1869 / 248 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Abgg. Kryger und Ahlemann haben ein Schreiben eingesendet in welchem sie fich über ihren bedingung8weisen Eintritt in da Abgeordnetenhaus aussprehen. Das Schreiben wurde an die Geschäftsordnungs-Kommission verwiesen. : ;

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt hatte gleihfalls ein Schreiben an das Abgeordnetenhaus gerichtet, in welchem er eine Erklärung darüber beantragt, ob gegen den Grafen Baudissin wegen Beleidigung der Abgeordneten eine Untersuchung einge- leitet werden soll, Dies Schreiben wurde der Justiz-Kommission zur Berichterstattung Überwiesen. |

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein.

Den ersten Gegenstand derselben bildete der mündliche Be- riht der Geschäft&ordnungs-Kommission über das Schreiben des Abg. Lesse vom 5. Oktober 1869, betreffend die Frage, ob das Mandat desselben durch seine Ernennung zum Rechtsanwalt und Notar bei dem Stadtgericht Berlin erloschen sci.

Der Referent Abg. von Puttkamer befürwortete den An- trag der Kommission:

das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Fortdauer des Mandats des Abg. Lesse anzuerkennen.

Das Haus trat diesem Antrage bei. 7

Es folgte 2) ar era una im ganzen Hause über den B, betreffend das Alter der Großjährigkeit.

n der Generaldebatte betheiligten fich die Abg. Windt- horst (Lüdinghausen), Lesse, Dr. Colberg, von Brauchißsch (Elbing), von Gottschef8ky, Windthorst (Meppen), Dr. Gueist.

Der Justiz-Minister Dre. Leonhardt ergriff zu wiederholten Malén das Wort. i

In der hierauf eröffneten Spezialdiskussion sprachen die Abgg. Watbler, Hasenstein, Dr. Behr-Cassel, Windthorst-Lüding- hausen, Bahlmann, Dr. Gneist und Lesse, :

Der Géseßentwurf wurde hierauf nah der Regierung®- vorlage angenommen. (Schluß des Blattes.)

Wialdeck#. Arolsen, 21. Oktober. Der Landes-Direktor v. Flottwell hat auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sr, Majestät des Königs von Preußen die Landtags-

Sgr ueten der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont mittelst Au®schreibens vom 14. d, M. auf Donnerstag, den 28. Ok- tober cr., zum orden tlihen Landtage einberufen. Baden, Karlsruhe, 21. Oktober. (W. T. B.) In der heuti- gen Sizung der Abgeordnetenkammer wurde der zwischen dem

orddeutshen Bunde, Baden, Bayern, Württemberg und essen über den gemeinschaftlichen Besiß des beweglichen Eigen- thums drr vormaligen Bundesfestungen abgeschlossene Ver- trag vom 6. Juli d. J. nach den Anträgen der: Kommission

genchmigt.

Dessterreich : Ungarn. Wien, 21. Oktober. Das »Reih8geseßblatt« veröffentliht eine Kundmachung des Justiz- Ministeriums vom 11. Oktober 1869, nach welther der Kaiser dem Prinzen Alexander von Württemberg das Recht der Exterritorialität, jedoch mit der Maßgabe zuzucrkennen geruht, daß die Wirkungen diescs Rechtes sich auf die von dem Prinzen erbetene Unterstellung unter die Jurisdiktion des Oberst-Hof- Marschallamtes zu beschränken haben, daß somit dem Prinzen für seine Person der Personalgerichtsstand des K. K. Oberst- Hof-Marschallamtes bewilliget werde,

Der niederösterreichishe Landtag nahm gestern das Realschulgeseß in zweiter und dritter Lesung an.

Pesth, 20. Oktober. Das Centralkomite des Unterhauses für den Geseßentrourf über Abschaffung der Prügelstrafe hat in der heutigen Sißung den ministeriellen Entrourf angenommen. Der Bericht des Centralkomites wird morgen in öffentlicher Sigzung vorgetragen werden.

Nächste Woche werden fortwährend öffentliche Sißungen stattfinden, in welchen die vier Geseßentwürfe über Abschaffung der Prügelstrafe, über Pensionirung und Ueberseßung der Rich- ter , Über die Verantwortlichkeit der Richter und Über die Re- ligion8freiheit verhandelt werden. Letzterer dürfte eine erregte Debatte hervorrufen.

Salzburg, 20. Oktober. Sämmtliche Anträge des Ver- fassungs8ausschusses bezüglich der Wablreform werden vom Landtage angenommen. Es wurde bekannt gemacht, daß der Landtag am 30. Oktober geschlossen werden muß.

__ Graz, 20. Oktober. Der Landtag bescbloß, indem er seine Ueberzeugung ausspricht, daß das Konkordat mit den unveräußerli&en Souverainetätsrechten des Staates unver- einbar und dessen Rückwirkung auf das Land von den nach- theiligsten Folgen ist, an die Negierung das Ersuchen zu stellen, ehemöglicbst einen Geseßentwurf dem Reichsrathe vorzulegen, dur welchen das Konkordat, insofern dessen Bestimmungen nicht bereits durch die Staatêgrundgeseke und andere Geseße aufgehoben sind, aufgeboben und die darin berührten Gegen- stände , soweit fie zur staatlichen Geseßgcbung gehören , ver- fassungSmäßig geregelt werden.

Klagenfurt, 20. Oktober. Der Landtag beauftragt den Landesauss{huß, die Negierung um Abänderung der În- struftionen zum Wehrgeseße dahin zu ersuchen, daß ‘die Stel, lung8bezirke auf den Sprengel der amtsbezirke beshränkt werden.

Görz, 20. Oktober. Das Volks{hulgeseß wurde vom dritee 0d mit wenigen Aenderungen nah der Vorlage in dritter Lesung mit großer Stimmenmehrheit angenommen,

Innsbruck, 20. Greuter auf Abönderung tags - Wahlordnung, wonach alle vom haupt nicht aus8geschlossenen

Oktober. der §§. 12 und 14 der Land; | _Wahlréchte über. Gemeindeglieder ohne Rüge

sicht auf ihre Steuerentrichtung zur Wahl von Landtags: |

Abgeordneten berechtigt sind, wurde vom Landtage nad ciner angen Debatte und troßdem der Statthalter die Sanction dieses Geseyes, als gegen das Prinzip der Interessenvertretung verstoßend , niht in Aussicht stellte , bei namentlicher Abstim- mung mit 34 gegen 19 Stimmen angenommen. erner wurde der vom Prof. Greuter cingebrachte Antrag, de treffend das Wahlrecht der Frauen, und ebenso der Antrag des Abg. Br. Blaas, für die Wahlen der Wahlmänner sowohl, als der Landtags - Abgeordneten die geheime Abstimmung einzu- führen, und s{lièßliÞ der Antrag des Dr. Leonardi auf Ein-

führung der gehcimen Abstimmung bei den Gemeindewahlen |

angenonimen. __ Bregenz, 20. Oktober. die Generaldebatte Über das Volks\{hulgeseß. Der Regierungs. vertreter erklärte, die Regierung werde allfälligen Abänderungs- beschlüssen des Landtages, sofern sie sich innerhalb des- Rahmens der Bestimmungen des Schulgeseßes wesen nicht abträglih sind, E nicht entgegentreten, Der Bischof beantragte, die Berathung des Gesetzes auf die näWste Landtagssession zu vertagen, weil gegenwärtig der Landtag den Kostenaufwand für die neue Schuleinrichtung nicht kenne. Prag, 20. Oktober. Baron Riese und Genossen inter pellirten im Landtag den Statthalter E Beseitigung der Schiffahrtshindernisse auf der Elbe die \ chsishe Grenze auf- wärts. Der Statthalter sagte eine demnästige Beantwortung zu. Hierauf wurde die Berathung des Wasserrechtsgesetes ‘be- endigt, das in dritter Lesung angenommen wurde. Die qe- rihtlihe Verfolgung der Deklaranten Potucek und Greâr wurde vom Landtage nicht bewilligt, weil die Deklaration als rechts- und geseßwidrig keine bindende Kraft habe und- die Ver- brechen, wegen deren fie verfolgt werden, keinen infamirenden Charakter tragen. Hierauf fand die Generaldebatte über das Gescß bezüglih-Errichtung und Erhaltung der Volksschulen statt. Czernowiß, 20, Öktober. Der Antra auf Vertagung der Berathung Über das Gesch wegen Erri tung, Erhaltun und Besuchs der Volksschulen wurde vom Landtage na langer Debatte mit der vom Ausschusse beantragten Modifi- kation angenommen, daß die Regelung der rechtlichen Stellun der griechisch-orientalischen Kirhe und der Beitragsleistung det Mio ee jGeR Fonds für Schulzwecke vorher stattzu- e.

Risano, 19. Oktober. Das Infanterie - Regiment Erz herzog Albrecht, das 27. Jäger-Bataillon und ahrere Batterien lagern auf den Höhen von Knezlac und rücken morgen früh nach o gu U

attaro, 20. Oktober. (»N. Fr. Pr.«) In Folge der gestern vom FML,. v. Wagner angeordneten A a o oe der gesammten Truppen gelang es heute, tief ins Gebirge vor- zudringen und eine Truppenabtheilung zwischen die Insfurgenten zu schieben, um ihre Vereinigung zu hindern. Risano wurde nah kurzem geringfügigen Widerstande genommen und mar- s{iren die Truppen gegen Dragali, um dieses von den dasselbe cernirenden Jnsurgenten zu befreien. Die Truppen dürften gegenwärkig Dragali bereits erreiht und die Insurgenten ver- jagt haben. Die Nachricht, daß die Insurgenten eine Gebirgs

Batterie genommen hätten, ist falsch.

Schweiz. Bern, 21, Oktober. (W. T. B) Nat sechsstündiger lebhafter Debatte genehmigte us der Mona i A A He E E die ai und die Sg ahn, womit diese Frage dur undesb ß definitiv ent ieden q ch eschluß definitiv

Großbritannien und Der Prinz von Wales Jagd eingetroffen. i

Das Befinden Lord Derby's ist unverändert. Sonntag war er nicht im Stande, Nahrung oder Medizin zu sich zu nehmen und den größten Theil der Zeit verbrachte er in bewußtlosem QJustande.

40. Oktober. Es ist nunmehr den Behörden der City die offizielle Mittheilung zugegangen, daß Ihre Majestät die Königin den neuen Viadukt in Holborn und die Blackfriar®- brücke am 6, nächsten Monats zu eröffnen gedenkt.

Irland. London, 19. Oktober. lit in Gunton bei Norwich zur

bestehenden K. K, Steuer: |

Der Antrag des Prof [f

Heute begann im Landtage

halten und dem Schul: |

duktion 1868/69. Rußi..nd: Statistische Nachrichten über Produftion und | Verkehr im russischen Kaiserreiche, unter besonderer Berücksichtigung |

Seit

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Der durch Ableben seines früheren Inhabers erledigte P osten eines Wappenkönigs des Hosenbandordens ist durch Al bert A den Herold von Lancaster, wieder be- et worden. les Der Prinz Hassan, Sohn des Vize - Königs von A egypten, ist in diesen Tagen als Studirender an der Univer- sität Oxford immatrikulirt worden,

Frankreich. Paris, 21. Oktober. Vernehmen nah wird der Kaiser am 25, d. hierselbst eintreffen. :

Die beutigen Börsenberichte geben als Grund der Cours- besserung das Gerücht an, der geseßgebende Körper werde in den ersten Tagen des November einberufen werden.

Die seit einigen Tagen verbreitete Nachricht, den Rück- tritt des Ministers des Auswärtigen Latour d’Auvergne be- treffend, wird von gut unterrichteter Seite dementirt.

Der »Constitutionnel« meldct, daß ein Gese über den

(W. T. B.) Dem aus Compiegne

aatsrathe vorgelegt werden wird.

Spanien. Madrid, 21. Oktober. (W. T. B.) Die Ruhe ist überall auf der ganzen Halbinsel voUständig wieder hergestellt. Dem Vernehmen nach hat die Regierung be- schlossen, die aufgelösten Milizen nit wieder zu organifiren. Es bestätigt sich, daß der republikanische Deputirte Orense an der portugiesishen Grenze verhaftet worden ist. Die Cortes hab-:n das Eisenbahngeseÿ genehmigt.

Italien. Florenz, 21. Oktober. in Le A) Die » Jtal. Korrespondenz « meldet , daß der Prinz Amadeus, Hergog von Aosta, fich wahrscheinlich in kürzester Jeit nach onstantinopel begeben werde.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. Okto- ber, Nach dem neuesten Telegramme aus Livadia vom 18. d. Mts, erholt sich die Kaiserin nur langsam. Jhre Majestät machte indessen shon seit mehreren Tagen Promenaden.

Der Justiz-Minister Staats - Sekretär Graf von der Pahlen hat am 16. Oktober mit Allerhöchster Genehmigung die Leitung- des Ministeriums wieder übernommen.

Das Auslaufen des in Kronstadt ankernden, nach dem Stillen Ozean bestimmten Geschwaders, welches am 17. statt- finden sollte, ist verschoben worden.

Die Geseß-Sammlung enthält cinen Kaiserlichen Ukas aus Livadia, 17/29. September, durch welchen für das König- reich- Polen ein von dem Ministerium des Jnnern ressorti- rendes Censurkomite eingeseßt wird, welches an die Stelle des jeßt dort fungirenden Censurkomites und der Sektion für die Presse treten soll. Das für Rußland geltende Censurregle- ment soll auch in Warschau und bei den übrigen Censurbehörden des Königreichs Polen Anwendung finden.

Amerika. New-York, 19. Oktober. (Kabeltelegramm.) Der General Grant erklärt die vom »New-York-§Hzerald« ge- brachte Nachricht, er habe mit einem Agenten des Hauses Roth- {ild bezüglich einer Anleihe zur Einlösung der Staatsschuld eine Unterredung gehabt, als durchaus unwahr.

Aus Cuba zroird gemeldet, daß am Sonntag drei Dampfer mit bedeutenden Verstärkungen aus Cadix in Ha- vanah eingetroffen sind.

dem

Das »Amts- Blatt der Norddeutschen Posiverwaltung« Nr. 67 enthält Generalverfügungen vom 16. Oktober: Kennzeich- nung der wegen ihrer Schwere dem zweifachen Briefporto unterliegenden, portopflichtigen gewöhnlichen und portopflichtigen rekfommandirten Briefe aus dem Postverkfehr mit der Scywciz; vom 17. Oktober: Einflihrung des Post-Anweisungsverfahrens im Verkehr mit Belgien.

Die Nr. 43 des »Pr. H. A.« enthält unter S Gar ang: Rußland: Tarifirung gestrickter Artikel. Tarifirung von Spiegeln in hölzernen Rahmen. Spanien: Schifféabgaben zu Manila.

Mexiko: Verordnung des Finanz-Ministeriums vom 5. August 1869, |

betreffend dic Manifeste und Fakturen über eingehende Waaren. Herner: Die Ernte in Dänemark in 1869. Frankrei: Pro- und Verbrouch von Rübenzuker in der Campagne

Rigas (Schluß). Unter Mittheilungen: Elbing. Danzig. Brom- berg. Breslau. Glogau. Gleiwiß. Minden. Münster. Cöln. Maade-

burg. Rom. Beilagen: Dekret vom 12. Juli betreffend die Ein- | A führung eines neucn Zolltarifs in Spanien. Nachrichten für Sec- | die erfolgte Musterung, resp. Aushebung Militärpflichtiger fremder N | Bezirke, vom 9. Juni 1869. Erlaß an das Königliche General-

| Kommando und das Königliche Ober - Präüdium der Provinz N.,

Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten Nr. | die Prüfungen für den cinjährigen freiwilligen Dienst beireffend, vom

fahrer. Nr. 23. : Das »Ministerialblatt für die gesammte innere

enthält: Erlaß an die Königlichen Regierungs-Präsidien in den alten

Landestheilen, sowie an die zu Schleswig, Wiesbaden und Caffel, die |

Kosten der Vertretung der als Abgeordnete fungirenden Beamten

betreffend, vom 30. August 18€9. Cirfkular-Erlaß an sämmtlicke |

Uen O Unterricht in den Bolksschulen binnen Kurzem t

Königliche Regierungen und Landdrosteien, die Verwendung der Land- räthe als Civil-Mitglieder der Kommissionen zur Abshäßung von bei Truppen-Uebungen vorgekommenen Flurbeschädigungen betreffend, vom 19. August 1869. Bescheid an die Königliche Landdrostei zu N,, die Diäten und Reisekosten der Amtshauptmänner als Mitglieder von zur Abschäßung der bei Truppen-Uebungen vorkommenden Flur- beshädigungen gebildeten gemischten Kommissionen betreffend, vom 8. August 1869. Eirkular-Erlaß an sämmtliche Königliche Regie- rungen und Landdrosteien, betreffend “die Prüfung und Bescheinigun

der Nachweisungen von an einberufene Heerespflichtige vors{hußiveise gezahlten Reisegeldern, vom 2. September 1869, Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien und an das Königliche Polizei-Präsidium hier , die Taxe für homösopathische

| Arznei-Verordnungen betreffend, vom 5. August 1869. Verfügung

an die Königlichen Regierungen der sechs östlichen Provinzen und der Rheinprovinz, die Einführung neuer und erhöhter Gemeinde-Zuschläge

| zur Mahl- und Schlachtsteuec betreffend, vom 16. August 1869,

Bescheid an den Magistrat zu N , die Heranziehung der Posthalter zu den Kommunal-Abgaben betreffend, vom 26. Juni 1869, Bescheid an die Königliche Regierung zu N, betreffend die Auswahl der in städtishem und ständishem Dienst anzustellenden Civilversorgungs- beretigten, vom 7. Juni 1869. Verfügung an die Königliche Regie- rung zu N 5 betreffend die Gehalts-Ansprüche der mit Umgehung der geseßlichen Vorschriften über Berüsichtigung der Militär-Jnvaliden im Kommunaldienst angestellten, demnächst aber auf höhere Anordnung entlassenen Personen, vom 2. Juni 1869. Verfügung an die T lihe Regierung zu N, die Beschung der Polizei-Kommissarien-Stel- len bei den Königlichen Polizei-Verwaltungen betreffend, vom 2/7. April 1869, Bescheid an das Königliche Yolizei- Präsidium zu N, die Einziehung des Gnadengehaltes pensionirter Land-Gensdarmen bei ihrer Anstellung in einer etatsmäßigen Stelle des Civildienstes betreffend, vom 8. Mai 1869. Verfügung an die Königlichen Regierungen der sechs östlihen Pro- vinzen, der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen und an das Königliche Polizei-Präsidium hierselbst, die Einrichtung der zum Debit auszugebenden Gesinde-Dienstbücher betreffend, vom 20. August 1869. Verfügung an die Königlichen Regierungen der Provinzen Schlesien, Brandenburg und Sachsen, und abschriftlich zur Kenntnißnahme an das Königliche Polizei-Präsidium hierselbst, die Zulassung auslän- disher, namentlich ungarischer Drahtbinder und Kesselflicker zum Ge- werbebetriebe im Umbherziehen betreffend, vom 31, Juli 186°, Cir- fular-Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen (excl. Danzig, Stralsund, Cöslin, Magdeburg, Erfurt und Schleswig), an das König- lihe Polizei-Präsidium hierselbst , auch zur Kenntnißnahme und wei- teren Veranlassung an die Königlichen Ober-Präsidenten der Provinzen Hannover und Schleswig - Holstein , die Uniform und Dienstabzeichen der Hausväter und Ober - Aufseher bei den Straf- und Gefangen- anstalten betreffend, vom 24. Juni 1869. Ctrfkular - Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen, in deren Bezirken sich Straf- oder Gefangenanstalten befinden, und abschriftlich zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung an die Königlichen Ober-Präsidien zu Hannover und Kiel, die Benußung der bei den Straf- und Gefangenanstalten

| mit gemcinsamer gal vorhandenen Jsolirzellen betr., vom 19. August

1869. Cirfalar-Verfügunge die Ausführung der Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund betreffend, vom 4. September 1869. Ne betreffend die Kautionsverhältnisse der im Bereiche der Telegraphenverwaltung des Norddeutschen Bundes angestellten oder beschäftigten Beamten und Unterbeamten, vom 28. Juli 1869. Bekanntmachung, die Einführung von Freimarken zur Fran- firung telegraphisher Depeschen betreffend, vom 10. Juli 1869. Cirfular-Erlaß an sämmtliche Königliche Regierungen, die Königliche Ministerial-Bau-Kommission und die Königlichen Landdrosteien, be- treffend dic Verpflichtungen der Straßenbau-Verwaltungen im Inter- esse der Bundes-Telegraphen-Verwaltung, vom 21. August 1869. Verfügung an die Königliche Regierung zu N , betreffend die Erthei- lung von Auszügen au® der Grundsteuer-Mutterrolle zum Zwecke der Subhastation, vom 14. August 1869. Bescheid an den Königlichen Provinzial-Steuer-Direktor zu Stettin, und abschriftlich zur Nachricht und gleichmäßigen Da an die übrigen Herren Provinzial- Steuer-Direktoren und die Königlichen Regierungen in Votsdam und i a. O., die Zulässigkeit des administrativen Verfahrens bei

etränfesteuer-Kontraventionen gegen den Angeschuldigten im Falle der Konkurrenz eines subsidiarisch Verhafteten betreffend, vom 2Wsten Mai 1869. Cirkular-Verfügung an sämmtliche Herren Provinzial- Steuer-Direktoren und die Königlichen Regicrungen in Potsdam und Franfkfürt a. O, die Erledigung von Untersuchungen wegen Zoll- und Steuervergehen, bei welchen Personen unter 16 Jahren betheiligt sind, im Verwaltungswege betreffend, vom 26. Juni 1869. Bescheid an die Königliche Regierung zu N, die in Bagatellsachen entstehenden, aus dem Paus{quantum nicht zu deckenden baaren Auslagen be- treffend, vom 13. August 1869. Zusammenstelung der Resultate der von den Auseinanderfeßungs-Behörden im Jahre 1865 ausge- führten Regulirungen, Ablösungen und Gemeinheitstheilungen mit Hinzurehnung der Resultate aus den Vorjahren bis Ende 1867. Deklaration der Anmerkung zu §. 64, 1. der Militär- Ersaß-Jnstruk- tion für den Norddeutschen Bund, betreffend die Benachrichtigung der Civil-Vorsißenden der Kreis - Ersaßkommissionen unter einander über

25. Juni 1869. Erlaß an das Königliche General-Kommando und das Königliche Ober - Präsidium der Provinz N, die Nichtzulafsung der zum einjährigen freiwilligen Dienst als berechtigt anerkannten Militärpflichtigen zur Loosung betreffend, vom 2. Juli 1869.

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