1869 / 273 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4482

(Jauer) 2. Westpr. Landw. Regts. Nr. 7, in-das 2. Bat. (Schweidniß) 3 Sdles. Landw. Regts. Nr. 11, Hoffmann 1, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38% Baumgart, Sec. Lt. pon der Inf. dés 1. Bats. (Gleiwiß) 3. Obschl. Ldw. Rgts. Nr. 62, in das 2. Bat. (Beuthen) 2. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 63 einran- girt. Fudickar, vom Dahl, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Barmen Nr. 39, zu Sec. Lte. der Res. des 5 Westfäl. Jnf. Regmts. Nr. 53, Greiff, E De von dems. Bat., zum Sec, Lieut. der Res. des 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77, Bherenbruch gen. Oster- mann, Vize-Wachtmstr. von dems. Bat. , zum Secc. Lt. der Res. des Rhrin. Kür. Regts. Nr. 8, befördert. Gueinzius, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats (Münster) 1. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13, in das 1. Bat. (Bochum) 7. Wesifäl. Landw. Regts. Nr. 56, Berndt), Hauptm. von der Jnf. des 2. Bats. (Gräfrath) 8. Westf. Landw. Regts. Nr. 57, als Comp. Führer in das 2. Bat. (Düsseldorf) 4. Westf. Ldw. Regts. Nr. 17 einrangirt. Goebels, Orsbachj Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Erkelenz) 5. Rhein. Landw. Regts. Nr. 65, zu Sec Lts. der Res. resp. des 5. Rhein. Jnf. Regts. Nr. 65 und dcs 2. Rhein. Inf. Regts. Nr. 28, Nieme§, Vize-Feldw. vom 2. Bat. (Coblenz) 3. Rhein. Landw. Regis. Nr. 29, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Rhein. Jnfant. Regts. Nr. 29 befördert. Kolbe, Schüller, Sec. Lts. von der Jnf. des Res. Landw. Bats. Côln Nr. 40, in das 1. Bat. (Erkelenz) 5. Rhein. Landw. Regts. Nr. 65, Merrem , Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Unna) 3. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 16, in das 2. Bat. (Brühl) 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 28, v. Pommer-Esche, Pr. Lt. von der Jnf. des 1. Bats. (Cassel) 1. Hessischen Landwehr-Regts. Nr. 81, in das Reserve-Landwchr-Bataillon Côln Nr. 40 einrangirt. Keller, Vize-Feldw. vom 2. Bat. (Lübeck) 2. Hanseat. Landw, Regts. Nr. 76, zum Sec. Lt. der Landw. Jnf., Meißenburg, Vize-Feldw. vom 2. Bat. (ostock) 2. Mecklenb. Landw. Regts. Nr. 90, v. Maltan, Vize-Wachtm. von dems. Bat. , zu Sec. Lts. der Res. resp. des Gren, Regts. König Friedrich Wilhelm 1V. (1. Pomm.) Nr. 2, und des 2. Mecklenb. Drág. Regts. Nr. 18, Lemke, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Schleswig) Sa leswigschen Landw. Regts. Nr. 84, zum Sec. Lt. der Res. des Schlecw. Juf. Regts. Nr. 84, Meyer, Pr. Lt. von der Jnf. des 1. Bats. (Kiel) Holstein, Landw. Regts. Nr. 85, zum Hauptm befördert. Barth, Hauptm. von der Jnf. dcs 2. Bats. (Lübeck) 2. Hanseat. Landw. Regts. Nr. 76, als Comp. Führer, Res8zka, Sec. Lt. von der Jnf. des 1, Bats. (Posen) 1 Pos. Landw. Regts. Nr. 18, in das 1. Bat. (Hamburg) 2. Hanseat. Landw. Regts Nr. 76, S tell- macher, Sec. Lt. von der Jnf. des 1. Bats. COnsierpurg) 2. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 3, Krandcke, Sec, Lt. von der Jnf. des 2. Bats. (Lübeck) 2. Hanseat. Landw. Regts. Nr. 76, in das Res. Landw. Bat. Altona Nr. 86 einranÿirt,--. KLufe,. Sec, Lt. a. D., früher, im Königlichen Württemb. 3. Jnf. Regt, als Sec. Lt. bei der Landw. Inf. des 1. Bats. (Schleswig) Schlesw. Landw. Regiments Nr. 84 einrangirt. Hemmerde, Vize-Feldw. vom Res.- Landw. Bat. Hanover Nr. 73, zum Sec, Lt. der Res. des 8. Westf. Inf. Regts. Nr. 57; Garben,. Vize-Wachtm. von dems. Bat., zum Sec. Lt. der Res. des 1. Hannov. Ulanen-Regts. Nr. 13, befördert. v. K eisen- berg, Pr. Lt. von der Jnf. des 1. Bats. (Anklam) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, in das 2. Bat. (Lingen) Ostfries. Landw. Regts. Nr-78, Levinson, Pr. Lt. von der Int. des 2. Bats. (Ratibor) 1. Oberschl. Landw. Regts. Nr. 22, in das 1. Vat. (Hildesheim) 3. Hannov. Landi. Regts. Nr. 79, Loba c, Sec. Lt. von der Jnf. des 1. Bats. (Crossen) 2. Brandeùb. Landw. Regts. Nr. 12, in das 2. Bat. (Lüneburg) 2. Hannoverschen Landwehr-Regiments Nr. 77, Schliep- hake, Seconde-Lieutenant von der Kavallerie des 1. Bataillons (Hildesheim) 3. Hannov. Landw. Regts. Nr. 79, in das 2. Bat. (Celle) 2. Hannov. Landi. Regts. Nr. 77 einrangirt. Pfeiffer, Sec. Lt. von der Jnf. des 2. Bats. (Weilburg) 2. Nass. Landw. Regts. Nr. 88, in das 2. Bat. (Wicsbaden) 1. Nafs. Landw. Regts. Nr. 87, Schulz, Sec. Lt. von der Jnf. des 1. Bats. (Münster) 1. Westfäl, Landw. Regts. Nr. 13, in das 1. Bat. (Meschede) 2. Hess. Landw. Regts. Nr. 82, Sittel, Sec. Lt: von der Inf. des 1. Bats. (Nassau) 1. Nass. Landw. Regts. Nr. 87, in das Res. Landw. Bat. Frankfurt a. M. Nr. 80, Wollermann, Sec. Lt. von der Jnf. des 1. Bats. (Gnesen) 3. Pomm. Landw. Regts. Nr. 14, in das 1. Bat. (Cassel) 1. Hess. Landw. Regts. Nr. 81, Eschenhagen, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Crossen) 2. Brandenburgischen Landw. Regts. Nr. 12, in das 1. Bat. (Rotenburg) 2. Thüringishen Landwehr - Regts. Nr. 32, Müller, Sec. Lt. von der Jufanterie des Reseëve- Landwehr - Bats. Berlin Nr. 35, in das 1. Bat. (Weimar) 5, Thür. Landwehr-Regts. Nr. 94 einrangirt. v. Hövel, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Ruppin) 8. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 64, Lutteroth, Vize-Feldw. vom 2. Bat. (Mühlhausen) 1. Thür. Landw. Regts. Nr. 31, zu Sec. Lts. der Res. des Garde-Jäger-Bats , Göhler, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Breslau) 3. Niederschl. Landw. Regts. Nr. 50, zum Sec. Lieut. der Reserve des 2. S(lesischen Jäger - Bataillons Nr. 6 befördert. B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 13. November. Schuler, Major a. D., früher Hauptmann im ehemaligen eFranffurter Bat. und zuleßt Plaßmajor der gemischten Garnison zu &Franffurt a. M.,, mit seiner Pens. zur Disp. gestellt. v. Barner, Oberst und Commdr. des 1. Garde-Drag. Regts, in Genehmigung seines Abschieds8gesuches, mit Pens. und der Regts. Unif. zur Disp. gestelli, und soll derselbe bis auf Weiteres bei den Off. à la suite der Armee geführt werden. Geschinski, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, als Major mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif. der Ab- shicd bewilligt. v. Kaßler, Sec. Lt. vom 8. Oftpreuß. Inf. Negt. Nr. 45, ausgeschieden und zu den Reserve-Offizieren des Regts. über- getreten. Voigt, Sec. Lieut. vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der Landw. Kav. des 1. Bats, (Tilsit) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1 übergetreten. Tollkiemitt, Sec. Lt. vom 1. Leib-Hus. Regt. Nr. 1, ausgeschieden und zu den Res. Off. des Regts. Übergetreten. Hall-

mann, Sec. Lt. vom 7. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 54, ausges und zu den beurl. Off. der Landw. Jnf. des Res. Landw. Batail, Berlin Nr. 35 übergetreten. Schallehn, Port. Fähnr. vom bergschen Gren. Regt. (2. Pomm.) Nr. 9, zur Res. entlassen. Y, Kurzbach v. Seydliß, Ob. Lt. zur Disp, zuleßt Abth. Com in der 1. Art. Brig., mit seiner Pens. nebst Aussicht auf Ans im Civildiens| und der Unif. der 5. Art. Brig., der Abscig willigt. v. Frese, Scc. Lt. vom Leib - Gren. Regt. (1. Brandy Nr. 8 mit Pens. nebst Aussiwt auf Anstellung im Civildienß,| Abschicd bewilligt. v. Reinsberg, Sec. Lt. vom 7. Brandenb Regt. Nr. 60, ausgeschieden und zu den Res. Off. des Regts, j getreten. Gr. v. Haeseler, Rittm. und Esk. Chef. vom 2. Brand Orag. Regt. Nr. 2, v. Banchet 11, Sec. Lt. vom 8. Brandenh 5 Regt. Nr. 64 (Prinz Friedr. Carl von Preußen, der Abschied willigt. Karge s, Port. Fähnr. vom 5. Brandenb. anb Negt Nr zur Res. entlassen. Köster, Pr. Lt. vom 3. Magdeb. JTnf. Regt. Ni| mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst der Abs bewilligt. v. Wedeli-Parlow, Sec. Lt. vom Magdeb. Husy Regiment Nr. 10, ausgeschieden und zu den Res. Off. des Ri übergetreten. Ebert, Sec. Lt. vcm 1. Magdeb. Juf. Regt, Nr, Frhr. v. Buttlar, Secc. Lt. vom Magdeb. Kür. Regt. Nr. 7, Abschied bewilligt. v. Hobe, Major vom 2. Niederschles. Juf. Nr. 47, als Ob. Lt. mit Pens. nebst Autsicht auf Civilverjorz und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Schicffus u. N dorf, Majer zur Disp. , zuleßt Rittm. im 1. Schles. Hus. K Nr. 4, mit seiner Pension der Abschied bewilligt. Benkendo Hauptm. und Comp. Chef vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, | Pension, nebs Ausficht auf Civilversorgung und der Regiments-| form, Frhr. v. d. Horst, Rittmeister und Eskadr. Chef vom 1, Vi Hus. Regmt. Nr. 8, mit Pens. und der Regmts. Uniform, Abschied bewilligt. v. Zaborowski, Major vom 7. Rhein. 9 Regt. Nr. 69, als Oberst-Lieut. mit Pens. und der Regts. Unif, Abschied bewilligt. v. Schack, Sec. Lieut. vom Rhein. Ulanen-R Nr. 7, unter dem geseßl. Vorbehalt entlassen. Holst, Sec. Lieut, v 2 Pos. Inf. Regt. Nr. 19, der - Abschied bewilligt. v. Schwer! Major vom 3. Westf. Juf. Regt. Nr. 16, mit Pension und der U des 2, Brandenburg. Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz Carl von Preuße v. Mcyenn, Major und Eskadron - Chef vom 1. Hannov. Ulan Regiment Nr. 13, mit Pension und der Regiments-Unis. der Abs bewilligt. v. Hünersdorff, Sec. Lieut. vom 1. Hannov. Ula! Regmt. Nr. 13, als halbiavalide mit Pens. ausgeschieden und zu beurl. Offiz. der Kav. des 1, Bats. (Hildesheim) 3. Hannov. Lan Regts. Nr. 79 übergetreten. v. Kleist, Port. Fähnr. vom 1. Ha Ulanen - Regmt. Nr. 13, Keßler, Port. Fähnr. vom Ostfries. Regtm. Nr. 78, zur Reserve entlassen. Sch ol, Port. Fähnr. v| Z. Hess. Inf. Negt. Nr. 83, zur Res. entlassen. hne, Majo

der Armee und Vorstand der Intendantur der 22. Div., mit /Y

und der Armee-Unif. der Abschied bewilligt. Bei der Landm Den 13 Novbr. Neuhaus, Sec. Lt. von der Juf. des 2, V (Rastenburg) 5. Oftpreuß. Landw. Regts. Nr. 41, als Prem. Üt v. Pressentin, gen. v. Rautter, Sec. Lt. von der Kav. dess, Bi mit der Landw. Armee - Unif, Gerner, Sec. Lt. von der Jnf| 1. Bats. (Danzig) 8. Ofipr. Landw. Regts. Nr. 45, als Pr. 1 der Landw. Armee-Unif, Steffens, Pr. Lt. von der Kav. dess. M mit der Landw. Armee - Unif, Otto, Sec. Lt. von der Kav. Bats, mit der Landw. Armee-Unif, Gehrt, Pr. Lt. von der] des 2. Bats. (Marienburg) 8 Ostpr. Landw. Regts. Nr. 45, mi! Landw. Armee-Unif. der Abschied bewilligt. v. Le Fort I, Pr von der Inf. des 1. Bats. (Anclam) 1. Pomm. Landio. Regts. N Kalmus, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Naugard) 5. Pol Landw. Regts. Nr 42, Stolzenburg, Sec. Lt, von der Kay. 2. Bats. (Cöslin) 2. Pomm. Landw. Regts. Nr. 9, Schulze, | Lt. von der Juf. des 1. Bats. (Schlawe) 6. Pomm. Landw. N Nr. 49, Windel, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Di Cronc) 4. Pomm. Landw. Regts. Nr. 21, Heise, Sec. Lt. vol Inf. des 1. Batdo. (Neustadt) 8 Pomm. Landw. Regts. Nr. 61 Abschied - bewilligt. v. Wolffradt, Sec. Lt. von der Kav, 1 Bats. (Anclam) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, mit der La Armee-Uniform, v. Bülow, Prem. Lt. von der Juf. des 1. A (Jnowraclaw) 7. Poînm. Landwehr-Regiments Nr. 54, mit Landw. Armce - Unif. Witte, Sec. Lt. von der Kav. des 2. 2 (Bromberg) 7. Pomm. Landw. Regmts. Nr. 54, mit der L! Armec-Unif,, Westermann, Pr. Lieut. von der Jnf. des 1.2 (Coniß) 4. Pomm. Landw. Regmts. Nr. 21, mit seiner bish. d der Abschied bewilligt. Schmidt, Pr. Lt. von der Juf. des 1.2 (Frankfurt) 1. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 8 Pollack, Beul! Sec. Lts, von der Jnf. dess. Bats., Müller, Sec. Lt. von del) dess. Bats, Kos cky, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Lands! 5. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 48, diesem als Pr. Lt., v. Zast! Sec. Lieut. von der Juf. des 2. Bats. (Woldenberg) 5. Branden) Ldw. Rats. Nr. 48, Kübhna s, Pr. Lt. von der Jnf. des 2. Bats. (Sl 2. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 12, diesem mit der Landw. A Unif, Schrader, Hauptm. .von der Inf. des 2. Bats. (Col! 6. Brandenb. Landw. Regts. Nr 52, mit der Landw. Armce Martius, Janensch, Ballhorn, Sec. Lts. von der Jnî Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, leßterem mit der Landw. A Unif , der Abschied bewilligt. Spener, Pr. Lt. von der Jns 1. Bats. (Halberstadt) 3. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 66, als H mann mit sciner bish. Unif, Salbach, Sec. Lt. von der Jnî 2, Bats. (Halle) 2. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 27, als Pr. L! der Landw. Armee - Uniform, Kunße, Sec. Lieut. von Anfanterie desselben Bataillons, mit der Landw. Armee-Un! Une, Sec, "Lieait," von prr nl. D 1 Dae, feld) 4. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 67, als Pr. Lt. mit der La Armee-Unif, Rohland, Sec. Lt.- von der Inf. des 2. Bats. | gau) 4. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 67, mit der Landw. A

r. 40, Jansen, Sec. Lt von der J

age Threr Kommission folgen ,

4483

f, Haadcke/ Sec. Lt. von der Jnf. des 1..Bats. (Sangerhausen) hür. Landw. Regts. Nr. 31, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee- chied bewilligt. Zimmermann, Pr. Lt. von der Jnf.

7 F)

if.) der Abs

1 Bats. (Halberstadt) 3. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 66, der |

schied bewilligt. v. Studniß, Oberst zur Disposition und Bezirks- mandeur des 1. Bataillons (Münsterberg) 4. Niederschl. Landw. 14s. Nr. 51, von diefer Stellung entbunden und ihm die Erlaubniß 1 Tragen der Unif. des Königs-Gren. Regts. (2. Westpr.) Nr. 7 er- (t. Bar. Schuler v. Senden, Maj. z. D. und Bez. Commdr. 9 Bats. (Cosel) 3. Oberschl. Landw. Regts. Nr. 62, v. Glase- pp, Maj. 3- O. und Bez. Commdr. des 1. Bats. (Rosenberg) 4. ershl. Landw. Regts. Nr. 63, beide von der Stellung als Landw, » Commdr. entbunden. v. Schmidt, Oberst z. D., zuleßt Bez. mandeur des 2. Bats. (Beuthen) 2, Oberschles. Landwehr-Regts. 23, mit Pension und der Uniform des 1. Schlesischen Grenadier- ts. Nr. 10 der Abschied bewilligt. Jonas, Hauptm. von der F und Comp. Führer vom 1. Bat. (Neisse) 2. Oberschl. Landwehr- gts. Nr. 23, mit der Landw. Armee-Unif. der Abschied bewilligt. ichmann, Secc. Lieut. von der Juf. des 2. Bats. (Paderborn) Westf. Landw. Regrs. Nr. 59, Saurland, Pr. Lt. von der Inf. è Res. Landw. Bats. Barmen Nr. 39, der Abschied bewilligt. einbrück, Sec. Lieut. von der Jnf. des 2. Bats. (Paderborn) Westf. Landw. Regts. Nr. 55, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee- iform der Abschied bewilligt. v. Langen, Oberst z. Disp. und z_ Commdr. des 1. Bats. (Soest) 3 Westf. Landweÿr- Regts. 16, von dieser Stellung entbunden und ihm die Erlaubniß zum agen der Unif. des 3. Westfälischen Landw. Regts. Nr. 16 ertheilt. aaßen, Pr. Lt. von der Jnf. des 1. Bats. (Aachen) 1. Rheinischen ndw. Regts. Nr. 25, als Hauptm. mit der Landw. Armee-Unif. ebaldt; Sec. Lieut. von der Inf. des 2. Bats. (Eupen) 1. Rhein. ndw. Regts. Nr. 25, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Uniform, ickerath, Pr. Lieut. von der Jnf. des 2. Bats. (Jülich) 5. Rhein. ndw. Regts. Nr. 65, mit der Landw. Armee-Unif, Bacciocco/ * Lt. von der Jnf. des 1, Bats. (Neuß) 6. Rhein. Landw. Regts.

L, 68, Philipp, Sec. Lt. von der Jnf. dess. Bats. beiden mit der

ndwehr-Armee-Unif., Bochkolß, Seconde-Lieut. von der Jnf. des Bats. (2. Trier) 8 Rhein. Landw. Regts. Nr. 70, als Pr. Lieut. it der Landw. Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. Roerings®/, ec. Lt. von der Jnf. des 1. Bats. (Aachen) 1. Rhein. Landw. Regts.

k 95, Spe ck, Sec. Lieut, von der Jnf. dess. Bats., v. Kesseler/,

elmann, Pr. Lts. von der Jnf. des Res. Landw. Bataill. Côln nf. dess. Bats, Dumont, Pr. von der Inf. des 2. Bats. (Andernach) 7. Rhein. Landw. Regts. . 69, Hoegg, Bacckhausen, Sec. Lts. von der Juf. dess. Bats.,

Abschied bewilligt. v. Kemniß, Sec. Lt. von der Jnfant. des Bats. (Aurich) Ostfries. Landiv. Regts. Nr. 78, der Abschied be- igt. Frhr. v. Kanne, Sec. Lt. von der Jnf. des 2. Bats. (Fulda) Thür. Landw. Regts. Nr. 32," der Abschied bewilligt. v. Pode- ils 1, Prem. Lt. vom Train tes 1. Bats. (Stargard) 5. Pomm. ndw. Regts. Nr. 42, als Rittm. der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des iegs-Ministeriums. Den 16. September. Radau, Rehnungs- ath, Sec. Lt. a. D. und Garnison-VerwaltungE-Direktor in Münster, m Oktober d. J. mit Pens. in den Ruhestand verseßt. Den ) September. Waschke, Pr. Lt. und Garnison-Verwaltungs- her-Jnsp., von Jülich nah Münster, Weidler/ Kasernen-Jnsp. in otsdam, als fontroleführender Beamter nah Frankfurt a. O. ver- t, Den 2. Oktober. Huebner, Garnison-Verwaltungs-Jnsp., n Stralsund nach Jülich, Hartmann, kontroleführender Kasernen- sp. in Breslau, als Garnison-Verwaitungs-Vorstand nah Stral. nd, Jordan, Kasernen-Jnsp. in Posen, zum 1. Februar 1870 mit nsion in den Ruhestand verseßt. Den 13. Oftober. Benseler, terim. Kasernen-Jnspektor in Minden, zum Kasernen-Jnsp. ernannk.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin ,. 20. November. Jn der gestrigen Sißung des errenha uses nahm der Handels-Minister Graf von Jten- zu §. 1 des Geseßentwurfs, betreffend die Entziehung d Beschränkung des Grundeigenthums nach dem Herrn n Bernuth das Wort: | A

Meine Herren! Jch überlasse es meinem Kommissarius, auf das erwidern ; was der geehrte Herr Redner \o eben gesprochen hat; beschränke mich nur auf die allgemeine Bemerfung, daß eine Auf- hlung aller der Fälle, wo die Expropriation eintreten soll, niemals e vollständige und genügende sein kann , und wenn alle Jahre ein ues Geseß- gemacbt würde, und selbst wenn es hier wie in England hähe , daß jede Expropriation vor das Parlament gebracht würde, würde dies die Geschäfte dieser Versammlung nur unnöthiger Weise rmehren, ohne zum Ziele zu führen. Weni: ih mir jeßt das Wort beten habe, so ist dies aus einem besonderen Grunde geschehen. stens um Jhnen zu sagen, daß ih nothgedrungen um 1 Uhr das aus verlassen muß, weil ein ganz unaboeisliches, nöthiges Geschäft ih nach dem Abgeordnetenhause ruft, und daß i also dann das rige meinem n oil da überlassen muß. Hervorheben muß ich ber, daß Thre Kommission einen Beschluß gefaßt hatte, den ich für rchaus nachtheilig halte. Die Kommission hat empfohlen , cine abinetsordre vom Jahre 1825 aufzuheben, welche in Ost- und West- eußen, in der Kurmark, in der Altmark und in der Neumark nz entschieden Rechtens ist und in den zuleßt genannten rovinzen aus der früheren Geseßgebung, wonach Kies, Sand

Steine unter gewissen Bedingungen nicht entschädigt zu

erden brauchen bei Chausseebauten. Wenn Sie dem An- wenn Sie die Ordre aufheben,

| |

jo werden Sie namentlich in den Provinzen Ost- und Westpreußen, zwei ausgedehnten Ländern mit nicht zu viel Chausseen versehen; wo

| man der Chausseen mehr bedarf als in irgend einem andern Lande,

indem die vorhandenen noch lange nicht genügen, den Chausseebau sehr ershweren, wenn Sie den Antrag Jhrer Kommission annchmen. T bitte Sie also dringend, es bei den jeßt bestehenden Geseßen zu belassen. Der Staat ist weniger interessirt als die Provinzen und Kreise; der Staat baut nur noch selten Chausseen, ausgenommen an den Grenzen. Jn der Regel bauen entweder Aktiengesell- haften, und in den meisten Fällen die Kreise, und denen wird sehr viel Geld entzogen werden, um Entschädigung eintreten zu lassen, da wo eigentlich kein Schaden geschehen ijt. Ebenso ist es in der Neumark, die noch nit genug Chausseen hat. J halte es für meine Pflicht, dies zu sagen, damit man mir nicht hinterher einen Vorwurf machen kann: ih hätte das sagen sollen, damit der Schaden vermieden werde, der gewiß unmittelbar cintritt.

Der dem Herrenhause vorgelegte Entwurf eines Ge" seÿes, betreffend die Aufhebung der in der Provinz Hannover bestehenden Vorkaufs-, Näher- und Re- traktrechte, lautet: /

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für die Provinz Hannover, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt :

F. 1. Die noch bestchenden Vorkaufs-, Näher- und Retraktrechte an JTmmobilien werden aufgehoben. -

ÿ. 2. Es bleiben jedoch aufrecht erhalten: 1) das dur Verträge oder leßtwillige Verfügungen begründete Vorkaufsreht; 2) das dur den §. 141 des Allgemeinen Berggeseßes für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Ges.-Samml, S. 705), beziehungsweise durch den Art. IX. der Verordnung vom 8. Mai 1867, betreffend die Ein- führung des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 15365 in das Gebiet des vormaligen Königreihs Hannover (Ges.-Samml. S. 601) begründete Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht; 3) das auf den statuta- rischen Bestimmungen der Ritterschaft des Herzogthums Bremen be- ruhende Vorkaufs- und Retraktrecht der Agnaten an den ritterschaft- lihen Erbstammgütern.

Urkundlich 2c.

Nach den Motiven haben sich die auf Geseß, Gewohnheit8recht oder statutarischen Bestimmungen beruhenden Retrakt-, Näher- und Vorkaufs-Rechte, welche in den übrigen Theilen der Monarchie nicht mehr existiren oder doch auf ein schr geringes Maß beschränkt sind, in der Provinz Hannover in verhältnißmäßig großer Ausdeh- nung erhalten. Außer dem gemeinrechtlihen; beziehungsweise durch das Preußishe Allgemeine Landrecht . angeordneten Vorkaufs- resp. Retraft - Rechte des dominus emphyteuseos, des Erbenzins- herrn, des Lehnsherrn und der Lehnsfolger stehen dort namentlich noch die Erblosung, die Marklosung, das Nachbar- und Ganerben- Recht in mehr oder weniger ausgebreiteten Bezirken in Geltung. Schon die frühere hannoversche Geseßgebung is beinüht gewesen, diese Rechte, deren Fortbestand den Anforderungen und Bedürfnissen der Gegenwart nicht entspricht, zu bescitigen oder doch in der einen oder A rekda Hinsicht die Bedeutung und Wirksamkeit derselben zu modi- iziren.

Den Motiven des dem Herrenhause vorgelegten Geseß-

entwurfs, betreffend die Ausführung der revidir- ten Rheinschiffahrts-Afte vom 17. Oktober 1868, ent-

nehmen wir Folgendes:

Die revidirte Rheinschiffahrtsafte vom 17. Oktober 1868, welche neb| dem dazu gehörigen Schlußprotokoll die Zustimmung der Lan- desvertretung gefunden hat, is seit dem 1. Juli 1869 in Wirksamkeit. Nach Art. 48 is} sie mit diesem Zeitpunkt an die Stelle der Rhein- \{chiffahrts-Ordnung vom 31. März-1831, der zu derselben ergangenen Supplementar- und Additionalartikel, so wie aller sonstigen Be- \{lüs}se der Ufer-Regierungen über Gegenstände hinsichtlich welcher die Akte Bestimmung geiroffen hat, getreten. Es sind damit ferner mittelbar außer Kraft geseht alle in den einzelnen Uferstaaten ergan- genen besonderen Geseße und Anordnungen über die Rheinschiffahrt, soweit fie mit den vim legis habenden Vorschriften der revidirten Afte unvereinbar sind. Da die revidirte Afte sich nicht auf eine Kodifikation der bisherigen internationalen Vereinbarungen beschränkt, sondern auch mehrfache, durch die Aufhebung der Rheinschiffahrts - Abgaben, sowie die Umgestaltung der Verkehrsverhältnisse bedingte Aenderungen des Vertragsrechtes festgestellt hat , so ist dadurh au das nationale Recht in mehreren Beziehungen alterirt, in anderen Beziehungen sind die Grundlagen geändert worden, auf welchen die preußischen, Verord- nungen zur Ausführung der alten Rheinschiffahrts - Ordnung oder über Gegenstände, welche die leßtere der Landeëgeseßgebung vorbchal- ten hat, beruhen. Ae ' D :

Auch die neue Akte reservirt die Regelung einzelner für die Schiff- fahrt wichtiger Verhältnisse der Geseßgebung der einzelnen Uferstaaten. Hierfür und zur Einführung einiger Aenderungen in den bestehenden Einrichtungen, welche sich im Anschluß an das revidirte Vertrag8werk als zweckmäßig ergeben, bedarf es einiger geseßlicher Bestimmungen. de erscheint es nicht gerathen, sih auf deren Erlaß zu beschränken.

ei der nicht unbeträchtlihen Menge von Geseben nnd Verordnungen, welche im Verlauf dér Zeit zur Ausführung der Rheinschiffahrts-Ordnung und neben derselben in Betreff der Rheinschiffahrt ergangen find, und deren Bestimmungen einander vielfach derogiren, würde die Unter- \cheidung des praftisch Gültigen; von demjenigen, was antiquirt oder geändert is, nicht ohne Schwierigkeiten sein. Es {hien daher , und um die praktische Handhabung der neuen Akte zu erleichtern, empfehlens- werth, in den hauptsächlichsten Deuunges neben den neu zu erlassen- den Bestimmungen auch das geltende Recht zusammenzufassen resp. soweit dasselbe nicht in Form des Geseßes festgestellt ist, oder festgestellt