1869 / 289 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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den ae der Verfügung mit 1 Gr. resp. 3 Kr. (oder, Falls der

Brief nah Abnahme des Insinuations-Dokuments mehr als 1 Loth

wiegt, mit 2 Gr. resp. 7 Kr.); 2) die Jnsinuationsgebühr mit 1_ Gr.

resp. 4 Kr.; 3) das Porto für die Rücksendung des Jnsinuation®-

Dokuments mit 1 Gr. resp. 3 Kr. und im Fee die Verfügung an

einen Adressaten im Landbestellbezirk der Postanstalt des Bestim-

mungsorts gerichtet ist ohne Nücksicht auf den bei der betreffenden

Postanstalt im Uebrigen besteheuden Tarif für die Landbrief-

Bestellung; 4) ein Landbrief-Bestellgeld von 5 Gr. resp. 2 Kr. Die vorstehend bezeichneten Porto- und Gebührenbeträge sind

sämmtlich: entweder von der absendenden Behörde, oder von

dem Adressaten der Verfügung zu entrichten. Die Berechnung der

Porto- u. \. w. Beträge erfolgt auch in Ansehung der Jnsinuations-

gebühr und des etwaigen Landbrief-Bestellgeldes stets in derjenigen

Währung, in welcher die Postanstalt rehnet, der die Erhebung obliegt,

mithin bei der Zahlung durch die absendende Behörde in der Währung

der Postanstalt des Aufgabeorts und bei der Zahlung durch den

Adressaten in der Währung der Postanstalt des Bestimmungsorts.' Im Einzelnen gestaltet sich das Verfahren wie folgt:

I. Wenn die absendende Behörde die Porto- 2c. Beträge entrichten will.

Die absendende Behörde entrichtet bei der Einlieferung der Ver- fügung 2c. mit Jnsinuationsdokument zunächst nur das Porto für den Hinweg der Verfügung. Die übrigen Beträge, nämlich:

die Tnsinuationsgebühr, das Porto für die Rücksendung des Jn- finuations-Dofkuments und das etwaige Landbriefbestellgeld

werden erst auf Grund des vollzogen zurückkommenden Jnsinuations-

Dokuments von der absendenden Behörde in der bei der Aufgabe-

Postanstalt geltenden Währung entrichtet.

Falls eine Jnsinuation nicht ausgeführt werden kann, is außer dem (soglei bei Einlieferung der Sendung berichtigten) Porto für den Hinweg der Verfügung 2c. Überhaupt keine Zahlung weiter zu entrichten. Il Wenn die Entrichtung der Porto- 2c. Beträge durch

den Adressaten erfolgen soll.

Das tarifmäßige Porto für den Hinweg der Verfügung, die Ju- finuation8gebühr, das Porto für die Rücksendung des Jnsinuations- Dokuments und das etwaige Land-Briefbestellgeld werden in der am Orte der Distributions-Postanstalt geltenden Währung von dem Adressaten der Verfügung 2c. cingefordert.

Verweigert der Adressat die Berichtigung der von ihm geforderten Beträge, \o erfolgt dessen ungeachtet die Jnsinuirung der Verfügung an ibn; es wird vorausgeseßt, daß die unberichtigt gebliebenen Porto-- und Gebührenbecträge in solchem Falle auf Grund des Jusinuations- dokuments in der bei der Postanstalt am Aufgabeorte geltenden Wäh- rung von der absendenden Behörde entrichtet werden.

Hat eine Jnsinuation überhaupt nicht zur Ausführung gebracht werden können, so is nur das Porto fúr den Hinmwveg der Ver- fügung 2c. bei Rückgabe derselben von der absendenden Behörde zu entrichten.

IIl Wenn die Bestellung und Jnsinuirung der Verfü gung 2c. durch cinen expressen Boten erfolgen soll. Wenn die Bestellung eines Briefes mit Jnsinuationsdukument

nicht in der gewöhnlichen Tour, sondern durch expressen Boten er-

folgen soll, so tritt den oben unter 1 bis 3 verzeichneten Gebühren das tarifmäßige Expreßbestellgeld hinzu. Dasselbe ist im Falle der

Frankirung des Briefes gleichzeitig mit dem Porto für den Hinweg

von der absendenden Behörde zu entrichten.

1V. Wenn die Verfügung an einen Adressaten im eigenen Orts- oder Land-Bestellbezirk der Aufgabe-Post-Anstalt gerichtet ist.

Für Verfügungen 2c. mit Jnfinuationsdokument, welche an Adressaten im eigenen Ort 8- Bestellbezirk der Au fga b e-Post-Anftalt gerichtet sind, kommt 1) die gewöhnliche Bestellgebühr für Briefe aus dem Orte an Adressaten im Orte selbst (Stadtbriefe) und 2) die Tnsinuations-Gebühr von 1 Gr. resp. 4 Kr. zur Anwendung.

Für Verfügungen 2c. mit Jnsinuations-Dokument, welche an Adressaten im eigenen Land-Bestellbezirk der Aufgabe-Post- Anstalt gerichtet sind, kommt 1) ein Landbriefbestellgeld von 5 Gr. resp. 2 Kr. und 2) die Jnusinuationsgebühr von 1 Gr. resp. 4 Kr. zur Anwendung.

Wenn die absendende Behörde die Beträge zahlen will, dann is die Bestellgebühr gleich bei der Einlieferung der Sendung zu entrichten, wonächst die Jnsinuations8gebühr bei der Rückkunft des vollzogenen Insinuationsdokuments zu entrichten ist.

Bei frankirten Stadtbriefen in größerer Zahl treten die üblichen Ermäßigungen der Bestellgebühr ein.

V, Postamtliche Anforderungen an dieäußere Beschaffen- heit der Briefe mit Jnsinuations-Dokument.

Die gegen Behändigungsschein zu insinuirenden Verfügun- gen 2c. müssen in Briefform zur Post geliefert werden. Gelder oder Gegenstände von Werth dürfen solchen Verfügungen 2c. nicht bei- gefügt sein; eben so wenig darf Postvorshuß auf dergleichen Sen- dungen entnommen werden.

Verfügungen 2c., welche nicht an eine Person adressirt sind, son- dern méhreren auf der Adresse nahbenannten Personen nach ein- ander als Umlauf insinuirt werden sollen (Currenden), werden von den Postanstalten zur Besorgung nicht übernommen.

Der Verfügung muß das Formular zum Behändigungsschein offen beigefügt sein. Die Adresse der Verfügung wird von der absendenden Behörde mit dem Vermerk »Portopslichtige Dienstsache« und mit dem Zusaß »hierbei ein Post-Jnsinuations-Dokument« verschen. Die Verfügung muß mit dem Dienstsiegel dec absendenden Behörde verschlossen sein. Einzeln stehende Beamte /- welche ein solches nicht führen, haben unter dem Vermerk »Portopflichtige Dienst-

sache« die »Ermangelung eines Dienstsiegels« mit Untersri Namens und Beiseßhung des Amtscharakters zu bede

Wenn die Porto- u. \. w. Beträge durch die absendende Behörd; entrichtet werden, tritt dem auf der Adresse der Verfügung enthaltene NEmGt »Portopflichtige Dienstsache« noch die Bezeichnung fut, ‘inzu.

Auf die Außenseite des zusammengefalteten Vormularz ¿um Behändigungsschcin muß gleich von der abscndenden Behörd die für die Rücksendung erforderliche Adresse geseßt sein; do i bier der Bs »Portopflichtige Dienstsahe« nicht nöthig und jeden Fall au t. ranfo-Vermerk von der absendenden Behörde nicht hinzu, zuseßen.

Behörden , welche das Porto u. \. w. für die von ihnen fran, firt abzusendenden Briefe u. st. w. durch ein Aversum entrihten, haben in Fällen, in welchen niht der Adressat die Beträge entrichten soll, die Briefe mit Jnsinuations-Dokument und das Formular zum Behändigungsscheine lediglich mit dem für die Vet ionirung anwendbaren, anderweit bestimmten Vermerke zu

ersehen. :

V1. Behandlung der Verfügungen 2c. mit Jnsinuationgs, Dokumentin reinen Bundes-Dienst-Angelenheiten U. \. w

Für Verfügungen 2c. mit Znsinuationsdokument inreinenBundes,

Dienstangelegenheiten und solchen sonstigen Angelegen- heiten, welhe nach dem Geseße vom 5. Juni 1869, die Porto. freiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes betreffend, noch portofrei sein werden, kommt nur die Jnsinuationsgebühr von 1 Gr resp. 4 Kr. der Erhebung. Porto für den Hinweg der Verfügung, Porto für die Anf des Dokuments und Landbriefbestellgeld bleiben dagegen außer Ansaß. Die Verfügungen sind auf der Adresse mit der betreffenden portofreien Bezeichnung zu verschen ; dieselbe Bezeichnung muß noch auf der Außenseite des Jnsinuations - Doku ments enthalten sein.

__ Wenn die absendende Behörde die Jnsinuations - Gebühr ent. richten will, ist dem portofreien Rubrum auf der Adresse der Verfi gung und auf dem Jnsinuationsdokumente ein bezüglicher Vermerk beizufügen, z. B. »Jnsinuations-Gebühr zahlt albseubetas die Ge- bühr wird alsdann bei Rückgabe des vollzogenen Dokuments ein- gezogen. Findet sich ein solcher Vermerk nicht vor, dann wird die Insinuationsgebühr vom Adressaten eingefordert. Weigert sich der Adressat, die Jnsinuationsgebühr zu zahlen, so wird dies die Ausfüh, rung der Jnsinuation nicht hindern; die Tnsinuationsgebühr wird E in solchem Falle von der absendenden Behörde eingezogen

erden.

Briefe mit Jnsinuations - Dokument nah dem eigenen Orts- oder nah dem eigenen Landbestellbezirk der Aufgabe- Postanstalt werden, wenn auch dieselben mit einem portofreien Rubrum versehen sind, lediglich nach den Bestimmungen sub 1V. be- nie so daß im Vergleich damit hierbei keine Erleichterung statt

ndet,

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studiren- den auf der Königl. Georg-Augusts-Universität zu Göt- tingen im Winter - Semester 1869/70 nach der am 25. November 1869 veranstälteten Zählung. Jm vorigen Semester sind immatri- fulirt gewesen (774 + 7 =) 781, davon sind abgegangen 259, es sind demnach geblieben 522, hierzu sind in diesem Semester ge- fommen 223, die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden be trägt daher 745. Die evangelisch-theologische Fakultät zählt 104 Ju- länder, 18 Ausländer, zusammen 122. Die juristische Fakultät zählt 91 A 951 Ausländer, zusammen 142. Die medizinische Fakul- tät zählt 128 Jnländer, 27 Ausländer, zusammen 155. - Die philoso- phische Fakultät zählt a) 37 Inländer früher immatrifulirt, b) 103 Jnländer mit dem Zeugniß der Reife in den legten vier Semestern immatriku- lirt, c) 75 Jnländer ohne Zeugniß der Reife nah §. 36 des Regle- ments vom 4. Juni 1834 in den leßten vier Semestern immatrikulirh zusammen 215 Jnländer, d) 111 Ausländer, in Summa 326. Zusammen 745. Unter den Jmmatrikulirten der philosophischen Fakultät befinden sid 10 Jnländer und 6 Ausländer, welche der landwirthschaftlichen Ala- demie Göttingen - Weende angehören. Außer den immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt 3. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 748.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 9. Dezember. Se. Majestät der König empfingen im Laufe des heutigen Vormittags Se. König liche Hoheit den Prinzen Karl, den Kaiserlich russischen Militär- bevollmächtigten , General - Adjutanten Grafen Kutusoff - den General-Major à la suite v. Schweiniß und nahmen die Vor träge des Kriegs-Ministers und des Militärkabinets, sowie im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen.

Jhre Majestät die" Königin ertheilte heute dem shwedischen Gesandten die erbetene Antritt8audienz.

__— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte wie aus Kairo telegraphisch gemeldet wird, am 6. d. M!s. die Pyramiden und wohnte des Abends nah der Rükkchr einer Galavorstellung in der Oper bei. Am 7. d. fand zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit bei dem Vizekönig eine Ball- festlichkeit statt. Gestern Morgen is Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nach Alexandrien abgereist.

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Der Bundesrath des Deutschen Zollvereins trat heute zu einer Plenarsißung zusammen.

Der Bundesrath des Norddeutshen Bundes hielt heute eine Plenarsizung ab.

Die heutige (36.) Plenarsißung des Hauses der Ab- geordnet E vom Präsidenten von Forckenbeck gegen 0 Uhr erössnet. E ; Am Ministertische befanden fich der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Jyenpliÿ und mehrere NRegierungs-Kommissare.

Den ersten Gegenstand der Tages8ordnung bildete die Vor- erathung L Staatshaushalts - Etats für das Jahr 1870 im anzen Yau]e. j ads: Hohenzollernshe Lande. Einnahmen: 284,400 Gulden 162,514 Thlr. Fortdauernde Ausgaben : 378,726 Gulden = 916,415 Thlr., Einmalige Ausgabe : 17,673 Gulden = 10,099 Thlr.

Die N rungs - Kommissare, Geheimer Ober-Finanz-Rath Mölle und Geheimer Regierungs - Rath Persius, gaben einlei- tende Erläuterungen zu dem Etat.

Von den Kommissarien des Hauses waren folgende An- träge eingegangen :

Oas Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, baldigst einen Geseßentwurf, betreffend die Einführung eines Kommunal-Landtags für die Hohenzollernschen Lande vorzulegen. 2) Kapitel 6, Titel 1 3500 Fl. ?Qiensteinkommen des zur Bearbeitung der Hohenzollernshen Lande dem Staats-Mi- nisterium zugewiesenen Hülfsarbeiters« als künftig wegfallend zu be- zeichnen. 3) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern , die Ver- cinfahung der Verwaltung der Hohenzollernschen Lande im Wege der Gesehgebung demnächst herbeizuführen.

Diese Anträge wurden ohne Debatte angenommen und im Uebrigen die Etats-Pofitionen bewilligt.

E8 folgte die Vorberathung der Eiscnbahnverwaltung. Einnahme: 35,372,614 Thlr., fortdauernde Ausgaben : 21,891,900

| Thaler, einmalige Ausgabe : 892,482 Thlr. Der Regierungs8-Kommissar, Ministerial-Direktor Weis8haupt

erläuterte zunächst den Etat, worauf der Handels - Minister Graf von Jyhenpliß auch seinerseits einleitende Bemerkungen

machte.

An der Generaldebatte betheiligten sich die Abgg. Dr. Ham- macher, von Sybel, Schmidt (Stettin), Sachse, von Unruh (Magdeburg), Freiherr von Hoverbeck und Heise.

Von den Kommissarien des Hauses waren folgende An- träge eingegangen :

I, ad Einnahme. Kap. 1. Tit. 1. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : die Königliche Staatsregierung aufzufordern, künftig im Etat selb die wirklichen Einnahmen und Ausgaben des der Etats- aufstellung vother gehenden Kalenderjahres bei jeder einzelnen Eifen- bahn ersichtlich zu machen. 11. ad Einnáähme. Kap. 3 Tit. 1. »Ost- bahn. Personenverkehr«. Das Haus der Abgeordneten wolle be- ließen : die Königliche Staatsregierung aufzufordern , auf fämmt- lichen Staats - Eisenbahnen und bei allen Zügen für die 11. und fo weit irgend thunlich auch für die IV. Wagenklasse besondere Frauen- resp. Nichtraucher-Coupés einzuführen und dahin zu wirken, daß ein Gleiches bei den Privatbahnen geschehe. 111. ad Kap. 13. Ausgabe. Titel 1 Eisenbahn-Kommissariate. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: a) die Königliche Staatsregierung erneut aufzufordern, die Stellung und Kompetenz der Eisenbahn - Kommissariate geseblih zu regeln; b) die Erwartung auszusprechen, die Königliche Staatsregie- rung werde die Stelle eines Vorfißenden des Eisenbahn-Kommissariats zu Cöln einem mit dem Eisenbahnwesen vertrauten Beamten übertragen, der seine Zeit und seine Kräfte ungetheilt diesem Amte widmen kann ; c) die Ausgabe von 2400 Thlr. für den Eisenbahn - Kommissarius in Schleswig als »fünftig wegfallend« zu bezeichnen; IV. Einnahme. Kap. 13. Tit. 2. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die mit der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft wegen der Erbauung und des Betriebes der Venlo-Hamburger Eisenbahn abgeschlossenen Verträge dem Landtage zur Genehmigung vorzulegen. Z

Ferner beantragten die Abgg. v. Hoverbeck und Genossen :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Staatsregie- rung aufzufordern: 1) den Bau der Eisenbahnlinien T horn-Jn\terburg und Dirschan-Schncidemühl mit verstärkten Kräften zu betreiben, und

soweit irgend möglih noch vor Ablauf des in Ausficht genommenen | auch chon vor der Voll- |

Zeitraums zur Vollendung zu bringen; 2) E endung der ganzen Linien einzelne bereits vollendete Theile derselben in Betrieb zu nehmen, sobald nur die begründete Hoffnung vorhan- den ist, daß mindestens die Kosten dieses Betriebes durch die Einnah- men gedeckt werden.

An der hierüber eröffneten Spezial-Diskussion nahmen Theil die Abgg. Dr. Hammacher, Frhr. von Hoverbeck, Wehr, Berger (Witten), Dr. Virchow, Harkort, v. Unruh (Magdeburg), Grum- brecht, von Sybel, Lasker. : L

Der Handels-Minister Graf von Jtenpliß und der Regie- rungs8fommifsar Ministerial - Direktor Weishaupt , griffen zu wiederholten Malen in die Debatte ein. :

Der Antrag des Abg. Freiherrn von Hoverbeck und die

ersteren Anträge der Kommissarien des Hauses wurden ange-

| tantenkammer seßte gestern

nommen. Beim Schlusse des Blattes dauerte die Diskussion noch fort.

Die außerordentliche Synode für die Provinz Pommern, über deren Berathung des Entwurfs zur Pro- vinzial-Synodal-Ordnung wir in Nr. 282 d. Bl. zuleßt berih- tet haben , wurde, nachdem diefelbe ihre C ree r über diese Vorlage beendet , durch den General - Superintendenten Dr. Jaspis formell geschlossen. Der feierliche Schluß der Sy- node erfolgte darauf am nähZen Tage, nachdem vorher die Unterzeichnung des Schlußprotokolles durch die Synodalmit- glieder vollzogen war. Die von der Synode beschlossene, aber nicht mehr zur Berathung gelangte Dank - Adresse an Seine Majestät den König wurde darauf in einer Privatver- sammlung von ca. 50 Synodalmitgliedern angenommen und unterzeichnet.

Die außerordentlihe Synode für die Provinz Sachsen hat sich bei der Berathung des Proponendums, betref- fend die Revision der Gemeinde- und Kreis-Synodalverfassung, mit einer geringen Majorität gegen die in der Vorlage empfohlene Aufhebung der bindenden Vorschlagsliste bei der Wahl des Gemeinde-Kirchenraths entschieden. zu Uebrigen ge- langte das Proponendum, sowie auch der Entwurf zur Provinzial- Synodalordnung, obwohl beide mit mehrfachen Aenderungen, zur Annahme. Nah Beendigung ihrer Verhandlungen über die Seitens des Evangelishen Ober- Kirchenraths gemachten Vorlagen erledigte die Synode noch verschiedene an dieselbe ein- gegangene Anträge und wurde sodann, nah einer Ansprache des landes8herrlihen Kommissarius, General-Superintendenten Dr. Möller, an die Versammlung, von dem Präses der Sy- node, Superintendenten Dr. Schollmeyer, in feierlicher Weise

geschlossen.

Meckeklenburg. Neustreliß, 6. Dezember. Der Herzog Georg von Mecklenburg, wekcher bisher am hiesigen Hofe verweilte, hat gestern seine Rückreise nah St. Petersburg an- getreten. Seine Gemahlin, die Großfürstin Catharina, wird ihm morgen dahin folgen.

Sachsen. Dresden, 7. Dezember. Der Kronprinz und die Kronprinzessin haben heute ihre Villa bei Strehlen verlassen und das Königliche Palais am Taschenberge bezogen.

Meiningen, 7. Dezember. Der in der heutigen Sißung des Landtags vorgetragene Rechenschaftsbericht des landschaft- lichen Direktoriums über die seit Vertagung des Landtags am 19. Januar d. J. vorgekommenen Geschäfte, erwähnte unter denjenigen Angelegenheiten, welhe dem Direktorium Gelegenheit boten, seine Thätigkeit im Juteresse des Landes zu äußern, die wegen der Werra - Eisenbahn damals schwebenden Fufionsver- handlungen und die vom Verwaltungsrath vorgeshlagene Ver- längerung des mit der Thüringischen Eisenbahn-Direktion abge- {lossenen Betrieb8vertrages. In dem erwähnten Bericht wurde ferner mitgetheilt, daß auf verschiedene Erklärung8schriften des vertagten Landtags, namentlich die bezüglih des Geseßes über Vergütung von Wildschäden gestellten Anträge, der Antrag wegen Dotation der Kreiskassen, das Hunde - Steuergescß, die Proposition eines neuen Wabhlgeseßes, eine Ent- \c{hließung noch nicht erfolgt sei. Auch sei dem Landtag8vorstand nicht bekannt geworden, ob die Staatsregierung in Folge der in Dresden gepflogener. Unterhandlungen in der Domänen- sache geneigter sei, auf cine weitere Vereinbarung einzugehen.

Hessen. Darmstadt, 6. Dezember. Die Zweite Kammer berieth heute den Gèseßentwurf, betressend den Steuerfuß bei außerordentlichen Steuerauss{hlägen und Gemeindeumlagen.

Bayern. München, 7. Dezember. Die in Folge der neuen Militär-Strafgerichtsordnung nothwendigen Beförderun- gen und Ernennungen im Militär-Justizpersonale haben die Genehmigung des Königs erhalten. Ernannt wurden u. A. zum Direktor des Militär - Obergerichts und General-Auditor der Ober-Auditor Wolf, zum Ober - StaatLanwalt an demsel- ben und zum Ober - Auditor der bisherige Geheimsefretär im Kriegs - Ministerium L. Oberniedermayer.

Graf Taufffkirchen hat, wie bereits telegraphisch gemel- det, am 28. November die Geschäfte der bayerischen Gesandt- haft in Rom übernommen und seine Kreditive überreicht. Herr von Siegmund, sein Vorgänger, hat fic bereits über Paris nah dem Haag begeben, um dort bis Mitte Dezembers ebenfalls seine amtliche Thätigkeit zu beginnen.

Belgien. Brüssel, 8. Dezember. Die Repráäsen- die Berathung der von den Wechseln handelnden Artikel des Code de commerce fort. Auf die eingegangene Anzeige von dem erfolgten Tode des chema- ligen Deputirten Alexander Gendebien, welcher im Jahre 1830

| Mitglicd der provisorischen Regiernng und mit mehreren wich-

tigen Missionen nach Paris betraut war, ermächtigte die Kam-

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