haben, daß die Arbeitgeberorganisationen, wie das Kohlensyndikat, auch wohltätige Wirkungen gehabt haben, findet man umgekehrt ein solches Anerkenntnis nicht. as die Internationalität anbetrifft, so hat die „NRheinish-Westfälishe Zeitung" in ihrer Abend- ausgabe vom 30. Oftober offen erklärt, daß auf dem leßten Kongreß des Mitteleuropäishen Wirtschaftsvereins ein internationaler Arbeits- nachweis angestrebt und eine dahingehende Entschließung gefaßt sei. Dann muß man auch den Arbeitern eine folhe internationale Organisation zugestehen. Man hat hier Ausführungen des christlichen Gewerk\chaftsführers Effert angegriffen. Herr Effert ist niht die ganze Organisation, er ist nur ein Teil davon; er hat mit dem erwähnten Artikel auch keineswegs program- matische Ausführungen im Namen der Yrganisation gegeben. Ih gebe meinerseits diese Erklärung im Namen der christlichen Arbeiterorganisationen ab. Daß das- Zentrum bezüglih der Negelung der Berggeseßgebung im Neiche seine Meinung geändert habe, bestreite ih, ebenso weise ih die Meinung des Abg. Hirsh-Cssen zurück, als hätte fih das Zentrum der christlihen Arbeiterorganisationen be- mächtigt oder bemächtigen wollen. Diese Organisationen sind durch- aus selbständig. Es ist ganz unangebracht, lediglih über den Kontrakt- bruch seitens der Arbeiter zu klagen; es gibt auch Zechenverwaltungen, welche sich desselben Vergehens shuldig machen. Der Kampf der Arbeiterorganisationen ist ein Abwehrkampf gegen die ungerecht- fertigte Einschränkung der Willensfreiheit der Arbeiter. Das „Zechen- laufen" ist ein nur ganz vereinzelt zu fonstatierender Vorgang, der wahrhaftig niht einen Zwangsarbeitsnachweis nötig maht. Daß es mit dem Nachweis fo ganz harmlos niht steht, ergibt ja son die Zuschrift, worin ersucht wird, das Material des Zechenverbandes ver- traulih zu behandeln. Wir wünschen auch, daß dieser Zwangs- arbeitsnahweis nicht zum Streik im Nuhrkohlenbecken führt, daß bei Beschwerden die Staatsregierung auf Nemedur dringt, und daß man den Arbeiterorganisationen keine Schwierigkeiten macht.

Abg. Dr. Beu mer (nl.): Der Abg. Leinert hat heute die Aeuße- rungen des Herrn Bueck im Zentralverband deutscher Industriellen über die Notwendigkeit der Herabsezung der Löhne wiederum zitiert. Herr Bueck hat dort in ganz anderem Zusammenhange von den Mitteln gesprochen, welche die deutshe Industrie nur noch habe, um sih auf dem Weltmarkt zu behaupten: Herabseßzung der Frachten, Ausbau der Wasserstraßen und, wenn diese beiden Mittel nicht angewendet würden, als leßtes dann bedauer-

licherweise Herabseßzung der Löhne. Ih komme jeßt zu meinem

Tierseuchen im Auslande.

1910.

rheinishen Landsmanne Trimborn. Wie schon früher, kann ih ihn auch heute als die delphishe Pythia bezeichnen. Er sagte estern, es kann so fommen, es fann aber auch so kommen. Sr soll, wie heute bemerkt wurde, objektiv gesprochen haben. Nach meinem Eindruck war seine Nede weniger objektiv als vorsichtig. Wie wenig aber diese Vorsicht auf gewerkschaftliche Kreise zu wirken eeignet ist, zeigt, daß, als mein Freund Hirsh den Aufruf des Borstandes des Gesamtverbandes christlicher Gewerkschaften gegen die Zechenarbeitsnachweise vorlas, der Abg. Imbusch bei den Worten: „Dieser Arbeitsnachweis ist eine Arbeiterentrechtung und eine Arbeiter- kfnebelung im {limmsten Sinne des Wortes" usw. „Sehr richtig!“ und „Das is völlig zutreffend!" rief. Diese Zustimmung sticht sehr wesentlich ab von seiner heutigen Nede, wo er davon sprach, imman dürfe doch den Arbeitern nicht eine kleine Wortentgleifung übelnehmen, und wo er den Vorstand der christlihen Gewerkschaft von aller Schuld zu erxkulpieren suchte. Gr sprach auch von Arbeitgeberblättern, in denen Angriffe gegen die Negie- rung erfolgt seien. Meine politishen Freunde tragen dafür gar keine Verantwortung. N habe M uber in ¿erster Unie zum Worte gemeldet, um dem Abg. Trimborn gegenüber fest zustellen, daß die Anklagen, die ihm gegen den Hamburger Arbeits nachweis zugegangen find, und von denen erx loyalerweise gesagt hat, daß andere Leute anderer Ansicht über diesen Verband sind, völlig aus der Luft gegriffen sind. Ich habe mich persönlich nah Hamburg begeben, und ich kann auf Grund des vorliegenden Statuts und der Praris dieses Verbandes feststellen, daß eine Frage nah der Zugehörigkeit des Arbeiters zu einer Organisation dort nicht gestellt und ein Vermerk darüber nicht gemacht wird, ob er organisiert ist oder nicht. Mit den Bestimmungen über den Kontraktbruch nimmt der Hamburger Arbeitsnachweis sowohl das Interesse der Arbeitgeber als auch das des Arbeitnehmers wahr, denn durch den Kontraktbruch werden die übrigen Arbeiter geschädigt. Durch diese Nichterfüllung des eingegangenen Kontraktes werde auch die Arbeiter getroffen, welhe an die Stelle bätten treten können, wenn nicht der betreffende Kontraktbrüchige sih gemeldet hätte. Diese Maßregel, um Ordnung in den Arbeitsmarkt hineinzubringen, sollten wir begrüßen, niht allein im Interesse der Industrie und der Landwirtschaft, die beide auf die Regelung des Arbeits marftes den allergrößten Wert legen müssen, fondern namentlich auch im Interesse der Arbeitsuchenden. Wer im praktischen Leben steht, wird beobahtet haben, daß in dem bisherigen System der Arbeitslosenunterstüzsung in den Städten doch_ hier und da ein grober Unfug insofern liegt, als in die Städte zurzeit die Arbeiter dringen und Arbeitslose beschäftigt oder unterstüßt werden, während es in der Landwirtschaft an Arbeitern fehlt. Auch hier foll der Arbeitsnahweis eine Regelung in den Arbeits- markt bringen. Im Königlichen Bergbau besteht die {ne Ein- rihtung, daß jeder, der in eine andere Belegschaft will einen “Ersaßmann stellen muß. Diese Maßregel können wir im Nuhrgebiet leider nicht Arbeitsnahweis in den Nuhrbergbau niht hineinpaßt, haben schon die Borredner nachgewiesen. Ich will nur noch hinzufügen, daß die effektiven Leistungen der Arbeitgebernahweise viel größer sind, als die der paritätishen Arbeitsnahweise. Daß plößlih auch die Gewerkshaften nach paritätishen Arbeits- nachweisen rufen, is äußerst bezeihnend. Bisher war alles in \chönster Ordnung, und die einseitigen Arbeitsnachweise der Gewerkschaften bedurften keiner Kontrolle. Jeßt, wo die Arbeit geber von ihrem. Rechte Gebrau} machen, auch einen Arbeits- nachweis einzurichten, ift es etwas anderes. Warum hat man früher nit, wo unter der Tyrannei gewisser gewerktschaftliher Arbeits- nachweise in manchen Gegenden unseres deutshen Vaterlandes die Arbeitgeber sehr \{limme Zeiten durchmachten, nah einer öffentlichen Negelung gerufen? Fragen Sie nur das delphische Orakel! Man hat in Deutschland jahrelang versäumt, sih recht: zeitig zu einer Abwehr der Gewerkschaftsbewegung zu rüsten. Man war in Arbeitgeberkreisen teilweise so mürbe geworden, daß man durch die fortge]eßten Angriffe auf die Arbeitgeber zu der Meinung fam, man dürfe sih über nihts wundern. Jeßt wollen sich nicht allein die Kreise der Großindustrie von diesem Zwange frei machen, sondern auch die Kreise des Kleingewerbes, die Installateure, die Schreiner usw. sind der Tyrannei der Gewerkschaften müde geworden. Und man wird eines Tages Herrn Trimborn angesichts seiner großen Freundschaft für die Gewerkschaften das Wort zurufeu: „Der Knabe Karl fängt an, mir fürchterlich zu werden!“ Ein Arbeits- nachweis auf dem Boden des Nechts fördert dagegen die Arbeit. Das und nichts anderes will auch der Zechennachweis des Nuhr- reviers. Dafür wird er den Beweis erbringen, und so wollen wir ihm eine glüdcklihe, für die Arbeit gesegnete Zukunft wünschen unter dem Wahlspruch: Gleiches Neht für alle und Arbeit im deutschen Vaterlande.

Ein Antrag auf Schluß der Besprehung wird ange- nommen. E

Um 51/5 Uhr vertagt sich das Haus auf Montag 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Landwirtschaftsetat.) ;

Nr. 4.

(Nach den neuesten im Kaiserlihen Gesundheitsamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen.)

Vorbemerkungen: 1) Ein Punkt in einer Spalte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Nachweisung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist; ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Art

nach den vorliegenden Angaben nicht vorgekommen sind. : / 2) Die Bezeihnung „Gehöfte" {ließt ein: Ausbrüche (Großbritannien),

est, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuhe, Tollrout, Lungenseuhe, Schafpocken, Geflügelholera, Hühnerpest, Büffel-

(Norwegen,) Bestände (Dänemark).

3) Die in der Uebersicht nicht Agen wichtigeren Seuchen, wie Rinderp ind in der Fußnote nachgewiesen.

seuhe, Hämoglobinurie usw.,

Milzbrand

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Bezirke : Zeitangabe. s meinden

Sperrgebiete 2c.) über- |

ahl der vorhandenen rke (Provinzen, Departe-|

haupt | neu

Ge- Gehöfte] Bezirke

Adl»: | Rot und Klauenseuche

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Se Höf i Ge- meinden Gehöfte | Bezirke

Ställe, Weiden, Herden (Schweiz und Frankreich), Besitzer (Luxemburg und Niederlande), Ställe

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Ge-

Gehöfte | Bezirke meinden

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ments, Gouvernements,

verseucht.

Desterreihß . . 19: 1, 10 M ae.

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Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungen. N | | | | | |

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1) Schweiz: Stäbchenrotlauf und Schweineseuhe. ?) Bosnien u. Herzegowina: Schweinepest; Großbritannien: Shweinefieber; Italien; Schweineseuchen (allgemein).

anwenden. Daß der paritätische“

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