1869 / 248 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Abgg. Kryger und Ahlemann haben éin Schreiben eingesendet, in welchem sie sich über ihren bedingungsweisen Eintritt in das Abgeordnetenhaus aussprechen. Das Schreiben wurde an die Geschäftsordnungs-Kommission verwiesen. : ;

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt hatte gleihfalls ein Sqreiben an das Abgeordnetenhaus gerichtet, in welchem er eine Erklärung darüber beantragt, ob gegen den Grafen Baudissin wegen Beleidigung der Abgeordneten eine Untersuchung einge- Leitet werden soll. Dies Schreiben wourde der Justiz-Kommission zur Berichterstattung überwiesen. : Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein. Den ersten Gegenstand derselben bildete der mündliche Be- richt der Geschäft8ordnungs-Kommission über das Schreiben des Abg: Lesse vom 5. Oftober 1869, betreffend die Frage, ob das Mandat desselben durch seine Ernennung zum Recht8anwalt und Notar bei dem Stadtgericht Berlin erloschen sei.

Der Referent Abg. von Puttkamer befürwortete den An- trag der Kommission: i

das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Fortdauer des Mandats des Abg. Lesse anzuerkennen.

Das Haus trat diesem Antrage bei. ;

Es folgte 2) Dorner ug im ganzen Hause über den Ret A betreffend das Alter der Großjährigkeit. :

n der Generaldebatte betheiligten si die Abg. Windt- borst (Lüdinghausen), Lesse, Dr. Colberg, von Brauchißsch (Elbing), von Gottschcf8ky, Windthorst (Meppen), Dr. Gneist.

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt ergriff zu wiederholten Malén das Wort. i

In der hierauf eröffneten Spezialdiskussion sprachen die Abgg. Wacbler, Hasenstein, Dr. Behr-Cassel, Windthorst-Lüding- hausen, Bahlmann, Dr. Gneist und ‘Lesse. :

Der Géseßentwurf wurde hierauf nah der Regierung®- vorlage angenommen. (Schluß ‘des Blattes.)

Walideck. Arolsen, 21. Oktober. Der Landes-Direktor v. Flottwell hat auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sx, Majestät des Königs von Preußen die Landtags- Abgeordneten der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont mittelst Ausschreibens vom 14. d. M. auf Donnerstag, den 28. Ok- tober cr., zum ordentlichen Landta ge einberufen. Baden. Karlsruhe , 21. Oktober. (W. T. B.) Jn der heuti- gen Sigzung der Abgeordnetenkammer wurde der zwischen dem orddeutsen Bunde, Baden, Bayern, Württemberg und essen über den gemeinschaftlichen Besiß des beweglichen Eigen- thums drx vormaligen Bundesfestungen abgeschlossene Ver- trag vom 6. Juli d. J. nach den Anträgen der: Kommission

genchmigt.

Oesterreich : Ungarn. Wien, 21. Oktober. Das » Rrich8geseßblatt« veröffentlicht eine Kundmachung des Justiz- Ministeriums vom 11. Oktober 1869, nach wel@her der Kaiser dem Prinzen Alexander von Württemberg das Recht der Exterritorialität, jedoh mit der Maßgabe zuzuerkennen geruht, daß die Wirkungen dieses Rechtes sich auf die von dem Prinzen erbetene Unterstellung unter die Jurisdiktion des Oberst-Hof- Marschallamtes zu beshränken haben, daß somit dem Prinzen für seine Person der Personalgerichtsstand des K. K. Oberst- Hof-Marschallamtes bewilliget werde,

Der niederösterreichishe Landtag nahm gestern das Realschulgeseß in zweiter und dritter Lesung an.

Pesth, 20. Oktober. Das Centralkomite des Unterhauses für den Geseßentwurf über Abschaffung der Prügelstrafe hat in der heutigen Sißung den ministeriellen Entrourf angenommen. Der Bericht des Centralkomites wird morgen in öffentlicher Sigzung vorgetragen werden.

Nächste Woche werden fortwährend öffenilihe Sißungen fiattfinden, in welchen die vier Geseßentwürfe über Abschaffung der Prügelsirafe, über Pensionirung und Ueberseßung der Rich- ter, Über die Verantwortlichkeit der Richter und über die Re- [ligion8freiheit verhandelt werden. Leßterer dürfte eine erregte Debatte hervorrufen.

Salzburg, 20. Oktober. Sämmtliche Anträge des Ver- fassung8ausschusses bezüglih der Wablreform werden vom Landtage angenommen. Es wurde bekannt gemacht, daß der Landtag am 30. Oktober geschlossen werden muß.

Graz, 20. Oktober. Der Landtag bescbloß, indem er seine Ueberzeugung ausspricht, daß das Konkordat mit den unveräußerli&en Souverainetätsrechten des Staates unver- einbar und dessen Rückwirkung auf das Land von den nach- theiligsten Folgen is, an die Negierung das Ersuchen zu stellen, ehemöglicbst einen Geseßentwurf dem Reichsrathe vorzulegen, dur welchen das Konkordat, insofern dessen Bestimmungen nicht bereits durch die Staatêëgrundgeseße und andere Geseße aufgehoben sind, aufgehoben und die darin berührten Gegen- stände , soweil sie zur staatlichen Geseßgebung gehören , ver- fassungêmäßig geregelt werden.

Klagenfurt, 20. Oktober. Der Landtag beauftrazy den Landesausschuß, die Regierung um Abänderung der J, strufktionen zum Wehrgeseße dahin zu ‘ersuchen, daß ‘die Sh lung8bezirke auf den Sprengel der bestehenden K. K. Steuy amtsbezirke beschränkt werden.

Görz, 20. Oktober. Landtage mit wenigen Aenderungen nach der Vorlage j dritter Lesung mit großer Stimmenmehrheit angenommen,

Innsbruck, 20. Oktober. Der Antrag des Pr Greuter auf Abänderung der §§. 12 und 14 der Lan tags - Wahlordnung, wonach alle vom Wabhlréchte üby haupt nicht au8geschlossenen Gemeindeglieder ohne Ri

sicht auf ihre Steuerentrihtung zur Wahl von Landtagi|

Abgeordneten berechtigt find, wurde vom Landtage na ciner langen Debatte und troßdem der Statthalter die Sanctig dieses Geseyes, als gegen das Prinzip der Interessenvertretuy verstoßend , niht in Aussicht stellte , bei namentlicher Abstin mung mit 34 gegen 19 Stimmen angenommen. Fern wurde der vom Prof. Greuter cingebrachte Antrag, h treffend das Wahlrecht der Frauen, und ebenso der Antrag di Abg. Dr. Blaas, für die Wahlen der Wahlmänner sowohl, al der Landtags - Abgeordneten die geheime Abstimmung einz führen, und s{ließlich der Antrag des Dr. Leonardi auf Ey führung der gehcimen Abstimmung bei den Gemeindewahl angenonimen.

__ Bregenz, 20. Oktober. Heute begann im Landtay die Generaldebatte Über das Volksschulgeseß. Der Regierung! vertreter exklärte, die Negierung werde allfälligen Abänderung beshlüssen des Landtages, sofern sie sich innerhalb des-Rahner! der Bestimmungen des Schulgeseßes halten und dem Schu

wesen nicht abträglich find, g nicht entgegentreten. D

Bischof beantragte, die Berathung des Gesehes auf die Landtagssession zu vertagen, weil gegenwärtig -der Landtag de Kostenaufwand für die neue Schuleinrichtung nicht kenne.

_ “Prag, 20. Oktober. Baron Riese und Genossen int pellirten im Landtag den Statthaiter wegen Beseitigung di Schiffahrt8hindernisse auf der Elbe die sächsishe Grènze au wärts. Der Statthalter sagte eine demnächstige Bearitwortwi zu. Hierauf wurde die Berathung des Wasserrecht8geseßes h endigt, das in dritter Lesung angenommen wurde. Die q richtliche M der Deklaranten Potucek und Grée( wurde vom Landk

rehts- und geseßwidrig keine bindende Kraft habe und: die Va brechen, wegen deren sie verfolgt werden, keinen infamirendy Charakter tragen. Hierauf fand die Generaldebatte über di Gescß bezüglich-Errichtung und Erhaltung der Volksschulen statt Ï m R E Ga er Berathung über das Geseß wegen Errichtung, Erhaltu und Besuchs der Volksschulen wurde vom Lab tage nat

“langer Debatte mit der vom Ausschussé beantragten Modis

lation angenommen, daß die Regelung der rechtlichen Stellui der griechisch-orientalischen Kirhe und der Beitragsleistung di

griechisch-orientalishen Fonds für Schulzwecke vorher stät}

R hab E

isano, 19, Oftober. Das Infanterie - Regiment E herzog Albrecht, das 27. Jäger-Bataillon und fcl Batterit lagern auf den Höhen von Knezlac und rücken morgen frü nach Dragay ab.

Cattaro, 20. Oktober. (»N. Fr. Pr.«) In Folge der ge al ML. v. Wagner E ¿llgiiwtlen ortu

von1

der gesammten Truppen gelang es heute, tief ins Gebirge vos

zudringen und eine Truppenabtheilung zwischen die Jnfurgentt| lhre 2 | Risano wur nach kurzem geringfügigen Widerstande genommen und m

zu schieben, um ihre Vereinigung zu: hindern.

s{hiren die Truppen gegen Dragali, um dieses von den dassell! cernirenden Jnsurgenten- zu befreien. Die Truppen dürft! gegenwärtig Dragali bereits erreicht und die Insurgenten vit jagt haben. Die Nachricht, daß die Batterie genommen hätten, ist fals. Schbweiz. Bern, 21, Oktober. (W. T. B. sehsstündiger lebhafter Debatte genehmigte s der Aaoni rath die Konzessionen für die Gotthardt- und die Splüge! aA, G diese Frage durch Bundes8beschluß definitiv en en ift.

_ Großbritannien und Jrland. London, 19. Oktobt| Der Prinz von Wales ist in Gunton bei Norwich zl!

Jagd eingetroffen. : Das Befinden Lord Derby's ist unverändert, Sonntag war er nicht im Stande, Nahrung oder Medizin il

sich zu nehmen und den größten Theil der Zeit verbrachte

in bewußtlosem ZJZufiande. 20. Oktober. Es is} nunmehr den Behörden der Cil die offizielle Mittheilung zugegangen, daß Ihre Majestät dl

Königin den neuen Viadukt in Holborn und die Blackfriar®

brücke am 6. nächsten Monats zu eröffnen gedenkt,

Das Volksschulgeseß wurde yvoy A egypten, ist in diesen Tagen als Studirender an der Univer-

tritt des Ministers des Auswärtigen Latour d'Auvergne be-

E dem

Ruhe is überall auf der ganzen Halbinsel vollständig wieder

Cortes habn das Eisenbahngesey genehmigt.

tage nicht bewilligt, weil die Deklaration all

Der Antrag auf Vertagun

des Königreichs Polen Anwendung finden,

Der General Grant erklärt die vom »New-York-Herald« ge-

vanah eingetroffen sind.

portopflichtigen gewöhnlihen und portopflichtigen rekommandirten Insurgenten eine Gebir

Nail | Rußland: Tarifirung gestrickter Artikel. Tarifirung von Spiege

duftion

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Der dur Ableben seines früheren Jnhabers erledigte 3 osten eines Wappenkönigs des Hosenbandordens i} durch Al bert William Woods, den Herold von Lancaster, wieder be-

egt worden. i j Der Prinz Hassan, Sohn des Vize - Königs von

Oxford immatrikulirt worden,

Frankreich. Paris, 21. Oktober. (W. T. B.) Dem ernehmen nah wird der Kaiser am 2. d. aus Compiegne hierselbst eintreffen. / Die heutigen Börsenberichte geben als Grund der Cours- besserung das Gerücht an, der gesehgebende Körper werde in den ersten Tagen des November einberufen werden.

Die seit einigen Tagen verbreitete Nachricht, den Rük-

ität

treffend, wird von gut unterrichteter Seite dementirt.

Der »Constitutionnel« meldet, daß ein Gefeß über den unentgeltlichen Unterricht in den Bolksschulen binnen Kurzem taatsrathe vorgelegt werden wird.

Spanien. Madrid, 21. Oktober. (W. T. B.) Die hergestellt, Dem Vernehmen nah hat die Regierung be- chlossen, die aufgelösten Milizen nicht wieder zu organisiren. Es bestätigt sich, daß der republikanishe Deputirte Orense an der portugiesishen Grenze verhaftet worden ist. Die

_ KFtalien. Florenz, 21. Okiober. (W. T. B.) Die » Ital. Korrespondenz « meldet , daß der Prinz Amadeus, Herzog von Aosta, sich wahrscheinlich in kürzester Zeit nach

onstanitinopel bege ben“ werde.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. Olkto- ber. Nach dem neuesten Telegrainme aus Livadia vom 18. d. Mts, erholt si die Kaiserin nur langsam. Jhre Majestät machte indessen schon seit mehreren Tagen Promenaden.

Der Justiz-Minister Staats - Sekretär Graf von der Pahlen hat am 16. Oktober mit Allerhöchster Genehmigung die Leitung- des Ministeriums wieder übernommen.

Das Auslaufen des in Kronstadt ankernden, nah dem Stillen Ozean bestimmten Geschwaders, welches am 17. statt- finden sollte, ist vershoben worden.

Die Geseß-Sammlung enthält cinen Kaiserlichen Ukas aus Livadia, 17/29. September, durch welchen für das König- reich- Polen ein von dem Ministerium des Jnnern ressorti- rendes Censurkomite eingeseßt wird , welches an die Stelle des jeyt dort fungirenden Censurkomites und der Sektion für die Prie treten soll. Das für Rußland geltende Censurregle- ment soll auch in Warschau und bei den übrigen Censurbehörden

Amerika. New-York, 19. Oktober, (Kabeltelegramm.)

brachte Nachricht, er habe mit einem Agenten des Hauses Roth- {ild bezüglih einer Anleihe zur Einlösung der Staatsschuld eine Unterredung gehabt, als durchaus unwahr.

Aus Cuba wird gemeldet, daß am Sonntag drei

Dampfer mit bedeutenden Verstärkungen aus Cadix in Ha-

Das »Amts - Blatt der Norddeutschen Postverwaltung« Nr. 67 enthält Generalverfügungen vom 16. Oktober: Kennzeich- nung der wegen ihrer Schwere dem zweifachen Briefporto unterliegenden,

Briefe aus dem Postverkehr mit der Scywciz; vom 17, Oftober : Einflihrung des Post-Anweisungsverfahrens im Verkehr mit Belgien. Die Nr. 43 des »Pr. H. A.« enthält unter S Ga ang: n in hôlzernen Rahmen. Spanien: Schifféabgaben zu Manila. Mexiko : Verordnung des Finanz-Ministeriums vom 5. August 1869, betreffend die Manifeste und Fakturen über eingehende Waaren. Ferner: Die Ernte in Dänemark in 1869, Frankreich: Pro- ; und Verbrauch von Rübenzucker in der Campagne 1868/69. Rußland: Statistishe Nachrichten Über Produktion und Verkehr im russischen Kaiserreiche, unter besonderer Berüsichtigung Rigas (Schluß). Unter Mittheilungen: Elbing. Danzig. Brom- berg. Breslau. Glogau. Gleiwiß. Minden. Münster. Cöln. Maade- burg. Rom, Beilagen: Dekret vom 12, Juli, betreffend die Ein- führung eines neuen Zolltarifs in Spanien. Nachrichten für Sec- fahrer. Nr. 23. s Das »Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten Nr. enthält: Erlaß an die Königlichen Regierungs-Präsidien in den alten Landestheilen, sowie an die zu Schleswig, Wiesbaden und Cassel, die Kosten der Vertretung der als Abgeordnete fungirenden Beamten betreffend, vom 30. August 18€9, Cirkular-Erlaß an sämmtliche

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Königliche Regierungen und Landdrosteien, die Verwendung, der Land- räthe als Civis-Mitglieder der Kommissionen zur Abschäßung von bei Truppen-Uebungen vorgekommenen Flurbeschädigungen betreffend, vom 19. August 1869. Bescheid an die Königliche Landdrofstei zu N,, die Diäten und Reisekosten der Amtshauptmänner als Mitglieder von zur Abschäßung der bei Truppen-Uebungen vorkommenden Flur- beshädigungen gebildeten gemishten Kommissionen betreffend, vom 8. August 1869. Eirfular-Erlaß an sämmtliche Königliche Regie- rungen und Landdrosteien, betreffend “die Prüfung und E der Nachweisungen von an einberufene Heerespflichtige vorshußiveise gezahlten Reisegeldern, vom 2. September 1869. Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien und an das Königlihe Polizei-Präsidium hier, die Taxe für homöopathische Arznei-Verordnungen betreffend, vom 5. August 1869. Verfügung an die Königlichen Regierungen der sechs östlichen Provinzen und der Rheinprovinz, die Einführung neuer und erhöhter Gemeinde-Zuschläge zur Mahl- und Schlachtsteuec betreffend, vom 16. August 1869. Bescheid an den Magistrat zu N , die Heranziehung der Posthalter zu den Kommunal-Abgaben betreffend, vom 26. Juni 1869. Bescheid an die Königliche Regierung zu N., betreffend die Auswahl der in städtishem und siändischem Dienst anzustellenden Civilversorgungs- beretigten, vom 7. Juni 1869. Verfügung an die Königliche Regie- rung zu N 5 betreffend die Gehalts-Ansprüche der mit Umgehung der geschlichen Vorschriften über Berücksichtigung der Militär-Jnvatiden im Kommunaldienst angestellten; demnächst aber auf höhere Anordnung entlassenen Personen, vom 2. Juni 1869. Verfügung an die König- liche Regierung zu N, die Beseßung der Polizei-Kommissarien-Stel- len bei den Königlichen Polizei-Verwaliungen betreffend, vom 27. April 1869. Beschcid an das Königliche Polizei- Präsidium zu N, die Einziehung des Gnadengehaltes pensionirter Land-Gensdarmen bei ihrer Anstellung in einer etatsmäßigen Stelle des Civildienstes betreffend, vom 8. Mai 1869. Verfügung an die Königlichen Regierungen der sechs östlichen Pro- vinzen, der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen und an das Königliche Polizei-Präsidium hierselbst, die Einrichtung der zum Debit auszugebenden Gesinde-Dienstbücher betreffend, vom 20. August 1869. Verfügung an die Königlichen Regierungen der Provinzen Schlesien, Brandenburg und Sachsen, und abschriftlich zur Kenntnißnahme an das Königliche Polizei-Präsidium hierselbst, die Zulassung auslän- discher, namentlich ungarischer Drahtbinder und Kesselflicker zum Ge- werbebetriebe im Umbherziehen betreffend, vom 31. Juli 1869. Cir- fular-Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen (excl. Danzig Stralsund, Cöslin, Magdeburg; Erfurt und Schleswig), an das König- liche Polizei-Präsidium hierselbst, auch zur Kenntnißnahme und wei- teren Veranlassung an die Königlichen Ober-Präsidenten der Provinzen Hannover und Schleswig - Holstein , die Uniform und Dienstabzeichen der Hausväter und Ober - Aufseher bei den Straf- und Gefangen- anstalten: betreffend, vom 24. Juni 1869. Citrfular- Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen, in deren Bezirken sih Straf- oder Gefangenanstalten befinden, und abschriftlich zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung an die Königlichen Ober-Präsidien zu Hannover und Kiel, die Benußung der bei den Straf- und Gefangenanstalten mit gemeinsamer Haft vorhandenen Jsolirzellen betr., vom 19. August 1869. Cirfalar-Verfügung, die Ausführung der Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund betreffend, vom 4. September 1869. Insiruktion, betreffend die Kautionsverhältnisse der im Bereiche der Telegraphenverwaltung des Norddeutschen Bundes angestellten oder beschäftigten Beamten und Unterbeamten, vom 28. Juli 1869. Bekanntmachung, die Einführung von Freimarken zur Fran- firung telegraphisher Depeschen betreffend, vom 10. Juli 1869. Cirkular-Erlaß an sämmtliche Königliche Regierungen, die Königliche Méinistcrial-Bau-Kommission und die Königlichen Landdrosteien, be- treffend dic Verpflihtungen der Straßenbau-Verwaltungen im Inter- esse der Bundes-Telegrophen-Verwaltung, vom 21. August 1869. Verfügung an die Königliche Regierung zu N j betreffend die Erthei-

[lung von Auszügen aus der Grundsteuer-Mutterrolle zum Zwecke der

Subhastation, vom-14. August 1869. Bescheid an den Königlichen Provinzial-Steuer-Direktor zu Stettin, und abschriftlih zur Nachricht und gleichmäßigen S an die übrigen Herren Provinzial- Steuer-Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potisdam und Dae a. O., die Zulässigkeit des administrativen Verfahrens bei ctränfesteuer-Kontraventionen gegen den Angeschuldigten im Falle der Konkurrenz eines subsidiarisch Verhafteten betreffend, vom 28sten Mai 1869. Cirkular-Verfügung an sämmtliche Herren Provinzial- Steuer-Dircktoren und die Königlichen Regicrungen in Potsdam und rankfurt a. O, die Erledigung von Untersuchungen wegen Zoll- und Steuervergehen, bei welchen Personen unter 16 Jahren betheiligt sind, im Verwaltungswege betreffend, vom 26. Juni 1869. Bescheid an die Königliche Regierung zu N, die in Bagatellsachen entstehenden, aus dem Pauschquantum nicht zu deckenden baaren Auslagen be- treffend, vom 13. August 1869. Zusammenstellung der Resultate der von den Auseinanderseßungs-Behörden im Jahre 1868 ausge- führten Regulirungen, Ablöfungen und Gemeinheitstheilungen mit Hinzurehnung der Resultate aus den Vorjahren bis Ende 1867. Déklaration der Anmerkung zu §. 64, 1. der Militär- Ersaß - Jnstrufk- tion für den Norddeutschen Bund, betreffend die Benachrichtigung der Civil-Vorsißenden der Kreis - Ersaßkommissionen unter einander über die erfolgte Musterung, resp. Aushebung Militärpflichtiger fremder Bezirke, vom 9. Juni 1869. Erlaß an das Königliche General- Kommando und das Königliche Ober - Präjidium der Provinz N., die Prüfungen für den cinjährigen freiwilligen Dienst betreffend, vom 25. Juni 1869. Erlaß an das Königliche General-Kommando und das Königliche Ober - Präsidium der Provinz N, die Nichtzulassung der zum einjährigen freiwilligen Dienst als berechtigt anerfannten Militärpflichtigen zur Loosung betreffend, vom 2. Juli 1869.

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