1869 / 231 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

digkeiten gegen Erstattung der Kosten zugesagt. -Die nicht trans- portablen Kranken und Verwundeten durften iïn der Stadt ver- bleiben, wo sie »durch nöthige Personen, so man daselbst lassen wird, bis zu ihrer vollkommenen Genesung gepflegt, und sie mit Arzeneyen und Wartung um ihr Geld verschen« werden follten. Nach wiedererlangter Gesundheit wurden ihnen Pässe nach Frankreich oder Beförderung in Sicherheit nach Mocnt- Royal zugesagt. Jn dieser Konvention is also bereits der Grundsaß au®Lgespkochen worden, welcher später zu Genf inter- nationale Anerkennung gefunden hat, daß das Lazarethpersonal als neutral zu betrachten ist und auch nah Besißergreifung der Lazarethe durch den Feind in Thätigkeit bleiben kann.

Aus König Friedrichs 1]. Zeit ist zuerst das Kartel von Grottkau vom 9. Juli 1741, abgeschlossen zwishen dem preußischen General-Major, Prinzen Diedrich von Anhalt und dem österreichishen General - Major Freiherrn von Lentulus, als Bevollmächtigten der kriegführenden Mächte, zu erwähnen. Diescs Kartel bestimmte, daß alle Geistlichen, Aerzte, Feldpost- beamtcn, Apotheker, sowie alle zur Armee gehörigen Frauen und Soldatenweiber ohne Entgeld freigelassen und mit Pässen ungehindert frei remittirt werden sollten, Die verwundeten oder kranken Kricg8gefangenen sollten beiderscits durch die Feld- scherer besorgt und mit den nöthigen Medikamenten versehen werden. Auch in diesem Kartel is bereits ein Grundsaß an- erkannt worden, welcher durch die Genfer Konvention ein inter- nationaler geworden ist, die gleichmäßige Sorge für die Ver- wundeten und Kranken der beiderseitigen Armeen. Das Kartel von Grottkau ist am 22. Dezember 1756 durch eine zu Carls- bad abgeschlossene Konvention in allen seinen Artikeln er- neuert und bestätigt worden. König Friedrich II, erklärt in einem an die Staats-Minister Grafen von Podewils und von Ne gerichteten Erlaß vom 28. Februar 1759, daß das

artel in allen Kriegen mit Oesterreich genau beobachtet, nur daß es seit der Schlacht von Kollin (1757) rücksichtlich der Aus- wechselung der Gefangenen Seitens des Feldmarschalls Daun außer Kraft geseßt worden sei.

Im Frühjahr 1759 wurde zwischen Preußen und Oester- reich eine andere Konvention abgeschlossen, kraft welcher die preußischen und österreichischen Offiziere und Gemeinen, die sich in Landeck, Warmbrunn, Carlsbad und Teplig zur Kur aufhielten, gegen jeden feindlichen Angriff gesichert blieben. Auch die UAbeltiCie Hin- und Rückreise nah und von jenen Kurorten wurde den Militärs garantirt. In jedem Kurort wurden Schußbriefe, die preußischer Seits von dem General der Infanterie, Markgrafen Carl zu Brandenburg, am 12. Mai 1759, öôsterreichischerseits von dem Feldmarschall Reich®2- grafen von und zu Daun am 16. Mai 1759 vollzogen waren, angeslagen, welche das getroffene Abkommen zur allgemeinen Kenntniß brachten. Jndessen ergaben die darüber zwischen dem Markgrafen Carl und dem Feldmarschall Daun bis Ende Januar 1760 gepflogenen Verhandlungen, daß das Abkom- men praktisch schr shwer sih durhführen ließ, indem nament- lich Tepliÿ auch als Rückzug®§ort für nicht die Kur gebrauchende Personen und für Effekten benußt worden war. j

In demselben Jahre, am 7. September 1759, {loß König Friedri 1. mit Frankreich die Konvention von Bran- denburg, welche folgende Bestimmungen enthielt: Gewisse Militärbeamte, die Feldprediger, Aerzte, Apotheker, Lazareth- direktoren und Bedienten durften nicht zu Krieg8Sgefangenen gemacht , sondern mußten sobald als möglich zurückgesendet werden. Die in feindliche Hände fallenden Verwundeten soliten nach ihrem Stande wohl gehalten und die Arznei sowohl, wie das ihnen zur Verpflegung Gereichte gehörig wiederbezahlt werden. Auch wurde erlaubt, ibnen Chirurgen und Bedienten nachzusenden. Ueberdies sollten alle Verwoundeten, sowohl ge- fangene wie freie, unter sicherem Geleite zurükgesendet werden, unter der Bedingung, daß die Gefangenen vor ihrer Auswech- selung oder Ranzionirung nicht wieder dienen durften. Kranke durften nicht als Krieg8gefangene betrachtet werden, vielmehr mit voller Sicherheit in den Hospitälern und Lazarethen ver- bleiben, wo ihnen selbs eine Wache zurückgelassen werden durfte. Der Grundsaß der Neutralität der Lazarethe is also bier schon ganz bestimmt ausgesprochen worden.

Endlich wurde, ebenfalls noch im Jahre 1759, am 15. Ok- tober das Kartel von Bütow zwischen Preußen und Ruß-

land abgeschlossen, welches mit dem Grottkauer Kartel in seinem Hauptlokïal dieses Amtes war das jetzige Arbeitszimmer !

Wortlaut fast übereinstimmt.

Das Rathhaus zu Breslau. *) (S. die Bes. Beilage zu Nr. 219 d. Bl.) ITI, Oestlich von der großen Halle liegt der {on mehrfach erwähnte Fürstensaal. ®) Bearbeitet nach einer Beschreibung des breslauer Rathhauses von Dr. A. Schulß in der »Zeitschrift für Bauwesen«, Heft 1—VI1I,

Der kleine hier vorhandene Erker _guren ges{müdckt waren. Die Schaßkammer ist durch cine mit F | friebenem Eisenblech beshlagene Thür mit dem Arbeitszim! F

diente als Altarraum. Vor der Restauration bemerkte man an f

demselben noch Spureh von Malereien , links ein Christus, haupt , rechts einen Marienkopf. Eine kleine Nisck(e in der Südwand des Erkers , mit ciner kleinen Konsole , war zur f Aufnahme des Ciboriums bestimmt. Den Namen Gürstensaq[?

erhielt dieser Raum erst, als vom Jahre 1660 an die Fürsten,

tage in demselben abgehalten wurden. Für die vier den Saq[! Überdeckenden Kreuzgewölbe dient eine Mittelsäule als Stü

punkt; ähnlih wie fie sind die vier Pilaster dekorirt , wed, E Bei der Restauration f hat man die Wappenbilder am Gewölbe wieder aufgefris({[ und die Rippen des lehteren bunt bemalt und vergoldet. Diff Kapitäle der Säulen wurden neu vergoldet , aber ibr frühaE blauer Grund is jeßt roth; die Schafte der Säulen baben stat

die Rippen des Gewölbes mit tragen.

der ursprünglichen Granitfarbe ‘eine rothe Porphyrbemalun,! erhalten. Dagegen hat man die alten Wandgemälde üb tüncht. Das jeßige hölzerne Fenstermaaßwerk if neu. V

dem Saal führt eine in der nordwestlichen Ecke befindli Treppe nach dem Rathssessionszimmer hinab; durch eine Thür

in der Westwand gelangt man nach dcr großen Halle. Diese Th ist, wie an der anderen Seite, auch innerhalb rei \fulpi ein Kielbogen, mit Krabben, Kreuzblumen und Fialen de rirt, umschließt ein Bogenfeld, das mit denselben Wahpe stücken wie das Hauptportal ges{chmücckt ist, nur sind dieselb hier bunt bemalt. Jn der Südwand befinden sich zwei Thi

die kleinere führt in die alte Schaßkammer, die größere in d Kämmerei, das Arbeit8zimmer des Ober-Bürgermeisters. A den Wänden hängen die Porträts der Bürgermeister, mit de

Lucas Ehrenreichs (Ende des 15. Jahrhunderts) egten) E An d

Inschriften sind an den Wänden mehrere angebracht. Nordwand steht ein Schrank, dessen Jarge im 15. Jahrhunde(l sehr s{ön aus Eisenblech gearbeitet ist ; der Schrank selbt, de cine Anzahl Reliquien aus den ehemals fatholiswen Stad kfircen enthält, ist neu. Der Bau des Fürstensaales wird i

Jahre 1481 beendet worden sein. Jn diesem Saale empfin

am 10. August 1741 der Generalfeldmar schall Graf Schwerin i!

Namen des Königs den Eid der Treue. Bald darauf wurd!

die Stände berufen, dem Könige zu huldigen. »So bald j

Breslau,« erzählt J. C. Kundmann, »dies Convokations-Mand:

bekannt worden, beshloß der Magistrat den Fürstensaal unl!

alle Mahlereien darauf, wie sie vorhbero gewesen, auch de

großen Vorsaal und untersten Eingang völlig renoviren

lassen, außer daß gegen Mittag zu das gante tönigl. preußisd!

Wappen geseßet worden, wo vorher die aats Chriftii zur

Gericht gemahlet gewesen, vor welchem ein Franziscaner-Mött

und eine Seele aus dem Fegefeuer auf den dabei auch der Neptunus erscienen. «

Die Huldigung selbs fand am 21. Novem ber 1741 stat Der Thron des Königs stand an der Nordwand dicht neb dem Fenster. Da nach der Besiznahme Schlesiens durch Kön"

riedri 11. die Fürstentage aufgehoben wurden , verlor d Saal seine alte Bestimmung und wurde für Kommunalzw verwendet. 1794, als Zimmermann seine »Beyträge zur schreibung von Schlesien« heraus8gab, wurden Auktionen ind selben abgehalten. Später wurde er als Arbeitsstube der Sekret und als Terminzimmer benußt, Nach der leßten Restaurat war er ganz leer und wurde nur bei großen Feierlichkeiten braucht.

Die beiden Zimmer über der Rathsstube und über (i Kanzlei dienen jeßt als Lokal der Kämmereikasse. Der E gang zu ihnen ist in dem großen Saals, eine kleine \pißboq Pforte. Das erste dieser Qüunmer, die alte Schöppenstu! a architektonisch keine besondere Bedeutung. Noch im vo

ahrhundert rourde hier das peinliche Recht gehegt (Kretsch Breslographia). Neben der Schöppenstube , um einige S erhöht (über der Rathsstube), liegt das später sogenann Fürstenzimmer, ursprünglich wahrscheinlich die Sc{chöp} jsttube, während die spätere Schöppenstube felbst die Kanzlei F Schöppen, das Arbeitszimmer des Notarius Scabinorum bild Das Fürstenzimmer, dessen Gewölbgrate bis auf den Fußbo herabreichen , stand dur eine Thür und Treppe mit d FÜrstensaale in Verbindung. Bemerken8werth ist in (M Zimmer die Kaminvorlage von 1620. 3

Südlich von dem Fürstensaale, über der Vogtei und F grünen Stube, lag die alte Kämmerei, die Rentkammer. A

Oberbürgermeisters. Neben dem Arbeitszimmer des leyte befand sich die Schaßkammer; der Erkerraum di als Archivzimmer. Bei der Entfernung der Ard shränke kamen in diesem Raum Teppichmalereien zum L schein, die aber bei der im Jahre 1862 erfolgten RenovatŸ nicht erhalten wurden. Dasselbe gilt von den Wandgemäl der Schaßkammer, deren Wände mit Laubgewinden und F

nicen gelega

Jeßt finden die Magistrats\izungen in dem Saale (E

des OberbürgeruzMnere verbunden. bildet ein Sterngewölbe, in dessen Schlußsteinen zusammen 17 Wappen von verschiedenen Konsuln angebracht sind. Aus den Wappen hat Dr, H. Luchs erwiesen, daß die Einwölbung in den Jahren 1482 und 148 stattgefunden haben muß. Vier {ön scuipirte Konsolen tragen das Gewölbe. Jn der tiefen Fensternische sind Sißbänke angebraht. Die s{önen Boiserien rühren wahrscheinlich aus dem 16. Jahrhun®ert her und dürften leichzeitig mit den Täfelungen der Rathsstube (1563) gefertigt ein. Auf den Friesen dieser Täfelung sind Sprüche eingelegt, welche die Kämmerer zu getreuer Pflichterfüllung ermahnen soll- ten. Auf der östlichen Seite des Zimmers ist über der Täfelung ein großes Oelbild in das Bogenfeld eingeseßt, welches 1668 von dem Breslauer Maler Georg Scholy gemalt ist und eine Rathssißung darstellt. ; Auf der anderen Seite des Flures nah Westen zu liegen noch einige Räume: das kleine Thurmzimmer und zwei Bu- reaus. Jn dem Thurmzimmer befand sih früher das Bild,

welches jeßt im Burcau des Bürgermeisters hängt und, im |

Jahre 1537 gemalt, ein Abendmahl mit den Porträts der Breslauer Rathsherren darstellt. Das Gemälde 1st , obwohl ohne künstlerishe Bedeutung, der Kostüme wegen nicht ohne Werth. Die beiden Bureaus scheinen ursprünglih nur eins gebildet zu haben; ein breiter profilirier Gurtbogen , der jeßt untermauert ist , bildete die einzige Trennung. Jn dem ersten Bureau ist ein reiches Sterngewölbe, dessen mittlerer Schluß- stein das Wappen des Matthias Corvinus zeigt die Konsolen, welche dieses Gewölbe tragen, zeigen Büsten, ähnlich denen im Zimmer des Ober - Bürgermeisters. Das anstoßende Bureau des Syndikus hat gleichfalls cin großes Sterngewölbe und im Sch{lußstein das Wappen des Matthias Corvinus. Der kleine, in diesem Gemache befindliche Westerker zeigt ein hochbusiges Netgewölbe. Die Einwölbung dieser beiden Räume muß, da an den Gewölben das Wappen des Matthias Corvinus vor- kommt, vor dem Jahre-1490 erfolgt sein. Hier befand sich das Schöppenzimmer , im Gegensay zu der schon besprochenen alten Schöppenstube bis ins vorige Jahrhundert das neue

„genannt. Wahrscheinlih haben die Shöppen ursprünglich in

den beiden Zimmern über der Kanzlei und der Rathsstube ihre Sißungen abgehalten; als aber gegen 1490 die eben be- sprochenen Räume vollendet waren, wurde das Schöppen- zimmer hierher verlegt; jedo erhielt sich der Brauch, daß in der alten Stube wenigstens noch das peinliche Gericht gehegt wurde. Kretschmar sagt in seiner Breslographia: »Die neue Schöppenstube, so ein auf dem oberen Saale des Rathhauses gegen Abend etliche Stufen höher als der Saal gelegenes Zim- mer ist, in welchem an der Seiten gegen Mittag auf einer drey Staffeln erhöhten und mit cinem steinernen Geländer be- seßten Postament unter einer gewölbten mit Gemälden aus- gezierten Decke (d. h. in dem Südwesterker) cin viereckigter Tisch stehet, an welchem an allen vier Seiten die Schöppen ihrer gehörigen Ordnung nach siegen Und in diesem Stande, in welchem sih die Schöppenstube aniezo befindet, da sie mit einer und der andern inscription und Gemäblden, worunter auch, wie es nah dem Jure Magdeburgico erfordert wird, das Jüngste Gerichte, welches aber die Partheyen mit dem Rücken ansehen, geziertet ist , dieselbe 1628 gesegzet , worauf A0 Ee d. 9, Martii das erste Stadt-Recht darinnen gehalten worden. « :

Ueber den Zustand der Schöppenstube vor 1628 sagt Kretshmar: »Voriger Zeit haben zwar die Scböppen auch an diesem Orte ihre Zusamnicnkunft gehalten, es ist aber derselbe nur gegen den Saal mit einer Thüre verschlossen und sonsten mit steinernen Säulen und eisernen Stangen verschlossen ge- wesen.” Und darinnen haben die Schöppen in ciner Rota oder großen Wanne (vermuthlich eine runde Bank mit hoher Rücklebne) gesessen, ohne daß sie von den Partheyen können gesehen werden. «

Das bereits s adi Thurmzimmer dürfte die alte Steuerkammer gewesen sein. Die Übrigen Zimmer des Rathhauses sind erst später angebaut und in der Beschreibung von Dr. A Schulz nicht berücksichtigt worden. Von dem oberen Flur gelangt man J Treppe des Nathsthurmes.

Die Baugeschichte des breslauer Rathhauses hat Schulz nur in den allgemeinsteri Grundzügen darstellen können, da die Quellen eine spezielle Schilderung nicht ermöglichen. Ein Rath- haus war schon im 13. Jahrhundert vorhanden, ob dasselbe aber auf der Stelle des jeßigen stand, ist fraglih; vielleiht war sein ur prünglicher Play am Ringe, wo Jeßt noch ein Haus den Namen »das alte Rathhaus« führt. Der Bau der »Nova Domus« wird 1332 zuerst er- wähnt. Jn den folgenden Jahren wurde an den Kellerräumen

346 jüdische Grabsteine verwendet, welche 1848 entdeckt wUrden.

1387 scheint das untere Geschoß soweit vollendet gewesen zu sein, | Auch der |

daß es beim Jahrmarkt vermiethet werden konnte,

Die Decke dieses Zimmers | Keller muß schon großentheils fertig gewesen sein, da um diese

| Zeit sih Einnahmen von demselben gebucht finden. Der nörd-

bestellt ,

liche Flügel, in dem s\ich die Rathsftube und Kanzlei, die alte Schöppenstube und das Ee befinden, ist wahrschein- lih zu Anfang des 15. ahrhunderts vollendet; ebenso rühren das Hauptportal und der größere Theil des Erdgeschosses aus dieser Zeit her. In den Jahren 1469 —70 ward an dem Rath®8- thurm gearbeitet. Die glänzendste Bauperiode des Rathhauses begann im Jahre 1471 unter der Regierung des kunstliebenden Matthias Corvinus. Derselbe beförderte die Baulust des Rathes, soviel es ihm möglich war. Als das Gebäude nach 180 Jahren zu Ende gebracht war, muß es nah Dr. Schulz einen » ganz entzückenden Anblick « gewährt haben.

Daß das Rathhaus seit dieser Zeit bis auf die Gegen- wart beständige Modifikationen, namentlich im Innern erlitten hat, ging shon aus der vorstehenden Beschreibung desselben hervor. Die bedeutendsten Umbauten fanden im 17. Jahr- hundert, 1615-—1680 statt. Vom leßtgenannten Jahre bis 1746 sind dagegen solche fast gar nicht vorgenommen worden; man besserte nur die vorhandenen Schäden aus. Nach dieser Zeit machten sich jedoch vielfache Veränderungen nöthig. Jn dem durch ihre Ausführung gewonnenen QJustande verblieb das Rathhaus sodann, bis im Jahre 1852 das tadtgerihht aus dem- selben verle t wurde, worauf man die \törenden Einbauten beseitigte. 1860 und in den folgenden Jahren wurde sodann eine durchgreifende Restauration vorgenommen.

Troß der Umbauten und Veränderungen jedoch, die das Breslauer Rathhaus im Laufe der Zeit erfahren, ist dasselbe heute noch ein höchst merkwürdiges und für die Kunstgeschichte beachten8werthes Denkmal, welches nicht nur die Kunst der Spätgothik in ihrer höchsten Entfaltung zeigt. sondern auch in seinen verschiedenen Theilen die Stufen des Verfalls derselben fast vollständig aufweist.

Ueber die Kreisstadt Guben seit Erwerbung der Niederlausiß durch Preußen im Jahre 1815.)

Zu den wichti ern Städten der Niederlausiß, welche Land- schaft gemäß den Bestimmungen des Wiener Kongresses durch das Besißergreifungspatent vom 22. Mai 1815 unter die Krone Preußen fam, gehört Guben sowohl durch seine frühere Be- deutung, als auch durch die Stellung, welcbe cs seit jenem Er- eignisse noch erwarb.

Die Verfassung Gubens war zur Zeit des Uebergangs an Preußen dieselbe, wie sie sich durch Observanz in den sächsischen Immediatstädten gebildet hatte. An der Spiße der Verwaltung stand ein Magistrat oder Stadtrath, zusammengeseßt aus zwei lährlih am Michaelistage im Vorsiß wechselnden Bürgermeistern und vier Senatoren, welcher niht nur die eigentliche Verwal- tung der städtischen Angelegenheiten führte, sondern zugleich die Justizpflege übte. Dieses Kollegium unter der Benennung »Vürgermeister und Rath« nahm den zweiten Plat in der Rangordnung der städtischen Obrigkeiten der Niederlausiß ein und ergänzte sih selbst ohne Mitwirkung der Repräsentanten der Bürgerschaft. Die Oberbehörden, unter welchen dieser Senat stand, waren in Polizei- und Justizsachen die Ober-Amts8regie- rung zu Lübben und in den übrigen Geschäften die Landes- Hauptmannschaft. Die Bürgerschaft wurde vertreten durch ibre Repräsentanten , decen Nechte seit 1604 auf das geringste Maß beshränkt blieben. Bald nach der Besißergreifung , namentlich seit 1818 entstanden Streitigkeiten zwischen dem Magisirate und der Bürgerschaft, welche eine friedliche Beilegung nicht mehr zuließen und \c{ließlich zu einer Untersuchung führten, deren Ausgang die AmtSenthebung mehrerer Magistratsmitglie- der war. Zugleich wurde dadurch der Mangel genügender Ein- richtungen immer fühlbarer , sofern bisher nur Observanz und Herkommen als einzige Verwaltungsregel betrachtet worden waren. Es erfolgte die Einführung der unterm 17. März 1831 publizirten revidirten Städte-Ordnung. Damit begann für die Stadt ein neuer Aufs{hwung. Noch im Jabre 1831 wurden 30 Stadtverordnete von der Bürgerschaft durch Wabl | die ihrerseits wieder das neue Magistratskollegium wählten. Zwar erhoben fi über die Zahl der Stadtverord- neten und manches Andere Meinungsverschiedenheiten , indeß wurden sie unter Vermittelung der Regierung beigelegt und

| erhielten in den statutarischen Ergän ungen der revi-

dirten Städte-Ordnung für die vom 25. April 1837 ibren Abs{luß. Nunmehr bemühte man si, in allen Zweigen der städti-

reisstadt Guben

gearbeitet. Zur Pslasterung eines Souterrains hat man im Jahre | [ben Verwaltung zeitgemäße Verbesserungen einzuführen , wo-

®) Nach der aran von Archidiakonus Tschirch im Neuen

Lausißislen Magazin. 25. Band 1 Doppelheft. Görliß 1868.