1869 / 279 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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abfálle, sollen am Freitag, den 3. Dezember, Vormittags

9 Uhr, in der Artillerie - Werkstatt zu Dánzig, Hühnergasse 6, me bietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Danzig, den 22. November 1869. Königliche Direktion der Artillerie-Werkstatt.

A Bekanntmachung. ier in der Kaserne Neue Friedrihsstraße 5/8 disponible Keller- räume sollen auf unbestimmte Zeit vom 1. Januar f. ab als Lager-

feller vermicthet werden. Die Bedingungen find in unserm Geschäfts- lokal, Klosterstraße 76; einzuschen und versiegelte Offerten mit ent- \prechendér Aufschrift bis zum Freitag, den 3. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. Berlin, den 24. November 1869. : Königliche Garnison-Verwaltung.

[4011] Submission auf Lieferung von Steinkohlen.

Der Bedarf an Steinkohlen zur Heizung der pneumatischen Depeschen - Beförderungs - Maschine der hiesigen Telegraphen - Central- Station für das Jahr 1870, welche . voraussihtlich 36 Last von der besten Sorte der großen, reingesiebten oberschlesischen Würfelkohle be- tragen wird (die Last: von 18 Tonnen zu 60 Ctr. gerechnet), soll im Wege der Submission beschafft werden. i

Die näheren Bedingungen sind im Bureau der Unterzeichneten zur Ansiht ausgelegt.

d o arren Lieferanten wollen ihre bezüglihen Offerten unter der ufschrift: »»Submission auf Lieferung von Steinkohlen«« bis zum 8. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, an die Unter- Luer einsenden, zu welcher Zeit die Oeffnung der eingegangenen f a in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten er- olgen soll.

Später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt werden.

Die Submittenten bleiben bis zum 22. Dezember cr. an ihre Offerte gebunden.

Die Auêswahl unter den behalten.

Berlin, den 24. November 1869.

Telegraphen - Direktion.

La Bekanntmachung. ie frei in das Dienstlokal der unterzeichneten Behörde zu bewir- kende Lieferung von Verbleiungsschnur, von ungebleichtem Fla&hs8, mit und obne Kupferdraht, soll im Wege der Submission vergeben werden. 1) R Ie oes Apparate älterer Art sechsdrähtig 560 Ellen auf a und, : 2) Se a Apparate neuerer Art vierdrähtig 280 Ellen auf a und, 3) dünne Schnur mit Kupferdraht sechs8drähtig, je zwei Flachsdrähte mit cinem Kupferdraht verflochten , 271 Ellen auf das Pfund, 4) dide Schnur mit Kupferdraht E je zwei Flachsdrähte mit einem Kupferdraht verflohten, 234 Ellen auf das Pfund. Die dazu dienenden verschiedenartigen Proben können Vormittags von 9—12 Uhr in unserm Dienstlokale in Empfang genommen werden. Die Submissionen der Lieferanten sind unter Beifügung von vor- \hriftsmäßigen Proben (mindestens eine Elle von jeder Sorte) bis um 8. Dezember er. versiegelt und portofrei bei uns am neuen ackhof Nr. 5 einzusenden und mit der Aufschrift »Submission für

drei Mindestforderuden wird vor-

Verbleiungss{hnur« zu bezeihnen. Später eingehende Submissionen

bleiben unberüdsichtigt. Berlin, den 24. November 1869. Königliches Haupt-Stempel-Magazin.

Verloosung, Amortisation, nas u. \. tw. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung, betreffend die A Hohenzollern\scher Rentenbriefe. Bei der am 13. d. Mts. Fee usl[oosung Hohen- zollernscher Rentenbriefe zum 1. April 1870 sind folgende Nummern gezogen worden: 1) Lit. A. à 500 Fl. 30 Stü ck. Nr. 395. 1822, 2062.

154. 2200. 2352. 2388. 2456. 3250. 3682. 4151. 4173. 4472. 4577. 9149. 5165. 5166. 5203. 5289. 5362. 5564. 6066. 6497. 6716. 6848. 7808. 8085. 8146. 8318. 8623. 2) Lit. B. à 100 Fl. 6 Stü. Nr. 294. 299, 808, 888. 1031 und 1537. 3) Lit. C. à 25 Fl. 6 Stü. Nr. 34. 902. 941, 949. 1093 und 1289. Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Jnhabern zum 1. April 1870 hierdurch mit der Auf- forderung gefündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem genannten

Tage ab _ gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in cours-

fähigem Zustande also wenn dieselben außer Cours geseßt waren, nach vorheriger Wiederincourss\eßun g -— bei unserer Landes- kasse hier in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. April 1870 hört die weitere Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf und es müssen mit demselben daher die niht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie 11. Nr. 3 bis 16 unentgeltlih zurügeliefert werden, widrigen- falls der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons vom Kapitale zurü- behalten würde. Die Einlösung der Rentenbriefe kann auch vermittelst deren franfkirter BTRECP Ld durch die Post an die Landesfkasse bier erfolgen, und es ist in diesem Falle eine von dem Tnhaber auszustellende, über den Empfang der Valuta (welche mit Zahlen und Buchstaben auszudrücken) lautende Quittung beizufügen. Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann ebenfalls durch die Post auf Gefahr und Kosten des- Empfängers. Sigmaringen, den 13. November 1869; Königliche Regierung.

Verschiedene Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Zu der am 13. Dezember d. J, Nachmittags 6 Uhr, im Sißungssaale der Hausvoigtei stattfîn- denden Generalversammlung unseres Vereins, in welchem auch die Er-

gänzung des Direktoriums erfolgen soll, laden wir sämmtliche gechr{t

Mitglieder des Vereins hierdurch ergebenst ein. Berlin, den 27. November 1869.

Das Direktorium des Vereins für Besserung der Strafgefangenen.

[40 s “Warschau-Wiener Eisenbahn-Gesellschaft.

In Erledigung des Beschlusses der ordentlichen Generalversamm, lung der Aktionäre vom 4,/16. Juni er. und in Gemäßheit der Fg, 31, 34, 35, 36 und 39 der Statuten, beehrt sich der Verwaltungsrath di Herren Aktionäre in Kenntniß zu seßen, daß ;

am 16./28. Dezember er., 11 Uhr Vormittags, eine außer. ordentliche Generalversammlung ( der Aftionáre auf dem Bahnhofe der Hauptstation Warschau abge, halten werden wird. i Zur Beschlußnahme in dieser außerordentlichen Generalversamm: lung wird gelangen: ¿ k Die Abänderung der Gesellshaftsstatuten im Sinne der auf der ordentlichen Generalversammlung vom 4./16. Juni er. ausge sprochenen Wünsche der Aktionäre.

Diejenigen Aftionäre, welche an dieser außerordentlichen General. |

versammlung Theil nehmen wollen, müssen bis spätens den 5./17. D. zember 1869, Nachmittags 3 Uhr, mindestens vierzig Stü Aktien oder Genußscheine in der Hauptkasse der Gesellschaft zu War- schau oder bei einem der nahgenannten Handlungshäuser deponiren:

in Petersburg in- der Diskonto-Bank oder bei Gustay

Sterky et Sohn, 49

in Breslau beim Schlesis&len Bankverein,

in Berlin bei G. Müller et Co.,

in Amsterdam bei Lippmann Rosenthal et Co,

in Frankfurt a. M. bei J. Weiller Söhne,

in Krakau bei Anton Hölzel,

in Brüssel bei Brugmann Söhne.

Dem Depôt is ein unterschriebenes Verzeichniß der Aftiennum-

mern in 3 Exemplaren beizufügen.

Ein Exemplar des Verzeichnisses erhält der Deponent , von der Kasse bescheinigt, als Depositalquittung zurück, das zweite verbleibt dem Depôt, das dritte wird, versehen mit dem Stempel der Gesell- schaft, dem Aktionär mit der Eintrittskarte eingehändigt. Demgemäß sind die betreffenden Exemplare auch mit den Nummern I. 11, U[, versehen. Die Rückgabe des Depôts erfolgt nah der Generalver- sammlung nur gegen Rückgabe des Verzeichnisses Nr. I., worauf sich die Sri derjenigen Kasse befindet, welche das Depôt angenom- men hat.

Nach §. 31 der Statuten kann jeder Aktionär das ihm auf der Generalversammlung dienende Stimmrecht durch Privatvollmacht auf einen anderen Aktionär , der Mitglied der Generalversammlung. if Übertragen.

Warschau, den 7./19. November 1869.

Der Verwaltungsrath.

Warschau- Bromberger Eisenbahn - Gesellschaft.

In Erledigung des Beschlusses der ordentlichen Generalversamm lung der Aktionäre vom 5./17, Juni cr. und in Gemäßheit der §F§. 31 34, 35, 36 und 39 der Statuten , beehrt sich der Verwaltungsrath die Herren Aftionäre in Kenntniß zu seben, daß: ;

am 17./29. Dezember cr., um 11 Uhr Vormittags, eine außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre auf dem Bahnhofe der Hauptstation Warschau abge- halten werden wird. :

In dieser außerordentlichen Generalversammlung wird zur Be- \{chlußnahme kommen :

Die Abänderung der Gesellshaftsstatuten im Sinne der, auf der ordentlichen Generalversammlung vom 5./17. Juni cer. ausge sprochenen Wünsche der Aktionäre. :

Diejenigen Aktionäre, welche an dieser außerordentlichen General- versammlung Theil nehmen wollen, müssen bis \pätestens den 6./18, Dezember cr. Nachmittags 3 Uhr mindestens 2& Stück Aktien oder Genußscheine in der Hanptkasse der Gesellschaft zu Warschau oder bei einem der nachgenannten Handlungshäuser deponiren:

in Petersburg in der Disconto-Bank oder bei Gustav _Sterky et Sohn, in Breslau beim Schlesishen Bankverein, in Berlin bei G. Müller & Co. in Amsterdamm bei Lippmann Rosenthal et Co. in Frankfurt a. M. bei J. Weiller Söhne, in Krakau bei Anton Hölzel, in Brüssel bei Brugmann Söhne, __ Dem Depóôt ist ein unterschriebenes Verzeichniß der Aktiennummern in 3 Exemplaren beizufügen.

Ein Exemplar des Verzeichnisses erhält der Deponent, von der Kasse bescheinigt, als Depositalquittung zurü, das zweite verbleib! beim Depôt, das dritte wird, versehen mit dem Stempel der Gesell- haft, dem Aktionär mit der Eintrittskarte cingehändigt. Demgemäß

- sind die betreffenden Exemplare auch mit den Nummern 1, 1]. 11]

versehen. Die Rückgabe des Depôts erfolgt nach der General versammlung nur gegen Rückgabe des Verzeichnisses Nr. 1, worau| sich die Quittung derjenigen Kasse befindet, welche das Depôt an genommen hat.

Nach §. 31 der Statuten kann jeder Aktionär das ihm auf det F

Generalversaminlung dienende Stimmrecht durch Privatvollmacht auf einen anderen Aktionär, der Mitglied der Generalversammlung is Übertragen. Warschau, den 7./19. November 1869. er Verwaltungsrath.

h Hiex folgt die besoudere Beilage

Besondere Beilage des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. U A? 279 vom 27. November 1869.

“anbalts-Verzeichniß: Die Eröffnung des Suez-Kanals. (11) Motive zu dem Entwurf einer Provinzial-Synodal-Ordnung für Jus die sechs östlichen Provinzen Die direkten Steuern in Preußen 1870. (1.) y / G

E

Die Eröffnung des Suez-Kanals. (S. die Bes. Beilage zu Nr. 273 d. Bl.)

II,

Im Jahre 1854 rief Ferdinand von Lesseps, damals fran- zösischer Generalkonsul zu Alcxandrien, die Gesellschaft zum Bau des Suez-Kanals ins Leben, und erlangte für den Bau die Erlaubniß des damaligen Vizekönigs von Aegypten Said Pascha. Jm Jahre 1859 geschah der erste Spatenstih zu dem Merke, das am 17. November 1869 eingeweiht worden , dessen Herstellung sonach gerade ein Jahrzehend in Anspruch ge- nommen.

Nicht gering waren die Hindernisse, welche der Gründer des Unternehmens zu besiegen hatte, zu dessen Beginn {on ein An S NNes Muth gehörte. Denn Vorurtheile aller Art verbanden sich, die Ausführung für eine Unmöglichkeit auszu- geben. Bevor es genaue Untersuchungen über das Niveau der verschiedenen Meere gab, hatte sich seit den Zeiten des Alter- thums die Annahme behauptet, daß dieses Niveau ein verschie- denes sei. Im Jahre 1799 hatten bei Gelegenheit der Expe- ‘dition des damaligen General Bonaparte nah Aegypten ausdrücklich angestellte gcodätishe Messungen scheinbar er- geben, daß das rothe Meer 30 Fuß höher stehe, als das Mittelmeer. Man bielt sich in Folge dessen überzeugt, daß ein Fall von 30 Fuß bei einer Entfernung zwischen beiden Meeren von 21 bis 22 geographischen Meilen eine Strömung hervorbringen werde, welche das Bett des zu grabenden Kanals zerstören müsse, dessen Ufer gleich der Land- enge, durch welche der Kanal geführt werden sollte, aus locke- rem Boden besteht. Neuere Vermessungen, namentlich die im Tahre 1853 angestellte, zeigten freilich, daß zwischen dem Niveau des rothen und Mittelmeeres nahezu kein Unterschied stattfin- det, und die Wissenschaft ist scitdem zu der Erkenntniß gelangt, daß das Niveau aller Meere dasselbe is. Nun aber wurde behauptet, namentlich auf die Autorität des englischen Jnge- nieurs Stephenson, daß der am Mittelmeer liegende AuLgangs§- hafen des Kanals, in Folge der Stauung durch das Mittel- meer, einer unausbleibllchen Verschlammung anheimfallen werde. Die Einwände gegen den merkantilen Nußen des Ka- nals, welche von selbst von solchen erhoben wurden, die seine tehnische Ausführbarkeit nicht unter allen Umständen bestreiten wollten, haben wir im ersten Artikel berührt. - Herr von Lesseps ging an das Werk.

Die Kosten des Unternehmens waren Anfangs auf 200 Millionen Francs veranschlagt. Die Summe wurde in 400,000 Aktien zu 500 Francs untergebracht. Ein Viertel davon Üüber- nahm der Vizekönig von Aegypten, die Hälfte wurde in Frank- reich gezeichnet , das leßte Viertel in den andern europäischen Ländern. Der Vizekönig hatte sich außerdem verbindlich ge- macht , 20,000 Fellahs oder Leibeigene für die Kanalarbeiten zu stellen , deren Lohn und Unterhalt die Baugesellschaft über- nahm, Es zeigte sih jedoch, daß nur durch Maschinen die Ar- beit wit der erforderlihen Schnelle gefördert werden könne. Die Compagnie verzichtete daher gegen cine Geldentshädigung auf die Stellung der Fellahs dur den Vizekönig. Wo ferner Menschenhände erforderli waren , bediente man sich freier Lohnarbeit. Wo die Beschaffenheit des Bodens es erlaubte, stellte man Baggermaschinen auf. i

Als die Schwierigkeit der Kapitalbeshaffung zum Theil beseitigt, die Ueberwindung der Naturhindernisse schon in vollem Gange war, stellten sich dem Unternehmen noch immer poli- tische Hemmungen entgegen. Die ägyptische Regierung förderte sowohl unter dem Vizekönig Said Pascha als unter dessen Nachfolger Jsmail Pascha das Unternehmen auf alle Weise. Sie hatte dem Gründer unter dem 30. November 1854 eine provisorische Konzession ertheilt, und darin der ins Leben zu rufenden Ge- sellschaft cinen - ausgedehnten Landstrih überlassen, welcher das reihlich bemessene Territorium des zu erbauenden Kanals und seiner Verzweigung bildete. Unterm 5. Januar 1856 war die Konzession erneuert und ‘zugleih das Statut der inzwischen gebildeten Compagnie bestätigt worden. Unterm 20. Juli 1856 verpflichtete sich der Vizekönig zur Stellung der Fellahs. Unterm 18, März 1863 kaufte er von der Compagnie einen Theil des für den _Süßwasserkanal abgetretenen Territoriuums zurück, welcher die Stationen des maritimen Kanals mit Trinkwasser

zu versehen bestimmt war, und unterstüßte die Compagnie auf diese Weise schon mit nicht unbeträchtlihen Finanzmitteln. Dies geshah noch mehr durch den Vertrag vom 20. März 1863, w0o- durch der Vizekönig den vierten Theil der Aktien übernahm. Aber noch immer fehlte die Erlaubniß der hohen Pforte zu dem ganzen Unternehmen. Nach mühseligen Unterhandlungen stellte die Pforte durch eine Note vom 6. April 1863 die Bedingungen auf, an welche sie ihre Bestätigung knüpfte. In Folge dieser Note {loß der Vizekönig nach angerufener Vermittelung des Kaisers Napoleon mit Herrn von Lesseps, als Gründer und Präfidentén der Suez-Kanalgesellschaft, unter dem 22. Februar 1866 einen neuen Vertrag über die Bedin- gungen, unter welchen das Unternehmen von der ägyptishen Regierung einerseits zu gestatten, andererseits d h ameri o sei. Hierauf folgte endlich unterm 19. März 1 der bestäti- gende Firman des Sultans.

Unter den neuen Bedingungen befand sich u. A. der Rü- fauf des ganzen Süßwasserkanals, sowie des Territoriums von Wadi durch den Vizekönig, desgleichen die Ablösung der Ver- pflihtung zur Stellung der Fellaharbeiter durch eine beträcht- liche Geldsumme, der Rückkauf von 60,000 Hektaren Landes von den der Compagnie ursprünglich bewilligten 63,000. Die. Pie der Konzession ward auf 99 Jahre, gerechnet vom

age der Eröffnung des Kanals, festgeseßt. Das Aktienkapital mußte indeß troy der Einnahmen, welche die Unterstüßung der arp ton Regierung dem Unternehmen verschafft, um 100

illionen Francs vermehrt werden , welhe vermittelst einer Prämienanleihe in Frankreih aufgebracht wurden, so daß das zu verzinsende Kapital 300 Millionen Francs beträgt.

Sehen wir zu, was die Kanalgesellshaft mit den großen ihr zu Gebote gestellten Mitteln geleistet hat. Hergestellt ift ein Kanal, mit Meerwasser erfüllt, auf dem die größten Handels8- chiffe von dem atlantischen Ocean in den indishen und um- gekehrt gelangen können, obne Schleusen zu passiren und ohne abladen zu müssen. Die allerdings noch nicht überal erreichte Tiefe des Kanals i} auf 8 Meter festgeseßt, so daß fie für Schiffe von 3000 Tonnen hinreichend ift. Die Sohlenbreite R 22 Meter, während die Breite an der Oberfläche nach den Verhältnissen zwishen 58 100 Meter wechselt. An beiden Enden des Kanals sind künstliche Häfen herge- stellt, und so weit ins Meer hinaus gebaut, daß auch in ihnen die Tiefe bei niedrigstem Wasserstand 8 Meter beträgt. Außerdem enthalten fie alle Einrichtungen zum Umladen der Schiffe. Der maritime Kanal if durch einen Süßwasserkanal mit dem Nil verbunden. Der Süßwasserkanal ermöglicht, dic Bewohner der Landenge und die den Kanal durchfahrenden Schiffe mit Trinkwafsser zu versorgen; außerdem verbindet er den maritimen Kanal durch den Nil mit Oberägypten. Der Mittelmeerhafen ist an dem Punkt Port Said angelegt. Zwei große Dämme , der cine 2250, der andere 1600 Meter lang, sind hier in das Meer hinausgeführt und schließen den Außenhafen ein, der 230 Hektaren enthält und den Schiffen eine gefahrlose Ein- fahrt gewährt. Die Molen sind zum Theil aus Steinblöcen zu- sammengefügt, welche künstlich aus Sand durch Beimengung von gelöoshtem Kalk hergestellt wurden. Das sinnreiche Ver- fahren, das hierbei angewendet wurde, macht schon diese Dämme zu einem technishen Meisterwerk. Von Port Said aus zieht sich der Kanal 42 Kilometer lang durch einen großen Binnen- see, den Menzalehsee. Die Hindurhführung des Kanals durch diesen See hat große Schwierigkeiten gemacht, weil der Grund desselben hauptsächlich aus Nilschlamm besteht, der nur mit großer Mühe zur Abdämmung des Sees haltbar gemacht wer- den konnte. Die Abdämmung war nothwendig , weil der Menzalehscee mit dem Mittelmeer und mit dem östlichen Mündungsarm des Nil in Verbindung steht. Das Andringen des Mittelmeers bei Winden aus Nord und Nordwest staut aber den Schlamm, welchen der Nil dem See zuführt. Sieben Kilometer hinter dem Menzalehsee tritt der Kanal in den Ballahsee, dessen geringe Tiefe die Hin- durchführung ohne Schwierigkeit gestattete. Hierauf folgt eine Terrainerhebung, welhe die bedeutendsie auf dem Isthmus is und bis zu 16,5 Meter über dem Meeres*spiegel beträgt. Diese Erhebung dehnt sih zu einer Länge von Z—4 Kilometer und die Wände des Kanals erheben sich in Folge der Aufshüttung hier bis zu 24 Meter. Hinter dieser Land-