1869 / 255 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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hierselbst zur Einsicht offen. Lieferungsofferten mit Angabe der Preis- forderung sind bis

zum 13. November er, Abends 6 Uhr,

franfirt und versiegelt mit der Aufschrift »Submäission auf Lieferung von Güterwagen« an uns einzusenden.

Stettin, den 25. Oktober 1869. ___ Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft. Vrebdorff. Zenke. Stein.

Bo Oberschlesische Eisenbahn.

ie Lieferung nachstehend aufgeführter, für den Betrieb der Werk-

stätten zu Breslau und Stargard pro 1870 erforderlichen Materialien,

E 2c. soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen

werden : diverses gewalztes und geschmiedetes Eisen, Guß-, Gußfeder- und Scchweißstabl, upfer, Antimon, Kinn, Blei , Zink, diverse Bleche und Draht, diverse Bohlen und Bretter, Holzkohlen, Leder, Gummi- waaren, Seilerwaaren, diverse Manufaktur-, Leinen- und Posamen- tierwaaren, Oele, Farben, Chemikalien und Droguen, Glaswaaren, diverse Eisen- 2c. und Kurzwaaren, Stuhlrohr , diverse Vorraths- ste, als: gußstählerne Evolutenfedern , Siederohre , Kupferrohre, Bufferstoßstangen und Bufferhülsen; endlich diverse Werkzeuge und Geräthe, als: Feilen, Borstwaaren und Hammerstiele.

Die Offerten sind mit der Aufschrift :

»Submission zur Lieferung von Werkstattmaterialien« versehen, bis zum Submissionstermine am

reitag, den 19. November cr., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und portofrei an das Bureau des Unterzeichneten, auf dem Oberschlesishen Bahnhofe hierselbst, einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet wer- den sollen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen mit s\pezielleIm Nachweis der zu lie- fernden Materialienquantitäten sind im Centralbureau der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn und im Ober-Maschinenmeister- Bureau zu Breslau, sowie bei dem Maschinenmeister Kielhorn in Stargard einzusehen, auch werden Exemplare derselben auf portofreie Gesuche mitgetheilt.

In den Werkstatts-Magazinen zu Breslau und Stargard ist zu- glei R Sortiment Proben der zu liefernden Materialien zur Ansicht ausgelegt.

Die den Bedingungen beigefügten Material-Nachweisungen sind als Formulare für die abzugebenden Offerten zu benugzen. Offerten, zu denen die qu. Bedingungen seitens der Offerenten nicht entnom- men sind, bleiben unberücksi{htigt.

Submittenten, welche binnen 6 Wochen nah dem Submissions- aaa keinen Bescheid erhalten, haben ihre Offerten als abgelehnt zu

etrachten.

Breslau, den 27. Oktober 1869.

Der Ober-Maschinenmeister 28 Oberschlesischen Eisenbahn.

Grimmer.

| Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung von 6 Stück doppelt gekuppelten Personenzug- Maschinen b is 1. August 1870 foll verdungen werden,

,_ Die Bedingungen und Zeichnung sind aus unserem Centralbau- Büreau hier, Trankgasse Nr. 23, gegen Erlegung von 3 Thlrn. Ko- pialien zu beziehen und Offerten ebendaselbst bis zum 17. Novem- ber cr. einzureichen.

Cóôln, den 25. Oktober 1869. Die Direktion.

[3702] Westfälische Eisenbahn.

ari DiennaL N Mal, L | , den 16, November c. L sollen im hiesigen Werkstättenbofe | A Eine ausrangirte Lokomotive, vier ausrangirte Tender; 9 Stü Dampfpumpen, 5 Stück 5838 D. gußeiserne Lokomotiv - Cylinder, 3 Stück 6600 Pfd. kupferne Feuer asten, 8 Stück 11,710 Pfd. Lofko- motiv- und agenacchsen , Stück 23,300 pfd. Schaalengußräder ; 43/570 Pfd. schmiedeeiserne Radscheiben, 14,190 Pfd. \{chmiedeeiserne Rad- fterne mit gußeisernen Naben, 1950 Pfd. gußeiserne Räder, 16,600 Pfd.Guß- stahlbandagen, 91 p Pfd. Eisen- und Puddelstahl-Bandagen, 68,200 Pfd. Eisendrehspähne, 73,700 fd.Eisenblech und Kesseltheile; 143,300 Pfd.Guß- eisenbru; 77,160 Pfd. Schroteisen; 18,000 Pfd. shmiedeciserne Roststäbe ; 29/000 Pfd. gußeiserne Roststäbe; 14,700 Pfd. \{chmiedceiserne Siede- xohre und 450 Pfd. desgl. Abfälle; 7442 Pfd. Federgußstahl; 7350 Pfd. Sedwveißstahl 2850 Pfd. Gußstahlschrot; 1000 Pfd. Feilenstahl ; 2000 Pfund Glasabfall, 1450 Pfd. Gummiabfall, 95 Pfd. Kupferrohr, 00 El Messingabfall, 36 Pfd. Messingblech, 150 Ellen Plüsch,

en Wagentuch und verschiedene andere Gegenstände als Wagen- |

fensterrahmen und Gardinen, Polsterrahmen, Springfedern, Políterah Goldleisten, Kisten und Fässer, Schleifsteine, Blei- und Kompositig,] hämmer, Fee Kneif- und Drahtzangen, Spiß- und Tasterziy Meißel , Stemmeisen , Feilkloben, Schraubens{lüs}sel , Löffelbohy Hobel und Hobeleisen, Gewindebohrer und Baen, Bindeketten, V, hänge- und Einstecks{lö}ser, blecherne Eimer, Oelkannen, Schauf Laternen, Lampen und Signalflaggen, öffentlih auf Meistgebot 9e sofortige Baarzahlung verkauft werden. N Die Bedingungen sind in meinem Büreau einzusehen und q Erstattung der Kopialien auch in Abschrift zu beziehen. L Paderborn, den 27. Oktober 1869. Der Königliche EEenp ahn MMinenmeistér. illies.

[3700] Hannoversche Staats-Eisenbahn.

id

Es sollen die gegenwärtig auf den Bahnhöfen

Göttingen lagernden alten Materialien, als: circa 87 Centner Kupfer, j

» 83 » Messing, » 3 » Zink- und Zinlblech, » 430 » Eisenblech, » 1446 » Schmiedeeisen, v I 9 S r tet darunter 50 in Längen

Sins U /

» 2103 » Drehspäne von Eisen und Stahl, » 1245 Gußeisen, » 709 » Gukß-, Feder- und Werkzeugstahl, » i y gußeiserne Bohrspäne,

zu Hannover y

ermäßigten Klasse B. Einzel- Wagen

3 pf. 2M

»

Radreifen von verschiedenem Material,

» 18 v 941%, , laufende Fuß Stahlschienen, zu Ht

stücken Profil C. à 35 Fuß lang,

Ÿ 70 » 25 eiserne Achsen mit Speichenrädern, qu : eisernen Naben und eisernen Bandagen,

207 » a eiserne Achsen mit gußeisernen Spei

radern,/

» 16 » 35 Paar Radsterne mit s{miedeeisernen Spei

und p ei Naben ohne Reifen,

» 275 s 27 Paar Radsterne mit \shmiedeeisernen Spei

gußeisernen Naben und Puddelstahl-Reifen,

» 36 » 4 Paar gußeiserne Speichenräder von den NAchsu

» 24 » 2 Tenderachsen mit gußeisernen Speichenräden

» 67 » Bit O d AL E t Tende

auche, mit und ohne Eisendraht-Spiralen

10 Stück alte Dampfpumpen, Zu

1 alte hölzerne Drehscheibe für Güterwagen,

1 alte eiserne Bokwinde,

1 auf hölzernen Rahmen und Rollen ruhender Lauffkrah mit doppeltem Vorgelege und Ausrückung von 60 Cen ner Tragkraft,

2 wf bolggs auf Rollen laufende Untergestelle für Roll rähne 2c.

im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufs{rift: i „Offerte auf Ankauf von Materialien-Abgängen 2c.« bis zum Submissionstermine am Dienstage, f den 16. November 1869, Morgens 10 Uhr, an den Unterzeichneten einzureichen.

Die Bedingungen liegen im Burcau des Unterzeichneten , sowi auf den Seationen Hannover, Minden, Osnabrück, Lehrte, Bremen Harburg, Uelzen, Göttingen, Cassel und Wunstorf zur Einsicht au und werden auch auf portofreie an mi zu richtende Schreiben gege! Zahlung von 5 Sgr. pro Exemplar mitgetheilt.

Hannover, den 26. Oktober 1869.

Der Ober-Maschinenmeister. K. Schäffer. Verschiedene Bekanntmachungen. Niederschle \i\ch-M ärkishe Eisenbahn. e ZTarif-Ermäßigung. L e e C e Cn B. tritt vom 27. a ein lhelweise ermäßigter Tarif in Kraft, nach welchem beispielb weise die Fracht beträgt für Güter der N / ermäßigten Klasse A. Einzel- Wagen- Berlin -Sorau .… 7 io f é iar, 8 6 gs in - 4a gr. 10 pf. r, ; f Hansdorf 7 » 10» 5 8 5 vf 19 Koblfurth 7 » 10» 5 5 » Sa. N » 2 Breslau. 13 » 9 Görlißbk.. 5 4 D T

» » » »

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. im Transit- verkehr... 6 » Lauban. 7 » 10 »

» Hirschberg 10 5

» Altwasser 12 »

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8 » 11 » »

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Vollständige Tariftabellen sind auf allen unsern Stationen einzu

sehen, nah einigen Tagen auch fkäufli zu haben. Berlin, den 29. Oktober 1869. Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn,

Das Abonnement beträgt l Thlr, für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druizeile 24 Sgr.

Königlich Preuftifcher

Alle Posi - Anfialten des In- und Auslandes nehmen aa a sür Serlin die edition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsfstraße.

e —— E

4lnzeiger.

M 255.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bei der E Qu Gesandtschaft in Stuttgart be- shäftigten Kanzlei -Rath Knaßÿ den Charakter als Geheimer Kanzlei-Rath beizulegen; : j

Dem Geheimen Registrator bei dem Ministerium der geist- lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Christian Carl Theodor Weise den Charakter als Kanzlei-Rath; und 7 Den bei der Ober-Rechnungs8kammer angestellten Geheimen Rechnungs-Revisoren Schuster, Koh, Hoyer und Gröbl er den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Des Königs Majestät haben im Namen des Norddeut- hen Bundes Allergnädigst geruht, den bei dem Rehnungshofe des Norddeutschen Bundes angestellten Geheimen Rechnungs- Revisoren Theitge und Nick fe den Charakter als Rechnungs- Rath zu verleihen.

Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Groß-

herzogthum Baden y betreffend Einführung der gegenseitigen

militärischen Freizügigkeit. Vom 25. Mai 1869.

Se. Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes und des Großherzogthums Hessen einer- seits, und Se, “Königliche Hoheit der Großherzog von Baden andererseits, geleitet von dem Wunsche, den beiderseitigen Staats- angehörigen die Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht zu erleich- tern, haben, in Erwägung der Uebereinstimmung, welche bezüg- lih der Verpflichtung zum Krieg®dienste, der Ersaßaushebung, der Bewassnung und der Ausbildung der Truppen zwischen dem Norddeutkschen Bunde und Baden im Allgemeinen bereits besteht, beziehung8weise in der Herstellung begriffen ist, den Abschluß eines Vertrages über die Einführung der gegen]}eitigen militärischen Freizügigkeit beschlossen und für diesen Zweck Be- vollmächtigte ernannt, und zwar:

Se. Majestät der König von Preußen: : Allerhöchstihren Obersten und AbtheilungSchef im Kriegs- Ministerium Carl von Karczewski und Allerhöchstihren Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Bundeskanzler-Amt Robert Victor von Puttkamer,

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von

Baden: j Allerhöchstihbren außerordentlichen Gesandten und bevollmäch- tigten Minister Hans Freiherrn von Türkheim und zu eur Unterstüßung AUerhöchstibren Hauptmann Heinri ch

ey | von wolwen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte Ratifikation, folgender Vertrag abgeschlossen ist : y

Art. 1. Badische Staatsangehörige sind berechtigt, inner- halb des Bundes8gebiets, und Angehörige des Norddeutschen Bundes in Baden sich der Musterung zu unterziehen.

Die Entscheidung der musternden Ersaß- (Aushebungs-) Behörde, sowie die darüber ordnungsmäßig ausgestellten Aus- weise haben die gleiche Geltung, als wenn die Gestellung vor die heimathliche Ersaß- padisven Sl Behörde erfolgt wäre.

der

Art. 2. Es steht badischen Staatsangehörigen frei, im Norddeutschen Bunde, bez. Angehörigen des leßteren im Groß- herzogthum Baden ihre aktive Militärdienstpfliht mit der Wirkung abzuleisten, daß sie damit der Verpflihtung zum

aftiven Dienst in ihrem Heimathstaat genügen.

Berlin, Sonnabend den 30. Oktober Abends

1869.

Dieselben werden dabei in allen militärischen Beziehungen wie eigene Landesangehörige behandelt.

Art. 3. Die im Vorstehenden (Artikel 1 und 2) erwähnten Berechtigungen finden auch Anwendung auf das Großherzog- thum Hessen, südlih des Main, dergestalt, daß Angehörige des leßteren in Baden. und badishe Staatsangehörige im Groß- herzogthum Hessen, südlich des Main, fich der Musterung unter- ziehen, beziehungsweise ihre Militärdienstpflicht ableisten dürfen.

Art. 4. Die Musterung derjenigen Militärpflichtigen, welche von der Berechtigung des Artikel 1 Gebrauch machen, erfolgt nah Maßgabe der bezüglichen Gesehe und Verordnungen deSjenigen der kontrahirenden Theile, vor dessen Ersaß- (Aus- hebungs-) Behörde dieselben fich stellen. i

Gesuche um Zurückstelung oder Befreiung vom Militär- dienst bleiben jedoh stets der Entscheidung der heimathlichen Ersaß- (Aushebungs-) Behörde vorbehalten.

Desgleichen steht leßterer die definitive Entscheidung über solche Angehörige des Norddeutshen Bundes beziehungsweise des Großherzogthums Hessen südlich des Main zu, die zwar niht zum Wasffendienst, jedo zu sonstigen militärischen Dienst- leistungen fähig sind, welche ihrem bürgerlichen Berufe ent- sprechen.

9 Art. 5. Während der Dienstzeit unterliegt jeder Militär- pflichtige den Militärstrafgeseßen desjenigen der kontrahirenden Theile, in welchem er dient.

Deserteure, welche in ihrem Heimathstaat betreten werden, sind daselbst wegen dér Dersertion sowohl, als etwaiger an- derer damit zusammenhängender militärisher Vergehen nah den Geseßen des Heimathstaatés zu bestrafen.

Art. 6. Nach vollendeter aktiver Diensizeit erfolgt der Uebertritt zur Reserve des Heimathstaates. ,

Art. 7. Ein Ersaß der dur Einstellung eines Militär- pflichtigen auf Grund des Artikel 2 gegenwärtigen Vertrages entstehenden Kosten Seitens des Heimathstaates findet nicht statt.

Nach Maßgabe der Geseßgebung desjenigen Staats, in welchem die Dienstpflicht abgeleiftet wird, werden auch etwaige Invalidenpensions-Ansprüche geregelt.

Ebenso fällt die Zahlung der Pension dem vorbezrichneten Staate zur Last, ohne Rücksicht darauf, ob der Jnvalide in der Folgezeit seinen Wohnsiß in das Gebiet des anderen der beiden kontrahirenden Staaten verlegt. |

Art. 8. Die zur Ausführung dieses Vertrages erforder- lichen Bestimmungen bleiben besonderer Vereinbarung zwischen dem Bundespräsidium und der Großherzoglich badischen Regie- rung vorbehalten. As, N m

Art. 9. S IOUNSTHGeT Vertrag soll baldmöglichst ratifi- zirt und die Au8wechselung der Ratifikations - Urkunden. spä- testens bis zum 31. Oktober c. in Berlin bewirkt werden.

Derselbe soll vorläufig bis zum 1. Oktober 1870 gelten und von gedachtem Zeitpunkte ab weiter von Jahr zu Jahr verbindlich bleiben, sofern nicht einer der kontrahirenden Theile dem andern sechs Monate vorher die Absicht kund giebt, den Vertrag aufzuheben. Für den Fall der Mobilmachung eines oder beider der kontrahirenden Theile tritt für die Dauer der- selben der gegenwärtige Vertrag außer Kraft.

Es behält derselbe jedoh im Fall der Aufkündigung sowohl, als der Mobilmachung, für diejenigen Militärpflichtigen, welche auf Grund der im Artikel 2 gewährten Berechtigung zur Zeit der Aufkündigung beziehung8weise Mobilmachung bereits in Erfüllung ihrer aktiven Dienstpfliht begriffen find, bis zur Vollendung der leßteren seine Geltung.

So geschehen Berlin, den 25. Mai 1869,

v. Karczew®ski. v. Puttkamer. v. Türkheim. (L. 8,) (L. S.) ia S)

Seyb. (L. S.)

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