1869 / 259 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

j F | l 4254 4200 s Der Minister gab hierbei folgende Erläuterung : urkunde Genüge zu leisten (o wei wie irgend möglich dieselben zur Bedeutung aue der Ie, Lee S PNgNE Ende her- g ein! R L ie Ss proge; rug at a Our) einen Allerhöchsten Erlaß vom 2, November dieses Jahres pflicht der Sd de basirt auf ‘die bürgerliche Seits ldi, au tr Punkt ‘endlich betrifft die Mitwirkung der Ge- | ben, und lassen Sie sich nicht irre machen, wenn Stimmen ex- bin ih ermächtigt, den beiden Häusern des Landtages der Monarchie Dèrieni en Ueberleitungs- und Uebergan Ebefitaum us en welche L 0 inden bei der Leitung und Verwaltung des Schulwesens. | tönen, die da reden von neuen Systemen: es is nicht den beifolgenden Entwurf eines Unterrichtsgeseßes und eines Gefeßes, Ur iur vorigen Jabre ein ¿brachte Entwurf eines Gefeßes über die Di “Verfassungs - Urkunde beschränkt diese Mitwirkung auf einen | der Fall, es “ist das alte Sysiem und die alte Weise , auf der unser betreffend die Aufhebung der lezten Bestimmung des Artikels 25 der äußeren Verhältnisse der S&ule in Aussicht genommen hatt e Cbr engen Kreis; sie sagt, die Gemeinden sollen die äuße- | deutsches Volk jenen Zeitraum von Jahrhunderten zurückgelegt hat. Bersssunge-Arfunde vom 30. Januar 1850 zur verfassungsmäßigen Entwourf sucht die Lehrerbesoldun en T Bestin n i A An, elegenheiten des Schulivesens leiten. Würde dieser Saß | Zichen Sie also, ih bitte Sie, bei den Berathungen die eigenen Er- Beschlußnahme vorzulegen. der Verfassungsurkunde gemäß zu veuliren und N E nach setnen cinfachen buchstäblicchen Wortverstande ausgeführt , so | innerungen Jhrer Jugendzcit, Jhre Erfahrungen, die Sie selbst seiner Der Entwurf eines Geseßes, welches bestimmt ist, das gesammte Lehrerberufungsrecht ebenfalls nach den Bestimmungen derx würden die Gemeinden dadurch in - eine weit ungünstigere Lage ge- | Zeit auch in der Schule gemat hahen, zichen Sie die zu Rathe und Unterrichtswesen zu regeln, wie ein solches eseß in dem Art. 26 der Verfassungsurkunde, indem er, wie es daselbst heißt, dem Staate die rathen, ‘als sie bisher gewesen sind. Jh habe hierbei vornämlich die | seien Sie, wenn Neues gefordert und verlangt wird, vorsichtig; auf Verfassungs-Urkunde in Aussicht genommen und zugesichert, und wie Ernennung der Lehrer zuspricht, gleichzeitig aber die geseßlich zu ord. Verhältnisse der ösilihen Provinzen der Monarchie im Auge, Sollle | feinem Gebiete des öffentlichen Lebens sind mißglückte Versuche so ge- darüber seit länger als 15 Jahre in legislativen Vorarbeiten gchan- nende Mitwirkung der Gemeinden in der Weise organisirt, daß die in einer der neueren Provinzen das, was ich sage, nicht ganz zutreffen, so | fährlich und werden mit \o edlen Werthen bezahlt, als auf dem Ge- delt worden ish_ wird heute zum ersten Male zur verfassungs- auf dem Gebiete des Schülwesens zur Vertretung der Gemeinden be. bitte ih deshalb um Entschuldigung; ich habe damit nit Über die dortigen | bicte des Unterrichtswescns. : mäßigen Beschlußnahme den legislativen Körperschaften vorgelegt. rufenen Organe, die Schulvörstände und in den Städten die Stadt» Verhältnisse absprehen wollen. Aber in denjenigen Gegenden, die Gedenfen Sie, ich bitte Sie, des Schriftwortes : » Prüfet Alles er gegenwärtige Entwurf umfaßt in 6 Abschnitten das s{ul-Kommissionen, sür jede erledigte Stelle eine Präsentation von den größeren Theil unseres Landes bilden, liegt die Sache so, daß | und das Gute behaltet ! « niedere Schulwesen / nämlich die Volkss{ule und die Bürgerschule, Dreien vornehmen sollen, aus denen von Seiten des Staates die selbst unsere Schulvörstände auf dem Lande, die im Jahre 1812 | Ich habe nunmchr die Ehre, die Allerhöchste Ermächtigung, das die Seminarien- und die Lehrerbildung, das höhere Schulwesen (Gym- Auswahl erfolgt. Der Entwurf läßt auf dem Gebicte des Privat. durch das Kultus - Ministerium ins Leben gerufen und fast überall | Unterrichtögeseß mit den Motiven, das Geseß wegen Aufhebung der nasien; Progymnasicn, Realschulen und höhere Bürgerschulen), das Unterricht8wesens diejenige Beschränkung fallen , welche | cingeführt sind , keineëwegs blos auf die äußeren Angelegenheiten | [eßten Bestimmung des Artikels 25 der Verfassungs-Urkunde und die Privat-Unterricht8wesen, das jüdische dffentlide Schulwesen und die die frühere Geseßgebung enthält, die aber die Verfassungs- beschränkt sind. Das Neskript des Kultuë-Departements vom 28. Of- | dazu gehörigen Motive dem Hause zu übergeben. Universitäten. Von diesen Abschnitten bezeichnet der erste, der dritte urkunde nicht zu der ihrigen gemacht hat, nämlich daß bei | tober 1812 weist ibnen ausdrücklich die Stellung zu, daß sie die nächste Ueber dice, geschäftliche Behandlung stelle ih anheim zu beschließen. und der sechste den Aufbau unseres Unterrichtswesens durch die drei der Begründung von Privatunterrichts-Anstaiten zuvor der Nachweis Behörde über den Schullehrern und den Gemeinden sein sollen, Die Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung die- Stufen, der niederen Schule, der höheren Schule und der Universität, des Bedürfnisses geführt werden muß Diese Beschränkung fällt; cs verlangt von Jhneu , daß sie für die Durhführung aller auf dem | ser Geseßentwürfe wurde vorbehalten. eine Skala, welche so sehr in der Natur der Sache begründet und in festgehalten werden nur diejenigen Bedingungen , die die Verfassungs. Gebiet des Schulwesens ergehenden Verordnungen sorgen , es bringt Der Minister der geistlicten 2c Angelegenheiten Dr. v. Mühler der Tradition unseres Schulwesens gewurzelt is, daß. wir derselben | 1rfunde fordert, nämli daß ein Jeder, der Privatunterriht ertheilen sie in die Stellung, Wünsche, Anträge , Erinnerungen , Beschwerden übergab ferner einen Geseßentwurf wegen Erweiterun 1m- S aaten N, M hak E e oder eine Privatunterrihts-Anstalt begründen will , seine sittliche und gegen die Lehrer oder in G RIAR J A ees wia und Neuerrichtung der Mieven, unnd Waisenkassen ( ; j: i hi j i 3 1 ringen zu können, au c D i ; werben kann. Das Geseh ist bemüht, für diese Stufen die begrifflichen E de e Ente P Gebiete der Universitäten di in Be atis? Mng teten L Ab 8 G N {li li voa ihnen, | für Elementarlehrer und einen Geseßentwurf , betreffend die - Feslseßungen näher festzustellen: Es versteht unter den niederen Schulen us emi s W rid t8bare M! fallen Cn ‘6 schrá ite ia A die daß sie überhaupt allen Fleiß und alle Mühe anwenten sollen, | Ressortverbältnisse der kirchlichen Verwaltungsbehörden im pcelenigem, welhe das Maß von Bildung und Kenntnissen allen Kine | dn Be riff der akademischen Disziplin so zu formuliren, d d part um den Flor und das Gedeihen der Schule zu fördern, eine Auf- | Regierungsbezirk Cassel. Diese Vorlagen wurden einer besondern dern zuführen sollen, welche von einem jedem Bürger des preußischen auch dieien en geringeren Ver ebAn en; die unter Sanden 4 U fassung, die doch gewiß jedenfalls über den nackten Begriff einer Ver- | Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen. Staates gefordert und erwartet, werden, Die höheren Schulen sind | fotimen pflegeny utf be riffen werden und ledi lich dur dic Disziplin wallung von äußeren Angelegenheiten hinausgcht. Noch entschiedener Der Finanz-Minister Camphausen überreichte einen Geset- pel uan, viejcuige Vorbildung und Vorkenntniß zu gewähren, welde der afademiscchen Behörden ihre Erledigun find inen ic D und umfassender aber is dies geschehen in dem Reskript des | entwurf, betreffend die Stempelabgakben, welcher einer be- bei besondern Berufs- und Lebenösphären erforderlich sind, deren Be- | © So weit hat der Entwurf im Ans {uß et, R, Mehtad Ministeriums vem 26. Juni 1811, welches die Beaufsichtigung des Su / Kouimissión2 pcibeilt:: wiede "ad fa Geseß- herrshung durch eine tiefer gehende und umfassendere geistige Arbeit der Verfassun Zlxtun Réndérunct [0 bisherig Reben Schulwesens in den Städten ordnet. Die Städte-Ordnung. von 1808 | \Ndere1 e f L g L 'lnterstü sfassen i E e r A Ae E azu a ee berbeizltfübren gesucht 1 In den übrlach Punkten ister möglichst auf hatte ebenfalls nur die äußeren Angelegenheiten ciner s De- l S E E ne Ge ol e E ufig guiti9ren aus der in fester Ordnung und Regelung 5, Oi | dem bestchenden Rechte Und auf dem bestehenden Qustande , wie e putation- zuweisen wollen. Der Minister der Unterrichts-Angelegen- T | ° Pädagogik der Schule zu der Freiheit des männlichen Alters, dadurch : : AUTER, Lu 23 i Schriit weiter und konstituirte Schul- | kommission vorberathen werden. Gegenstand der Tages- daß sie die heranwachsende Jugend zu der sittlichen Freiheit heranzu- S TcBbrsoidere Uctbit, A A Lt ven ba dep tallontn A Cen Stä n, 5 welche wesenilich aus g ordnung bildete die Vorberathung des Staatshaushalts - Etats bilden bemüht sind, sih in freier Selbsithätigkeit die ihnen zuströmen- Lehrerbildung, von den höheren Schul G von d U fb fs Wahl der städtischen Behörden hervorgehen, und wies diescn die ge- für das Jahr 1870 im ganzen Hause. Der Finanz - Minister gen aidungSelemente anzueignen und sie zu ihrem eignen geistigen sitäten0vesmulh wude Fixirung dessen, was wir als überkom: sammte Aufsicht über das städtishe Schulwesen zuy micht blos über Camphausen gab hierzu eine Erklärung ab. E des pam ie, Umer | Mened Messe und Überfomnette Didruing in unserm ‘Staofsleden | die Exteruay sondem über die Gesammieit kes Eusiwesend Jn E de B E ae E E A ie Lei i : s E ad, i als die | eröffnet. An derselben betheiligten ie Abgeordneten Die Leitung des gesammten Unterrihtswesens auf | haben ) ] ti, end 2 Q N N di s T ; 26 nun ‘nicüñals die Mei : M ollen diesen Stüfen aebárt, bau Staate; es ist dies ein Grundsaß; Es bleiben noch drei Punkte übrig, über die ih mit einigen Ae s t B U abi At a A Sietiltu der Ver- | Dr.' Diebel / von Benda , Richter (König8berg) , Grumbreht. der seit [länger als einem Jahrhundert so fest in unserem öffentlichen | Worten mich etwas näher aussprechen muß. Der erste -be- A runde tin Weise aiutltinihnttn daß man die Wirksam- | Der Finanz-Minister Camphausen griff in die Debatte noch- Leben gewurzelt is daß denselben aufgeben zu wollen einem Sich- | trifft die Beibehaltung des Schulgeldes. Das Haus wird. sich fassungsur üseinbe auf d Katibe und in den Städten in engere | mals ein. (Schluß des Blattes.) selbstaufgeben gleich käme. Das Unterrichtsgeseß hält daher auch die- | erinnern, daß “im vorigen Jahre über diesen Gegenstand hier feit L ami rfiäsübrcit olen al8 fie inder früheren Zeit ibnen Öbiiiimmdilis sen Grundsaß mit aller Bestimmtheit fest, Wir verstehen aber unter | ausführlich diskutirt worden ist. Aber obwohl damals die Majorität Srünken q f d d für eben die Entwürfe, weile von Ä : i L A dem Staate nicht blos cinen abstrakten Rechfsbegriff, der gleichsam | des Hauses ch gegen die Beseitigung des Art. 25 Al. 3 der Ver gegeben worden sind. Zeugni is arbeitet worben find fas wélcche der S Der Oekonomie - Kommissarius {Ostertun ist von von Außen her in die geistigen Lebensströmungen der Nation herein- fassungsurkunde aussprach, so erinnere ich mi doch sehr wohl, daß meinen Herrn a S f O I selb habe Gelegenheit gehabt Stralsund als technischer Hülfs8arbeiter an das Kollegium der tritt, sondern wir verstehen unter dem Staate eine lebensvolle Zu- | viele von den Rednern, die darüber sprachen und ih bin überzeugt, öffentlichen Kenntniß hingegeben sind. Jch sell G j Ao oren er | hiesigen General-Kommission verseßt worden. sammenfassung aller der geistigen und materiellen Kräfte und Thätig- | auch, viele der Abstimmenden bei Abgabe ihrer Stimme, von der im vorigen Jahre mich zu Mr Gu Jur wird Abn 1A Beweis de M feiten, die der Nation angehören, um se einem gemeinsamen Ziele, | Auffassung geleitet gewesen sind, daß" cs damals noch nicht an der zu bekennen, und der In S Tit A 6 r Geuiclliden? nit blbs : der Wohlfahrt Aller und des Einzelnen, dienstbar zu machen. Der | Zeit gewesen sei, über die Frage definitiv {ch!üssig zu werden, daß liefern, daß die Regierung E antcfübi Rit Avefein 4 Braunschweig, 3. November. Der Herzog ist gestern Staat kann sich daher und am Wenigsten auf dem Gebiete des | namentlich zuvor der Zusammenhang der Beseitigung des Art. 25 der ijtbem Maße) wie” (8 ‘na8) ‘Verféfrunasurkunde binaus hat fkon- Mittag hierher zurückgekchrt. Unterricht8wesens nicht fremd und abwehrend verhalten gegen die- | Verfassungsurkunde mit dem gesammten System des Unterrtchts über die Del R ag O tén e dit Wilfer Sachfen. Dresden, 3. November. Das A bgeord- Br en webenGmächte, die in der Nation eine vorwicgende | klar gestellt werden müsse, Und daß auc ‘Garantien gegeben s S be Befugnisse erweitert hat. Und in dieser | netenhaus beschloß heute mit allen gegen 16 Stimmen die io nO een r fann es namentli niht gegenüber der Neli- | werden müssen, daß die Beibchaltung des Schulgeldes ‘nicht Aa 1A die Regierun auch noch nach einer anderen | Aufhebung des Kirchen- und Schulpatronates und die Rege- O S gegenii E N e, O Pflege Pag Is a Bolkbflassen aubgedebnE nd g t d d mier ReRSaenben Selle Lin fditéc Athen, Gie hat die Mitwirkung der Gemeinden lung fünftiger Wahlen durch Synode und Schulgeseß. u a Big Lid nieor 019 Jaulind Schule Und Mewe in Seiten hin giebt day gegenwärtige Entwurf näherc Ausschlüt, ‘Der nicht blos in der Lokalgemeinde für angemelsn gefunden, R T Coburg, 3. November. Heute trat der Aus\{uß des hie- unserm Volke auflösen zu wollen, cin solcher Versuch wäre eine Un- Zusammenhang des Ganzen is durch das Gesammtzgeseß dargelegt; auch auf der Skufe der e Lln LPht R ieselben Gebalier gen Spezial-Landtages zusammen. möglihfeit. Jm Jahre 1248 wurde der preußischen Nationalversamm- | und“ in den Eingzelbestimmungen desselben werden Sie diejenigen von Gemeinde-Organen für hei Aa Ad dahin geführt haben, Baden. Karlsruhe, 2. November. Der Großherzog lber won dem iedern derselben ein Unterrichtêplan vorgelegt, | Schranken finden, bis zu denen hinaus es überhaupt nur erlaubt sein P en A eTO 8 LilbeA U d diesem Kreisaussusse cine Reihe | und die Großherzogin sind mit der Prinzessin Victoria welcher von dem Gedanken ‘ciner absoluten Trennung von Schule | soll, Schulgeld von den mindervermögenden Klassen zu erheben. Jh einen e N Ee de (de bisher von staatlichen Aufsichts- | und dem Prinzen Ludwig Wilhelm heute Vormittag amm ogin, eber die Centralabtheilung jener Ver- | glaube daher, daß diese Frage auf Grund neuer Vorausseßungen ach D AREIN S ieM0e Ba tkdA nd, L diefelben Erwägungen ‘baben dabin 10/, Uhr von Baden zu bleibendem Aufenthalt in der Resi- sammlung verwarf diesen Plan, und zwar, wie es in dem | Gegenstand einer neuen Diskussion werden kann behörden geübt (L “bit Schüilbétwtiena di Mitwirkung des Kreis- | denz zurückgekchrt. Bericht derselben heißt, weil in den verschiedenen Theilen des Der zweite Punkt, den ich noch erwähnen wollte, betrifft die geführt, auch A Er ch zu nehmen, ihn dur cin technisches Mit- : Landes sich ein entschiedener Widerspru gegen dieses Prinzip | subsidiarische Verpflichtung des Staates, im Falle des auss{husses in Schulins Hor f verstärken und ihm dann eine Reibe Desterrei{-Ungarn. Wien, 3, November, Die heu- fund gegeben habe. Das was damals konstatirt wurde , gilt für die | Unvermögens der Gemeinden, für die Schulbedürfnisse aufzukommen, D, B Ne Sn Á i\ ü "de bisher von den Regierungen | tige »yW. J.« meldet amtlich: heutigen Tage in noch entschiedenerem Maße. Wir können es mit | Dieser Saß is in der Verfassungêurkunde mit unzweideutigen Worten | von, s g bar Qt Der § 55 des Entwurfes enthält unter Die Verhältnisse im Königreiche Dalmatien machen es seine S@ulenchrieliciMier zub dltiber De Le R da S A f hau pee 2 T erlaslungöurtunde dadur Ne 1 E Reibe derjenigen Gegenstände, deren Erledigung nothwendig, daß die Leitung der Statihalterei wieder am Site S ; i e n, da er taa jinzugetreten i Vvo R : ; i ) e : N 8 : unsere Verfassungsurkunde. Sie bestimmt, daß der Religionêéunterricht | die Gemeinden nit im Stande waren, für ihre Cu in Zukunft dem so verstärkten OAEIUR R irie Bettag An | derselben dur den Statthalter erfolge. Es wurde demnach Y nicht neben der Schule her, sondern in den Schulen ertheilt werde, | zu sorgen, er ist nach Fesistellung derselben, wie das Budget eines Der Geseßentwurf, M O "in ich ‘Aud nicht da s Wort | vom K. K. Ministerium im Einvernehmen mit dem K. und i und daß die Kirchen und die Religionsgesellshaften auf die Erthei- | jeden Jahres ergiebt, ebenfalls geübt worden, und die Staatsregierung von einer weitreichenden T ire U Wiel tönendes —, das sonsi gesagt K. Reichs - Krieg8minister die Verfügung getroffen, daß der lung des Unterrichts einen leitenden Uni üben. Sie will in der | is weit davon entfernt, diesem Satze für die Golge irgendwie seine wiederholen Q N ES e F G bat die Zukunft "0 das aber fann Statthalter in Dalmatien FML. Ritter v. Wagner die Civil- Volksschule die fonfessionellcen Verhältnisse „mögli berücsihtigt | Geltung entziehen zu wollen. Wenn dessenungeachtet dieser Saß worden ist: Wer A E e ha sa t werden, daß Vie Einrichtung der geschäfte in Zara im vollen Umfange wieder Übernehme und / baben; fie garantirt im Artikel, 15 den Kirchen und Religions--| nit ausdrücklich in dem Unterrichtsgeseß - Entwurf wiederholt is, \0 E O L Sik, ‘der in ihr walte, von dem allergrößten Ein- | das Truppen-Militärkommando weiter führe, hingegen die mili- gesellscaften ausdrücklich alle. ihre zu Unterrichl®8zwecken gewid- ist dies nit geschehen in der Meinung, als könne oder solle Schule und der n R E A ; Entwickelung der Rb | tärischen Operationen im Bezirke Cattaro durch einen bierzu h dli Lak bei all n öffentlichen C E 0d Gui M R e Le di Beate Rb a A L ung pe- E ind ane ieiemnèn, Güter, um die es sich hier handelt, mit den Vollmachten der Verordnung vom 25. Oktober "1869 h (neu, Laß vel ec i | Gs 8/ ) au reit verden, die le BersajjungLurtunde ihm aufer egt; einer solchen Do S “wir zurück in die Geschichte unseres Vatèr- | ; General leitet werden Auf Grund Allerl öchster j bei den auf dem Gebiete der Schule stattfindenden, welche mit der | Auëlegung müßte ich von vörn herein cinen bestimmten Widerspru unsere Kinder. Sehen wir z i ; | berufenen General geleitet werden. Auf R AUCT) 2 Religionsübung im Zusammenhange stehen, die christliche Religion zum | und Vereiu cntacdefehen Nicht Aae ft D T landes, Vergegem argen Br P U e n | Ermächtigung wurde hiernach der Brigadier der dritten Trup- | Grunde gelegt werden sollte. An diesen Beslimmungen der Verfas- graph nur aus dem Grunde, weil die Regelung unscrer Kom- BVerfalles in dem S d ‘béufigen “Moment: so dürfen | pendivision, General-Major Gottfried Graf Auer8perg zum E sungsurfunde hält auch der gegenwärtige Entwurf fest. Er betrachtet | munal - und Kommunal - Besteuerungs - Verhältnisse mit beson- | wir von L od 8 Bei ¿Achen daf unsere deutsche Na- Kommandanten der im Bezirke Cattaro dislozirten Truppen I den, Religionsunterricht als einen integrirenden Theil des gesammten | derer Rücksicht auf die Schulbedürfnisse noch keinesweges durch wir wohl, mit 4 E ris ekommen is | Und auf das Wieder- | ernannt und angewiesen, sich soglei nah Cattaro zu begeben i Schulunterrichts; er sichert den kirchlichen Behörden und den Vor- | das ganze Land so durchgeführt ist, daß \ich jeßt \chon in tion in dieser La decn dea inden Ges in bleler S E | e di ibm zitgewielenn Funktionen zu Uberneintt Y stehern der Religionégesellschaften den ihnen gebührenden Einfluß bestimmt geseblih formulirter Weise die Grenzen feststellen ließen; wo erwachen A s ap jen sehr wesentlichen Einfluß gchabl. Die | Der niederösterreichishe Landtag hat in seiner Sißung | bange der dli 1 Und religis nit ablôsen von dem Zusammen- | die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinde aufhört und die sub- Vei ines ‘Herzo s Ernst von Sachsen-Gotha, eines Kür- | qm 30. v M. folgende Resolution angenommen: »Die Re- H bange (der firhlichen. und religl [R AULUuoinente, U E een sidiäre Leistung des Staates anfängt; man isst vielmehr zur Zeit E eth Wishelu ot Brandenburg. And fes Enkel; dis | atis f Ader, ih Wece ber Reichögesehgebung N h und" Melden ‘jur Beaflibliaúri de S Ut a i e Falles zu dieser Feststellung zu gelongen. Es wäre Lte fel reinen Y Königs Hriedrih Wilbelm des Ersten that weiter gebaut weiden solche Reform des Heereswesens vorzunehmen, daß eine zwangs- B absolut bindender Nothwendigkeit, aber mit erreiheit. |_ geblieben, den Sah der Verfassungsurkunde einfach wörtlich in das Geseß auf denen E U Petri die wle Jett Bétitcit sind, in dieser | weise Einquartirung von Truppen in Privathäusern nur im h Auch im Uebrigen hat der gegenwärtige Entwurf es sich zur Auf- | zu übertragen. Man glgubte aber damit etwas Ueberflüssiges zu thun, können. Se X Ai bas Wohl des Vaterlandes zu berathén, wir |' Kriege oder bei Eintritt außergewöhnliher Umstände erfolgen f gabe gestellt, den Voraussckungen ‘und Bedingungen der Verfassungs- vielleicht sogar etwas Schädliches, wenn man einen Saß von dieser Ale baben Unsers Bildung empfangen auf diesen Grundlagen. Das | dürfe, «

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