1869 / 278 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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steht: daß »deù Herren auf das Gesuch betreffend die Be- nußung des hiesigen Kanonenplaßes zu Anlagen, erwiedern, daß Königliches Kriegs - Ministerium demselben gegen Ausste!!ung eines Reverses deferirt hat 2c.« Die Namen derselben Herren stehen dar- unter ,; *von denen Herr Schack angiebt , daß fie ihm das Gegentheil versichert haben ‘und Herr Schack hat di:s dem Amtsrichter an Eides- statt versichert.

Nun, meine Herren y habe ich leider noch Einzelnheiten anzufüh- ren, welche wesentiich gerichtet sind gegen Angaben, die bei der vorigen Behandlung dieser Frage hier im Hause geltend gemacht worden find. Es i gesagt worden: man habe absichtlich die ehemaligen hannöverschen Soldaten der preußischen Armee ausgesuht, um das Denkmal zu demoliren. Wenn das nicht der Fall ist, so redressire ih mi. Also es scheint nicht gesagt »absichtlih sondern es ist gesagt: es sei geschehen. Gut! es ist namentlich gesagt worden, daß der fommandirende Offizier ein Hannoveraner, dessen Bruder bei Langensalza gefallen sei eine reht sentimentale M F cine Herren, der pte 1G e S P

e enfmals allein gegenwärtig gewesen ist, ist der ajor Blume : E ) ein Pommer. Der einzige Offizier aus L dblaliten bannoverschen mich vielmehr ledigli und allein auf den Rechtsstandpunkt ¿u stellen Armee, der in dem betressenden Regimente dient, war nicht anwesend; und von diesem Standpunkte die Interessen der Justizverwaltung zu der einzige sonstt noch verhandene geborene Hannoveraner, der in dem | prüfen. Jn dieser Beziehung, meine Herren, kommt nun zweierlei in Regimente dient , hatte zufällig an demselben Tage Garnison-du-jour, Betracht: erstens, die Auctorität des Richteramts und zweitens die

würde also haben zu diesem Dienste herangezogen werden können, ist Unabhängigkeit des Richters. i aber nicht dazu herangezogen worden, obgleih er niht in der Die Kriegs-Verwaltung konnte, indem sie 9as novug hannövershen Armee gedient hat, sondern obgleich er nur cin | 0pus niederlegte, in doppelter Qualität handeln, entweder alt geborner Hannoverauer , und freiwillig in die preußische Armee cin- | militärische polizeiliche Behörde oder als Éigenthümerin. Wen getreten ist. die Königliche 2 tilitärverwaltung in ersterer Richtung handelte, 0 Es find, um das Denkmal möglichst shonend zu entfernen, die ging sie unabhängig von den Gerichten ihren Weg erhob Kompe betreffenden Kandwerker aus den Compagnien freiwillig vorgerufen | tenzfonflikt und hatte sich nach der ganz feststehenden Juri®pruden worden, Maurer, Steinmeßger, Zimmerleute, unter diesen mögen da | des Kompetenzkonflifkts-Gerichis an das vom Gerichte erlassene Jnhi das Regiment auch hannöversche Rekruten hat , auch Hannoveraner bitorium nicht zu fehren. Allein die Königliche Kricg®verwaltung i gewesen sein. Freiwillig“ hat sich ein Sergeant gemeldet, der | von vornherein in diese ihr günstige Position nicht getreten, hat in der ehemaligen hannövershen Armee gedient hat und der zur Be- vielmehr von Anfang an klar und offen erflärt : wir haben gehandel! aufsihtigung nöthig war neben einem anderen Sergeanten , nicht auf Grund unseres Eigenthumsrectes. So erscheint denn die König in der Absicht , weil er Unfug befürchtete , sondern desroegen , weil er lic Kriegsverwaltung hier in keiner anderen Eigenschaft als jedt ebenfalls cin Zimmermann oder de ein Handwerker ist und bes- andere Privatperson , welche ihr Eigenthum vertheidigt. Indem di wegen nüßlich zu sein glaubte. Königliche Regierung erklärte, daß sie als Eigenthümerin auf Grund Meine Herren! So verhält es sich mit den Angaben, die in die- ihres Eigenthumsrechtes gehandelt habe, war fie gezwungen ser Beziehung gemacht worden sind. ch frage nun, ob nicht in die- den Rechtsweg zu betreten und Recht zu nehmen vor den Gerichten, ser ganzen Angelegenheit cine solche Masse Staub aufgewirbelt is, | Sie hat denn auch von vornherein gesagt: wir ehren den Richter daß man die Wahrheit fast absichtlich zu verstecken gesucht hat. spruch und werden ihm Folge leisten. Damit ijt die Autorit Meine Herren! Jch habe hier nicht für die handelnden Militär- des Richteramtes vollfommen gewahrt, der Rechtsweg ist offe, behörden zu plaidiren; das Haus is au fein Gerichtêhof ; allein mir Beide Theile betreten diesen Rechtsweg und empfangen vom Richt liegt an der guten Meinung des Hauses für die Militärverwaltung ihr Urtheil. ; i ; und für die von ihr vertretenen Behörden sehr viel. Das war der Meine Herren, ich kann es nicht hindern, wenn in diesem - hoha

Grund, warum ih ausführiih meine Wissenschaft, zwar nicht meine Hause Fragen erörtert werden faktischer und rechtlicher Natur, well ganze Wissenschaft, aber im Wesentlichen, mitgetheilt habe. Jch bitfe, für einen anhängigen Prozeß entscheidend sind, in welchem nod beurtheilen Sie die Dinge, wie sie sind, und nicht; wie sie vorgespiegelt nicht einmal das erste Urtheil gesprochen ist. Aber, meine Herren, gb

statten Sie mir doch die ganz unmaßgebliche Bemerkung, daß di

werden von gewissen Sciten. Meine Herren! Die Windmühlen ge- | | i i / I wisser Phantasien sind feine Riesen , sondern wirklich blos Wind- öffentliche Diskussion eines politischen Körpers von so großer Bedew tung, wie das Abgeordnetenhaus dies ist; sehr leicht auf die Befanger

mühlen. j ; L A heit des richterlichen Urtheils einwirken kann; ih wenigstens halt E Am Schlusse der Diskussion fügte der Minister noch | meinerseits es für meine heiligste Gewissenspflicht, ut ne M binzu : j : zu lassen, wie ich übr die in Betracht kommenden faktischen un) Jch will nur noch Eins anführen (was ich vorhin vergessen habe) retlihen Mcmente urtheile, weil ich es mir als möglich dcnin in Bezug auf die Kategorie des fraglichen Denkmals als politisches | kann, daß ein Richter auf meine Ansicht Gewicht legen möchte. Demonstrations mittel. Es war ursprünglich davon die Rede gewesen Meine Herren! Die Kriegsverwaltung hat auf cinem Grundstü und der Herr Abgeordnete für Meppen hat das auch betont der Stadt Celle, von welchem sie bevauptet, daß es ihr Eigenthuu daß das Denkmal zunächst auf dem Kirchhofe hätte er- | sci, ein errichtctes nôvum opus niedergelegt; sie hat, bevor sie zu dic richtet werden sollen, um damit zu beweisen, daß es si | Niederlegung schritt, die betreffenden Personen aufgefordert, selbst d ja hier um eine politische Demonstration ganz und gar nit | zu thun, und ist dann, nachdem die Frist verstrichen, zu der Nied handele. Es war ein Unteroffizier Denker nicht Engel, wie | legung geschritten. Innerhalb dieser Zwischenzeit ist nun eine provi neulich gesagt worden ist für den das Denkmal auf dem Kirchhofe sorische Verfügung eines Gerichts ergangen, nach welchem beiden Pat errichtet iverden sollte. Das mag den Anstoß gegeben haben, Über- teien, der Kriegsverwaltung insonderheit, aufgegeben wurde, den ho haupt in gewissen dortigen Kreisen die Frage in Bewegung zu seben, treffenden Zustand nicht zu ändern, Und zwar bei Vermeidung eint ob man nit sämmtlichen Gefallenen cin Denkmal errichten solle; | Geldstrafe von 100 Thalern. Es is nun ganz zweifellos und nit das ist möglih. Nur das Eine will ich fonstatiren: der Name Denker | auch von dem Herrn Kriegs - Minisier in allem Maße anerkann steht auf diesem Denkmal nicht, weil die Wittwe sih nicht der Absicht daß diese provisorische Verfügung an und für sih bindend war. Di hat anschließen wollen, die mit der Errichtung des Denkmals wo | Frage, um die es sih jebt handelt, ist cinfach die: is die Geldstra! anders als auf dem Kirchhofe verbunden werden sollte. von 100 Thalern verwirkt? / Der Hauptvorwurf, der mir gemacht worden ist, besteht aber darin, _ Meine Herren , in dem Prozesse is zur Zeit nichts Anderes daß ih mich nicht genugsam über die Frage geäußert hätte: War | Frage , das ergeben die gerichtlichen Aften ; Über ein Anderes wil der General v. Schwarßkoppen im Stande, den richterlichen Befehl, | nicht kontrovertirt; zur Verhandlung über diese Frage ist Termin l die riterlihe Verfügung zu befolgen oder niht? Diese Frage kann gesekt auf den morgenden Tag; in diesem wird die Frage disfulil ich mit Ja und muß ih mil Nein beantworten. Er hat die be- und entschieden werden. Wenn diese Frage zu Ungunsten der Krieg! treffende Verfügung deren formale Korrekiheit Übrigens, Wie i ve:woltung entschieden wird, dann, meine Herren, wird die Kri in Parenthese bemerke, angefochten wird, um 11 Uhr 37 Minuten er- verwaltung, wie Ihnen das bereits gesagt ist , dem Urtheil Fol calten; na seinem Befehl sollte die Wegnahme des Denk- leisicn. Was soll die Kriegsver\waltung denn mehr thun ? mals um 12 Uhr beginnen. Sie werden mir zugeben, meine Herren, Meine Herren, bedenken Sie doh wohl: das Kriegs-Ministeriu! daß eine solche Materie, daß die Bedeutung eines solchen De erien hat ja gehandelt a!s Eigenthümerin, und weil sie das gethan hat, | befehls oder eines solchen Possessorienurtheils den preußischen Gene- | unt: nwirst sie sich dem Spruche des Gerichts. Das Kriegsminister ralen nicht ganz geläufig ist. Sie werden begreifen, daß der General hat cin vollklommenes Recht, den Richterspruch zu verlangen, dass von Schwarzkoppen als Vertreter des Gencral - Kommandos , den | Nec! t, wie jede Privatperson, und die Kriegsverwaltung, wenn sie? Corps-Auditeur rufen ließ; ob der Corps - Auditeur gleich gefunden Eig-n:hümerin handelt, hat ebensowenig Jhren Richterspruch als d ist; ob der Corps - Auditeur nicht etwa gesagt hat: das han- rigen anzuerkennen, wie das nirgends eine andere Person ! N E kenne b ih me A A Maßc, ih muß | thun hat. rathen, einen hannoverschen Juristen zuzuziehen (wie Ach möchte doch dem Herrn Abg. von Meppen ge enüber nd tr E Be Ener Me solcher später zugezczen ist, der | einize Bemerkungen machen, die allerdings eÍvas: abléegen. Der Ÿ! i L s . AIQIT chwiß); ob dann noch Zeit blieb, das angeord- | Abz. von Meppen hat geglaubt, dem Herrn Kriegsminister entgegnen| 7 * Dee M E ie S Al Men A M s nicht, Mer s wenn die Thatsachen nicht richtig seien, welche er mitgeth® ' eile. rage / i eser Nichtbeachiung des | habe, so sei dies nicht seine S : de y ni cigel rihterlichen Befehls dem politish-militärishen Urtheil der E nbi | habe, 10 sei dies nicht seine Schuld: denn er habe sie nit aus (19

; i Wissenschaft. Lebteres is auch nicht bchauptet; aber der Herr U renden Offiziere ein gerechter Vorwurf zu machen ist; ob sie deswegen eordnete Windt è fe voás achri

oftifiat I MOE N EY e Windthorst von ) : Nachri! zu reftifiziren oder etwa gar zu strafen sind, meine Herren, das 4 f von MeeyPen Rene E S Gu Ma

E O E. , gar Z asen | zu geben ist, welche aus der Stadt Celle zu ihm kommen; weiß |! ist cine Frage, die ih hier nicht diskutire. gut, wie wenig Glauben uian soichen Nachrichten ertheilen kann/ |

Nah dem Abgeordneten Dr. Windthorst (Meppen) nahm E Ae Dr. Leonhardt in dieser Angelegenheit a ort:

Meine Herren! J ergreife das Wort nur aus einem äußerey Grunde. Als diese Angelegenheit vor einigen Wochen hier zum ersten, male in Berathung kam, hat einer der Herren Abgeordneten, der Herr Abgeordnete Schulße-Delißsch wie ih meine, ohne jeden genügenden Grund, dennoch aber mit Beifall lebhast beklagt, daß ich nicht im Hause anwesend sei und das Wort ergreife. Jch wünsche, in feiner Meise in den Ruf zu kommen, daß ih mich scheue; Über irgend welche Sache, und zwar contra quem et quos, hier zu reden. Deshalh habe ich das Wort erbeten.

Meine Herren! Wenn Sie meine Anficht hören wollen und meine Anwesenheit “vermissen, dann vermissen Sie nicht etwa meine persönliche Anwesenheit, nit die Anwesenheit des Staats, Ministers , sondern die Anwesenheit des Justiz-Ministers. Dem- gemäß, meine Herren, kommt nichts auf meine persönlichen Gefühle an, nichts auf politische Erwägungen irgend welcher Art; ich habe

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halb mußte er vorsichtig sein. Wenn er hier Thatsachen mittheilen wollte, die unangenehm berühren nah der einen oder anderen Seite hin, dann mußte er si fragen: kannst Du das wohl mit der erforderlichen Vorsicht thun? Wenn er diese Frage zu verneinen hätte , so mußte ‘x die Sache nicht vorbringen. Hat er es dennoch gethan, so seßt er | sich dem Rorwurf aus, Gefühlspolitik zu treiben in einer sehr ernsten | Sache. Der Herr Abg. Windthorst hat gesagt: Darüber kann ih nicht urtheilen, auch nicht der Herr Kriegs-Minister ; seßen Sie cin unabhängiges Organ ein, das mag die Zeugen vernehmen. Jay meine Herren, auch ich sage Jhnen: Hören Sie die Gerichte, die un- abhängigen Organe des Landes, und dann urtheilen Sie !

Meine Herren, der Herr Abg. Windthors| von Meppen hat schließlich auf die Majestät des Rechtes Bezug genommen. Auf die nchme ich auch Bezug: mit dec Majestät des Rechts hängt die Unabhängigkeit des Richteramts, die Unbefangenheit des richter- | lihen Urtheils zusammen. Meine Herren, ih bitte Sie im Jnteresse | dieser Unabhängigkeit, im Jnteresse der Unbefaigenheit des richterlichen | Urtheils: disfutiren Sie Fragen, welche praktische und rechtlihe Mo- | mente für cinen fonfreten anhängigen Rechtsfall enthalten, wenn Sie |

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sie E disfutiren wollen, erst dann, wenn die Gerichte gespro- | hen Haven. A z A

Dem Abg. Grafen von Schwerin berichtigte der Justiz- Minister Dr. Leonhardt wie folgt:

Meine Herren, ich wollte nur ganz furz berichtigen, was dem Herrn Grafen Schwerin nicht jo bekannt sein wird, daß hier überall | nicht von einem Urtheilsspruch die Rede ist, sondecn von einem ch«in- | seitig erlassenen Befehle. Meine Herren, das ist aktenmäßig. Nach der hannoverschen Prozeßordnung sie ist mir ganz gui bekannt sollen provisorische Verfügungen regelmäßig nach beiderseitigem Gehör erlassen werden :

diese Verfügung ijt aber einseitig erlassen worden.

Meine Herren, ich bitte Sie sehr, nicht etwa aus diesen Worten zu entnehmen, daß ih das Vorgehen. des Amtsgerichts tadelte: durch- aus nicht. Jh erlaube mir darüber gar fein Urtheil, ich behaupte nur cine Thatsache und sage cinfach, es liegt fein Urtheil vor.

Die Sache liegt cinfach so, die Akten stehen Thnen zu Gebote, wenn Sie das leugnen daß am 26 d. Mts. vor dem Amtsgericht Celle cin Termin ansteht, um das zweiseitige Verfahren nachträglich eintreten zu lassen. Das ift eine Folge der Vorschriften der Prozefß- ordnung, wonach eine Arrestverfügung oder eine provisorische Ver- fügung, wenn sie einseitig erlassen is, nicht zum Urtheile und zur Rechtskraft erwächst, demgewäß auch nicht durch Berufung angegriffen werden fann, bevor ein zweiseitiges Verfahren eingetreten is. So ist die Lage der Sache. Jch bchaupte noch einmal: von einem Urtheile ist hier nicht die Rede, ind alle Argumentationen, welche hier ge- stüßt auf die Bedeutung und Heiligkeit eines Urtheils, sind voll- ständig verfehlt.

Dem Minisier :

Meine Herren! Jch glaube mi in ganz außerordentlich unklarer Weise ausgesprochen zu haben, wenn der Herr Abg. Miquél mich in einer so außerordentlichen Weise mißverstanden hat. Jh habe nicht ein Wort davon gesagt, daß ich der Meinung sei, die Kriegsverwal- tung hätte sich Über die provisorische Verfügung hinwegseßen können und dürfen, kein Wort! Jch habe nur gesagt, es handle si zur Zeit in dem Prozeß und die Prozeßakten beweisen dies um nichts Anderes, als um die Frage, ob die Prozeßsirafe bewirkt sei oder nicht, das ist die einzige Frage, welche in diesem Prozeß roulirt! J habe aus dem einfachen Grunde nicht sagen können, was der Herr Abge- ordnete mir unterschiebt , weil ich ja davon ausgegangen bin, daß es meine Sache niht s\ci, Über irgend ein rechtliches oder faktisches Moment des Prozesses meine Ansicht auch nur ahnen zu lassen. Der Herr Minister des Jnnern hat eine andere Ansicht ausgesprochen, indem ev davon ausgegangen ist, daß es si nicht um ein richterliches Uriheil handele, sondern um eine einseitige | Verfügung oder einen Befehl, das i} ganz einerlei. Es will |

Abgeordneten Miquel entgegnete der Justiz-

nun der Herr Abgeordnete Miquél sich gar nit dabei beruhigen, | daß es sich hier nicht um ein Urtheil handle. Er behauptet immer, | es fei ein Urtel in Frage und liest uns so oder so viel Paragraphen vor und in jedem Paragraphen fommt der Ausdruck »Verfü- gunqg« vor.

Meine Herren, wozu können solche Argumentationen nußen! Der Herr Graf Schwerin kann ganz erflärlicherweise irren; aber der Herr | Abg. Miquél is} ja ein genauer Kenner des hannoverschen Prozeß- rechts. Wie kann er nux behaupten, daß nach dem hannoverschen Prozeßrechte, welches auf Mündlichkeit des Verfahrens und auf Gleich- zeitigkeit der Verhandlung beruht, eine einseitig erlassene provisorische Verfügung ein Urtheil fei!

Meine Herren, das wird ja auch bewiesen dur den Fortgang des Prozesses. Wenn das Gericht ein Urtheil gesprochen hätte, so war es an dieses Urtheil gebunden, und die Partei, die Kriegsverwaltung;, wenn die es anfechten wollte, mußte dies thun mittelst Berufung oder | mittelst Beschwerde an cin höheres Gericht. Das ift hier gar nicht | der Fall. Aktenmäßig ist es nicht der Fall! 0 | 7 Ma. vem Justiz-Minister erklärte der Minister dcs Innern Graf zu Eulenburg: : e

Der Abg. für Meppen hat behauptet , daß die Celler Polizei-

E E T T R T a

ist nicht wahr. Die ganze Thätigkeit

minimale, sogar eine viel zu minimale.

Und?wenn cin Polizeibeamter mit der Mittheilung sich abspeisen läßt, | | wonnen y

dort werde cin Brunnen gegraben; so hat er feine große Befähigung

bewiesen, und drr Polizei-Direktor in Celle, welcher von der Sache | | vember von

nichts wußte, hat sich damit auch f in brillantes Zeugniß gegeben. Im Uebrigen hat dasjenige, was der Polizei zufiel , \ich

| pellation ist.

| reichlichen Absaß.

| Weise betrieben. Die Möbelfabrikation | Fabrikaten durch auswärtige Konkurrenz,

wesentlich darauf beschränkt, ob bei dem Civilanspruch, den die Mili- tärverwaltung erhoben, auf ihrem Grundstück nicht bauen zu lassen, eine polizeiliche Hülfe zulässig war oder nit. Und diese Frage hat die Polizcibehörde verneint und ich glaube, sie war im Rechte dazu. Sie hat si gesagt, die Militáärbehörde wünscht nur, das sie in ihrem Eigenthum geshüßt werde, und sie hat dieses nit so für„cin öôffent- liches Interesse gehalten, als daß die Polizei einzuschreiten bätte. Das ist, was von der Polizei geschehen is und von ihr verlangt werden fonnte. Gegen eine Auffassung muß ich doch protestiren, die der Abgeordnete für Meppen zuleßt hier geltend gemacht hat, weil sic nicht blos den vor- liegenden Fall, sondern ale Verwaltungsmaßregeln berührt. “Es ist die Anwendung der Majestät des Rechts in reinen Possessoriums- Angelegenheiten. Wenn Jemand im Garten des Ministeriums des Innern, ih will von feinem Bau, ich will von ciner Zerstörung \sprechen, wenn emand dort anfänge einen Baum abzusägen, inden er bchauptet, der Baum gehöre ihm, so würde ich ihn unfehlbar hinaus- werfen lassen. Wenn er auch noch einen gerichtlichen Befehl mit- brächte, ihn bei 100 Thlr. Strafe weiter sägen zu lassen, würde ich ihn doch hinauswerfen lassen; und würde, rwoenn ich verurtheilt wäre, die 100 Thlr. bezahlen. ; | s! : Am Schluß der Sißung fügte der Minister noch hinzu: Die Auffassung, die meine Worte gefunden haben, is nit die richtige. Ich weiß überhaupt nicht, was der Grund der ganzen Jnter- i st es das Gefühl, die Militärbehörden hätten politisch richtiger gehandelt , wenn sie das Denkmal stehen ließen , oder ist es das verleßte Rechtsgefühl? Auf jeden Fall aber diéfutiren wir die Frage doch nicht wie Advokaten , sondern wie Preußen. Tch muß darauf zurückkommen / daß dasjenige, was ih behauptet habe, seine volle Berechtigung hat, ohne daß ih damit sage, daß ich ein für alle- mal so handeln würde.

Gewerbe und Handel.

In Erfurt war, nah den! Bericht der dortigen Handels- fammer für: 1868, das Gesehäft im Jahre 1868 dem Engroshandel der Kunst- und Handelsgärtnereien nicht günstig , dagegen entwidelte sich das Detailge\chäft befriedigend. Die Ernte-Ergebnisse waren wegen des heißen Sommers nicht zufriedenstellend, doch hatte der gewonnene Samen sehr gute Qualität. Alle Sommergewächse, die mäßige Wärme und mehr feuchte Luft verlangen, haben eine totale Mißernte, dagegen haben die aus heißen und trockenen Ländern hierher verpflanzten durch- schnittlich cine gute, in einigen Fällen sogar eine ausgezeichnete Ernte ergeben. Die Maschinenfabriken zu Erfurt beschäftigten dieselbe Urbeiterzahl wie in 1867; die eine derselben hat den Turbinen- und Lokomotivenbau eingeführt. Die Cement- und Kalffabriken fanden durch den Bau der Eisenbahnen Gotha - Leinefelde und Erfurt - Nordhausen Die erfurter Wichsfabrikation hatte lebhaften Bc- Absay als im J. 1867.

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trieb. Wachsfabrikate fanden stärferen Als Leuchtstoff is von den thüringischen Fabriken ein neues Braun- fohlcnprodufkt »Deutsches Petroleums« in den Handel gebracht, welches nach Ansicht der Handelskammer dem amerifanischen gleich fommen fann, wenn es gelingt, den penctranten Geruch des Fabrifats zu be- seitigen. Die Gasanstalt produzirte in 1868 1,205,600 Kbf. Gas mehr als in 1867 und speiste 7501 Flammen. Petroleum, Solaról U. f. w. haben auf den Gasfonsum feinen nachtheiligen Einfluß geübt. An Aepfelwein wurde wenig gekeltert, dagegen wurde viel Kirschsaft gc- preßt, dessen Absaß aber stockte, theils wegen des reichlichen Ausfalls der Weinernte, theils weil der Saft bei der Einfuhr im Auslande, namentlich in England und Rußland, nicht als Fruchtsaft, sondern als Branntwein versteuert werden muß. Der Export von Fleischwaaren hat fast ganz aufgehört. Auf dem Gebiete der Textilindusirie hat sicch gegen 1867 wenig geändert. Die Kammgarnspinnerei hat in Folge der Konkurrenz - ibren Betrieb einschränken müssen. Die Baumwollenweber auf dem Eichs- feld waren für erfurter Unternehmer ziemli regelmäßig beschäftigt, die Leineweber hatten weniger Arbeit. Die Safabrikation welche früher fast crheblih war, ist durch auswärtige Konkurrenz ganz un- bedeutend geworden. Die Lederfabrikation wurde in ungeschmwäcchter lcidet in den gewöhnlichen namentlich aus Berlin, wo- Möbel seinen Ruf behauptet. Die Fabri- ation von \{miedeeisernen Möbeln, welche in den Jahren 1866 und 1867 zurügeschritten war / hat im Jahre 1-68 einen bedeutenden

Aufschwoung genommen. L London, 20. November. Nachdem der Plan für eine Reihe \{on vor längerer Zeit ver-

internationaler Ausstellungen | it öffentlicht worden ist, ist vor wenigen 2agen der erste Spatenstich zu den permanenten Gebäuden für diese Ausstellungen, deren erste be- fanntlih in 1871 stattfinden woird, im hauptstädtischen Bezirke von Süd-Kensington geschehen.

ind La Dw Dot herrschte nach dem Wochenberichte der »N.-Y. Handelsz « vom 10. November in Folge des allgemeinen Mißtrauens

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egen Erfurt für feinere

| eine solche Geschäftsruhe, als wenn eine neue Katastrophe bevorstände; | Niemand wagte über den nächsten | war so reichlich vorhanden,

| von soliden Obligationen au

Behörde vor dem Vorgehen der Kriegsbehörde gewarnt habe. Das | lationspapieren auf 7 pCt. gefallen war. Dagegen war das Diskonto

der Polizeibehörde war eine | Die Polizei von Celle hätte | do ch wissen müssen, was auf dem sogenannten Kanonenplaß vorging. |

Tag hinaus zu disponiren. Geld daß das Diskonto gegen Hinterlegung f 6 pCti., gegen Hinterlegung von Speku-

ür Plaßwechsel noch weiter gestiegen; für beste Papiere furzer Sicht an 10 pCt, für längere Sichten auf 15—18 pCt, In Folge hiervon war der Kaufmannsstand in Verlegenheit gerathen und waren bereits Suspensionen entstanden. Die Goldspekalation hatte wieder Boden ge-

obwohl die Golde ‘changebank no geschlossen war; das Gold \chwanfte im Laufe der Woche vom 3. bis 10. No- 965 bis 27x. Im Gegensaß zum legitimen Handel ist die Börsenspekulation , durch die anomalen Geldverhältnisse