1869 / 263 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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circa 1,150,000 Zollpfund alte Eisenbahnschienen, » 178,600 » altes Kleineisenzeug, sowie » 14,000 » Schaalguß meistbietend submittirt werden.

Kauflustige werden eingeladen, ihre Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:

»Ankauf von alten Schienen 2c. betreffend« bis spätestens zu oben genanntem Termine, an welchem die einge- gangenen Offerten im Beisein der erschienenen Submittenten eröffnet werden, an den unterzeichneten Eisenbahn-Bau-Jnspefktor einzureichen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Bedingungen, sowie das denselben beigefügte spezielle Ver- eichniß, können in meinem Bureau eingesehen, sowie auf portofreie Infrage bezogen werden.

Creuznach, den 5. November 1869.

Der Königliche A E In peros, eh.

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Königliche Saarbrücker und Rhein-Nahe-Eisenbahn. Die Lieferung der für die Königliche Saarbrücker und Rhein- Nahe-Eisenbahn im Jahre 1870 erforderlichen Werkstättenmaterialien, Vorraths®stüke und Werkzeuge, als: Antimonium Regulus, Blockblei, Rund-, Flach-, Winkel-, Vierkant-, Niet-, Roststab-, Feinkorn-, Facon- und bearbeitetes Eisen, Eisen- gußstücke, Holz- und Steinkohlenblech, Eisendrahtgewebe, englisches Blockzinn, Gußfederstahl, englisher Walzzeuggußstahl, Gußstahldraht;, geschmiedete Gußstahlstücke, Stangen - und Tafelkupfer, gebogene fupferne Feuerbuxplatten , kupferne Röhren ohne Naht, Messing- und Weißblech, ODrahtstiften, Holzshrauben, Kesselnieten, geschmie- dete Schloßnägel , Mahagoni- , Eichen- , Kiefern- und Pappelholz, Holzkohlen, Schmirgelleinen, englischer Lak, Asphaltlac, rohes holl. Leinöl , französisches Terpentinöl , krystallisirte Soda , Metallkitt (Mastix), Mennige, chemisch reines Bleiweiß, Gummiringe zu Wagen, Gummiplatten, Gummischnur, amerikanische (Soapstone) Ver- packungsshnur , lohgares Rindleder in fertigen Näh- und Binde- riemen , Rindleder zu Treibriemen , Sohlleder , fertige Maschinen- Treibriemen , Fensterglas , rothes und grünes Glas, Wasserstands- gläser , Dampffilzplatten , Tuch für Personenwagen Il. Klasse, Sammet (Pélûche)y blaues Seidenzeug , blauer Thybet, Segeltuch, Wachsparchend , wollene Fußteppiche , hanfene Sprißenschläuche, Splinten, spanish Rohr, Feilen; Schmelztiegel, Hammerstiele, Loko- motiv-Signallaternen, Spiralfedern, Messingleisten, feuerfeste Steine, Siederöhre , Gußstahlachsen , Gußstahlachsen mit Speichenrädern, Achslagerkasten, Schraubenmuttern, Gußstahl - Tragfedern, Kohlen- shaufeln, Gußstahl- und Puddelstahlbandagen, soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die Lieferungsbedingungen, denen daë Verzeichniß der sämmtlichen Gegen- stände beigefügt ist, so wie die Zeichnungen, können in dem Bureau des Unterzeichneten hierselbst, so wie in den Stationsbüreaux zu Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Bingerbrück, eingesehen, auch von mir auf portofreie Anträge bezogen werden. Lieferungs-Unternehmer wer- den daher eingeladen, ihre Offerten mit der Aufschrift : / »Submission auf die Lieferung von Werkstätten-Materialien 2c. für die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Saarbrücken pro 1870« bis spätestens den 29. November cer, Vormittags 10 Uhr, unter Beifügung gehörig bezeichneter Proben portofrei an mi ein- zusenden, in welchem Termine die Oeffnung der Offerten im Beisein der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird. Nicht rechtzeitig eingehende Offerten und Nachgebote werden nicht berücksichtigt. Saarbrücken, den 5. November 1869. Der Königliche Ober-Maschinenmeister. Fincckbein.

Die Lieferung der für die Königliche Saarbrücker und die Rhein-Nahe-Eisenbahn pro 1870 erforderlihen Betriebs- materialien, und zwar:

A. Beleuchtungsmaterial. 15) Hanf, 16) Werg,

1) Dochte (ungewächste), 2) Glascylinder, 17) bunte Pußwolle, 3) Lampengloen, 18) Pußtücher, 4) Petroleum, 20 weiße Seife, 9) I 20) Schmierseife, 6) RÜbdl, 21) Reiserbesen, 2j Stearinlichte, 8) Wachsdochte, 9) Pechfakeln. . Schmiermaterial. 10) Maschinenöl, 11) Schmierösl, 26) Kupfervitriol, 12) Talg, 27) Telegraphen-Papierstreifen. 13) Palmfett. 29) Fruchtgummi, C. Pugßt- un LLPANURgEs 2 eine Kreide, material, adckleinen 14) Puzöl, M

22) Schwämme,

23) Waschleder.

D. Diverses Material. 24) Reiserwellen,

25) Bindfaden,

sell im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Die Lieferungsbedingungen, denen das Verzeichniß sämmtligy Materialien beigefügt ist, können im Bureau der Ober - Betriebs Jy, spektion hierselbst, sowie in den Stationsbureaus zu Trier; Ney,

kfirhen, St. Wendel und Bingerbrück eingesehen, au - von Erster

auf portofreien Antrag bezogen werden. Lieferungsunternehmer werden daher eingeladen, ihre Offerten mj der Aufschrift :

»Submission auf die Lieferung von Betriebs8materialien fi; die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Saarbrücken pro 187,

bis spätestens den 29. dieses Monats unter Beifügung gehörig h,

zeichneter Proben portofrei an die Königliche Ober-Betrieb8-Jn\pektigE einzusenden. Der Termin zur Oeffnung der Offerten im Beisein etn,

erschienener Submittenten is auf den | 30. November c., Vormittags 10 Uhr,

festgestellt.

berücksichtigt. Saarbrücken, den 6. November 1869. Der Königliche Eisenbahn-Betriebs-Direktor. Bensen.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Stelle des Kreis-Wundarztes für den Soldiner Kreis mj | Qualifizirte Medi zinalpersonen, welcbe sich um die gedachte Stelle bewerben woll haben si unter Einreichung ihrer Zeugnisse 2c. binnen 6 Wochen h

dem Wohnsiß in der Stadt Berlinchen is} eledigt.

uns zu melden. Frankfurt a. O, den 3. November 1869. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. gez. Stabero

Nachdem das Kreis-Physikat des Kreises Grevenbroich dur V seßung des Kreis-Physikus Dr. Fürth zur Erledigung gekommen,

dern wir diejenigen Aerzte, welche die Physikatprüfung bestanden un)| sih um die erledigte Stelle bewerben wollen, hierdurch auf, uns binn! 6 Wochen ihre Bewerbungen unter Beifügung der Approbationen des Zeugnisses Über bestandene Physikatsprüfung , eines Lebenslauf

und eines Zeugnisses des Kreis - Landraths über ihre Führung ein zureichen. Düsseldorf, den 29. Oktober 1869. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

(A Publ1candumn.

Ministerium vorgeschriebenen Maßnahmen steht zum 11. Dezemhuk d. JT.7 Vormittags 10 r. im Rundeschen Lokale eini Generalversaminlung an, was den Herren Mitgliedern unserer Societi| mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß mit der hierauf be züglihen Beschlußnahme gleichzeitig die Ertheilung einer Vollma! für das Haupt-Direktorium verbunden sein soll, um die von d hohen Behörde etwa verlangten Abänderungen keiner zweiten General versammlung vorlegen zu dürfen.

Demnächst werden auch mehrere Anträge einiger Socii an di Generalversammlung zur Vorlage kommen, sowie ein Proponendut

wegen Reisekosten. Stolp, den 2. November 1869. Das Haupt-Direktorium der Mobiliar- Brand - Versicherungs - Gesellschaft. Kutscher.

Qur neuen Gewerbe - Ordnung. “Fk

Den p. t. Staats- und Gemeinde-Behörden besonders empfohlen, Verlag von Fr. Kortkampf in Berlin.

Entwurf einer Gewerbe - Ordnung für den Norddeutsch

Bund. Preis 15 Sgr.

Die Verhandlungeu des Ieichstagei?

über den Entwurf einer Gewerbe-Orduun(? fúr den Norddeutschen Wund. Nit n}

Gewerbe-Ordnung in der vereinbarten Fassung. Separat-Abdrut|l

aus den amtlichen stenographischen Berichten der Reichs F

tags-Verhandlungen. 7d Bogen. gr. 8. Preis 2 Thlr. Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869. gr. 8. 5 Sgr. Preusszsische Instruktion zur Gewerbe-Orduun anart, ! Qu. 8, Preis 235-S2Lr. zu Titel 11], Gewerbebetrieb im Umherziehen betref} (erscheint sofort nach Veröffentlichung).

Bekanntmachung, betreffend Prüfung der Aerzte, Apotheke Zahn- und Thier - Aerzte vom 25. September 1869. 25 S(l Neglement betreffend Prüfung der Seeschiffer und Steue“ leute. Vom 25. September 1869. gr, 8. 25 Sgr.

Gewerbe - Ordnung fúr den Nord!

deutschen Bund. Mit ausführliche!

Erläuterungen aus d. Materialiel| sämmtlichen Einführungsgesetßen und Uebersicht der Gese f gebung der Bundesstaaten über die stehenden Gewerb‘

welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Bearbci!!}

von Dr. jur, A. Koller. gr. Lex.-8. Preis br. 1 Thlr. 15 Sl! Gesetz, betr. den Betrieb stehender Gewerbe ett (Nothgewerbe-Gesetz.) 6 Sgr. Gewerbe-Ordnung vom Januar 1845 mit Erläd terungen und Ergänzungen. 6 Sgr. Zu beziehen franko direkt und durch alle Buchhandlungen.

Nicht rechtzeitig eingehende Offerten und Nachgebote bleiben n

chufs der Abänderung des Statuts nah den vom hoh

Das Abonnement beirägt fi Thlr. für das Vierteliahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druckzeile S4 Sgr.

Königlich Preufischer

Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen S an, für Berlin die Expeditión des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren : Straße Nr. fla, Ecke der Wi!helmsstrafe.

R

«nzeiger.

N 263.

Berlin, Dienstag den 9. November Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich württembergischen Obersten und Chef des Generalstabes von Suckow, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Artillerie-Major von Sauer, Flügel-Adju- tanten Sr. Majestät des Königs von Bayern, den Königlichen ronen - Orden zweiter Klasse; dem E. Prorektor und Konventual am Pädagogium zum Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg, Professor De, Graser, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem prak- tischen Arzt Hornburg zu Jellin im Kreise Königsberg N./M., dem früheren Bundes-Konsul in Singapore, Kaufmann von der Heyde in Bremen, dem Architekten R osengarten zu Hamburg und dem Jngenieur der Docks und EntrepotszuMarseille, Barret, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie dem Kreis- R und Exekutor Carl Meyer zu Massow das llgemeine Ehrenzeichen ; ferner _Dem Regierungs - Kanzlei - Inspektor Reichel zu Marien- werder, bei seiner Verseßung in den Ruhestand, den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

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Allerhöchster Erlaß vom 1. September 1869 be-

treffend Aenderung der bestehenden Bestimmungen über die

Wiederverleihung aberkannter, resp. in Folge gerichtlicher Er-

kenntnisse verloren gegangener Erinnerungskreuze und anderer Dekorationen.

Auf den Bericht vom 31. Juli d. J. bestimme Jch: 1) Daß die in der Ordre vom 18. März 1839, so wie

im §. 39, Theil 1. des Strafgeseßbuches für das Heer enthalte- nen Bestimmungen in Betreff der Wiederverleihung aberkann- ter, resp. in Folge gerichtlicher Verurtheilung verloren gegange- ner Dekorationen auf :

die Krönungs8-Medaille,

die Krieg8denkmünze von 1864,

das Düppeler Sturmkreuz,

das Alsener Kreuz, so wie N

das Erinnerungskreuz für den Feldzug 1866 nicht Anwendung finden; : : :

2) daß Anträge auf Wiederverleihung dieser Ehrenzeichen nur dann gestellt werden dürfen, wenn die betreffende Person sich während eines Zeitraums doppelt so lang, als die erkannte Ereiheitsstrafe, mindestens aber während eines Zeitraums von zehn Jahren seit Verbüßung der Freiheitsstrafe vorwurfsfrei und ehrenhaft betragen hat ; / : 2

3) daß bei Anträgen auf Wiederverleihung der Hohen- zollernschen Denkmünze, der Dienstauszeichnung L, 2, Und 3, Klasse, so wie der Landwehr - Dienstau8zeihnung 2. Klasse, soweit sie sich auf Personen beziehen, welchen nach Veröffent- lihung dieser Meiner Ordre die qu. Dekorationen aberkannt werden resp. in Folge gerichtlicher Erkenntnisse verloren gehen, gleihfalls nah Maßgabe der für die neueren Dekorationen im Passus 1 und 2 gegebenen Bestimmungen zu verfahren ist;

4) daß Betreffs der im Passus 1 und 3 bezeichneten De- korationen Anträge auf Wiederverleihung an solche Personen, welche durch Verurtheilung die bürgerliche Ehre verloren hatten und wieder in den Genuß derselben eingeseßt find, nur dann vorgelegt werden dürfen, wenn die betreffenden Individuen während eines Zeitraums von zehn Jahren nach Wiedererlan- gung der bürgerlichen Ehre durch fortgeseßt gute Führung den

eweis geliefert haben, daß ihre moralische Besserung Festigkeit

gewonnen hat. Jh überlasse dem Staats-Ministerium hiernach das Weitere zu verfügen. Homburg, den 1, September 1869. Wilbelm. v. Roon. Graf v. Jgenpliy. v. Mühler. Graf Eulenburg.

An das Staats-Ministerium.

v. Selchow.

Privilegium wegen Emission von 5 prozentigen Prioritäts-Obliga- tionen 1. Emission der Rheinischen Eisenbahn-Gesellshaft zum Betrage von Drei- Millionen Thalern.

Vom 14. Oftober 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von Seiten der unterm 21. August 1837 landesherrlich bestätigten Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft darauf angetragen wor- den ist, ihr Behufs der Ausführung der durch Allerhöchste Konzessions- und Bestätigungs - Urkunden vom 5. März 1856, so wie vom 23sten Februar und 16. Juli 1863 genehmigten Erweiterungen ihres Unter- nehmens die Aufnahme einer ferneren Anleihe auf Höhe von Drei Millionen Thalern Courant gegen Ausf|tellung auf den Inhaber lau- tender und mit Zinscoupons versehener Obligationen zu gestatten, ertheilen Wir in Berüfsichtigung der Gemeinnüßzigfkeit des Unter- nehmens und in Gemäßheit des Geseßes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen : F. 1. Die Obligationen zerfallen in 15,000 Stück, getheilt zum Zwecke der Verloosung und einer besseren Kontrole der Amortisation in 150 Serien à 100 Stü, jede Obligation zu 200 Thaler und wer- den unter der Bezeichnung: »*5prozentige Den I. Emis- sion der Rheinischen Eisenbahngesellshaft« im unmittelbaren Anschluß an die leßte Nummer der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. Oftober 1865 emittirten 43 prozentigen Obligationen, unter den fortlaufenden Nummern 85,001 bis 100,000, nach dem beiliegen- den Schema A ausgestellt und von drei Direktoren, so wie von San Spezial-Direktor, resp. dessen Stellvertreter, unterzeichnet. ___§. 2. Das Darlehn trägt 5 Prozent Zinsen, welche in halbjäh- rigen Raten postnumerando am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres ezahlt werden. Den Obligationen werden für fünf Jahre zehn Stück Dinscoupons, jeder zum Werthe von fünf Thalern, beigegeben. Diese oupons sind von fünf za fünf Jahren zufolge besonderer Bekannt- machung zu erneuern , und is für jede Coupon - Serie eine besondere Anweisung zur Empfangnahme neuer Coupons beizufügen. Die Coupons und Anweisungen nach den anliegenden Schemas B und C werden mit dem Facsimile dreier Direktoren und des Spezial- Direktors versehen und von zwei Kontrol-Beamten der Gesellschaft unterschrieben.

Am Verfalltage werden die Zinscoupons gegen deren Ausliefe- rung zum vollen Nennwerthe an den Vorzeiger in Berlin, Cöln und den Städten gezahlt, welche Seitens der Direktion der Gesellschaft E außerdem zu dem Ende vermittelst Bekanntmachung bezeichnet werden.

Die Gesellschaft hat die mit der Bezahlung der Zinscoupons beauftragten Comtoire und Handlungshäuser öffentlich anzuzeigen. Die Ausreichung einer neuen Serie Zinscoupons erfolgt nur gegen Aushändigung der der vorhergehenden Serie beigegebenen Anweisung.

Der Direktion steht die Befugniß zu, sih dic Obligationen neben den Anweisungen zur Verabfolgung neuer Zins - Coupons Behufs Abstempelung einreichen zu lassen. i x

F. 3. Die Ansprüche auf Zinsvergütung erlöschen und die Zins- coupons werden ungültig und werthlos, wenn diese nicht binnen fünf Jahren nach dem Verfalltage zur Zahlung präsentirt werden.

Ç. 4. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem sie zur Zurückzahlung fällig sind. Wird der Betrag der Obligationen in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausge- reichten Zins - Coupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation eingeliefert werden; geschieht dies nicht, so wird.der Betrag der fehlenden Zins - Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwandt.

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