1910 / 26 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

[92929] Bergisch-MaerkischeIndustrie-Gesellschaft.

Die Aktionäre werden bierdur zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf Montag, deu 14. März 1910, Vormittags 13 Uhr, in s Geshästötokal der Gesellschaft dahier ergebenst eingeladen.

[91671] Vereinigte Faßzfabriken Aktien-Gesellschaft.

Nachdem die Generalversammlung vom 29. De- zember v. Is. die Herabseßung des Grund- fapitals beshlossen hat und dieser Beschluß in das Handelsregister eingetragen ist, fordern wir die Gläubiger unserer Gesellschast gemäß § 289 H.-G.-B. hierdurch auf, ihre Ansprüche anzumelden.

Cassel, den 19. Januar 1910. _Der Vorstauv.

Tagesorduung :

1) Vorlage der Bilanz vom 31. Dezember 1909 und der Gewinn- und Verlustrechnung nebst Berichten sowie Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

2) ¿estseßung der Dividende für 1909.

3) Wahlen zum Aufsichtsrat.

4) Wahl der Bilanzprüfungskommisston für das laufende Jahr.

__ Die zur Ausübung des Stimmrechts in der Ver- jammlung nach § 21 der Statuten erforderliche 9 X2C) Ointerlegung der Aktien kann gesehen: bei der | sammlung der Deutsh-Ostafrikanischen Plantagen- Deutschen Bauk in Berlin und deren Filialen, gesellschaft vom 12. November 1907 werden die bei der Bergisch Märkischen Bauk in Elber- | Aktionare unserer Gesellschaft, welhe ihre Aktien feld und dereu Filialen und bei der Gesellschaft | behuss Abstempelung von 1000 # auf 200 4 in Barmen. bisher nicht eingereiht haben, hiermit aufgefordert, Varmen, den 29. Januar 1910. die Einreihung an das Bureau der Gesellschaft, Der Vorstand. Verlin W., Frobenstraße 2, bis zum 30. April

Mt LOLO vorzunehmen Gegen diejeittgen Aktionäre, welche innerhalb der bestimmten Frist ihre Aktien nit eingereiht haben, um die Abstempelung vor- zunehmen, wird gemäß § 290 des Handel8geseßbuhs verfahren.

Nummeecn der Aktien, die noh einzureichen sind:

113 177 183 184 213 214 250 251 268 290 415

446 587 589 600 628 766 821 943 946 947 948 1107 1112 1307 1340 1457 1517 1518 1519 1544 1545 1567 1568 1642 1648 1688 1689 1917 1959.

Verlin, den 26. Januar 1910.

Deutsch -Ostafrikanische PlantagengeselsPast.

I] E Deutsch - Ostafrikanische Plautagengesellschaft.

In Gemäßheit des Beschlusses der Generalver-

[92328]

Wir machen hierdurch bekannt, daß laut notariell ftattgefundener Auslosung unserer Teilschuld- verschreibungen 1. und 11. Emission die folgenden Nummern gezogen worden ind:

a. L Emission 4°/% ige Auleihe v. L, Oft. A892:

197 228 272 392 516 559 588 625 626 641 662 716 736 796 811 882 à 500.

Reftanten: 236 873 889.

b. L7. Emisfion 47°%ige Aulcihe v. 30. Mai 1902:

Lit. A 12 150 370 451 533 599 à 1000.4.

Lit. E 617 677 725 729 914 1042 1046 1094 1189 1405 1445 1479 1497 1541 à 500 x.

Reftauten: 810.

Die Auszahlung der sub a genannten Nummern à 109 °%/ erfolgt unter Nückgabe der Stücke vom 1. Oftober d. J. ab, diejenige der sub Þb ver- zeihneten Stücke à 402 0/9 vom L. Juli d. 2a ab bei der Allgemeinen Deutschen Credit- Austalt, Abtheilung Dresden, Dresden, Alt- markt 16, oder bei der Direction der Disconuto- Gesellschaft, Berlin W. :

R __NRady.

[92557] R

Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche

Maschinen vormals Gebrüder Buxbaum, Würzburg.

1) Die Generalverszmmlung vom 22. Dezember 1909 hat beslossen, zum Zwecke der Beseitigung der Unterbilanz sowie zu Abschreibungen das Grund- fapital unserer Gesellschaft dur Zusammenlegung von je 10 Aktien zu einer von # 1250 000,— auf # 125 000,— herabzusetzen, und mit der Aus-

Dresden, den 25. Januar 1910. führung dieses Beschlusses den Aufsichtsrat betraut. 2) In Ausführung dieses Auftrages fordern wir

Dresdner Gardinen- und Spiten- unsere Aftionäâre nunmehr auf, in der Zeit vom Mm ck. id L R H S So ihre Aktien nebst Gewi Manufactur Actiengesellschaft. L, h E Februar E ihre elllien nebst Gewinn-

S or s Aa anteil] elnen pro 1909/10 u. ff. und Erneuerungs-

Géorg Marmig [zeln mit doppelt angefertigtem, arithmetisch geordnetem

[92931] Nummernverzeichnis in der Zeit vom 1. bis 15. Fe-

R ° 6 ; bruar zur Zus legunc Kalliope Musikwerke ‘in Würzburg bei der Bayerischen Bank für Aktiengesellschaft, Leipzig.

Handel uud Jndustrie, Ztiweiguiederlassuug Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch

Würzburg, 1 in München bei der Bayerischen Bank für zu der am Dienstag, den 22. Februar 1910, Sandel uud Judustrie, Nachmittags 33 Uhr, in den Geschäftsräumen der in Essen bei dem Esseuer Vankverein Allgemeinen Deutschen Kredit: Anstalt zu Leipzig, | während der bet jeder Stelle üblihen Geschäfts- Brühl 75/77, stattfindenden ordentlichen General: “2 versammluug eingeladen.

\tunden gegen Empfangs\chein einzureichen.

1 ; 3) Von den eingereichten Aktien werden neun Stück

Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind | von der Gesellschaft zurückbehalten und vernichtet, diejenigen Aktionäre berechtigt, welhe gemäß § 24 | während jede zehnte Aktie mit dem Stempel des Statuts ihre Aktien spätestens am zweiten „Gültig geblieben auf Grund Generalver- Tage vor dem Tage der Gceueralversamm- sammlungsbes{hlusses vom 22. Dezember 1909“ lung, diesen mitgerechnet, bei der Gesellschafts- | versehen den Einreichern zurückgegeben wird. kasse, Bitterfelderstraße 1, in Leipzig oder bei der 4) Insoweit ih bei der Einreichung von Aktien Allgemeinen Deutscheu Kredit-Anstalt in Leipzig | dur zehn nicht teilbare Beträge ergeben und diese oder bei der Allgemeinen Deutschen Kredit- | den Einreichungsstellen zum Zwecke der Verwertung Anstalt Abteilung Dresden oder bei einem | zur Verfügung gestellt werden, wird von je 10 Aktien ¿otar bis nah Abhaltung der Generalversammlung | eine mit dem Gültigkeitsftempel versehene Aktie aus- ¿wecks Teilnahme an derselben hinterlegen und die ( von der Hinterlegungsstelle ausgestellten Bescheini-

gegeben und für Rechnung der Beteiligten verkauft, i gé]telle ausge] die übrigen neun Aktien werden vernihtet. Der gungen dem die Präfeuzliste führenden Notar vorzeigen.

Le der verkauften Aktien wird den Beteiligten S L : nah dem Verhältnis ihres Aktienbesizes zur Ver- Der Geschäftsbericht sowie die Bilanz nebst Ge- /

winn- und Verlustkonto liegen vom 1. Februar 1910

fügung gestellt. Die Einreichungsstellen übernehmen ab in den Geschäftsräumen unserer Fabrik in Leipzig,

B De M Muns, zwischen denjenigen Aktionären A y nser L ( erbelizufuhren, die thren durch zehn nit teilbaren Bitterfelderstraße 1, zur Einsichtnahme für die Ï

Aktionäre aus.

Aktienbesiß abzugeben oder zu ergänzen wünschen.

Diejenigen Aktien, die bis zum 30. April 1910 einshließlich nicht eingereiht oder der Gesellschaft niht zum Zwecke der Verwertung zur Verfügung gestellt sind, werden für kraftlos erklärt. An Stelle von je zehn für kraftlos erklärten Aktien wird eine neue Aktie ausgegeben und für Nechnung der Be- teiligten verkauft, nötigenfalls öffentlich versteigert. Der Erlös der verkauften Aktie wird den Beteiligten anteilig ausbezahlt event. hinterlegt werden. (S 290 H.-G.-B.)

Würzburg, im Januar 1910.

Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche

Maschineu vormals Gebrüder Buxbaum.

Der Aufsichtsrat.

Tagcsorduung :

1) Vorlegung des Geschäftsberihts und des Rech- nungsabschlusses für das Fahr 1909 mit den entsprehenden Erklärungen des Aufsichtsrats hierüber und Beschlußfassung über Genehmigung des Nechnungsabschlusses.

2) Erteilung der Entlastung an den Aufsichtsrat und den Vorstand der Gesellschaft sowie an den ausgeschiedenen Direktor, Herrn Nichard Bo.

3) Beschlußfassung über die in Vorschlag gebrachte Berteilung des Gewinns.

4) Wahlen zum Aufsichtsrat.

Leipzig, den 28. Sanuar 1910.

Kalliope Musfikwerke Aktiengesellschaft. W. Rehn, I. Bodenbach, Der Auffichtsrat. Vorsitzender. stellv. Vorsitzender. de Liagre, Vorsitzender. | M. Schilling. O. Weiß. 1 Kann.

(92564] Bilanzkonto am 31

H Ia D E

. Dezember 1909.

7 Debet. An Gebäudekonto: Wohn- und Fabrikgebäude 2% Abschreibung auf 4 785 000 Patent- und Warenzeichenkonto Zugang 1909

Abschreibung Maschinen- und Werkzeugkonto

Maschinen Zugang 1909 Werkzeug Zugang 1909 209%» Abschreibung von 4 75 308,35 Werkzeug Abschreibung

Utensilienkonto Zugang 1909

20/9 Abschreibung von 4 22 173,40

Effektenkonto 30 000 4 34 pr. Konsols Du Guthaben bei Banken und Bankiers Neichsbankgirokonto

Kassakonto Postsheckonto Wechselkonto . Debitorenkonto Feuerverficherungskonto Sarn- und Nadelfkonto Warenkonto

Se -

Per Aktienkapitalkonto . .

« Hypothekenkonto

Unterstützungskonto

Delkrederekonto

«„ Tantiemekonto: Aufsichtsrat

Kreditorenkonto

Geseßlicher Reservefondskonto

Freier Yeservefondskonto .

«„ Gewinn- und Verluftkonto: Gewinn 1909. Vortrag 1908

1) 109% Reservefondskonto

2) 6 9/9. Gratifikationen an Vorstand und Angestellte . . ,

9) 49/9 Dividende

4) 895 für Aufsichtsrat 9) 89% Superdividende 6) Delkrederekonto .

/ 2 Debet. An Gebäudekonto: 29/6 Abschreibung vatent- und Warenzeichenkonto :

é 44 5937,— 4 335,60 2: 343,02

7 : 753 600|— 15 700

Lei

liner:

1 58155

T 532/55

1 531/55 |

| 51 215/62

A 15 061,67 2 343,02

«e 6 15586,98 8416,96

. . , 4000,— ¿v 204 100,36

M 172 518,56

Gewinu- und Verluftkonto am 31. Dezember 19909.

Abschreibung . .

Maschinen- und Werkzeugkonto: 20 9% Abschreibung u.

Utensilienkonto: 20/4 Abschreibung Hypothekenkonto: Hypothekenzinsen Steuerkonto

Wohlfahrtskonto Vandlungsunkostenkonto Bilanzkonto s

Per Vortrag 1908

« Interefienkonto ; «„ Gebäudeertragskonto . « Warenkonto

Cx -. » R ay: , L Zn den Auffichtsrat ist Herr Nechtsanwalt Dr. Otto Zimmer, Berlin, neu eingetreten.

Berlin, den 28. Januar 1910.

|

17 404/69 13 370/25 261/75 | 13 632|— | 4 434/68 9-197/32 28 155/85

| 259-630/98 | 5 493/76 10 759|— 3671/83 22 811/04 451 238/28 565/30 1610/34 261 327/39

1826 173/02

1:000-000|— 521 500|— 6 480/74 6.000|—

4 532/89

80 399/73 2474110 10-000!—

| 155 869/80

16 648/76) 17251856

Î ————————

L 826 173/02

4 E l 15 700|— | 1531/55 | 17 404/69 | 443468] 39070/92 22 233/80 | 11 022/50 10 193/34 | | 244141|47 (1 172518/56 | | 499 180/59 16 648/76 | 10 930 47 1 399 56 470 201/80 499 180/59

Berliner Wäschefabrik, Aktiengesellshaft vorm. Gebr. Ritter.

Ritter.

C. Gordon.

[92919] Dampfschisssrhederei „Horn“ Besitz.

Rechnungsüberficht.

Ende 1909.

Aktiengesellschaft in

Lübeck.

Schulden.

s Á M | h)

10 Dampfer i 1677565019 M davon Abschreibungen : | 1902 bis M |

1908 1 600 652,12 |

1909 208 750,— 1 809 402,12 | 3 966 250

360 Parte à 4 2000,— in D. „Horn-

burg", „Hornsee“, „Hornsund“ ,

Kontoreinrihtung Kassenbestand

720 000|— 1|—

9 791/65 693 380/25

5 385 422/90

Soll. Gewinn- und

Volleinzahlungen auf jede zu 4 1000,—

Vorrechtsanleibe davon: Nückzahlung

Gläubiger

Geseßlihe Nücklage .

Reingewinn :

Verteilung an die Aktionäre: 2 9% auf Æ 3 500 000,—

Vortrag auf 1910

Verlustkonto.

O0

# L

3500 Aktien, | 3 500 000/—

1 500 000/— 257 912/23 50 000|—

| |

77 510/67

5 385 422/90 Haben.

# 70 000,— ¿ COLOGT

9645) ° f fr [92645] Zeichnungsaufforderung. 7 Die Heinrich Lapp Aktiengesellschaft für Tiefbohrungen bat in der außerordentlichen General- versamuilung vom 8, Januar 1910 beschlossen, das Gruudkfapital der Aktiengesellschaft durch Ausgabe von neuen, den alten vom 1. Januar 1910 ab gleihberechtigten Inhaberaktien à M 1000,— um den Betrag von höchstens 4 384 000,— zu erhöhen. Die neuen Aktien werden al päri plus Stückzinsen vom 1. Januar 1910 ab ausgegeben. Der Zeichner hat außerdem den Aktienstempel von 3 0/9 zu tragen. Den Schlußnotenstempel trägt die Gesellschaft. Wir fordern hiermit zur Zeichnung der Aktien auf, welche in der Zeit vom 31. Januar bis 24. Fedruar d. Se MEL bei der Bankfirma Richard Landsberger, Berlin,

L 4 der Ascherêlebeuer Bauk, Gersou, Kohen & Co. (Com.-Ges.) in Aschersleben zu erfolgen hat. /

Gehen Zeichnungen in cinem höheren Betrage als nom. M 384 000,— ein, so erfolgt die An- nabme in der Weise, daß zunächst auf je drei clte Aktien eine neue Aktie zuzuteilen ist. Insoweit Bezugs- rechte nicht ausgeübt worden sind, findet eine Zuteilung in gleihmäßigem Verhältnis der Zeichnungen ftatt. Die Zeichnung geschieht durch Einreichung eines in 2 Eremplaren zu vollziehenden Zeichnungss\cheines.

„_, Die Aktionäre, welche von ihrem Bezugsrechte Gebrauch machen wollen, haben gleichzeitig ihre AktieMnäntel mit einem doppelten Nummernverzeichnis einzureichen. i:

Bei der Zeichnung erfolgt die Zahlung des Nennwertes plus wogegen die Zeichnungsstelle eine Quittung ausgibt.

Die Nückgabe der alten Aktien geschieht nah Abstempelung mit einem die Ausübung des Bèzugs- rechts fonstatierenden Vermerk. Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt auf Grund später zu er- lassender Bekanntmachung gegen Rückgabe der erhaltenen Quittung.

, Eingezahlte Beträge auf Zeichnungen, die nicht berüdsihtigt werden können, weil mehr als der Marimalbetrag gezeihnet ist, werden gegen Nückgabe der Empfangsquittung sofort nach der definitiven Zuteilung zurückgegeben.

Die erforderlichen Zeichnungsitellen erhältlich.

Ascherslebeu, den 25. Januar 1910.

Decr Vorstaud und Aufsichtsrat der . . Heinrich

Stückzinsen und Aktienstempel,

Formulare für Zeichnung und Ausübung des Bezugsrechts sind bei den

Lapp Aktiengesellschaft für Tiefbohrungeu.

An Abschreibungen (= Allgemeine Unkosten « Slelerl.

99/0 auf 4 4 175 000,—)

Obligationen Neingewinn davon: Gelenbe Rdae. Verteilung an die Aktionäre 29/0 auf M 3 500 000,— Vortrag auf 1910

M 83 510,67

Lübeck, den dl Dezember 1909. Der Auffichtsrat. Senator Rabe, Vorsitzender. Nechtsanwalt Dr. Senator Stra ck.

u

208 750|—|| Per Vort 11 823/19} ‘, 17 392/—

59 14477 83 510/67

| | | |

|

j

380 620/63

H. Gör.

Iustizrat J. Hein, Schleswig. W. Menge, Schleswig. Geprüft und mit den Büchern übereinstimmend befunden :

Der Rechnungsprüfer :

Das statutenmäßig ausscheidende Nusffichtsrats- mitglied, Herr Senator Strack, Lübeck, ist wieder- gewählt worden. :

Lübecck, 28. Januar 1910.

Dampfschiffsreederei „Horn“ Aktiengesellschaft.

Der Vorstaud,

F. Horn. H. Horn.

C. Weichel. [92502]

Betriebsgewinne

A 18 375/59 362 245/04

Tag

Î j î j

380 62063

Der Vorstand. F. Horn. H. Horn.

„Herr Fideikommißbesißzer F. von Martin in Nothenburg O.-L. ist aus dem Auffichtsrat unserer

[92920] | Gefellschaft ausgeschieden.

Niesky, den 25. Januar 1910.

Maschinenfabri

l J. E. Christoph

Actien-Gesellschaft.

Vunger.

H. Geller.

Sechste Beilage zum Deuischen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

1910.

V 26. Berlin, Montag, den 31. Januar E E 6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenshaften

L geerincsungosacher.

2. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 9. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

95. Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Öffentlicher Anzeiger.

Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 .

7. Niederlafsung 2c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

9) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. (PEOAA) Prospekt. A 10 000 000 4 °/5 Hypothekenpfandbriefe, Reihe VI,

unverlosbar, bis 1. April 1915 unkündbar, der

Mitteldeutshen Bodenkredit- Anstalt in Greiz.

Die Mitteldeutsche Bodenkredit-Anstalt ist auf Grund notarieller Verhandlung am 7. No- vember 1895 als Aktiengesellschaft errihtet und am 23. November 1895 in das Handelsregister des Fürst- lichen Amtsgerichts in Greiz eingetragen worden. : /

hre Dauer ift auf 100 Jahre, gerechnet vom Tage der landesherrlichen Genehmigung ab, festgeseßt. Die Gesellschaft kann jedoeh auf Beschluß der Generalversammlung mit landesherrlicher Ge- nehmigung über diesen Zeitpunkt hinaus fortgeseßt werden. : i

Die Gesellschaft hat ihren Siß in Greiz. Sie ist bere tigt, in allen anderen Staaten des Deutschen Neichs, eins{ließlich der Neicslade Elsaß-Lothringen, Zweigniederlassungen und Vertretungen u errichten. j A y y Durch landesfürstlichhen Erlaß vom 13. Dezember 1895 ist zu dem Gesellschaftsvertrag vom 7. November 1895 und zu der in demjelben vorgesehenen Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Zins- scheinen versehener Hypothekenpfandbriefe, Kommunalobligationen und Grundrentenbriefe die landesherrliche Genehmigung erteilt worden S (

Der jept gültige Gesellschaftsvertrag ist in seiner Fassung vom 25. November 1899 von der r Reuß-Plauischen Landesregierung durch Erlaß vóm 5d. ezember 1899 genehmigt worden.

eshlüsse über Aenderungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bundesrats und der Fürstlich NReuß-Plauischen Landesregierung zu Greiz. :

Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Bodenkredits, des Kommunalkredits, der Aa Ube Bautätigkeit in sämtlihen Staaten des Deutschen Reichs. Zu diesem Zwet betreibt die Gesellschaft L S

1) die im § 5 des Hypothekenbankgeseßes vom 13. Juli 1899 vorgesehenen Geschäfte ;

2) fie gewährt Geldbeträge, welhe von Grundstücksbesizern_ 2

a. zur Herstellung bauplanmäßiger Straßen und Pläße (Fahrbahn, Fußweg, Swleusen) innerhalb einer Ortschaft, zum Umbau einer Anlage, zur Entwässerung eines Ortes oder von Teilen eines Ortes, sei es aus eigener Bewegung, sei es nach der Orts- verfassung als anteiliges Anlagekapital, E E E

b. zur Melioration landwirtschaftlich benußter oder städtischer Grundstüde, insbesondere durch Aufforstung von Oedeland, Entwässerungs- oder Bewässerungsanlagen, Anlagen zur elektrischen Beleuchtung und Ar Vern usw., : 1E

c. zur Ablösung von dinglichen Oblasten, Auszahlung von Miterben an Grundbesig

aufzubringen sind, beziebentli®ß verwendet werden jollen, und zwar in der Weise, daß ihr dafür von dem Grundstücksbesißer eine bestimmte jährlihe Rente auf eine gewisse Reihe von Jahren zu gewähren und auf derm das beteiligte Grundstück betreffenden Grundbuchsfolium als Reallast oder Rentenshuld (§§ 1199—1203 des Bürgerlichen Geseßbuchs) einzutragen ist ; sie gibt auf Grund der im è 9 Absay 1 Ziffer 1——3 des Hypothekenbankgeseßes vom 13. Juli 1899 sowie der vorstehend unter Ziffer 2 gedachten Geschäfte in Gemäßheit der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung: Hypothekenpfandbriefe, Kommunalobligationen, Kleinbahnobligationen und Grundrentenbriefe aus. . 1

Der Erwerb pen Ae ist der Anstalt nur zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken

und zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. L E H : Die Beleihung der Grundstücke darf, soweit die Hypotheken als Deckung für Pfandbriefe benutzt werden, in Gemäßheit des Reichshypothekenbankgeseßes und des Gesellschaftsvertrages vom 25. November 1899 nur nah folgenden Grundsäßen geschehen : s D 2E 1) Die Beleihung ist der Regel nah nur zur ersten Stelle zulässig. Darlehen unter eintausend Mark werden überhaupt niht gewährt. 5 E 2) Die Beleihung darf die ersten drei Fünfteile des Wertes des Grunèdstücks nicht übersteigen. 3) Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstücks darf den durch sorgfältige Er- mittlung festgestellten Verkaufswert niht übersteigen. Bei der Sena dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berüdsihtigen, Ne 200 Grundstück bei ordnungsmäßiger Wirtschaft jedem Besißer nachhaltig ge- waHren Iann. has Hypotheken an solchen Neubauten, welhe noch nit fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrages der von der Gefellschaft erworbenen Hypotheken sowie den halben Betrag des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. Im übrigen sind Hypotheken an Grundstücken, die einen dauernden Ertrag niht gewähren, ins- besondere an Gruben und Brüchen von der Erwerbung ausgeschlossen. Das gleiche gilt von Hypotheken an Baupläßen und Bergwerken ; Hypotheken an anderen Berechtigungen, für welche die sih auf Grundstücke beziehenden Vorschriften Anwendung finden, find von der Erwerbung ausgeschlossen, sofern die Berechtigungen einen dauernden Ertra ns gewähren.

Die Geschäftsführung der Anstalt steht unter der Aufsicht der Fürstlih Neuß-Plauischen Landes- regierung zu Greiz. Zurzeit wird die Aufsicht durch den hierzu ernannten Regierungsfommissar, Geheimen Regierungsrat Cammann in Greiz ausgeübt. Als Treuhänder ist nah § 29 des Hypothekenbankgeseßes der Q Landgerichtspräsident a. D. Dr. jur. Scheibe in Greiz, als dessen Stellvertreter der Fürstliche

andgerihtsrat Dr. jur. Hetheim daselbst bestellt. 2 A \ f f: :

Die über die Wertermittlung erlassene Anweisung der Bank ist durch die Aufsichtsbehörde genehmigt.

Die Anstalt gibt bis zur Höbe der ihr zustehenden in das Hypothekenregister des Treuhänders

22 des Fupotbe enpaitgesepes eingetragenen hypothekarishen Forderungen ypothekenpfandbriefe aus.

ie Hypothekenpfandbriefe lauten auf den Inhaber und sind verzinslich. Den Zinsfuß bestimmt der Auf- sichtsrat. Sie werden mit der faksimilierten Unterschrift eines Direktors und des Vorsitzenden des Auf- ihtsrats oder eines Stellvertreters desselben versehen und müssen das Wesentliche des zwischen dem Lrbabee und- der eeseciaft bestehenden Rechtsverhältnisses, insbesondere bezüglih der Verzinsung und der Kündbarkeit, enthalten. :

Die Ausgabe der Hypothekenpfandbriefe erfolgt in Reihen. Die Anzahl der Stücke, welche eine Reibe bilden, und der Nennwert, auf welhen die Stüdcke einer Reihe lauten sollen, wird vom Auf- sichtsrate bestimmt. Es dürfen jedoch Stücke von weniger als 46 100 sowie Hypothekenpfandbriefe, welche mit einem höheren Betrage als dem Nennwert eingelöst werden sollen, nicht ausgegeben werden. Die Hypothekenpfandbriefe sind seitens des Inhabers unkündbar. Seitens der Anstalt können dieselben reiben- weise sechs Monate nach erfolgter Kündigung zum Nennwerte zurückgezahlt werden. Eine Verpflichtung der Anstalt, ohne ‘von ihr ausgesprochene Kündigung die Pfandbriefe an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer bestimmten A einzulösen, besteht nicht. i i

Auf Antrag erfolgt die Umschreibung von Hypothekenpfandbriefen auf den Namen eines bestimmten Berechtigten. . E

E Der Sia tetrag der im Umlaufe befindlichen Hypothekenpfandbriefe muß in Höhe des Nenn- wertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleiher Höhe und mindestens gleihem Zinsertrage und nah Maßgabe des § 6 des Vol A Nene edeckt sein. Der Gesamtbetrag der auszugebenden Hypothekenpfandbriefe, Kommunalobligationen, Klei! ahnobligationen und Grundrentenbriefe darf den zwanzigfachen Betrag des voll eingezahlten Aktienkapitals von 4 7 500 000, und im Falle einer Erhöhung dieses Kapitals den in den Vorschriften des Hypothekenbankgesezes bestimmten Gesamtbetrag nicht

igen. ; i z Ein “Für die Verjährung von Zinssheinen und Pfandbriefen gelten die Bestimmungen des Bürger-

li eseßbuchs. i i T 5 aa ldi: ‘Popothekenp fandbriefe find mit Ausnahme der Serie V, die nur an der Börse in Amster- dam zugelassen ist, zum Lombardverkehr der Reichsbank zugelassen, und es ist ihnen durch § 137 des Landes- eseßes vom 26. Oktober 1899, die Ausführung des Bürgerlihen Gesezbuchs betreffend, für das Fürftentum Reuß ä. L. die Mündelmäßigkeit verliehen worden. j Kapitalbeträge, auf Grund deren von der Anstalt Grundrentenbriefe ausgegeben werden, sind von derselben bisher nur auf Grund der oben unter 2a angegebenen Zwecke zur Auszahlung gebra worden. Die Anstalt hat dafür zu sorgen, daß derartige zur Auszahlung gelangende Geldbeträge tatsächlic u dem Zwecke, zu welhem fie gewährt sind, verwendet werden. Dieselben dürfen niht außer Verhältnis Heben zu der Wertsteigerung, welche das mit der Rente zu belastende Grundstü durh die beabsichtigte Verwendung vorausseßlich erfährt. Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem die Rente in das Grundbuch eingetragen ist. Die Zablung des Spa Tags ann auch in Teilbeträgen, je nach dem Fortschreiten des Werkes, erfolgen. Die Höhe der der Anstalt zu gewährenden jährlichen Rente und die Dauer derselben wird dur freie Vereinbarung zwischen der Anstalt und dem Rentenshuldner festgeseßt. Jedem Renten- vertrage ist ein Tilgungsplan beizufügen. Dem Rentenshuldner muß_das Recht eingeräumt werden, die Nente jederzeit nach Ablauf einer se{8monatlihen, mit dem auf die Kündigung folgenden 1. Januar oder 1. Juli beginnenden Frist durch Zahlung eines im voraus zu bestimmenden Kapitalbetrages abzulösen.

Die Kündigung muß \{riftlich bewirkt werden. Die Auszahlung der Kapitalbeträge erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, in barem Gelde. Die Grundzüge der L edingungen für die Nentendarlehen find von der Anstalt festzustellen; die Grundzüge bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und find von derselben genehmigt worden. Von der Aufsichtsbehörde is verordnet worden, daß die Nenten derart ein- getragen werden müssen, daß sie allen Hypotheken, Grundschulden und dergleichen vorgehen, daß das hinaus- zugebende Kapital 50 9/9 desjenigen Wertes niht übersteigen darf, welchen das Grundstück vor Ausführung der Melioration besitzt, und daß die Nentengeschäfte sh auf diejenigen Zwecke zu beschränken haben, welche oben unter 2a genannt sind; Geschäfte zu den oben unter 2b und c genannten “*Zwedcken dürfen nur unter p ltunmanag des Fürstlichen Negierungskommissars abgeschlossen werden. Bis zur Höbe der von ihr in Bemäßheit dieser Bestimmungen gewährten Kapitalbeträge gibt die Anstalt auf den Inhaber lautende verzinslihe Schuldverschreibungen Grundrentenbriefe aus. Die Bestimmungen über die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen finden auf die Grundrentenbriefe sinngemäße Anwendung. Außerdem ist nah § 45 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags auf jedem Grundrentenbriefe, soweit nit § 52 des Hypothekenbank gefezes Anwendung zu finden hat, von einem vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte zu bestimmenden Mitgliede durch urfimitierte Unterschrift zu bescheinigen, daß die durch den Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Deckung vorhanden ist.

Die Nückzahlung der Grundrentenbriefe erfolgt durch Auslosung in demselben Maße, in welbem die gegen Rente hingegebenen Kapitalbeträge, welhe als Grundlage derselben dienen, amortisiert werden. Die Anstalt ist jedoch berehtigt, jede einzelne Reihe sechs Monate nah erfolgter Kündigung zurückzuzahlen.

Den Grundrentenbriefen ist durch § 137 des Landesgeseßes vom 26. Oktober 1899 für das Fürstentum Neuß ä. L. die Mündelmäßigkeit verliehen worden.

Die Gewährung von -Darleben an inländische Kleinbahnunternehmungen und die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund derartiger Forderungen ist bisher von der Anstalt nicht erfolgt.

Die Gewährung von Darlehen an inländishe Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Ausgabe von Schuldverschreibungen Kommunalobligationen erfolgt in der Weise, daß die hinzu- gebenden Darlehen von beiden Seiten unkündbar sind, von der Darlehnsnehmerin aber in Teilbeträgen, welche im Darlehnsvertrage festzusegen sind, zurückgezaht werden müssen, und daß jedes derartige Darlehn die Unterlage für eine Reihe von Kommunalobligationen bildet, deren gesamter Nennwert den 2 etrag des Darlehns nicht übersteigen darf. Der Nennwert der einzelnen Stücke wird vom Aufsichtsrat festgeseßt. Die Kommunalobligationen sind seitens des Inhabers unkündbar. Seitens der Anstalt können dieselben reihenweise sechs E nah erfolgter Kündigung zurückgezahlt werden. Jede Reibe ist durch Auslosung in demselben Maße zu tilgen, in welhem die Rüdtzahlung des Darlehns seitens der Darlehns- \{uldnerin erfolgt.

Den Kommunalobligationen ist durch § 137 des Landesgeseßes vom 26. Oktober 1899 für das Fürstentum Reuß ä. L. die Mündelmäßigkeit verliehen worden.

Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Hypothekenpfandbriefe wird gewährleistet dur die der Anstalt zustehenden Hypothekenforderungen, während den Inhabern der Kommunalobligationen und Kleinbahnobligationen, für jede Art dieser Obligationen getrennt, als Sicherheit für Kapital und

insen die Darlehnsforderungen dienen, welche in Gemäßheit von § 5 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 des Hypothekenbankgeseßes an die daselbst gedahten Körperschaften und Kleinbahnunternehmungen gewährt worden sind. Im übrigen haftet den Inhabern dieser \sämtlihen Gattungen von Schuldverschreibungen für ihre aus denselben fih ergebenden Ansprüche an die Gesellshaft deren gesamtes Vermögen mit Ausnahme jedo der von der Gesellshaft erworbenen Renten und in Ansehung der Inhaber von Hyvothekenvfand- briefen mit Ausnahme der Darlehnsforderungen an Körperschaften und Kleinbahnunternehmungen, in An- sehung der Inhaber von Kommunalobligationen mit Ausnahme von Hypothekenforderungen, welhe als Grundlage für die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen gedient haben, und von Darlehnsforderungen an Kleinbahnunternehmungen, und in Ansehung der Inhaber von Kleinbahnobligationen mit Ausnahme der vorbezeichneten Hypothekenforderungen und der Darlehnsforderungen an Körperschaften, welche als Grund- lage für die Ausgabe von Kommunalobligationen gedient baben. : ;

Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Grundrentenbriefe wird gewährleistet durhch die von der Gesellschaft erworbenen Renten. Im übrigen haftet den Inhabern von Grundrentenbriefen für ihre aus denselben \sih ergebenden Ansprüche an die Gesellshaft deren gesamtes Vermögen mit Aus- nahme der hypothekarishen Außenstände und der Forderungen an Körperschaften und Kleinbahnunter- nehmungen, auf Grund deren die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Kommunalobligationen und Kleinbahnobligationen erfolgt ist. : i s # Während hiernach für jede einzelne Gattung von Sul verschreibungen, welche die Anstalt au8gibt, vertragsmäßig der Aus\{chluß der Mithaftung derjenigen Forderungen festgestellt wird, auf Grund deren die übrigen Gattungen von Schuldverschreibungen ausgegeben werden, gilt weiter für die Inhaber von Hypothekenpfandbriefen, Kommunalobligationen, Kleinbahnobligationen und Grundrentenbriefen hin- sichtlich der in die Register eingetragenen Hypotheken, Darlehen an inländische Körperschaften des öffent- lihen Rechts, Darlehen an E Enualergelinügen und Rentenforderungen hinsihtlih der leßteren, soweit ihre Eintragung in das Grundbu vor dem 1. Januar 1899 erfolgt ist das Konkursprivileg nah den §S 35, 41, 42, 52 des Hypothekenbankgesegzes. |

Das Grundkapital beträgt 4 7 500000 und ist eingeteilt in 7500 auf die Inhaber lautende Aktien über je 4 1000. Die Aktien sind mit der faksimilierten Unterschrift des Vorsizenden des Auf- sichtsrats oder seines Stellvertreters sowie eines Mitgliedes des Vorstands ausgefertiat. ; :

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Direktoren, welhe von dem Aufsichtsrat gewählt werden. Der gegenwärtige Vorstand besteht aus dem Großherzoglich Sächsishen Geheimen Regierungsrat Paul Stier zu Greiz und dem Direktor Ignay Otto Frankenberg zu Greiz. A 2

Der Aufsichtsrat besteht nah Bestimmung der Generalversammlung aus mindestens sieben und bödstens fünfzehn von der Generalversammlung zu wählenden Mitgliedern. Zurzeit wird derselbe von folgenden Mitgliedern gebildet: Louis Strupp, Geb. Kommerzienrat in Franksurt a. M., Vorsitzender, Georg Arnhold, Kommerzienrat, Konsul, Bankier, in Firma Gebr. Arnhold, in Dresden, stellvertretender Vorsitzender, Emil Bellardi, Kommerzienrat in Crefeld, Dr. Dietrih, Syndikus der Handelskammer in

lauen i. V., Julius Heller, Bankier, in Firma Philipp Elimeyer, in Dresden, Georg Spiegelberg, ankier, in Firma A. Spiegelberg, in Hannover, Freiherr Tiß von Titenhofer, Exzellenz, Fürstlicher Hofmarschall in Greiz. . E : |

Die Generalversammlungen, welche in der Regel am Sitze der Gesellschaft oder an einem mit Zustimmung des Negierungskommis}ars vom Aufsichtsrat bestimmten anderen Orte abzuhalten sind, werden vom Vorstande dur einmalige Bekanntmachung im Fürstlih Reuß-Plauischen Amts- und Verordnungs- blatte und im „Deutschen Reichsanzeiger“ unter Angabe der Tagesordnung berufen. Die ordentliche General- versammlung findet in den ersten fech8s Monaten eines jeden Geschäftsjahres statt. Zwischen dem Tage, an welchem die Bekanntmachung in den beiden Zeitungen erscheint, und dem Tage der Generalversamm- lung müssen mindestens 19 Tage inneliegen. Zur Teilnahme an einer Generalversammlung if jeder Aktionär berechtigt, welcher seine Aktien oder von einer deutshen Notenbank oder einer deutshen Staats- behörde üdgeftellte Hinterlegungsscheine über solhe spätestens am fünftleßten Tage vor der Generalver- sammlung, diesen Tag niht mitgerechnet, bei der Gesellschaft oder bei einer der in der Einladung bezeih- neten Stellen oder bei einem Notar unter Beifügung eines mit seiner Unterschrift versehenen Nummern- verzeihnifses binterlegt. Zur Ausübung der Stimmberechtic ung in der Generalversammlung is eine auf Grund der vorbezeihneten Hinterlegung ausgestellte, vor Beginn der R Nam RT, vorzulegende Stimmkarte erforderlich, deren Aus|tellung bei der Gesellschaft oder bei einer der in der inladung _be- eihneten Stellen spätestens am viertlezten Tage vor der Generalversammlung zu beantragen ist. Jede Aktie gewährt eine Stimme. : S E _

Alle die Gesellschaft betreffenden e augen erfolgen durch das Fürstliß Reuß-Plauische Amts- und Verordnungsblatt und den „Deutschen Reichsanzeiger“ ; dieselben werden außerdem in zwei weiteren E e er ener tus Beier Zeitung veröffentlicht.

as Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. : i

Die Bilanz wird auf den 31. Dezember jeden Jahres unter Beobachtung der darüber bestehenden eseßlihen Vorschriften nah kaufmännischen Grundsätzen gezogen. Von dem aus der Bilanz e gran Meilbeietnn sind zunächst 595 dem ordentlihen Reservefonds so lange zu überweisen, bis derselbe 10 % des eingezahlten Grundkapitals erreiht bat. Von dem Uebershusfse „sind nah Abzug etwaiger sonstiger von der Generalversammlung beschlossenen Rücklagen zunächst die an die Vorstandsmitglieder und sonstige Angestellte vertragsmäßig zu gewährenden Gewinnanteile zu bezahlen und sodann an die Aktionäre vier vom sert des eingezahlten Grundkapitals zu verteilen. Aus dem verbleibenden Betrage erbalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung von 5 °/ desjenigen eaen, welcher nah Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rücklagen sowie nah Abzug des für die A tionäre bestimmten Betrags von vier vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals verbleibt. Der Rest wird, soweit die Generalver}amm- lung niht etwas anderes beschließt, auf die Aktien nah Verhältnis des eingezahlten Kapitals mit der Maßgabe verteilt, daß an die Staatskasse des Fürstentums Neuß ä. L. eine Abgabe in Höhe von d 9/6 desjenigen Betrags zu entrichten ist, welher an die Aktionäre über die ersten 49/6 des eingezahlten Grundkapitals hinaus zur Verteilung gelangt. | : : U i :

Die Auszahlung der Gewinnanteile an die Aktionäre, die Aushändigung neuer Gewinnanteil sheinbogen, den etwaigen Bezug neuer Aktien und die Hinterlegung von Aktien behufs Teilnahme an den Generalversammlungen sowie alle die Aktienurkunden betreffenden Maßnahmen, welche durch die General: versammlung beschlofsen worden \ind, verpflihtet sh die Gesellschaft, außer an der Kasse der Gesellschaft

au an den bekannt zu machenden Zahlstellen in Berlin eee fu g gS folgenden: Seite.) Schluß au Le