1869 / 282 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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des Hauses einverstanden, däß cinè definitive Beshlußnahme des Hauses über diese Position A bleibe, bis über die Organisation des Kirchenwesens in Hessen die weiteren Vorbereitungen und Be- \{lußnahmen erfolgt sein werden, weil ih vollkommen anerkenne, daß dieses Beides, die Bildung der Synoden und die Bildung des Konsistoriums, mit einander in ciner Relation stehen und das Eine niht gut ohne das Andere zu einem Ende ge- führt werden fann. Jch bin aber nicht einverstanden mit dem Antrage des Herrn von Hennig, weil dies ein die ganze Operation zerstörender Antrag is. Wenn er angenommen würde, so wäre weder die Durhführung der Synodalverfassung, denn dazu bedarf es Organe, noch die Durführung der konsistorialen Ein- rihtung möglich. : i Wenn der- Herr Abg. Wehrenpfennig dagegen einwendet daß die Schritte, die in Bezug auf die Synodalverfassung getroffen seien, nicht klar ersehen lassen, was die Regierung wolle, daß sie namentlich eine Mitwirkung der s\ynodalen Elemente auch in der Verwaltung des Kirchenwesens ausschließe, wenn er sogar sagt: das Kirchenregiment {eine keine Ahnung davon zu haben, so möchte ih ihn doch bitten, diejenigen Vorlagen \ich anzuschen, die der Synode vorkommen werden, denn darin ist gerade von einem Sy- nodal - Aus\huß die Rede. Allerdings unter einem anderen Namen, unter dem Namen eines »Vorstande8« der Synode, der seine Funktionen von einer Synode zur anderen behält und bei wichtigen Verwaltungsakten der Kirche zugezogen wird. Ob er den Namen »Auss{huß« oder »Vorstand« führt, wird Herr Wehren- pfennig mic zugeben, is gleich ia Hauptsache ist, daß ein aus der Wahl der Gemeinden und einzelner Kirchenkreise hervorgehender engerer Aus\ch{uß bei diesen Verwaltungsakten mit eine Wirkung übt. Der usammentritt der Synode steht hoffentlih in wenigen Tagen bevor. ch habe wie gesagt nichts dagegen, wenn das Haus seinen Final- deshluß aufschiebt, bis cs die weitere Entwickelung der Dinge sieht. Aber den Antrag der Regierung ablehnen, heißt die ganze Entwicklung coupiren, und nicht nur dasjenige, was Herr Wehrenpfennig als nicht erwünscht anzusehen scheint, unmöglih machen, sondern auch das un- möglih machen, was ihm erwünscht sein würde. Nach dem Abgeordneten Richter (Sangerhausen) fügte der Minister hinzu: __ Die Vorlage, welche gegenwärtig an das Haus gekommen ist über die Organisation und die Kompetenzen des hessischen Kon- sistoriums, diesel be Vorlage ist bereits am 9. August nicht erst am 21. mit Allerhöchster Genehmigung für die zusammentretende Synode bestimmt worden uad wird der Synode vorgelegt werden. Es ist dabei von der ganz bestimmten Absicht ausgegangen worden; daß bei dergleichen Dingen, wo zwei Fäktoren, einmal der kirchliche Faktor, insofern es sich eben um fkirhlihe Angelegenheiten handelt, und zweitens der Staatsfaktor, insofern es sich um Geldbewilligungen und um Kompetenzgrenzen zwischen staatlihen und kirchlichen Angelegenheiten handelt ich sage, wo diese beiden Faftoren zusammenwirken müssen, nicht Einer ohne den Andern etwas Definitives feststellen kann. So soll eben

Meine Herren, ih bin mit dem e destn der Herren Kommissarien

das Zusammentreffen der Wirksamkeit beider Körperschaften dazu be- -

nußt werden, um eine Uebereinstimmung herbeizuführen. Nun liegt es natürlich nit so, daß in derselben Stunde die Synode in Hessen und der Landtag hier in Berlin dasselbe beschließen können. ch muß nur dagegen Einwand erheben und darum bitten, man nicht etwas thue, was die Ausführung von Dingen unmöglich macht, die die hessische Synode beschließen wird und die das Kirchenregiment sich aneignen kann und mit denen auch der Landtag sich wird einverstanden erklären können. Jch sche in dem v. Hennigschen An rage cin Hinderniß dagegen , ih sehe darin cine Verwerfung , wenn die Sache jeßt abgeseßt wird. Jch lasse mir jede Modalität gefallen, die der Regierung die freie Disposition über diese 4800 Thlr. so lange benimmt, bis die Anerkennung eingetreten ist, auf welche die Herren Abgeordneten hinweisen. Jch erkenne vollkommen an, daß ich über eine solche Summe nicht würde verfügen können, ehe niht der Modus der Verwendung auch hier die Anerkennung u hat; aber ich bitte, es mir nicht unmöglich zu machen, mit er Organisation im nächsten Jahre vorzugehen ; sobald die Zustim- mung der beiden Seiten erfolgt ist. Das is der einzige Zweck , den ich verfolge.

Ueber den Antrag des Abg. Dr. Virchow, die zur Un- terhaltung der Schloßkirche in Hannover bestimmten 2055 Thlr. abzuseßen, sowie Über den hannoverschen Klosterfonds äußerte der Minister:

Die Anträge auf Streichung dieser Position von 2055 Thlr. be- ruhen auf der Vorausseßung, als handle es sich hier um eine neue Bewilligung für die Scchloßkirhe. Das is nicht der Fall. Es handelt ih ganz einfach um eine Transferirung einer Position, die seit einer

eihe von Jahren auf den Etats gestanden" hat , und die nah den Grundsäßen unserer preußischen Verwaltung auf dem Etat, auf dem sie früher gestanden hat, nämli auf dem Etat der ausgeschiedenen Domainen, nicht bleiben kann , sondern übertragen werden muß auf das Budget peblenigen Ministeriums , in dessen Ressort die Verwen- dung stattfindet , also hiex des Kultus-Ministeriums. Es is daher eine reine E ob wir die Art und Weise der Etatsaufstellung, die unter der hannoverschen Rege stattgefunden hat, zu verlassen haben Und uns zu affommodiren haben der Art und Weise der Etatsauf- stellung, die bei uns üblich ist, oder ob dies nit geschehen soll. Die Schloß- kirhe in Hannover ist bereits im 17. Jahrhundert gegtündet, es sind Rezesse geschlossen worden zwischen den früheren Landesherrschaften und dem Magistrat der Stadt Hannover über die Gründung dieser Kirche und deren Attributionen ; sie ist eine Personalgemeinde gewesen bis in die neueste Zeit und is es heute noch; obschon sih dex Umfang

ihres Personalbereiches dadurch wesentlich verringert hat, daß der Ge von Hannover nicht mehr in Hännover ist. Es is die Trage, Un die es sich jeßt cinfah handelt, die: soll man die Schloßkirche eingehe lassen, und also damit die geisilichen Kräfte und kirchlichen Jnstitutions in der Stadt Hannover verringern, oder soll man ihr einen Beteis geben, der sich in Einklang seßen läßt mit allen übrigen kirchlichen Verhäj,

nissen und Ds der Stadt 7 und über diesen Punkt ist biSher aug |

wesentlih mit dem Magistrat verhandelt worden. Die Staatsregierun hat den Gesichtspunkt festgehalten, die Zahl der geistlichen Kräfte firhlihen Institutionen in Hannover nicht zu shwächen, weil in di That kein Ueberfluß daran vorhanden ist, wie das auch von dem M, gistrate pure anerfannt ij sie hat aber auch den lebhaftin die Organisation so zu treffen, daß sie den bestehenden Einrichtunty nicht hinderlich ist und in störender Weise entgegentritt. Die A Thaler, wie gesagt, beruhen auf alten Ansäßen, die die gegenwärtiy Regierung von der früheren hannoverschen Regierung Überkommg hat; wir würden uns in Widerspruch seßen mit dem Grundsaße dy Art, 12 unserer Verfassungsurkunde, worin der Kirche alle diejenigg Besißthümer, Fonds und Einkünfte zugesichert sind, die sie gehabt la wir würden der Kirche etwas entziehen, was sie beim Uebergang j das preußische Gouvernement besessen hat, und ih glaube, ohne V, dd pan A des Art. 12 is eine Streichung dieser 2055 Thaler nid mögli.

Was insbesondere den Klosterfonds betrifft, so ist allerdings au eine gewisse Summe aus dem Klosterfonds, aber ebenfalls {on hannoverschen Zeit zur Unterhaltung der Schloßkirche verwendet wor den, wir haben es also mit einém fait accompli zu thun, bei dey wir einfach fortzuseßen haben, was wir überkommen haben.

Was aber die Verwaltung des Klosterfonds anlangt, so kann ij dem Herrn Abgeordneten die vollkommene Beruhigung geben, daß di Staatsregierung nicht daran denkt, die Verwaltung und die Dispo sition über diesen Fonds anderen Händen anzuvertrauen, als deny welchen sie nah dem hannoverschen Gesebe angehören, auch nicht day denkt, die Uebersiht und die Einsicht in die Verhältnisse des Föntt welche bisher dem hannoverschen Landtage zugestanden worden is verringern zu wollen. Jm Gegentheil, es- sind dem jüngst versamm gewesenen hannoverschen Provinzial-Landtage dieselben ausführlihn Vorlagen gemacht worden, welche früher unter hannoverscher Stab regierung dem allgemeinen Landtage des ‘vormaligen Königreichs q nover gemacht worden sind. Auch findet die Verwendung und ti Disposition nicht für Kirchen allein, sondern für Kirchen und un statt, Jnsonderheit wird für die Universität Göttingen in derselbn Weise und nah denselbén Grundsäßen aus dem Klosterfonds fet gesorgt werden, wie es bis zum Jahre 1866 geschehen ist,

Nach einer Erwiderung des Abg. Dr, Virchow ent

nete der Minister:

Ich ergreife das Wort nur, um die rechtlichen Ausführungen dd Herrn Abgeordneten zu widerlegen; auf Alles Uebrige gehe ih nit ein, ih verweise dies auf das Gebiet der subjektiven Anschauuy Von rechtlicher Seite muß ih wiederholen und dabei beharren, d cs sih hier um die Erfüllung eines Rechtstitels handelt. Die 05 Thaler, von denen hier die Rede ist, sind gezahlt worden aus den s genannten ausgeschiedenen Domänen. ch weiß nicht, ob dai Hause erinnerlih is, was in Hannover in dieser Beziehun] für ein Verhältniß bestanden hat. Das Domänengut hatte f dort in zwei Massen getheilt, von welchen die eine der Staatslas| angehörte, die andere zur Disposition der Krone stand. Auf da Theil, der zur Disposition der Krone gestellt war, waren diese 200 Thaler ctatisirt. Dieses ausgeschiedene Domänengut ist jeßt erst a unsern Etat gekommen; auf welchem es für 1868 gestanden hall weiß ih nicht. Jedenfalls haben diese 2055 Thlr. us dem Etat d ausgeschiedenen Domänen gestanden, und mit der Uebernahme d ausgeschiedenen Domänen auf unsern Etat sind au diese 2055 Ul als ein rechtliches onus auf unsern Etat mit übergegangen. Die Königlil preußische Staatskasse kann die ausgeschiedenen Domänen nit || ihrer Pry: ziehen, ohne zugleich die Lasten anzuerkennen, darauf beruht haben. Wollte fie nur die Vortheile annehmen, fl aber der Leistungen entsagen, so würde sie gegen das Recht hand und deshalb, meine Herren, muß. ih auch von dem Hause in Anspr nehmen, daß ‘es diese Position genehmigt, die darauf sich süß di nachdem die Einkünfte der ausgeschiedenen Domänen zur Staatéfa) geflossen sind, auch die entsprechenden Ausgaben von der Staatéki gedeckt werden. j

Auf eine Anfrage des Abg. Karsten über das Predigt Seminar zut Hadersleben , sowie über die Verwendung N Fonds, welche nah Aufhebung der Stifte Havelberg, Kam Magdeburg u. A. an den Staat übergegangen sind, ertheil der Minister folgende Auskunft: A _ Dem Herrn Abg. Dr. Karsten bestätige ih zunächst, daß die richtung des Seminars in Hadersleben nur als eine vorübergtht! Einrichtung beabsichtigt ist, und daß die Staatsregierung sich beel wird, sobald sie von der vorübergehenden Einrichtung nicht ft Gebrauch machen kann, das Seminar eingehen zu lassen. Diese Þ fition wird dáher nur als eine künftig wegfallende in Anspru | nommen und als solche fernerhin behandelt werden. j

Was den zweiten Punkt anbelangt, so ist das Sachverhäll! folgendes: Nah Aufhebung der hier genannten Stifter wal ü niht geringe Anzahl Präbenden an die früheren Jnhaber derst zu zahlen; diese Präbenden d 3h als fortlaufende Zahlungel lange die Jnhaber lebten, forigé ührt werden. Nun war es die siht Sr. Majestät des Hochseligen Königs, diese Präbenden / so M sie damals im Jahre 1842 oder 1844 noch vorhanden waren, zu Verbesserungsfonds für die evangelische Kirche zu etabliren y a heimfallenden Präbenden niht zu den allgemeinen S fonds zurüdckfallen zu lassen, sondern sie aufzusammeln und da

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ie Bedürfnisse der evangelishen Kirhe in fortschreitenden |

uecefve, friedigen. Diese Intention Sr. Majestät des Hochseligen Königs | d nb unterbrochen durch das Jahr 1848; in einer damals eingesebten

e anzkommission wurde festgestellt; daß dieseRückfälle fernerhin nicht dem

V absichtigten Zwecke zukommen, sondern dem allgemeinen Staats-

d heimfallen sollten, und daraus erklärt si der Vermerk in dem

e pro 1849 denn im Jahre 1848 i} ja, wie bekannt, kein Etat

E ‘Stande gekommen —, den der Herr Abgeordnete meint. Daß die-

fa eimfall und die danach später stattgefundenen Heimfälle nicht

18 olche in dem Etat ferner aufgeführt sind, erklärt sich daraus, daß

g hier ja nicht um neue Einnahmen handelte, sondern um weg-

Ausgaben. Die Pensionen an die Präbendaten waren Aus-

welche die Staatsfasse zu zahlen hatte und wofür fie durch

ung der Güter der Stifter das Aequivalent hon lange vor-

lten hatte. Es fonnte daher nur die Verminderung dieser

n den Ausgabetiteln ersihtlich werden, nichk aber eine

der Einnahme um den Betrag, um welchen si die

zu Jahr vermindert haben.

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_ Oas »Amtsblatt der Norddeutschen Postverwaltung« Nr. 75 enthält zwei Generalverfügungen vom 28, November: 1) Den Post-

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(Erscheint auf Grund der neuesten amtlihen Anga Winter-Monate am 1. jedes Monats.)

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Kunst und Wissenschaft.

Berlin, 30. November. Am Sonntag, den 21. d. M. hat die Generalversammlung des »Preußischen Kunstvereins« im Ver- cinslokale; Dorotheenstraße 31 hierselbst, stattgefunden. Dem Jahres®- berichte zufolge zählte der Verein im abgelaufenen Jahre'643 Mitglie- der, und kamen mithin, da jedes Mitglied ein Oelbild gewinnt, ebenfalls 648 Bilder und außer diesen Gewinnen noch 50 Gemälde von höherem Werthe, als jener der gewöhnlichen Bilder, ferner vier größere und pier kleinere Oelgemälde, ein kostbares Werk in Farbendruck Über die Orden aller Nationen, sowie 4 Kupferstihe und 45 Photographien

rloofung. zur Pf fa »Geschichte des Trierischen Landes und

Volkes«, nach den bisten Quellen bearbeitet von Johann Leo-

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nardy, Mitglied mehrerer historischer Vereine, ist in diesen Tagen | Abgang nach im Kommissionsverlage von M. Hausen in Saarlouis (Druck und Verlag von A. Sonnenburg in Trier) das erste Heft erschienen. Das ganze Werk, in volfsthümlichem Styl gehalten und auf ein- gehendem Quellenstudium beruhend , wird bis in die Neuzeit fort- geführt. Dasselbe ist auf 3 Bände berechnet und erscheint in 5— 6 Heften, jedes 10 Bogen stark. Das vorliegende erste Heft hat fol- genden Inhalt: Land und Volk der Treverer; die \sagenhafte Ur- geshihte der Treverer; die kfimmerischen Treverer; die Unterwerfung der Treverer unter Rom; die politischen und sozialen Zustände im Lande der Treverer; Ordnung der politischen Verhältnisse. Neue Aufstandsversuche; Kaiser Claudius und die Druiden. Religion der Treverer; der Aufstand des Vindex. Die Soldatenkfaiser; der bata- vishe Freiheitsfkrieg ; _Gründungsgeschichte der Stadt Trier; von Vespasian bis Diocletian. i |

Von den Ansichten aus Japan, China und Siam (im Auftrag der Königlichen Regierung herausgegeben von A. Berg, Verlag der Königl. Geh. Ober-Hofbuchdruckereci [R. v. Deer] in Ber- lin) is das VI. Heft erschienen. Dasselbe behandelt China, und zwar die durch den leßten Krieg sehr“ bekannt gewordene Stadt Tientsin, in welcher auch der preußische Handelsvertrag abgeschlossen „worden is. Die gebotenen Blätter geben ein anschauliches bis ins Ein- zelne charakteristisches Bild, der in drei Sprachen gedruckte Text will- fommene Aufschlüsse. Jn Federzeihnung sind ein Stadtthor , die Schiffbrücke über den Pecho, eine Gruppe phantastischer Dschunken und eine Kanalbrücke dargestéllt, in Farben eine Aussicht auf die Stadt, ein Tempelportal und Markt. Den s{ärfsten Kontrast bilden diese Blätter zu dem japanischen Theil, den fünf ersten Hen des Werkes, wo \sich fast durchgehends die reiche, ÜUppige Vegetation in den Vordergrund drängt, während so kahl wie Tientsin kaum eine andere

Stadt ist. : P Gewerbe und Handel.

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Ueber den Stand der russishen Fabrikthätigkeit giebt,

nach der »St. Petersb. Börsen-Ztg.« der unlängst erschienene »Statistische Ab cu nah

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Stettin.

Atlas der Haupt-Tndustriezweige des europäischen Rußland2« des BIA Temerjasew eine anshauliche Uebersicht. Den Karten sind die erzeihnisse aller Fabriken und Gewerbe-Etablissements®, die jährlich mindestens für 10,000 R. produziren und über die offizielle Mitthei- lungen vorhanden sind, beigegeben. Aus denselben erger sih, daß die Baumwollenindustrie 759 Fabriken mit 122,000 Arbeitern beshäf- tigt und eine jährliche Produktion im Werthe von 975 Mill. R. liefert. Die Leinenindustrie wird durch 111 Fabriken mit 2000 Arbeitern betrieben und produzirt für 105 Mill. R. Dié Hanf - und Seiden- industrie zählt 139 Etablissements mit 5000 Arbeitern und einer Pro- duktion im Werthe von 4 Mill. R. Der Wollenindustrie sind 635 Fabriken mit 94,000 Arbeitern gewidmet und ergiebt dieselbe eine jährlihe Produktion im Werthe von 50 Mill. R. Jede dieser vier auptgruppen der Manufakturalindustrie ist auf einer besonderen arte und auf dieser der verschiedene Grad der Entwickelung durch stärkere oder {chwächere Schattirung dargestellt. Verkehrs - Anstalten. i Tur in, 29. November. Durch Schneelawinen ist der Verkehr auf der Mont-Cenis-Bahn unterbrochen. Jn der Naht vom 25. d. M. verschüttete eine Lawine den Zug mit 45 Passagieren.

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