1869 / 290 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ausgeloosten Obligationen der von der

4756

[4090] BekanntmaqMu er Bedarf an Schmiedeeisen (Walzeisen den Königlichen Steinkohlengruben bei Saarbrüen, als: 1) 883,500 Pfund Flacheisen, 2) 324,000 » Rundeisen, 3) 309,000 » 4fantiges Eisen, 4) 80,000 8Sfantiges Bohreisen, 5) 41,000 Bandeisen, 6) 164,000 Eck- oder Winkeleisen, 7) 82,000 » _Flacheisen, cim Ganzen = 1,883,500 Pfund, o licher Submission auf dem Bureau des Unterzeichneten vergeben wer- den. Lieferungslustige wollen ihre Offerten bis zu diesem Termine unter der Aufschrift »Lieferung von Schmiedeeisen für das Jahr 1870« portofrei hierher einsenden. . Die Bedingungen liegen auf meinem Bureau zur Einsicht offen und können gegen portofreie Anfrage bezogen werden. St. Johann-Saarbrüen, den 2. Dezember 1869. Königliche Berg-Jnspektion Kohlwaage. Baents\c.

n g. f

Bekanntmachung

[4091] ; Hannoversche Staatseisenbahn.

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Die für das Centralbureau der Königlichen Eisenbahn-Direktion pro 1870 erforderlichen Bureaubedürfnisse an Papier, Vedern, Blei- stiften, Dinte 2c. sollen im Wege der Submission vergeben werden.

_ Lieferungsofferten sind portofrei und versiegelt mit der Anfschrift: »Submission auf Lieferung von Bureaubedürfnissen für das Central- | bureau der Königlichen Eisenbahn-Direktion pro 1870« bis zudem am

18, Dezember c. (Sonnabend), Vormittags 10 Uhr, hieselbst im Centralbureau anstehenden Termine an den Unterzeichne- ten einzureichen. Die Submissionsbedingungen, in welchen die Liefe- rung8objekte näher bezeihnet sind, liegen bei dem Unterzeichneten zur

Einsicht aus, werden. auch von demselben auf portofreie Gesuche unentgeltlich mitgetheilt.

Hannover, den 3. Dezember 1869. Der Bureauvorsteher. Brs\e, 3 Kanzlei - Rath.

__ Saarbrücker und Rhein-Nahe-Eisenbahn. Die Lieferung nachstehender Oberbaumaterialien, und zwar circa : 45,000 Ctr. eiserne Schienen, 20,000 Stück Seitenlaschen, B Sena A / roße : 33,009 Stü kleine Ç Swienennägel, 17,000 Stück Schwellenbe eihnungs-Nägel, 43 Herzstücke aus Gußstahl, 64 Herzstücke aus Schalenguß, 2,500 Stück hölzerne Stoßs{hwellen, 12,900 Stü hêlzerne Mittelshwellen, 10,600 Kubikfuß cichene Weichenhslzer, 30/000 Stü eiserne Quershwellen nach dem Systenx Vautherin, 60,000 N Klein-Eisenzeug zu den eisernen Schwellen

un 47 Stück fompslete Ausrvcichungen, soll im Wege der öffentlichen Submisfion in mehreren Loosen ver- geben werden.

Offerten hierauf sind mit entsprechender Bezeichnung bis E As den 18. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, versiegelt un portofrei an uns einzureichen, und werden dieselben zur bezeichneten Stunde in unserem hiesigen Geschäftslokale, im Beisein der persönlich erschienenen Submittenten, eröffnet werden.

Später eingehende Offerten können nit berüsichtigt werden. Die Lieferungsbedingungen sind in unserem Geschäftslokale hier- selbst einzusehen , können aber auch auf portofreie Gesuche unentgelt- lich von uns bezogen werden.

Saarbrücken, den 25. November 1869. s Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verloofung, Amortisation, LDE u. \ w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntma

[4150 ung. Mir fündigen hiermit sämmtliche r

bisher nicht zur Amortisation

geLo0} Stadt Danzig auf Grund des Privilegii vom 7, März 1853 emittirten (Gas-) Anleihe von 173,000

Thalern derart, daß die nhaber derselben den Kopialbetrag mit den

ur das Jahr 1870 auf |

Freitag, den 17. C et Morgens 11 Uhr, in öffent-

| fasse erheben können}; spätestens aber bis zum 30. Juni 1870 crheh müssen. Dabei sind mit der Obligation au die noch nicht fälli 4 Nonne der Serie V, und der denselben beigefügte Talon url zugeben. j Danzig, den 6. Dezember 1869. Der Magistrat.

[3831 Noi R leut des Großherzogth. Posen Die Tnhaber der von uns unter dem 1, Dezember 1857 ausge fertigten Banknoten werden hiermit aufgefordert, leßtere zur Einlösun, oder zum Umtausch gegen neue Noten vom 18. März 1867, biz tin 1 Juli 1870 bei Vermeidung der Präklusion an uns einzuliefern Posen, den 9. November 1869. / Der Aufsichtsrath Der Direktor Bielefeld. Hill.

[4124]

s h S # 1 / BrRo s E Pl S e

[alle-Sorau-Gubener Eisenbaln

Der am 1. Januar 1870 fällige Coupon Nr. 3 der Stamm- und Stamm-Prioritäts-Aftien wird vom 15, De:

zember cr, ab von dem Bankgeschäft F, Jaques hier, Oberwallstraße Nr 3, von der Preußischen Hypoiheken-Credit.

und Bank-Anstalt »H. Hen ckckel« hier, Wilhelmsstraße Nr (9 und von dem Halleschen Bank-Verein von Ku lis,

Kaempf ck Co. zu Hall: a. S. eingelöst. Berlin, den 4. Dezember 1869.

Der Verwaltungsrath der Halle-Sorau-Gubenr Eisenbahn-Gesellschaft.

[4158]

Preußische Boden-Kredit-Afktien-Bauk.

Die Aktionäre werden ersucht, auf die gezeichneten Aktien

fernere 20 pCt,, also 40 Thlr. pro Aktie, bis

zum 15. Januar 1870 an die Kasse der Geselltast

(Hinter der fkatholischen Kirche Nr. 1) zu zahlen. Berlin, den 1. Dezember 1869.

Preußische Boden-Kredit-Aktien-Bank.

Jachmann. Spielhagen.

[4136] Daun t maun d - Nachdem der Verwaltungsrath der Hannover-Altenbekener-Eisen- bahn-Gesellschaft beschlossen hat, eine fernere Einzahlung auf das gee zeichnete Aktienkapital und zwar zum Betrage von 10 pCt. desselben eintreten zu lassen, wird solches hierdurch nach Maßgabe des §. 17 des Gesellschaftsstatuts mit dem Bemerken zur Kenntniß gebracht, daß die Einzahlungen der einzelnen Raten auf die Stamn1-Prioritäts-Aktien die auf die Stamm - Aktien geleisteten Einzahlungen nicht über- steigen dürfen. i Die Einzahlungen haben bei der Kasse der Gesellschaft zu Hannover Prinzenstraße 14 oder bei dem Bankhause Jos. Jaques in Berlin bis spätestens zum 20. Januar 1870 zu geschehen. G Uebrigens wird ausdrülich darauf aufinerkfsam gemacht, däß nad Vorschrift des §. 17 des Gesellschaftsstatuts in line Vollzahlungen ge- staîtet sind, jedoh mit der Beschränkung, daß solche auf die Stamm- Prioritäts-Aftien nur in dem Maße Statt finden können, als dit selben auf die Stamm-Aktien bewirkt sind. Hannover, den 6. Dezember 1869. ; Der Verwaltungsrath

der Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft.

Verschiedene Bekauntmachungen.

[4154] Li O C8 Da Un, Im Monat November betrugen die Einnahmen und zwar:

M RME E E T E D

Ri AEINAE M U” Tr N E E N P DT E AA S LEA: “D SP S E o B U R E I S Hie I E I T V S :

1869 | 1868 Thir. 4: hir 11,300 |- 10,152 63,508 9 1/4 ¡7 8,885 | 6,540 83,693 | 108/109 24,476 |

48,543 | 73,019 |

Pro |

1) aus dem Personen- und Sepäck-Verkehr 2) aus dem Güter- und Vieh-Transport 3) ad extraordinaria

Summa

RiG Monat November 1869 weniger ie Minder-Einnahme bis ult. Oktober er. beträgt Mithin pro 1869 überhaupt weniger Natibor, den 8. Dézember 1869.

bis zum Erhebungstage f llígen Zinsen sofort auf unserer Kämmierei-

Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.

worden

Das Abonnement beträgt A Thlr. für das Pierteljaÿr.

Insi ertionspreis für den Rau ciner Druckzeile 2j Sgr.

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Königlich Preufischer

Alle Pofi -Anflalten des In- und Auslandes n SLERIT an, für Berlin die edition des Königi. Preußischen Staats - Anzeigers : Behren - Straße Nr. lia, Ecke der Wilheimsstraße.

“nzeiger.

‘E 290.

Se. Majestät der König haben Allergnädigß geruht:

Dem Kreisgerichts-Rath Freu tag zu Guben den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Oberförster a. D. Bock zu Hanau und dem praktishen Arzt und Operateur, Kreis-Physikus a. D. Dr. Gisevius zu Potsdam den Rothen

Adler-Orden vierter Klasse; dem Kaufmann und Tuchfabrikanten -

August Schnabel zu Hückeswagen im Kreise Lennep und dem Stellmachermeister und Wagenfabrikanten Diitmann zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer, Kantor und Organisten Seiter zu Sachsa im Kreise Nordhausen den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem Schullehrer Frenzel zu Ober-Stradam im Kreise Wartenberg das Allgemeine Ehren- eihen; sowie dem Reserve-Gefreiten des Ostfriesishen Jnfan- eric-Regiments Nr. 78, Johann Pauels zu Emden, die Rettungs-Medaille am Bande; ferner

Dem Kommerzien-Rath Carl Schleicher zu Düren den Charakter als Geheimer Kommerzien-Rath, und dem Kaufmann David Coste zu Magdeburg, dem Fobrttbest und Stadt- rath Ferdinänd Lucius zu Erfürt, ‘dem Kaufmann und Fabrikbesißer Johann Peter Schlieper zu Elberfeld und dem Hüttenbesißer Adolph Wagner zu St. Johann-- Saar-

brücken ; so wie dem Kaufmann und Fabrikanten Eduard

Kisker zu Halle i. W.; und dem Kaufmann Johann

Gottfried Renner zu Friedeberg am Queis den Charakter als Kommerzien-Rath ; desgleichen :

Dem Kaufmann und Manufakturwaaren-Händler Micha el Kaufmann zu Homburg v. d. Höhe das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.

Norddeutscher Bund. Se. Majestät der König haben im Namen des Nord-

‘deulshen Bundes den Kaufmann und Verweser des preußischen

Konsulats Adolph von Treuer zu Adelaide zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.

ta IEL brttpé

Staats - Ministerium.

Regulativ über die geschäftlihe Behandlung der Post-

‘Sendungen in Staatsdienst-Angelegenheiten. Nachdem durch das Bunde8geseß vom 5. Juni d. J. (Bundes-Geseßblatt S. 141) die bisher bestandenen Portofrei- heiten und P ee Mgliagen für Postsendungen in Staats- dienst-Angelegenheiten vom 1, Januar 1870 ab aufgehoben sind, treten mit diesem Tage folgende Bestimmungen ee geschäftliche Behandlung der gedachten Sendungen in Kraft: :

__§. 1, Alle Postsendungen zwischen Königlichen Behörden, einschließli der cinzeln stehenden, eine Behörde repräsentirenden Königlichen Beamten sind bei der Absendung zu frankiren. Ebenso ist hinsichtlich der von Königlichen Behörden abzulassen- den Postsendungen an andere Empfänger zu verfahren, wenn dieselben entweder a) nicht im Interesse der Empfänger, sondern ausshließlich im Staatsinteresse erfolgen, oder b) an eine Partei gerichtet sind, welche nach den bisher geltenden Vorschriften auf portofreie Zustellung einen Rehtsanspruch hat, oder c) in einer Prozeß- oder Vormundschaftssache ergehen, für welche einer Partei das Armenrecht bewilligt ist. L Alle sonstigen, von Königlichen Behörden ausgehenden Postsendungen find unfrankirt abzulassen. Den einzelnen inisterien bleibt vorbehalten, dies auch in Betreff der von

über die

y elnzeln stehenden Königlichen Beamten ihrer Ressorts aus8gehen-

en Sendungen anzuordnen.

Berlin, Freitag den 10. Dezember Abends

1869.

Postanweisungen unterliegen jedoch dem Franfkirungs- zwange; der entfallende Frankobetrag ist daher durch den Ab- sender erforderlichenfalls von dem Geldbetrage der Ueberweisung vorweg abzuziehen.

§. 2. Die Frankirung der gewöhnlichen Briefe und der Postanweisungen, welhe nah einem Orte innerhalb des Nord- deutschen Postbezirks bestimmt find, erfolgt Seitens der absen- denden Behörden durch Aufkleben von Dienst-Freimarken im Betrage des tarifmäßigen Portos.

Die Königlichen Behörden haben ihren Bedarf an Marken

egen baare Entrichtung des Nennwerthes derselben von den Postanstalten zu entnehmen. :

§. 3. Die Franfkirung a) derjenigen Briefe, welche entwe- der mit ciner Werthsdeklaration versehen, oder na cinem Orte außerhalb des Norddeutschen Postbezirks bestimmt sind, b) der nach einem solchen Orte adressirten Postanweisungen, c) der Packete erfolgt durch Contirung des Porto und der sonstigen

ostgebühren. i V Prie bezeichneten Sendungen werden -von der ablafsenden

Behörde in ein Porto-Contobuh eingetragen und demnä mit dem leßteren der Postanstalt übergeben, welche die tarif- mäßigen Porto- und Gebührenbeträge sorvohl in dieses Buch als auch in ibr Gegenbuch einträgt. Ebenso werden das Porto und die Gebühren für sämmtliche an eine Königliche Behörde gerichtete Sendungen, welche unfrankirt eingehen, bei der Aus- A Scitens der Postanstalt in den bezeihneten Büchern contirt. f

Allmonatlich werden die contirten Gesammtbeträge von den Behörden an die Postanstalten gegen Quittung im Conto- buch gezahlt. j F /

§. 4. Jn Betreff der Wiedereinziehung derjenigen von ciner Behörde verauslagten Porto- und Gebührenbeträge, zu deren Erstattung der Absender oder der Empfänger einer Sen- dung oder ein Et Interessent verpflichtet ist, bewendet es bei den bestehenden Borschriften. :

F. 5. Die nach §. 1 frankirt oder unfrankirt abzulassen- den, der Portozahlung unterworfenen Sendungen sind auf der Adresse als »portopflichtige Dienstsachee zu bezeichnen und mit dem Dienstfiegel der absendenden Behörde zu versehen. Einzeln stehende Beamte, welche ein solches nit führen, haben unter dem Vermerk »portopflichtige Dienstsache« die »Ermangelung eines Dienstsiegels« míit Unterschrift des Namens und Bei- sezung des Amts8charakfters zu bescheinigen.

F. 6. Die Königlichen Behörden haben in ihrem Geschäfts- verkehr auf thunlichste Beschränkung der Porto-Ausgaben Be- dacht zu nehmen und insbesondere folgende Bestimmungen sorgfältig zu beachten: 1) Sollen mehrere Briefe gleichzeitig an cine Adresse abgesandt werden, so find dieselben in ein gemein- sc{aftlihes Couvert zu verschließen. 2) Packete ohne erths- deklaration, deren Gewicht mehr als zwanzig Pfund beträgt, find da, wo Eisenbahnverbindungen bestehen, soweit es ohne unvérhältnißmäßige Verzögerung ihrer Beförderung oder einen sonstigen Nachtheil geschehen kann, als Frachtgut mit der Eisen- bahn zu versenden. Dagegen find Geld- und andere Werth- sendungen stets zur Post zu geben. 3) Zu den Reinschriften der Verfügungen an Privatpersonen ist Papier von solcher Beschaffenheit zu verwenden, daß das Gewicht desselben ein- cbließlih des Couverts das zulässige Maximalgewicht eines ein- fachen Briefes nicht übersteigt.

ÿ. 7. Bei jeder Königlichen Behörde hat deren Vorstand diejenigen Anordnungen zu treffen , welche erforderlich sind, um eine ausreichende Kontrole der Verwendung der Dienst - Frei- marken und der Eintragungen in das Porto - Contobuch sicher zu stellen, wobei jedoch darauf zu sehen ist, daß die Kontrole

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