Qualität
mittel
Marktorte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster | böhster M M
böchster | niedrigster | böchster |Doppelzentner
j niedrigster | M Á Mh M
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nas überschläglicher Zchäßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Am vorigen Markttage
Durchs- \chnitts- preis
M M
Verkaufs-
wert dem
Allein 4 11,43
2 — Schneidemüh ; 14,60 Set L e A 13,00
H L . Braugerste —— Frankenstein i. Schl. N 14,30 Q» e 13,50 Neustadt O.-S. . 13,20 Sanne 13,60 Hagen i. W. . 16,00 Mei 0 — Memmingen . — Gbinaen — Pfullendorf . O — Schwerin i. Mecklb. ; — Saargemünd . —
da
12,80
14,00 13,50 14,60 13,50 15,90 13,00 16,40
13,00 15,00
14,44 14,40
15,00
Menn © n Schneidemühl . . Breslau . ; Frankenstein i. Schl. Gt Glo Neustadt O.-S. . Dann men Hagen i. W. . O M e Memmingen . Schwabmünchen Shingen - - Naldiee .« e Pfullendorf . . ë ; S S — Schwerin i. Mecklb.. . : —
Saataemnd S —
Bemerkungen. M Gin liegender Strih (—) tin den Spa
Berlin, den 26. Januar 1910.
E E R
11,43
14,60 13/30
14,60 14,00 13,60 14,00 16,00
14,00 14,30 14,90 14,00 15,50
16,60
13,00 15,00
14,44 14,40
15,00
Die verkaufte S wird auf volle Doppelzentner
erste. 15,50 14,40 15,40 13,80 14,80 15,10 14,50 14,60 18,00 17,00 14,50
15,90 14,60 15,40 14,00 15,30 15,30 15,00 15,00 19,00 17,00 14,50
13,47 14,00 15,00 13,40 14,30 14,70 14,00 13,90 15,80 16,50
16,40 14,80 14,00
13,47 14,30 15,00 13,70 14,70 15,00 14,50 14,30 16,80 16,50
16,40 | 1e 26
14,50 D R — 16,00 16,00 16,00 16,00
afer. 14,80 16,20 15,00 15,00 15,40 15,00 16,00 14,40 17,40 15,20 14,00 15,50 15,50 15,70 15,60
15,50
15,50
14,80 16,30 15,00 15,50 15,60 15,50 16,00 14,80 17,80 16,20 400 14,00 i 15,50 400 15,50 60 15,70 303 15,60 266 15,50 113 _— 199 h — a 15,50 9 a 15,40 15,60 0 | 1570 i — 1200 1400| 1600| 16,00 2 700
und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.
13,80 15,90 14,50 14,40 15,00 14,50 15,80 13,70 16,80 14,60 13,50 15,25 14,50
14,80 14,60 15,30
15,00
13,80 16,10 14,50 14,90 15,30 14,50 15,80 14,10 17,00 15,00 13,50 15,25 14/50
14,80 14,60 15,30 16,10
3,40
Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.
14,05 900 15,00
1287 14,30
29 14,50 82 16,80 444 15,00 2100 | 14,31
12 800 15,75
404 15,91 1015 14/50
551 15,74 15,66 1 269 14,10 14/10
6 080 15,20 15,00
6 100 15,25 15,00 900 15,00 15,00
4 537 15,00 15,54
3 789 14,80 14,70 102 14,60 14,90
1722 15,24 15,31 |
3 106 15,61 15,41 | 140 15,50
14,86 | 40 809 15,11
21.1. 18. 1.
11
15; L. 24. 1. 19: L 18. 1. 15: L. 18. 1. LO: 15 158, L
18.1.
16414
Der Durlhshnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den legten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.
Grofthandels8preise von Getreide au deutschen und fremden Börsenplätzen für die W oche vom 17, bis 22, Januar 1910 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. anderes bemerkt.)
Woche Da- 17./22. | gegen Januar | V or - 1910 |\w o che
\ 167,58] 167,75 226,098| 227,50 166,08| 165,08
Berlin. Roggen, guter, gesunder, mindestens Weizen, , x v Hafer, Ï L / Mannheim. Roggen, Pfälzer, russisher, mittel... Weizen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel afer, PAbIMer, Tuer mel... Gerst P Bade, dler, ll E 1 TUNIMe Suller- Mi e s es
Wien. Roggen, Pester Boden . Nee, e v Gafee, Ua L e CHITE/ O Ie e ais, Una E e e e E Budapest. Roggen, Mittelware. . Weizen, y Pafer, erste, Futter- E U A Odessa. 2 kg das ll d 6 5 bis 76 kg das hl.
ECO, D 247,18 14919 170,62 137,90
174,09 264,29| 264,95 139,371 139,27 146,17| 146,06 118,12| 118,04
|
165,37 248 65 136,82 119,99 104,10
165,08 248,22 135,87 119,91 104,03
12/11) 126,45 167,61| 168,60
Roggen, 71 bis Weizen, Ulka, 7
Riga.
Nogagen, 71 0 2E Weizen, 78 bis (9E e
Paris. lieferbare Ware des laufenden Monats |
Antwerpen.
Donau-, mittel , Dea Kansas Nr. 2. eizen | A Pa
172,32
133,38
è e Roggen 196,01
Weizen
187,81 183,93 190,00 188,78 190,81
185,79
Kurrahee ¿e Kalkutta Nr. 2- Uet C s
Amsterdam.
A e i
Roggen { St. Petersburger . . : Da, Weizen | M anilver Winter- gtais { Fegfan ee bunt
136,57 175,73 179,24 126,53 127,37
London.
engl. N C atk
E (Ma U) englishes Getreide,
Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)
167,89) 163,41 158,65 126,56 140,55
Liverpool. | a 186,16) roter Winter Nr. 2 , 192,74| DCanioba Vir. 2. 187,57| t 193,21| N O E UTLYQUET. «o L Daser, englliMer e 135,80 @erste, Futtet- Schwarze Meer- 119,87)
O amerikanishe . — |
168,37 163,61 158,1
127,10 140,48
Weizen
Weizen Hafer Gerste
188,42 192,65 189,83 195,00 190,07 193,59 139,69 119,03
Weizen
135,67
128,45) 127,39 129,75)
|
Daa AMmerttan., DUNt LA Plata: gelber.
Chicago.
1 N i September Mais Mat.
INEeU Bork.
roter Winter Nr. 2 . s Mai
169,66 155,92| 149,75! 112,59
Weizen, Licferung3ware
200,92 Weizen e L 181,39) Lieferung8ware 1 Juli 168/27| Mais Í Mai . 127,68 j
Buenos Aires.
Welzen À nent 167,49 Mais | Durbschnitièware . . 114/93
1) Angaben liegen nit vor. Bemerkungen.
1 Imperial Quarter is für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfund engl. gerehnet; für die aus den Um- läßen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts- preise für einheimishes Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angeseßt; 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund enalsd, 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg. :
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent- lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters- burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Pläye. Preise in Buenos Aires unter Berüksichtigung der Goldprämie.
Berlin, den 26. Januakr 1910.
Kaiserlihes Statistishes Amt. van der Borght.
Deutscher Reichstag. 23. Sißung vom 25. Januar 1910, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Fortseßung der zweiten Beratung des Geseßentwurfs, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsetat für die Schußgebiete auf das Rechnungsjahr 1909. Die Be- ratung beginnt mit dem zweiten Nachtrag zum Etat für das Südwestafrikanische Schutzgebiet.
Refetent Abg. Dr. Semler (nl.): Die Diamantenpolitik des Staatsfekretärs und die Frage der Selbstverwaltung ist Gegenstand allgemeiner Besprechungen ‘gewesen. Diese leßtere Frage läßtsich am besten beim Etat für Südwestafrika erörtern. Im allgemeinen ist die Kommission zu der Uéberzeugung gekommen, daß die Diamantenpolitif des Staats- sekretärs die richtige ist. Im Vergleich zu Englisch-Südafrika, wo 200 Millionen notwendig gewesen waren, um die Diamantenschäße zu heben, muß anerkannt werden, daß die Diamantenpolitik den Inter- essen des Neichs entsprochen hat, dem Reiche können rund 50 9% des NReinwertes der Diamanten zugeführt werden. Seit Einführung der Regie ist der Preis der Diamanten von 22 auf 33 4 für das Karat gesteigert worden. Die Gewinnung und Verwertung der Diamanten durch die Regie hat sih bewährt. Manche Punkte waren allerdings noch unklar geblieben. Die vom Staatssekretär veröffentlichte Denkschrift hat nun über die Diamanten Klarheit gebracht. Schade, daß sie nicht früher gekommen war, es wäre dann manche Unklarheik früher ges{wunden. Die Diamantenshürfer baben sich früher mit dem Staatssekretär einverstanden erklärt. Wie weit
die Sperrmaßregeln notwendig gewesen sind, wird der Staats- sekretär wohl selbst darlegen. Jedenfalls ist die rehtlihe Seite für den Betrieb der dortigen „Kolonialgesellshaft“ unangreifbar. Was die Diamantenpolitik allgemein angeht, spriht die gesamte Kommission im Prinzip ihr Einverständnis aus und hat daran nichts Weéfentliches auszuseßen. Dies wird deshalb öffentlih bekundet, weil große Interessentenkreise ih mit dieser Politik unzufrieden gezeigt und dies öffentlih geäußert haben. Die Petition Kreplin ist selbst- verständlih wie jede Petition von der Kommission sachlich gründlich geprüft worden. Die dort geforderte Untersuhungskommission hat faktish stattgehabt, indem die Budgetkommission auf Grund des vorgelegten Materials die verlangte Prüfung hat eintreten lassen. Die Depesche hat eine Sprache gegen den Staats- sekretär geführt, die in der Kommission allseitig hohes Befremden erregte; ich habe das namens der Kommission ausdrücklich hervor- zuheben. Sachlich liegt nah dem Ergebnis der Verhandlungen und nach der Prüfung des vorgelegten Materials absolut kein Anlaß vor, dem Verlangen zu entsprehen. Wird weiteres Material auf dem Wege der Petition zur Kenntnis des Hauses gebraht, so wird dasselbe selbstverständlich #. Z. ebenfalls gründlich geprüft werden. — Der Komplex von Bahnanlagen, die der Nachtragsetat ent- bält, hat in der Kommission zu einer ausführlichen Erörterung geführt. Es wurde zunächst betont, daß wir nah wie vor an militärischen Ausgaben für dieses S jährlich 14 Millionen ohne Deckung zu tragen baben. Gs wäre an sich gar nicht unberechtigt gewesen, wenn das Neih zur Deckung dieser Aus- gaben auf die Diamanteneinnahmen zurückgegriffen hätte; statt dessen ist eine Politik gegenüber dem Schußgebiet eingeschlagen worden, wie“ sie weitherziger gar "nit gedaht werden kann. Was vorgeschlagen wird, ist ein vergatterter Komplex von 3 ver-
O
schiedenen großen Maßnahmen : Ankauf der Otawibahn und Bau zweier neuer Bahnen. Der Ankauf und die gleichzeitige e Dees der Otawibahn erscheint sehr. kompliziert: die Kommission ist jedo( nach eingehender Beratung zu der Ansicht gelangt, daß zurzeit kein Interesse vorliegt, die Verpachtung zu verhindern, daß der Ver- pachtungsvertrag dem Reiche nüßlih ist. Die Otawibabn hat be- Kind nicht die Kapspur, sondern nur_eine 60-Zentimeterspur; sie ‘da sonst die Kapspur in Südwestafrika die Norm sein Die hieraus fich ergebende Schwierigkeit ist überwindlih und der Kostenbetrag dafür geringer als der für eine Parallelbahn. Der Ausbau und die Weiterführung der Bahn Karibib—Windhuk ist bis nach Keetmannshoop geplant, und zwar zugleich von Norden und, von Süden her. Mit diesem Ausbau wird ein langjährig gebegter Wunsh auch des Reichstags durch den Staatssekretär \ofort erfüllt; es werden dadurch auch ganz erhebliche Ersparnisse auf militärischem Gebiete möglich.
Abg. Erzberger (Zentr.): Wir steben hier vor einer bedeutungs- vollen Entscheidung über große Maßnahmen, die in den Kolonmen durgeführt werden sollen. Der Staatssekretär hat uns in der Kom- mission massenhaftes Material gegeben, aber erst wenige Tage vor der Kommissionsberatung wurde es uns zugänglih gemaht. Fn Zukunft sollte uns solhes Material früher zur Verfügung gestellt werden. Die Diamantendenkschrift hätte gewiß früher publiziert werden können. Dann wäre jenes Mißverständnis nicht aufgekommen und die Depesche jedenfalls nicht in einer so sharfen Form an uns gelangt. In der Gewinnung und Verwertung der Diamanten hat der Staatssekretär eine recht glüdckljhe Hand gezeigt. Wir halten die Politik, die der Staatssekretär seit 24 Jahren betrieben. hat, für eine richtige. , Herr Dernburg hat als Kolonialdirektor begonnen, vielleicht seßt er seine
macht also, da di soll, eine Umladung nötig.
Politik als Staatsf\ekretär von Dernburg fort. Noch nie ist ein
deutscher Staatsmann so {arf angegriffen worden. Ich darf wohl feststellen, daß der ganze Reichstag einmütig diese Angriffe als unberechtigt zurückweist. Wir haben in der Kommission sehr genau das Material geprüft und uns überzeugt, daß die Maßnahmen des Staatssekretärs im Kern berechtigt sind. Diese An- erkennung {ließt eine Kritik im einzelnen niht aus. Auf dem Ge- biete der Diamantenförderung wünschen wir eine erböhte Berücksichti- gung der berechtigten Wünsche aus unserem Schutzgebiet. Ich will niht untersuchen, ob die Ansiedler niht ein Diamantenkoller ergriffen hat, sodaß sie die Interessen des Neis und ihre Privat- interessen vecmischt haben. Die Kolonialgesellschaft in Südwest- afrika hat ein sehr gutes Geschäft gemacht, und da ist es begreiflich, daß man fragt: Sind die Nechte dieser Gesellschaft unantastbar? Es gibt au hier in Deutschland Stimmen, die diese-Nechte für verwirkt betrachten. Die Kommission hat einmütig \ich dahin er- klärt, daß die Rechte der Köolonialgesellsaft in der Tat unantastbar sind. Gewiß is es höhst bedauerlih, daß einer einzelnen Gesellschaft \so große Rechte eingeräumt sind. Aber diese Nechte sind durch richterlihe Erkenntnisse anerkannt, und wir können diese rihterlihen Erkenntnisse deshalb nicht über den Haufen werfen, weil diefe Rechte jetzt wertvoller geworden sind. Der Staatssekretär hat mit der Gesellschaft eine Reibe von Ab- fommen getroffen, und das erfreulichste ist, daß die Gesellschaft an die Bergordnung von 1905 angegliedert ist. Dadurch haben wir uns von den alten Verträgen ohne jede Gegenleistung des Reichs frei gemaht. Bis zum 1. Oktober 1908 Vatte die Gesellshaft das Recht, das ganze Gebiet zu sperren. Das Recht ist nun gefallen. Acht Tage, bevor das Recht erlosch, ist die Sperre über das ganze Diamantengebiet verhängt worden. Das war eine der vernünftigsten Maßnahmen. Anders steht es mit der éFrage, ob das Gebiet ¿zu Gunsten der Kolonialgesellshaft oder zu Gunsten des Fisfus gesperrt werden sollte. Die Gründe hierfür sollte der Staats- sekretär hier im Reichstage wiederholen. Was tritt am 31. März 1911 ein? * Besteht eine allgemeine Schürffreiheit oder nit? Ist in dem neuen Abkommen Klarheit geschaffen, ob aus der Schürf- berechtigung dauernde Abbaurechte der Kolonialgesellschaft hergeleitet werden können? Ein Prozeß hat in erster Instanz dabin entschieden, daß die Gesellschaft cin solhes Recht nicht hat. Es wird dort dem Staatssekretär vorgeworfen, daß er zu Gunsten der Gesellschaft ein- gegriffen habe. Vielleicht kann der Staatssekretär uns neues Material hierüber mitteilen. Gestern abend stand in der „Deutschen Tage8zeitung* die Mitteilung, daß eine neue Sperre nördli von der Lüderißbuht unter günstigeren Bedingungen verhängt worden set. Vielleicht gibt uns der Staatssekretär au hierüber Auskunft. Wir sind der Meinung, daß neue Privilegien einer Gesells{%aft nicht zu geben sind. Auch den Autrag, daß Sondervorrebte und Konzessionen über Landbesiß niht einseitig von der Verwaltung verliehen werden, sondern vorher der Genehmigung des Bundesrats und des Neichstags bedürfen, wollen wir jeßt niht wiederholen. (8 ift nun ein wahres Diamantenfieber in Südwestafrifa ausgebrochen. Gs muß Sorge getragen werden, daß wir künftig mit rückichtslosen Zpekulationsmanövern vershont werden. Deshalb sollten au kleine Aktien nicht ausgegeben werden; es fehlte noch, daß jedes Dienst- mädchen oder jeder Berliner Schuljunge in Diamantenaktien mate. (Gs müßte für eine bessere Aufsicht durch den NReichskommissar ge- sorgt werden. Von einem Abbau der Diamanten im eigenen Betriebe des Neichs versprechen wir uns nichts, es könnte dahin fommen, daß wir noch etwas darauf legen müßten. Man bat fich nun darüber beshwert, daß nur ggroße Berliner Gesellschaften den Nußen von der Diamantengewimmung haben. Einer folchen Meinung widerspriht doch die Denkschrift, die zeigt, daß auch fkleinere Schürfer beteiligt sind. Man muß ih wundern, daß die Leute in Lüderißbuht an folchen falshen Behauptungen festhalten. JImmer- hin wurde die Diamantenpachtgesellshaft einen auffallend boben Ges winn aus der Diamantenverwertung erzielen, nämlich 80 9%, des eingezahlten Aktienkapitals. Vielleiht teilt uns der Staats\ekretär mit, wie es kommt, daß die Gesellshaft einen so hohen Gewinn er- bält. Zum Diamantenverkauf ist in Berlin eine Negie, eine Art Zwangsverkaufsgesellshaft errihtet worden. Da ibr Vertrag demnächst abläuft, so ist die Frage der Weiterführung der Regie akut geworden. ver Negiegedanke an si ist ein vorzüglicher, vorteilbaft für den Fisfus, wie für die Shürfer. Man wirft der Negie vor, daß sie einen viel zu hohen Gewinn habe, sie gewinnt 5%/4 von 14 Millionen jährlich, nämlich 700 000 A. Man ärgert sih darüber, daß ein Berliner Konsortium ohne Risiko ein so gutes Geschäft macht. Die Regie hat si in den 9 Monaten ihres Bestehens gut bewährt, denn sie bat den Wert der Diamanten um 509% erböbt und damit auch den Anteil des Neichs. Demgegenüber verstehe ih niht, wie man gegen die Einrichtung der Regie an sih seitens der Schürfer opponieren kann. Nur sollte in irgend einer Form für die Organisation der Schürfer Sorge getragen werden, damit sie zu einer geordneten Vertretung der Regie gegen- über gelangen. Wie erklären ih nur die \{arfen, beftigen Proteste in Súdwestafrika selbst gegen diese Diamantpolitik? Man steht da vor einem MNätsel. Vielleicht if ein Grund dafür in der mangelhaften, unzureihenden Information der Leute zu suchen. G8 soll ja sogar nach unseren leßten Kommissionsbeshlüssen dem Bürgermeister Kreplin in Lüderißbucht und dem Gouverneur ein Fackel- ¿ug gebracht worden fein! Ih kann über alle diese Vorkommnisse nur unser lebhaftes Bedauern aussprechen. Den Leuten muß zur Nuhe und Besonnenheit geraten werden. Als uns in der Kommission die ersten Diamanten gezeigt wurden, hatte man dafür wie früber bei dem Golde us Südwestafrika nur ein \keptishes Lächeln; jeßt denkt man anders aruber. Die Erträge aus den Diamanten könnten ja zur Tilgung er Schulden und Lasten der Kolonie verwendet werden: niemand dort würde auch nur das Geringste dagegen einwenden dürfen. Aber e bleibt ja alles im Lande; das Reich hat zunächst daraus gar keinen Gewinn. Um so unerklärliher is mir die Opposition der Be- oiterung. Es soll aus den Erträgen ein ganzes Eisenbahnnetz für ie Kolonie geschaffen werden. Das geplante Bahnnezsz hat unseren Beifall. Am meisten ist die VerstaatliGung der Otawibahn auf Vbposition gestoßen: auch wir können nit sagen, daß das Reich dabei ein gutes Geschäft mat; höchstens daß es möglich ist, die Shußtruppe etwas zu vermindern und dadur einen kleinen Gewinn il machen. Auch für Südwestafrika gilt der Satz, daß nur in ernster treuer Arbeit und unbedingter Pflichterfüllung die Voraus- \eBungen für eine gedeihlihe Entwidlung zu finden sind.
Staatssekretär des Reichskolonialamis Dernburg:
Meine Herren! Auf die Beschwerden, welche aus Südwestafrika über die Politik des NReichskolonialamts eingegangen sind, werde ih auch nicht mit einem Worte eingeben. Es hieße das die Wucht des Verdikts, welhes dieses hohe Haus und feine Kommission aus- ge\prochen hat, nur abschwäcen, wenn i, der in dieser Angelegenheit Angeklagte, mich dazu äußern wollte. JIch werde auch nah keiner Nihtung hin mit den Herren in Südwestafrika polemisieren, sondern mch im wesentlichen darauf beschränken, in Anlehnung an die Fragen, welche der Herr Vorredner an mi gestellt hat, einen furzen und s‘izzenhaften Abriß derjenigen Maßnahmen zu geben, die das Neichs- folonialamt getroffen hat, kurz und s\kizzenhaft deshalb, weil es ih um einen Kompler von Dingen handelt, welche in ihrer wirtschaft- lichen Tragweite von sehr großer Bedeutung, aber durhaus nicht ein- 12 sind. Und wenn Sie deshalb die Frage stellen : weshalb sind diese Sachen in Südwestafrika zum großen Teil nicht gut verstanden vorden, so haben Sie die Antwort: weil es ih um sehr \{wierige inge handelt, welche na ionalökfonomisch vorgebildete Leute ver- gen, die auch in den allgemein kommerziellen und handels- fischen Sachen Erfahrung haben.
Vie Diamantenfunde, die im Frühjahr vorigen Jahres gemacht bd haben die Verwaltung vor eine große Aufgabe gestellt, eine Aufgabe, die deshalb so groß war, weil sich ja gar niht voraussehen
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Anb ind,
ließ, welhen Umfang diese Sache annehmen würde. Jch sage Ihnen vollständig offen: ich bin selbst überaus überra\{cht worden durch die nelle Entwicklung, die sie genommen hat. Jch bin hier na einigen großen Prinzipien vorgegangen, die ich Ihnen hier wieder- bolen will.
Das erste Prinzip war dies: wenn man fkoloniale Verzehrs- und Verbrauchsgegenstände, welche jedermann in der Heimat verwenden fann und muß, fördern will, so muß man sie au möglichst billig fördern und gestalten. Luxusgegenstände aber, welche nur ein sehr bestimmtes Publikum in der Welt haben und feine Konkurrenz ver- tragen können, muß man im Preise steigern, d. h. man muß sie monopolisieren.
Zweites Prinzip: solche Dinge, welhe wenig Mühe beim Finden beanspruchen, aber großen Verdienst bringen, und bei deren Produktion weder eine besonders geistige Kraft noch große körperlihe Arbeit notwendig ist, sind die gegebenen Steuerobjekte für den Fiskus.
Drittes Prinzip: wenn man folche Dinge besteuern will, so muß man gleichzeitig dafür sorgen, daß sie auch verkauft werden können : denn sonst, wenn man sie niht verkaufen kann, fann man auch keine Steuern aus ihnen ziehen, und wenn man feinen Nutzen aus ihnen erzielt, kann man keine bobe Auflage machen.
Das ist in kurzem der Gedanke der Monopolisierung eines Luxus- artikels: Verkaufsmöglichkeit im Interesse des Fiéfus und der Förderer und damit Hochhaltung der Preise, um einen sehr boben fiskalischen Nutzen herauszuzieben.
Nun hat, meine Herren, der Herr Abg. Erzberger den Wuns ausgesprochen, alle diese vom Reichskolonialamt getroffenen Maß- nahmen hätten zeitiger publiziert werden müssen, und bat be ont, daß die Diamantendenk\chrift wobl eindrucksvoller gewesen wäre, wenn man sie zu einer früheren Frist herausgegeben hätte. Das will ich alles zugeben. Der Herr Abg. Erzberger hat aber ebenso gesagt, die leßte Verfügung, die hier abgedruckt ist, wäre vom Oktober 1908. Nun, meine Herren, jede dieser Verfügungen is im Reichskolonialblatt abgedruckt worden, und nit nur in der Presse, fondern auch im vorigen Jahre in der Budgetkommission behandelt worden. Eines Abends, als ih in diesem hohen Hause den Vorzug hatte, einen Vortrag über Südwestafrika zu halten, habe ih alles das {on \ifizziert, und ich muß sagen, wenn diejenigen, die die Sache geschäftlich angeht, die Diamantenproduzenten, aus den Publikationen, die ibnen zugegangen sind, aus den Verordnungen, die sie fühlen, niht verstanden baben, was wir wollen, wird ihnen eine Denkschrift die Sache au nicht flar machen können. (Sehr rihtig! links.) Wir kommen hier eben auf einen Treppenwißz. Im März 1908 sind die Vertreter der Lüderißbuchter Interessenten hier gewesen, und alle und jede der Maß- nahmen, soviel sie au angegriffen sind, sind mit ihnen damals be- sprochen worden. Sie waren im Reichskolonialamt. Man hat fie gefragt: habt ihr noch Wünshe? Ihre Wünsche sind in einem sebr weiten Umfange erfüllt worden. Sie sind bei der Negie ge- wesen, und die Regie hat sie gefragt: habt ihr noch Wünsche? Darauf haben sie gesagt: das ist eine ausgezeichnete Ein- rihtung, wir ziehen die Antiregie zurück, und der Antiregie ist denn auch niemals ein Stein eingeliefert, noch weniger eine Mark bezahlt worden. Meine Herren, was soll nunmehr hinterher die ganze Kritik? Ich glaube, sie ist durch das Verdikt erledigt, welches damals die Interessenten selbst gegeben baben, und es hat ih in der Sache gar nichts geändert, al3 daß inzwischen der Appetit beim Essen gekommen ist, und sich noch mebr Leute in der Lüderitbucht an- gesiedelt haben, die au gern ein Stück aus dem Kuchen beraus- shneiden möchten, was ih ihnen gern gönnen würde, wenn nur genug Kuchen da wäre. (Heiterkeit.)
Aber eine Maßnahme — und das is die Hauptsahe — ist damals zweifellos niht verstanden worden, nämli die Frage : wie weit geht die Sperre der Deutschen Kolonialgesell haft für Süd- westafrika, hört sie am 31. März 1911 auf, und können wir dann in diesem Gebiete unserseits die Felder abstecken und uns dann aus diesen Gebieten bereihern, oder soll das nit sein? Nun ist dazwischen dieser Prozeß gekommen. Die Deutsche Kolonialgesellshaft hat ge- flagt auf Verleihung eines Feldes, der Fiskus hat widersprochen, und der Nichter hat ein formell durchaus zulässigeë Urteil abgegeben dahin: nein, die Kolonialgesellshaft hat ein dauerndes Necht aus
iesen angemeldeten Feldern nicht. Nun will i gleih der widersprechen, als ob es sich beim Fiskus irgendwie bätte darum handeln können, in ein \{webendes Verfahren einzugreifen. Verklagt war der Fiskus, d. h. das Reichskolonialamt, an leßter Stelle seine Spitze, und weshalb ih meinem Prozeßvertreter, dem Bezirksamt- mann in Lüderißbucht, niht eine Instruktion geben soll, wie er den Prozeß für mich führen soll, kann ih gar nit verstehen. (Sebr rihtig! links.) Jch habe dem Gouverneur ledigli gesagt: willft du nicht diesen Widerspruch zurückziehen? Es ist nit rect anständig, daß wir in einer Angelegenheit, wo wir eine andere Nechtsauffassung haben, eine Rechtsauffassung verteidigen, die wir nicht haben. ist die: ganze Angelegenheit.
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Nun, meine Herren, die Frage war bereits vorber erledigt, und sie war erledigt auf Grund der Nechtsauffassung, welche das Reichs- olonialamt über diese Angelegenheit von jeher gehabt hat. Der err Abg. Erzberger bat die Landkommission zitiert und die Be- chlüsse, die dort gefaßt worden sind, und da muß ich, um sehr deut- lih zu sein, folgendes rekfapitulieren. Die Deutsche Kolonialgefell- schaft für Südwestafrika ist keine Konzessionsgesellschaft. Sie bat niemals vom Staat oder vom Reich eine Konzession erbalten. Sie hat per fas oder per nefas — das will ih bier nicht entsheiden — durch Verträge mit den Häuptlingen Privateigentum von ‘ibnen ge- kauft, genau so wie jeßt wieder einer von der Kolonial- gesellshaft Privateigentum kaufen kann. Diese ihre Rechte sind die Grundlage gewesen zur Besitergreifung von Lüderitz- land, von Deutsch - Südwestafrika , zur Flaggenbissung. Seitens des Deutschen Neis war aber von Anfang an bestätigt worden, daß die Erwerbungen des Lüderiß unter dem deutschen
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stehen. Das ist der erste Titel.
Diesen Titel haben wir hinterher verstärkt. Nun sagt der Herr Abg. Erzberger, es ist sehr bedauerlih, daß man dieser Gesellschaft so ungeheuere Rechte gegeben hat. Jh will gar nicht für die Gesellschaft eintreten, aber, meine Herren, wenn in der Landkommission vor zwei Jahren der Vorschlag gemacht worden wäre, die Kolonialgesellshaft will alles hergeben, nur die Namib möchte sie behalten, das wäre angenommen worden, einstimmig. (Heiterkeit und
Darauf gründet sich alles.
Zustimmung.) Von den Schäten der Namib hat ja kein Mensch da-
mals etwas gewußt, und die Folge davon ist, daß man danach auch gar nicht sagen kann, daß wir einen großen Fehler begangen haben.
Meine Herren, auf Grund dieses Rechtstitels und des später ge- \{lossenen Schuß- und Freundschaftsvertrags mit den Kapitänen, der bereits von der Deutschen Reichsregierung dur Kapitäne von Kriegs- \chiffen ges{chlossen worden, auf Grund der Anerkennungsurkunde, die der Gesellshaft ausgestellt worden ist, hat dieselbe \päterbin eine Kaiserliche Verordnung erwirkt, nah welcher die Land- und Bergrechte der Gesellshaft zum Zweck der Eintragung in die Grundbücher und zur Anlegung von Bergbüchern aufgeboten werden sollten. Dieses Aufgebot ist erfolgt vor den verschiedensten Gerichten, und das gegen- wärtige Sperrgebiet ist durch Beshluß des Gerichts von Bethanien damals der Kolonialgesellshaft, sowohl was das Landrecht als was das Bergreht angeht, ohne weiteres zugesprohßen worden, da ih niemand gemeldet hat, der dagegen Einspruch erhoben hätte. Wahr- scheinlich war überhaupt noch niemand da. Ich glaube, daß zu dieser Zeit dieser Süden ebenso unbewohnt war, wie er es zum großen Teil beute noch ist.
Meine Herren, inzwischen ist eine Kaiserlihe Bergverordnung im Jahre 1888 gemacht worden. Diese Kaiserliche Bergverordnung hat der Deutschen Kolonialgesellshaft für Südwestafrika das Bergregal für das gesamte deutsche Schußzgebiet, soweit es damals im Besitz oder unter der Schußzberrschaft des Deutschen Neis war, zugesprochen. Im Jahre 1889 hat man vielleibt Bedenken bekommen, und es ift eine neue Kaiserliche erordnung erlassen worden. In di steht : Ausgenommen von den Wirkungen dieses Gesetzes sind alle jenigen Landteile, in denen die Kolonialgesellshaft Land- rechte hat. In letteren ist sie vi Bergbau entweder selbst zu k zu lassen.
Auch die Bergverordnung von 1905 bat an gar nihts geändert, weil es auch da wieder beißt — gefähr folgender — : diese Bergverordnung greift ch Plat für Gesellschaften, soweit sich aus dem Inhalt der Sonderbere@ti ein anderes nicht ergibt.
Hier aus dieser Sonderberechtigung ergab ih aber cin anderes, nämlich daß die Gesellschaft das aus\Mhließliche Bergrecht hat, und damit komme ich nun auf die Frage, die der Herr Abg. Erzberger an- geschnitten hat: ist es denn nit mögli, diese hier für den
zu \perren?
ie vetreiben oder durch
Fiskus Meine Herren, was heißt das, \perren? Sperren ist do gar fein Auéêdruck, der in dem Geseß “ vorkommt, sondern nach §& 93 der Bergverordnung kann der Fiskus jeßt Sonderberehtigungen erteilen. Die Sonderberechtigung kann er natürli auch si selbst erteilen; darüber ist ja gar feine Frage. Sie bätte ibm nur bier unter keinen Umständen etw Erstens einmal hat die Kolonialgesellschaft ausdrüdcklich in fwechsel vom 1. und 3. Februar 1908 auf Vermögensrechte überk uicht verzichtet. Sie würde also, wenn der Fisfus für ih gesperrt ür sih ausgebeutet hätte, das Ret gehabt haben, vom Fiskus das Erträgnis zu verlangen. Aber abgesehen davon : kann denn ein Fiskus, s Deutsche Neich es ist, nahdem er auf Treu und Glauben mit der Gesellschaft einen Vertrag ges{lossen hat, eine solhe Sperrklausel dazu benutzen, um die Gesellschaft ein für allemal ihres gesamten Besißzes zu berauben, sie vollständig zu expropriieren? Denn, meine Herren, darauf kommt es doch binaus! (Sehr rihtig!) Wenn die Klausel so auszulegen wäre, daß man für den Fiskus \perren könnte, so würde man morgen das wertsgebiet der Deutschen Kolonialgesellshaft für sperren können, und dann säße sie da auf dem Sand de Strand und hâtte gar nihts. Das kann also der Sinn einer folchen Klausel niht sein, und das kann das Deutsche Nei unter Aufre@&t- erhaltung seiner eigenen Ehre und Würde nit tun. (Sebr richtig !) Iun haden wix mit der gar feine privatrechtliden Zwede zunächst unwichtig, wer da abbaute: worauf es uns ankam - war, erstens, daß der Besiß nit zersplittert würde, und zweitens, daß cine möglichst starke und sachverständige Gesellschaft bineinkäme, und ob wir nun die Deutsche Kolonialgesells{aft dazu nahmen, welche die Besiterin des Grund und Bodens, also der Oberfläche ist und das ist auch niht unwihtig für den Abbau —, und Besiterin der Bergwerkêrehte war, oder jemanden anders, der zufällig in dieses Land gekommen war, das konnte für den Fiskus nit den Ausschlag geben, da war es ceteris paribus unter allen Umständen berechtigt, den zu nehmen, dem das Deutsche Reich diese Rechte seit 25 Jahren zuerkannt hatte. Jch frage Sie, meine Herren: wo sollten wir dann hinkommen? Wir leben doch alle in demselben Nechtsgebiet, das Bürgerliche Gesetzbuch gilt doch hier wie draußen, und wenn wir solche Sachen machen würden und auf Grund von Verordnungen den Leuten die Sachen unter der Hand wegkonfiszierten, ih glaube, das würde hier in unserem Deutschen Reichstage bobe Wellen schlagen, und wenn alle diejenigen, die in Deutschland etwas besitzen und zu verteidigen haben,
M einmal auf
Sperre vom Fiskus aus
verfolgt, es war uns
vachen würden und merken würden, was das alles
dann würden mir die allergrößten Vorwürfe gemacht werden,
ih der Deutschen Kolonialgesellshaft für Südwestafrika etwas weggenommen hätte.
Aber, meine Herren, das ist gar keine Frage: die Maßnahme an sich ist zweckmäßig. Ich habe sie getroffen nah genauer Ueberlegung. Ich glaube auch nit, daß der Fiskus besser gefahren wäre, wenn für ihn gesperrt worden wäre, denn 50% vom Netto eines Artikels, der in hohen Werten verkauft werden kann, ist doc eine außerordentli große Einnahme, und daß der Fiskus #ich selbst mit dem Bergbau dort niht bemengen soll, wissen wir ja alle. nächsten Punkt. Es hat durh die Sperre dem deutschen Kapital dieses Gebiet zu erhalten und eine Agiotage aus- zuschließen, die wir überall rechts und links bereits heraus- schießen sahen. Was war die Sahlage? Als ih aus Südwestafrika zurückam, wurde mir mitgeteilt, daß der jeßige Bürgermeister von Lüderitzbuht die Gesellschaft Colmanskoy mit tapländishem Kavital gegründet batte, eine andere Gesellshaft war auch bereits dabei, sich umzuformen, rechts und links wurde die Agiotage betrieben. Habe ih dann niht recht getan, das hier einer Gesellschaft zu geben, die überhaupt darauf verzihtet hat, ihre Aktien ins Publikum zu bringen, die Deutsche Diamantengesellschaft ? Habe ih nit recht getan, daß ich die Koloniale Bergbaugesellshaft veranlaßt babe, keine großen Gründungspläne zu hegen, sondern ihr Kapital mit 105 000 Mark um das Zehnfache zu verbessern und nicht in das Publikum zu tun? Das Minensyndikat, die Diamantengesellschaft, die Negiegesellshaft,
fomme ih aber auf den sich auch darum gehandelt,
Nun