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sein, für deren Führung die Provinzial-Synode selbst zu sorgen hat. Wegen der erforderlichen Mittel E nur auf die Kreis-Synodal-Kassen und mittelbar auf die Kirchenkassen oder bei deren Unvermögen auf die Gemeinden zurückzugehen ; denen an leßter Stelle, nahdem die Kirche diese Organisation empfangen hat, die Aufrechthaltung derselben als ciner zur Erfüllung ihres eigenen Zwecks erforderlichen Einrichtung, obliegen wird. Aus der Betathung der Kreis - Synoden über: diese Materie sind zahlreiche Stimmen hervorgetreten, welche die Deckung der Synodalkosten ganz oder zu cinem Theile von Seiten des Staats in Anspruch nehmen , die einen aus rechtlicher Verpflichtung, die andern aus Gründen der Billigkeit. Wie es hiermit steht , ist bereits in den Motiven des den Kreis-Synoden mitgetheilten Proponendi der Syno- dal - Ordnung angedeutet; der Evangelische Ober - Kirchenrath hatte damals bereits und hat seitdem wiederholt bei den Staatsbehörden auf das Dringendste sich um Erlaygung einer Subvention zu den Sy- nodalkosten bemüht, ist aber unausgeseßt ciner runden und prin- zipiellen Ablehnung begegnet, indem weder eine rehtliche Verpflichtung als beßehend anerkannt, noch “die geltend gemachten Billigkeit8gründe, gegenüber der Thatsache , daß die beiden westlichen Provinzen ihre Synodalkosten selbst| aufbringen und auch Hannover dies zu thun hat), als zutreffend erahtet worden sind. Ob aber auch in dieser Hinsicht noch etwas Weiteres- geshehe und in welcher Weise die Frage zum Auëtrag gebracht werden mag, es wird nicht gezögert werden können, mit der Einrichtung der Synodal-Jnstitution zugleich die Organisation der Synodalkassen vorzunehmen und die Grundsäße, nah denen die Aufbringung ihres Bedarfs erfolgen soll, zu fixiren. Unumgänglih is damit die Aufstellung einer Matrikel zu verbinden , welche es möglich mat, die einzelnen Wahlkörper nach ihrer Leistungsfähigkeit für den Gesammtbedarf zu belasten, da, wenn eine jede Bezirks- resp. Kreis-Synode isolirt. die Kosten für ibre Deputirten aufbringen ollte, für die vom Synodal - Ort entfernten Distrikte eine übermäßige Beschwerung, für die Gemeinden am Sy- nodal-Orte selbst, die als große Stadtgemeinden meist eine bedeutende Leistungsfraft besißen, cine ungerechtfertigte Erlcihterung oder völlige

Entlastung \sich herausstellen würde. Für die Vorarbeiten zur Auf--

stellung der Matrikel wird die Betheiligung der Kreis-Synoden in Erwägung kommen, zumal von der Beschaffenheit der Matrikel und der dazu erforderlihen Materialien eine Rückwirkung auf die Aufbringung der Kreis - Synodalkosten sich ergeben wird. Es wird dabei vornehmlih auf Feststellung der Steuerkraft der Gemeinden für direkte Staatssteuern ankommen, dann zu entscheiden sein, ob derselben der Reinertrag des Kirchenvermögens oder wenigstens der jährlihe Ueberschuß der Kirchenkasse hinzuzu- seßen, und in welcher Weise zuglei) auf die Seelenzahl und be- sondere Verhältnisse der Gemeinden zu rücksichtigen sei. Für die Erörterung dieser Verhältnisse im Einzelnen werden ; wenn die allge- meinen Grundsäße durch die Verhandlungen der außerordentlichen Provinzial-Synoden feststehen, die nächsten Kreis- und Bezirks-Syno- den eine sehr wesentliche Hülfe leisten können. Um die Höhe der zu erwartenden Kosten annähernd zu veranschaulihen , sei endlich die frühere Anführung wiederholt, daß die Kosten der leßten. Rheinischen Provinzial-Synode, gebildet von 26 Kreis-Synoden dur je drei De- putirte , bei ciner Session von 19 Tagen, incl. des Drucks der Pro- tofolle, betragen haben, rund 6000 Thlr. , also durchschnittlich für jede der 26 Kreis - Synoden nahezu 230 Thlr., wofür, da die Provinzial- Synode immer erst nach drei Jahren sich wieder versammelt, ein durhschnittlihes Jahre8aufbringen von circa 80 Thlr. für die Synode, oder, wenn durchs{nittlich 20 Gemeinden auf eine Synode gerechnet werden, von 4 Thlr. für die Gemeinde, erforderlich ist. die wirklih von den einzelnen Gemeinden gezahlten Beträge erheblich von diesen Durchschnittssäßen abweichen , wird nah dem vorher über die Matrikulareinrihtung und deren Wirkungen Angeführten feiner Er- innerung bedürfen.

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Die direkten Steuern in Preußen 1870.

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Die direkten Steuern in Preußen ergeben nach dem Etat für das Jahr 1870 eine Einnahme von 42,889,000 Thlr., 827,000 Thlr. mehr als für 1869; sie erfordern 2,141,000 Thlr. (+ 81,000 Thlr.) Aus-

aben, lassen also einen Uebershuß von 40,748,000 Thlr. (4+ 746,000 Thaler), auf den Kopf der Bevölkerung (23,908,700 Einwohner) 18 VYIL. i __ Von dem Ueberschuß kommcn, wie in den beiden Vorjahren, auch für das Jahr 1870 noch als einmalige und außerordentliche Ausgabe 290,000 Thlr. zur anderweitigen Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau , sowie in dem vormaligen Oberamtsbezirk Meisenheim in Abzug, wodurch sich der Ueberschuß der direkten Steuern auf 40,498,000 Tblr. (+ 746,000 Thlr.) vermindert.

Die vorgedachten Einnahmen (jedoh nach Abzug von 381,380 Thlr. von der Eisenbahnabgabe, welche unmittelbar bei der General-Staats- fasse vereinnahmt werden und von 1,117,460 Thlr , welche der Zu- sanmimenstellung erst nahträglich in Bausch und Bogen hinzugefügt sind, wodurch sich die hier in Betracht kommenden A auf 41,390,160 Thlr. verringern) vertheilt sih auf die cinzelnen Regierungs- bez. Hauptkassenbezirke, nah dem Prozentsaße pro Kopf der Bevölkerung geordnet, wie folgt: Cöln 1,525,991 Thlr , pro Kopf 2,6 Thlr. ; Berlin 1,750,735 Thlr. ; pro Kopf 2,5 Thlr. ; Magdeburg 2,028,063 Thlr, pro Kopf 2/4 Thlr. ; Schleswig 2,350,750 Thlr. , prd Kopf 2,2 Thlr. ; Stralsund 482,614. Thlr. , pro Kopf 2,1 Thlr. ; iesbaden 1,404,550 Thaler, pro Kopf 2,1 Thlr. ; Breslau 2,652,630 Thlx. , pro Kopf 2,0 Thlr. ; Merseburg 1,729,645 Thlr., pro Kopf 2,9 Thlr.; Erfurt

___) Kirchen-Vorstands- und Synodal. Ordnung vom 9. Oktober 1864 §. 81 seqgq. Dove a. a. O. S. 88.

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704,811 Thlr., pro Kopf 2,0 Fhlr Hanitoyer 1,581,262 Thlr. pr Kopf 2,0 Thlr.; Lüneburg 1,415,683 Thlr. , pro Kopf 2,0 Thlr. ; Stettiy 1,226,679 Thlr., pro Kopf 1,9 Thlr. - Düsseldorf 2,300,925 Thlr., pro Kopf 1,9 Thlr.; Münster 793,210 Thlr., pro Kopf 1,8 Thlr. ; Minden 805,225 Thlr., pro Kopf 1,8 Thlr.; Aachen 852,820 Thlr., pro Kopf 1,8 Thlr.; Osnabrück 830,025 Thlr., pro Kopf 1,8 Thlr. ; Potsdam 1,725,610 Thlr., pro Kopf 1,7 Thlr. ; Liegniß 1,542,000 Thlr., pro Kopf 1,6 Tblr. ; Arnsberg 1,256,860 Thlr., pro Kopf 1,6 Tblr. ; Co, blenz 879,900 Thlr., pro Kopf 1,6 Thlr.; Cassel 1,250,815 Thlr., pro Kopf 1,6 Thlr.; Frankfurt a. O. 1,517,330 Thlr., pro Kopf 1,5 Thlr. Trier 854,070 Thlr, pro Kopf 1/5 Thlr. ; Königsberg 1,397,779 Thlr, pro Kopf 1,3 Thir. ; Danzig 697,685 Thlc., pro Kopf 1/3 Thlr! Posen 1,260,008 Thlr., pro Kcpf 1,3 Thlr. ; Bromberg 713,798 Thlr, pro Kopf 1,3 Thlr. ; Marienwerder 946,752 Thlr , pro Kopf 1,2 Thlr. Gumbinnen 831,490 Thlr.,-pro Kopf 1,1 Thlr. ; Cöslin 642,115 Thlr, pro Kopf 1,1 Thlr. ; Oppeln 1,438,280 Thlr., pro Kopf 1,1 Thlr. Aus dieser Skala sind Schlußfolgerungen auf die Steuerkraft de einzelnen Regierungsbezirke oder deren C'ARCHC E nicht zu ziehen, da dke vorstehenden Zahlen eben nur die direkten Steuern bctreffen, die, um ein richtiges Bild von den Gesammt-Steuerverhältnissen zy geben, noch der Ergänzung durch die indirekten Steuern he, dürften. Jn dieser Beziehung ist namentlich darauf aufmerksam zu machen, daß in den neuen Provinzen, mit Ausnahm der Stadt Frankfurt, feine Mahl- und Schlachtsteuer ey, hoben wird und daß auch in den alten Provinzen in den Regie rung8bezirken Erfurt, Münster, Minden und Arnsberg fein mahl- und s{lachtsteuerpflichtigen Städte vorhanden sind. Dies sämmtlichen Regierungsbezirke entrichten ihr Steuerkontingent mehr in direkten Steuern und würden, wenn den übrigen die Mahl- und Schlachtsteuer zugerehnet würde, in der obigen Reihenfolge weiter hinabrücen (Vgl. den Abschnitt »Klassensteuer«). Auch eine Vex, gleihung der nur dirckten Besteuerung in den einzelnen Regierungs, bezirken ergiebt keine ganz sicheren Resultate, da die Eisenbahnabgabe nur 13 Bezirke, und auch diese in sehr unaqleihem Verhältniß trifft, und weil diese Abgabe überhaupt nur zum Theil als cine direkte Be steuerung der Bezirkseingesessenen betrachtet werden kann. Dagegen bilden die einzelnen Steuerkategorien die Grundlage zu Vergleichungen, Hier kommt zunächst die Grundsteuer in Betracht. Sie is im Etat für 1870 mit 13,094,400 Thlr., 120,400 Thlr. höher als im Etat für 1869, in Ansaß gebracht. Diese Mehreinnahme is in fol gender Weise entstanden: Durch die Abseßung der nunmchr Überall

ermittelten Grundsteuer von d:n Domänen und Forsten in den neun |

Provinzen , sowie durch die Ausfälle in Folge der Beschwerden über

Grundfsteuerüberbürdung u. st. w. haben sich 144,000 Thlr. Minder

einnahmen ergeben. Dagegen sind 264,400 Thlr. von den stehenten Gefállen in der Provinz Schleswig-Holstein in Folge der Verordnung vom 28. April 1867 von dem Domänén - Etat auf die Grundsteucr übertragen worden. 7

Die Elementarerhebungsfkfosten der Grundsteuer belaufen fi auf 168,742 Thlr. (+ 2503 Thlr.); die Steuer ergiebt mithin einen Netto- Ueberschuß vvn 12,925,658 Thlr.

Die für die einzelnen Provinzen zur Vergleichung gelangende Brutto-Einnahme der Grundsteuer beträgt nur 12,925,733 Thlr. , un- gefähr der Nettoeinnahme entsprechend, indem 168,667 Thlr. im Etat nur in Bausch und Bogen ausgeworfen sind. Auf die Qu.-Ml!. ver theilt sich jene Grundsteuereinnahme mit 2061 Thlr. j

Tür die cinzelnen NRegierungs- bezw. Hauptkassenbezirke stellen sich die Ergebnisse der Grundsteuer wie folgt: Berlin 6181 Thlr, pro Qu -Ml. 6181 Thlr. ; Düsseldorf 539,803 Thlr., pro Qu.-Ml. 5564 Thlr, Cóôln 335/946 Thlr.; pro Qu. - Ml. 4666 Thlr. ; Merseburg 779,099 Thaler, pro Qu.-Ml. 4211 Thlr.; Aachen 298/624 Thlr., pro Qu.-Ml, 3982 Thlr.; Erfurt 212,707 Thlr., pro Qu.-Ml. 3323 Thlr. ; Wies- baden 325,050 Thlr., pro Qu.-Ml. 3284 Thlr.; Magdeburg 651,588 Thaler, pro Qu.-Ml. 3132 Thlr. ; Minden 289,400 Thlr. pr. Qu.-Ml, 3046 Thlr. ; Breslau 739,710 Thlr., pro Qu.-Ml. 3031Thlx.; Stralsund 468,900 Thlr., pr. Kopf 0,63 Thlr ; Minden (477,152) 301,825 Thlr. pr. Kopf 0,63 Thlr. ; Münster (439,213), 272,400 Thlr., pr. Kopf 0,62 Thaler; Liegniß (887,851) 537,475 Thr , pr. Kopf 0,61 Thlr. ; Erfurt N 226/929 Iblr., pr. Kopf 0,61 Thlr. ; Cassel (770,569) 470,000

haler, pr. Kopf 0,61 Thlr.; Trier (550,021) 332,500 Thlr., pr. Kopf 0,6 Thlr.; Breslau (1,131,196) 672,500 Thlr, pr. Kopf 0,58 Thlr.; Düsseldorf (1,169,696) 665,000 Thlr. pr. Kopf 0,58 Thlr. ; Frankfurt (930,121) 537,200 Thlr., pr. Kopf 0,57 Thlr.; Coblenz (525,625) 301/,755- Thlr.; pr. Kopf 0,57 Thlr.; Arnsberg (791,361) 447,125 Thlr. pr. Kopf 0,56 Thlr.; Königsberg (933,639) 499,200 Thlr., pr. Kopf 0,53 Thlr ; Gumbinnen (725,302) 378,700 Thlr., pr. Kopf 0,52 Thlr.; Posen (887,441) 455,650 Thlr, pr. Kopf 0,51 Thlr. Danzig (396,844) 199,475 Thlr., pro Kopf 0,5 Thlr.; Marienwerder (729,800) 366,600 Tblr. , pro Kopf 0,5 Thlr. ; Aachen (406/292) 229,775 Ihlr., pro Kopf 0,5 Thlr. ; Oppeln (1,187,347) 572,800 Thlr. pro Kopf 0,49 Thlr.; Cöln (437,032) 215,600 Thlr. , pro Kopf 0/49 Tblr ; Bromberg (510,264) 243,225 Thlr., pro Kopf 0,47 Thlr} Cöslin (513,042) 241,600 Thlr, pro Kopf 0,47 Thlr. Rücfsichtlih der verhältnißmäßig bohen Stellung, die Erfurt, Münster, Minden , Arnsberg, Cassel, Hannover, Lüneburg, Osnabrül und Schleswig in dieser Reihenfolge einnehmen, is darauf aufmerksam zu machen, daß in diesen Bezirken gar fkcine mahl- und \{lacchtsteuerpflichtigen Städte vorhanden sind. Die ver- hältnißmäßig niedrige Stellung von Danzig und Cöln erklärt I) dadur, daß hier die mahl- und sch{lach!tsteuerpflichtige Bevölkerung Jo Verhältniß zur fklassensteuerpflictigen unverhältnißmäßig stark ist.

ährend dieses Verhältniß im Durchschnitt wie 1 : 10,5 ist , stellt es sih für Danzig auf 1 : 3,6, für Cöln auf 1:3. Außer der Summe/ welche die vorstchend für die einzelnen Bezirke berechneten Erträge ergeben, sind im Etat noch 232,120 Thlr. Pauschquantum als Ein nahme ausgeworfen.

Das Abonnement beträgt f Thlr, für das Vierteljahr.

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Königlich Preußischer

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Auslandes nehmen SBesiellun für Serlín die Expedition des fönigl’

Preußischen Staats - Anzeigers: Behren-Straße Nr. fa, Eke der Wilheimsfstraße. ee

Anzeiger.

Berlin, Montag den 29. November Abends

1869.

Me 280.

Berlin, 29. November.

Se. Majestät der König sind heute früh zur Jagd nach Königs-Wusterhausen gereist und gedenken morgen Abend hierher zurückzukehren.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rechnungs-Rath Nitschke im Ministerium für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten den Charakter Geheimer Rehnungs-Rath und dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator Shu mann in demselben Ministerium den Charakter Rehnungs-Rath beizulegen ; sowie

Dem Kreisgerichts -Sekretär Kleiber in Neisse bei seiner Derseht in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Berlin, 29, November.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen ist von hier nach Königs-Wusterhausen abgereist.

Berlin, 28. November.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen w fih heute trl nach Schloß Albrecht8berg bei Brebei der geben.

. Berlin, 29. November.

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen und Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen sind gestern Abend hier eingetroffen, haben im Königlichen Schlosse genächtigt und sind heute früh zur Hofjagd bei Wuster- hausen weitergereist.

Justiz-Ministerium.

Der Kreisgerichts-Rath le Prêtre in Wollstein ist mit der Verpflichtung, statt seines bisherigen Titels fortan den Titel »Justiz-Rath« zu führen, zum Rechtsanwalt bei dem Kreis- gerichte in WoUstein und zugleih zum Notar im Departement des Appellationsgerichts in Posen mit Anweisung seines Wohn- sißes in Wollstein ernannt worden. |

Der Gerichts-Assessor Neukirch in Olpe ist zum Rechts- anwalt bei dem Krei8gericht in Olpe und zugleih zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Arnsberg mit An- weisung seines Wohnsißes in Olpe ernannt worden.

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Haupt- Verwaltung der Staatsschulden.

: Bekanntmachung. Die von den Prioritäts8obligationen der vormaligen Münster- Hammer Eisenbahngesellschaft statutenmäßig im Jahre 1870 zu

tilgenden : 21 Stück a 100 Thlr. werden am 5. Januar 1870, Vormittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart tines Notars öffentlich verloost werden. / Berlin, den 26. November 1869. E der Staatsschulden. von Wedell, Löwe. Meinecke.

Dber- Nechuuugskammer.

Der bisherige Königlihe Hofkammer - Bureau - Assistent.

Carl Wilheim Schulß ist zum Geheimen revidirenden Kal- ulator bei der Ober-Rehnungskammer ernannt worden.

Tagesordnung.

30. eanarsihung des Hauses der Abgeordneten, am Dienstag , den 30. November 1869, Vormittags 10 Uhr. Vorberathung des Staatshaushalts - Etats für das Jahr 1870 im ganzen Hause. 1. Ministerium der geistlichen, Unter- rihts- und Medizinal - Angelegenheiten. 2. Ministcrium der ausroärtigen Angelegenheiten.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 29. November. “Das Staats- Ministerium hielt gestern unter Vorfiß des Kriegs-Ministers von Roon cine Sigzung ab.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festungen sowie für das Justizwesen traten heute zu einer Sizung zusammen.

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Jm Verlaufe der Sißung des Hauses der Abgeord- neten am Sonnabend, den 27. d, M., wurde die Vorberathung über den Etat des Ministeriums der geistlihen , Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten fortgeseßt.

H Bu Tit. 9, »Konsistori:n«, beantragten die Kommissare des auses:

Die Königliche Staatsregierung unter Verweisung auf den Be- {luß vom 23. Januar 1868 wiederholt aufzufordern , dem Landtage eine Vorlage Behufs Aufhebung der in der Provinz Hannover be- stehenden Provinzial-Konsistorien zu machen.

Nachdem die Abgg. Miquel und von Bennigsen fich über diesen Antrag geäußert und der Minister der geistlichen, Unter- rihts- und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. von Mühler, das Wort ergriffen hatte, wurde die weitere Diskussion und die Sitzung vertagt. Schluß 3 Uhr 15 Minuten.

Die außerordentlihe Synode für die Pro- vinz Brandenburg nahm in ihrer Sißung am Dienstag, 22. d. Mts8., die Verhandlungen über den Provinzial- Synodalentwurf (S. Nr. 275 d. Bl.,, S. 4506 und 4513) wieder auf, seßte dieselben in den folgenden Sißungen fort und gelangte damit in der Sonnabendsißung , bis auf einzelne un- bedeutende Nebensachen, zum Abschluß. Der früber zurückgestellte, nunmehr zur Berathung kommende §. 5 der Vorlage, der die Befugnisse und Obliegenheiten der Provinzialsynode präzisirt, wurde s{ließlich mit mehrfachen Aenderungen angenommen. Außerdem gelangten ein Antrag der Kommission, »das Kirchen- regiment aufzufordern, baldmöglichst eine Landessynode ein- zuberufen«, sowie ein Antrag des General - Supcrintendenten Dr. Hoffmann, »den Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten um Aufhebung des kur- und neumärkischen Kirchen- ämterfonds zu ersuchen« zur Annahme. Dagegen wurde ein Antrag der Kommission, dem landeéherrlichen Kirchenregiment eine von ihr entworfene Eingangsformel zur Provinzial- Synodalordnung mit der Bitte zur Erwägung zu übergeben, dieselbe der ersien ordentlichen Provinzialsynode zur de- finitiven Beschlußnahme vorzulegen, nach längercr Debatte zurückgezogen. Jn der Sißung am Freitag , 26. d. Mts., gelangte die Synode bis zu dem Passus der Provinzial-Syno- dalordnung, welcher von der Anwendung der itio in partes auf die Synode handelt. Derselbe wurde in unveränderter Fassung von dem Berichterstatter, Props| Dr. Brückner, zur Annahme empfohlen und nah einer Rede des Ober - Bürger- meisters Seydel auch von der Versammlung angenommen. In der Sonnabendsißzung kam sodann der §. 11 (der Schluß- paragraph der Vorlage) zur Verhandlung; derselbe betrifft die Tagegelder und Reisekosten für die Mitglieder der Synode.

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