1869 / 272 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

inzwischen zur Rückzahlung gekommenen Schuldbriefe der Ablösungs- fasse zur Ablösung von Grundlasten, nämlich: l fungs Serie B. Ne. 190. 731. 1227 erie B. Nr. ; . 1227. 1269. 1416. 1418. 1803. 2020. 2150. 2167. 2172; euen Serie C. Nr. 259. 265. 317. 453 455; Serie D. Nr. 91. 116; Serie E. Nr. 186. 211. 269. 326. 363. 513; Serie F. Nr. 100. 107 nebst den dazu gehörigen Kinêlisten und Zinsabschnitten;, der gesch- lichen Bestimmung gemäß, verbrannt worden sind. i Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß folgende bereits früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämlich: D LITEE zur Abiösung von Grundlasten : . Nr. 154; . Nr. 27. 111. 216. 234. 399. 629, 902. 1399, 1461. 1862. 1884. 1917. 1951 und 2103; Nx. 21. 84. 85. 158. 283 und 378; Nr. 69 und 113; Nr. 175. 352 und 368; Serie F. Nr. 103; Schuldbriefe zur Ablösung von Brauberechtigungen: Serie C. Nr. 030. 036. 042. 046. 051. 053. 054. 058. 078. 083. 089. 094. 0119. 0123. 0142. 0145. 0165-und 0172; Serie D. Nr. 0218. 0219. 0223. 0229. 0233. 0237. 0253 und 0257} Serie E. Nr. 0263. 0271. 0272. 0274. 0277. 0280. 0283. 0287. 0288. 0290. 0299. 0317. 0323. 0326. 0327. 0330. 0334. 0340. Very 0366. 0368. 0376. 0377. 0389. 0404. 0405 und Serie F. Nr. 068. 079. 095. 0105. 0111. 0113, 0120 und 0129. bis jeßt zur Einlösung bei der Ablösungskasse-Verwaltung noch nicht präsentirt worden sind, und es werden daher die Jnhaber derselben zu deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert y daß die Verzin- sung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat. Endlich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß die am 1. November 1865 fällig gewordenen Zinsabschnitte (11. 3) zu den Schuldbriefen der Ablösungskasse Serie B. Nr. 2168 und Scrie E. Nr. 112, 201 und 0291 bis jeßt zur Einlösung nicht präsentirt wor- den sind und daher wegen Ablauf der vierjährigen Frist nunmehr ihre Gültigkeit verloren haben. Gotha, am 11. November 1869. Herzoglich sächsishes Staats-Ministerium. Im Austrag: L. Braun.

——

935] i L Lübeische Staats-Anleihe von 1850. Die Zahlung der am 3. Januar-1870 fälligen Zins - Coupons Nr. 40, so wie der am 1. Juli 1869 ausgeloosten 14/000 Thlr. Obligationen, nämli:

[3

A. Nr. 272. 417. 447. 637 ooo on... -- a 1000 Thlr. 4000 Thlr. B Ner. 119 247, 410 Vas 1010.

1252. 1371. 1437. 1634. 1980. 2061.

9110. 2208. 2444. 2492. 2544.

E R E E E à 500 » 8500 » C. Nr. 850. 1547. 1648. 1761. 2514. 2965. à 200 » 1200 » D. Nr. 37. 190. 1807/4 o r r ootitarres a O S 300

Pr. Ct. Thlr. 14,000.

findet an den Werktagen vom 3. bis 15. Januar 1870 nah Wahl der JTnhaber statt: ; i in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder bei Herren Mendelssohn u. Co., in Hamburg bei Herren Haller Söhle u. Co., in Lübeck an der Stadtkasse, an der leßteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags.

Diejenigen Jnhaber, welche die Zahlung in Berlin oder Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons, sowie die ausgeloosten Obligationen, einen Monat vorher miihin in den Tagen vom 1. bis 15. Dezember 1869 bei cinem der gedachten Ban- quierhäuser abstempeln zu lassen.

Die abgestempelten Coupons und Obligationen, welche in den Tagen vom s. bis 15. Januar 1870 nicht in Berlin oder Ham- burg bei dem Banquierhause, von welchem fie abgestempelt sind, er- hoben werden, können späterhin nur in LUbes eingezogen werden.

Falls mehrere Coupons gleichzeitig eingereiht werden, sind solche |

mit einem Verzeichnisse der Nummern und des Betrages der Zinsen zu versehen, die in früheren Lerminen fällig gewesenen Coupons aber abgesondert zu verzeichnen. Die ausgeloosten Obligationen werden an deren Juhaber über den Fälligfkeitstermin hinaus nicht weiter verzinset. Ueber die Ausgabe neuer Coupons wird im Januar das Weitere bekaunt gemacht werden. | Es wird zugleich angezeigt, daß am 3. Januar 1870, Vormittags 11 Uhr, fernere 14,200 Thlr. dieser Anleihe auf dem Rathhause hier- selbst werden ausgeloost und am 1. Juli 1870 ausgezahlt werden. Es sind noch nicht abgefordert von der 17. Ausloosun, fällig den 2. Januar 1864: C: My Ol area Hes à 200 Thlr. von der 20. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1865: A, No 1/0 100 (0 6 à 1000 Thlr. von der 21. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1866: C Me E aue capeaee à 200 Thlx. von der 22, Ausloosung, fällig den 1. Juli 1866: C. Nr. 1556 à 20 Thlr.

4456

von der 23. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1867 : t C. Nr. E E à Thlr. s von der 24. Ausloosung, fällig den S 1867 : D Me O, Ui i à Thlr. O E e dia ¿bid à 200 Thlr. D. Me M i U à 100 Thlr. von der 25. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1868: C O E ee Ce R Eni Sao à 200 Thlr. D: E T id ns à 100 Thlr.

von der 26. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1868: A E E e ia Cl A A a 1000 Thlr. L S à 200 Thlr.

von der 27. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1869 :

B. Nr. 124. 154. 225. 1648. 3 - 900-Thlr; C. Nr. 1907. 2272.305051... & 200 Zhlr. D M D040 B. ien à 100 Thlr. von der 28. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1869: B. M E arau à 500 Thlr. C A B A N EHEE à 200 Tblr.

E E E à 100 Thlr. Ferner find noch rückständig von gekündigten, nicht kon- S fte E Dou D Lübeckischen Degakgauerne von 50, r feit dem 94. Januar 41863 kei i gezahlt werden : m e E D R Es b ihn à 500 Thlr. | D, V D aas Ae a 100 Thlr. Lübeck, den 17. November 1369. Das Finanz - Departentent.

ge Vekanntmachun g. ie neuen Coupons zu den vom Kreise Bomst auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 21. März 1859 und auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 2. September 1864 ausgegebenen Bomster Kreisobligationèn über die Zinsen vom 1. Januar 1870 bis 31, De- zember 1874 nebst Talons können vom 2. Januar 1870 ab, auf der hiesigen Kreis-Kommunalkasse gegen Abgabe der Talons vom 1, Oftober 1864 und resp. vom 2. Januar 1865 in Empfang ge- nommen werden. Weosllstein, den 12. November 1869.

Königlicher Landrath.

Frhr. v. Unruh-Boms t.

Berliner Handwäels-Gesellschaft.

Die Inhaber der 40proz. Quittungsbogen unserer Antheilscheine werden hierdurch aufgefordert, die darauf restirenden

Sechszig Prozent mit Thlr. 120, —,

abzüglich 5pCt. Zinsen vom 31, Mai bis 31. De- zember cr. = 7 Mt. auf gezahlte 80 Thlr. »-» I 410, Thlr. 147, 20,

pro Ántheilschein an unserer Kasse, Französischestr. 42, in der Zeit

vom 17.— 4. Dezember cr.

einzuzahlen und dagegen die Antheilscheine unserer Gesellschaft mit Dividendenscheinen pro 1870 (Serie II. No. 7--20 und Talons) in Empfang zu nehmen.

Antheilscheine, auf welche die obige Einzahlung in der fest- gesetzten Zeit nicht erfolgt, verfallen nach §8. 15 des Statuts zu Gunsten der Gesellschaft, worauf wir die Besitzer hierdurch auf- merksam machen. i

; Berlin, den 10. November 1869, Die Geschäfts- Inhaber der Berliner Tandels- Ges .Tischaft, Gelpcke sen. Wm. Conrad. Friedr. Gelpcke jun.

[3866]

also mit

[3867]

Berliner Kandels -Gesellschaft.

Die mit Dividendenscheinen pro 1870 (Serie 1II. No. 7—20 und Talons) versehenen Antheilscheine unserer Gesells-haft können gegen Rückgabe der vollgezahlten Interimsscheine und gegen Erhebung der daran haftenden Stückzinsen vom 15. Mai bis 31. Dezember e

mit Thlr. 6, 7. 6, Dro Antheilschein 27. Dezember cr. ab

an unserer Kasse, Französische Strasse 42, in Empfang genommen werden.

Die Interimsscheine sind mit cinem nach der Nummernufsolgo gefertigten Vorzelchnisse zu verschen, auf welchem zugleich über den Empfang der Zinsen zu quittiren ist.

Formulare hierzu können vom 15. Dezember cr. ab an unse- rer Kasse in Empfang genommen werden.

Berlin, den 10, November 1869,

vom

Berliner Handels - vesellschaît,

Gelpeke sen. Wn Conrad, Friedr. Gelpcke jutre

Das Abonnement beträgt f Thlr. für das Pierteljahr.

Jusertionspreis für den Raum ciner : Druckzeile D Sgr-

Königlich Preufischer

Aile Poft - Anftaiten des In- und Auslandes n Bestellung an, für Berlin die edition des

Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsfstraßie.

Anzeiger.

è 272.

eme

Berlin, Freitag den 19. November Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Superintendenten a. D., Pastor primarius Cremer zu Norden, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Gerichts-Scholzen Johann Gottfried Bothe zu Lawaldau im Kreise Grünberg den Königüichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem emercitirten Schullehrer Koenen zu Rheinbach, den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, sowie dem Schullehrer und Organisten Kosack zu Falkowiß im Kreise Oppeln, dem Schleusenmeister Joch- mann zu Gromaden bei Nakel, dem O Derae Kern zu Kuniß im Kreise Liegniß und dem Thürmer Bergemann zu Landsberg a. W. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den Kreisrichter Stage in Oranienburg und den Stadk- rihter Rommel hierselbst zu Stadtgerichts - Räthen bei dem hiesigen Stadtgericht; und

Den Friedensrichter , Landesgerichts - Assessor Brüel in Mülheim am Rhein, zum Landgerichts - Rath bei dem Land- gerichte in Trier zu ernennen.

VBerlín, 19, November.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen is gestern nach Leßlingen abgereist.

SE Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist gestern Mittag nach Lehlingen abgercisi.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Augelegenheiten.

Die Berufung des ordentlichen Lehrers Dr. Hermann Worbs vom Gymnasium an der Apostelkirche in Cöln zum Oberlehrer am Gymnasium in Neuß is genehmigt worden.

Marine - Ministerium.

Bekanntmachung... Jur Verstärkung des technischen Personals im Maschinen- bau-Ressort der Bundes-Krieg8marine können zum Beginn des nächsten Jahres einige. qualifizirte Maschinenbau - Techniker als Ingenieur-Aspiranten eingestellt werden, : Geeignete Bewerber, welche zum Eintritt in den technischen Marinedienst geneigt sind und die vollständige Absolvirung der für die Ausbildung zum Maschinenbau-Techniker erforderlichen Curse an einer boren technischen Lehranstalt , eine erfolgreiche praktische und konstruktive Thätigkeit bei dem Bau von Schiss- Dampfmaschinen und die für einen Marine - Maschinenbau- Techniker erforderlichen Kenntnisse im Schiffbau nachweisen können, wollen sich soglei, unter Einreichung ihres Lebens8- laufes und ihrer Zeugnisse, sowie unter Angabe des Zeitpunktes ihrer Disponibilität persönlich oder schriftlich bei dem Marine- Ministerium melden. : Berlin, den 16. November 1869. Marine-Ministerium. Jachmann.

Am 1. Dezember er. werden zu Warstein, im Regierungsbezirk Arnsberg und zu Gudensberg, im Regierungsbezirk Cassel, Telegraphen- Stationen mit beschränktem SRMED lensle eröffnet werden.

Cöln, den 18. November 1869. 3

Telegraphen-Direktion.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 19. November. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz machte, wie telegraphisch berichtet wird, am 17. d. M. die Fahrt auf der Yacht »Grille« durch den Suezkanal bis Jsmailia. Die Fahrt verlief sehr günstig. Gestern wohnte Se. Königl. Hoheit den in Ismailia statt- findenden Festlichkeiten bei und beabsichtigt heute die Reise nach Suez fortzuseßen.

Das Staats-Ministerium hielt heut unter Vorsiß des Kriegs-Ministers von Roon eine Sigung ab.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutshèn Bundes für das Landheer und die Festungen, sowie für das Seewesen, tratcn heute zu einer Sißung zusammen.

Die heutige (6.) Sigzung des Herrenhauses wurde durch den Vize-Präfidenten Fürsten zu Putbus um 117 Uhr eröffnet. Am Ministertische befand sih der andels8-Mis- nister Graf Jhenpliy. Der Präsident theilte das Resultat der Schriftführerwahl mit, welche auf die Herren v. Brünneck und Freiherr v. Steinäker gefallen ist. Das Haus trat zuerst in die vierte Nummer der Tagesordnung cin: Bericht der Finanz- Kommission über den Antrag des Herrn v. Below, wegen eines Geseyentwurfs, betreffend die Einführun des Tabakmonopols innerhalb des Gebiets des Zollvereins. ad“bem Vortrag des Referenten Herrn v. Lecoq verlas der Handels-Minister Graf Igenpliÿ die folgende Erklärung der Ae Ln.

Die Staatsregierung muß Bedenken tragen, in eine achliche Er- örterung des vorliegenden Antrages einzutreten. Schon die Rücksicht auf die mit ihr zollverbündeten Regierungen würde sie davon zurüdck- halten , fich für das Votum , welches fie eintretenden Falls im Bun- desrathe des Zollvereins über die Einführung des Tabakmonopols ab- zugeben hätte, durch eine Erklärung an dieser Stelle zu binden.

Sie hält aber überhaupt die Frage noch nicht für reif: ob fich für den Zollverein ein Jnstitut empfiehlt, welches zu den shwierigsten und fomplizirtesten Finanzeinrihtungen gehört , welches lange Vorbe- reitungen erheisht und welches ein sehr großes Anlage- und Betriebs- kapital erfordert. Die M der bei der Frage betheiligten Han- dels- und Verkehrsinteressen legt bei solcher Lage der Sache der Staats- regierung die Pflicht auf / sich einec Diskussion zu enthalten , durch welche diesen Jnteressen vorzeitig ein Zustand der Unsicherheit bereitet werden könnte. n

An der Debatte betheiligten sich der Antragsteller Herr von Below, Graf von Brühl, Graf Rittberg, Dr. Tellkampf.

Der Handels-Minister nahm das Wort zu folgender Acußerung : / i L

Um jedes mögliche Mißverständniß zu vermeiden, muß ich mix ein paar Worte erlauben:

Nach dem Eingange der Rede des verehrten Herrn, der soeben die Tribüne verläßt, könnie es scheinen, als könne darüber ein Zwwveifel scin, daß das Hohe Haus das Recht hätte, dergleichen Dinge zu dis- futiren Und darauf cinen Antrag zu gründen. Th halte dafür, daß das Haus das Recht ganz sicher hat, und in der Erklärung, die ih vorzulesen die Ehre hatte, nicht in meinem Namen, nicht als Handels- Minister, sondern im Namen der Königlichen Staatsregierung, steht fein einziges Wort, was zu cinem Zweifel darüber nur die mindeste Veranlassung geben könnte. Das Herrenhaus fann also gewiß dis- futiren und beantragen, was es will.

Scbließlih nahm das Haus den folgenden Antrag der Finanz-Kommission an: : R

die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, im Zollverein ein Einverständniß über die allgemeine Einführung eines Tabakmonopols

u erwirken und mit den anderen ZJollvereins-Regierungen die zu die- Uin Qwecke erforderlichen Schritte zu thun. Der nächstverhandelte Gegenstand der Tage8ordnung be-

traf: Bericht der 10. Kommission über den Geseßentwurs, be=

558